NRW-Polizei setzt Drohne gegen Sozialleistungsbetrug ein
CDU (Kohl): "Wer betüegt fliegt"„… Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine Drohne beschafft, um „bandenmäßig strukturierte Tätergruppierungen“ beim Erschleichen von Sozialleistungen zu überführen. Das teilte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit. Das über den EU-Fonds für Innere Sicherheit finanzierte Gerät ist demnach zur Verfolgung von „Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger“ in Nordrhein-Westfalen bestimmt. (…) Der Einsatz der von der EU finanzierten Drohne erfolgt in der neu gegründeten „Kommission Organisierte Kriminalität“ (KOK), der außer dem BKA die Bundespolizei, der Zoll sowie verschiedene Landeskriminalämter angehören. (…) In der vom BKA eingereichten Projektbeschreibung für den „KOK-Prozess 2.0“ verwiesen die Antragssteller darauf, dass bereits 2015 einzelne Jobcenter entsprechende Verdachtsfälle eines „organisierten Leistungsbetruges durch Unionsbürger“ gemeldet hätten. Dabei würden „gezielt eigene Landsleute aus südosteuropäischen EU-Staaten“ nach Deutschland gebracht. Es ist jedoch weiterhin unklar, in welchen Szenarien die Drohne diesbezüglich für Aufklärung sorgen soll. Denkbar ist, dass die Polizei Arbeitsstätten ausspäht, in denen Menschen ohne Sozialversicherungsabgaben beschäftigt werden. Womöglich wird auch aus der Luft beobachtet, ob vom Jobcenter gemeldete Leistungsempfänger in Wahrheit einer Tätigkeit nachgehen. (…) Gemäß dem geplanten neuen Versammlungsgesetz wäre ihr Einsatz auch im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen erlaubt.“ Beitrag von Matthias Monroy vom 26. Juli 2021 bei Telepolis weiterlesen »

CDU (Kohl): "Wer betüegt fliegt"

NRW-Polizei setzt Drohne gegen Sozialleistungsbetrug ein
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Während der Corona-Pandemie haben meldepflichtige Verstöße enorm zugenommen. Die Zahl der meldepflichtigen Datenschutzverstöße bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern haben seit Beginn der Corona-Pandemie stark zugenommen. (…) Die Zahl der Meldungen sind demnach im ersten Halbjahr 2021 um rund 64 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gestiegen. Vergleicht man das erste Quartal 2021 mit dem ersten Quartal 2020, also dem Beginn der Pandemie in Deutschland, so lag die Steigerung sogar bei gut 75 Prozent. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 6326 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemeldet, 2021 waren es schon im ersten Halbjahr 4948 Fälle. Die Datenschutzverstöße treten zum Beispiel bei den zentral verwalteten informationstechnischen Verfahren auf. Den Großteil der Meldungen im Jahr 2020, rund 85 Prozent, sind jedoch auf Fehlversendungen durch die Poststellen vor Ort zurückzuführen…“ Artikel von Lisa Ecke vom 15.07.2021 im ND online weiterlesen »

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Mehr Datenschutzverletzungen in Jobcentern
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Zwischen September 2019 und Juni 2021 hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bislang sieben Rundschreiben zum Datenschutz an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) auf der Homepage des BfDI veröffentlicht. In diesen Rundschreiben werden eine Fülle von datenschutzrechtlichen Themen angesprochen, die in der Praxis häufig auftreten und bei denen es – nicht immer, aber immer wieder – zu Fehlern, Übergriffigkeiten und rechtswidrigem Handeln von Beschäftigten in den Jobcentern kommt. Die Rundschreiben des BfDI sind daher auch für Menschen, die Leistungen nach SGB II beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, eine wichtige Informationsquelle. Nachstehend fassen wir zusammen, zu welchen Themen die jeweiligen Rundschreiben des BfDI informieren…“ Infos vom 14.7.2021 von und bei dieDatenschützer Rhein Main weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht nützliche Rundschreiben zum Datenschutz in den Jobcentern (gemeinsamen Einrichtungen)
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Bundesagentur verschärft Weisung zur Zumutbarkeit von Arbeit für Hartz IV-Bezieher
Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografieZum 01.07.2021 hat die Bundesagentur für Arbeit zwei neue Weisungen zu § 10 und § 16 SGB II an die Jobcenter erteilt. Dabei geht es um die Aufnahme von Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, aber auch um kleinteilige Verschärfungen hinsichtlich der Zumutbarkeit von Arbeit für Betroffene von Hartz IV. Trotz der anhaltenden Kritik an den Sanktionen des Hartz IV-Systems und dem wissenschaftlichen Beleg, dass Sanktionen einen langfristigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt massiv erschweren, hat die Bundesagentur für Arbeit Anfang des Monats die fachlichen Weisungen zum Umgang mit § 10 SGB II verschärft. In § 10 SGB II wird gesetzlich festgelegt, welche durch die Jobcenter vermittelte Arbeitsplätze für Betroffene von Hartz IV als zumutbar gelten. Wer einen zumutbaren Job nicht annimmt, wird wegen Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung sanktioniert und verliert bis zu 30 Prozent der Hartz IV-Regelleistungen. Die Verschärfungen liegen wie immer im Detail der Weisung. Insbesondere Alleinerzeihende mit Kindern ab 3 Jahren können sich demnach nicht erziehungsbedingt auf die Unzumutbarkeit vermittelter Beschäftigungsverhältnisse oder angwiesener Maßnahmen berufen, sobald deren Betreuung irgendwie sichergestellt ist…“ Beitrag von Jan Heinemann vom 12.7.2021 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografie

Bundesagentur verschärft Weisung zur Zumutbarkeit von Arbeit für Hartz IV-Bezieher
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Buch von Joachim Zelter: "Schule der Arbeitslosen"Die Zahl der Arbeitslosen, die mit einer Weiterbildung gefördert werden, hat seit dem Jahr 2010 deutlich abgenommen. Lag die Zahl der Teilnehmer an Förderungen der beruflichen Weiterbildung damals im bundesweiten Jahresdurchschnitt bei rund 141.000, waren es 2020 nur noch rund 104.000. Besonders stark war der Rückgang im Hartz-IV-Bereich, wo die Zahl der Weiterbildungen von rund 80.000 im Jahr 2010 auf rund 39.000 im vergangenen Jahr sank; das entspricht einem Rückgang von 51 Prozent. (…) Allgemein ist der Anteil jener Arbeitslosen, die mit einer Weiterbildung gefördert werden, an der Gesamtzahl aller Arbeitslosen gering. Nur 3,2 Prozent davon durften im Jahr 2020 an einer Weiterbildung teilnehmen. Im Bereich des SGB II (Hartz IV) lag der Anteil nur bei 2 Prozent, bei den so genannten Optionskommunen (zugelassene kommunale Träger) bei nur 1,1 Prozent…“ Artikel von Andreas Niesmann und Kristina Dunz vom 24.05.2021 bei RND weiterlesen »

Buch von Joachim Zelter: "Schule der Arbeitslosen"

Regierung räumt ein: Nur drei von hundert Arbeitslosen bekommen eine Weiterbildung
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… „Wer zumutbare Arbeit ablehnt und wir werden die Zumutbarkeitskriterien verändern, der wird mit Sanktionen rechnen müssen“, das sagte niemand anderes als Gerhard Schröder (SPD), bevor 2003 die Agenda 2010 in Kraft trat. Inzwischen ist diese sogenannte „Aktivierungspolitik“ in aller Munde und besser bekannt als Hartz IV. (…) Und bis heute ist man der Ansicht, dass Erwerbslose aktiviert werden müssen. (…) Aber hat jemand schon mal die Erwerbslosen gefragt, ob diese Beschäftigungsmaßnahmen ernst genommen werden (können)? Ob sie nachhaltig in eine Tätigkeit geführt haben? Ob man eine Betreuung benötigt, möchte oder überhaupt verträgt? (…) Natürlich kann eine Beschäftigung soziale Kontakte geben oder die Teilhabe stärken und damit die Selbstachtung – ja sogar einen Lebenssinn geben. Damit dies aber geschieht, muss auch die Tätigkeit selbst einen Sinn geben. Zumindest muss sie einem wichtig vorkommen. Man bricht nicht unbedingt eine Maßnahme ab, weil man sie nicht schafft, sondern weil man den Sinn nicht darin sieht. Selbiges bei einem Job. Ein häufiger Jobwechsel passiert eher, weil einem der Job nicht viel bedeutet. Für die Jobcenter ist es natürlich einfacher, wenn jemand in einer Maßnahme oder in einem Ein-Euro-Job ist. Dann ist er gut „verpackt“. Ich muss mich erstmal nicht um ihn kümmern. Aus den Augen, aus dem Sinn. Damit ist der „Kunde“ gut lenkbar und kontrollierbar. (…) Dass die Bundesagentur für Arbeit seit Jahren politisch neoliberal und hierarchisch geführt wird, macht es natürlich auch nicht einfacher. Allerdings funktionieren die Scheuklappen sehr gut, wenn es um Ideen oder Konzepte geht, das System „Hartz IV“ menschlicher zu gestalten. Gerade die Corona-Pandemie hätte die Chance geboten, hier guten Willen zu zeigen. Der war nicht da…“ Kolumne von Inge Hannemann vom 8. April 2021 bei Links bewegt weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Hartz IV: Beschäftigung als soziale Kontrolle
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[Un]Sozialer Arbeitsmarkt kommt. Minister Heil stellt Eckpunkte zur Förderung von Langzeitarbeitslosen vor: „MitArbeit“

Dossier

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS„… Aus dem Eckpunktepapier geht hervor, dass damit insbesondere Langzeitarbeitslose in Jobs gebracht werden sollen, die sechs Jahre lang ohne längere Unterbrechung arbeitslos waren. Bis 2021 sollen rund 150 000 Menschen davon profitieren. Vier Milliarden Euro plant der Bund für das Gesetz ein. (…) Die öffentliche Hand soll dabei für Langzeitarbeitslose zwei Jahre die Lohnkosten komplett übernehmen. Danach sollen die öffentlichen Zuschüsse um zehn Prozent pro Jahr gekürzt und vom Arbeitgeber übernommen werden. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. (…) Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sieht das Konzept eine Unterstützung für zwei Jahre vor. Dabei sollen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent zu den Lohnkosten hinzugeschossen werden. Voraussetzung für die Förderung sind sozialversicherungspflichtige Jobs bei privaten Firmen, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern. Bei der Zwei-Jahres-Förderung sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung danach für mindestens ein halbes Jahr fortzusetzen. (…) Die lange Förderdauer von fünf Jahren wird damit begründet, dass die Praxis gezeigt habe, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen oft erst ab einem Förderzeitraum von drei Jahren Erfolg hätten. (…) Wenig Verständnis für die Pläne haben die Arbeitgeberverbände. »Diese staatlichen Job-Subventionspläne sind eher das Problem als die Lösung«, teilte deren Bundesvereinigung mit…“ Agenturmeldung vom 02.06.2018 beim ND online – wir hätten nie gedacht, den Arbeitgebern zustimmen zu müssen… „MitArbeit“ sollte wohl „MitLohn“ heissen! Siehe auch die BMAS-Pressemitteilung und DSGB-Position. Neu dazu: DGB-Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“: „Das geht noch besser!“ – ja, lieber DGB: Ohne Kombi-Löhne und Aufstockung! weiterlesen »

Dossier zum „Teilhabechancengesetz“ und „Sozialem Arbeitsmarkt“

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS

DGB-Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“: „Das geht noch besser!“ – ja, lieber DGB: Ohne Kombi-Löhne und Aufstockung!
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Vorsicht Schnüffler!Obwohl keine Weisung der Bundesagentur für Arbeit hierzu existiert, durchstreifen einige Jobcenter-Sachbearbeiter das Internet, um sich über ihre “Kunden” zu informieren. Aufgrund von Online-Recherchen der Mitarbeiter wurden Hartz IV Bezüge bereits gestrichen. (…) Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit existiert hierzu nicht. Im Gegenteil, die oberste Bundesbehörde verbietet sogar ein solches Vorgehen. Dennoch: „Bei Missbrauch akzeptiert das Sozialgericht die Recherche in sozialen Netzwerken, obwohl die Bundesagentur für Arbeit dies verbietet“, erklärte schon einmal der Leiter des Jobcenters in Düren, Karl-Josef Cranen gegenüber dem Magazin von “Correctiv”. Auf Nachfrage ruderte der Jobcenterleiter dann wieder zurück: „Der Sachverhalt hat sich doch anders dargestellt: Der späteren Rückforderung von Leistungen lag eine anonyme Anzeige zu Grunde.“ Eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragte in NRW betont, dass ein Durchleuchten von Hartz IV Beziehern im Internet oder bei Facebook nicht gerechtfertigt sei. (…) Das Interesse der Sachbearbeiter in den Behörden ist offenbar groß. Immer wieder wandten sich kommunale Jobcenter an den Datenschutzbeauftragten, um anzufragen, ob gewonnene Daten aus dem Internet in welcher Form verwendet werden können. Teilweise wurden die Anfragen sogar telefonisch gestellt…“ Meldung vom 29.07.2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!

Hartz IV: Jobcenter-Mitarbeiter schnüffeln bei Facebook und Co
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Broschüre "Keiner geht allein zum Amt" - zweite, aktualisierte Auflage„Aufgrund mehrerer Anfragen an uns habe ich die Bundesregierung gefragt: Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass einzelne Jobcenter wegen der Covid-19-Situaation Leistungsbeziehenden untersagen, sich bei Meldeterminen von Beiständen begleiten zu lassen, und hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für rechtmäßig trotz des Rechts auf einen Beistand gern. § 13 Abs. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch? Die Antwort: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach § 13 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch kann ein Leistungsbezieher bzw. eine Leistungsbezieherin zur Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Zu beachten sind aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2 die derzeit geltenden Schutz- und Hygienevorschriften der Länder.“ Mitteilung von Katja Kipping vom 21. Juli 2020 (mit Link zur kompletten Antwort der Bundesregierung) weiterlesen »

Broschüre "Keiner geht allein zum Amt" - zweite, aktualisierte Auflage

Beistände bei Amtsterminen trotz COVID-19 möglich
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Zuerst lauscht sie einer minutenlangen Ansage zum eingeschränkten Betrieb der Jobcenter wegen der Coronapandemie, dann hängt sie in der Warteschleife fest. Schließlich ertönt das Besetztzeichen – schon wieder ist sie herausgeflogen. Katja Müller (Name geändert) versucht seit Tagen, das Jobcenter Börde zu erreichen. Sie steckt in akuter Geldnot und hofft auf schnelle Hilfe. Ihr Jobcenter ist wie viele andere Ämter in diesen Tagen trotz der Lockerungen weiter geschlossen. Obwohl die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Beginn der Pandemie viel versprochen hatte, von vereinfachten Antragsverfahren bis hin zu Notfallschaltern, wird ihr Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem Amt zu einem Marathonlauf. Andernorts sind viele Betroffene offenbar eher erleichtert. In Wuppertal beispielsweise gebe es eine direkte Durchwahlnummer. Auch seien Termine vor Ort in der nordrhein-westfälischen Stadt wieder möglich. (…) Was auffällt: Jedes Jobcenter scheint in der Coronapandemie nach eigenen Regeln zu agieren. Viele haben weiterhin geschlossen, andere sind teilweise geöffnet. Manche verschicken schon wieder Vorladungen, andere nur Stellenangebote. Die einen sind gut, andere sehr schwer erreichbar. In einigen Behörden ist es möglich, Unterlagen an einem Notfallschalter abzugeben und sich den Eingang absegnen zu lassen, in anderen nicht. Dabei ist gerade ein solcher Nachweis für Betroffene wichtig. Denn Jobcenter sind dafür bekannt, dass viele Dokumente verschwinden. Gibt es kein bundesweites Konzept, welches die Öffnung, den Kundenverkehr und den Umgang mit Notfällen in Jobcentern regelt? Nein, meint BA-Sprecherin Susanne Eikemeier auf Nachfrage von jW und ergänzt: »Jedes Jobcenter entscheidet nach seinen eigenen regionalen Gegebenheiten und in eigener Verantwortung.« Denn die BA sei nämlich gar nicht weisungsbefugt gegenüber den Hartz-IV-Behörden. Daher könne man aus Nürnberg keine Anweisungen erteilen, sondern »nur Empfehlungen aussprechen«. Das verwundert, denn erstens sind Jobcenter sogenannte gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Bundesagentur, zweitens handeln sie nach Bundesgesetzen, und drittens gibt die BA regelmäßig »fachliche Weisungen« an sie heraus. Für den Kontakt mit Hilfesuchenden während der Coronapandemie spielt das offenbar keine Rolle…“ Artikel von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 4. Juli 2020 weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Jobcentern ausgeliefert – Chaos während Coronakrise: Ämter handeln von Ort zu Ort nach anderen Regeln. Bundesagentur für Arbeit weist Verantwortung von sich
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Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter als Sklavenhändler

Dossier

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Immer mehr offene Stellen, die bei der Arbeitsagenturen oder den Jobcentern gemeldet sind, kommen von Leiharbeitsfirmen. Und offensichtlich befinden sich die Agenturen und Jobcenter in einer win-win-Situation mit den Leiharbeitsfirmen, wenn diese Arbeitslose einstellen – und sei es eben auch nur, was der Regelfall ist, kurzfristig: Denn jede Einstellung bei einer Leiharbeitsfirma gilt als “Integration” in Erwerbsarbeit und bekommt in der Statistik das gleiche Zählungsgewicht wie die oftmals mühsame, auf alle Fälle erheblich aufwendigere Vermittlung in eine normale, unbefristete Beschäftigung in einem normalen Unternehmen…“ Aus dem Kommentar von und bei Stefan Sell vom 12. Januar 2013. Siehe dazu im LabourNet-Archiv das Special “ Leiharbeit und Hartz“ und hier neu: Hartz IV-System: Mehr als jede 4. Vermittlung führt in die Leiharbeit weiterlesen »

Dossier zu Jobcentern als Sklavenhändler

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV-System: Mehr als jede 4. Vermittlung führt in die Leiharbeit
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Dossier

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bzw. in welcher Form Jobcenter Kontoauszüge von Antragstellern erheben dürfen. Die Frage ist deshalb so relevant, weil Kontoauszüge teilweise sehr sensible Daten enthalten können, etwa besondere Warenbezeichnungen, Hinweise auf Straf- und Bußgeldzahlungen, Aussagen über bestimmte Parteizugehörigkeiten und besondere Arten personenbezogener Daten etc. Insgesamt können Kontoauszugsinformationen auch ein recht umfangreiches Bild über den Kontoinhaber vermitteln. Gleichwohl dürfen und müssen Jobcenter in vielen Situationen die Vorlage von Kontoauszügen verlangen. (…) Rund um die Kontoauszüge hat sich mit der Zeit eine relativ konkrete Ausgestaltung dieses Erforderlichkeitsprinzips ergeben, die nicht nur durch interne Arbeitsanweisungen der Jobcenter sondern auch durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…) und Äußerungen der Datenschutzaufsichtsbehörden geprägt ist…“ Rechtliche Erläuterungen von Sven Venzke-Caprarese vom 29. Mai 2017 bei den datenschutz-notizen. Siehe u.a. Infos zur Rechtsgrundlage und neu: Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden weiterlesen »

Dossier: Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen?

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„Eine Frau, die im Bezug von Leistungen nach SGB II stand und wieder Arbeit gefunden hatte, die ihr ein Leben ohne „Hartz IV“ möglich machte, teilte dies dem Jobcenter Frankfurt auf einem von diesem bereitgestellten Formular („Veränderungsmitteilung“) mit. Sie erhielt dann die Aufforderung, dem Jobcenter ihren neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. In einer Beschwerde beim Bundesdatenschtzbeauftragten erklärte sie, dass nach ihrer Ansicht „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Jobcenters… der vollständige Arbeitsvertrag nicht erforderlich“ ist. Weiter erklärte sie: „Auf die Schwärzung nicht relevanter Passagen im Arbeitsvertrag hat das Jobcenter Frankfurt nicht hingewiesen, noch hat es den Hinweis gegeben, dass die erforderlichen Nachweise auf andere Weise erbracht werden können, sofern das überhaupt leistungsrechtlich erheblich ist.“ Nach Prüfung des Sachverhalts und des Behördenhandelns stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte in einem Schreiben an die Beschwerdeführerin u. a. fest: „… sehe ich die standardmäßige Anforderung der vollständigen Arbeitsverträge aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch… Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich ggf. um ein umfangreiches Dokument mit vielen Einzelinformationen, die für die Beendigung des Leistungsbezugs nicht erforderlich sind. Hinzu kommt, dass diese Daten in einen zukünftigen Zeitraum fallen, der außerhalb des Leistungsbezugs liegt… In Fällen wie Ihren, in dem keine Überbrückungshilfen beantragt wurden, sollte es möglich sein, die Betroffenen zum Nachweis genau der zu prüfenden Punkte aufzufordern mit dem Hinweis, dass der Nachweis z. B. Durch Vorlage des Arbeitsvertrags (mit Schwärzungen) oder einer Arbeitgeberbescheinigung oder auch eines Kontoauszugs (für den Mittelzufluss) erbracht werden kann… Ich habe dem Jobcenter meine vorstehende Rechtsauffassung mitgeteilt und um zukünftige Beachtung gebeten…“ Bericht vom 5. Mai 2020 von und bei ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ (ddrm) (mit Link zur Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten im Wortlaut) weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Jobcenter Frankfurt: Bundesdatenschutzbeauftragter rügt Forderung nach Vorlage vollständiger Arbeitsverträge
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisWährend die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit gestern bundesweit für den Besucherverkehr geschlossen sind, müssen Teilnehmer einer Maßnahme diese weiterhin besuchen. Während die Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern in ihrer Ansprache an die Nation eindringlich dazu aufforderte, das soziale Leben auf eine absolutes Minimum zu reduzieren, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu minimieren, müssen offenbar Erwerbslose weiterhin an Maßnahmen teilnehmen. Eine Entschuldigung, dass man aus Angst vor einer Ansteckung zur Zeit nicht mehr teilnehmen möchte, reicht offenbar nicht aus. Wenn die Maßnahme weiterhin stattfindet, muss teilgenommen werden. “Wenn die Maßnahme stattfindet, müssen die Leute auch weiterhin teilnehmen. Ein Fernbleiben aus reiner Sorge um eine mögliche Ansteckung kann nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt werden“, so die klare Ansage aus dem Jobcenter gegenüber dem Nordkurier. Ein entschuldigtes Fernbleiben sei nur mit ärztlichem Attest möglich. (…) Entschuldigt sind neben krankgeschriebenen Menschen auch Eltern, die nunmehr aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten ihre Kinder zuhause betreuen müssen. „Gleiches gilt für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, für die dann aufgrund des Coronavirus eine erforderliche Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, zum Beispiel durch Ausfall des Pflegedienstes“, heißt es weiter. Allerdings müsse ein Nachweis darüber erbracht werden…“ Meldung vom 19. März 2020 von gegen-hartz.de weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Hartz IV: Jobcenter schicken Menschen trotz Corona-Krise weiter in Maßnahmen
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"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Immer mehr Hartz IV Beziehende überprüfen ihre Bescheide und wehren sich mit einem Widerspruch. Immer öfter hören wir auch, dass eine Vielzahl von Jobcentern dazu übergeht, “in einem freundlichen Gespräch” den Leistungsberechtigten dazu zu überreden, den Widerspruch zurückzunehmen. Genau das sollten Betroffene allerdings nicht tun, denn allein das Jobcenter profitiert davon, wenn der Widerspruch zurückgezogen wurde. (…) Die Jobcenter sind zunehmend überlastet, da immer mehr Hartz IV Beziehende einen Widerspruch einlegen. (…) Zudem bedeutet ein Widerspruch, dass die Behörde offenbar nicht rechtssicher agiert. Um so mehr Widersprüche eingehen, um so schlechter die Statistik und Außenwirkung. (…) Statt aber eine Qualitätssteigerung zu fördern, begegnet man immer häufiger dem Phänomen mit Überzeugungsgesprächen in der Behörde. (…) Werden Konsequenzen in einem Jobcenter-Gespräch angedroht, weil man einen Widerspruch einlegte, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde Abhilfe schaffen. Das Jobcenter ist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Widerspruch zu prüfen. (…) Leistungsbezieher sollten sich nie allein auf die Worte des Jobcentermitarbeiters verlassen, auch wenn dieser verspricht, dass die Fehler aus dem Bescheid korrigiert werden. Im Zweifel erlischt nämlich der Anspruch und vor Gericht kann man dann nur wenig erreichen, wenn kein Widerspruch gestellt wurde. Ein Widerspruch kann nicht zu einer Sanktion führen und spürt man tatsächlich Nachteile, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden…“ Beitrag vom 16. März 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV: Jobcenter zwingen oftmals zur Rücknahme von Widersprüchen
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