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Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers (VE) im Jahr 2010 gegen die linke Szene in Heidelberg war nachweislich umfassend rechtswidrig: In der heutigen Verhandlung entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass die Ausforschung linker Gruppen und die umfangreiche Informationssammlung über Hunderte von Aktivist*innen in keiner Weise durch die Rechtslage gedeckt sei. Vielmehr war die Überwachungsmaßnahme, die die Grundrechte zahlreicher Menschen über fast ein Jahr hinweg außer Kraft gesetzt hatte, von der einsatzanordnenden Behörde nicht hinreichend begründet worden. Die Fortsetzungsfeststellungsklage, die vor mehr als vier Jahren von sieben Betroffenen eingereicht worden war, hatte somit auf ganzer Linie Erfolg…“ Presseerklärung des Arbeitskreises Spitzelklage vom 26. August 2015 (per Mail) und weitere Infos
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