Dossier

Wer nicht ausbildet wird umgelegtWer Bäckerin oder Friseur werden will, muss mit wenig Geld über die Runden kommen. Auszubildende auf dem Bau, bei einer Bank oder in den Pflegeberufen stehen oft besser da. Eine Auswertung der Ausbildungsvergütungen in 20 Branchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung am Dienstag vorgelegt hat, ergab eine große Spannbreite. So erhalten laut Mitteilung der Stiftung Auszubildende im thüringischen Friseurhandwerk im ersten Ausbildungsjahr lediglich 325 Euro pro Monat, Auszubildende im westdeutschen Bauhauptgewerbe im vierten Ausbildungsjahr dagegen bis zu 1.580 Euro – also fast das Fünffache. »Die großen Unterschiede haben vor allem etwas mit der unterschiedlichen Verhandlungsposition der Gewerkschaften zu tun«…“ Artikel von Felix Jota in der jungen Welt vom 14.07.2021 zur Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Siehe dazu NEU: Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen: Überdurchschnittliche Erhöhungen wegen Fachkräftemangels – Lohnunterschiede bleiben weiterlesen »

Dossier zur extrem unterschiedlichen Ausbildungsvergütung

Wer nicht ausbildet wird umgelegt

Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen: Überdurchschnittliche Erhöhungen wegen Fachkräftemangels – Lohnunterschiede bleiben
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gute arbeit fuer uns alle - auch im knastDeutsche Gefängnisse lassen ihre Insassen für private Firmen arbeiten – zu einem Bruchteil des Mindestlohns. Die Justiz will geheim halten, wer davon profitiert. Kritiker sprechen von „purer Ausbeutung“. Auch in Spanien lassen deutsche Konzerne Gefangene für sich arbeiten. Die spanischen Gewerkschaften vergleichen die Arbeitsbedingungen mit Sklaverei. Glaubt man einigen Justizbehörden, gefährdet diese Recherche die Sicherheit in deutschen Gefängnissen. Wir wollten wissen: Für welche Firmen arbeiten Strafgefangene für wenige Euro pro Stunde? Doch die Behörden mauern. (…) Obwohl sich fast alle Ministerien geweigert haben, auch nur ansatzweise Informationen über die Auftraggeber und Konditionen der Gefangenenarbeit preiszugeben, haben wir zwei Verträge erhalten, die zeigen, wie Gefängnisse die Arbeitskraft ihrer Insassen an private Firmen verkaufen…“ Umfangreiche Recherche von Timo Stukenberg und Olaya Argüeso am 21. Juli 2021 bei correctiv.org mit einer Liste der deutschen Unternehmen die aus Gefängnisinsassen-Arbeit profitieren, siehe eine neue Recherche und neue Liste: Für diese Firmen arbeiten Strafgefangene – für Ein bis drei Euro Stundenlohn weiterlesen »

gute arbeit fuer uns alle - auch im knast

„Made in Germany“ – Wer von der Arbeit in Gefängnissen profitiert / NEU: Für diese Firmen arbeiten Strafgefangene – für Ein bis drei Euro Stundenlohn
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streik_statt_abschlussUnter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2022 abgeschlossenen Tarifverträge und der in den Vorjahren für 2022 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr nominal um durchschnittlich 2,9 Prozent. Vor dem Hintergrund der Inflation im ersten Halbjahr 2022 ergibt sich hieraus real ein Rückgang von 3,6 Prozent. (…) Für knapp 11 Millionen Beschäftigte werden in 2022 Tariferhöhungen wirksam, die bereits 2021 oder früher in Tarifverträgen mit mehrjähriger Laufzeit festgelegt wurden. (…) Demnach schlagen diese Vereinbarungen für 2022 mit einer Tariferhöhung von lediglich 2,5 Prozent zu Buche. Angesichts der im Zuge des Ukraine-Krieges deutlich gestiegenen Inflationsraten ist bei den im ersten Halbjahr 2022 erzielten Tarifabschlüssen auch ein Trend zu höheren Tarifzuwächsen erkennbar. Sie bleiben mit durchschnittlich 4,5 Prozent jedoch hinter der aktuellen Preisentwicklung zurück…“ Meldung der HBS vom 23.08.2022 – siehe dazu NEU: Destatis: Reallöhne im Jahr 2022 um 4,0 % gegenüber 2021 gesunken – stärkster Reallohnverlust für Beschäftigte seit 2008 weiterlesen »

streik_statt_abschluss

Zwischenbilanz des WSI-Tarifarchivs: Vielen drohen 2022 Reallohnverluste um bis zu 3,6 Prozent / NEU: Destatis: Reallöhne im Jahr 2022 um 4,0 % gegenüber 2021 gesunken – stärkster Reallohnverlust für Beschäftigte seit 2008
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Ohne Tarifvertrag verdienen Beschäftigte im Schnitt 11 Prozent weniger und müssen wöchentlich fast eine Stunde mehr arbeiten
Nachruf: TarifvertragBetriebe mit Tarifvertrag bieten deutliche bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. So arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben im Mittel wöchentlich 54 Minuten länger und verdienen trotzdem 11 Prozent weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung, die sich hinsichtlich der Betriebsgröße, des Wirtschaftszweiges, der Qualifikationsstruktur der Beschäftigten und des Standes ihrer technischen Anlagen nicht voneinander unterscheiden. (…) Bei den Löhnen ist der Rückstand der tariflosen Betriebe insbesondere in Ostdeutschland sehr ausgeprägt. (…) Bei der Arbeitszeit sind hingen die Unterschiede in Westdeutschland besonders eklatant. (…) In Nachbarländern wie Belgien, Österreich und Frankreich ist es so gelungen, dass deutlich über 90 Prozent der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt werden. Diese Länder erfüllen damit schon eine tarifvertragliche Abdeckung von mindestens 80 Prozent, die in der neuen Europäischen Mindestlohnrichtlinie als Ziel festgelegt ist…“ WSI-Meldung vom 19.04.2023 zur Studie von Malte Lübker und Thorsten Schulten weiterlesen »

Nachruf: Tarifvertrag

Ohne Tarifvertrag verdienen Beschäftigte im Schnitt 11 Prozent weniger und müssen wöchentlich fast eine Stunde mehr arbeiten
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Gender Pension Gap: Tiefe Kluft zwischen Frauen und Männern bei der Rente

Dossier

DGB: Equal Pay DayDer Lohnrückstand von Frauen ist in Deutschland mit konstant 22 Prozent sehr groß im europäischen Vergleich. Doch schaut man auf die Renten, fällt der Abstand noch weitaus gravierender aus. (…) In einer neuen Auswertung aktueller Daten aus dem WSI GenderDatenPortal haben sie dokumentiert, welche Unterschiede es bei der Alterssicherung zwischen Frauen und Männern gibt. Nach ihrer Analyse sind Frauen sowohl bei der gesetzlichen Rente als auch bei der betrieblichen Altersversorgung klar im Nachteil. Gleichzeitig profitieren sie stärker von Elementen des sozialen Ausgleichs im Rentenrecht, vor allem bei der Hinterbliebenenversorgung. Die Rente sei damit ein „Spiegelbild der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten bei der Erwerbsbeteiligung“…“ WSI-Meldung vom 16.3.2016 samt dem Link zur Studie und zum Thema NEU: Gender Pension Gap: Alterseinkünfte von Frauen 2021 fast ein Drittel niedriger als die von Männern weiterlesen »

Dossier zur Kluft zwischen Frauen und Männern bei der Rente

DGB: Equal Pay Day

Gender Pension Gap: Alterseinkünfte von Frauen 2021 fast ein Drittel niedriger als die von Männern
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Equal Pay Day 2023 am 7. März nimmt die Kulturbranche in den Fokus: „Die Kunst der gleichen Bezahlung“
Equal Pay Day 2023 am 7. März nimmt die Kulturbranche in den Fokus: „Die Kunst der gleichen Bezahlung“Der diesjährige Equal Pay Day (am 7. März 2023) nimmt die Kulturbranche in den Fokus. Um den Gender Pay Gap von selbstständigen Kulturschaffenden konkret zu beziffern, hat ver.di das Büro für Kulturwirtschaftsforschung (KWF) in Köln damit beauftragt, die Zahlen der Künstlersozialkasse (KSK) auszuwerten. Die Ergebnisse sind aufrüttelnd: Frauen, die über die KSK versichert sind, verdienen 24 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Der Gender Pay Gap liegt bei selbstständigen Kulturschaffenden damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 18 Prozent im Jahr 2022…“ ver.di-Pressemitteilung vom 05.03.2023, siehe mehr Infos zur Auswertung bei ver.di Kunst und Kultur und zum Equal Pay Day 2023 auf der Aktionsseite weiterlesen »

Equal Pay Day 2023 am 7. März nimmt die Kulturbranche in den Fokus: „Die Kunst der gleichen Bezahlung“

Equal Pay Day 2023 am 7. März nimmt die Kulturbranche in den Fokus: „Die Kunst der gleichen Bezahlung“
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Dossier

„Jung und billig“-Broschüre zu MinijobsSie haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und werden darum schneller entlassen: Durch die Corona-Krise haben Hunderttausende Minijobber ihre Arbeit verloren, vor allem in den stark gebeutelten Branchen Veranstaltungen und Gastronomie. Rund die Hälfte derer, die 2019 ausschließlich einem Minijob nachgegangen sind, standen im Frühjahr 2020 ohne Arbeit da. (…) Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl im Juni 2020 um 12 Prozent zurück, das entspricht rund 850.000 Arbeitsverhältinissen. Bei den sozialversicherungspflichtigen Jobs lag der Rückgang nur bei 0,2 Prozent. Diese Zahlen hat das DIW Berlin diese Woche veröffenlicht. „Spätestens mit dieser Studie muss allen klar sein: Minijobs sind nicht krisenfest und deshalb braucht es statt einer Ausweitung dringend eine Strategie für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, sagt DGB-Vorstand Anja Piel. „Die Union muss die Debatte zur Erhöhung der Minijobgrenze sofort beerdigen. Dieser Vorschlag ist arbeitsmarktpolitische Irrlichterei und würde in der Folge noch weitere Millionen Menschen aus der sozialen Sicherheit hinauskatapultieren…“ DGB-Meldung vom 05.11.2020. Siehe dazu NEU: Nach dem Wegfall der Corona-Maßnahmen steigt wieder die Zahl der Minijobs weiterlesen »

Dossier zu Minijobs unter und nach Corona

„Jung und billig“-Broschüre zu Minijobs

Nach dem Wegfall der Corona-Maßnahmen steigt wieder die Zahl der Minijobs
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Entgelttransparenzgesetz

Dossier

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober„… Noch immer verdienen viele Frauen weniger als Männer im selben Job. Das neue Entgelttransparenzgesetz soll Benachteiligungen nicht nur in der Gesamtvergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern auch in Bezug auf einzelne Entgeltbestandteile aufdecken. Im Mittelpunkt steht ein Auskunftsanspruch. Bevor Beschäftigte Auskunft verlangen, sollten sie sich vom zuständigen Betriebsrat beraten lassen hinsichtlich der gleichen und vergleichbaren Tätigkeit sowie der Entgeltbestandteile. Die IG Metall begrüßt grundsätzlich das Gesetz, kritisiert aber, dass es einen Auskunftsanspruch erst gibt, wenn im Betrieb mehr als 200 Beschäftigte tätig sind…“ Ratgeber der IG Metall vom 1. Dezember 2017: Alles zum neuen Entgelttransparenzgesetz – Was Beschäftigte wissen müssen und was das im Betrieb bedeutet. Siehe dazu NEU: [Nach dem BAG-Urteil] Wem hilft das Entgelttransparenzgesetz? Wie Sie herausfinden, was ihre Kollegen verdienen – und was Sie mit der Info anfangen weiterlesen »

Dossier zum Entgelttransparenzgesetz

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober

[Nach dem BAG-Urteil] Wem hilft das Entgelttransparenzgesetz? Wie Sie herausfinden, was ihre Kollegen verdienen – und was Sie mit der Info anfangen
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Zahlreiche Verstöße gegen das Mindestlohn-Gesetz: Zoll kontrolliert Karnevals-Sicherheitspersonal in Köln
Mit Mindestlöhnen gegen Lohndumping„Bei Kontrollen des Sicherheitspersonals im Kölner Straßenkarneval haben Zollbeamte zahlreiche Verstöße gegen das Mindestlohn-Gesetz aufgedeckt. Zwischen Weiberfastnacht und Samstag seien 124 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 42 Sicherheitsfirmen kontrolliert worden, teilte das Hauptzollamt Köln am Sonntag mit. Bereits vor Ort hätten sich bei sechs Firmen erste Hinweise ergeben, dass dem Personal teilweise weit weniger als der zustehende gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro gezahlt werde. Eine Frau habe angegeben, dass sie nur acht Euro brutto pro Stunde bekomme. Bei den Kontrollen ergaben sich auch Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch und vereinzelt Schwarzarbeit. «Dass uns zwei dieser betroffenen Männer im Zuge unserer Befragung nicht mal sagen konnten, für wen sie gerade arbeiten, macht die Problematik der sogenannten Subunternehmerketten klar deutlich…“ Agenturmeldung vom 19. Februar 2023 in der Zeit online („Zahlreiche Verstöße: Zoll kontrolliert Karnevals-Sicherheitspersonal“) weiterlesen »

Mit Mindestlöhnen gegen Lohndumping

Zahlreiche Verstöße gegen das Mindestlohn-Gesetz: Zoll kontrolliert Karnevals-Sicherheitspersonal in Köln
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Lohnungleichheit bei Männern und Frauen„Wie ist der Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in den verschiedenen Branchen auf dem deutschen Arbeitsmarkt? Anhand zentraler Indikatoren auf Basis des WSI GenderDatenPortals (www.wsi.de/genderdatenportal) liefert der vorliegende Report eine knappe und zusammenfassende Übersicht über den aktuellen Stand der Geschlechtergleichstellung in Deutschland, erstmalig mit Fokus auf die Gleichstellungssituation in ausgewählten Branchen. Die Ergebnisse zeigen, dass Geschlechterungleichheit insbesondere in Hinblick auf die Arbeitszeitdauer und das Einkommen über (fast) alle Branchen besteht. Die branchenbezogene Betrachtung zeigt allerdings auch, dass Unterschiede in der Arbeitssituation zwischen Frauen und Männern in einigen Branchen im besonderen Maße vorherrschen….“ WSI-Meldung zum 57-seitigen WSI-Report von Svenja Pfahl, Eugen Unrau, Yvonne Lott und Maike Wittmann vom Januar 2023, siehe mehr dazu weiterlesen »

Lohnungleichheit bei Männern und Frauen

WSI-Studie: Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland in ausgewählten Branchen
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Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. OktoberFrauen haben im Jahr 2022 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro). Im langfristigen Vergleich sank der unbereinigte Gender Pay Gap: Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 betrug der geschlechterspezifische Verdienstabstand noch 23 %. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2022 bei 7 %, in Westdeutschland bei 19 % (2006: Ostdeutschland: 6 %, Westdeutschland: 24 %). Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt 7 % weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen…“ destatis-Pressemitteilung vom 30. Januar 2023 weiterlesen »

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober

Gender Pay Gap 2022: Frauen verdienten pro Stunde 18 % weniger als Männer
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BAG-Urteil zur Klage eines Rettungsassistenten: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"„Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. (…) Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Beklagte zur Zahlung der geforderten Vergütung verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten blieb vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat richtig erkannt, dass die im Vergleich zu den hauptamtlichen Rettungsassistenten geringere Stundenvergütung den Kläger entgegen § 4 Abs. 1 TzBfG ohne sachlichen Grund benachteiligt. Die haupt- und nebenamtlichen Rettungsassistenten sind gleich qualifiziert und üben die gleiche Tätigkeit aus…“ BAG-Pressemitteilung 3/23 zum Urteil vom 18. Januar 2023 – 5 AZR 108/22 weiterlesen »

DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"

BAG-Urteil zur Klage eines Rettungsassistenten: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
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Verdienste bei Post- und Paketdienstleistern in den vergangenen zehn Jahren mit 6 % unterdurchschnittlich gestiegen
Arbeiten zum Hungerlohn? Wehrt Euch!In der Vorweihnachtszeit haben Postbotinnen und Paketzusteller besonders viel zu tun. Auch der anhaltende Boom des Onlinehandels hat die Nachfrage und die Umsätze in der Paketbranche deutlich steigen lassen. Die Verdienste haben sich in den vergangenen zehn Jahren vergleichsweise wenig erhöht. Vollzeitbeschäftigte bei Post-, Kurier- und Expressdiensten verdienten im Jahr 2021 mit durchschnittlich 3 022 Euro brutto im Monat (nicht preisbereinigt) 6,0 % mehr als zehn Jahre zuvor. 2011 waren es im Schnitt 2 851 Euro brutto im Monat, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Zum Vergleich: In der Wirtschaft insgesamt legten die Verdienste im selben Zeitraum nicht preisbereinigt um 23,8 % zu, die Verbraucherpreise stiegen um 14,6 %…“ Destatis-Pressemitteilung vom 14. Dezember 2022 und dazu NEU: Löhne und Arbeitsbedingungen einer weiteren Gruppe von Vergessenen: Paketzusteller weiterlesen »

Arbeiten zum Hungerlohn? Wehrt Euch!

Verdienste bei Post- und Paketdienstleistern in den vergangenen zehn Jahren mit 6 % unterdurchschnittlich gestiegen / NEU: Löhne und Arbeitsbedingungen einer weiteren Gruppe von Vergessenen: Paketzusteller
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Leiharbeitskampagne 2.0: Klage auf Inflationsausgleich
DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"„… Tarifverträge die keine Kompensation vorsehen, sind europarechtswidrig. Sie überschreiten die Ermächtigung, die den Sozialpartnern durch das AÜG und die Leiharbeitsrichtlinie gezogen ist. Das bedeutet: Es bleibt bei dem allgemeinen Grundsatz: Gleiche Bedingungen wie Stammpersonal. Jeder Leiharbeiter kann also verlangen, dieselbe Vergütung und dieselben wesentlichen Arbeitsbedingungen wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer zu bekommen, der direkt beim Entleiher beschäftigt ist. (…) Wenn viele gemeinsam klagen, hat der Einzelne auch nichts zu befürchten. Eine solche Kollektivaktion gelingt allerdings nur dort, wo man sich einigermaßen kennt, weil man in derselben Halle arbeitet oder sich jeden Morgen in einem bestimmten Raum trifft. Das ist am ehesten bei den großen Automobilfirmen der Fall. (…) Das könnte man insbesondere in Bezug auf die 1.500 Euro machen, die alle Stammbeschäftigten in der Metallindustrie als Ausgleich für die Inflation bekommen. (…) Wer sich an der Unterschriftensammlung beteiligt hat, sollte auch den zweiten Schritt tun und bei der Klage mitmachen. Wenn man nur einer von 50, 100 oder 200 ist, geht man kein wirkliches Risiko ein…“ Interview von Mag Wompel mit Prof. Wolfgang Däubler vom 10.1.2023 – siehe den Volltext und Hintergründe weiterlesen »

DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"

Leiharbeitskampagne 2.0: Klage auf Inflationsausgleich. Interview von Mag Wompel mit Prof. Wolfgang Däubler
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Praktikumsvergütung im Journalismus: Wo keine Villa ist, ist auch kein Weg
Prakrtikantendemonstration New York 2016„„Endlich! Dafür haben wir echt lange gekämpft! Ab 1. Juli 2021 werden alle Praktika beim ZDF im Inland – unabhängig ob es sich um Pflicht- oder freiwillige Praktika handelt und unabhängig von einer Mindestdauer – mit 350 Euro pro Monat vergütet. (…) Sätze einer Bildungsmanagerin des ZDF, gepostet in dem Job- und Vernetzungsportal Linkedin, die am vergangenen Wochenende auf Twitter für Empörung sorgten. Nach wütenden Kommentaren wurde der Post mittlerweile gelöscht. „Journalismus geht nicht ohne Praktika. Und Leben in Mainz, München, Hamburg geht nicht ohne Geld. Das Ergebnis: Elitärer Bubble-Journalismus oder verschuldete Berufseinsteiger:innen“, kommentiert die Journalistin Luisa Thomé auf Twitter und bringt den nicht zu vereinenden Widerspruch des Senders auf den Punkt (…) Und damit sind wir beim Problem. People of Colour, Arbeiter*innenkinder, junge Migrant*innen sind nicht grundlos unterrepräsentiert in der hiesigen Redaktionslandschaft…“ Kommentar von Olivier David vom 10. Juni 2021 bei Übermedien – siehe dazu NEU: Bieten: Praktikum. Suchen: eine Person, die sich das leisten kann. Was Redaktionen im Praktikum zahlen weiterlesen »

Prakrtikantendemonstration New York 2016

Praktikumsvergütung im Journalismus: Wo keine Villa ist, ist auch kein Weg / NEU: Bieten: Praktikum. Suchen: eine Person, die sich das leisten kann. Was Redaktionen im Praktikum zahlen
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