Sachgrundlose Befristung: Unverschämtheit fiel nicht vom Himmel

Frist oder stirb„Für heutige Verhältnisse hat die „sachgrundlose Befristung“ einen relativ langen Vorlauf. Sie passierte nicht über Nacht. Die drastische Reduzierung UNBEFRISTETER Beschäftigungsverhältnisse folgt der Absicht und dem Willen von multinationalen Konzernen, europäischen Arbeitgebern und den Sozialpartnern der EU. Die ARBEITNEHMERFEINDLICHE Ausrichtung des politischen Handelns auf der EU- und bundesdeutschen Ebene dient der Steigerung von Unternehmensgewinnen und der Zerschlagung der zuvor in Europa gültigen Lebenslaufmodelle. To make a long story short und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: „Sachgrundlose Befristungen“ werden – nach etlichen Vorgeplänkeln, 1997 auf EU-Ebene etabliert. Auf Vorschlag der EU-Kommission verabschiedet der Europäische Rat eine Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (RI1997/81/EG). (…) Zwei Jahre später, 1999, markiert eine weitere EU-Richtlinie den Weg des Fortschritts: die Rahmenrichtlinie über befristete Arbeitsverträge (1999/70/EG). (…) Folgerichtig tritt im Dezember 2000 das bundesdeutsche „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ in Kraft. (…) Das Heft des Handelns liegt beim BDA und der Politik. Die Arbeitgeber brauchen wasserdichte Gesetze für die Amerikanisierung des bundesdeutschen Arbeitsmarkts und 2007 macht sich die SPD dafür stark (…) Seitdem hat sich nicht mehr viel getan. Das „Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG“ wird verabschiedet, geändert, modifiziert, justiiert, gelobt oder verflucht. (…) Weil das aber noch immer nicht niederschmetternd genug für ArbeitnehmerInnen ist, die keine seidenen Strümpfe tragen, enthält Artikel 14 noch eine eigene, altersdiskriminierende sachgrundlose Regelung für alle, die älter als 52 Jahre sind…“ Beitrag von Hanne Schweitzer vom 15. Januar 2020 beim Büro gegen Altersdiskriminierung externer Link

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