Haben oder nicht haben. Gegenüber Arbeitsrechten besteht ein weltweites Rollback
Heft 366 von iz3w mit dem Schwerpunkt: " Arbeitsrechte – ein permanenter Kampf"„Es liegt nicht zuletzt im Eigeninteresse des Kapitals, Arbeitsbeziehungen zu verrechtlichen. So gibt es in vielen Ländern verbriefte Arbeitsrechte. Sie sind nicht zu verwechseln mit dem Recht auf menschenwürdige Arbeit. Außerdem sind sie Ausdruck der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse. Deshalb können sie auch wieder eingeschränkt werden. (…) Da die Rechte der Lohnabhängigen mehr den kapitalistischen Staat vor ihnen als diese selbst schützen sollen, gehen sie natürlich nicht so weit, die Eigentumsrechte und die Verfügungsgewalt der UnternehmerInnen samt ihrer Profitmaximierungsbestrebungen ernsthaft einzuschränken. Dies gilt weltweit, und folgerichtig bedeutet das Arbeitsrecht in keinem Staat der Erde ein Recht auf angemessen entlohnte und menschenwürdige Arbeit. Trotz dieser erheblichen Einschränkungen sind auch rudimentäre Arbeitsrechte besser als keine. Zu der weiterhin verbreiteten Sklaverei stellen sie einen wesentlichen Unterschied dar: den zwischen Rechten (die im optimalen Fall unveräußerlich sind) und dem Hoffen auf Gnade. Bei aller Unsicherheit, geltendes Recht auch tatsächlich durchsetzen zu können, stellt ein verbrieftes Recht einen Zugewinn an Freiheit gegenüber dem Ausgeliefertsein an willkürliche, paternalistische Gnade dar. Diese im 17./18. Jahrhundert gemachte Erfahrung ist durchaus aktuell. Das verdeutlichen die virulenten Debatten um Steuern versus Spenden, Sozialstaat versus Essenstafeln oder Charity versus Steuern. Daher gilt – bei aller oft berechtigten Kritik – dass es ein Privileg ist, zum Beispiel auf Betriebsräte schimpfen zu können. (…) Ein wichtiger erster Schutz gegen die Enteignung schwer erkämpfter Rechte ist, sie offensiv zu nutzen. Denn Rechte sind nur dann etwas wert, wenn man von ihnen Gebrauch macht…“ Artikel von Helmut Weiss und Mag Wompel im gerade erscheinenden Heft 366 von iz3w mit dem Schwerpunkt: “ Arbeitsrechte – ein permanenter Kampf“. Siehe zu iz3w 366 Inhaltsübersicht, Editorial und weitere empfehlenswerte Artikel zum Arbeitsrecht in aller Welt – samt zu empfehlender Bestellung des Heftes und neu dazu: iz3w Heftvorstellung Mai/ Juni: Arbeitsrechte sind international umkämpft. Interview vom 20. April 2018 von und bei Radio Dryeckland, in dem auch auf unseren Artikel ausführlich eingegangen wird weiterlesen »
Heft 366 von iz3w mit dem Schwerpunkt: " Arbeitsrechte – ein permanenter Kampf""Es liegt nicht zuletzt im Eigeninteresse des Kapitals, Arbeitsbeziehungen zu verrechtlichen. So gibt es in vielen Ländern verbriefte Arbeitsrechte. Sie sind nicht zu verwechseln mit dem Recht auf menschenwürdige Arbeit. Außerdem weiterlesen »

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Erfolgreiche Mobilisierung zum Streik und Protest gegen neue Arbeitsgesetze und Hunger-Mindestlohn in ganz Südafrika
Streikplakat Numsa 25.4.2018Die meisten Bilder gibt es nahe liegender Weise aus Kapstadt, Johannesburg und Durban – aber auch in vielen anderen Städten gab es am späteren Morgen oder früheren Nachmittag dieses 25. April 2018 Demonstrationen, die selbst nach Angaben der jeweiligen Polizei die vorab von den Veranstaltern geschätzten Zahlen von TeilnehmerInnen weit übertrafen. Aufgerufen hatten der Gewerkschaftsbund SAFTU und die in ihm zusammengeschlossenen Einzelgewerkschaften, allen voran die Metallgewerkschaft NUMSA, die knapp die Hälfte der 700.000 Mitglieder der Föderation stellt. Aufgerufen hatten aber auch eine ganze Reihe von Bündnispartnern, wie etwa die Koordination der Studierenden gegen Studiengebühren oder auch verschiedene neuere Zusammenschlüsse von Beschäftigten der sogenannten informellen Ökonomie. Der Aufruf zu diesem Streiktag hatte sowohl dem Widerstand gegen die neuen Arbeitsgesetze gegolten, die die Regierung Ramaphosa eilig verabschieden will, als auch dem zur Einführung im Mai vorgesehenen neuen landesweiten Mindestlohn von 20 Rand/Stunde, der von den SAFTU-Gewerkschaften (im Gegensatz zu den anderen drei Verbänden) als Hunger-Mindestlohn bekämpft wird. Betrachtet man die Fotos von den verschiedenen Demonstrationen, wird schnell deutlich, dass der Protest gegen diesen Mindestlohn die allermeisten Menschen, die sich an den Aktionen beteiligten, mobilisiert hat. Siehe dazu vier erste Berichte und den Verweis auf den kontinuierlich aktualisierten Twitter-Kanal der SAFTU, sowie auf unseren ersten Beitrag zum Thema (worin auch der neue Mindestlohn genauer „vorgestellt“ wird, inklusive etwa seiner auch noch gemachten Ausnahmeregelungen) weiterlesen »
Streikplakat Numsa 25.4.2018Die meisten Bilder gibt es naheliegender Weise aus Kapstadt, Johannesburg und Durban – aber auch in vielen anderen Städten gab es am späteren Morgen oder früheren Nachmittag dieses 25. April 2018 Demonstrationen, die selbst nach Angaben der jeweiligen Polizei die weiterlesen »

Scheiß Arbeit!Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2016 zehn Prozent der Erwerbstätigen selbständig. 90 Prozent waren (im Erkenntnisverhinderungsjargon der Sozialstatistik) sogenannte atypisch Beschäftigte (21 Prozent) oder »Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer« (69 Prozent). Es ist eine hartnäckige, in die deutsche Amts- und Umgangssprache eingegrabene Dummheit, dass ausgerechnet diejenigen, die am offensichtlichsten und unmittelbarsten für jemand anderes arbeiten, indem sie zum Beispiel bei jemandem die Küche putzen, der dafür nicht sie, sondern ihren Chef bezahlt, als Arbeitnehmer bezeichnet werden, während diejenigen, die ihre Arbeitskraft zum Zwecke der Gewinnerwirtschaftung einkaufen und kommandieren, demgegenüber Arbeitgeber genannt werden. Hier steht schon auf der begrifflichen Ebene alles Kopf. Was suggeriert wird ist, dass Arbeitnehmer den Arbeitgebern etwas nähmen, wofür sie also etwas schuldeten (Dankbarkeit nämlich, mindestens), und nicht andersherum die sogenannten Arbeitnehmer es sind, die ihre Arbeitskraft veräußern, so dass selbst auf der ganz schnöden Ebene des Rechtsverhältnisses eben die sogenannten Arbeitgeber ihnen etwas schulden – den Lohn nämlich. Begrifflich verbirgt sich hinter den Worten also eine Gaunerei, wie Mark Twain sie seinem Helden Tom Sawyer zuschreibt: Als dieser dazu verdonnert wird, seiner Tante den Zaun zu streichen, vollbringt er das Kunststück, die Arbeit so verführerisch-spaßig aussehen zu lassen, dass die anderen Kinder ihn sogar dafür bezahlen, ihm helfen zu dürfen. Für einen kurzen Moment ist er wirklich »Arbeitgeber«: einer, dem die anderen Kinder voll Dankbarkeit seine Arbeit abnehmen. Wie einfach und luzide dagegen der Begriff »Lohnarbeit«: Das ist Arbeit, die für Lohn verrichtet wird. (…) Auch gegenüber der pseudoneutralen Bezeichnung »Beschäftigte«, die in den offiziellen Verlautbarungen der Gewerkschaften so gern verwendet wird, ist der »Lohnarbeiter« vorzuziehen. Denn »beschäftigt« sind auch diejenigen, die keiner Lohnarbeit nachgehen…“ Beitrag von Niklas Sandschnee bei der jungen Welt vom 25. April 2018 weiterlesen »
Scheiß Arbeit!"Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2016 zehn Prozent der Erwerbstätigen selbständig. 90 Prozent waren (im Erkenntnisverhinderungsjargon der Sozialstatistik) sogenannte atypisch Beschäftigte (21 Prozent) oder »Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer« (69 Prozent). Es ist eine hartnäckige, in die deutsche Amts- weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Durch neue Kommunikationstechniken fallen in Firmen immer mehr Daten über Beschäftigte an. Arbeitnehmervertreter müssen einem möglichen Missbrauch entgegentreten. Bei wem laufen die Fäden zusammen? Wer ist ein gefragter Ansprechpartner und Ratgeber? Wer steht eher am Rande und bekommt selten Antworten auf seine Mails oder Beiträge im firmeninternen Social Network? In kleinen Betrieben weiß das jeder. In Großunternehmen hat das Management aber keinen Einblick in die sozialen Detailstrukturen. Doch das ist vielleicht nur noch eine Frage der Zeit. Denn schon heute wird der „soziale Graph“ unentwegt gefüttert. Mit jeder E-Mail, mit jedem Chat, mit jedem Tweet und jedem Like wird der Graph um eine Beziehung zwischen Kollegen ergänzt. (…) In einem fiktiven, aber unter rein technischen Gesichtspunkten realistischen Szenario, stellen sie die Möglichkeit in den Raum, dass Arbeitgeber, die Entlassungen planen, sich an den Ergebnissen solcher Analysen orientieren: Wer nicht hinreichend vernetzt ist, riskiert berufliche Nachteile oder sogar eine Kündigung…“ Beitrag aus Böckler Impuls Ausgabe 03/2018, dieser Beitrag basiert auf der Untersuchung von Heinz-Peter Höller und Peter Wedde „Die Vermessung der Belegschaft – Mining the Enterprise Social Graph“, Mitbestimmungsreport Nr. 10 vom Januar 2018 (38 Seiten). Siehe dazu: Die Vermessung der Mitarbeiter weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Durch neue Kommunikationstechniken fallen in Firmen immer mehr Daten über Beschäftigte an. Arbeitnehmervertreter müssen einem möglichen Missbrauch entgegentreten. Bei wem laufen die Fäden zusammen? Wer ist ein gefragter Ansprechpartner und Ratgeber? Wer weiterlesen »

Kündigungs“schutz“Nach § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden. Jede ohne Anhörung des Betriebsrats vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Das gilt unabhängig davon, ob eine außerordentliche Kündigung (meist fristlose Kündigung) oder ordentliche Kündigung (fristgemäße Kündigung) ausgesprochen worden ist. Nur wenn ein leitender Angestellter vom Arbeitgeber gekündigt wird ist eine Information des Betriebsrats ausreichend. (…) In aller Regel sollte der Betriebsrat zu jeder beabsichtigten Kündigung des Arbeitgebers Stellung nehmen. Gibt der Betriebsrat innerhalb der Frist (eine Woche bzw. drei Tage) keine Stellungnahme ab, so gilt die Zustimmung als erteilt. Häufig wird diese gesetzliche Fiktionswirkung vom Betriebsrat nicht bedacht. Äußert sich der Betriebsrat im Vorfeld einer Kündigung nicht, so kann der Arbeitgeber die Belegschaft oder das Arbeitsgericht darüber informieren, dass der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt habe. Wehrt sich der Betriebsrat hiergegen, indem er erklärt, er habe nur die Frist zur Stellungnahme verstreichen lassen, macht dies die Sache auch nicht wirklich besser; zeigt diese Erklärung doch, dass der Betriebsrat um die Wirkungsweise des § 102 BetrVG nur unzureichend Bescheid weiß.“ Information der Kanzlei Bechert Rechtsanwälte Berlin vom April 2018 weiterlesen »
Kündigungs“schutz“"Nach § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden. Jede ohne Anhörung des Betriebsrats vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Das gilt unabhängig davon, ob eine außerordentliche Kündigung (meist fristlose Kündigung)  oder ordentliche Kündigung (fristgemäße Kündigung) ausgesprochen worden ist. weiterlesen »

Fragt doch mal die Profs, wie fürsorglich sie ihren Mittelbau verschrotten… Völlig überlastete Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter ohne mittel- und langfristige Perspektiven
„… Erste Semesterwoche. Die Hochschullehrer der FU Berlin stellen ihre Lehrveranstaltungen vor. Für Erstsemester, für Überblicksvorlesungen, für wichtige Seminare für den Abschluss zum Bachelor oder Master. Die Hochschullehrer scheinen gut vorbereitet: Konzept, ausführliche Literaturliste und das Versprechen, die schriftlichen Hausarbeiten anzuleiten und am Ende auch zu besprechen. Es gibt ein paar wenige Fragen, eher zu technischen Abläufen, nicht zum Konzept der Lehrveranstaltung. Stiller Konsens. Plötzlich meldet sich eine Studentin. Sie habe zwar keine Frage zur Lehrveranstaltung, sagt sie fast entschuldigend, aber sie wolle doch mal wissen, wie fürsorglich sich Professoren für den Mittelbau einsetzen. Das sei ja für die Arbeitsatmosphäre an einem großen Forschungs- und Lehrinstitut entscheidend. Sie habe neulich in einer Tageszeitung einen großen Artikel über die katastrophale Arbeits- und Lebenslage des akademischen Mittelbaus gelesen: 80 % Stellen auf Zeit, 50 % in Teilzeit, schlecht bezahlt, ausgebeutet, mit nur wenigen Mitspracherechten, eher an der Kette trotz lockerem Umgangston. (…) Es wird sich nichts ändern, wenn Studierende und Mittelbau nicht ein wirkliches Fass aufmachen. Und wenn sich nicht ein paar bekannte Hochschullehrer öffentlich zu Wort meldeten: Schwan, Lessenich, Daxner, Precht, Lesch, Habermas, Münckler, Leggewie u.a. Der Mittelbau hat ein gut arbeitendes Netzwerk von 130 Wissenschaftlern an 26 Universitäten gegründet. Wenn viele Universitäten Lidl-, Coca Cola- oder demnächst Monsanto-Universitäten heißen, dann liegt es eigentlich auf der flachen Hand – die Uni brennt.“ Kommentar von Peter Grottian vom 19. April 2018 bei Makroskop weiterlesen »
"... Erste Semesterwoche. Die Hochschullehrer der FU Berlin stellen ihre Lehrveranstaltungen vor. Für Erstsemester, für Überblicksvorlesungen, für wichtige Seminare für den Abschluss zum Bachelor oder Master. Die Hochschullehrer scheinen gut vorbereitet: Konzept, ausführliche Literaturliste und das Versprechen, die schriftlichen Hausarbeiten anzuleiten und am Ende auch zu besprechen. Es gibt ein weiterlesen »

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[25. April 2018] Streik gegen neue südafrikanische Arbeitsgesetze – und für einen ausreichenden Mindestlohn
Streikplakat Numsa 25.4.2018Schon vor seinem Amtsantritt hatte der neue Präsident Südafrikas Cyril Ramaphosa angekündigt, er werde den Mindestlohn erhöhen. Die Größenordnungen, die dabei in die öffentliche Debatte kamen waren so, dass die Gewerkschaften schon mal Protest anmeldeten. Ähnliches passierte auch bei der sofort nach Regierungsbeginn angekündigten Gegenreform bei den Arbeitsgesetzen, die unter anderem eine wesentliche Einschränkung des Streikrechts bedeuten sollen: Indem beispielsweise eine Zwangsschlichtungsperiode dekretiert wird, vor der kein Streik möglich ist, die Einführung einer auch aus anderen Ländern mit beschnittenem Streikrecht bekannten Friedenspflicht. In beiden so zentralen Fragen für die südafrikanische Gewerkschaftsbewegung stehen jetzt Entscheidungen an – und der Regierung ist es gelungen, sich selbst zu einigen. Der Gewerkschaftsbund COSATU, Bestandteil der dreiseitigen Regierung gemeinsam mit ANC und KP Südafrikas, hat den Schritten ebenso zugestimmt, wie die beiden kleineren Verbände NACTU und Fedusa. Dagegen hat der, um die Metallgewerkschaft NUMSA organisierte, Gewerkschaftsbund SAFTU für den 25. April 2018 zu einem landesweiten Protest-Streiktag gegen beide Maßnahmen aufgerufen. Der linke Verband betonte dabei, die drei anderen verbände handelten nicht nur gegen die Interessen ihrer Mitgliedschaft, sondern auch gegen deren mehrheitlichen Willen. Und richtete seine Kritik erst recht auf die neoliberale Oppositionspartei DA, die die geniale Idee verbreitet, wenn jemand unbedingt einen Job brauche, müsse ihm oder ihr gestattet werden, per Erklärung auf den Mindestlohn zu verzichten. Der von vier Gewerkschaften begonnene Streik der Busfahrer für einen ausreichenden Lohn wird von vielen auch als Testfall für für die anstehenden Mobilisierungen betrachtet. Zum Widerstand gegen „Streikverbot und Hungerlohn“ am 25. April drei aktuelle Beiträge, darunter auch einer zum aktuellen Busstreik, sowie zwei Hintergrundbeiträge aus den letzten Monaten und ein Beitrag darüber, wie die Wassernot in Kapstadt zur Unterstützung des Streiks um einen höheren Mindestlohn führt weiterlesen »
Streikplakat Numsa 25.4.2018Schon vor seinem Amtsantritt hatte der neue Präsident Südafrikas Cyril Ramaphosa angekündigt, er werde den Mindestlohn erhöhen. Die Größenordnungen, die dabei in die öffentliche Debatte kamen waren so, dass die Gewerkschaften schon mal Protest anmeldeten. Ähnliches passierte auch bei der weiterlesen »

[Münster] Klage gegen die Stadtwerke: Busfahren als Form der Leiharbeit?
stopp fremdvergabe + leiharbeit… Rund zehn Busfahrer saßen am Dienstagmittag auf den Zuschauerbänken des Saales im Arbeitsgericht Münster – ein Indiz dafür, dass das Interesse an dem Fall sehr groß ist. (…) Verhandelt wurde der Fall eines Busfahrers der Verkehrsservicegesellschaft Münster (VSM). Die VSM ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke. Seit 2001 werden neue Busfahrer nur noch in die VSM eingestellt. Die VSM wurde gegründet, um Kosten zu sparen, deshalb verdienen die Busfahrer in diesem Tochterunternehmen auch weniger als ihre Stadtwerke-Kollegen. In dem Gerichtsverfahren geht es jetzt um die Frage, ob der klagende Busfahrer von der VSM in die Stadtwerke „aufsteigen“ darf. Der Mitarbeiter sieht sich nämlich als Leiharbeiter und steht auf dem Standpunkt, dass er als langjähriger VSM-Mitarbeiter einen Anspruch auf Übernahme in die Stammbelegschaft habe, so wie es das neue Zeitarbeitsgesetz vorsehe. Die Vorsitzende Richterin Julia Kastner stand vor der Frage, ob die VSM als ein „normales“ Unternehmen zu betrachten ist, das eine Fahrdienstleistung für die Stadtwerke übernimmt. Oder ist die VSM de facto eine Zeitarbeitsfirma, die ihre Mitarbeiter an die Stadtwerke verleiht? (…) Das Gericht kam am Dienstag nicht zu einer abschließenden Meinungsbildung. Vielmehr wurde für Juni ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt. Dann sollen die Stadtwerke detailliert erklären, wie der Arbeitseinsatz der rund 150 VSM-Busfahrer erfolgt….“ Artikel von Klaus Baumeister vom 18. April 2018 bei der Münstersche Zeitung online weiterlesen »
stopp fremdvergabe + leiharbeit"... Rund zehn Busfahrer saßen am Dienstagmittag auf den Zuschauerbänken des Saales im Arbeitsgericht Münster – ein Indiz dafür, dass das Interesse an dem Fall sehr groß ist. (...) Verhandelt wurde der Fall eines Busfahrers der Verkehrsservicegesellschaft Münster (VSM). Die weiterlesen »

[Hamburg] Exzellent entrüstet: Unsere Sorbonne ist die HWP - besetzt!Seit dem Morgen des 17. April 2018 ist das Gebäude des Fachbereiches Sozialökonomie von Studierenden besetzt, um auf die Unterfinanzierung der Hochschule und eine daraus resultierende Budgetkürzung der Orientierungseinheit („OE“, studentische Einführungsveranstaltung für Erstsemester) aufmerksam zu machen. Nach einem ereignisreichen Tag voller Diskussionen und Workshops beschloss die studentische Vollversammlung am heutigen Abend in der Sozialökonomie, die Besetzung des Gebäudes für die nächsten Tage fortzusetzen. Für Freitag den 21.04. wird eine Demonstration geplant…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 18.04.2018 zur Besetzung in Hamburg von @hwpbesetzt und dem fzs zur Fortsetzung der studentischen Besetzung des Fachbereiches Sozialökonomie (ehem. HWP) der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg. Siehe dazu weitere Infos weiterlesen »
[Hamburg] Exzellent entrüstet: Unsere Sorbonne ist die HWP - besetzt!"Seit dem Morgen des 17. April 2018 ist das Gebäude des Fachbereiches Sozialökonomie von Studierenden besetzt, um auf die Unterfinanzierung der Hochschule und eine daraus resultierende Budgetkürzung der Orientierungseinheit ("OE", studentische Einführungsveranstaltung für Erstsemester) aufmerksam weiterlesen »

Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt sieht kirchliche Einstellungspolitik kritisch
wurstteller_gross„… Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand Generalanwalt Evgeni Tanchev, dass religiöse Organisationen wie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung zwar grundsätzlich zu einer Ungleichbehandlung von Stellenbewerbern mit Blick auf Religion oder Weltanschauung berechtigt seien. Zugleich müssten Entscheidungen des Arbeitgebers von Gerichten geprüft und im Einzelfall zurückgewiesen werden können. (…) Geklagt hatte die konfessionslose Vera Egenberger. Diese hatte sich im November 2012 auf die beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin ausgeschriebene Stelle als Referentin erfolglos beworben. (…) Egenberger errang nun einen Etappensieg. Den nach den Worten des Generalanwalts beim EuGH können die Kirchen und ihre Organisationen nicht in jedem Fall „verbindlich selbst bestimmen, ob sie eine bestimmte Religion eines Bewerbers“ verlangen können. Dies sei abhängig von der „Art der fraglichen Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung“, so der Generalanwalt. Je weniger eine Tätigkeit mit dem Verkündigungsauftrag des kirchlichen Arbeitgebers zu tun hat, desto weniger dürfe dieser Andersgläubige oder Konfessionslose benachteiligen…“ Beitrag vom 10. November 2017 von und bei Migazin, siehe dazu auch die EuGH-Pressemitteilung vom 9. November 2017 und neu dazu: Europäischer Gerichtshof: Kirchen dürfen nicht diskriminieren weiterlesen »
wurstteller_gross"... Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand weiterlesen »

2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015Auf den Punkt … Seit Jahren nehmen psychische Belastungen in der Arbeit zu – nicht nur in der Pflege oder bei hochqualifizierter Wissensarbeit, sondern auch in der Produktion. Eine zunehmende Arbeitsverdichtung und Zeitdruck werden u.a. als zentrale Verursachungsfaktoren für steigende Fehlzeiten und Frühverrentungen gesehen. Es ist davon auszugehen, dass die zunehmende Digitalisierung und Globalisierung von Wertschöpfungsketten diese Entwicklungen weiter forcieren könnte, weswegen neue betriebliche Präventionskonzepte zur Förderung und Erhaltung der psychischen Gesundheit erforderlich sind. Im Rahmen des BMBF-geförderten Vorhabens InGeMo wurde im Bereich der Produktion und produktionsnaher Wissensarbeit untersucht, über welches arbeitswissenschaftliche Gestaltungswissen Führungskräfte, betriebliche Arbeitsschutzexperten und Mitarbeitende verfügen, um Stress in der Arbeit abzubauen. Die Ergebnisse zeigen, dass das Gestaltungswissen bei allen Akteursgruppen als ausbaufähig zu bewerten ist. Insbesondere Führungskräfte weisen tendenziell nur ein geringes Maß an Arbeitsgestaltungswissen auf. Jedoch zeigten die Analysen auch, dass Personen mit einem hoch ausgeprägten Gefahrenwissen schlechtere Gesundheitswerte aufweisen. Möglicherweise setzen sich Personen mit diagnostizierten stressassoziierten Erkrankungen eher mit den Ursachen und Folgen auseinander als gesunde Personen, und verfügen somit über ein besseres Gefahrenwissen….“ IAQ-Report 2018-02 von Anja Gerlmaier und Laura Geiger weiterlesen »
2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015"Auf den Punkt ... Seit Jahren nehmen psychische Belastungen in der Arbeit zu – nicht nur in der Pflege oder bei hochqualifizierter Wissensarbeit, sondern auch in der Produktion. Eine zunehmende Arbeitsverdichtung und Zeitdruck werden weiterlesen »

„Ob Computerworkshop oder Sprachkurs: Wer sich weiterbilden und etwas für sich oder seine Karriere tun möchte, kann dafür Sonderurlaub beantragen. Unser Ratgeber „Bildungsurlaub“ gibt Tipps für einen reibungslosen Ablauf der bezahlten Lernzeit. (…) In fast allen Bundesländern können sich Arbeitnehmer für eine berufliche oder politische Weiterbildung freistellen lassen. Die Regelungen für eine bezahlte Bildungsfreistellung gehen zurück auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO aus dem Jahr 1974. Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, bezahlte Bildungsfreistellung zum Zwecke der beruflichen, allgemeinen und politischen Bildung einzuführen – auch „Bildungsurlaub“ genannt. Da der Bund keine Initiative ergriffen hat, um diese Verpflichtung umzusetzen, haben einzelne Bundesländer Landesgesetze erlassen. In 13 der 16 Länder gibt es das Recht auf bezahlte Freistellung. Nur Bayern und Sachsen haben keine entsprechende Regelung. (…) Die Kosten für die Weiterbildung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Arbeitgeber zahlt während der Bildungsmaßnahme das Entgelt weiter, der Arbeitnehmer muss die Kosten für das Seminar oder den Kurs, die Übernachtung und die Anfahrt bezahlen. (…) Ausgaben für berufsbedingte Fort- und Weiterbildung sind bei der Einkommens- oder Lohnsteuer absetzbar. Neben den Kursgebühren erkennt das Finanzamt auch die Kosten für Anfahrten, Übernachtungen sowie Verpflegungspauschalen an…“ Hinweise der IG Metall vom 12. April 2018 weiterlesen »
"Ob Computerworkshop oder Sprachkurs: Wer sich weiterbilden und etwas für sich oder seine Karriere tun möchte, kann dafür Sonderurlaub beantragen. Unser Ratgeber "Bildungsurlaub" gibt Tipps für einen reibungslosen Ablauf der bezahlten Lernzeit. (...) In fast allen Bundesländern können sich Arbeitnehmer für eine berufliche oder politische Weiterbildung freistellen lassen. Die Regelungen weiterlesen »

[Buch] Eine Charta des Prekariats. Von der ausgeschlossenen zur gestaltenden Klasse
[Buch] Eine Charta des Prekariats. Von der ausgeschlossenen zur gestaltenden KlasseGuy Standing hat in diesem Band Kritiken und Reaktionen auf den von ihm erschienenen Titel Das Prekariat verarbeitet. Er begründet hier, warum es sich beim Prekariat um eine Klasse handelt und geht auf Produktions- und Verteilungsverhältnisse ein. Er analysiert, wie Utilitarismus und Neoliberalismus die Konzepte der Sozialdemokratie zum Einsturz brachten und wie dagegen vorgegangen werden kann. Schließlich formuliert er in 20 Aufsätzen, wie dieser Entwicklung begegnet werden kann – er entwirft dazu eine Charta des Prekariats und erörtert, welche Koalitionen in der Lage sind, diese umzusetzen.“ Info des Unrast-Verlages zum Buch von Guy Standing (aus dem Englischen von Sven Wunderlich, ISBN 978-3-89771-213-3, 19,80 €, Seiten: 336) vom Juni 2016, doch hoch aktuell. Siehe Inhaltsverzeichnis und Vorwort beim Unrast-Verlag und als Leseprobe im LabourNet Germany das Kapitel 7: „Die Zukunft wartet“ – wir danken! weiterlesen »
[Buch] Eine Charta des Prekariats. Von der ausgeschlossenen zur gestaltenden Klasse"Guy Standing hat in diesem Band Kritiken und Reaktionen auf den von ihm erschienenen Titel Das Prekariat verarbeitet. Er begründet hier, warum es sich beim Prekariat um eine Klasse handelt und geht weiterlesen »

isw-wirtschaftsinfo 53: Wie sich die Digitalisierung auf die Beschäftigten auswirktChancen über Chancen scheint es derzeit für die Beschäftigten zu geben, wenn man die Ankündigungen von Konzernvertretern und Unternehmensberatern verfolgt. Bei digitaler Arbeit wird oft von Vorteilen und selbst von „demokratischen Unternehmen“ gesprochen. (…) Unternehmen initiieren einen Kampf um die Köpfe – den die Gewerkschaften aber derzeit nicht aufnehmen. Selbst eine Diskussion, wie Tarifverträge zu Digitalisierung aussehen könnten, findet auf Gewerkschaftstagen und Tagungen nicht statt. (…) Wie eine Arbeitsintensivierung verhindert und eine ausreichende Personalausstattung in einer „Industrie 4.0“ durchgesetzt werden kann, wird in den Gewerkschaften nicht thematisiert. Darauf zu setzen, dass dies durch Betriebsvereinbarungen von Betrieb zu Betrieb durchgesetzt werden kann, stellt eine Überforderungen der meisten Betriebsräte dar. (…) Die gewerkschaftliche Vision dazu bleibt aus: Weniger arbeiten, die tarifliche Forderung nach einem regulären 6-Stundenarbeitstag und einer 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich. Konkrete Vorschläge, wie denn Call-Center-Telefonistinnen, Workflow-Sachbearbeitern, Programmiererinnen, Arbeitern der Industrie 4.0 oder anderen Beschäftigten mehr Zeit am See verbringen können, fehlen. Ein Blick über die Landesgrenzen kann weiter helfen...“ Artikel von Marcus Schwarzbach vom April 2018 zum „Kampf um die Köpfe“ in den Betrieben bei der Digitalisierung – wir danken! Der Beitrag knüpft an die gerade erschienene neue isw-wirtschaftsinfo 53 des Verfassers: Wie sich die Digitalisierung auf die Beschäftigten auswirkt. weiterlesen »
isw-wirtschaftsinfo 53: Wie sich die Digitalisierung auf die Beschäftigten auswirkt"Chancen über Chancen scheint es derzeit für die Beschäftigten zu geben, wenn man die Ankündigungen von Konzernvertretern und Unternehmensberatern verfolgt. Bei digitaler Arbeit wird oft von Vorteilen und selbst von „demokratischen Unternehmen“ gesprochen. weiterlesen »

[Buch] DISRUPT! Widerstand gegen den technologischen Angriff / Zwischen Karoshi und Surplus. Zukunft der Arbeit und Nichtarbeit“
[Buch] DISRUPT! Widerstand gegen den technologischen AngriffDISRUPT! beschreibt die Versuche, das menschliche Dasein den Anforderungen einer reduktionistischen künstlichen Intelligenz zu unterwerfen. Der Anpassungsdruck des Menschen an die Maschine wirkt bereits jetzt – weit vor einer vollständigen Vernetzung aller mit allem. Das redaktionskollektiv çapulcu dechiffriert diese – oft unhinterfragte – Entwicklung als Angriff auf unsere Autonomie und analysiert seine endsolidarisierende Wirkung. Denn Technologie ist nie neutral, sondern immanent politisch. Mit Macht vorangetriebene technologische Schübe sind schwer und selten umkehrbar, sobald sie gesellschaftlich erst einmal durchgesetzt sind und der darüber geprägte ›Zeitgeist‹ selbstverstärkend für die notwendige Stabilisierung gesorgt hat. Warten wir, bis sämtliche Erscheinungsformen und Konsequenzen dieses Angriffs auf unsere Sozialität (all-)gegenwärtig geworden sind, haben wir verloren. Es bliebe uns dann nur noch eine Analyse der vermeintlichen ›Entwicklung‹ in Retrospektive. Ein Gegenangriff auf die Praxis und die Ideologie der totalen Erfassung erscheint deshalb zwingend notwendig. Die Autor*innen plädieren für die Wiederbelebung einer praktischen Technologiekritik zwischen Verweigerung und widerständiger Aneignung spezifischer Techniken.“ Klappentext zum Buch von capulcu redaktionskollektiv im Unrast-Verlag (ISBN 978-3-89771-240-9, Oktober 2017, Seiten: 160, 12,80 €). Siehe beim Verlag weitere Infos, Bestellung sowie Vorwort und Inhaltsverzeichnis und als Leseprobe im LabourNet Germany das Kapitel „Zwischen Karoshi und Surplus. Zukunft der Arbeit und Nichtarbeit“ – wir danken dem Verlag! weiterlesen »
[Buch] DISRUPT! Widerstand gegen den technologischen Angriff"DISRUPT! beschreibt die Versuche, das menschliche Dasein den Anforderungen einer reduktionistischen künstlichen Intelligenz zu unterwerfen. Der Anpassungsdruck des Menschen an die Maschine wirkt bereits jetzt – weit vor einer vollständigen Vernetzung aller mit allem. Das redaktionskollektiv çapulcu weiterlesen »

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