Kündigung wegen Wiederheirat: Ein Chefarzt rüttelt am Sonderstatus der Kirche
dds_april2013Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut. (…) Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe mit dem Anwalt Müller vor: Die Vorschrift, „keine nach der Rechtsordnung der katholischen Kirche ungültige Ehe zu schließen, war im Hinblick auf die Art der Tätigkeiten des Klägers keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung.“ Übersetzt in Alltagssprache: Ein Chefarzt muss Gravierenderes tun, um für die Kirche unzumutbar zu sein; für Abtreibung werben oder Hass verbreiten, zum Beispiel. „Das war’s“, sagt der Vorsitzende Koch, und schiebt nach: „Aus unserer Sicht.“ War’s das wirklich? Die Kirche könnte nun erneut vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Ob sie dies tut, will sie entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, wie ein Sprecher in Köln am Mittwochnachmittag erklärt; also in einigen Monaten wohl…“ Artikel von Detlef Esslinger vom 20. Februar 2019 bei der Süddeutschen Zeitung, siehe dazu ver.di-Kommentar und Hintergrund weiterlesen »
dds_april2013"Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut. (...) Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe weiterlesen »

Matthias Burchardt: Wider die neoliberale Zurichtung des Menschen„Bildung. Ein großes Wort. Oft wird sie gefordert. Wir haben Bildungspolitiker, Bildungsaufträge, etwas altmodisch anmutend auch Bildungsanstalten, so wie es früher einmal Badeanstalten gab. Aber was heißt Bildung? Wofür brauchen wir sie? (…) Im heutigen Gesetz für die Hochschulen findet sich immerhin Artikel 1.3, in dessen fünften Absatz es heißt: „Die Universitäten, … Hochschulen und die Offene Universität schenken auch der persönlichen Entfaltung und der Förderung des persönlichen Verantwortungsgefühls Aufmerksamkeit.“ Wobei das mit dem „heutigen Gesetz“ nicht ganz stimmt. Dies war die Version vom 1. September 2010. Seit 1. Februar 2018 ist dieser Teil vorübergehend außer Kraft gesetzt. In der in Zukunft in Kraft tretenden Fassung des Artikel 1.3 wird ausgeführt, was es mit dem „persönlichen Verantwortungsgefühl“ auf sich hat: „Die Förderung des persönlichen Verantwortungsgefühls beinhaltet zumindest, dass die Bildungseinrichtungen, einschließlich ihrer Repräsentanten, sich diskriminierender Verhaltensweisen und Äußerungen enthalten.“ Aha. Dadurch, dass Menschen etwas nicht tun, fördern sie das Verantwortungsgefühl der Studierenden?!…“ Beitrag von Stephan Schleim vom 16. Februar 2019 bei Telepolis weiterlesen »
Matthias Burchardt: Wider die neoliberale Zurichtung des Menschen"Bildung. Ein großes Wort. Oft wird sie gefordert. Wir haben Bildungspolitiker, Bildungsaufträge, etwas altmodisch anmutend auch Bildungsanstalten, so wie es früher einmal Badeanstalten gab. Aber was heißt Bildung? Wofür brauchen wir sie? (...) Im heutigen Gesetz weiterlesen »

[Tönnies] Schwerer Unfall im Schlachthof Kellinghusen: Drei Finger weg beim rumänischen Kollegen George Berca
„Bündnis gegen die Tönnies-Erweiterung“Deutschlands größter Fleischkonzern Tönnies kämpft mit Problemen am Schlachthof Kellinghusen in Schleswig-Holstein. Hintergrund ist ein Unfall, bei dem sich ein rumänischer Arbeiter schwer verletzte und sich am Schlachtband vier Finger teilweise abtrennte. Den Recherchen von Markt zufolge war der Rumäne George B. im August vergangenen Jahres mit der Hand in eine Zange geraten, mit der er zuvor Schweinepfoten abgetrennt hatte. Der Mann kam in eine Hamburger Klinik und wurde dort operiert. Von den verletzten Fingern konnte nur einer gerettet werden. Tönnies und der Arbeitgeber des Rumänen, die Firma MTM, bestätigten auf Anfrage von Markt den Unfall. Unklar ist, wie es dazu kommen konnte. George B. gibt gegenüber Markt an, er habe mehrere Stunden allein am Schlachtband arbeiten und Köpfe und Pfoten von Schweinen abtrennen müssen. Jedoch habe die Pfotenzange nicht richtig funktioniert und sei trotz mehrfacher Aufforderung nicht gerichtet worden. Darüber sei es zu einem Streit mit dem Vorarbeiter und in der Folge zum Unfall gekommen. Der Arbeitgeber von George B., das Unternehmen MTM, dementierte diese Unfallschilderung (…) Zur Frage, ob B. überhaupt hätte allein arbeiten dürfen, legte Markt der zuständigen Staatlichen Arbeitsschutzbehörde (StAUK) ein Video vor. Es zeigt einen Arbeiter allein an dieser Position im Schlachthof Kellinghusen. Die StAUK erklärte dazu auf Anfrage, der in dem Video gezeigte Arbeitsplatz entspreche „in keiner Weise den Anforderungen der Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz“…“ Text und Video des Beitrags von Annette Niemeyer vom 18.02.2019 beim NDR, siehe dazu den Kommentar weiterlesen »
„Bündnis gegen die Tönnies-Erweiterung“"Deutschlands größter Fleischkonzern Tönnies kämpft mit Problemen am Schlachthof Kellinghusen in Schleswig-Holstein. Hintergrund ist ein Unfall, bei dem sich ein rumänischer Arbeiter schwer verletzte und sich am Schlachtband vier Finger teilweise abtrennte. Den Recherchen von Markt zufolge war der Rumäne weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Die SPD will 12 Euro gesetzlich festschreiben. Die Arbeitnehmer- vertreter mahnen zur Vorsicht. Ein Über- bietungswettlauf wäre nicht in ihrem Sinne. (…) Tatsächlich mehren sich Hinweise darauf, dass ein Betrag von 12 Euro an der Obergrenze dessen kratzt, was die Gewerkschaften als Mindestlohn unterstützen. Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch sie sehen allmählich die Gefahr eines politischen Überbietungswettbewerbs dazu. Sogar Verdi-Chef Frank Bsirske, der sich als Vorkämpfer für 10 Euro Mindestlohn hervorgetan hat, meldet solche Bedenken an: Das 12-Euro-Ziel „wirft systematische Fragen auf“, stellte er jüngst vor Journalisten fest. „Auch wir als Verdi treten für eine Orientierung am Tariflohn ein.“ Damit verteidigt er im Kern die Arbeitsweise der bestehenden Mindestlohnkommission. (…) Dies bedeutet zwar nicht, dass die Gewerkschaftschefs eine außerplanmäßige Mindestlohnerhöhung ablehnen, wie sie die SPD nun in Aussicht stellt. Doch während früher die Forderung nach 8,50 Euro Mindestlohn eine stehende Wendung in ihren Reden war, ist das diesmal anders. 12 Euro sind für sie keine Zielgröße, viele ihrer Äußerungen zu den SPD-Plänen zeigen regelrecht ein Bemühen, sich diese Zahl nicht zu eigen zu machen. Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und Mitglied der Mindestlohnkommission, lieferte ein Beispiel dafür. (…) Die offizielle Position von DGB und Verdi ist indes offen für eine außerplanmäßige Mindestlohnerhöhung – nur mit der Bedingung, dass daraus keine dauerhafte Abkehr von der Tariflohnorientierung wird. (…) Ein zu stark steigender Mindestlohn ist für die Gewerkschaften auch deshalb ein Problem, weil er dann in Branchen mit insgesamt unterdurchschnittlichem Lohnniveau immer mehr tarifvertraglich geregelte Löhne „überholt“, also aushebelt. (…) So fasst auch DGB-Chef Reiner Hoffmann die Strategie zusammen: Der Mindestlohn sei „nur die zweitbeste Lösung“, ließ Hoffmann das „Handelsblatt“ wissen. „Wir sollten lieber die Tarifbindung deutlich ausweiten.““ Artikel vom 11.2.2018 bei der FAZ online. . Siehe dazu: IG Bau bringt Mindestlohn von 12,63 Euro ins Spiel weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"Die SPD will 12 Euro gesetzlich festschreiben. Die Arbeitnehmer- vertreter mahnen zur Vorsicht. Ein Über- bietungswettlauf wäre nicht in ihrem Sinne. (...) Tatsächlich mehren sich Hinweise darauf, dass ein Betrag weiterlesen »

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Generalstreik in Belgien für mehr (Mindest)Lohn und Rente: Ein gewaltiger Mobilisierungserfolg
Beim erfolgreichen eintägigen Generalstreik in Belgien am 13.2.2019 - vor den Toren von Bayer...Der Flughafen in Brüssel rechnete ebenfalls nicht damit, dass genügend Zöllner, Fluglotsen und Sicherheitspersonal zur Arbeit erscheinen würden, um den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Betreiber sagten alle Starts und Landungen schon im Vorfeld ab. Auch im öffentlichen Nahverkehr kam es zu Ausfällen. An manchen Orten blieben die Schulen geschlossen, weil sich auch zahlreiche Lehrer an dem Streik beteiligten. In den Gefängnissen nahmen zwei Drittel der Schließer teil. Besonders war die Industrie betroffen. Beim Autohersteller Volvo in Gent arbeiteten nur 30 der 6.000 Beschäftigten. Sie passten auf das Werk auf. Autos wurden am Mittwoch nicht gebaut. Bei Arcelor-Mittal blieben die Hochöfen kalt. In Leuven blockierten Gewerkschafter den Brauereikonzern AB Inbev. Dort ist die Belegschaft erbost, weil sich die Unternehmensleitung selbst fürstlich bezahlt, während sie sich bei den Löhnen blockieren. »Sie bekommen Anteilsoptionen, Boni, günstige Steuermodelle – was für gewöhnliche Arbeitnehmer nicht möglich ist, geht bei ihnen immer«, zitierte De Morgen Kris Van Autgaerden, Gewerkschaftssekretär beim christlich orientierten ACV. (…) In Deutschland ist es fast unvorstellbar, dass alle Branchen gemeinsam in den Ausstand treten, weil es für jeden Bereich eigene Tarifverträge gibt. Anders in Belgien…“ – aus dem Bericht „Belgien im Ausstand“ von Gerrit Hoekman am 14. Februar 2019 in der jungen welt, worin auch noch die konkreten Zahlen, um die es bei dem Streik ging, analysiert werden – was eine weitere Attacke der Regierung bedeutete… Siehe dazu auch zwei aktuelle Beiträge zur Bewertung dieses Streiktages weiterlesen »
Beim erfolgreichen eintägigen Generalstreik in Belgien am 13.2.2019 - vor den Toren von Bayer...Der Flughafen in Brüssel rechnete ebenfalls nicht damit, dass genügend Zöllner, Fluglotsen und Sicherheitspersonal zur Arbeit erscheinen würden, um den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Betreiber sagten alle Starts und Landungen schon weiterlesen »

Mindestlohn„Die Mindestlöhne in den 22 EU-Staaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind zuletzt im Mittel kräftig angehoben worden – nominal um 4,8 und nach Abzug der Inflation um 2,7 Prozent. 20 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne zum 1. Januar, zum 1. Februar 2019 oder in der zweiten Hälfte 2018 erhöht, in Großbritannien ist eine Anhebung des National Minimum Wage für April beschlossen. Erstmals seit sieben Jahren stieg zum 1. Februar auch der griechische Mindestlohn wieder. Lediglich in Lettland gibt es aktuell keine Erhöhung. Die nominalen Steigerungen waren die zweitstärksten seit 2009. Das zeigt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der deutsche Mindestlohn ist mit 9,19 Euro pro Stunde weiterhin spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten, die alle 9,66 Euro und mehr Stundenlohn vorsehen, in Frankreich erstmals über zehn und in Luxemburg sogar 11,97 Euro. (…) Die höchste Dynamik beobachten die Wissenschaftler in den mittel- und osteuropäischen EU-Ländern, wo die Zuwachsraten aktuell meist zwischen sieben und zehn Prozent liegen. In den west- und südeuropäischen Mitgliedsländern reichen die Anhebungen von 1,4 Prozent in den Niederlanden bis 4,0 Prozent in Deutschland (allerdings für zwei Jahre, da 2018 nicht erhöht wurde), 4,4 Prozent in Großbritannien und 11 Prozent in Griechenland. Spanien und Litauen stechen besonders heraus: Dort wurden die Lohnuntergrenzen zum 1. Januar sogar um gut 22 bzw. um 38 Prozent angehoben – jeweils mit dem erklärten Vorsatz der Regierungen, den Mindestlohn im Verhältnis zu den mittleren Löhnen im Land strukturell zu erhöhen. In Großbritannien hat die konservative Regierung das Ziel ausgegeben, bis 2020 die Lohnuntergrenze auf 60 Prozent des mittleren (Median-)Lohns zu bringen. Ab diesem Niveau, gemessen am jeweiligen nationalen Median, können Löhne nach Ansicht von Armutsforschern als einigermaßen „existenzsichernd“ gelten, weil Alleinstehende dann in der Regel ohne spezielle Sozialtransfers von ihrer Arbeit leben können und das Risiko von Altersarmut sinkt. Vorschläge, europaweit ein entsprechendes Mindestniveau zu verankern, finden nach Analyse der WSI-Experten zunehmend Unterstützer…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 14. Februar 2019 zum WSI-Report 46 „WSI-Mindestlohnbericht 2019: Zeit für kräftige Lohnzuwächse und eine europäische Mindestlohnpolitik“ von Malte Lübker, Thorsten Schulten vom Februar 2019 weiterlesen »
Mindestlohn"Die Mindestlöhne in den 22 EU-Staaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind zuletzt im Mittel kräftig angehoben worden – nominal um 4,8 und nach Abzug der Inflation um 2,7 Prozent. 20 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne zum 1. Januar, zum 1. Februar weiterlesen »

Buch „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ – Aufruf für solidarische Vorbestellungen
Das Buch "Umgang mit dem Arbeitsrecht" von Dr. Rolf GeffkenVor jetzt 39 Jahren (!) erschien im Hamburger VSA-Verlag das von Rolf Geffken verfaßte „Handbuch für Betroffene“ zum Arbeitsrecht unter dem Titel „Über den Umgang mit dem Arbeitsrecht“. Das Buch war damals ein „Bestseller“ unter Gewerkschaftern und Betriebsräten. Es wagte nicht nur einen „alternativen“ Blick auf das damals aktuelle Arbeitsrecht sondern stellte das Arbeitsrecht in einen politischen und historischen Gesamtzusammenhang mit der Arbeiterbewegung. Diese Sichtweise war damals durchaus Teil der Debatten in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit und oft auch Teil der Seminararbeit an den „Gewerkschaftsschulen“. Heute ist diese Sichtweise jedoch weitgehend verloren gegangen. Gewerkschaften und Betriebsräte begnügen sich wieder mit einer „rein“ juristischen Sichtweise und überlassen die „Fortbildung“ privaten Veranstaltern, die Betriebsräteschulungen als Geschäftsmodell verstehen. Eine der Folgen ist die weitere Entpolitisierung der Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit. Tarifverträge sind n i c h t mehr wie noch Anfang der 1980er Jahre in erster Linie Weiterentwicklungen des Arbeitsrechts sondern unterlaufen (!) zum Teil massiv gesetzliche Standards. Ihre historisch begründete Funktion verkehrt sich oft ich ihr Gegenteil. Es ist höchste Zeit für eine Rückbesinnung auf die historischen Wurzeln des Arbeitsrechts um damit auch endlich wieder eine an den Interessen der Arbeitnehmer ausgerichtete Handhabung des Arbeitsrechts zu ermöglichen. Doch eine bloße Neuauflage des Buches würde diesen Anforderungen nicht gerecht werden. (…) Notwendig ist deshalb eine vollständig überarbeitete und diese heutigen Verhältnissen angepaßte Neuauflage des Buches. Sie soll im Herbst 2018 unter dem Titel „Umgang mit dem Arbeitsrecht – Handbuch für Arbeitnehmer“ erscheinen…“ Aus dem Aufruf von Rolf Geffken vom 12.4.2018. Siehe Infos zum Buchprojekt „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ bei Rolf Geffken mit der Bitte um Unterstützung durch Vorbestellung und neu dazu: Das Buch „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ ist erschienen weiterlesen »
Das Buch "Umgang mit dem Arbeitsrecht" von Dr. Rolf Geffken"Vor jetzt 39 Jahren (!) erschien im Hamburger VSA-Verlag das von Rolf Geffken verfaßte „Handbuch für Betroffene“ zum Arbeitsrecht unter dem Titel „Über den Umgang mit dem Arbeitsrecht“. Das Buch war damals ein weiterlesen »

Zwölf Überstunden die Woche: WiMis arbeiten #unbezahlt
GEW Berlin: Gute Schule braucht Zeit„… Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schieben Überstunden – deutlich mehr als andere Beschäftigte – und außerdem in der Regel unbezahlt. Das hat die Sonderauswertung einer Befragung des Deutschen Zentrums für Wissenschafts- und Hochschulforschung (DZHW) ergeben, die das Hannoveraner Forschungsinstitut im Auftrag der Zeitschrift „Forschung und Lehre“ erstellt hat und über die Spiegel Online berichtete. „Schluss mit Ausbeutung und Lohn-Dumping, volles Gehalt für volle Arbeit“, forderte GEW-Vize Keller aus Anlass der Veröffentlichung der Ergebnisse. Im Durchschnitt sind es nicht weniger als zwölf Überstunden pro Woche, die wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten. Deutlich mehr als andere Erwerbstätige: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland machen durchschnittlich vier Überstunden pro Woche. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Anfang ihrer Karriere stehen und noch keinen Doktortitel haben, kommen sogar auf rund 13,5 Überstunden pro Woche. Ihre vertraglich festgelegte Arbeitszeit liegt laut DZHW bei durchschnittlich 30 Wochenstunden. Die meisten Überstunden erbringen teilzeitbeschäftigte Männer: Sie arbeiten im Schnitt rund 17,5 Stunden pro Woche mehr als bezahlt. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule der GEW, forderte die Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf, gegenzusteuern. „Nichts spricht gegen eine Teilzeitbeschäftigung – wenn die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies wünschen und außerhalb der Arbeitszeit tatsächlich nicht arbeiten müssen. Was aber nicht in Ordnung geht, ist, Beschäftigte gegen ihren Willen mit Teilzeitstellen abzuspeisen und volle Arbeit zu verlangen. Das ist nichts anderes als eine Gehaltskürzung auf kaltem Wege – Schluss mit #unbezahlt“, kritisierte der GEW-Hochschulexperte und spielte mit dem Hashtag auf eine Twitter-Kampagne von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zum Thema an…“ GEW-Meldung vom 7. Februar 2019 und eine Studie zum Thema weiterlesen »
GEW Berlin: Gute Schule braucht Zeit"... Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schieben Überstunden – deutlich mehr als andere Beschäftigte – und außerdem in der Regel unbezahlt. Das hat die Sonderauswertung einer Befragung des Deutschen Zentrums für Wissenschafts- und Hochschulforschung (DZHW) ergeben, die das Hannoveraner weiterlesen »

[Kampagne] Zukunft für Alle - Schule ohne Abschiebung„… ist eine Kampagne, die 2018 vom Roma Center e.V. ins Leben gerufen wurde. In Deutschland geboren und trotzdem abgeschoben. Für Roma keine Seltenheit. Eigentlich ein Skandal. Aber dennoch möglich. Auch viele andere junge Menschen, die hier geboren wurden oder nach Deutschland geflohen sind, haben keinen sicheren Aufenthalt. Was die beständige Bedrohung durch Abschiebung mit ihnen macht: Ängste, Schlafstörungen, ständige Übelkeit und andere psychische und gesundheitliche Probleme. Und wie sich alle, die mal zur Schule gegangen sind, leicht vorstellen können, haben sie auch Auswirkungen auf den Schulalltag. Wer sich ständig Sorgen machen muss, wer nicht schlafen oder essen kann, kann auch nicht gut lernen. Schulischer Erfolg ist so kaum möglich. (…) Nach einer Abschiebung haben Kinder und Jugendliche oft keinen Nachweis über ihre Beschulung, da einfach keine Zeit war, Unterlagen anzufordern oder mitzunehmen. Wenn sie in Deutschland geboren wurden, können sie oft die Sprache des Landes nicht, in das sie abgeschoben werden. Viele Menschen fliehen, weil sie verfolgt wurden, Gewalt erlebt haben oder massiv diskriminiert wurden. Werden sie abgeschoben, stehen sie wieder vor dieser Situation. Für Kinder bedeutet das oft, dass sie in der Schule misshandelt werden oder gar nicht erst zur Schule gehen können. Wir sehen in all dem einen massiven Verstoß gegen das Recht des Kindes auf Bildung. Die Kampagne möchte dieses Recht stärken. Mit Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsveranstaltungen, Informationen und politischem Druck zielt die Kampagne darauf ab, dass Schüler*innen zunächst nicht mehr aus Schulen heraus abgeschoben werden dürfen und schließlich überhaupt nicht mehr…“ Aus der Selbstdarstellung auf der Kampagnenseite, dort Aktionen Hintergründe und Materialien weiterlesen »
[Kampagne] Zukunft für Alle - Schule ohne Abschiebung"... ist eine Kampagne, die 2018 vom Roma Center e.V. ins Leben gerufen wurde. In Deutschland geboren und trotzdem abgeschoben. Für Roma keine Seltenheit. Eigentlich ein Skandal. Aber dennoch möglich. Auch viele andere junge Menschen, die weiterlesen »

"Leihkeule" - Unabhängige Zeitung für LeiharbeiterDie Pest der Leiharbeit hat sich rund um den Globus ausgebreitet. Ein guter Grund sich die unterschiedliche Situation im weltweiten Verleih von Arbeitskräften genauer anzusehen. Den internationalen Vergleich beginnen wir mit einem Blick auf die unterschiedliche rechtliche Situation, die die Leiharbeit genießt (…) Kämpfe in der Leihbranche weltweit (…) Löhne und Mindestlöhne international im Vergleich (…) Solidarische Kollegen der Stammbelegschaften… und: Leiharbeit verbieten! Geht das überhaupt?…“ (siehe ausführliches Zitat hieraus im Beitrag) – siehe die Leihkeule Nr.6 vom Februar 2019 bei chefduzen als Leseversion (0,7 MB) und als Druckversion zum Verteilen (11 MB) weiterlesen »
"Leihkeule" - Unabhängige Zeitung für Leiharbeiter"Die Pest der Leiharbeit hat sich rund um den Globus ausgebreitet. Ein guter Grund sich die unterschiedliche Situation im weltweiten Verleih von Arbeitskräften genauer anzusehen. Den internationalen Vergleich beginnen wir mit einem Blick auf die unterschiedliche rechtliche weiterlesen »

Tarifabschlüsse als Wahlmodelle sind Abschlüsse der Beliebigkeit
30-Stunden-Woche fordern!Die Tarifabschlüsse der DGB-Gewerkschaften wurden in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem bunten Strauß, wobei jede Gewerkschaft ihre spezifischen Varianten von Lohnentwicklung und Arbeitszeitverkürzungen festlegte. Stand bei der IG Metall mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, individuelle Vereinbarkeit von Arbeit und Leben durch „lebensphasenorientierte Arbeitszeit“ und ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit auf gleichwertige Vollzeitstellen im Vordergrund, waren bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di der Kampf gegen die zunehmende Flexibilisierung und die ebenfalls zunehmende unbezahlte Arbeit die Diskussionsthemen. Beim letzten Bundeskongress, legte man sich aber nicht auf eine bestimmte Stundenzahl fest, sondern forderte mit dem neuen Zweiwortbegriff, eine „kurze Vollzeit“. Bei der Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beinhaltete der Tarifabschluss Ende 2018 neben anderem, auch das sogenannte Wahlmodell. (…) Für Gewerkschaftsmitglieder und engagierte Menschen in den sozialen Bewegungen wird es immer schwieriger, eine gemeinsame Linie der DGB-Gewerkschaften zu erkennen, wofür sie sich einsetzen können. Von effektiven Schritten mit den dringend erforderlichen sozio-ökonomischen Auswirkungen, wie die kollektive Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden und ein Mindestlohn in Höhe von mindestens 12 Euro bzw. kräftige Tariferhöhungen sie haben würden, ist derzeit kaum etwas zu hören. Viele Gewerkschafter erhoffen sich von der Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden mit vollem Lohn und Personalausgleich nicht nur den Abbau der Massenarbeitslosigkeit, sondern vor allem, dass diese Losung eine Mobilisierung auslöst. Die ist auch nötig, denn derzeit fehlt die gemeinsame Handlungsfähigkeit der Beschäftigten auf einem total zersplitterten Arbeitsmarkt. (…) Aus dieser Lähmung kommt man nur heraus, wenn es gemeinsame gesamtgewerkschaftliche und gesamtgesellschaftliche Forderungen gibt und gemeinsame Schritte zur Umsetzung gegangen werden. (…) Wie die Geschichte zeigt, kann man so etwas nur dann durchsetzen, wenn das Wirtschaftssystem von einer gut organisierten Arbeiterbewegung grundsätzlich in Frage gestellt wird..“ Beitrag vom 1. Februar 2019 beim Gewerkschaftsforum Dortmund mit weiteren Ausführungen am Beispiel der IG Metall und ver.di weiterlesen »
30-Stunden-Woche fordern!"Die Tarifabschlüsse der DGB-Gewerkschaften wurden in den vergangenen Jahren  immer mehr zu einem bunten Strauß, wobei jede Gewerkschaft ihre spezifischen Varianten von Lohnentwicklung und Arbeitszeitverkürzungen festlegte.  Stand bei der IG Metall mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, individuelle Vereinbarkeit von Arbeit und Leben weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„… Fast fünf Jahre, nachdem der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Mindestlohn beschlossen hat, bekommen ihn nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) immer noch 1,8 Millionen Beschäftigte nicht. Der Grund? Die Arbeitgeber tricksen und der Staat lässt sie all zu oft gewähren. Besonders bei der Aufzeichnung und Einhaltung der Arbeitszeit besteht nicht erst bei diesem fünften Geburtstag erheblicher Handlungsdruck. (…) Wer gehofft hat, dass die Politik die Einhaltung des Mindestlohnes ernst nimmt, schaut diese Tage verwundert auf die von Teilen der Union und FDP losgetretenen Arbeitszeitdebatte. Da soll auf der einen Seite nicht nur die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit ausgeweitet werden. Die FDP-Fraktion liefert mit einem aktuellen Antrag im Bundestag auf der anderen Seite gleich die Möglichkeiten, die anschließende Kontrolle der Arbeitszeit ad absurdum zu führen. (…) Nach Meinung der FDP sollen bei den ohnehin schon schwierig zu kontrollierenden Minijobs die Aufzeichnungspflicht der Arbeitgeber gleich ganz abgeschafft werden. Weiterhin soll es für alle Beschäftigten der in § 2a des SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche zukünftig ausreichen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit im Rahmen der Lohnbuchhaltung monatlich dokumentiert. Angesichts der rasant steigenden Zahlen an Ermittlungsverfahren im Niedriglohnsektor, klingt der FDP Vorstoß nach purem Hohn…“ DGB-Stellungnahme klartext 5/2019 vom 7. Februar 2019 weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"... Fast fünf Jahre, nachdem der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Mindestlohn beschlossen hat, bekommen ihn nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) immer noch 1,8 Millionen Beschäftigte nicht. Der weiterlesen »

Chef„… In den meisten Arbeitsverträgen ist die Arbeitspflicht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistung nicht näher festgelegt oder – wo dies doch der Fall sein sollte – mit einem Versetzungsvorbehalt des Arbeitgebers verbunden. Es obliegt dann dem Arbeitgeber, entsprechende Weisungen zu erteilen. Allerdings ist dieses Weisungsrecht nach Paragraf 106 Gewerbeordnung begrenzt. Die nähere Bestimmung muss nach sogenanntem billigen Ermessen erfolgen. Was das im einzelnen heißt, ist ziemlich unbestimmt. Erforderlich ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen. Während nach früherer Rechtsprechung der Arbeitnehmer verpflichtet war, bis zu einer gerichtlichen Klärung auch unbillige Weisungen zu befolgen, ist dies nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Oktober 2017 nicht mehr der Fall (10 AZR 330/16). Es hat entschieden, dass Beschäftigte nicht mehr an Weisungen gebunden sind, welche die Grenzen billigen Ermessens überschreiten. Ein Arbeitnehmer braucht solche Weisungen nicht – auch nicht vorläufig – zu befolgen und riskiert damit auch weder seinen Entgeltanspruch noch sein Arbeitsverhältnis. Im Streitfall trifft den Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sich seine Weisung in den Grenzen billigen Ermessens gehalten hat. (…) Trotz der insgesamt positiv einzuschätzenden Entscheidung, verbleibt das Risiko beim Arbeitnehmer. Stellt sich nämlich im Streitfall vor Gericht heraus, dass die Weisung des Arbeitgebers doch rechtens war, so sind im Verweigerungsfall Vergütungsansprüche entfallen und Sanktionen wie Abmahnung oder Kündigung wirksam. Deshalb sollten Beschäftigte – außer in Fällen ganz klarer oder offensichtlicher Unbilligkeit -Weisungen zunächst befolgen und gegebenenfalls einen Vorbehalt äußern, die Rechtswirksamkeit gerichtlich klären zu lassen…“ Beitrag von Tjark Menssen vom 6. Februar 2019 bei „Recht so!“ von der IG Metall – schön, die eindeutig auf Kapitalinteressen orientierte Rechtsprechung wiederzugegeben. Wann fangen die Gewerkschaften jedoch endlich an, diesen antiquierten § 106 GewerbeO eben genau deshalb in Frage zu stellen? weiterlesen »
Chef"... In den meisten Arbeitsverträgen ist die Arbeitspflicht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistung nicht näher festgelegt oder - wo dies doch der Fall sein sollte - mit einem Versetzungsvorbehalt des Arbeitgebers verbunden. Es obliegt dann dem Arbeitgeber, entsprechende Weisungen zu erteilen. Allerdings weiterlesen »

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Streikwelle in Guinea Bissau: (Auch) Gegen Zeitarbeitsverträge
Die grösste Lehrergewerkschaft Guinea Bissaus ruft im Februar 2019 erneut zu Streik, weil das Abkommen von 2018 von der regierung nicht erfüllt wurdeWährend die drei Gewerkschaften der Lehrerinnen und Lehrer sich am Samstag, 09. Februar 2019 treffen, um zu beschließen, ob sie den im Dezember 2018 beendeten Streik an den öffentlichen Schulen des Landes wieder aufnehmen, weil das damals erzielte Abkommen auch beinahe 8 Wochen danach immer noch nicht umgesetzt wurde, also keine Festanstellungen vollzogen wurden und außerdem über 4.000 Streikende, entgegen den Vereinbarungen, Lohnabzüge hinnehmen mussten, sind andere Gewerkschaften im öffentlichen Dienst Guinea Bissaus bereits im Streik. In dem Beitrag „Guiné-Bissau: nova onda de greves“ von Isabel Pinto Machado am 06. Februar 2019 bei RFI Portugiesisch wird berichtet, dass – beispielsweise – am größten Krankenhaus des Landes die Reinigungs- und Sicherheitsbeschäftigten bereits seit Tagen im Streik sind, sowohl wegen monatelang ausstehender Bezahlung sozialer Zuschläge, als auch für die Übernahme von Beschäftigten mit Zeitverträgen. Was in den letzten Monaten in Guinea Bissau mehrfach geschehen war, dass die Gewerkschaftsbewegung sich mit wachsender Entschlossenheit gegen die Zeitarbeit organisiert. Siehe dazu auch einen Beitrag über die Reaktionen der Schülerinnen und Schüler in Bissau weiterlesen »
Die grösste Lehrergewerkschaft Guinea Bissaus ruft im Februar 2019 erneut zu Streik, weil das Abkommen von 2018 von der regierung nicht erfüllt wurdeWährend die drei Gewerkschaften der Lehrerinnen und Lehrer sich am Samstag, 09. Februar 2019 treffen, um zu beschließen, ob sie den weiterlesen »

Anregung von ZOOM zur Diskussion: Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ)
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ): Entgelttarifvertrag: Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 31.12.2019; Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten; Entgeltrahmentarifvertrag (Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten. Anregung von ZOOM zur Diskussion: a) Wir wollen nix! b) Darf es etwas mehr sein? c) Was könnte alles besser sein? Falls b) und/oder c) bevorzugt bitte Vorschläge einbringen!!!“ Hinweis auf der Startseite von ZOOM – ZeitarbeiterInnen – Ohne Organisation Machtlos – als Anregung zur Diskussion unter „Tarifverhandlungen 2019“ – siehe dazu im LabourNet auch: Neue Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ): Entgelttarifvertrag:  Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 31.12.2019; Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten; Entgeltrahmentarifvertrag (Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten. Anregung weiterlesen »

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