
Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird immer mehr zur Farce. Artikel von Twister (Bettina Hammer) in telepolis vom 24.02.2014. Aus dem Text: „…
Der Hausdurchsuchung ist letzten Endes ein Euphemismus. Die Unverletzlichkeit der Wohnung (immerhin ein Grundrecht im Sinne des Grundgesetzes) sollte, so die Theorie, nur dann verletzt werden, wenn es unumgänglich (bzw. dringend notwendig) erscheint. Und Richter sollten im Zuge des „Richtervorbehaltes“ dafür sorgen, dass allzu salopper Umgang mit dem Werkzeug „Hausdurchsuchung“ nicht möglich ist. Die Realität ist derzeit eine andere. (…).“ Siehe zur Problematik der Hausdurchsuchungen weitere Informationen und die Erfahrungen von LabourNet Germany mit der Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes in Bochum am 05. Juli 2005
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