Kurzarbeit

Wenn Arbeitgeber nach mehr Staat rufen: Mit Kurzarbeit wertvolle Arbeitskräfte in viralen Zeiten hamstern und die Unternehmen auch bei den Sozialbeiträgen entlasten?

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… »Wegen der Corona-Epidemie rechnet die Metall- und Elektroindustrie mit drastischen Einbußen. Die Arbeitgeber fordern Geld für Kurzarbeit – noch großzügiger als in der Finanzkrise (…) Das kann man ja fordern und aus Sicht der Arbeitgeber ist das auch verständlich, folgt es doch der Logik einer faktischen Sozialisierung betrieblicher Risiken auf Kosten der Beitragszahlergemeinschaft. (…) Und was kaum in der Berichterstattung auftaucht, sowohl im Krisenjahr 2009 als auch jetzt: Man kann die Arbeitgeber noch weiter entlasten, das kostet dann aber nicht nur die Beitragszahler Geld, sondern auch die Arbeitnehmer haben einen Preis zu zahlen, denn sie bekommen für die Zeit der Kurzarbeit nur einen Teil des bereinigten Arbeitseinkommens, die Differenz müssen sie in Form des nicht-kompensierten Verdienstausfalls selbst tragen…“ Artikel vom 8. März 2020 von und bei Stefan Sell und dazu NEU: [„Überraschende“ IAB-Studie] Beschäftigte sehen Mitnahmeeffekte beim Kurzarbeitergeld in der Covid-19-Pandemie weiterlesen »

Dossier zu Kurzarbeit in Corona-Zeiten

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[„Überraschende“ IAB-Studie] Beschäftigte sehen Mitnahmeeffekte beim Kurzarbeitergeld in der Covid-19-Pandemie
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„Engpass an Komponenten“: Mercedes verkündet einen Milliardengewinn – und beantragt Kurzarbeit in Bremen
Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre kritisiert die Abgaspolitik bei der Daimler AG Hauptversammlung 2019„… Der Betriebsgewinn kletterte 2022 um 28 Prozent auf 20,5 Milliarden Euro, der Umsatz legte um zwölf Prozent auf 150 Milliarden Euro zu. Unterm Strich verdiente der Stuttgarter Autobauer 14,8 Milliarden Euro – ein Drittel mehr als im Jahr davor. Anlass genug, um für die diesjährige Hauptversammlung eine um 20 Cent erhöhte Dividende vorzuschlagen. Umso mehr mag es überraschen, dass am Montag, nur wenige Tage nach dem verkündeten Milliardengewinn, bekannt wurde: Anfang März wird Mercedes in Bremen Hunderte Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Vom 1. bis 17. März werde „in Teilbereichen des Werks Bremen tageweise die Schichtplanung angepasst“, bestätigt der Autobauer auf Anfrage. Die „Fahrweisen-Anpassung“ werde „zum Teil über Arbeitszeitinstrumente ausgeglichen“. Darüber hinaus sei „teilweise auch Kurzarbeit beantragt“ worden. Der Betriebsrat spricht von einer „Unternehmensentscheidung“ und 700 betroffenen Mitarbeitern…“ Artikel von Tobias Gürtler vom 21. Februar 2023 in der Wirtschaftswoche online – unternehmerisches Risiko ist sowas von 1960er… Siehe weitere Infos weiterlesen »

Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre kritisiert die Abgaspolitik bei der Daimler AG Hauptversammlung 2019

„Engpass an Komponenten“: Mercedes verkündet einen Milliardengewinn – und beantragt Kurzarbeit in Bremen
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Wer wird für den Dieselgate bezahlen? Na? Wer wohl?

Dossier

IG Metall bei Volkswagen: „Ein Team – Eine Familie“Welche Folgen hat der VW-Skandal für die Belegschaft? Ein Verlust von Arbeitsplätzen droht laut Betriebsratschef Osterloh derzeit nicht. Doch Mitarbeiter müssten sich auf geringere Boni einstellen – auch die Vorstände…“ Solche Spekulationen stellt derzeit nicht nur der Spiegel an (hier am 6.10.2015). Für uns steht fest: Wie alle Katastrophen wird auch diese gegen die Lohnabhängigen benutzt – und ziemlich sicher nicht nur diejenigen bei VW… Siehe hier Aussichten darauf, wie das VW-Co-Management auch in dieser Krise funktioniert kann. NEU: Angeklagt: Wie VW Klimaskepsis bedient und Autofahrern die Schuld zuschiebt. Klimaschützer und ein Bauer klagen gegen den deutschen Autokonzern. weiterlesen »

Dossier zum Dieselgate

IG Metall bei Volkswagen: „Ein Team – Eine Familie“

Angeklagt: Wie VW Klimaskepsis bedient und Autofahrern die Schuld zuschiebt. Klimaschützer und ein Bauer klagen gegen den deutschen Autokonzern.
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[NGG] Corona-Krise im Gastgewerbe: Einkommen durch tarifliche Vereinbarungen absichern

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm“… „Das Gastgewerbe trifft die Corona-Krise besonders schnell und mit ganzer Härte. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass der Staat hier schnell hilft. Während Arbeitgeber von allen Sozialversicherungskosten befreit werden, müssen die Beschäftigten Einkommensverluste von bis zu 40 Prozent hinnehmen.“ Die Gewerkschaft NGG erwarte von den Arbeitgebern und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), dass sie im Fall von Kurzarbeit Verantwortung übernehmen und auch den im Gastgewerbe Beschäftigten helfen, durch die Krise zu kommen. (…) Es gibt eine Zeit nach der Krise. Die Arbeitgeber sind gut beraten, alles zu tun, ihre Beschäftigten zu halten und nicht auf die Straße zu setzen“, so Zeitler.“ NGG-Pressemitteilung vom 16.03.2020 und hier im Dossier auch Beiträge zum Gesundheitsschutz im Gastgewerbe. Neu: NGG zu neuen Corona-Regelungen und Gastgewerbe: „Es droht ein Kontroll-Chaos“ weiterlesen »

Dossier zur Corona-Krise im Gastgewerbe

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

NGG zu neuen Corona-Regelungen und Gastgewerbe: „Es droht ein Kontroll-Chaos“
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[ver.di] Handel und Corona: Schutz der Beschäftigten ausweiten

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormIm Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus fordert ver.di, die Beschäftigten einschlägiger Unternehmen des Handels unverzüglich in die Ausnahmekataloge zur kritischen Infrastruktur zu übernehmen, um eine geordnete Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern sicherzustellen. „Die Beschäftigten im Handel leisten derzeit Großartiges, sie stellen die Versorgung der Bevölkerung sicher. Die Arbeitgeber und die Landesregierungen kommen ihrer Verantwortung jedoch nicht nach. Das muss sich dringend ändern“, sagte ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag. „Die betroffenen Beschäftigten im Handel etwa in Supermärkten, Drogeriemärkten oder in entsprechenden Warenlagern, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Berufsgruppen der so genannten kritischen Infrastruktur und brauchen eine Garantie auf Kinderbetreuung, wie sie etwa auch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen vorgesehen ist“, betonte Werneke. „Politik und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte der Grundversorgung ungehindert von und zur Arbeitsstätte gelangen können. Das gilt erst recht, wenn im Katastrophenfall erweiterte Öffnungszeiten staatlich angewiesen werden sollten.“ Bereits jetzt seien die Beschäftigten absolut an der Belastungsgrenze. Es gebe allein im Einzelhandel jeden Tag rund 50 Millionen Kundenkontakte. Deswegen müsse der Schutz der Beschäftigten höchste Priorität genießen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 17. März 2020 – Werneke fordert darin auch Ausweitung der Möglichkeiten für bargeldlose Bezahlung per Giro- oder Kreditkarte sowie per Mobiltelefon – aus Schutzgründen verständlich, dennoch kritisch. Siehe beispielhaft den Bericht einer Kassiererin und weitere Infos von ver.di. Neu: Dringender Handlungsbedarf: Corona-Kontrollen für Mitarbeitende unzumutbar weiterlesen »

Dossier zum Handel in der Coronakrise und Schutz der Beschäftigten

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Dringender Handlungsbedarf: Corona-Kontrollen für Mitarbeitende unzumutbar
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Keine Verschlechterung für Auszubildende wegen Corona

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormAuszubildende von notleidenden Betrieben brauchen in der Corona-Krise besonderen Schutz, damit sie ihre Berufsausbildung abschließen können. Forderungen aus der Wirtschaft, sie mit weniger Geld in Kurzarbeit zu schicken, sind unakzeptabel. Die Corona-Krise betrifft massiv auch die duale Berufsausbildung. Derzeit werden vermehrt Auszubildende in Betrieben einfach nach Hause geschickt. Die Vorgesetzten haben mit dem Managen der Krise oft andere Sorgen, als sich um die Auszubildenden zu kümmern. Berufsschulen haben geschlossen und auch die überbetrieblichen Ausbildungszentren im Handwerk sind wegen der Ansteckungsgefahr bis auf Weiteres dicht. Manche junge Menschen fallen da regelrecht in ein Loch. Zusätzlich hat jetzt ein Vorstoß aus der Wirtschaft für Verunsicherung gesorgt. Der Zentralverband des Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordern, dass Betriebe für Azubis vom ersten Tag an Kurzarbeitergeld beantragen können, um Personalkosten zu sparen. Erste notleidende Betriebe haben offenbar schon damit gedroht, ihren Auszubildenden sogar zu kündigen. Die von ZDH und DIHK gestellte Forderung würde bedeuten: Statt der Ausbildungsvergütung bekämen Auszubildende nur noch das gesetzliche Kurzarbeitergeld von 60 Prozent der Nettoausbildungsvergütung. Das ist viel zu wenig, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Längst nicht alle Auszubildenden wohnen kostenfrei bei den Eltern, sondern müssen auch noch ihre Miete bezahlen. Die IG Metall weist das Ansinnen von DIHK und ZDH strikt zurück…“ IG Metall-Meldung vom 1. April 2020 und dazu neu: Coronapandemie und Ausbildung: Zwiespältiges Fazit weiterlesen »

Dossier: Keine Verschlechterung für Auszubildende wegen Corona

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Coronapandemie und Ausbildung: Zwiespältiges Fazit
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Flughafen Düsseldorf: BA ermittelt gegen Piepenbrock/DSW wegen Verdacht auf Missbrauch im Umgang mit Kurzarbeitergeld!

Dossier

[IG BAU] Kündigungen statt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: So unsolidarisch ist Piepenbrock in Berlin zu seinen Beschäftigten„Am Flughafen Düsseldorf gibt es aktuell ein dominierendes Thema. Wir haben in den vergangenen Tagen dazu ausführlich berichtet. Auch die Presse hat dieses Thema aufgegriffen. Es geht um den Missbrauchsverdacht im Umgang mit Kurzarbeitergeld bei DSW. Genauer gesagt geht es um Ungereimtheiten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zwar für die im Dienstplan geplanten Arbeitszeiten. Hierbei geht es nicht um jene Krankentage, die in den Zeitraum fallen, in der die Arbeitszeiten tatsächlich durch Kurzarbeit ausgefallen sind. Für den kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfall haben die Beschäftigten im Krankheitsfall weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Unser Verdacht gegen DSW ist deutlich begründet und gibt uns dringenden Anlass zum handeln. Deshalb haben wir auch die Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet und diesen Sachverhalt dort angezeigt. Die Bundesagentur für Arbeit hat auch bereits Ermittlungen gegen Piepenbrock/DSW aufgenommen. (…) Mit Beginn der Kurzarbeit hat DSW beispielsweise am Flughafen Bremen die Lohnabrechnungen so umgestellt, dass die Krankentage der Beschäftigten immer pauschal mit KuG-Leistungen (Kurzarbeitergeld) abgerechnet werden. Auch am Flughafen Düsseldorf rechnet DSW seitdem alle Krankentage unzulässigerweise pauschal mit Kurzarbeitergeld ab. (…) Die Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall müssen während der Kurzarbeitsphase eindeutig differenziert behandelt und auch abgerechnet werden. Es ist schon sehr verdächtig, wenn der Arbeitgeber plötzlich auf den Lohnabrechnungen die Krankentage und die dazugehörigen tarifvertraglichen Stundenwertstellungen nicht mehr mit auflistet. (…) Eines ist aber klar, Piepenbrock/DSW bleibt ohne „Wenn und Aber“ im Krankheitsfall für die nicht von Arbeitsausfall betroffene Arbeitszeit Lohnfortzahlungspflichtig!…“ Beitrag von Özay Tarim vom 07.09.2020 bei luftsicherheit-nrw.de – ver.di-Informationen für die Beschäftigten in der Luftsicherheit NRW – siehe dazu neu: Sicherheitsfirma DSW verspricht Beschäftigten Besserung weiterlesen »

Dossier zu Piepenbrock/DSW am Flughafen Düsseldorf unter Verdacht auf Missbrauch von Kurzarbeit

[IG BAU] Kündigungen statt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: So unsolidarisch ist Piepenbrock in Berlin zu seinen Beschäftigten

Sicherheitsfirma DSW verspricht Beschäftigten Besserung
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Bundesarbeitsminister erlässt zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitsbeschäftigte an Flughäfen zum 1. Juni 2021
Tarifrunde für Sicherheitspersonal an Flughäfen 2019„Wir begrüßen, dass Teile des bundesweiten Tarifvertrages der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen von Bundesarbeitsminister Heil als zwingende Arbeitsbedingungen nach dem Entsendegesetz verordnet wurden und ab 1. Juni 2021 in Kraft treten“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Damit gibt es in Kürze in dieser Branche niemanden mehr, der oder die einen Stundenlohn erhält, der unter 12,90 Euro liegt. (…) Im nächsten Schritt plane ver.di, den Manteltarifvertrag zu modernisieren. Die Luftverkehrswirtschaft ist durch die Pandemie schwer angeschlagen. Das trifft vor allem auch die Beschäftigten in den Luftsicherheitsunternehmen. In Anbetracht der niedrigen Passagierzahlen ist die weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen kein leichtes Unterfangen, da weiterhin zahlreiche Arbeitsplätze in diesem Tätigkeitsfeld bedroht und Personalabbau auch in der Fluggastkontrolle zu befürchten sind. „Die Brücke durch die bestehenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wird weiter benötigt. Gerade in den Unternehmen der Sicherheitskontrolle brauchen die Beschäftigten weiterhin die Regelung, bis zu 87 Prozent ihrer letzten Einkommen zu erhalten…“ ver.di-Pressemitteilung vom 27. Mai 2021 weiterlesen »

Tarifrunde für Sicherheitspersonal an Flughäfen 2019

Bundesarbeitsminister erlässt zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitsbeschäftigte an Flughäfen zum 1. Juni 2021
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Corona-Krise und Parfümerien: Douglas lässt weiter arbeiten, meldet Kurzarbeit an und übt Druck auf Belegschaft aus!

Dossier

Corona-Krise: Douglas lässt weiter arbeiten, meldet Kurzarbeit an und übt Druck auf Belegschaft aus!“… Ist diese Maßnahme jedoch für Douglas wirklich notwendig, da das Unternehmen sonst nicht überleben kann? Fragwürdig! (…) Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass das Unternehmen diese Ausnahmesituation, in der viele Mitarbeiter Angst um die Zukunft haben und sich wegen ihres Einkommen Sorgen machen, gewissenlos ausnutzt und in den, vom Staat zur Verfügung gestellten Geldtopf greifen will! 60% würden die Beschäftigten vom Staat erhalten, Douglas würde lediglich noch ganze 5% dazu zahlen! (…) Argumente wie betriebsbedingte Entlassungen oder Gefahr der Insolvenz bei nicht Einführung von Kurzarbeit, nutzt das Unternehmen, um die Mitarbeiter dazu zu bringen, die Vereinbarung zur Kurzarbeit zu unterschreiben. Wer nicht bereit ist zu unterschreiben, dem wird mit sofortiger betriebsbedingter Kündigung gedroht. (…)  Douglas scheint die getroffenen Maßnahmen und Apelle der Politik nicht ernst zu nehmen: Angestellte werden in die geschlossenen Filialen geordert um hier Aufräumarbeiten und Retourenbearbeitung zu leisten und um Regale aufzufüllen! Ein verantwortungsloses Verhalten, was sprachlos macht!…“ Beitrag vom 18.03.2020 im ver.di-Douglas-Blog – siehe auch die Kommentare darunter… Siehe dazu neu: Douglas verweigert die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: Dreister Wortbruch gegenüber Betriebsrat Frankfurt-Fressgass weiterlesen »

Dossier zu Corona-Krise und Parfümerien

Corona-Krise: Douglas lässt weiter arbeiten, meldet Kurzarbeit an und übt Druck auf Belegschaft aus!

Douglas verweigert die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: Dreister Wortbruch gegenüber Betriebsrat Frankfurt-Fressgass
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Kündigungen statt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: So unsolidarisch ist Piepenbrock in Berlin zu seinen Beschäftigten
[IG BAU] Kündigungen statt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: So unsolidarisch ist Piepenbrock in Berlin zu seinen BeschäftigtenRund 620 Gebäudereinigerinnen und Glasreiniger arbeiten beim Branchen-Giganten Piepenbrock – allein in Berlin und Brandenburg. Einen Großteil von ihnen will die Geschäftsführung in die „Corona-Kurzarbeit“ schicken. Sie stößt dabei jedoch auf erheblichen Widerstand bei den eigenen Beschäftigten, beim Betriebsrat und bei der Gebäudereiniger-Gewerkschaft IG BAU. (…) Doch das Piepenbrock-Management schaltet auf stur, so die IG BAU. Mehr noch: „Sie üben regelrecht Druck aus, um den Betriebsrat zu einer Vereinbarung zu zwingen, die die Geschäftsführung diktiert hat. Piepenbrock droht sogar mit Kündigungen im großen Stil. Erste Entlassungen hat es bereits gegeben, die der Betriebsrat allerdings per einstweiliger Verfügung vom Arbeitsgericht vorläufig gestoppt hat“, sagt Jana Müllner. Die Gewerkschafterin spricht von einem „perfiden Spiel der Piepenbrocks mit der Existenzangst von Beschäftigten, die ohnehin mit einem Niedriglohn abgespeist“ würden. Anders als das Unternehmen Piepenbrock habe eine Reinigungskraft eben keine finanziellen Reserven, um durch die Corona-Krise zu kommen. (…) Ausgerechnet in dieser Woche nach Ostern werde Piepenbrock nun sein wahres Gesicht zeigen: Denn jetzt würden die Löhne fällig. „Viele Reinigungskräfte sind in den letzten Wochen auf null Stunden gesetzt worden, weil es nichts mehr sauberzumachen gab…“ Meldung vom 15. April 2020 der IG BAU auf der Sonderseite sauberkeit-braucht-zeit.de, siehe neu dazu: Betriebsrat erzwingt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bei Piepenbrock weiterlesen »

[IG BAU] Kündigungen statt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: So unsolidarisch ist Piepenbrock in Berlin zu seinen Beschäftigten

Kündigungen statt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: So unsolidarisch ist Piepenbrock in Berlin zu seinen Beschäftigten / Betriebsrat erzwingt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bei Piepenbrock
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Kurzarbeit ohne Rechtsgrundlage? Flugbegleiter der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink in Deutschland können kaum noch ihre Miete bezahlen
ryanair lowest wages„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Aircrew Alliance kritisieren Ryanairs Leiharbeitsfirma Crewlink. Die Leiharbeitsfirma nutze in Deutschland mutmaßlich die Krise, um geltende Tarifverträge und in einigen Fällen sogar das Mindestlohngesetz zu unterlaufen. ver.di liegen mehrere Fälle vor, in denen Nettolöhne von unter 100 Euro ausgezahlt worden seien. Crewlink begründe dies in den Gehaltsabrechnungen der rund 150 Kabinenbeschäftigten mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld. Die Kurzarbeitsfähigkeit von Crewlink ist vom Landessozialgericht Bayern jedoch aberkannt worden. „Obwohl die Voraussetzungen für Kurzarbeit durch Crewlink mutmaßlich nicht erfüllt sind, hält das Unternehmen Teile der tariflichen Vergütung seit Monaten zurück“, betont Susana Pereira Ventura, Gewerkschaftssekretärin für die Low-Cost-Carrier in der ver.di-Bundesverwaltung. „Dieses Verhalten ist untragbar. Crewlink muss umgehend eine Lösung für die Beschäftigten finden.“ (…) „Ein Unternehmen, das ohne rechtliche und vertragliche Grundlage unter Berufung auf angebliche Kurzarbeit Gehälter kürzt und dabei in Kauf nimmt, dass die Beschäftigten noch nicht einmal mehr ihre Miete bezahlen können, handelt verantwortungslos und kommt der Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten nicht nach“, so Pereira Ventura. ver.di und die Aircrew Alliance fordern Crewlink und Ryanair auf, die fehlenden Gehälter auszuzahlen und Entgeltverluste, die bis ins vergangene Jahr hineinreichen, unverzüglich auszugleichen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 15. März 2021 weiterlesen »

ryanair lowest wages

Kurzarbeit ohne Rechtsgrundlage? Flugbegleiter der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink in Deutschland können kaum noch ihre Miete bezahlen
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Securitas will Kurzarbeit am Flughafen Köln/Bonn einführen, aber das Kurzarbeitergeld nicht aufstocken und den Betriebsrat durch Kündigungen erpressen
Tarifrunde für Sicherheitspersonal an Flughäfen 2019„… Am Flughafen Köln/Bonn drängt Securitas den Betriebsrat seit letzter Woche massiv zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung Kurzarbeit. Die Vorgehensweise des Arbeitgebers ist dabei absolut inakzeptabel. Die Geschäftsführung hat dem Betriebsrat Mitte letzter Woche einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit vorgelegt, die laut Securitas bereits an anderen Standorten abgeschlossen sei. Diese Information hat uns als Gewerkschaft mehr als erstaunt, da dieser BV-Entwurf keinerlei Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für die Beschäftigten vorsieht. Die Securitas-Geschäftsführung hat den Betriebsrat gleichzeitig aufgefordert, diese Betriebsvereinbarung schnellstmöglich abzuschließen und in diesem Zusammenhang klargestellt, dass eine Aufzahlung bzw. Aufstockung auf das gesetzliche Kurzarbeitergeld nicht erfolgen wird. (…) Obwohl der Betriebsrat von Anfang an, seine uneingeschränkte Verhandlungsbereitschaft für eine Betriebsvereinbarung gegenüber der Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt hatte, wurden dem Betriebsrat dennoch im Nachhinein fünf betriebsbedingte Kündigungen sowie weitere mögliche Schritte angedroht, sofern es nicht zu einem  schnellstmöglichen Betriebsvereinbarungsabschluss zur Kurzarbeit kommt. (…) Der Betriebsrat hat selbstverständlich umgehend den fünf ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigungen widersprochen und den Arbeitgeber aufgefordert, diese zurückzuziehen. Als ob diese Verfehlungen nicht reichen würden, hat der Arbeitgeber den von den Kündigungen bedrohten Beschäftigten auch noch mitgeteilt, dass wenn der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber keine schnelle Einigung für die BV-Kurzarbeit erzielen würde, weitere Kündigungen folgen werden. Damit soll offenbar der Betriebsrat unter Druck gesetzt und die Belegschaft gegen die Interessenvertretung aufgebracht werden…“ Pressemitteilung vom 04.04.2020 von ver.di-NRW Besondere Dienstleistungen und neu dazu: Securitas: 17 neue betriebsbedingte Kündigungen statt Kurzarbeits-BV weiterlesen »

Tarifrunde für Sicherheitspersonal an Flughäfen 2019

Securitas will Kurzarbeit am Flughafen Köln/Bonn einführen, aber das Kurzarbeitergeld nicht aufstocken und den Betriebsrat durch Kündigungen erpressen / 17 neue betriebsbedingte Kündigungen statt Kurzarbeits-BV
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Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormLeiharbeitnehmer erhalten bisher kein Kurzarbeitergeld. Durch eine Gesetzesänderung will die Bundesregierung nun den Weg für Kurzarbeitergeld in der Leiharbeit frei machen. Ab April 2020 soll die Änderung greifen. Doch das Problem liegt ganz woanders: Die Corona-Krise zerstört den Equal-Pay-Grundsatz: Equal-Pay-Anspruch erlöscht nach drei Monaten Kurzarbeitergeld. Leiharbeitnehmer*innen erhalten ein deutlich niedrigeres Gehalt als reguläre Arbeitnehmer*innen. Doch nach 9 bzw. 15 Monaten greift der Equal-Pay-Grundsatz. Ab dieser Zeit muss den Leiharbeitnehmer*innen das gleiche Gehalt wie der Stammbelegschaft gezahlt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: War der Leiharbeitnehmer länger als drei Monate nicht beim Entleiher tätig, beginnt die Wartezeit von 9 bzw. 15 Monaten erneut zu laufen! Der Leiharbeitnehmer muss sich also erneut sein Recht auf gleiche Bezahlung wieder erarbeiten. Nach unserer Ansicht wird das Kurzarbeiter­geld daran nichts ändern. Denn auch Kurzarbeitergeld führt zu einer Unterbrechung der Einsatzzeiten beim Entleiher. Ob nun Kurzarbeitergeld gezahlt wird oder die Leiharbeitnehmer*innen entlassen und ein paar Monate später wieder eingestellt werden: Die Corona-Krise wird bei einigen Leiharbeitnehmer*innen zu deutlichen Gehaltskürzungen führen. Faire Arbeit e.V. fordert deshalb eine sofortige Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, so dass Unterbrechungen in den Einsatzzeiten nicht mehr zum Wegfall des Equal-Pay-Grundsatzes führen.“ Beitrag vom 19. März 2020 bei Faire Arbeit e.V., siehe dazu: Leiharbeitsbranche: IG BAU fordert Aufstockung von Kurzarbeitergeld über Tarifverträge weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Corona-Krise: Auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld erhalten – Equal-Pay-Grundsatz muss auch bei Unterbrechung der Einsatzzeiten gelten / Leiharbeitsbranche: IG BAU fordert Aufstockung von Kurzarbeitergeld über Tarifverträge
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ver.di und kommunale Arbeitgeber wollen tarifvertragliche Regelungen zu Kurzarbeit im öffentlichen Dienst vereinbaren
ver.di: Tarif- und Besoldungsrunde 2015 im öffentlichen Dienst der LänderDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eintreten. Das hat die ver.di-Bundestarifkommission heute (25. März 2020) beschlossen. „Angesichts der aktuellen durch das Corona-Virus ausgelösten Krise besteht auch für den Öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen Handlungsbedarf“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Dort, wo das notwendig ist, soll Kurzarbeit möglich sein – ver.di will Beschäftigung sichern und Einkommen erhalten.“ Dazu müssten jetzt Regelungen vereinbart werden, um einerseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und andererseits die Beschäftigten tarifvertraglich abzusichern. Da in den Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes derzeit keine Vereinbarungen über Kurzarbeit enthalten seien, müssten diese kurzfristig verhandelt werden. Ziel müsse es sein, einen zeitlich befristeten Tarifvertrag zur Krisenbewältigung abzuschließen, um unter anderem einen Arbeitgeberzuschuss zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu vereinbaren, der reale Entgeltausfälle weitestgehend abmildert oder gar komplett beseitigt. Zudem müssten auch betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden…“ ver.di-Pressemitteilung vom 25.03.2020 – siehe dazu: Kurzarbeit: ver.di und kommunale Arbeitgeber verständigen sich auf „Covid-19-Tarifvertrag“ für den öffentlichen Dienst [den Protesten zum Trotz] weiterlesen »

ver.di: Tarif- und Besoldungsrunde 2015 im öffentlichen Dienst der Länder

Kurzarbeit: ver.di und kommunale Arbeitgeber verständigen sich auf „Covid-19-Tarifvertrag“ für den öffentlichen Dienst [den Protesten zum Trotz]
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Tarifrunde Textile Dienste 2020
IGM: Tarifrunde Textile Dienste 202037-Stunden-Woche für alle. Durchbruch bei den Tarifverhandlungen für die Textilen Dienste: Die Beschäftigten erhalten mehr Geld, ihre Arbeitszeit sinkt stufenweise und es gibt eine verbesserte Altersteilzeitregelung. Auf dieses Tarifergebnis haben sich IG Metall und Arbeitgeber verständigt. Kürzere Arbeitszeiten für die Beschäftigten in den Textilen Diensten: Die IG Metall und der Arbeitgeberverband intex haben bei der dritten Tarifverhandlung ein Ergebnis erzielt und dabei eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart. Bis zum 31. Dezember 2021 arbeiten die Beschäftigten 38 Stunden in der Woche, im Jahr 2022 geht es runter auf 37,5 Stunden und ab 2023 dann auf 37 Stunden – im Osten wie im Westen. Zudem erhalten die Beschäftigten ab März diesen Jahres 2,5 Prozent mehr Geld, mindestens jedoch 60 Euro im Osten und 50 Euro im Westen. Ab August 2021 gibt es dann weitere zwei Prozent mehr, wiederum aber mindestens 60 Euro im Osten und 50 Euro im Westen. (…) „Alle Kolleginnen und Kollegen bekommen in zwei Stufen mindestens 100 Euro mehr. Über die gesamte Laufzeit ist das in der Lohngruppe II im Westen ein Plus von 5,2 Prozent und im Osten in der Lohngruppe II sogar ein Plus von 6,5 Prozent“, sagt die Verhandlungsführerin der IG Metall. „Die Mindestbeträge führen auch zu einer Angleichung der Entgelte im Osten an die im Westen.“ Die Laufzeit endet am 31. Mai 2022…“ IG Metall-Meldung vom 28. Februar 2020 und dazu: IG Metall: Textilservice-Arbeitgeber stocken nun doch Kurzarbeitergeld auf – „Die Erhöhung der Entgelte wird allerdings verschoben“ / [VKG] Keine Rücknahme des Tarifabschluss Textile Dienste weiterlesen »

IGM: Tarifrunde Textile Dienste 2020

Tarifrunde Textile Dienste 2020: IG Metall: Textilservice-Arbeitgeber stocken nun doch Kurzarbeitergeld auf – „Die Erhöhung der Entgelte wird allerdings verschoben“ / [VKG] Keine Rücknahme des Tarifabschluss Textile Dienste
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