Kennzeichenerfassung? Es geht auch ohne Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Dossier

Aktion am Ostersamstag (26.3.16): Datenschützer nehmen illegale Videoüberwachungskameras der Europäischen Zentralbank (EZB) vorübergehend außer BetriebDie Bundespolizei soll an den deutschen Grenzen die Kennzeichen von Fahrzeugen automatisch erfassen und mit Fahndungsdatenbanken abgleichen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Freitag im Bundestag debattiert wurde. Die Opposition bezweifelt den Nutzen für den Anti-Terror-Kampf. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Bundespolizei künftig „vorübergehend und nicht flächendeckend“ die Kennzeichen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen scannen darf. Dabei erfassen mobile Kameras die Nummernschilder mit einem nicht sichtbaren Infrarotblitz und gleichen sie automatisch mit den Fahndungsdatenbanken ab. Ist ein Kennzeichen nicht in der Fahndungsdatei vorhanden, soll das System es automatisch löschen. Die Daten von „Treffern“ werden an die Polizei übermittelt und manuell überprüft. (…) Bereits jetzt setzen die Polizeibehörden einiger Bundesländer Kennzeichenscanner ein – etwa in Brandenburg und Bayern. Im Juli 2013 veröffentlichte netzpolitik.org die Standorte von vier stationären Scannern in Brandenburg, an deren rechtmäßigem Einsatz Bürgerrechtler zweifeln. Das Bundesverfassungsgericht kippte im Jahr 2008 die Regelung von Schleswig-Holstein zur Kennzeichenerfassung und legte dem Gesetzgeber hohe Hürden für den Einsatz der Scanner auf. Demnach ist eine anlasslose und flächendeckende Erfassung verboten…“ Artikel „Bundespolizei soll Kfz-Kennzeichen an Grenzen automatisch erfassen“ von Simon Rebiger vom 27.01.2017 bei Netzpolitik, siehe auch unser Dossier: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Diesel-Skandal wird zu Überwachungs-Skandal und hier die Entwicklung der Kennzeichenerfassung seitdem. Neu: Kennzeichenscanner: Große Koalition einigt sich auf bundesweite Auto-Rasterfahndung weiterlesen »

Dossier zur Kennzeichenerfassung

Aktion am Ostersamstag (26.3.16): Datenschützer nehmen illegale Videoüberwachungskameras der Europäischen Zentralbank (EZB) vorübergehend außer Betrieb

Kennzeichenscanner: Große Koalition einigt sich auf bundesweite Auto-Rasterfahndung
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[EU-weite Kampagne und Petition] #ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung!
#ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung!Campaign “Reclaim Your Face” calls for a Ban on Biometric Mass Surveillance: „Civil society across Europe launches the “Reclaim Your Face” campaign, demanding that local and national authorities  listen to their communities about the serious risks of using facial recognition and other biometric technologies in public spaces. The newly formed coalition calls to ban biometric mass surveillance, in reaction to the rapid and secretive roll out of invasive and unlawful technologies by police forces and local authorities in many European countries…“ Meldung vom 12.11.2020 bei European Digital Rights (EDRi) mit allen Informationen zur Unterschriftensammlung „Ban Biometric Mass Surveillance!“ und neu: Start der Europäischen Bürgerinitiative für eine Zukunft ohne biometrische Massenüberwachung – Bürger.innen-Initiative unterzeichnen! weiterlesen »

#ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung!

[EU-weite Kampagne und Petition] #ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung! / Start der Europäischen Bürgerinitiative für eine Zukunft ohne biometrische Massenüberwachung – Bürger.innen-Initiative unterzeichnen!
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Mehr Gesichtserkennung durch Polizeibehörden – Auch auf EU-Ebene mehr biometrische Daten
#ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung!„Der Abgleich von Lichtbildern bei deutschen Polizeibehörden ist auch im vergangenen Jahr wieder stark angestiegen. Das geht aus einer Statistik hervor, die auf Angaben des Bundesinnenministeriums im Rahmen einer Kleinen Anfrage beruht. Demnach wurden im Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamtes (BKA) im Jahr 2020 insgesamt 76.535 Abfragen vorgenommen. Im Jahr zuvor waren es noch rund 54.000 Abfragen, der Anstieg beträgt demnach mehr als ein Drittel (2018: 41.000, 2017: 27.000). Die meisten Suchläufe stammen der Statistik zufolge von den Kriminalämtern, dort ist auch die größte Zunahme zu verzeichnen. (…) Derzeit sind in INPOL-Z insgesamt 5,75 Millionen Portraitfotos von 3,64 Millionen Personen gespeichert. (…) Auch in EU-Datenbanken werden zunehmend biometrische Daten gespeichert und verarbeitet. Seit drei Jahren verfügt das Schengener Informationssystem (SIS II) über ein AFIS, es umfasst derzeit 286.195 durchsuchbare Fingerabdrücke. (…) Weitere biometrische Daten sind auf EU-Ebene im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert. Jedem der dort enthaltenen 73,2 Millionen Anträge liegt ein Lichtbild bei, außerdem befinden sich in der Visumsdatei 64,3 Millionen Fingerabdruckblätter. Eurodac und VIS können auch jenseits von Asyl- und Visumsangelegenheiten genutzt werden. (…) Schließlich hat auch Interpol vor einigen Jahren ein Gesichtserkennungssystem eingerichtet, eine entsprechende Datenbank verzeichnet laut dem Bundesinnenministerium derzeit rund 82.000 Lichtbilder (2019: 69.000). Diese werden aus den Fahndungen, die bei Interpol eingehen, übernommen und durchsuchbar gemacht. Das BKA hatte der Speicherung und Verarbeitung deutscher Daten zunächst nicht zugestimmt. Die nun vorliegende Antwort lässt im Unklaren, ob die „fachliche und datenschutzrechtliche Prüfung“ zur Teilnahme an dem Interpol-System weiter andauert oder ob das BKA nun eine endgültige Absage erteilt hat.“ Beitrag von Matthias Monroy vom 25. Januar 2021 bei Netzpolitik weiterlesen »

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Mehr Gesichtserkennung durch Polizeibehörden – Auch auf EU-Ebene mehr biometrische Daten
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DSGVO: Millionenstrafe gegen Online-Händler notebooksbilliger.de wegen Videoüberwachung
Gegen Videoüberwachung“… Der IT-Händler notebooksbilliger.de soll eine der höchsten Datenschutzstrafen zahlen, die in Deutschland je verhängt worden sind. Wegen unrechtmäßiger Videoüberwachung von Angestellten und Kund:innen verhängt die niedersächsische Datenschutzaufsicht ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro. Das teilte die Behörde am Freitag in einer Pressemitteilung mit. Das Unternehmen mit Sitz in Sarstedt soll mindestens zwei Jahre lang Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche mit Videokameras überwacht haben – ohne rechtliche Grundlage. Darüber hinaus seien die Aufnahmen bis zu 60 Tage lange gespeichert worden – „deutlich länger als erforderlich“, so die Datenschutzbehörde. Der Mitteilung zufolge hatte notebooksbilliger.de argumentiert, dass die Überwachung zum Ziel hatte, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Zur Verhinderung von Straftaten müssten jedoch zunächst mildere Mittel geprüft werden, etwa stichprobenartige Taschenkontrollen. Wenn Straftaten mit Videoüberwachung aufgeklärt werden, brauche es zunächst einen begründeten Verdacht gegen konkrete Personen. Selbst dann sei nur eine zeitlich begrenzte Überwachung zu rechtfertigen, so die Datenschutzaufsicht. In einer Pressemitteilung wehrte sich notebooksbilliger.de am Freitag gegen die Vorwürfe. Das Unternehmen nutze Videoüberwachung in erster Linie, „um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen“. Diese sei Branchenstandard bei „Versand- und Logistikunternehmen“. (…) Unternehmen würden immer wieder mit einer angeblich abschreckenden Wirkung von Videoüberwachung argumentieren, doch ein Generalverdacht rechtfertige keinen dauerhaften Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 08.01.2021 in Netzpolitik weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

DSGVO: Millionenstrafe gegen Online-Händler notebooksbilliger.de wegen Videoüberwachung
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Künstliche Intelligenz erweitert Videotechnik: Die urbane Überwachung
#ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung!Ursprünglich zur Verkehrsbeobachtung gedacht, haben Überwachungskameras in immer mehr Bereichen Einzug gehalten. Mittlerweile können sie mehr als nur Bilder aufzeichnen: Verhaltens- und Gesichtserkennung wecken Begehrlichkeiten. (…) Im Jahr 2018 waren demnach in Hessen in 19 Städten 23 Bildaufzeichnungsanlagen mit 191 Kameras von Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Betrieb. Davon wurden zwischen 2014 bis 2018 vier Überwachungsanlagen in Betrieb genommen. Im Jahr 2018 seien in 494 Fällen Videoaufzeichnungen zur Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ausgewertet worden. Darunter zehn Verstöße gegen die Hundeverordnung. Bei 364.833 erfassten Straftaten im Jahr 2019 in Hessen und einer Aufklärungsquote von 65,2 Prozent fallen weniger als 500 durch Video überwachte Fälle kaum ins Gewicht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum die Videoüberwachung derart favorisiert wird und ob die Verletzung der Privatsphäre selbst bei Berücksichtigung des Rückgangs um 7.965 Straftaten im Vergleich zum Vorjahr gerechtfertigt ist. (…) Auch wenn in Deutschland der Liveabgleich noch nicht verbreitet ist, nutzen Ermittler Daten aus Videoüberwachung und anderen Bildaufnahmen zunehmend rückwirkend. Bei der Polizei werden die biometrischen Gesichtsbilder in der polizeilichen Datenbank INPOL-Z gespeichert und beim BKA geführt. (…) Diese Überwachungsmöglichkeiten stellen nicht nur im öffentlichen Raum eine Gefahr dar, sondern bieten Arbeitgebern ebenfalls weitreichende Überwachungsmöglichkeiten, um ihre Arbeitnehmer auf Konzern- oder Firmenlinie zu halten. Die meisten Menschen brauchen lediglich die Überwachungsmöglichkeiten zu kennen, um sich wohl zu verhalten…“ Gastbeitrag von Jürgen Korell und Thomas Brunst vom 30.12.2020 bei Netzpolitik weiterlesen »

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Künstliche Intelligenz erweitert Videotechnik: Die urbane Überwachung
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Missachtung von Gerichtsentscheidungen: Die Polizei Hannover und Kameraüberwachung
Gegen VideoüberwachungDer Polizeidirektion Hannover wird gerichtlich auferlegt, Videokameras im öffentlichen Raum neu zu kennzeichnen. Die Reaktion? Ignorieren und vortäuschen. (…) Die Initiative Freiheitsfoo, die sich mit Bürgerrechten befasst (und dem daraus resultierenden Datenschutz) hat kürzlich dokumentiert, wie eine durch mehrere Instanzen geführte gerichtliche Auseinandersetzung letztendlich zu einer direkten Beurteilung der Kameraüberwachung in Hannover führte. So hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Klage gegen etliche Kameras im öffentlichen Raum zumindest teilweise Recht gegeben, indem es besonders auf die mangelnde Kennzeichnung der Kameras hinwies. Unter der Überschrift „Polizeiliche Videobeobachtung öffentlich zugänglicher Orte in Hannover aktuell insbesondere wegen ungenügender Kenntlichmachung rechtswidrig“ lässt das OVG in seiner Pressemitteilung keinen Zweifel daran, was es rügt und welche Folgen daraus zu ziehen sind. (…) Die Polizei hat es sich bei der Beschilderung praktisch gemacht und auf Laternenpfosten beispielsweise einen Aufkleber angebracht, der nicht nur erst aus der Nähe gesehen werden kann, sondern auch oft durch andere Poster oder dergleichen überklebt wird. Von einer deutlichen Kennzeichnung kann man nicht sprechen. Freiheitsfoo hat daher die Polizei aufgefordert, auch die 26 Kameras, die zwar im Verfahren nicht weiter angesprochen wurden, jedoch auch unzureichend gekennzeichnet sind, deutlich mit Hinweisschildern zu versehen. (…) Keine der 26 Kameras war bisher mit einer neuen Kennzeichnung versehen worden. Hier von einem Versehen der Polizeidirektion zu sprechen, wäre naiv…“ Kommentar von Alexander und Bettina Hammer vom 05. Dezember 2020 bei telepolis – siehe auch vom Juni 2016: Teilerfolg gegen Polizeidirektion Hannover: „Ich bin froh über jede Kamera, die weg ist“ weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

Missachtung von Gerichtsentscheidungen: Die Polizei Hannover und Kameraüberwachung
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#BanFacialRecognitionEU: Petition für das Verbot der Gesichtserkennung in Europa„Die Entwickler von biometrischer Gesichtserkennung haben ihre Software an die Pandemie angepasst. (…) Gesichtserkennung wird immer genauer, auch wenn die Überwachten einen Mundschutz tragen. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Dienstag veröffentlichte Untersuchung des US National Institute of Standards and Technology (NIST), die 152 unterschiedliche Gesichtserkennungsalgorithmen geprüft hat. Noch im Juli hatte die Vorgänger-Studie herausgefunden, dass selbst die besten der untersuchten Gesichtserkennungsalgorithmen nicht gut mit maskierten Gesichtern zurecht kamen. Die Fehlerrate gegenüber den maskenlosen Bildern lag bei Tragen einer Maske zwischen fünf und 50 Prozent. Das hat sich inzwischen geändert, vor allem auch durch neu vorgelegte Algorithmen. (…) Die genauesten Algorithmen haben nur noch eine Fehlerquote von fünf Prozent, selbst wenn 70 Prozent des Gesichtes mit einer Maske bedeckt sind. Viele der untersuchten Algorithmen haben zwar weiterhin schlechtere Erkennungsraten, wenn die Personen maskiert sind, aber der Trend geht zu einer treffsicheren Identifizierung trotz Maske. Viele Algorithmen schnitten außerdem besser ab, wenn sowohl das in der Datenbank abgelegte Referenzbild wie auch das überprüfte Bild ein Gesicht mit Maske zeigen. (…) Gesichtserkennung ist in vielen Anwendungsfällen eine grundrechtsfeindliche Technologie. (…) Gesichtserkennung erhöht mit „dem Nummernschild im Gesicht“ die allgegenwärtige Überwachung, bedroht Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit und schafft letztlich die Privatsphäre ab…“ Beitrag von Markus Reuter vom 3. Dezember 2020 bei Netzpolitik – siehe auch unser Dossier: Gesichtserkennung stoppen! Neue Kampagne gegen Gesichtserkennung gestartet weiterlesen »

#BanFacialRecognitionEU: Petition für das Verbot der Gesichtserkennung in Europa

Biometrie-Studie: Mundschutz hilft nicht mehr gegen Gesichtserkennung
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Gegen Videoüberwachung„… Oberbürgermeister Christian Geselle, von Haus aus Polizist und Jurist, somit vermeintlich qua Ausbildung ein Spezialist, Fachmann und Experte für Sicherheit, liegt das diffuse und nicht näher bestimmbare „Sicherheitsgefühl“ der Kasseler Bürger nach wie vor sehr am Herzen. Daher bringt er eine Ausweitung der Videoüberwachung auch der Oberen Königsstraße in Gang (…) Die durch Polizei und Kommunen überwachten Orte müssen als erwartbare und potentiell risikobehaftete Orte mit Aussicht auf zu begehende Straftaten gewertet werden. Dies ist m.E. nicht haltbar für den Bereich der Oberen Königsstraße. Es bleibt abzuwarten, ob mit dem Sicherheitskonzept für die Stadt Kassel somit nicht doch noch die nötige Hintertür geschaffen wird, um weitere Teile der Innenstadt als „gefährlich“ zu deklarieren und die diskursive Grundlage für den Ausbau der Videoüberwachung (nachträglich) zu schaffen und zu begründen. Die Anwesenheit von Kameras wird vergessen oder überhaupt gar nicht erst gewußt, sowohl auf Seiten von „Tätern“ als auch „Opfern“ – ferner aller anderen den öffentlichen Raum nutzenden Bürger. Somit ist die Diskussion um Sicherheit mit Blick auf Ausweitung von Videoüberwachung überhaupt immer nur eine heilsversprechende, d.h. beruhigende und vermeintlich „gute“ Lösung, welche signalisiert, „wir tun was“ für die Sicherheit in der Stadt. (…) Mittels expandierender Law-and-Order-Rhetorik wird Videoüberwachung als Konstrukteur von „sicheren Räumen“ genutzt und kolportiert, welche als symbolisches Schutzschild ungebetene Bevölkerungsteile von vorne herein abhalten soll, Teilhaber dieser Räume zu sein und hier subjektive Sicherheitsgefühle Anderer zu beschädigen…“ Beitrag von Phleng vom 25. September 2020 bei ks-watch weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

Videoüberwachung in Kassel 2020 – ein Kommentar zur innerstädtischen Ausweitung von Überwachungsinfrastruktur
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#BanFacialRecognitionEU: Petition für das Verbot der Gesichtserkennung in Europa„Mit dieser Petition wird die Kampagne für ein dauerhaftes Verbot der Gesichtserkennung eingeführt, welche in ganz Europa zur Identifizierung und Profilerstellung verwendet wird. Die Technologie zur automatisierten Gesichtserkennung wurde in den EU-Mitgliedstaaten bereits ohne öffentliche Konsultation eingeführt. Wir fordern die Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission auf, diese enorme Bedrohung der Menschenrechte und unserer Zivilgesellschaft ernst zu nehmen und Gesetze für das sofortige und dauerhafte Verbot der Identifizierung und Profilerstellung mittels Gesichtserkennungstechnologie in ganz Europa zu erlassen. Die Gesichtserkennung ist eine besonders invasive Technologie. Es geht nicht nur um die Überwachung von Aktivisten, Verdächtigen und Minderheiten, sondern auch um eine Verletzung der Privatsphäre für alle. Heute wird die Gesichtserkennung in Europa ohne Transparenz oder öffentliche Debatte eingesetzt und außerhalb eines koordinierten und kohärenten Rechtsrahmens eingesetzt. Mehrere europäische Mitgliedstaaten nutzen die Gesichtserkennung bereits für Sicherheit, soziale Kontrolle und öffentliche Dienste. (…) Schließen Sie sich dem Kampf gegen die Gesichtserkennungstechnologie an: Unterschreiben Sie die Petition, nehmen Sie an der Kampagne teil, ergreifen Sie Maßnahmen, bleiben Sie informiert und teilen Sie diesen Anruf…“ Petition der Kampagne #BanFacialRecognitionEU vom September 2020 mit weiteren Informationen, siehe auch einen Beitrag dazu weiterlesen »

#BanFacialRecognitionEU: Petition für das Verbot der Gesichtserkennung in Europa

#BanFacialRecognitionEU: Petition für das Verbot der Gesichtserkennung in Europa
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[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus„… Gesichtserkennung stellt eine erhebliche Gefahr für unsere Grundrechte dar. Hierzulande muten Debatten über das Thema oft so an, als handele es sich dabei um Zukunftsmusik – oder ein Problem, das in erster Linie Länder mit einem niedrigeren Datenschutzniveau wie die USA oder China betreffe. Dabei breitet sich die automatische Gesichtserkennung in Europa und auch in Deutschland rasant aus. Bundespolizei und Kriminalämter setzen die Technologie bereits seit Jahren ein, Tendenz stark steigend. Die EU-Kommission investiert in unseriöse Startups, die Gesichtserkennung an Europas Außengrenzen als Lügendetektoren einsetzen wollen. Und ein polnisches Clearview-Klon bietet eine frei zugängliche Gesichter-Suchmaschine im Netz an. Wo bleibt der Aufschrei? (…) Der Datenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg, Stefan Brink, geht davon aus, dass PimEyes gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Da es sich bei biometrischen Daten um besonders schutzwürdige Informationen handelt, hätte die Firma von jeder Person in ihrer Datenbank aus 900 Millionen Gesichtern eine Einwilligung einholen müssen. Dennoch ist es möglich, dass PimEyes schon heute von europäischen Behörden genutzt wird. (…) In den USA ist der Einsatz von Gesichtserkennung zwar bereits weiter fortgeschritten als in Europa. (…) Die Kampagne gegen Gesichtserkennung in den USA hat bereits eine Reihe von Erfolgen vorzuweisen. (…) Dieses Engagement brauchen wir auch in Deutschland und Europa, um der rasanten Ausbreitung und Normalisierung von Gesichtserkennung etwas entgegenzusetzen…“ Beitrag von Julia Reda vom 20. Juli 2020 bei heise online, siehe dazu auch den Podcast und neu: PimEyes: Saskia Esken und Polizei-Gewerkschaften fordern Schutz vor Gesichtserkennung weiterlesen »

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus

Edit Policy: PimEyes & Gesichtserkennung in Europa – wo bleibt der Aufschrei? / PimEyes: Saskia Esken und Polizei-Gewerkschaften fordern Schutz vor Gesichtserkennung
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IBM, Amazon und Microsoft: Black Lives Matter beendet (?) Partnerschaften mit der Polizei in der Gesichtserkennung
[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus„Das Unternehmen IBM steigt unter dem Eindruck der Massenproteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus der Gesichtserkennung aus, das verkündete Firmen-CEO Arvind Krishna am Montag in einem Brief an US-Abgeordnete und -Senatoren. Dort heißt es, dass sich IBM „entschieden gegen die Nutzung jeglicher Gesichtserkennungstechnologie [..] zur Massenüberwachung, zur Erstellung von ethnischen Profilen und zur Verletzung grundlegender Menschenrechte und -freiheiten“ wende. Es sei an der Zeit, einen Dialog in den Vereinigten Staaten darüber zu beginnen, ob und wie die Technologie von den inländischen Strafverfolgungsbehörden eingesetzt werden sollte, heißt es weiter in dem Schreiben. Laut einem Bericht von CNBC hat IBM selbst bisher keine großen Umsätze mit Gesichtserkennung gemacht, das Unternehmen arbeitete jedoch an mehreren Projekten zu der Technologie. Das Statement des großen Konzerns ist ein deutliches und sichtbares Zeichen. (…) Der Entscheidung von IBM ist eine jahrelange Debatte über rassistischen Bias von Algorithmen und Gesichtserkennung vorausgegangen. Schwarze Wissenschaftlerinnen wie Joy Buolamwini oder Timnit Gebru hatten das Thema erforscht und in Projekten wie Gender Shades und Vorträgen darauf hingewiesen. Auch IBM forschte dazu, Gesichtserkennung „fairer“ zu machen. In den USA haben Städte wie San Francisco begonnen, die Nutzung von Gesichtserkennung zu verbieten. In der Debatte um das Verbot wurde Gesichtserkennung eine „gefährliche Waffe“ genannt…“ Beitrag von Markus Reuter vom 9. Juni 2020 bei Netzpolitik: „IBM stellt sich gegen Gesichtserkennungstechnologie […] Zu verdanken ist das auch schwarzen Wissenschaftlerinnen, welche die Probleme der Technologie erforschten“. Siehe auch ähnliche Meldungen zu Amazon und Microsoft weiterlesen »

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus

IBM, Amazon und Microsoft: Black Lives Matter beendet (?) Partnerschaften mit der Polizei in der Gesichtserkennung
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Gegen Videoüberwachung„Wer bei 5G-Technik nur an vernetzte Fabrikhallen und den Verkehr der Zukunft denkt, übersieht laut einer aktuellen Studie ein wichtiges Einsatzfeld. Videoüberwachung könnte die treibende Anwendung zur Einführung von 5G-Technik in Unternehmen werden, ergab eine Studie des 5G-Ausrüsters Nokia und des Marktforschers Parks Associates. 83 Prozent von 1000 befragten IT-Entscheidern in den USA und Großbritannien finden Video-Monitoring via 5G eine attraktive Option, 62 Prozent würden 5G-fähige Videokameras kaufen. Auf den weiteren Plätzen folgen die klassischen 5G-Felder: die vernetzen Maschinen der Industrie 4.0 (77 Prozent) und vernetzte Fahrzeuge (73 Prozent). 55 Prozent der für die Nokia-Studie Befragten können sich den Einsatz von 5G bei Virtual und Augmented Reality im Kontext von Schulungen und Informationssystemen vorstellen. Kleine und mittlere Unternehmen schätzen 5G hingegen vor allem als Alternative zur Internetanbindung via Kabel (Fixed Wireless Access, FWA). Zwei Drittel der Befragten haben sich schon näher mit 5G beschäftigt, fast die Hälfte hat schon mit den Planungen für den 5G-Einsatz begonnen. Bei einem Drittel der Befragten ist 5G-Technik bereits im Einsatz. Bei Unternehmen aus der Industrie und der Energiebranche ist die Aufmerksamkeit für 5G am höchsten.“ Meldung von Oliver Diedrich bei heise online am 10. Juni 2020 weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

Videoüberwachung ist die Killer-Anwendung für 5G
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EU erweitert polizeiliche Datenbanken mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung
[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des DigitalismusDie Europäische Kommission hat gestern (4.5.16) ihren Vorschlag zur Neufassung der EURODAC-Verordnung vorgelegt. Geplant sind erhöhte Speicherfristen, die Erweiterung von Datenkategorien und Abgleichsfähigkeiten und der Zwang zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Bisher wird EURODAC zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt. Nun soll das System auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 05. Mai 2016 bei Netzpolitik, siehe dazu: Prüm-Beschluss: Europäische Kriminalämter einigen sich auf Gesichtserkennungssystem weiterlesen »

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus

Prüm-Beschluss: Europäische Kriminalämter einigen sich auf Gesichtserkennungssystem
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[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus„… Die neue Europäische Kommission überlegt offenbar, den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum für die nächsten Jahre zu verbieten. Die neue Kommission von Ursula von der Leyen könnte damit Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) durchkreuzen, 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen mit Echtzeit-Gesichtserkennung zu überwachen. Das temporäre Verbot für Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wird im Entwurf eines Arbeitspapiers der Kommission zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz vorgeschlagen, über das Freitagmorgen Bloomberg, Euractiv und Reuters berichteten. Politico veröffentlichte das Dokument im Volltext. (…) Das Verbot soll zunächst drei bis fünf Jahre andauern und für private wie öffentliche Akteure gelten. Währenddessen müssten eine „solide Methodologie für die Einschätzung der Auswirkungen der Technologie und mögliche Risikomanagementmaßnahmen“ entwickelt werden. Laut dem Reuters-Bericht soll es Ausnahmen für „Sicherheitsprojekte“ und Forschung und Entwicklung geben. (…) Das nun geleakte Arbeitspapier beschreibt fünf mögliche Handlungsoptionen für die Kommission. Zu diesen gehört die freiwillige Kennzeichnung des Einsatzes von KI, spezielle Auflagen für die öffentliche Verwaltung und für Gesichtserkennung, verpflichtende Auflagen für Hochrisiko-Anwendungen, Haftungsregeln und klar Aufsichtsstrukturen. Im Dezember hatte eine weitere Expert:innengruppe der Kommission einen Bericht zu möglichen Haftungsregeln für KI-Anwendungen vorgelegt. Der Bericht schlägt vor, dass die Anwender von besonders risikoreicher Technologie, strenge Haftung für mögliche Schäden tragen. Das neue Arbeitspapier beantwortet nicht direkt die Frage, wer konkret für durch KI-Anwendungen verursachte Schäden haften soll…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 17. Januar 2020 bei Netzpolitik. Siehe dazu aber auch die angebrachte Skepsis weiterlesen »

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EU erwägt Verbot von Gesichtserkennung (?)
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Bodycams: Bundespolizei speichert Aufnahmen bei Amazon

Dossier

Bodycam der PolizeiAufnahmen von Bodycams der Bundespolizei werden auf Servern des Internetkonzerns Amazon gespeichert. Das hat das Bundesinnenministerium einem Medienbericht zufolge dem FDP-Abgeordneten Strasser mitgeteilt. Es geht um sensible Daten von Einsätzen der Bundespolizei. FDP und Grüne haben ein „mehr als ungutes Gefühl“. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ erfahren hat, nutzt die Bundespolizei für die Speicherung der Daten eine Cloud-Lösung von Amazon Web Services. Das habe das Innenministerium auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Strasser erklärt. Begründet werde dies damit, dass es in Deutschland noch keine staatliche Infrastruktur gebe, die den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik entspreche. Amazon Web Services sei der einzige Anbieter, der in Deutschland entsprechende Lösungen anbiete. Laut Ministerium werden die deutschen Datenschutzstandards eingehalten. Die Daten würden verschlüsselt und ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert…“ Beitrag vom 2. März 2019 beim Deutschlandfunk, siehe dazu: [Kleine Anfrage] Bundespolizei speichert Bodycam-Aufnahmen weiter bei Amazon weiterlesen »

Dossier

Bodycam der Polizei"Aufnahmen von Bodycams der Bundespolizei werden auf Servern des Internetkonzerns Amazon gespeichert. Das hat das Bundesinnenministerium einem Medienbericht zufolge dem FDP-Abgeordneten Strasser mitgeteilt. Es geht um sensible Daten von Einsätzen der Bundespolizei. FDP und Grüne haben ein „mehr als weiterlesen »

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