Prekarisiere und herrsche – Wer ökonomisch abgehängt ist, wird politisch weniger gehört, wird weiter abgehängt. Es ist an der Zeit, diesen Kreislauf zu durchbrechen
Kosten rebellieren II„Das steigende Altersarmutsrisiko, die Ungerechtigkeit des Hartz-IV-Systems, der Streit über die Sicherung der Renten: Endlich zoffen wir uns darüber, worum es wirklich geht. Da ist die Frage der Vermögensverteilung und das Skandalon der steigenden sozialen Ungleichheit. Die obszönen Unterschiede zwischen Arm und Reich, im planetaren Maßstab aber auch in Deutschland selbst. Die Erosion der Mittelschicht, das Wachstum der Zahl der Armutsbetroffenen, Verdrängten und Hinaus-Gentrifizierten. Ökonomische und soziale Sicherheit wird ein immer selteneres Gut. Die Spaltung unserer Gesellschaft spiegelt sich auch in der Lohnentwicklung und Beschäftigungsstabilität. Über ein Drittel der deutschen genauso wie der europäischen Erwerbstätigen arbeiten inzwischen in prekären und schlecht bezahlten Jobs. Die neue ArbeiterInnenklasse, die von ihrer Arbeit kaum mehr leben kann, sich von einem Job zum nächsten hangeln muss und dabei zwischendurch immer wieder in der Arbeitslosigkeit landet, hat sich vom Rand- zum Breitenphänomen entwickelt. Soloselbstständige, Teilzeitbeschäftigte und Minijobber sind die neue Norm, sie bilden eine wachsende Gruppe von Menschen, die wenig soziale Sicherheit und kaum berufliche Perspektive mehr hat. Nun können wir all diese Fälle und Gruppen als isolierte Problemausprägungen debattieren. Darüber sollten wir aber nicht vergessen, dass es sich dabei um Symptome einer tieferliegenden Entwicklung handelt. (…) Es gibt Widerstand, auch wenn er bisweilen konfus und größtenteils ohne klare Agenda daherkommt – wie die Gelbwesten in Frankreich, bei denen sich breite Teile der Bevölkerung beteiligen. Was dieser Bewegung fehlt und sie anfällig für rechtsextremistische Vereinnahmung macht, ist das Bewusstsein, dass sie eine Klasse bildet. Ein Anfang wäre mit der Erkenntnis gemacht, dass alle die Betroffenen derselben Spaltungsdynamik sind. Genau das gälte es nun auch politisch abzubilden und diese Organisierung voranzutreiben: in den Lagerhallen der scheinselbstständigen Paketboten, den digitalisierten Clickwerkstätten der Crowdworker oder jenen innerstädtischen Kaffeehäusern, wo befristete Beschäftigte ihre unbezahlten Leerzeiten verbringen.“ Beitrag von Veronika Bohrn Mena vom 4. März 2019 aus ‚der Freitag‘ Ausgabe 05/2019 weiterlesen »
Kosten rebellieren II"Das steigende Altersarmutsrisiko, die Ungerechtigkeit des Hartz-IV-Systems, der Streit über die Sicherung der Renten: Endlich zoffen wir uns darüber, worum es wirklich geht. Da ist die Frage der Vermögensverteilung und das Skandalon der steigenden sozialen Ungleichheit. Die obszönen Unterschiede zwischen Arm weiterlesen »

Achtung Niedriglohn! Löhne unter 10 €/Std....„Zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es nach wie vor erhebliche Lohnunterschiede. So lag der mittlere Monatslohn von Vollzeitbeschäftigten in den neuen Bundesländern Ende 2017 bei 2600 Euro brutto. In den alten Ländern waren es 3339 Euro, und damit gut mehr 28 Prozent als im Osten. (…) Dabei ist die Spreizung der Löhne erheblich. Am geringsten war das mittlere Monatsentgelt von Vollzeitarbeitnehmern Ende 2017 mit 2391 Euro in Mecklenburg-Vorpommern, am höchsten in Hamburg 3619 Euro. (…) In Niedersachsen lag der mittlere Monatseinkommen von Beschäftigten mit Vollzeitjob bei 3087 Euro, in Berlin bei 3126 Euro, in Nordrhein-Westfalen bei 3306 Euro sowie in Schleswig-Holstein bei 2958 Euro. In Brandenburg waren es 2493 Euro und in Sachsen-Anhalt 2494 Euro. Bei Betrachtung der so genannten Berufshauptgruppen fällt auf, dass die mittleren Bruttolöhne in den Reinigungsberufen am geringsten sind. Ende 2017 waren es 1923 Euro bei Vollzeitbeschäftigten in Westdeutschland sowie 1690 Euro in Ostdeutschland. Besonders gut wird dagegen in der Informatikbranche bezahlt. Dort lag das mittlere Monatsentgelt 2017 bei 4048 Euro in Ostdeutschland sowie bei 5072 Euro in Westdeutschland. Die Daten zeigen, dass in den neuen Bundesländern in 28 Berufsgruppen weniger gezahlt wird als das bundesweite Lohnmittel von 3209 Euro. In den alten Bundesländern war das in 19 Berufsgruppen der Fall…“ Artikel von Rasmus Buchsteiner vom 5. März 2019 bei der Berliner Zeitung online weiterlesen »
Achtung Niedriglohn! Löhne unter 10 €/Std...."Zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es nach wie vor erhebliche Lohnunterschiede. So lag der mittlere Monatslohn von Vollzeitbeschäftigten in den neuen Bundesländern Ende 2017 bei 2600 Euro brutto. In den alten Ländern waren es 3339 Euro, und damit weiterlesen »

Drei Affen der BR-Behinderung. Grafik der Aktion ArbeitsunrechtBetriebsratswahlen zu behindern oder gar zu verhindern („Union Busting“) ist kein Kavaliersdelikt – sondern eine Straftat, auf die bis zu einem Jahr Gefängnis steht. Trotzdem verfolgen Staatsanwaltschaften nur sehr selten entsprechende Fälle. Der DGB fordert deshalb seit Langem Schwerpunktstaatsanwaltschaften für diese Delikte. Die Gewerkschaften in Augsburg haben jetzt das Gespräch mit der örtlichen Staatsanwaltschaft gesucht. (…) In Augbsurg haben die DGB-Gewerkschaften jetzt die Initiative ergriffen und sich mit der Staatsanwaltschaft Augsburg getroffen, um diese Problematik zu besprechen. Vertreterinnen und Vertreter der DGB-Region Schwaben sowie von IG Metall, IG BCE und ver.di Augsburg wollten so die Behörde für das Thema „Union Busting“ sensibilisieren und ein stärkeres Engagement in diesem Bereich einfordern. Denn auch in Augsburg ist „Union Busting“ ein Problem: Die IG Metall Augsburg etwa berichtet, dass im Handwerk jede zweite Betriebsratswahl nicht ohne Probleme laufe. (…) Das Ergebnis des Gesprächs der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter mit der Staatswanwaltschaft: Zwar wird es auch in Augsburg vorerst keine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu „Union Busting“ geben. Aber: Bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Wirtschaftskriminalität“ sollen betroffene Betriebsräte künftig einen festen Ansprechpartner bekommen – ein erster Erfolg.“ DGB-Meldung vom 27.02.2019 weiterlesen »
Drei Affen der BR-Behinderung. Grafik der Aktion Arbeitsunrecht"Betriebsratswahlen zu behindern oder gar zu verhindern ("Union Busting") ist kein Kavaliersdelikt – sondern eine Straftat, auf die bis zu einem Jahr Gefängnis steht. Trotzdem verfolgen Staatsanwaltschaften nur sehr selten entsprechende Fälle. Der DGB weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag im Oktober per Verordnung gefolgt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2019 9,19 Euro und steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Auch wer in einem 450-Euro-Job („Minijob“) arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Das heißt, dass Minijobber/innen pro Monat höchstens 48,966 Stunden (9,19 Euro x 48,966 = 450,00 Euro) arbeiten müssen. Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs…“ DGB-Mitteilung vom 27. Februar 2019 mit Arbeitszeittabelle weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag im Oktober per Verordnung gefolgt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab weiterlesen »

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Fu Tianbo von chinesischem Gericht verurteilt: Kampf gegen Leiharbeit ist Störung der öffentlichen Ordnung. Anschließend frei gelassen: Hinweis auf die Schwäche der Position von VW und chinesischen Behörden…
Kampf der Leiharbeiter bei VW China: Sofortige Freilassung von Fu Tianbo!„„Das China Labour Bulletin (CLB) weist bei Twitter auf den aktuellen Stand der Auseinandersetzung von Fu Tianbo mit den Behörden und seinem Ex-Arbeitgeber hin. Er wurde schuldig gesprochen und aus der Haft entlassen. Sein Kampf ist stellvertretend für Millionen Chinesischer Arbeiter*innen, die keine Festanstellung als Teil der Stammbelegschaft haben. Der Fokus des Interesses wurde auf diese Menschen gerichtet. Er klagt nun gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber wg. unfairen Umgangs mit seiner Entlassung (ihm wurde ein Großteil seiner Abfindung vorenthalten). „The journey is only starting.„“ – so berichtete am 22. Februar 2019 Chefduzen unter dem Titel „Der Kampf geht weiter!“ über eine Meldung des China Labour Bulletin in dessen Twitterkanal (die wiederum Bezug nahm auf einen Post von Fu Tianbo auf Weibo), in der die Freilassung vorsichtig als anscheinend bezeichnet worden war, was sich inzwischen bestätigt hat. Es geht erst los – dieses persönliche Statement betrifft auch den Prozess gegen VW wegen seiner Abfindung (siehe dazu auch den Hinweis auf unseren letzten Beitrag unten). Zum Versuch, Fu Tianbo die Abfindung vorzuenthalten siehe unseren letzten Beitrag weiterlesen »
Kampf der Leiharbeiter bei VW China: Sofortige Freilassung von Fu Tianbo!„„Das China Labour Bulletin (CLB) weist bei Twitter auf den aktuellen Stand der Auseinandersetzung von Fu Tianbo mit den Behörden und seinem Ex-Arbeitgeber hin. Er wurde schuldig gesprochen und aus der Haft weiterlesen »

Arbeit muss sich lohnen? Wer’s glaubt, wird selig! Eine Abrechnung mit der Ausbeutung von Praktikantinnen und Praktikanten
Prakrtikantendemonstration New York 2016„“Arbeit muss sich lohnen!“ Diesem Mantra begegnet man in der Arbeits- und Sozialpolitik. Dabei geht es insbesondere um den Unterschied zwischen Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und denen, die die am schlechtesten bezahlten Tätigkeiten ausüben, Stichwort: Lohnabstandsgebot (Debatte um Hartz-IV-Sanktionen). Dass Arbeit sich lohnen muss, kann man dann aber in zwei Richtungen interpretieren: Entweder die Bezüge der Leistungsempfänger weiter kürzen oder die Arbeitenden besser bezahlen, Stichwort Mindestlohn. (…) Obwohl Praktika Voraussetzung für fast jeden Job sind, werden sie durch diese Regelungen zunehmend nur den Menschen einer bestimmen gesellschaftlichen Stellung ermöglicht. Die nicht vorhandene oder nicht ausreichende Bezahlung von Praktika stellt mit Sicherheit die größte Problematik dar, aber auch ein anderer Aspekt ist mehr als fragwürdig. Denn laut Human Rights Careers ersetzen unbezahlte Praktikanten regelmäßig bezahlte Einstiegsjobs. Diese systematische Einsparung an bezahlten Positionen birgt zweierlei Probleme: Erstens reduziert sie drastisch die Zahl der Einstiegsjobs für Berufsanfänger und zweitens wird der Sinn eines Praktikums zu dem einer unbezahlten, jedoch unentbehrlichen Arbeitskraft zweckentfremdet. (…) Außerdem ist anzumerken, dass nicht nur die Regelung der unbezahlten Praktika systematisch diejenigen bevorzugt, die es sich leisten können, monatelang unbezahlt zu arbeiten. Auch die endlose Liste an Anforderungen setzt ein bestimmtes Maß an Elitarismus voraus, denn sich ehrenamtlich engagieren, immerzu exzellente Leistungen erbringen und im Ausland leben oder studieren, muss man sich auch erstmal leisten können. Diese toxische Kombination aus der schieren Verweigerung eines ökonomischen Ausgleichs für erbrachte Arbeit und somit der ehrlichen und wirklichen Chancengleichheit, als auch dem absolut unangebrachten und unerreichbaren Maß an Forderungen nach Exzellenz und Leistung wird sicherlich nicht zu einer vielfältigen, leidenschaftlichen und zukunftsfördernden Generation führen, sondern stattdessen zu nach Perfektionismus strebenden Robotern…“ Artikel von Stephan Schleim und Justine Kenzler vom 25. Februar 2019 bei telepolis weiterlesen »
Prakrtikantendemonstration New York 2016""Arbeit muss sich lohnen!" Diesem Mantra begegnet man in der Arbeits- und Sozialpolitik. Dabei geht es insbesondere um den Unterschied zwischen Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und denen, die die am schlechtesten bezahlten Tätigkeiten ausüben, Stichwort: Lohnabstandsgebot (Debatte um Hartz-IV-Sanktionen). weiterlesen »

»Es ist schlicht ungerecht«. Winfried Heitkamp, Historiker, im Gespräch über Trinkgelder in der »Gig Economy«, gemietete Tische und die Frage der Klasse
Neue Lohnspiegelkampagne der Basisgewerkschaft Nahrung und Gastronomie in DresdenIn seinem Buch »Der Rest ist für Sie! Kleine Geschichte des Trinkgeldes« geht Winfried Speitkamp der Kulturgeschichte des Trinkgeldes auf den Grund. Mit der »Jungle World« sprach der Präsident der Bauhaus-Universität in Weimar über den sich verändernden Dienstleistungssektor, Henker und den Klassenstandpunkt bei der Vergabe von Trinkgeld. (…) Es sind ja auch nicht mehr so hohe Trinkgelder, die bezahlt werden. Sie sind aber ein Ausdruck, dass man sich bewusst ist, dass der Empfangende weniger hat als man selbst. Man erkennt damit also seine Arbeit an, macht aber gleichzeitig sein geringeres Einkommen sichtbar. (…) Die Dienstleistungsgesellschaft wandelt sich an vielen Stellen; Trinkgelder sind dort unüblicher und gehen in vielen Bereichen verloren. Sie gehen aber auch in anderen Bereichen verloren. Im Hotelbereich ist es offenbar auch nicht mehr üblich, den Personen, die die Zimmer reinigen, Trinkgelder zu zahlen. (…) Die Anerkennung bestimmter Tätigkeiten ist nicht mehr gegeben. Viel eher dominiert das Gefühl: Ich habe es verdient, mehr Geld zu haben, warum sollte ich davon etwas abgeben? Das klingt nach einem abnehmenden Klassenbewusstsein.Das Bewusstsein, dass die Wohlhabenden den weniger Wohlhabenden etwas schulden, geht zurück. Das Mäzenatentum war für das 19. Jahrhundert typisch; damit hat man das Klassenbewusstsein humanisiert. Das ging in der klassischen Form verloren, und so geht auch das kleine Mäzenatentum verloren. Die Menschen denken, Geiz sei positiv…“ Interview von Julia Hoffmann in der Jungle World vom 21.02.2019 weiterlesen »
Neue Lohnspiegelkampagne der Basisgewerkschaft Nahrung und Gastronomie in Dresden"In seinem Buch »Der Rest ist für Sie! Kleine Geschichte des Trinkgeldes« geht Winfried Speitkamp der Kulturgeschichte des Trinkgeldes auf den Grund. Mit der »Jungle World« sprach der Präsident der Bauhaus-Universität in Weimar über den weiterlesen »

Arbeiter im Osten degradiert. VW ordnet für Werk in Zwickau 15 Wochen Kurzarbeit an. Stammwerk in Wolfsburg wird verschont
Just-in-Time-Produktion: Stramme Ketten können brechen... Fotomontage: LabourNet Germany„… Die Werksführung habe die Beschäftigten Mitte vergangener Woche darüber informiert. Wie viele Mitarbeiter betroffen sind und um welche Teile es geht, wollte der Konzern nicht sagen. Eine zweite Fertigungslinie für das Modell Golf sowie das Presswerk und die Karosseriefertigung für Bentley und Lamborghini laufen laut Unternehmen ohne Unterbrechung weiter. »Auch die Vorbereitung auf den Bau der neuen Elektrofahrzeuge bleibt davon unberührt und wird wie geplant fortgeführt«, teilte VW mit. Begründet wurde der Schritt mit Lieferengpässen. Doch dies kann bezweifelt werden, zumal die Aussage bisher nicht spezifiziert und belegt wurde. Aber ohne diese Begründung gäbe es kein Kurzarbeitergeld von der Arbeitslosenversicherung. Vielmehr dürfte es sich wohl um ein Geflecht von Ursachen dieser für einen beträchtlichen Zeitraum angekündigte Kurzarbeit handeln: Zum einen stagniert der Weltmarkt für Autos. (…) Auch politische Erwägungen kommen hinzu. In Zwickau wird, wie im VW-Stammwerk in Wolfsburg, das Modell Golf gebaut. Um die Fabrik in Niedersachsen auszulasten, wurden Fahrzeugkontingente von Zwickau nach Wolfsburg verlagert. Und, so sieht es wohl aus, für das gleiche Fahrzeug gibt es in Wolfsburg keine Lieferengpässe. Kurzarbeit in Wolfsburg, der Hauptstadt von Volkswagen, wäre doch ein ganz anderes dramatisches Sig­nal als Kurzarbeit in der ostdeutschen Provinz...“ Artikel von Stephan Krull in der jungen Welt vom 26.02.2019 weiterlesen »
Just-in-Time-Produktion: Stramme Ketten können brechen... Fotomontage: LabourNet Germany"... Die Werksführung habe die Beschäftigten Mitte vergangener Woche darüber informiert. Wie viele Mitarbeiter betroffen sind und um welche Teile es geht, wollte der Konzern nicht sagen. Eine zweite Fertigungslinie für das Modell Golf sowie das weiterlesen »

Niedriglohn bei Neupack? Nicht mehr mit uns!„Die Höhe des Monatslohns gehört in Deutschland zu den ganz heiklen Gesprächsthemen. Und auch Arbeitgeber lassen sich vom Betriebsrat bei den Löhnen nicht gern in die Karten schauen. Andererseits hat der Betriebsrat das Recht, die Bruttolohnlisten zu sehen. Aber was heißt das im Detail? Gibt es Grenzen, die der Datenschutz setzt? (…) Das Bundesarbeitsgericht hat dazu bereits im Jahr 2014 entschieden, dass der Betriebsrat das Recht hat, dabei auch die Namen der Arbeitnehmer zu erfahren. Er muss sich also nicht mit anonymisierten Listenzufrieden geben. (…) Datenschutzrechtliche Belange sah das Bundesarbeitsgericht nicht verletzt. Allerdings: Damals galt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch nicht. Deshalb stellt sich jetzt die Frage, ob sich durch sie etwas geändert hat. Dies ist der Hintergrund, vor dem sich das vorliegende Verfahren abspielt. (…) Eine große Arbeitgeberin will erreichen, dass die vorhandene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts am Maßstab der DSGVO nochmals überprüft wird. (…) Im Kern geht der Streit – so das Gericht zutreffend – darum, ob der Betriebsrat einen Anspruch auf Listen hat, aus denen die „Klarnamen“ der beschäftigten Arbeitnehmer zu ersehen sind. Das Gericht bejaht einen solchen Anspruch des Betriebsrats. (…) Dann wendet sich das Gericht der Frage zu, ob datenschutzrechtliche Belange dem Einblick des Betriebsrats in die Listen entgegenstehen. Dies verneint es mit sehr knapper Begründung (…) Die Begründung des Gerichts geht nicht besonders in die Tiefe und lässt viele Fragen offen. (…) Insgesamt lässt die Entscheidung also mehr Fragen offen als sie beantwortet. Vielleicht ging es dem Gericht vor allem darum, den Fall möglichst schnell zum Bundesarbeitsgericht als letzter Instanz zu bringen. Denn frühestens dort lassen sich die entscheidenden Streitfragen allgemein klären…“ Fachartikel von Dr. Eugen Ehmann vom 18. Februar 2019 bei Datenschutzpraxis online weiterlesen »
Niedriglohn bei Neupack? Nicht mehr mit uns!"Die Höhe des Monatslohns gehört in Deutschland zu den ganz heiklen Gesprächsthemen. Und auch Arbeitgeber lassen sich vom Betriebsrat bei den Löhnen nicht gern in die Karten schauen. Andererseits hat der Betriebsrat das Recht, die Bruttolohnlisten zu weiterlesen »

Initiative "Arbeitszeitverkürzung jetzt!"„… Was passiert, wenn der Arbeitstag nicht mehr acht Stunden dauert, sondern deutlich kürzer ist? Weniger Krankmeldungen, mehr Produktivität und zufriedenere Mitarbeiter – so lautet zumindest die Theorie. Ein Unternehmer in Bielefeld wollte sich selbst von dem Konzept überzeugen – und führte eine 25-Stunden-Woche ein. Die Angestellten der Kommunikationsagentur „Rheingans Digital Enabler“ arbeiten seit Oktober 2017 von acht bis 13 Uhr. Sie bekommen weiterhin ihr volles Gehalt, auch am Urlaubsanspruch ändert sich nichts. (…) Aber wie schafft man die Arbeit eines regulären Arbeitstags in nur fünf Stunden? Indem man sich nur auf seine Aufgaben konzentriert. (…) „Wir vergeuden einfach keine Zeit mehr mit anderen Dingen und evaluieren ständig, wo wir besser werden können. In Kommunikation, in Prozessen, in Interaktionen.“ Das Konzept funktioniert – das Unternehmen ist sogar gewachsen. Anfangs arbeiteten zehn Leute in der Agentur, inzwischen sind es 17 Angestellte. (…) Allerdings gibt es auch einige Herausforderungen: Der Druck auf die Mitarbeiter sei hoch, erklärte Rheingans gegenüber der online-Plattform bento. Die Leistung und die Qualität müssen in den fünf Stunden gleichbleiben. Das funktioniere nur, wenn alle zusammenhalten, sich gegenseitig unterstützen und weniger ablenken lassen. Bislang sind Chef und Mitarbeiter jedoch trotzdem überzeugt von dem Konzept der 25-Stunden-Woche. Mithilfe einiger Umstrukturierungen im Arbeitsalltag schaffen sie es, ihr Arbeitspensum weiterhin zu bewältigen. Die Angestellten berichten, dass sie viel entspannter seien und die Qualität ihrer Arbeit sich sogar verbessert hat.“ Beitrag von Nadja Ayoub vom 21. Februar 2019 bei utopia.de weiterlesen »
Initiative "Arbeitszeitverkürzung jetzt!""... Was passiert, wenn der Arbeitstag nicht mehr acht Stunden dauert, sondern deutlich kürzer ist? Weniger Krankmeldungen, mehr Produktivität und zufriedenere Mitarbeiter – so lautet zumindest die Theorie. Ein Unternehmer in Bielefeld wollte sich selbst von dem Konzept überzeugen – weiterlesen »

[Webasto] Gekündigter Mitarbeiter soll als Leiharbeiter zurück auf seine Stelle
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und BremenEinem Mitarbeiter wird aus Mangel an Arbeit gekündigt. Wenige Wochen später soll er als Leiharbeiter mit lausigem Stundenlohn wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurück. Wie man das nennt? „Eine Riesen-Schweinerei“, sagt Heinz Hausner von der IG Metall. Wer so etwas macht? Die Firma Webasto. Elf Jahre lang hat Daniel Linke am Cabrio-Standort Hengersberg (Landkreis Deggendorf) für Webasto gearbeitet. Zum 31. Dezember wurde dem 46-Jährigen betriebsbedingt gekündigt. Linke ist einer von laut Betriebsrat derzeit 54 Mitarbeitern, die das Unternehmen nicht mehr brauchen kann. Bis Ende 2020 werden es dreimal so viele, nämlich 160, sein. Dieses Streichkonzert begründete die Firma schon im vergangenen Frühjahr mit auslaufenden Kundenprojekten und Verlagerungen der Produktion in die Slowakei. „Ich soll mich quasi selbst ersetzen, allerdings für weniger Lohn“, sagt Linke kopfschüttelnd. Nachdem er sich arbeitslos gemeldet hatte, musste er nicht lange auf einen Vermittlungsvorschlag der Deggendorfer Agentur für Arbeit warten. Ende Januar wurde ihm Folgendes angedient: „Arbeitgeber: Unique Personalservice GmbH, Stellenangebot: Maschinen- und Anlagenführer/in, Arbeitsort: Hengersberg, Arbeitszeit: 3-Schicht-System, frühester Eintrittstermin: sofort, Lohn/Gehalt: ab 11,33 Euro/Stunde.“...“ Artikel von Michaela Arbinger vom 22.02.2019 in der Passauer Neuen Presse online, siehe dazu unser Dossier: Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter als Sklavenhändler weiterlesen »
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen"Einem Mitarbeiter wird aus Mangel an Arbeit gekündigt. Wenige Wochen später soll er als Leiharbeiter mit lausigem Stundenlohn wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurück. Wie man das nennt? "Eine Riesen-Schweinerei", sagt Heinz Hausner von weiterlesen »

Zurück in die Zukunft – Kontrolle und Widerstand in der Plattformarbeit
J'ai (très) mal au travail. Ein 90minütiger Dokumentarfilm über die moderne Arbeitsorganisation und ihre Gefahren„Innerhalb kurzer Zeit sind Essenskurier*innen zu einem prägenden Aspekt des Stadtbilds urbaner Zentren weltweit geworden. Diese meist jungen Menschen, die mit großen Rucksäcken in auffälligen Farben Essen von Restaurants zu Kund*innen nach Hause bringen, tauchten in Deutschland erstmals 2014 auf und erscheinen seitdem in stetig mehr Städten. Doch obwohl ihre Präsenz augenscheinlich ist, stehen gegenwärtig nicht einmal verlässliche Zahlen über die konkrete Anzahl der Arbeitenden zur Verfügung. Fest steht, dass es deutschlandweit mehrere Tausend der auch Rider genannten Kurier*innen gibt. Doch genaue Angaben werden von den recht verschlossen agierenden Plattformen nicht kommuniziert. Trotz dessen und obwohl es zahlreiche weit prekärere aber weniger sichtbare Tätigkeiten gibt, ist diese Art der Arbeit mit großer Regelmäßigkeit Gegenstand medialer Berichterstattung. Dabei wird sie oft als radikale Innovation gehandelt, die symptomatisch für die (Einfach-)Arbeit der Zukunft steht bei der die Arbeitenden umfassend von Algorithmen gesteuert und kontrolliert werden. Doch was als radikal neue Form der Arbeit daher kommt, ist im Licht der historischen Entwicklung oftmals mehr eine Wiederkehr früherer Arbeitsverhältnisse. Denn die Nutzung der Arbeitskraft durch die Unternehmen nur bei tatsächlichem Bedarf, der Stücklohn und die Tatsache, dass die Arbeitenden ihre eigenen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen müssen, sind keineswegs neu und vielmehr so alt wie der Kapitalismus selbst. Konkret gleicht die digitalisierte Kurierarbeit wie auch viele andere Arten der Plattformarbeit dem proto-industriellen Verlagssystem der frühen Industrialisierung, das bereits im 19. Jahrhundert mit dem Begriff der «prekären Arbeit» gekennzeichnet wurde. Bei dieser Arbeitsform war der Verleger als Vermittler verantwortlich und teilte den Arbeitenden, die ihre eigenen Werkzeuge und Heimstätten für die Arbeit nutzten, die Aufgaben und zu bearbeitenden Rohstoffe zu. Ebenso teilen auch die Plattformen den Ridern die Lieferaufträge zu, die dann mit dem eigenen Fahrzeug abgeholt und zum Zielort gebracht werden müssen. Somit ist die vermeintlich neue Form der Plattformarbeit geprägt von der Gleichzeitigkeit des Neuen und des Alten, von Industrie 1.0 und 4.0. Sie ist ein «Zurück in die Zukunft» und damit eine Wiederkehr des Alten und Vergangenen in der Gegenwart und im Kommenden…“ Artikel von Heiner Heiland vom Februar 2019 bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung weiterlesen »
J'ai (très) mal au travail. Ein 90minütiger Dokumentarfilm über die moderne Arbeitsorganisation und ihre Gefahren"Innerhalb kurzer Zeit sind Essenskurier*innen zu einem prägenden Aspekt des Stadtbilds urbaner Zentren weltweit geworden. Diese meist jungen Menschen, die mit großen Rucksäcken in auffälligen Farben Essen von weiterlesen »

KapitalismuskritikEin entwickeltes Verständnis der gesellschaftlichen Entfremdungsverhältnisse und der ihnen zugrunde liegenden Ausbeutungsstrukturen ist für einen kritischen Gegenwartsbegriff von zentraler Bedeutung. Denn nur auf dessen Grundlage kann herausgearbeitet werden, welche überflüssig gewordenen Formen von Herrschaft und individuellen Leids durch die Aufrechterhaltung der herrschenden sozioökonomischen Organisationsformen am Leben erhalten werden. Allerdings hat die Entfremdungstheorie nicht nur in den akademischen Sozialwissenschaften, sondern auch in Teilen der aktuellen Marxismusdiskussion einen schlechten Ruf – und das obwohl sie für eine radikale Kapitalismuskritik von zentraler Bedeutung ist. (…) Ohne die Inbezugsetzung von Entfremdung zu menschlichen Selbstentfaltungspotentialitäten als normativen Horizont wäre nicht begründbar, warum Ausbeutung und Fremdbestimmung, Bedürftigkeit und soziale Bedrückung überwunden werden sollen. Es müsste auch unbegriffen bleiben, warum es Marx nicht mehr um die Fragen bloßer Verteilungsgerechtigkeit geht, sondern darum, die gesellschaftlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit nach den der »menschlichen Natur würdigsten und adäquatesten Bedingungen« zu organisieren. (…) Aktuell nimmt entfremdete Arbeit auch in den IT-dominierten Tätigkeitbereichen zu, wo es sich nach Ansicht des machtkonformen Zeitgeistes eigentlich um Reservate kreativen, eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Arbeitens handeln solle. In der Welt zunehmend computergesteuerter und digital vermittelter Reglementierung der Arbeitsabläufe stellt »Kreativarbeit« nur ein »Randphänomen« dar, denn es existiert eine gravierende Tendenz der Ausdehnung von restriktiven Arbeitsverhältnissen (in durchaus »traditionellen« Formen), weil sich »die Schere zwischen jenen, die Systeme erstellen und jenen, die sie nur bedienen« beständig vergrößert. Repräsentativ für die digital überformten Beschäftigungssysteme sind die Höllen der Callcenter oder die Arbeitshetze in den Logistikunternehmen der »Internetökonomie«...“ Artikel von Werner Seppmann in der jungen Welt vom 21.02.2019 weiterlesen »
Kapitalismuskritik"Ein entwickeltes Verständnis der gesellschaftlichen Entfremdungsverhältnisse und der ihnen zugrunde liegenden Ausbeutungsstrukturen ist für einen kritischen Gegenwartsbegriff von zentraler Bedeutung. Denn nur auf dessen Grundlage kann herausgearbeitet werden, welche überflüssig gewordenen Formen von Herrschaft und individuellen Leids durch die Aufrechterhaltung der herrschenden sozioökonomischen weiterlesen »

Tarifvertrag im Friseurgewerbe Baden-Württemberg wird allgemeinverbindlich
Yes we kämm! Kampagne der ver.di-Jugend BESSER ABSCHNEIDEN für höhere Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk„Der Tarifausschuss des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums hat heute auf den gemeinsamen Antrag der Gewerkschaft ver.di und des Arbeitgeberverbandes hin entschieden, den Tarifvertrag des Friseurhandwerks im Land für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. (…)Mit dem heutigen Beschluss des Ausschusses wird, sobald das Ministerium die Allgemeinverbindlichkeit verkündet, künftig für die Beschäftigten wie bereits für die Auszubildenden im baden-württembergischen Friseurhandwerk eine Mindestbezahlung gelten. Ausgelernte Gesellinnen und Gesellen im Friseurhandwerk verdienen nach einem Jahr Tätigkeit damit ab 1. August 2019 mindestens 10,50 Euro die Stunde, wenn sie alle im Salon verlangten Friseurleistungen beherrschen und Beratung nach neuesten Erkenntnissen ausführen, 11,50 Euro die Stunde. Der Tarifvertrag soll rückwirkend zum 1. August 2018 für allgemeinverbindlich erklärt werden…“ Pressemitteilung vom 21. Februar 2019 vom ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg weiterlesen »
Yes we kämm! Kampagne der ver.di-Jugend BESSER ABSCHNEIDEN für höhere Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk"Der Tarifausschuss des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums hat heute auf den gemeinsamen Antrag der Gewerkschaft ver.di und des Arbeitgeberverbandes hin entschieden, den Tarifvertrag des Friseurhandwerks im Land für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. (...)Mit weiterlesen »

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!Seit Jahresbeginn gelten für die Nutzung von Arbeit auf Abruf etwas strengere Regeln. Zumindest auf dem Papier erhalten die so Beschäftigten ein wenig mehr Planungs- und Einkommenssicherheit. In der Praxis wird jedoch alles beim Alten bleiben, und auch an den Problemen, die diese extreme Beschäftigungsform mit sich bringt, ändert sich dadurch nichts. (…) Seit Jahresbeginn sind die Vorgaben zum flexiblen Arbeitseinsatz leicht verschärft worden. Zwar kann der Arbeitgeber weiterhin den Umfang des wöchentlichen Mindestarbeitsvolumens frei wählen. Tut er das nicht, so gilt jetzt eine Arbeitszeit von 20 statt zuvor zehn Stunden pro Woche als vereinbart. Ist ein wöchentliches Mindestarbeitsvolumen festgeschrieben, so darf der Arbeitgeber seit Jahresanfang maximal 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Gilt ein wöchentliches Höchstarbeitsvolumen, so darf nur noch bis zu 20 Prozent davon weniger abgerufen werden. (…) Unverändert blieb die Reglung zur Wochenarbeitszeit, wie auch die obligatorische Vorankündigungsfrist von vier Tagen erhalten blieb – und mit ihr der Druck auf die Beschäftigten, sie mögen angesichts eines plötzlichen und unvorhersehbaren Arbeitsanfalls doch bitte „freiwillig“ kürzerfristig erscheinen. Gleiches gilt im Prinzip auch für den Arbeitsvolumenkorridor. (…) Für den daher größtenteils wohl nur auf dem Papier gewährten Mindestschutz gibt es übrigens, wie schon aus anderen Gesetzeswerken (etwa zur Regulierung der Leiharbeit) bekannt, noch ein perfides Schlupfloch, namens „tarifdispositive Regelung“. Damit ist gemeint, dass per Tarifregelungen von Gesetzesvorschriften abgewichen werden darf. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber seit dem Jahr 2001 auch bei der Abrufarbeit eingeräumt. Im aktuellen Gesetzestext heißt es ausdrücklich, dass von den oben angeführten Reglungen per Tarifvertrag „zu Ungunsten des Arbeitnehmers“ abgewichen werden kann…“ Beitrag von Markus Krüsemann vom 21.02.2019 bei miese Jobs weiterlesen »
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!"Seit Jahresbeginn gelten für die Nutzung von Arbeit auf Abruf etwas strengere Regeln. Zumindest auf dem Papier erhalten die so Beschäftigten ein wenig mehr Planungs- und Einkommenssicherheit. In der weiterlesen »

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