Bodycams: Bundespolizei speichert Aufnahmen bei Amazon

Dossier

Bodycam der PolizeiAufnahmen von Bodycams der Bundespolizei werden auf Servern des Internetkonzerns Amazon gespeichert. Das hat das Bundesinnenministerium einem Medienbericht zufolge dem FDP-Abgeordneten Strasser mitgeteilt. Es geht um sensible Daten von Einsätzen der Bundespolizei. FDP und Grüne haben ein „mehr als ungutes Gefühl“. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ erfahren hat, nutzt die Bundespolizei für die Speicherung der Daten eine Cloud-Lösung von Amazon Web Services. Das habe das Innenministerium auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Strasser erklärt. Begründet werde dies damit, dass es in Deutschland noch keine staatliche Infrastruktur gebe, die den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik entspreche. Amazon Web Services sei der einzige Anbieter, der in Deutschland entsprechende Lösungen anbiete. Laut Ministerium werden die deutschen Datenschutzstandards eingehalten. Die Daten würden verschlüsselt und ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert…“ Beitrag vom 2. März 2019 beim Deutschlandfunk externer Link, siehe dazu:

  • [Kleine Anfrage] Bundespolizei speichert Bodycam-Aufnahmen weiter bei Amazon New
    „… Wenn die Bundespolizei ihre Einsätze mit Bodycams filmt, landen die Aufnahmen nicht etwa auf speziell geschützten Polizei-Servern, sondern bei Amazon. Das machte im März kurz nach Start des Bodycam-Einsatzes Negativ-Schlagzeilen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber forderte, die Praxis „zwingend“ umzustellen. Es sollte eine Übergangslösung sein, rechtfertigte man sich damals. Bis heute hat sich aber nichts geändert. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linkenabgeordneten Ulla Jelpke hervor. Die Bundespolizei prüfe „fortlaufend Optimierungen in der bisherigen Architektur als auch Migrationsmöglichkeiten in andere Umgebungen“, doch: „Geeignete Alternativen stehen noch nicht zur Verfügung.“ Im Gegensatz zu manchen Länderpolizeien setzt die Bundespolizei Bodycams erst seit Februar flächendeckend ein. Laut einer Dienstvereinbarung zwischen Innenministerium und dem Personalrat der Bundespolizei soll diese Praxis Anfang 2020 evaluiert werden. Dazu soll die Polizeibehörde etwa erheben, wie viele der Aufnahmen nachträglich für eine weitere Verarbeitung gesperrt werden. (…)Interessant ist jedoch, welche Daten nicht erhoben werden. Laut Innenministerium gibt es zu vielen Fragen keine Statistiken: Wie viele Beamte führen aus welchen Anlässen Bodycams mit sich? Wie viele Stunden aufgezeichnetes Material gibt es und wie viel davon wurde letztlich ausgewertet? Wie oft wurden Aufzeichnungen zur Strafverfolgung länger als 30 Tage aufgehoben und wie relevant waren sie für etwaige Gerichtsverfahren? Fragestellerin Jelpke findet das fragwürdig. Der Einsatz von Bodycams sei völlig intransparent und es müsse sichergestellt werden, dass dieser ordentlich evaluiert werde. „Nicht nur unter personalrechtlichen und polizeitaktischen Prämissen, sondern auch unter datenschutzrechtlichen. Das ist im Moment nicht der Fall“, schreibt Jelpke…“ Beitrag von Anna Biselli vom 11. November 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Grundrechtliche Anmerkungen zu Bodycams: Bundespolizei speichert Aufnahmen bei Amazon 
    Die entsprechenden Daten werden gespeichert bei AWS (Amazon Web Services) Amazon. Die einschlägigen Nutzungsbedingungen von AWS  externer Link diesbezüglich lauten: [Auszug]
    »IHR ACCOUNT
    AWS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Erbringung von Services abzulehnen, Konten zu löschen und Inhalte zu entfernen oder zu bearbeiten.
    BEWERTUNGEN, KOMMENTARE, MITTEILUNGEN UND ANDERE INHALTE
    Wenn Sie Inhalte posten oder Materialien einreichen und sich aus unseren Hinweisen nichts anderes ergibt, gewähren Sie AWS ein nicht ausschließliches, gebührenfreies, unbefristetes, unwiderrufliches und vollständig unterlizenzierbares Recht, diese Inhalte zu nutzen, zu reproduzieren, zu ändern, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, hiervon abgeleitete Werke zu erstellen, zu vertreiben und weltweit in allen Medien wiederzugeben. Sie gewähren AWS und deren Unterlizenznehmern das Recht, den Namen, den Sie im Zusammenhang mit solchen Inhalten übermitteln, zu nutzen, wenn dies von AWS oder deren Unterlizenznehmern gewünscht ist.
    ANWENDBARES RECHT
    Mit dem Besuch der AWS Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass für diese Nutzungsbedingungen und sämtliche Streitigkeiten, gleich welcher Art, die gegebenenfalls zwischen Ihnen und AWS entstehen, das Recht des Staates Washington, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts, Anwendung findet.
    RECHTSSTREITIGKEITEN
    Über alle Streitigkeiten, die in irgendeinem Zusammenhang mit Ihrem Besuch der AWS Seite oder mit der Bereitstellung von Services durch AWS oder über die AWS Seite stehen und bei denen die insgesamt von einer oder mehreren Parteien geltend gemachte Gesamtforderung $ 7.500 übersteigt, soll ein beliebiges staatliches oder Bundesgericht in King County, Washington entscheiden. Sie stimmen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und örtlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu.« [Auszug Ende]
    Verantwortlich für die Bundespolizei ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, mithin unser Bundeshorst.
    Diese Übertragung der entsprechenden Rechte sowie des Gerichtsstandes betrifft definitiv die Abtretung hoheitlicher Rechte der Bundesrepublik vor allem im Hinblick auf unsere Grundrechte. Aufschrei? Nirgendwo!

    Anmerkungen von Ingmar Vetter (https://grundrechte.org externer Link) vom 18.3.2019 – wir danken!
  • Bundespolizei goes Amazon 
    Eine neue Form von Public-Private-Partnership: Die Bundespolizei speichert Bodycam-Aufnahmen auf Servern von Amazon. Eine ganz neue Form von Public-Private-Partnership ist offensichtlich die deutsche Bundespolizei eingegangen. Kürzlich wurde bekannt, dass die Strafverfolgungsbehörde die Aufnahmen ihrer mit Bodycams ausgestatteten Einsatzkräfte nun auf den Servern von Amazon speichert. (…) Aber vielleicht träumt ja die Bundespolizei bei dieser strategischen Partnerschaft insgeheim auch schon von „Amazon Rekognition“. Dieses KI-gestützte Gesichtserkennungsprogramm verkauft Amazon seit gut zwei Jahren an die US-Polizei. Rekognition ist bei der Überwachung im öffentlichen Raum in der Lage, bis zu hundert Gesichter in Echtzeit abzugleichen und an den Gesichtern der ins Visier genommenen Personen auch deren Gemütsverfassung abzulesen.“ (…) Amazon Rekognition ist also ein universell seinsetzbares, totalitäres Überwachungswerkzeug, das leicht und bequem über die Amazon Web Services zur Verfügung gestellt werden kann. Natürlich auch auf Servern, die in Deutschland stehen. Mal ganz abgesehen von solch demokratiegefährdenden Horrorvisionen zählt der neue Geschäftspartner der Bundespolizei bekanntlich weltweit zu den ganz großen Steuervermeidern. Auch in Deutschland. Was vor allem daran liegt, dass Sozialdemokrat und Finanzminister Olaf Scholz bisher alle Bemühungen zur Einführung einer EU-weiten Digitalsteuer konsequent verhindert…“ Artikel von Johannes Bröckers vom 18. März 2019 bei telepolis externer Link
  • Bundespolizei: Bilddaten-Speicherung bei Amazon ist nur Übergangslösung 
    Die Bundespolizei wurde für die Speicherung von Bildaufnahmen in der Amazon-Cloud kritisiert. Nun verteidigt sich die Behörde: Es handle sich dabei um eine Übergangslösung. (…) Der Sprecher des Bundespolizeipräsidiums, Gero von Vegesack, äußerte nun, dass die Amazon-Speicherlösung solange notwendig sei, bis eine vergleichbare Cloud-Lösung seitens des Bundes zur Verfügung stünde, berichtet Heise mit Bezug auf eine dpa-Meldung. Den Sicherheitsbedenken stellt Vegesack entgegen, dass die Amazon-Lösung zur Speicherung der Daten vorab in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft worden sei. Demnach wären die in der Cloud abgelegten Bilder hoch verschlüsselt und es sei nicht möglich, Profilbilder einzelnen Personen zuzuordnen. Falls es sich nicht um Beweismittel in laufenden Verfahren handele, werden die Bilder nur 30 Tage lang bei Amazon abgelegt, heißt es weiter. (…) Solche sensiblen Daten auf lokalen Servern zu speichern, wie es bei der Landespolizei üblich ist, ist laut Vegesack keine Alternative: Die Bundespolizei rechtfertigt die zentrale Speicherlösung vor allem damit, dass die Beamten bundesweit und flexibel agieren müssen und Zuständigkeiten häufig wechselten. (…) Bis zum Ende des Jahres 2020 will man insgesamt 2.300 Kameras im Einsatz haben. Lediglich Amazon verfügt derzeit offenbar über eine adäquate technische Lösung, um die Aufnahmen aus der Bodycam zentral zu speichern und abzurufen. Bislang gibt es keine genauen Angaben, wann eine Cloud-Lösung direkt vom Bund überhaupt zur Verfügung steht.“ Beitrag von Hanna Behn vom 18. März 2019 beim Amazon-Watchblog externer Link
  • Bundespolizei verteidigt Speicherung von Polizeibildern bei Amazon 
    „… Die Bundespolizei hat die Speicherung von Bildaufnahmen von Einsätzen der Beamten auf Servern von Amazon als Übergangslösung verteidigt. Dies sei so lange notwendig, bis bundeseigene und für diesen Zweck geeignete Clouds zur Verfügung stünden, sagte der Sprecher des Bundespolizeipräsidiums, Gero von Vegesack, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Sprecher stellte in dem Zusammenhang klar, dass die gefundene Lösung mit Amazon im Vorfeld über mehrere Monate gemeinsam mit dem BSI – letztendlich mit positivem Ergebnis – geprüft worden sei…“ Meldung vom 16. März 2019 beim Handelsblatt online externer Link (im Abo!)
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=145131
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