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Das Bundesjustizministerium und das Innenministerium haben sich auf eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Die läuft nun unter dem Label „Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten“, die maximal 10 Wochen betragen sollen…“ Beitrag von Martin Holland auf heise online vom 15. April 2015 sowie Kommentare und Reaktionen bis hin zur Ankündigung einer gerichtlichen Anfechtung
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