[Buch] Einspruch im Namen der Arbeit
Buch von Rolf Geffken: Einspruch im Namen der ArbeitGeschichten aus dem Anwaltsleben eines 1968ers“ von Rolf Geffken. Genauer gesagt enthält es 30 Geschichten aus über 40 Jahren Anwaltsleben. Es ist das Anwaltsleben eines Angehörigen der 1968er Generation, für den die Maßstäbe des damaligen Aufbruchs auch in seiner späteren beruflichen Praxis gültig blieben: Solidarität mit den Arbeitenden und aufrechter Gang bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Es sind Geschichten – nicht frei von Enttäuschungen und Niederlagen – aber auch von bleibenden Spuren. Deshalb ist das Buch zugleich ein Geschichtsbuch zu den letzten 50 Jahren dieser Republik mit zum Teil längst vergessenen aber wichtigen Episoden des demokratischen Widerstands gegen Willkür und Machtmissbrauch im Arbeitsleben. Dr. Rolf Geffken arbeitet als Anwalt für Arbeitsrecht und Autor seit 1977 in Hamburg und im Landkreis Cuxhaven. Das Vorwort zum Buch schrieb Dr. Gysi.“ Thüringer Kommunalverlag zum Buch von Rolf Geffken – siehe weitere Infos zum Buch und als Leseprobe im LabourNet Germany Auszüge aus dem Kapitel „Der Betriebsrat als Biertisch-Runde: Betriebsrat HDW gegen BILD“ weiterlesen »

Buch von Rolf Geffken: Einspruch im Namen der Arbeit

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Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!„… Rufbereitschaft kann nur dann als Arbeitszeit gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit ganz erheblich in der Ausübung seiner Freizeit beeinträchtigt wird. Ist dies der Fall, dann muss Rufbereitschaft jedoch nicht zwingend wie „Arbeitszeit“ vergütet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines deutschen Feuerwehrmannes (Urt. v. 9.3.2021, Rs. C-580/19) und eines slowenischen Technikers (Urt. v. 9.3.2021, Rs. C 344/19) entschieden, der seine Rufbereitschaft einsam auf einem Berggipfel verbringen musste. Der Generalanwalt des EuGH hatte in seinen Schlussanträgen bereits Stellung genommen (…) hat der EuGH nach eigenen Angaben entschieden, dass Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaft unter den Begriff der „Arbeitszeit“ fallen, wenn der Arbeitnehmer währenddessen objektiv ganz erheblich beeinträchtigt ist, sich seinen eigenen Interessen zu widmen. Ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, richte sich nach nationalen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und Vorgaben des Arbeitgebers. (…) Zuletzt stellt der EuGH klar, dass die Frage der Vergütung von Bereitschaftszeiten nicht der Richtlinie 2003/88 unterliegt. Ob die Rufbereitschaft daher wie Arbeitszeit vergütet wird oder nicht, sei von der Einordnung als „Arbeitszeit“ oder „Ruhezeit“ nicht abhängig und könne in nationalen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen geregelt oder von Entscheidungen des Arbeitgebers abhängen…“ Beitrag vom 9. März 2021 von und bei Legal Tribune Online weiterlesen »

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!

EuGH: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein. Ob Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet wird, hänge von den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in dieser Zeit ab
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»Am siebten Tage sollst du ruhen«. Am 3. März vor 1.700 Jahren wurde der Sonntag für arbeitsfrei erklärt. Der Kampf darum ist bis heute nicht entschieden
Wochen ohne Ende? Schluss jetzt!„… Das Gebot der Sonntagsruhe hat eine lange Tradition, insbesondere in christlich geprägten Ländern. Doch umkämpft war der freie Sonntag schon immer. 1888 konstatierte August Bebel zum Beispiel: »Die zunehmende Verschärfung des Konkurrenzkampfes der Unternehmerklasse unter sich, und namentlich seitdem die deutsche Industrie in erheblichem und stets wachsendem Umfange für den Export produziert, lässt einer großen Zahl von Unternehmern die Ausdehnung der Arbeitszeit auf die Nächte und die Sonn- und Festtage als das geeignetste Mittel erscheinen, den Konkurrenzkampf um so leichter zu bestehen.« Erst im Gefolge der Novemberrevolution vor 100 Jahren wurde in Deutschland der Sonntag in Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben: »Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.« Diese Bestimmung wurde ausdrücklich in das Grundgesetz der Bundesrepublik übernommen und gilt bis heute. August Bebels Feststellung über die Angriffe auf den arbeitsfreien Sonntag könnte jedoch im Prinzip auch von heute sein, denn im Kampf um die Arbeitszeiten ist die Gewerkschaftsbewegung seit mehreren Jahrzehnten in der Defensive. (…)An der Auseinandersetzung um die Arbeitszeiten und speziell den freien Sonntag entscheidet sich jedoch auch, ob der Zugriff der Konzerne auf die Lebensgestaltung der Menschen noch weiter entgrenzt wird oder ob es der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung gelingt, spürbare Verbesserungen mit und für die lohnabhängig Beschäftigten zu erreichen. Das zeigt sich beispielhaft an der Entwicklung im Einzelhandel…“ Artikel von André Scheer und Orhan Akman in der jungen Welt vom 03.03.2021 – siehe auch die PM von ver.di vom 01.03.2021: 1700 Jahre arbeitsfreier Sonntag: Für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft weiterlesen »

Wochen ohne Ende? Schluss jetzt!

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Konflikt um Sonntagsarbeit bei Amazon

Dossier

Wochen ohne Ende? Schluss jetzt!Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass das Land Hessen den Antrag von Amazon auf Zulassung von Sonntagsarbeit im Dezember 2015 am Standort Bad Hersfeld wegen des geltenden Neutralitätsgebots staatlicher Stellen bei Arbeitskämpfen zurückgewiesen hat. Amazon wollte für den 13. und 20. Dezember Sonntagsarbeit genehmigt bekommen. ver.di hatte sich gegenüber dem zuständigen Regierungspräsidium Kassel unter Verweis auf den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz und das Neutralitätsgebot dagegen ausgesprochen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 11.12.2015: „Hessen gestattet keine Sonntagsarbeit bei Amazon – in Sachsen legt ver.di Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein“ – siehe dazu neu: Sonntagsschutz statt Lieferversprechen: Bundesverwaltungsgericht bestätigt ver.di-Klage gegen Sonntagsarbeit bei Amazon weiterlesen »

Dossier zur Sonntagsarbeit bei Amazon

Wochen ohne Ende? Schluss jetzt!

Sonntagsschutz statt Lieferversprechen: Bundesverwaltungsgericht bestätigt ver.di-Klage gegen Sonntagsarbeit bei Amazon
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Tarifrunde 2020 im Nahverkehr„Das Verkehrsunternehmen Stuttgarter Straßenbahnen (SSB AG) kann nicht verlangen, dass der von der Gewerkschaft ver.di angekündigte Warnstreik untersagt wird und die Gewerkschaft den Streikaufruf widerruft. Der Fall: Die Gewerkschaft ver.di hat für den 20./21. Oktober 2020 Arbeitnehmer der SSB AG in den Bereichen Fahrleitung, Zugsicherung, Infrastruktur (Gleisbau) und in verschiedenen Werkstätten zu einem Warnstreik aufgerufen. Nach Auffassung der SSB AG sei ein ordnungsgemäßer Fahrbetrieb ohne die von den Warnstreiks betroffenen Bereiche nicht möglich. Es sei mit überfüllten S-Bahnen und angesichts der Corona-Pandemie mit erhöhten Infektionszahlen zu rechnen. Dies sei nicht hinnehmbar, der Warnstreik sei unverhältnismäßig. Der Antrag auf Untersagung des Warnstreiks hatte keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht: Ein Streik kann durch eine einstweilige Verfügung nur dann untersagt werden, wenn er offenkundig rechtswidrig ist, was vorliegend nicht zutrifft. Zwar unterliegen Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge spezifischen Einschränkungen, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Gemeinwohl zu verhindern. Es ist vorliegend aber nicht hinreichend dargetan, dass der geplante Warnstreik zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Gemeinwohl führe, dass damit – trotz der Corona-Pandemie – eine erhöhte Gesundheitsgefährdung Dritter einherginge. Bezüglich der vom Streikaufruf betroffenen Bereiche ist nicht erkennbar, dass deswegen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der gesamte Stadtbahn- und Busverkehr an beiden Tagen ganz oder großteils zum Erliegen kommt mit der Folge einer signifikanten Verlagerung des Fahrgastaufkommens auf die S-Bahnen und einer damit ggf. einhergehenden erhöhten Gesundheitsgefährdung von Fahrgästen.“ DGB-Meldung vom 21. Dezember 2020 zum Beschluss 15 Ga 54/20 des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19. Oktober 2020 – siehe zum Hintergrund [Tarifrunde 2020 im Nahverkehr] Klima, Klasse, Kapitalismus. Verkehrsinitiativen und Infrastrukturkonzepte benötigt weiterlesen »

Tarifrunde 2020 im Nahverkehr

Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart: Streikrecht hat hohen Stellenwert [auch in Corona-Zeiten]
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Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach Kündigung: Wo haben Sie sich beworben?
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Ein gekündigter Arbeitnehmer muss sich um einen neuen Job bemühen, auch wenn er gegen die Kündigung klagt. Der bisherige Arbeitgeber darf nun sogar Auskunft über unterbreitete Vermittlungsvorschläge verlangen (…) Mit seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (AZ: 5 AZR 387/19) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine bisherige Rechtsprechung geändert und erkennt erstmals einen Auskunftsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer an, um dessen böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs besser beurteilen und erforderlichenfalls auch beweisen zu können. Für Arbeitgeber wird es dadurch einfacher, die Höhe der Annahmeverzugslohnansprüche zumindest zu begrenzen…“ Aus dem Gastbeitrag von Dr. Stefan Lochner vom 4. September 2020 bei Legal Tribune online. Armin Kammrad kommentiert dazu u.a.: „Diese (neue) Haltung des BAG kann nur als extrem arbeitgeberfreundlich gewertet werden. So müsste sich nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB), den das BAG hier bemüht, der AN eigentlich darauf verlassen können, dass der Arbeitgeber ihn nicht kündigt, wenn die Kündigung mutwillig und unwirksam ist. (…) Praktisch ist das verheerend für den AN, weil der AG nicht nur mit rechtwidrigen Kündigungen Schikane ausüben kann, sondern zusätzlich noch durch Auskunftsverlangen beim entlassenen AN; konkret: durch manifeste Nachstellung und Belästigung um zu überprüfen, ob der AN alles tut, um sich bereits vor Kündigungsprozess einen neuen AG zu suchen. Diese BAG-Entscheidung, die unverkennbar Bossing und Schikane, also Klassenkampf von oben erleichtert, sollte möglichst breit in der Gewerkschaftsbewegung diskutiert werden…“ Siehe das Urteil sowie beide Beiträge ausführlich weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach Kündigung: Wo haben Sie sich beworben?
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DGB-Vorsitzender Hoffmann fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften … aber nur bei Union Busting gegen Betriebsräte!
[DGB-Kampagne] Stop Union BustingIn einer kürzlichen Sendung griff Report Mainz das Thema Union Busting auf und interviewte dazu in üblicher journalistischer Manier auch den DGB-Vorsitzenden. Der läßt sich dazu hinreißen, vom „Volkssport Union Busting“ zu reden und Schwerpunktstaatsanwaltschaften – wenn auch sehr eingeschränkt –  zu fordern. Das bietet die Gelegenheit, bei diesem bisher von Gewerkschaftsführungen geleugneten Thema, diese in Zukunft beim Wort zu nehmen! (…) Der Sachverhalt ist jedoch komplizierter, als in diesem guten Bericht von Report Mainz dargestellt! a) Es sind nur bestimmte Betriebsräte im Visier der Geschäftsleitungen, nämlich die, die nicht gefügig sind! b) Es sind alle KollegInnen im Visier der Unternehmensleitung, die sich gerade machen und Widerstand leisten! c) Diese KollegInnen haben dann oft nicht nur die Geschäftsleitung gegen sich sondern auch die Mehrheit des Betriebsrates, der mit der Gegenseite zusammen arbeitet! Und der zuständige Gewerkschaftssekretär argumentiert: Wir sind für alle Mitglieder zuständig! Nicht nur für euch, die ihr von Union Busting betroffen seid! (…) Wenn Herr Hoffmann jetzt „Schwerpunkt-Staatsanwälte gegen die Behinderung von Betriebsratswahlen“ fordert, so muß man feststellen, daß er sich sehr gewählt und reduzierend ausdrückt. Warum keine Schwerpunkt-Staatsanwälte, die zuständig sind für alle Union Busting Fälle im Betrieb, sowohl bei BetriebsrätInnen als auch „normalen“ GewerkschaftsaktivistInnen?! Es geht nicht nur um die Behinderung bei Betriebsratswahlen sondern auch um die Arbeit bestehender Betriebsräte. Aber Herr Hoffmann muß sich auch fragen lassen, warum der DGB und alle DGB-Gewerkschaften jahrzehntelang geschlafen und die betroffenen KollegInnen allein gelassen haben…“ Beitrag von Dieter Wegner vom 30.7.2020 bei Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg weiterlesen »

[DGB-Kampagne] Stop Union Busting

DGB-Vorsitzender Hoffmann fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften … aber nur bei Union Busting gegen Betriebsräte!
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Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtskreis ILO
100 Jahre ILODie vorliegenden Materialien wurden in Kooperation von Prof. Dr. Reingard Zimmer und Bernhard Pfitzner erstellt. Von Reingard Zimmer stammt der Text „Das Recht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ sowie die Auflistung der Literatur zum Thema, Bernhard Pfitzner stellte das restliche Material zusammen. (…) Vorangestellt ist eine Zeittafel; abschließend finden sich eine allgemeine Literaturliste sowie eine Liste von Web-Links (beide noch ergänzungsbedürftig)…“ Aus der Vorbemerkung der Materialien von Reingard Zimmer und Bernhard Pfitzner (Stand: 27.6.20) – wir danken! weiterlesen »

100 Jahre ILO

Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtskreis ILO
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Schlachtbank für Beschäftigte. Nicht Osteuropäer verbreiten das Virus, sondern der Kapitalismus. Die Ausbeutung in deutschen Fleischfabriken muss aufhören
Buch "Das Schweinesystem", herausgegeben von Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg bei Die Buchmacherei„… Osteuropäische Arbeiterinnen und Arbeiter in der Nahrungsmittelproduktion, besonders in der Landwirtschaft und der Fleischverarbeitungsindustrie, gelten zwar theoretisch als systemrelevant, fallen aber im ganzen Land dramatischen Covid-19-Ausbrüchen in landwirtschaftlichen Betrieben und Schlachthöfen zum Opfer. Der jüngste dieser Ausbrüche, bei dem 1300 Beschäftigte einer Schlachtfabrik der Tönnies-Gruppe in Rheda-Wiedenbrück positiv auf das Virus getestet wurden, illustriert, dass die Beschäftigten in der Fleischindustrie mit großer Brutalität wie eine austauschbare menschliche Ressource behandelt werden. (…) Zwar bricht das Coronavirus nicht nur in deutschen Fleischfabriken aus (in den USA, Brasilien, den Niederlanden und anderen Ländern gab es schon vergleichbare Fälle), doch die prekären Arbeitsbedingungen in der deutschen Fleischindustrie, die an den Ausbrüchen schuld sind, sind Folge einer recht eigentümlichen rechtlichen Architektur, speziellen Geschäftspraktiken und der Spaltung Europas zwischen Kernländern und Peripherie. Statt ausländerfeindliche Unterstellungen zu verbreiten, nach denen osteuropäische Migrantinnen und Migranten an der Ausbreitung des Virus schuld seien, sollten wir uns der Frage zuwenden, wie die derzeitigen Ausbeutungsstrukturen überhaupt entstanden sind. Denn die EU und die Bundesrepublik entwickelten über Jahre mittels verschiedener Gesetze und Regulierungen, die Bedingungen, die die Position der Schlachthausbeschäftigten unmittelbar schwächten…“ Artikel von Vladimir Bogoeski vom 03.07.2020 bei IPG mit sehr guten Ein- und Rückblick auf das Arbeitsrecht weiterlesen »

Buch "Das Schweinesystem", herausgegeben von Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg bei Die Buchmacherei

Schlachtbank für Beschäftigte. Nicht Osteuropäer verbreiten das Virus, sondern der Kapitalismus. Die Ausbeutung in deutschen Fleischfabriken muss aufhören
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Die Demokratie darf nicht am Betriebstor enden. Der Fall Tönnies zeigt: Gerade im Niedriglohnsektor braucht es mehr wirtschaftliche Bürgerrechte
Chef„… Schon lange sind die in Teilen erschreckenden Arbeitsbedingungen in der Schlachtindustrie, aber auch in der Logistik oder bei Erntehelfern, bekannt. (…) Mit dem Verbot von Werkverträgen wird nur eine bislang legale Form untersagt, aber nicht das Prinzip außer Kraft gesetzt. Dieses ist von viel grundsätzlicherer Natur, es existiert breit gestreut im gesamten Niedriglohnsektor (…) Der mangelnde Arbeits- und Gesundheitsschutz hat jedoch woanders seine Ursache: in der Unternehmensverfassung. Im Innern sind Unternehmen so etwas wie eine „private Regierung“, wie es die US-Philosophin Elizabeth Anderson genannt hat. Die Beschäftigten treten zwar freiwillig (dies allerdings nur halb, denn sie brauchen ja einen Job) in das Unternehmen ein, aber mit Abschluss des Arbeitsvertrages unterliegen sie dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. (…) Arbeit ist in einer modernen Gesellschaft jedoch keine rein private Angelegenheit mehr. Anderson fordert deshalb, die private Regierung durch eine öffentliche zu ersetzen. Solch eine öffentliche Regierung gibt es eigentlich schon, sie ist jedoch durch den Neoliberalismus unter die Räder gekommen: Die gesetzlichen Regelungen für Arbeits- und Gesundheitsschutz sind auf dem Papier recht gut – sie werden jedoch zu wenig umgesetzt. Die Gewerbeaufsicht hat wegen der Sparpolitik der vergangenen Jahre ihre Kontrollen massiv zurückgefahren. Gewerkschaften und Betriebsräte bewirken nur wenig und sind im Niedriglohnsektor zu schwach. (…) brauchen wir einen neuen Anlauf für wirtschaftliche Bürgerrechte. Und diese müssen für alle Menschen gelten, die hier arbeiten…“ Gastkommentar von Oliver Nachtwey vom 5. Juli 2020 in der Süddeutschen Zeitung online weiterlesen »

Chef

Die Demokratie darf nicht am Betriebstor enden. Der Fall Tönnies zeigt: Gerade im Niedriglohnsektor braucht es mehr wirtschaftliche Bürgerrechte
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Fachkonferenz 20./21. Juni 2020 in Berlin: WORKERS‘ BUY-OUT: Arbeiter*innen-Kontrolle statt Betriebe schließen?
»Aktion Arbeitsunrecht«: Fachkonferenz 20./21. Juni 2020 in Berlin: WORKERS' BUY-OUT: Arbeiter*innen-Kontrolle statt Betriebe schließen?Können Vergesellschaftung oder Übernahme von Betrieben durch die Belegschaft (Workers‘ buy-out) zu realistischen Mitteln entwickelt werden, um diesem ultimativen Drohszenario der Arbeitsplatzvernichtung entgegen zu treten? Wir bringen Experten und Forscher*innen mit betriebslichen Akteur*innen und gewerkschaftlich Aktiven zusammen — darunter die Professoren Andreas Fisahn, Wolfgang Däubler und Marcelo Vieta, die Historikerinnen Sabine Nuss und Gisela Notz, den Gewerkschafter Walter Vogt (IG Metall-Bundesvorstand). Wir kritisieren — ganz aktuell — den massiven Einsatz von Milliarden zur Rettung von Unternehmen, ohne dass der Staat dafür einen erkennbaren demokratischen, sozialen und ökologischen Mehrwert einfordert und sicher stellt. (…) Während der Staat Big Player wie Lufthansa und demnächst vermutlich auch die Auto-Konzerne retten wird, rollt auf den Rest der Wirtschaft ab dem Herbst eine Pleitewelle zu. Die Angst vor (angeblich drohenden) Arbeitsplatzverlust soll die Beschäftigten jetzt schon zu massiven Verzichten drängen. Angst ist kein guter Ratgeber: Deshalb ist die Suche nach Alternativen heute wichtiger denn je!...“ Aktion gegen Arbeitsunrecht zur juristisch-politischen Fachkonferenz: Strategien zur Übernahme durch die Belegschaft, dort alle Informationen, auch zum Video-Stream, mittlerweile samt umfangreichem Bericht. Siehe einen weiteren Bericht: Enteignung der Eigentümer – Kämpfen oder verhandeln? Konferenz der »Aktion Arbeitsunrecht« debattierte über Formen der Arbeiterkontrolle in Betrieben weiterlesen »

»Aktion Arbeitsunrecht«: Fachkonferenz 20./21. Juni 2020 in Berlin: WORKERS' BUY-OUT: Arbeiter*innen-Kontrolle statt Betriebe schließen?

Fachkonferenz 20./21. Juni 2020 in Berlin: WORKERS‘ BUY-OUT: Arbeiter*innen-Kontrolle statt Betriebe schließen? / Enteignung der Eigentümer – Kämpfen oder verhandeln? Konferenz der »Aktion Arbeitsunrecht« debattierte über Formen der Arbeiterkontrolle in Betrieben
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Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) vorgelegt. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Gerichte auch bei einem Notbetrieb, in dem sie derzeit arbeiten, den Justizgewährleistungsanpruch für die Bürger erfüllen können. Diesen Wunsch hatte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Ingrid Schmidt gegenüber dem BMAS vorgebracht. (…) Heiß diskutiert worden war ebenfalls der Vorschlag, die Öffentlichkeit aus den Verhandlungen ausschließen zu können. Auch insoweit sieht der Referentenentwurf klar vor: Die Gerichte können die Öffentlichkeit abweichend von § 52 ArbGG zum Zwecke des Gesundheitsschutzes ausschließen. (…) Zudem enthält der Entwurf eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), wonach für die Zeit der epidemischen Lage gem. § 25a KSchG-E die Klagefrist von drei auf fünf Wochen verlängert wird. Eine erhebliche Änderung soll schließlich das Tarifvertragsgesetz (TVG) bekommen: Dem § 5 Abs. 2 TVG wird nach dem Entwurf der Satz angefügt: „In begründeten Fällen kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Teilnahme an der Verhandlung mittels Video- oder Telefonkonferenz vorsehen.“ (…) Auch die Mindestlohnkommission sowie der Heimarbeitsausschuss sollen per Videokonferenz tagen können. Der Entwurf sieht vor, dass die Maßnahmen zeitlich befristet sind und das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum maßgeblichen Zeitpunkt weiter festgestellt ist. Nicht befristet sein sollen nach der Begründung des Entwurfs die Änderungen des TVG und des Mindestlohngesetzes…“ Beitrag von Tanja Podolski vom 15. April 2020 bei Legal Tribune Online – etwas sehr wichtiges fehlt (Zufall?): Die Möglichkeit rechtlich gegen einen Ausschluss der Öffentlichkeit vorzugehen, wenn dieser betreffs Gesundheitsschutz unverhältnismäßig oder sogar unzulässig ist weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Nach Vorschlägen der BAG-Präsidentin: Öffentlichkeit an Arbeitsgerichten bald ausgeschlossen?
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BossingLiebe Mitglieder und Interessierte, wir gehen am Freitag, 17.04., auf Sendung! In einem wöchentlichen Live-Stream werden wir Interviews mit Beschäftigten, Betriebsräten, Arbeitsrechtler*innen und sozialen Aktivisten führen und über aktuelle Fälle und Entwickungen berichten. Morgen sprechen wir mit den Rechtsanwälten Daniel Labrow und Stefan Schneider, die Fragen zur Lage Beschäftigter in der Corona-Krise beantworten werden. Schaltet ein! Freitag, 17.04.2020, 17.00 Uhr, Kanal: https://www.youtube.com/c/arbeitsunrechtTV. Euch erwartet keine Hochglanzsendung im tagesschau-Format. Wir greifen auf Bordmittel zurück: Laptop, Headset, Youtube, Video-Konferenz. Wir finden es richtig, mit einfachen Mitteln anzufangen. Wir werden uns Woche für Woche steigern.“ Ankündigung von Arbeitsunrecht vom 16.4.20 weiterlesen »

Bossing

[Ab 17. April 2020] arbeitsunrecht TV startet!
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[NRW] Laschet will Epidemie-Gesetz im Eilverfahren – mit „Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals“

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht weitreichende Durchgriffs- und Sonderrechte für die Landesregierung vor. Demnach will Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch (01.04.2020) den Landtag über die geplanten Maßnahmen unterrichten. Die SPD-Opposition reagierte verwundert und ablehnend auf den Entwurf. (…) Medizinisches Material: Behörden wären berechtigt, „medizinisches, pflegerisches und sanitäres Material“ bei Firmen sicherzustellen und zu einem normalen Preis abzukaufen. Auch nicht näher genannte „weitergehende Anordnungen“ sind möglich, um „die angesichts der epidemischen Lage erforderliche Aufgabenerfüllung sicherzustellen“. Medizinisches Personal: Die Behörden könnten Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte verpflichten, mit gegen die Epidemie zu kämpfen. „Jede Person“ mit einer abgeschlossenen medizinischen oder Pflegeausbildung könnte demnach künftig zum Dienst in Krankenhäusern verpflichtet werden. (…) Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty zeigte sich am Montag (30.03.2020) verwundert, dass die Regierung jetzt einen solchen „verfassungswidrigen“ Entwurf vorlege. „Das ist eines der drastischsten Gesetze, das mir in meiner juristischen und politischen Tätigkeit zu Gesicht gekommen ist. Das sind Eingriffe der Freiheit, etwa der Berufsfreiheit, die nicht zu rechtfertigen sind“, sagte Kutschaty. Die Schulministerin wolle sich zudem eine „Ermächtigung“ verschaffen, um Prüfungen ausfallen zu lassen. Kritik am Gesetzentwurf kam unter anderem auch von den Grünen …“ Meldung vom 30.03.2020 beim WDR1 , siehe dazu auch die Position von DGB und ver.di NRW. Neu: Pflege bleibt freiwillig: Zwangsverpflichtung gekippt weiterlesen »

Dossier zum Epidemie-Gesetz in NRW

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Pflege bleibt freiwillig: Zwangsverpflichtung gekippt
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[DJV-Protest gegen DAV-Angriff auf Arbeitnehmerrechte] Covid-19-Pandemie: Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus
Warnung vor Arbeitsvertragsänderung wg CoronaDer Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. In dieser Stellungnahme werden eine Reihe von Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes, aber auch Änderungen des Arbeitszeitgesetzes, des AÜG und des SGB III gefordert. Während der Vorschlag zur Beschlussfassung der Arbeitnehmerinteressenvertretungen „im Umlaufverfahren“ noch als Versuch eines Beitrags zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Betriebsparteien gewertet werden mag, haben alle anderen Vorschläge eine Schwächung der kollektiven Interessenvertretung, der Privatautonomie der Beschäftigten und der sie schützenden Gesetze zum Gegenstand und dienen allein der Verwirklichung von Arbeitgeberinteressen. Eine Stärkung der Rechte von Beschäftigten, die in der Covid19-Pandemie aus Schutzgründen dringend geboten wäre (wie etwa Leistungsverweigerungsrechte bei fehlenden/unzureichenden Schutzmaßnahmen gegen Infektionen am Arbeitsplatz), findet sich in der Stellungnahme ebenso wenig wie eine auch nur annähernd nachvollziehbare Erklärung der beträchtlichen Einschränkungen der bestehenden Mitbestimmungsrechte und Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die einseitige Verfolgung von Arbeitgeberinteressen durch den DAV, die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und deren Ausschüsse, wird von uns auf das Schärfste abgelehnt…“ Gegenposition der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. vom 02.04.2020, die bis jetzt von mehr als 300 Juristinnen und Juristen aus der Anwaltschaft sowie den Gewerkschaften unterstützt wird. Unter der Adresse antwort@dka-kanzlei.de  können jederzeit weitere Unterstützungsmeldungen folgen weiterlesen »

Warnung vor Arbeitsvertragsänderung wg Corona

[DJV-Protest gegen DAV-Angriff auf Arbeitnehmerrechte] Covid-19-Pandemie: Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus
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