„… Zu den Aufgaben des Arbeitsstättenausschuss (ASTA) gehört es u.a. dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten zu ermitteln. Zur Zeit gibt es eine Unstimmigkeit bei der Lichten Mindestbreite von Durchgängen und Türen, durch die bei einer Flucht bis zu 20 Personen durchgehen müssen: Die Arbeitgeberbank mit weiterer Unterstützung im zuständigen Koordinierungskreis des ASTA sind für eine lichte Mindestbreite von 0,80 m. Die Gewerkschaftsbank und mit ihr die Mehrheit im Koordinierungskreis befürworten eine Mindestbreite von 0,90 m (verbunden mit einer Bestandsschutzregelung, um den Aufwand überschaubar zu halten), damit den besonderen Anforderungen der Barrierefreiheit bei zukünftigen Bauten oder Umbauten stärker Rechnung getragen wird! Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll nun bis zur nächsten ASTA-Sitzung, am 10.06.2021, darüber entscheiden, ob es eine Mindestbreite von 0,80 m oder 0,90 m geben wird. Die Forderung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lautet deswegen: Die Fluchtweg- und Durchgangsbreite von 90cm darf auch künftig nicht unterschritten werden!…“ Petition an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestartet von Jürgen Bauch im Mai 2021 mit der Bitte um Unterstützung
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