Künstliche Intelligenz erweitert Videotechnik: Die urbane Überwachung

#ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung!Ursprünglich zur Verkehrsbeobachtung gedacht, haben Überwachungskameras in immer mehr Bereichen Einzug gehalten. Mittlerweile können sie mehr als nur Bilder aufzeichnen: Verhaltens- und Gesichtserkennung wecken Begehrlichkeiten. (…) Im Jahr 2018 waren demnach in Hessen in 19 Städten 23 Bildaufzeichnungsanlagen mit 191 Kameras von Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Betrieb. Davon wurden zwischen 2014 bis 2018 vier Überwachungsanlagen in Betrieb genommen. Im Jahr 2018 seien in 494 Fällen Videoaufzeichnungen zur Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ausgewertet worden. Darunter zehn Verstöße gegen die Hundeverordnung. Bei 364.833 erfassten Straftaten im Jahr 2019 in Hessen und einer Aufklärungsquote von 65,2 Prozent fallen weniger als 500 durch Video überwachte Fälle kaum ins Gewicht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum die Videoüberwachung derart favorisiert wird und ob die Verletzung der Privatsphäre selbst bei Berücksichtigung des Rückgangs um 7.965 Straftaten im Vergleich zum Vorjahr gerechtfertigt ist. (…) Auch wenn in Deutschland der Liveabgleich noch nicht verbreitet ist, nutzen Ermittler Daten aus Videoüberwachung und anderen Bildaufnahmen zunehmend rückwirkend. Bei der Polizei werden die biometrischen Gesichtsbilder in der polizeilichen Datenbank INPOL-Z gespeichert und beim BKA geführt. (…) Diese Überwachungsmöglichkeiten stellen nicht nur im öffentlichen Raum eine Gefahr dar, sondern bieten Arbeitgebern ebenfalls weitreichende Überwachungsmöglichkeiten, um ihre Arbeitnehmer auf Konzern- oder Firmenlinie zu halten. Die meisten Menschen brauchen lediglich die Überwachungsmöglichkeiten zu kennen, um sich wohl zu verhalten…“ Gastbeitrag von Jürgen Korell und Thomas Brunst vom 30.12.2020 bei Netzpolitik externer Link

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