Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormDie Corona-Pandemie hat vieles offengelegt, was in Gesellschaft und Arbeitswelt nicht stimmt – wie etwa die skandalösen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Sie hat aber auch gezeigt, welche Arbeitsmarkt-Instrumente in der Krise gut funktionieren – wie die Kurzarbeit. Der DGB zeigt 13 Reformansätze, die echte Lehren aus der Krise sind. (…) Unter dem Titel „Sozialstaatliche Arbeitsmarktpolitik jetzt!“ hat der DGB 13 Reformansätze als Ergänzung zum von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpaket vorgeschlagen. Der gemeinsame Ansatz aller Vorschläge: Aus Corona lernen heißt – Weichenstellung für soziale Gerechtigkeit und Aufstiegsmobilität in Zeiten des Umbruchs. Die 13 Reformansätze umfassen diverse Bereiche, von der Ausbildung über die Kurzarbeit bis hin zu europäischen Standards: Ausbildung: Jungen Menschen eine Perspektive geben; Qualifizierung: Mit einem Recht auf Weiterbildung in die neue Zeit; Kurzarbeit: Sonderregelungen zum Arbeitsplatzerhalt auch im nächsten Jahr nötig; Geflüchtete: Integrationserfolge nicht gefährden; Beitrag für mehr Geschlechtergerechtigkeit: Zukunftsmarkt Haushaltsnahe Dienstleistungen; Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld statt Hartz IV; Kinderarmut vermeiden: Kindergrundsicherung einführen; Beifall klatschen reicht nicht: Mindestlohn anheben und Tarifbindung stärken; Sachgrundlose Befristungen abschaffen: Planungssicherheit, gerade auch für junge Menschen; Beschäftigte aus der EU: Ausbeutung in der Fleischindustrie und der Saisonarbeit verhindern; Minijobs: Arbeit auch in kleiner Teilzeit sozial absichern; Solo-Selbstständige: Absicherung in der Arbeitslosenversicherung ermöglichen; Europäische Mindeststandards“ DGB-Meldung vom 24.08.2020 zu 13 Reformansätzen als Ergänzung zum Konjunkturpaket weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[DGB] So lernen wir aus Corona – „Sozialstaatliche Arbeitsmarktpolitik jetzt!“
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Erst Schlecker-, jetzt Karstadt-Mitarbeitende in die Pflege? „Der Pflegeberuf ist doch kein Abstellgleis!“
Die perfekte Pflegerin hat 10 Hände...„Nach den Schließungen von Karstadt-Filialen sollen ehemalige Beschäftigte der Kaufhauskette in Bremerhaven nun in der Pflege oder bei der Bahn arbeiten. (…) „Erst sollten Schlecker-Mitarbeitende in die Pflege, dann ehemalige Prostituierte und jetzt Karstadt-Mitarbeitende? Der Pflegeberuf ist doch kein Abstellgleis!“, kritisiert Nora Wehrstedt, stellvertretende Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen. „Es würde doch auch niemand auf die absurde Idee kommen, jemanden mit einer Ausbildung im Einzelhandel auf einmal operieren zu lassen. Scheinbar herrscht noch immer der Irrglaube, dass jede/r pflegen kann!“ Nicht umsonst würden Pflegefachpersonen eine dreijährige Ausbildung absolvieren, um Menschen medizinisch und insbesondere pflegerisch zu versorgen. Auch Pflegehilfskräfte müssen entsprechend qualifiziert sein, um mit Pflegebedürftigen zu arbeiten. Wehrstedt mahnt an, die Qualifikation für Pflegende trotz Personalmangel und Corona-Krise nicht herabzusenken: „Die Pflege ist ein sehr sensibler Arbeitsbereich, der ein hohes Maß an Fachwissen, Professionalität und Sozialkompetenz erfordert. Deshalb reicht ein Pflege-Crashkurs für die Qualifizierung berufsfremder Gruppen nicht aus. Das geht nur zulasten der Patientensicherheit und des Pflegepersonals!“ (…) Um den Beruf dauerhaft attraktiver zu gestalten und Personal zu gewinnen, empfiehlt die Pflegekammer Niedersachsen weitreichende Strukturreformen der Pflegefinanzierung und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Daher setzt sich die Pflegekammer Niedersachsen unter anderem für einen flächendeckenden Tarifvertrag für Pflegefachpersonen, mehr Mitbestimmung von beruflich Pflegenden bei politischen Entscheidungsprozessen sowie bessere Weiterbildungsmöglichkeiten in der Pflege ein.“ Pressemitteilung der Pflegekammer Niedersachsen vom 14. August 2020 weiterlesen »

Die perfekte Pflegerin hat 10 Hände...

Erst Schlecker-, jetzt Karstadt-Mitarbeitende in die Pflege? „Der Pflegeberuf ist doch kein Abstellgleis!“
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[Un]Sozialer Arbeitsmarkt kommt. Minister Heil stellt Eckpunkte zur Förderung von Langzeitarbeitslosen vor: „MitArbeit“

Dossier

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS„… Aus dem Eckpunktepapier geht hervor, dass damit insbesondere Langzeitarbeitslose in Jobs gebracht werden sollen, die sechs Jahre lang ohne längere Unterbrechung arbeitslos waren. Bis 2021 sollen rund 150 000 Menschen davon profitieren. Vier Milliarden Euro plant der Bund für das Gesetz ein. (…) Die öffentliche Hand soll dabei für Langzeitarbeitslose zwei Jahre die Lohnkosten komplett übernehmen. Danach sollen die öffentlichen Zuschüsse um zehn Prozent pro Jahr gekürzt und vom Arbeitgeber übernommen werden. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. (…) Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sieht das Konzept eine Unterstützung für zwei Jahre vor. Dabei sollen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent zu den Lohnkosten hinzugeschossen werden. Voraussetzung für die Förderung sind sozialversicherungspflichtige Jobs bei privaten Firmen, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern. Bei der Zwei-Jahres-Förderung sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung danach für mindestens ein halbes Jahr fortzusetzen. (…) Die lange Förderdauer von fünf Jahren wird damit begründet, dass die Praxis gezeigt habe, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen oft erst ab einem Förderzeitraum von drei Jahren Erfolg hätten. (…) Wenig Verständnis für die Pläne haben die Arbeitgeberverbände. »Diese staatlichen Job-Subventionspläne sind eher das Problem als die Lösung«, teilte deren Bundesvereinigung mit…“ Agenturmeldung vom 02.06.2018 beim ND online – wir hätten nie gedacht, den Arbeitgebern zustimmen zu müssen… „MitArbeit“ sollte wohl „MitLohn“ heissen! Siehe auch die BMAS-Pressemitteilung und DSGB-Position. Neu dazu: DGB-Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“: „Das geht noch besser!“ – ja, lieber DGB: Ohne Kombi-Löhne und Aufstockung! weiterlesen »

Dossier zum „Teilhabechancengesetz“ und „Sozialem Arbeitsmarkt“

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS

DGB-Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“: „Das geht noch besser!“ – ja, lieber DGB: Ohne Kombi-Löhne und Aufstockung!
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Debatte: »Wir brauchen ein linkes Einwanderungsgesetz«„… Die BRD brauche »auch Leute, die einfache und unqualifizierte Arbeiten machen«. MigrantInnen, die in Notlagen stecken oder die sich schnell »integrieren« wollen, um hierbleiben zu dürfen, sind meist eher bereit, diese schlechten Bedingungen zu akzeptieren. Die Arbeitgeber hoffen, Leute zu finden, ohne dass sie Löhne und Arbeitsbedingungen verbessern müssen. Die Spirale nach unten kann nur dadurch gestoppt werden, dass gleiche – und zwar bessere – Bedingungen für alle durchgesetzt werden. Hinter den Scheingefechten um die Flüchtlingspolitik verschwinden andere Formen der Migration und die Arbeitsbedingungen dieser MigrantInnen. 17 Millionen EU-BürgerInnen leben und arbeiten in einem anderen EU-Land. Durch diese Migration können die Löhne und Bedingungen in den Kernländern wie der BRD relativ stabil gehalten werden (…) Aus den Geflüchteten ist Arbeitskraft geworden, die unter hohem Druck steht. Die Aufhebung des Arbeitsverbots während des laufenden Asylverfahrens führt dazu, dass die Leute sich sehr schnell einen Job suchen müssen, weil sie hoffen, dass es ihnen hilft, und weil das Jobcenter Druck macht. Auch wer eine Duldung hat, steht unter diesem Druck. (…) Auf Arbeit treffen oft Leute aus ganz unterschiedlichen Situationen aufeinander, ein paar Flüchtlinge, andere MigrantInnen, ein paar Leiharbeiter, langjährige Stammarbeiter… Jeder hat seine eigenen Probleme und ein gemeinsamer Kampf ist nicht leicht, wenn einer unkündbar ist und die anderen morgen vielleicht abgeschoben werden. Entlang dieser Unterschiede und über sie hinweg muss die Klasse14 handlungsfähig werden.“ Artikel aus der Wildcat Nr. 102 dokumentiert am 25. Juli 2020 beim Gewerkschaftsforum weiterlesen »

Debatte: »Wir brauchen ein linkes Einwanderungsgesetz«

Fachkräftemangel: Ausländische Arbeitskräfte zwischen rassistischer Hetze, brutaler Ausbeutung und Integrations-Heuchelei
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Ich bin ein LeiharbeiterEin Beschäftigungsverhältnis in Zeitarbeit ist kein guter Einstieg für Langzeitarbeitslose. Dieses Ergebnis ergibt sich aus einer Studie des IAB. Aufgrund der Zeitarbeit sinkt die Wahrscheinlichkeit seine Arbeit zu behalten signifikant. Damit hat die Zeitarbeit mit minus 14 Prozentpunkten den zweitgrößten, negativen Einfluss auf ein stabiles Beschäftigungsverhältnis für Langzeitarbeitslose. Den negativsten Effekt hat das Kriterium „fehlende Zufriedenheit mit der Tätigkeit“ mit minus 18 Prozentpunkte. Alle anderen Kriterien kommen nicht auf so hohe Werte. Das IAB hat knapp 5.500 Langzeitarbeitslose befragt und die Erwerbsbiografie ausgewertet. Die Ergebnisse sind repräsentativ. Zwar relativiert sich der große, negative Einfluss der Zeitarbeit etwas, wenn nicht nur das erste Arbeitsverhältnis betrachtet wird, sondern Weitere in einem Zeitraum von 2,5 Jahren. Ein negativer Einfluss bleibt mit minus 6 Prozentpunkten aber immer noch statistisch signifikant (bei einem Signifikanz-Niveau von 10 Prozent). Zeitarbeit ist deshalb keine gute Basis, um Langzeitarbeitslosen erfolgreich und nachhaltig eine neue Beschäftigung zu ermöglichen. Insofern bestätigen sich nochmal indirekt die Bedenken des Bundesrechnungshofes, der die Subventionierung der Zeitarbeitsbranche mit Eingliederungszuschüssen grundsätzlich für illegal hält…“ Meldung vom 27. Juli 2020 von und bei Faire-Arbeit e.V. zum IAB-Kurzbericht vom 21.07.2020: Wiedereinstieg nach Langzeitarbeitslosigkeit: Welche Arbeitsverhältnisse sind stabil, welche nicht? weiterlesen »

Ich bin ein Leiharbeiter

Zeitarbeit schadet Langzeitarbeitslosen
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Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter als Sklavenhändler

Dossier

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Immer mehr offene Stellen, die bei der Arbeitsagenturen oder den Jobcentern gemeldet sind, kommen von Leiharbeitsfirmen. Und offensichtlich befinden sich die Agenturen und Jobcenter in einer win-win-Situation mit den Leiharbeitsfirmen, wenn diese Arbeitslose einstellen – und sei es eben auch nur, was der Regelfall ist, kurzfristig: Denn jede Einstellung bei einer Leiharbeitsfirma gilt als “Integration” in Erwerbsarbeit und bekommt in der Statistik das gleiche Zählungsgewicht wie die oftmals mühsame, auf alle Fälle erheblich aufwendigere Vermittlung in eine normale, unbefristete Beschäftigung in einem normalen Unternehmen…“ Aus dem Kommentar von und bei Stefan Sell vom 12. Januar 2013. Siehe dazu im LabourNet-Archiv das Special “ Leiharbeit und Hartz“ und hier neu: Hartz IV-System: Mehr als jede 4. Vermittlung führt in die Leiharbeit weiterlesen »

Dossier zu Jobcentern als Sklavenhändler

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV-System: Mehr als jede 4. Vermittlung führt in die Leiharbeit
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Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„… Trotz der Lohnerhöhungen am unteren Rand der Lohnverteilung durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 stagnierte der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten bis 2017 auf einem im Vergleich der EU-Länder besonders hohen Niveau. – Im Jahr 2018 ging der Umfang der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland erstmals seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zurück auf 21,8%. Das Niedriglohnrisiko ist vor allem in Ostdeutschland gesunken, während es sich in Westdeutschland kaum verändert hat. – Vom gesetzlichen Mindestlohn besonders profitiert haben Gruppen mit einem überdurchschnittlich hohen Niedriglohnrisiko (Frauen, Jüngere und Ältere, Ausländer*innen und befristet Beschäftigte). Die Stundenlöhne von gering Qualifizierten und Minijobber*innen liegen hingegen weiterhin meist deutlich unterhalb der Niedriglohnschwelle. – Eine Besonderheit der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland besteht weiterhin darin, dass von Niedriglöhnen in hohem Maße auch Kerngruppen der Beschäftigten betroffen sind: Fast drei Viertel der Niedriglohnbeschäftigten haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss und gut 40% sind Vollzeitbeschäftigte…“ Aus dem IAQ-Report 2020/05 „“Aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Institut Arbeit und Qualifikation“ von Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Niedriglohnbeschäftigung 2018 – Erstmals Rückgang, aber nicht für gering Qualifizierte und Minijobber*innen
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Frist oder stirb„Die Zahl der Befristungen ohne Sachgrund ist seit Anfang der 2000er-Jahre deutlich gestiegen. Allein von 2017 auf 2018, dem aktuellsten Jahr, für das derzeit Daten vorliegen, um mehr als 200.000. (…) Zwischen 2001 und 2018 hat sich die Zahl der Befristungen ohne sachlichen Grund mehr als verdreifacht – von rund 550000 auf 1,8 Millionen. Der Anteil der sachgrundlos befristeten Jobs an allen Arbeitsverhältnissen ist im selben Zeitraum von 1,7 auf 4,8 Prozent gestiegen. Das zeigt eine Analyse von Dr Eric Seils, Dr. Helge Emmler und Marius Rogall vom WSI. Die Forscher haben Daten aus dem IAB-Betriebspanel sowie Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. (…) Am stärksten verbreitet seien befristete Jobs bislang in Großbetrieben, wo sie häufig als eine Art „verlängerte Probezeit“ verwendet werden, so die Forscher. Bei kleinen Betrieben sei der Kündigungsschutz schwächer ausgeprägt, weshalb der Anreiz, sachgrundlos zu befristen, geringer ist. Zudem seien Kleinbetriebe mit der Rechtslage weniger vertraut als Unternehmen mit Personalabteilungen. Dies schlägt sich auch im Vergleich der Bundesländer nieder. Generell gilt: Je größer der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten in einem Bundesland, desto höher der Anteil der sachgrundlos Befristeten. Hinzu kommen regionale Besonderheiten, die mit der jeweiligen Wirtschaftsstruktur vor Ort zu tun haben. (…) Zusammengenommen waren im Jahr 2018 3,2 Millionen Jobs in Deutschland befristet, fast doppelt so viele wie 2001. „Der Anstieg der befristeten Beschäftigung ist vor allem auf die Zunahme der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen“, erklärt Emmler. Weniger stark war die Zunahme bei Befristungen mit Sachgrund – etwa Vertretungen. Deren Anzahl ist zwischen 2001 und 2018 von 782000 auf 904000 gestiegen. Ihr Anteil an allen Arbeitsverhältnissen ist weitgehend konstant geblieben und liegt gegenwärtig bei 2,4 Prozent…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 19. März 2020 mit Link zum 16-seitigen WSI Policy Brief Nr. 36 „Befristete Beschäftigung. Eine Auswertung regionaler Daten für 2018“ von Eric Seils, Helge Emmler und Marius Rogall weiterlesen »

Frist oder stirb

WSI-Studie: Starker Anstieg bei sachgrundlosen Befristungen
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Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Branchen, denen Fachkräfte fehlen, bieten ihren Fachkräften oftmals einen geringen Lohn. (…) Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Demnach liegt das Einkommen in mehreren Mangelberufen einige Hundert Euro unter dem mittleren Lohn aller Fachkräfte. So betrug das mittlere Einkommen für sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Fachkräfte 3.052 Euro brutto im Monat. Von den 52 Berufsgattungen, die laut einer BA-Analyse Engpässe bei Fachkräften haben, liegt das mittlere Entgelt bei 26 darunter. Nach BA-Angaben erhalten Podologen (Fußpfleger) mit monatlich 1.862 Euro brutto am wenigsten. 74,7 Prozent verdienen nur einen Niedriglohn, wobei der unter einer Schwelle von 2.203 Euro (2018) liegt. Besonders niedrig ist der Lohn auch bei Berufen in der Fleischverarbeitung mit 2.123 Euro brutto und 54,4 Prozent Niedriglohnanteil. Unterdurchschnittlich vergütet sind unter anderem Berufe in der Hörgeräteakustik mit 2.346 Euro, in der Bodenverlegung mit 2.410 Euro sowie Fachkräfte in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur mit 2.465 Euro. Bei Berufen in der Physiotherapie sind es 2.376 Euro. Fachkräftemangel zeigt sich laut der jüngsten Fachkräfteengpassanalyse der BA vor allem in Bauberufen, im Gesundheits- und Pflegebereich und in einigen technischen Berufsfeldern. Bei Letzteren liegt der mittlere Lohn allerdings oft bei mehr als 4.000 Euro. Bei Ärzten sind es mehr als 5.000 Euro…“ Meldung vom 24. Februar 2020 bei der Zeit online – siehe zu diesem Henne-Ein-Problem auch unser Dossier Unseren täglichen Fachkräftemangel gib uns heute! weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Bundesagentur für Arbeit: Löhne in Berufen mit Fachkräftemangel oft unterdurchschnittlich
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Arbeitsmarktpolitik - Montage von Toldi„… 2019 gab es in Deutschland laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit knapp 329.000 über 58-jährige Arbeitslose. Doch eigentlich müsste die Zahl der arbeitslosen Menschen rund 1,5-mal höher liegen. Über 171.000 über 58-Jährige galten alleine aufgrund einer Sonderregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. „Hartz-IV-System“) nicht als arbeitslos, sondern lediglich als arbeitsuchend. So wird das Ausmaß der Arbeitslosigkeit von Älteren systematisch verdeckt. (…) Laut der Sonderregelung, die in §53a SGB II festgelegt wird, gelten über 58-jährige Leistungsbeziehende von Hartz IV nicht als arbeitslos, wenn sie seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet waren und ihnen während dieser Zeit kein Angebot auf dem ersten Arbeitsmarkt unterbreitet wurde. Seit ihrer Einführung sind immer mehr Ältere von der Sonderregelung betroffen. Die Zahl der Personen mit der Sonderregelung nach §53a SGB II Seit 2017 übersteigt seit 2017 sogar die Zahl der offiziell Arbeitslosen im Hartz-IV-System – diese lag 2019 bei „nur“ 145.000. (…) Die Sonderregelung wurde zuletzt von Forschern des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) in einem Bericht zur Arbeitslosigkeit Älterer kritisiert. Aus Sicht der Forscher versetzt die Sonderregelung ältere Arbeitsuchende in einen vorruhestandsähnlichen Zustand. Dies könne bei den Betroffenen zu Resignation, fehlender Erwerbsmotivation und -perspektive führen. Zudem zeichnet die Regelung ein verzerrtes Bild von der Arbeitslosigkeit Älterer und erschwert daran anschließend eine politische Problematisierung und korrekte Einordnung der Situation von Älteren am Arbeitsmarkt.“ Meldung von Lena Becher 19. Februar 2020 bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »

Arbeitsmarktpolitik - Montage von Toldi

Sonderregelung lässt 171.000 Ältere aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden
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Ich bin ein Leiharbeiter„… In der Bundesrepublik bestehen erhebliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Verbreitung der Leiharbeit. Die Varianz lässt sich zu einem substantiellen Teil durch Faktoren erklären, die die Nachfrage und das Angebot an Leiharbeit betreffen. Je größer die Bedeutung der Lagerwirtschaft, des Metallbaus und der Großbetriebe in einer Arbeitsmarktregion, desto größer wird im Mittel auch der Anteil der Arbeitnehmerüberlassung an der Beschäftigung sein. Zudem gilt: Je höher die Arbeitslosenquote, desto größer wird der Anteil der Leiharbeiter an der Gesamtbeschäftigung in der Region sein. Kennzeichnend für die Leiharbeit ist ein trilaterales Beschäftigungsverhältnis, in dem der Leiharbeiter bei einer Verleihfirma angestellt ist und von dieser an einen Entleihbetrieb ausgeliehen wird. Während des Einsatzes im Entleihbetrieb steht der Leiharbeiter in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Verleihfirma. Ziel dieses Arrangements ist es mehrere solcher Einsätze, etwa bei Auftragsspitzen, zu einem längeren Beschäftigungsverhältnis zusammenzuführen. Die verfügbaren Daten liefern jedoch kaum Hinweise auf kontinuierliche Beschäftigungsverhältnisse bei Verleihfirmen. Vielmehr sind die Beschäftigungsverhältnisse bei den Verleihfirmen zumeist kurz. Wenn sie etwas länger dauern, dann sind sie oftmals das Ergebnis langer Einsätze bei nur einem Entleihbetrieb. Die Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitnehmerüberlassung sind also weiterhin sehr instabil und gefährden die soziale Teilhabe der Beschäftigten.Die Löhne in der Leiharbeit sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Trotz der Verbesserungen handelt es sich jedoch weiterhin überwiegend um Niedriglöhne. Etwa jeder zwanzigste Leiharbeiter ist trotz Vollzeitbeschäftigung auf Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) angewiesen. Die in der Arbeitnehmerüberlassung gezahlten Löhne eignen sich daher kaum als Kompensation für die instabilen Beschäftigungsverhältnisses“ Policy Brief WSI Nr.35 01/2020 von Eric Seils und Helge Emmler (28 Seiten) weiterlesen »

Ich bin ein Leiharbeiter

[WSI-Studie] Leiharbeit im regionalen Vergleich
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Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie„Ein Blick auf die Entwicklung der jährlichen Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ im Bund und in den 16 Ländern) für „Ein-Euro-Jobs“ (amtlich: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante), die bis Ende 2019 auf 306,7 Millionen Euro stiegen, den höchsten Stand seit 2013. (…) Bis Juli 2016 (August 2015-Juli 2016) sanken die Ausgaben auf 238,8 Millionen Euro. Danach stiegen die Ausgaben bis zur Bundestagswahl 2017 auf den bis dahin höchsten Stand nach 2014, auf 279,2 Millionen Euro (Oktober 2016-September 2017). In den ersten 12 Monaten nach der Bundestagswahl 2017 sanken die Ausgaben auf 258,6 Millionen Euro (Oktober 2017-September 2018). Bis Ende 2019 stiegen die Ausgaben auf den bisher höchsten Stand nach 2014, auf 306,7 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019. Die genannten Ausgaben umfassen nicht die Ausgaben für das weiter gezahlte Arbeitslosengel II (einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung)…“ Meldung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) vom 27. Januar 2020 weiterlesen »

Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie

Gar nicht tot: jährliche Ausgaben der Jobcenter gE für „Ein-Euro-Jobs“ Ende 2019 auf dem höchsten Stand seit 2013
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Die systematischen und mafiösen Betrügereien in den Wohlfahrtsunternehmen im Care-Bereich werden auf Kosten der Beschäftigten ausgetragen (und mit Duldung der Gewerkschaften?)
Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TSVielen Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stieg die Zornesröte ins Gesicht, als sie von den korrupten Machenschaften der Kreisverbände in Frankfurt und Wiesbaden im Herbst 2019 erfuhren. AWO-Funktionäre hatten sich gegenseitig Honorare über zig-tausende Euro  zugeschanzt und sich einen „Dienst-SUV“ mit 435 PS genehmigt. Die Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Wiesbaden ermitteln wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug in mehreren Fällen. Besonders sauer reagieren auf solche Skandale diejenigen Beschäftigten, die ihre 4. oder 5. Überlastungsanzeige beim Anstellungsträger eingereicht haben und sich dann gar nichts ändert. Der skandalöse und kriminelle „Sozialbetrug“ ist nur möglich, weil es im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich keine vernünftigen Kontrollen gibt, dafür aber personelle Netzwerke und Verflechtungen sowie mafiöse Strukturen, in denen man „über Leichen“ geht, ohne dass jemand aufschreit. Wenn die Beschäftigten an die Öffentlichkeit gehen und auf diese Strukturen aufmerksam machen, laufen sie Gefahr, arbeitsrechtlichen Konsequenzen, Anschuldigungen wegen „Geheimnisverrat“ und Schadensersatzforderungen ausgesetzt zu sein. Die Ideologie der Privatisierung gesellschaftlicher Ebenen hat auch den dritten Sektor der Volkswirtschaft, die Bildungs- und Sozialeinrichtungen erreicht, mit fatalen Folgen für die Beteiligten. (…) Die Ideologie der Privatisierung gesellschaftlicher Ebenen hat auch den dritten Sektor der Volkswirtschaft, die Bildungs- und Sozial- und Gesundheitseinrichtungen erreicht, mit fatalen Folgen für die Beschäftigten…“ Beitrag vom 14. Januar 2020 beim Gewerkschaftsforum Dortmund mit vielen Beispielen und darin zur Rolle der Gewerkschaften… weiterlesen »

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS

Die systematischen und mafiösen Betrügereien in den Wohlfahrtsunternehmen im Care-Bereich werden auf Kosten der Beschäftigten ausgetragen (und mit Duldung der Gewerkschaften?)
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Frist oder stirbBetriebe nutzen nach einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) befristete Arbeitsverträge vor allem zur „Erprobung“ von Beschäftigten. Die mit Abstand am häufigsten genannten Gründe seien das so genannte „Screening“ oder die Erprobung von Beschäftigten. Zudem würden Befristungen mit dieser Begründung tendenziell zunehmen, heißt es in der Untersuchung (…) 42 Prozent der befragten Unternehmen hätten 2018 beim Betriebspanel des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit, IAB, entsprechende Angaben gemacht. „Dazu kommen noch zwei Prozent von Betrieben, die hauptsächlich befristen, weil sie glauben, das würde die Motivation der Beschäftigten steigern“, heißt es in der Untersuchung. Damit würden knapp 45 Prozent der Unternehmen durch befristete Arbeitsverträge bestehende gesetzliche Möglichkeiten ausnutzen, um Beschäftigte über die Probezeit hinaus zu testen und zu „motivieren“. (…) Das schwarze Schaf bei sachgrundlosen Befristungen seien große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. „Die Befristungen dienen dazu, das Personal zu erproben und zu flexibilisieren“, kritisierte Buntenbach. „Das ist aber durch eine hierzulande im europäischen Vergleich ohnehin schon lange Probezeit jetzt schon gesetzlich möglich, dazu braucht es keine Befristungen.“…“ Artikel von Rasmus Buchsteiner vom 21.01.2020 beim Redaktionsnetzwerk Deutschland, siehe dazu den DGB weiterlesen »

Frist oder stirb

[Studie] Befristete Jobs vor allem zur Erprobung von Arbeitskräften
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Frist oder stirb„Für heutige Verhältnisse hat die „sachgrundlose Befristung“ einen relativ langen Vorlauf. Sie passierte nicht über Nacht. Die drastische Reduzierung UNBEFRISTETER Beschäftigungsverhältnisse folgt der Absicht und dem Willen von multinationalen Konzernen, europäischen Arbeitgebern und den Sozialpartnern der EU. Die ARBEITNEHMERFEINDLICHE Ausrichtung des politischen Handelns auf der EU- und bundesdeutschen Ebene dient der Steigerung von Unternehmensgewinnen und der Zerschlagung der zuvor in Europa gültigen Lebenslaufmodelle. To make a long story short und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: „Sachgrundlose Befristungen“ werden – nach etlichen Vorgeplänkeln, 1997 auf EU-Ebene etabliert. Auf Vorschlag der EU-Kommission verabschiedet der Europäische Rat eine Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (RI1997/81/EG). (…) Zwei Jahre später, 1999, markiert eine weitere EU-Richtlinie den Weg des Fortschritts: die Rahmenrichtlinie über befristete Arbeitsverträge (1999/70/EG). (…) Folgerichtig tritt im Dezember 2000 das bundesdeutsche „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ in Kraft. (…) Das Heft des Handelns liegt beim BDA und der Politik. Die Arbeitgeber brauchen wasserdichte Gesetze für die Amerikanisierung des bundesdeutschen Arbeitsmarkts und 2007 macht sich die SPD dafür stark (…) Seitdem hat sich nicht mehr viel getan. Das „Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG“ wird verabschiedet, geändert, modifiziert, justiiert, gelobt oder verflucht. (…) Weil das aber noch immer nicht niederschmetternd genug für ArbeitnehmerInnen ist, die keine seidenen Strümpfe tragen, enthält Artikel 14 noch eine eigene, altersdiskriminierende sachgrundlose Regelung für alle, die älter als 52 Jahre sind…“ Beitrag von Hanne Schweitzer vom 15. Januar 2020 beim Büro gegen Altersdiskriminierung weiterlesen »

Frist oder stirb

Sachgrundlose Befristung: Unverschämtheit fiel nicht vom Himmel
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