Repression gegen antimilitaristisches Adbusting

Dossier

Protest gegen die Bundeswehr-Werbekampagne „Mach was wirklich zählt“„… Das ursprüngliche Werbeplakat hängt noch da, es wurde lediglich ein anderes, leicht verfremdetes, darüber gehängt. Auch der Glaskasten, in den Frida Henkel die Protestkunst geschmuggelt hat, ist noch heile. Trotzdem steht plötzlich in den frühen Morgenstunden die Polizei vor der Tür und durchsucht ihr Elternhaus. (…) Die ursprüngliche Aufschrift »Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?« hatte sie durch den Spruch »Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!« ersetzt, ansonsten glich das Poster optisch dem Original. (…) Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt (LKA), der in der Sache ermittelte, bewertete die pazifistische Intervention als »schweren Diebstahl« und begründete die Hausdurchsuchungen damit, dass das Abusting die Bundeswehr »gar lächerlich« gemacht habe. »Dass ›die Bundeswehr lächerlich machen‹ ein Straftatbestand ist, wäre mir neu«, sagt Frida Henkel. Das sah das Gericht wohl genauso: Ende letzten Jahres wurde das Verfahren gegen sie wegen Geringfügigkeit eingestellt…“ Artikel von Marie Frank vom 29.07.2020 im ND online („Gefährliche Werbung. Beschwerde gegen Hausdurchsuchung nach Adbusting eines Bundeswehr-Plakats eingereicht“) und weitere Beiträge zum Thema Adbusting NEU: Bundesverfassungsgericht: Hausdurchsuchung wegen Adbusting war überzogen und grundrechtswidrig weiterlesen »

Dossier zur Repression gegen antimilitaristisches Adbusting

Protest gegen die Bundeswehr-Werbekampagne „Mach was wirklich zählt“

Bundesverfassungsgericht: Hausdurchsuchung wegen Adbusting war überzogen und grundrechtswidrig
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Björn Höcke ist ein Nazi: Polizei ermittelt gegen Vertreter*innen der VVN-BdA
Björn Höcke ist ein Nazi: Polizei ermittelt gegen Vertreter*innen der VVN-BdA„Höcke ist ein Nazi. Jede*r, der oder die ihm einmal zugehört hat, weiß es, aber in mehreren Bundesländern ermittelt die Polizei gegen Mitglieder unserer Vereinigung, weil sie in dieser Feststellung eine Beleidigung, bzw. „üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens“ sieht, was nach §188 StGB als Straftatbestand gewertet wird. Eine Anzeige ist dazu nicht erforderlich, die Polizei wird von Amts wegen tätig. Zuletzt erhielt die Bundesvorsitzenden unseres Verbandes, Cornelia Kerth, ein Schreiben des Landeskriminalamts Hamburg, in dem ihr mitgeteilt wird, dass gegen sie ermittelt wird, weil die VVN-BdA aus Anlass des Befreiungsfestes am 8. Mai an ihrem Stand auch Plakate des bundesweiten Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ gezeigt hat…“ Pressemitteilung des VVN-BDA Bundesvorstandes vom 28. Juni 2023, siehe mehr daraus und NEU: Genugtuung für VVN: Staatsanwaltschaft bestätigt: „Höcke ist ein Nazi“ stellt keine Beleidigung dar weiterlesen »

Björn Höcke ist ein Nazi: Polizei ermittelt gegen Vertreter*innen der VVN-BdA

Björn Höcke ist ein Nazi: Polizei ermittelt gegen Vertreter*innen der VVN-BdA / NEU: Genugtuung für VVN: Staatsanwaltschaft bestätigt: „Höcke ist ein Nazi“ stellt keine Beleidigung dar
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Luftballons im AfD-Blau in Kita: Polizei ermittelt nicht gegen Neonazi, sondern wegen Videoaufnahme – kein Verdacht auf Straftat des „Freiwilligen Abschiebehelfers“
noAfD (1. Mai 2019 in Aschaffenburg)Ein Video, in dem ein Neonazi Luftballons im AfD-Blau an einer Kita verteilt, empört das Netz. Jetzt ermittelt die Polizei, allerdings nicht gegen den Neonazi, sondern gegen die Person, die das Video heimlich aufgenommen haben soll. (…) Dabei geht es um das Kunsturhebergesetz, weil der Mann und andere Beteiligte gefilmt worden waren (…) Zu sehen ist ein Mann, laut Polizei 46 Jahre alt, wie er Luftballons an Kinder eines Kindergartens in Föritztal verteilt. Er trägt eine Hose in den Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot und ein T-Shirt mit einer Wehrmacht-Anspielung auf der Rückseite. An der Heckscheibe des Wagens, in dem Luftballons sind, ist die Aufschrift „Freiwilliger Abschiebehelfer“ abgedruckt. Die Polizei hatte nach Hinweisen auf das Video erklärt, dass es gegen den Mann keinen Verdacht auf eine Straftat gebe, jedoch Ordnungswidrigkeiten vorliegen könnten: Der Mann in dem Video könnte demnach durch sein Gesamtauftreten die Allgemeinheit belästigt haben…“ Meldung vom 29.06.2023 im Migazin weiterlesen »

noAfD (1. Mai 2019 in Aschaffenburg)

Luftballons im AfD-Blau in Kita: Polizei ermittelt nicht gegen Neonazi, sondern wegen Videoaufnahme – kein Verdacht auf Straftat des „Freiwilligen Abschiebehelfers“
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Plakat für den Entsichern Kongress 2020„Kaum ein umstrittenes Thema, welches der »Europäische Polizeikongress« nicht in seinem Sinne abräumen will: In ihrer traditionellen Diskussionsrunde sprachen die Innenminister und -senatoren dieses Jahr über »Clan-Strukturen«, angeblich zunehmende Gewalt gegen Polizisten oder lästige »Klimakleber«. (…) So offenbart sich der wahre Charakter des »Polizeikongress« als Treffen der Krawallmacher von Politik, Blaulichtorganisationen und Industrie. Firmen können sich dort Redezeit kaufen und ihre Produkte als Lösung für Probleme präsentieren, die ohne sie gar nicht existieren würden. Die Veranstaltung ist zutiefst antidemokratisch, das belegt auch die Politik gegenüber kritischen Medien, die wie in den Vorjahren mit höhnischen Begründungen ausgesperrt bleiben. Eine linke Position muss deshalb lauten: Den »Polizeikongress« abschaffen!“ Kommentar von Matthias Monroy vom 4. Mai 2023 in Neues Deutschland online, siehe mehr dazu weiterlesen »

Plakat für den Entsichern Kongress 2020

Europäischer Polizeikongress am 3.-5. Mai 2023 in Berlin: Treffen der Krawallmacher
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Aus politischen Gründen entzieht Präsident der Uni Hamburg der Konferenz „We want our world back“ die Räume – breiter Protest für Wissenschaftsfreiheit
AStA der Universität Hamburg: Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an der Uni Hamburg verteidigen!Auf der Konferenz „We Want Our World Back! Resist, Reclaim and Rebuild Do Autonomous Education and Organize“ sollte Ostern 2023 aus einer emanzipatorischen Perspektive von unten über die Probleme der Welt diskutiert werden (siehe Einladung bei networkaq und das Programm). Das Präsidium der Uni Hamburg hat der am Osterwochenende stattfindenden Konferenz „Die kapitalistische Moderne herausfordern IV“ aufgrund einer Empfehlung des Verfassungsschutzes (die Kurden! PKK!) die Räumlichkeiten entzogen – nur ein paar Tage zuvor. „Wir fordern die Universitätsleitung eindringlich dazu auf, der Konferenz die Räume zur Verfügung zu stellen, die bereits vor langer Zeit zugesagt wurden. Diesen beispiellosen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit können wir nicht unbeantwortet lassen. Wir wollen unsere Welt zurück! Und mit ihr unsere Uni!“ heißt es in einem Solidaritätsaufruf des AStA der Universität Hamburg, den auch LabourNet Germany nach Hunderten von Prominenten unterschrieben hat, siehe den Aufruf und weitere Informationen. NEU: Hamburger Konferenz findet in alternativen Räumen statt –  im Bürgerhaus Wilhelmsburg  weiterlesen »

AStA der Universität Hamburg: Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an der Uni Hamburg verteidigen!

Aus politischen Gründen entzieht Präsident der Uni Hamburg der Konferenz „We want our world back“ die Räume – breiter Protest für Wissenschaftsfreiheit / NEU: Hamburger Konferenz findet in alternativen Räumen statt –  im Bürgerhaus Wilhelmsburg
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Julian Assange und Ola Bini: Was Ecuadors Regierung mit der Kampagne gegen Wikileaks bezweckt

Dossier

#FreeOlaBiniIn Ecuador haben die Behörden einen Aktivisten der Enthüllungsplattform WikiLeaks festgenommen. Der schwedische Internetaktivist Ola Bini sei gefasst worden, als er gerade in ein Flugzeug nach Japan einsteigen wollte, sagte Innenministerin María Paulo Romo am Donnerstag. Kurz zuvor war WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange nach fast siebenjährigem Asyl in der Botschaft von Ecuador in London an die britische Polizei ausgeliefert worden. (…) Ecuadors Präsident Lenín Moreno lies indes wenig Zweifel an der politischen Motivation seiner Regierung. „Wir haben diesem verdorbenen Typen das Asyl entzogen und sind zu unserem Vorteil einen Klotz an unserem Bein losgeworden“, sagte er bei einer Veranstaltung am Donnerstag zur Festnahme von Assange…““ – aus dem Beitrag „Ecuador geht massiv gegen WikiLeaks vor“ von Harald Neuber am 13. April 2019 bei amerika21 über den Beginn der Kampagne – siehe zur Repression und zur Politik der Regierung Ecuadors weitere Beiträge und unser Dossier zu Assange. NEU: Ecuador lässt Internetaktivist Ola Bini weiterhin nicht ausreisen – mehr als einen Monat nach dem Freispruch weiterlesen »

Dossier zur Verhaftung von Ola Bini in Ecuador

#FreeOlaBini

Ecuador lässt Internetaktivist Ola Bini weiterhin nicht ausreisen – mehr als einen Monat nach dem Freispruch
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Hass-Welle gegen den Volksverpetzer: „Gezielter Angriff auf die Pressefreiheit“. Es geht schon lange nicht mehr nur um hasserfüllte Kommentare.
Hass-Welle gegen den Volksverpetzer: „Gezielter Angriff auf die Pressefreiheit“Auf die Frage von Markus Reuter bei Netzpolitik.org am 13. März 2023, was da los ist, antwortet der Gründer von Volksverpetzer Thomas Laschyk: „… Mit Beleidigungen und Trollen müssen wir uns pausenlos herumschlagen, aber vor zwei Wochen wurde es nochmal extremer. Ich vermute, die Angriffe in den letzten Tagen sind noch die „Nachwehen“. (…) Wir haben enorm viele Hassnachrichten und Beleidigungen bekommen, auf allen Kanälen. Und sehr viele Mails mit Lügen und Drohungen, auch Morddrohungen. (…) Für uns ist das ganz klar ein Angriff auf unsere Meinung und unser Agieren. DDoS-Attacken gehen weit, weit über Kritik hinaus und sind ein gezielter Angriff auf die Pressefreiheit und der Versuch, uns mundtot zu machen. Hinzu kommt ja, dass die vermeintlichen Gründe, die die Attacken rechtfertigen sollen, auch nur gelogen sind. (…) Wir mahnen da nicht ab, weil wir entgegen der Lügen unserer Kritiker die Meinungsfreiheit als sehr hohes Gut erachten und nicht mit deren juristischen Methoden arbeiten wollen.“ weiterlesen »

Hass-Welle gegen den Volksverpetzer: „Gezielter Angriff auf die Pressefreiheit“

Hass-Welle gegen den Volksverpetzer: „Gezielter Angriff auf die Pressefreiheit“. Es geht schon lange nicht mehr nur um hasserfüllte Kommentare.
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Erweiterte Polizei-Kompetenzen: Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern billigt neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz

Dossier

„SOGenannte Sicherheit“ - Bündnis gegen die Verschärfung des SOG in MV„Geht es nach dem Willen der Landesregierung, dürfen Polizisten künftig Smartphones von Verdächtigen abhören und auf verschlüsselte Daten zugreifen. Auch der sogenannte finale Rettungsschuss, etwa bei Amokläufen, soll neu geregelt werden. Mecklenburg-Vorpommern passt sein Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) den neuen digitalen und rechtlichen Gegebenheiten an. (…) Dazu gehörten eine für Polizisten rechtssichere Formulierung des finalen Rettungsschusses etwa bei Amokläufen oder terroristischen Ereignissen sowie die Videoüberwachung im Polizeigewahrsam. Geregelt werde auch der Einsatz von Drohnen sowie die „gezielte Kontrolle” mutmaßlichen Drogenkurieren, Einbrechern oder Terroristen. Auch soll die Polizei künftig Veranstaltern mit Daten dabei helfen dürfen, das Securitypersonal bei Großereignissen wie Fußballspielen auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wird dem Ministerium zufolge ergänzt…“ Meldung vom 29. Januar 2019 beim Nordkurier online – interessant, wie heimlich still und leise „das Einschleusen von Ausländern“ mit Terrorismus auf eine Stufe gestellt wird… Siehe mehr dazu und zur Gegenwehr. NEU: BVerfG: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig – auf die Teile wird es wohl ankommen weiterlesen »

Dossier zum neuen Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern

„SOGenannte Sicherheit“ - Bündnis gegen die Verschärfung des SOG in MV

BVerfG: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig – auf die Teile wird es wohl ankommen
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Dossier

AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!In einem sogenannten Omnibusverfahren, also ohne inhaltlichen Bezug an ein anderes Gesetz drangehängt (in diesem Fall an eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes), hat die Ampel am späten Donnerstagabend nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen eine Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) verabschiedet. Ein neuer Absatz § 130 Abs.5 StGB stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. Darunter können künftig auch Äußerungen fallen, die während einer Versammlung, etwa im Rahmen einer Demonstration, getätigt werden…“ Artikel von Hasso Suliak am 21.10.2022 in LTO – siehe erste kritische Einordnung dieser fragwürdigen Gesetzesänderung und NEU: Offener Brief gegen die Verschärfung des Paragrafen 130 StGB weiterlesen »

Dossier zum Volksverhetzungsparagrafen

AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!

Offener Brief gegen die Verschärfung des Paragrafen 130 StGB
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„Fall Döschner“: Stellt der WDR einen Journalisten wegen Kritik an RWE kalt?
WDR: #MedienOhneAngst Ein Journalist des WDR verklagt seinen Sender wegen Nichtbeschäftigung. Sein Vorwurf: Wegen kritischer Berichte zum Hambacher Forst und anderen Klimathemen erhält er kaum noch Aufträge, trotz guter Bezahlung. Eine Recherche von CORRECTIV und Kölner Stadt-Anzeiger. (…) Eine journalistische Biographie wie geschaffen für die aktuellen politischen Ereignisse sowie die Klimakrise. Aber Döschner wird kaum noch eingesetzt, seine Vorschläge im WDR verhallen weitgehend. Nun hat Döschner eine Klage gegen seinen Arbeitgeber beim Arbeitsgericht Köln eingereicht: Der Vorwurf lautet auf „Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung“, der Streitwert liegt bei 75.000 Euro. (…) Döschner wurde laut seinem Anwalt immer weniger beauftragt, seitdem er kritische Kommentare zum Braunkohletagebau formuliert hatte. (…) verschiedene Mitarbeitende berichten über die Sorge, wie Döschner in Ungnade zu fallen, sollten sie sich zu stark positionieren, etwa gegen den Braunkohle-Abbau im Rheinland…“ Artikel von Annika Joeres und Anne Burgmer vom 27. Oktober 2022 bei CORRECTIV („Vorwurf beim WDR: Kaltgestellt wegen kritischer Berichte“) mit umfangreicher Darstellung der Vorgeschichte – siehe weitere Infos weiterlesen »

WDR: #MedienOhneAngst

„Fall Döschner“: Stellt der WDR einen Journalisten wegen Kritik an RWE kalt?
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Fulda: Polizei erschießt jungen Afghanen, der gleichzeitig floh, Polizisten schlug und eine Bäckerei überfiel

Dossier

Stoppt Polizeigewalt»Gerechtigkeit für Matiullah!« »Der Polizist muss bestraft werden!« »Ein Unschuldiger wurde getötet!« So lauteten in den letzten Tagen die Rufe von Geflüchteten, die durch die Innenstadt von Fulda gezogen sind. Damit protestierten sie gegen einen Vorfall, der in der Stadt für große Aufregung gesorgt hat. Am Freitagmorgen wurde der junge afghanische Flüchtling Matiullah von der Polizei erschossen. Zuvor soll er in einer Bäckerei randaliert und dabei Angestellte und einen Auslieferungsfahrer verletzt haben.(…) Während sich in den ersten Tagen nach dem Vorfall in der Bäckerei auch die Lokalmedien an der Hetze gegen den toten Schutzsuchenden beteiligten, beginnt man nun damit, sich auf die Menschen einzuschießen, die sich nicht martialisch über Asylbewerber äußern wollen. Angegriffen wurden etwa die Geflüchteten, welche die Geschehnisse teilweise als AugenzeugInnen verfolgten und die Polizei kritisiert haben. Schließlich befindet sich der Tatort in unmittelbarer Nähe der Flüchtlingsunterkunft…“ – aus dem Artikel „Ein Toter und viele offene Fragen“ von Peter Nowak am 18. April 2018 in neues deutschland online, worin auch auf das erstaunliche Multitasking-Talent des Opfers hingewiesen wird. Siehe dazu #WasGeschahMitMatiullah und hier u.a. weitere Beiträge zu Protesten und über Medien, die gerne Polizei-Pressestelle wären. Neu: Freispruch im Verfahren wegen Verdachts der üblen Nachrede nach kritischer Berichterstattung über Tod von Matiullah Jabarkhel – „löst aber das Problem nicht“ weiterlesen »

Dossier: Fulda: Polizei erschießt jungen Afghanen, der gleichzeitig floh, Polizisten schlug und eine Bäckerei überfiel

Stoppt Polizeigewalt

Freispruch im Verfahren wegen Verdachts der üblen Nachrede nach kritischer Berichterstattung über Tod von Matiullah Jabarkhel – „löst aber das Problem nicht“
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Whistleblower dürfen nicht zum Anwalt: Verfassungsbeschwerde gegen undurchdachten § 202d StGB – den „Datenhehlerei“-Paragrafen

Dossier

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“Heute (18.12.16) vor einem Jahr trat der neue Straftatbestand der Datenhehlerei § 202d StGB inkraft. Die Vorschrift war im Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung quasi als Malware ins Strafgesetzbuch eingeschleppt worden. Wer nicht allgemein zugängliche Daten, die ein anderer rechtswidrig erlangt hat, in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht hortet und weitergibt, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. (…) Für einige der „Datenhehler“ statuiert § 202d Abs. 3 StGB Ausnahmen von der Strafbarkeit, nämlich für Amtsträger oder für Journalisten (§ 53 bs. 1 Nr 5 StPO) – nicht aber für andere normalerweise Zeugnisverweigeurngsberechtigte wie etwa Rechtsanwälte. Ein Blogger, dem jemand etwas geleakt hat, dürfte „seine“ brisanten Daten also einzig Beamten oder Pressevertretern zeigen, nicht aber IT-Fachleuten oder Rechtsanwälten. (…) Damit verstößt das Gesetz gegen den verfassungsrechtlich anerkannten Grundsatz der freien Advokatur. Nunmehr hat der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Kerner Verfassungsbeschwerde gegen § 202d eingelegt…“ Beitrag von Markus Kompa bei telepolis vom 18. Dezember 2016. Dazu neu: Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier zum „Datenhehlerei“-Paragrafen und Kriminalisierung von Whistleblowern

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“

Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad
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Skandalurteil in Nürnberg: 1,5 Jahre Haft für das Anschreien der Polizei

Dossier

Jannitzer Platz in Nürnberg: No Cops - no StressIn Nürnberg kam am Dienstag den 6. Oktober vor dem Amtsgericht zu einer skandalösen Verurteilung, die nach autoritärem Sicherheitsstaat, aber nicht nach Gewaltenteilung klingt. Über das Urteil wegen vermeintlichem Widerstand gegen die Staatsgewalt berichten nun die Anarchistische Gruppe Nürnberg und die Prolos. Einer der beiden Angeklagten wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt, der andere zu einem Jahr und 3 Monaten. Beide Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Und das obwohl selbst Polizeizeug_innen und Staatsanwalt sich einig waren, dass es zu keiner Anwendung von Gewalt gekommen ist. Die eingesetzten Beamt_innen wurden nicht einmal berührt. Auch in der Pressemitteilung der Polizei hatte von „lauter Ruhestörung“ gesprochen. Laut Bericht gab selbst der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zu, dass es eher um die Verurteilung der Meinung der Angeklagten gehe, als Sachverhalte und Wahrheit aufzuklären. In seinen Augen sei es grundsätzlich nicht in Ordnung, sich der Polizei gegenüber ablehnend zu verhalten und dies laut zu äußern. (…) Das noch nicht rechtskräftige Urteil verhandelte einen Polizeieinsatz im Juni 2019 am Jannitzer Platz, der immer wieder im Fokus von Gentrifitierungsdebatte, Nutzungskonflikten und Polizeirepression steht. Die nun zu Haftstrafen Verurteilten sollen damals einer Polizeikontrolle gemeinsam mit vielen anderen Nutzer_innen des Platzes, ein frühzeitiges Ende beschert haben – und zwar mit verbalen Unmutsbekundungen…“ Text zum Beitrag am 7.10.2020 beim Radio Dreyeckland. Siehe dazu neu: Jan ist frei! Am Freitag den 06.05. nach 8 Monaten Knaststrafe aus der JVA Bayreuth entlassen weiterlesen »

Dossier zum Skandalurteil in Nürnberg für das Anschreien der Polizei

Jannitzer Platz in Nürnberg: No Cops - no Stress

Jan ist frei! Am Freitag den 06.05. nach 8 Monaten Knaststrafe aus der JVA Bayreuth entlassen
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Rangliste der Pressefreiheit 2022: Krisen, Kriege und Gewalt bedrohen die Pressefreiheit
Reporter ohne Grenzen: Rangliste der Pressefreiheit 2022: Krisen, Kriege und Gewalt bedrohen die PressefreiheitNeue Krisen und Kriege sowie wiederaufgeflammte Konflikte gefährden die weltweite Pressefreiheit und brachten Journalistinnen und Journalisten seit Anfang 2021 in vielen Ländern der Welt in Gefahr. Die Rangliste der Pressefreiheit 2022 von Reporter ohne Grenzen (RSF) zeigt, dass von gewalttätigen Konflikten nicht nur Gefahr für Leib und Leben von Medienschaffenden ausgeht – sie wurden auch von vielfältigen Repressionen begleitet, mit denen Regierungen die Informationshoheit zu gewinnen versuchen. (…) „Morde und Entführungen, Verhaftungen und körperliche Angriffe sind bloß unterschiedliche Ausprägungen desselben Problems: Regierungen, Interessengruppen und Einzelpersonen wollen Medienschaffende mit Gewalt daran hindern, unabhängig zu berichten. Dieses Phänomen beobachten wir in allen Teilen der Welt, ob in Russland, Myanmar oder Afghanistan – oder selbst in Deutschland, wo die Aggressivität gegenüber Journalistinnen und Journalisten auf ein Rekordhoch gestiegen ist“, sagte RSF-Vorstandssprecher Michael Rediske…“ Reporter ohne Grenzen zur Rangliste 2022 – siehe weitere Informationen weiterlesen »

Reporter ohne Grenzen: Rangliste der Pressefreiheit 2022: Krisen, Kriege und Gewalt bedrohen die Pressefreiheit

Rangliste der Pressefreiheit 2022: Krisen, Kriege und Gewalt bedrohen die Pressefreiheit
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NGOs: Wir stellen Strafanzeige! Zollkriminalamt ermittelt gegen FinFisher wegen illegalem Export des Staatstrojaners an Diktaturen auf der ganzen Welt

Dossier

Staatstrojaner stoppen! Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner von Digitalcourage Der Staatstrojaner FinFisher wird in München entwickelt und in die ganze Welt verkauft. Für den Export braucht die Firma eine Genehmigung der Bundesregierung, die gab es aber noch nie. Deshalb haben wir zusammen mit anderen NGOs Strafanzeige gestellt. Jetzt ermittelt das Zollkriminalamt, es drohen fünf Jahre Haft. Ägypten, Äthiopien, Bahrain: Diktaturen auf der ganzen Welt setzen auf Überwachungstechnologie „made in Germany“. Der Staatstrojaner FinFisher oder FinSpy wird in München entwickelt und an Polizei und Geheimdienste in dutzenden Ländern verkauft, auch an das deutsche Bundeskriminalamt. Für den Export solcher Schadsoftware braucht FinFisher eine Genehmigung nach deutschen und europäischen Gesetzen. Die Bundesregierung hat aber keine solche Genehmigung erteilt. Der Export ohne Genehmigung ist eine Straftat. Deshalb haben wir Strafanzeige gegen die verantwortlichen Firmen und deren Geschäftsführer erstattet, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte haben wir die 21-seitige Strafanzeige und einen acht-seitigen technischen Anhang verfasst und am 5. Juli bei der Staatsanwaltschaft München eingereicht. Jetzt laufen die Ermittlungen…“ Artikel von Andre Meister vom 04.09.2019 bei Netzpolitik und nun die Reaktion: Nach Pfändung insolvent: Staatstrojaner-Hersteller FinFisher „ist geschlossen und bleibt es auch“ weiterlesen »

Dossier zur NGO-Strafanzeige gegen Staatstrojaner-Hersteller FinFisher

Staatstrojaner stoppen! Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner von Digitalcourage

Nach Pfändung insolvent: Staatstrojaner-Hersteller FinFisher „ist geschlossen und bleibt es auch“
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