Strafe für Spontanprotest nach dem NRW-Versammlungsgesetz: Polizei nimmt Unmut gegen AfD-Infostand zum Anlass für Razzia beim Antifaschisten in Siegen
noAfD (1. Mai 2019 in Aschaffenburg)Ein Antifaschist aus Siegen musste am eigenen Leib erfahren, wozu das seit einem Jahr gültige NRW-Versammlungsgesetz die Polizei ermächtigt: Weil er sich im April 2022 zusammen mit anderen vor einen Wahlkampfstand der AfD gestellt und ein Schild (»Gegen Nazis«) hochgehalten hatte, führte die Staatsmacht am 12. Januar 2023 eine Razzia bei dem 29jährigen durch. (…) Demnach hatte es gegen 6.30 Uhr an der Haustür des 29jährigen geklingelt. Als dieser öffnete, habe eine Polizistin unmittelbar ihren Fuß in die Tür gestellt und »Hausdurchsuchung!« gerufen. Der Betroffene habe um Aushändigung eines Durchsuchungsbeschlusses gebeten und wollte Kontakt zu seiner Anwältin aufnehmen. Dem seien die Beamtinnen und Beamten zunächst nachgekommen. Doch noch während des Telefongesprächs hätten sie versucht, weiter in die Wohnung zu gelangen. Mit den Worten »Es reicht jetzt« sei der Mann gewaltsam zu Boden gebracht, mit Handschellen fixiert und mit Pfefferspray angegriffen worden. Es sei eine rund eineinhalbstündige Durchsuchung der Wohnung ohne unabhängige Zeugen erfolgt. Diese sind gesetzlich allerdings vorgesehen…“ Artikel von Henning von Stoltzenberg in der jungen Welt vom 08.02.2023 („Strafe für Spontanprotest“) und mehr dazu weiterlesen »

noAfD (1. Mai 2019 in Aschaffenburg)

Strafe für Spontanprotest nach dem NRW-Versammlungsgesetz: Polizei nimmt Unmut gegen AfD-Infostand zum Anlass für Razzia beim Antifaschisten in Siegen
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VVN: Den Naziklüngel zerschlagen!„Es sind kleine Plakate, aber sie führen zu großen Aktivitäten. Im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg entfernt die Polizei verschiedene Zettelvarianten, auf denen auf einen Polizistenkollegen aufmerksam gemacht wird, der rechtsextreme Posts über Facebook verbreitete. „Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Beleidigung“, sagt ein Polizeipressesprecher der taz und bestätigt, dass die „Zettel wiederholt als Beweismittel sichergestellt“ wurden. Eines der kleinen Plakate ist in den ersten Zeilen wie eine Stellenausschreibung formuliert: „PK44 sucht COP4U mit ‚Berufserfahrung’“. In Klammern gesetzt heißt es aber weiter: „Hart, Gerecht und Rechtsradikal“.Kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres war dem Bürgerschaftsabgeordneten der Linken, Deniz Celik, aufgefallen, dass gegen einen bürgernahen Polizeibeamten (COP4U) aus dem Polizeikommissariat 44 in Wilhelmsburg interne Maßnahmen eingeleitet wurden. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion erst brachte den Vorgang in die Öffentlichkeit…“ Artikel von Andreas Speit vom 6. Februar 2023 in der taz online und mehr daraus weiterlesen »

VVN: Den Naziklüngel zerschlagen!

Die Hamburger Polizei beschlagnahmt Plakate, die auf einen rechtsextremen Polizisten aufmerksam machen, der als COP4U an Schulen im Einsatz war
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Erweiterte Polizei-Kompetenzen: Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern billigt neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz

Dossier

„SOGenannte Sicherheit“ - Bündnis gegen die Verschärfung des SOG in MV„Geht es nach dem Willen der Landesregierung, dürfen Polizisten künftig Smartphones von Verdächtigen abhören und auf verschlüsselte Daten zugreifen. Auch der sogenannte finale Rettungsschuss, etwa bei Amokläufen, soll neu geregelt werden. Mecklenburg-Vorpommern passt sein Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) den neuen digitalen und rechtlichen Gegebenheiten an. (…) Dazu gehörten eine für Polizisten rechtssichere Formulierung des finalen Rettungsschusses etwa bei Amokläufen oder terroristischen Ereignissen sowie die Videoüberwachung im Polizeigewahrsam. Geregelt werde auch der Einsatz von Drohnen sowie die „gezielte Kontrolle” mutmaßlichen Drogenkurieren, Einbrechern oder Terroristen. Auch soll die Polizei künftig Veranstaltern mit Daten dabei helfen dürfen, das Securitypersonal bei Großereignissen wie Fußballspielen auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wird dem Ministerium zufolge ergänzt…“ Meldung vom 29. Januar 2019 beim Nordkurier online – interessant, wie heimlich still und leise „das Einschleusen von Ausländern“ mit Terrorismus auf eine Stufe gestellt wird… Siehe mehr dazu und zur Gegenwehr. NEU: BVerfG: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig – auf die Teile wird es wohl ankommen weiterlesen »

Dossier zum neuen Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern

„SOGenannte Sicherheit“ - Bündnis gegen die Verschärfung des SOG in MV

BVerfG: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig – auf die Teile wird es wohl ankommen
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Der schwäbische Riot: Die einen schreien jetzt, wie vorher auch schon, nach dem „starken Mann“ und starker Polizei…

Dossier

Züricher Polizei mit Gummigeschossen am 1. MaiNun ist sie also gekommen: Die Welt nach Stuttgart. Junge Leute die revoltieren, weil die Polizei sie kontrollieren will. Das kennt man aus den Vororten von Paris, London oder Stockholm, aus den USA oder sonstigen Ghetto- oder Slum-Landschaften, die keine großen – und in der Regel auch wenig kleine – Perspektiven bieten. Mit kaputten Autos, Fensterscheiben und Geschäftsplänen. Und jetzt eben auch in der Neckar-Metropole, wo die Autoindustrie auch schon lange nicht mehr das ist, was sie einmal war. Die Reaktionen darauf kennt man aber ebenfalls (…) Noch nicht einmal die Frage wird gestellt, ob es sich vielleicht um eine „anlasslose Kontrolle“ handelte, das typischste Beispiel des Weges zum Polizeistaat. (…) Wenn jetzt vermutlich die große Debatte von Kommentatoren und unsäglichen Fernseh-ModeratorInnen darüber beginnt, was „aus Stuttgart“ zu lernen sei, dann ist das: Die falsche Frage… (Das ursprüngliche vollständige Vorwort – und Statement – von Helmut Weiss zu diesem Dossier ganz unten). Siehe dazu einige Beiträge auch zur weiteren Entwicklung und NEU: Stuttgarter Unrechtsprechung geht in die zweite Runde: Berufung im „Krawallnacht“-Prozess ab 2. Februar – »Das Bekenntnis zu linker Haltung wird bestraft« weiterlesen »

Dossier zum schwäbischen Riot

Züricher Polizei mit Gummigeschossen am 1. Mai

Stuttgarter Unrechtsprechung geht in die zweite Runde: Berufung im „Krawallnacht“-Prozess ab 2. Februar – »Das Bekenntnis zu linker Haltung wird bestraft«
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Deutsch-französische Migrationsabwehr: Innenministerien beider Länder gründen neue Polizeieinheit
Amnesty International: Bericht "Dangerously disproportionate: The ever-expanding national security state in Europe" (Januar 2017)„Deutschland und Frankreich wollen ihre Zusammenarbeit gegen »Migrationsströme« verstärken. Hierzu hatten die beiden Länder 2021 eine »Gemeinsame deutsch-französische Diensteinheit« (GDFD) eingerichtet. (…) Zur »Bekämpfung der irregulären Migration« soll die GDFD gemeinsame Streifen an der Grenze der beiden Länder durchführen. Bislang seien Einsätze lediglich in der Eurometropole Kehl/Straßburg erfolgt, so das Innenministerium auf Anfrage von »nd«. Daran beteiligt sind die Bundespolizei und die französische Grenzpolizei. Die Einheit soll »anlassbezogen« auch die örtlichen Dienststellen bei besonderen Einsatzlagen unterstützen. Genannt werden gemeinsame »Großkontrollen zur Feststellung von Behältnisschleusungen« und der Einsatz anlässlich des Weihnachtsmarkts in Straßburg…“  Artikel von Matthias Monroy vom 24. Januar 2023 in Neues Deutschland online und mehr daraus weiterlesen »

Amnesty International: Bericht "Dangerously disproportionate: The ever-expanding national security state in Europe" (Januar 2017)

Deutsch-französische Migrationsabwehr: Innenministerien beider Länder gründen neue Polizeieinheit
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Aus Stuttgarter »Krawallnacht« 2020 nichts gelernt: Sylvester 2022 und die „Integrationsverweigerer“ von Berlin und Borna

Dossier

Züricher Polizei mit Gummigeschossen am 1. Mai„… Über Randale in der Silvesternacht tobt derzeit eine bundesweite politische Debatte. Auslöser sind Vorfälle in Berlin, wo aus größeren Gruppen heraus ebenfalls Polizisten mit Pyrotechnik angegriffen und Feuerwehrleute an Löscharbeiten gehindert wurden. Verantwortlich gemacht wurden »gewaltbereite Integrationsverweigerer«, wie es Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Kurznachrichtendienst Twitter formulierte: »junge Männer mit Migrationshintergrund, die unseren Staat verachten«. Zunächst war von 145 Festnahmen die Rede. Inzwischen präzisierte die Polizei, aufgrund der Böllerattacken seien 38 Personen festgenommen worden, von denen zwei Drittel deutsche Staatsbürger seien. Aus der Berliner CDU wurde die populistische und von der AfD kopierte Forderung geäußert, deren Vornamen zu veröffentlichen – mit der Intention nachzuweisen, dass es sich um Menschen handelt, die abfällig als »Passdeutsche« bezeichnet werden. Folgerichtig wird in den sozialen Medien auch im Fall Borna gefragt, ob »die CDU Sachsen schon die Nennung der Vornamen« verlangt habe und wie mit den »Integrationsverweigerern« in der Kleinstadt umzugehen sei...“ Aus dem Artikel von Hendrik Lasch vom 09.01.2023 im ND online – siehe mehr daraus und zur Debatte NEU: Wo bleibt die Entschuldigung? Zwei Wochen nach Silvester wird bekannt, dass der Höhepunkt der Gewalt gegen Einsatzkräfte nicht in Neukölln lag weiterlesen »

Dossier: Sylvester 2022 und die „Integrationsverweigerer“ von Berlin und Borna

Züricher Polizei mit Gummigeschossen am 1. Mai

Wo bleibt die Entschuldigung? Zwei Wochen nach Silvester wird bekannt, dass der Höhepunkt der Gewalt gegen Einsatzkräfte nicht in Neukölln lag
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Gebührenordnung der (Bundes)Polizei macht Demonstrieren und zivilen Ungehorsam zur Preisfrage

Dossier

Bargeld (Foto: Mag Wompel)„… Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Bundesinnenministerium (BMI) noch etwas hinzugefügt: eine Strafe vor der Strafe. In einer im Oktober in Kraft getretenen Verordnung wurde festgelegt, dass sie für die nicht bestellte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen. Die Identitätsfeststellung: 53,75 Euro. Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro. Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro. Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro. Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro. Für einen stinknormalen Polizeieinsatz soll man also eine hohe dreistellige Summe auf den Tisch legen, noch bevor der Rechtsstaat über ihre Schuld befindet und die eigentliche Strafe verhängt. Fast verwunderlich, dass man nicht noch 10 Cent für jede angefallene Seite Papier berappen muss. „Besondere Gebührenverordnung des BMI“ nennt sich diese Schikane. Zur Kasse gebeten werde soll, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine „Gefahrenlage“ schafft. Blöd nur, dass der Großteil von Strafrechtsverstößen unter diese Kategorien fällt. (…) Dass die Bundespolizei nun aber ihre ureigensten Tätigkeiten, die die BürgerInnen mit ihren Steuer schon längst finanziert haben, mit einem zusätzlichen Preisschild versieht, ist als Ausuferung eines repressiven Polizeistaats zu verstehen…“ Artikel „Bezahlte Repression: Gebühren für Maßnahmen der Polizei“ von Erik Peter am 04. Februar 2020 in der taz online, siehe dazu NEU: Protest muss man bezahlen können: Wer von der Hamburger Polizei in Gewahrsam genommen wird, muss dafür jetzt Gebühren entrichten weiterlesen »

Dossier zur Gebührenordnung der (Bundes)Polizei

Bargeld (Foto: Mag Wompel)

Protest muss man bezahlen können: Wer von der Hamburger Polizei in Gewahrsam genommen wird, muss dafür jetzt Gebühren entrichten
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Dossier

Neues Polizeigesetz in Brandenburg stoppen - Grundrechte schützen!Sie wollen ein neues Polizeigesetz verabschieden, das die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Polizei massiv ausweitet. Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung werden untergraben. Das neue Gesetz ist damit ein Angriff auf die Grundrechte aller Menschen. Gerade im Hinblick auf eine mögliche rechtspopulistische Regierungsbeteiligung dürfen keine unverhältnismäßigen Instrumente eingeführt werden, bei denen man darauf angewiesen wäre, dass die Landesregierung es gut mit Demokratie und Meinungsfreiheit meint. (…) Heute politisch aktiv, morgen schon „Gefährder“ Im Rahmen der „Terrorismus“-Abwehr werden polizeiliche Befugnisse weit ins Vorfeld einer konkreten Gefahrensituation verlagert. (…) Mit Aufenthaltsgeboten – im Gesetz als Meldeauflagen bezeichnet – kann die Polizei bestimmen, wo sich bestimmte Personen aufhalten müssen und wo sie sich nicht aufhalten dürfen. Zwar soll das nur für bestimmte Personengruppen gelten, die Definitionen sind aber sehr unklar...“ Umfangreich begründete Petition bei Campact, siehe dazu das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz und den Polizeigesetzentwurf sowie NEU: Streit ums Polizeigesetz: Stübgen schiebt Frauen vor und will bei Fällen häuslicher Gewalt Einsatz von Bodycams in Wohnungen erlauben und ärztliche Schweigepflicht aussetzen weiterlesen »

Dossier zum Brandenburger Polizeigesetz

Neues Polizeigesetz in Brandenburg stoppen - Grundrechte schützen!

Streit ums Polizeigesetz: Stübgen schiebt Frauen vor und will bei Fällen häuslicher Gewalt Einsatz von Bodycams in Wohnungen erlauben und ärztliche Schweigepflicht aussetzen
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#RheinmetallEntwaffnen mit Camp und Aktionstagen vom 30.8. bis 4.9.22: Kassel entwaffnen ist (k)eine Kunst!

Dossier

#RheinmetallEntwaffnen mit Camp und Aktionstagen vom 30.8. bis 4.9.22: Kassel entwaffnen ist (k)eine Kunst!Die Militarisierung ist zurück. Und sie ist gekommen um zu bleiben, und um unsere Gesellschaft grundlegend zu verändern. Aufrüstung ist laut Regierungsparteien und vielen Medien die alternativlose Antwort auf die aktuellen Verhältnisse – moralisch-ethische Notwendigkeit, einziger ehrlicher Ausdruck von Solidarität. Wer sie ablehnt oder auch nur in Frage stellt, wird verunglimpft, ergreift Partei für Russland oder sei ignorant und weltfremd. (…) Doch um Frieden zu erreichen braucht es die Verweigerung derjenigen, deren Leben in diesem Krieg geopfert werden. Noch mehr Waffen werden dem Sterben kein Ende bereiten – der Ukraine droht ein jahrelanger Krieg, unzählige Tote sind schon jetzt zu beklagen. Die territorialen Grenzen des ukrainischen Nationalstaates um jeden Preis zu wahren, die Ukrainer*innen als Kanonenfutter im russischen Angriffskrieg zu verheizen, dies kann und wird nicht der Fluchtpunkt unserer Politik sein…“ Aus dem Aufruf, siehe das Programm und NEU: Strafverfahren gegen die Anmelderin vom Rheinmetall-Entwaffnen-Camp eingestellt – doch weiterer Prozesstermin am 12. Januar in Kassel weiterlesen »

Dossier zu Camp und Aktionstagen vom 30.8. bis 4.9.22: Kassel entwaffnen ist (k)eine Kunst!

#RheinmetallEntwaffnen mit Camp und Aktionstagen vom 30.8. bis 4.9.22: Kassel entwaffnen ist (k)eine Kunst!

Strafverfahren gegen die Anmelderin vom Rheinmetall-Entwaffnen-Camp eingestellt – doch weiterer Prozesstermin am 12. Januar in Kassel
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Dossier

VVN: Den Naziklüngel zerschlagen!Muslime werden als „fanatische Primatenkultur“ bezeichnet, Flüchtlinge mit Vergewaltigern oder Ratten gleichgesetzt, Neonazis als mögliche „Verbündete“ bei linken Demonstrationen bezeichnet. (…) Es handelt sich um den internen Chat einer Dienstgruppe der Berliner Polizei. Mehr als 25 Beamte haben sich darin ausgetauscht. (…) Vor allem sieben Beamte äußern sich darin regelmäßig klar rassistisch, häufig in Form von vermeintlichen „Witzen“. Kollegen kommentieren die Äußerungen häufig mit Zustimmung. (…) MONITOR vorliegende Unterlagen dokumentieren zudem, dass ein Vorgesetzter der Gruppe über rassistische Äußerungen im Chat informiert war. Eingeschritten ist er aber offenbar nicht…“ Pressemeldung vom 01.10.2020 beim WDR zum Beitrag von Aiko Kempen, Julia Regis und Mathea Schülke in der Monitor-Sendung vom 1. Oktober 2020, siehe dazu NEU: Fremdenfeindliche Inhalte in Gruppenchats: Staatsschutz ermittelt gegen 62 Polizeibeamte in Berlin [also Einzelfälle?] weiterlesen »

Dossier zu rassistischen Chatgruppen bei der Polizei Berlin

VVN: Den Naziklüngel zerschlagen!

Fremdenfeindliche Inhalte in Gruppenchats: Staatsschutz ermittelt gegen 62 Polizeibeamte in Berlin [also Einzelfälle?]
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Bodycams bei der Polizei – nicht nur zum Schutz von Polizistinnen und Polizisten!

Dossier

Bodycam der Polizei„Eine neue Dienstvereinbarung des Bundesinnenministeriums regelt, dass Bodycam-Aufnahmen, die von Polizistinnen und Polizisten zur Einsatzdokumentation gemacht wurden, bei Vorwürfen polizeilichen Fehlverhaltens nicht für interne Ermittlungen der Bundespolizei verwendet werden dürfen. Vor dem Hintergrund, dass 20.000 Bundespolizistinnen und -polizisten mit stets aufnahmebereiten Bodycams ausgerüstet werden, kritisiert die Süddeutsche Zeitung, dass die Asymmetrie zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und der Polizei auf der anderen Seite auf diese Weise verstärkt wird. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) feierte diese Vereinbarung hingegen als großen Erfolg – nicht zuletzt, da die Videodateien nicht zur Verhaltensüberwachung oder Leistungskontrolle durch Vorgesetzte genutzt werden dürfen. Aber was folgt aus dieser Regelung im Detail? Sind deswegen die Bodycam-Aufnahmen auch für strafrechtliche Ermittlungen ausgeschlossen?…“ Beitrag von Hartmut Aden und Jan Faehrmann vom 2. März 2019 beim Verfassungsblog. Siehe mehr daraus und dazu NEU: Bodycams: Wunsch und Wirklichkeit weiterlesen »

Dossier zu Bodycams der Polizei

Bodycam der Polizei

Bodycams: Wunsch und Wirklichkeit
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VVN: Den Naziklüngel zerschlagen!„Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen mehr als 50 Beschuldigte wegen des Verdachts rassistischer Posts in Chatgruppen. „Unter den beschuldigten Personen befinden sich nach dem derzeitigen Stand vier Beamte der rheinland-pfälzischen Polizei, ein ehemaliger Student der Hochschule der Polizei sowie zwei Beamte der Bundespolizei“, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag in Koblenz mit. (…) Im Zuge der Ermittlungen seien Ende August bei mehreren Beschuldigten Durchsuchungsmaßnahmen erfolgt. (…) Derzeit sei davon auszugehen, dass die über 50 Beschuldigten in der Zeit von Juli 2018 bis 2021 in verschiedenen Messenger-Chatgruppen eine insgesamt zweistellige Zahl von möglicherweise strafrechtlich relevanten Beiträgen veröffentlicht hätten…“ Meldung vom 8. November 2022 im MiGAZIN weiterlesen »

VVN: Den Naziklüngel zerschlagen!

Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen über 50 rheinland-pfälzische Polizisten wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung in rassistischen Chats
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Bundesverfassungsgericht erklärt Datenweitergabe von Inlandsgeheimdienst an Polizei für unzulässig fordert gesetzliche Nachbesserungen zum Trennungsgebot
Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in Berlin„Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nicht mehr, wie bislang üblich, heimlich über Personen gesammelte Daten nach Belieben an Polizeibehörden weitergeben. So steht es in der schriftlichen Fassung des Urteils vom 28. September, das am Donnerstag auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht wurde. Die Praxis verstößt demnach gegen das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei, das nach den Erfahrungen mit der Gestapo unter dem Naziregime als deutscher Rechtsgrundsatz gilt. Konkret geht es in dem Urteil um Paragraph 20 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der die Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden bestimmt…“ Artikel von Matthias Monroy in der jungen Welt vom 4. November 2022, siehe mehr daraus und dazu weiterlesen »

Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in Berlin

Bundesverfassungsgericht erklärt Datenweitergabe von Inlandsgeheimdienst an Polizei für unzulässig fordert gesetzliche Nachbesserungen zum Trennungsgebot
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Stoppt Polizeigewalt„Mehr als 15 Minuten lang habe der Polizist ihm das Knie in den Nacken gedrückt. Selbst als er sich erbrechen musste und ohnmächtig wurde, hätten sie nicht von ihm abgelassen. Was der Schwarze Deutsche Zefanias M. am Mittwoch vor dem Gerichtssaal erzählt, erinnert unweigerlich an den Polizeieinsatz in den USA vor rund zweieinhalb Jahren, bei dem ein Polizist dem Schwarzen US-Amerikaner George Floyd neun Minuten lang das Knie in den Nacken presste, bis dieser verstarb. „Ich habe gesagt: ‚Ich glaube, ich ersticke‘. Da meinte der Polizist nur: ‚Hoffentlich‘“, sagt M. Zefanias M. hat überlebt. Dafür muss er sich nun vor Gericht wegen tätlichen Angriffs, Körperverletzung und Beleidigung gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. „Polizisten dürfen dich schlagen und quälen, aber wehe, du beleidigst sie“, sagt M. resigniert. Auch er hat Anzeige gestellt gegen die Beamt*innen, wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung. Doch das Verfahren wurde eingestellt…“ Artikel von Marie Frank vom 2. November 2022 in der taz online weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt

Die Angst im Nacken: 15 Minuten lang soll ein Polizist einem Schwarzen das Knie in den Nacken gedrückt haben, bis er bewusstlos wurde. Nun steht das Opfer vor Gericht
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Stoppt Polizeigewalt„… Es sind unfassbare Sätze. Geschrieben von Münchner Polizisten. „Voller Vorfreude“ traten Beamte der Altstadtwache ihre Nachtschicht an, „um Menschen zu zerstören“. Deren Leben wollten sie „in Horror verwandeln“. So äußerten sich Erik S. (38) und Andreas Z. (28) in Handy-Chats – und tauschten wochenlang gegenseitig Gewaltfantasien aus. Beide Polizisten stehen jetzt vor Gericht. (…) Beide hätten in Einsätzen „gezielt unangemessene Gewalt angewendet“, „Leute schikaniert“ und sich „an dem, was man erreicht hat, noch erfreut“. Vor allem Obdachlose, Ausländer und Alkoholisierte seien von den Beamten brutal attackiert worden – aus Lust an der Gewalt. (…)Hinterher notierten die Polizisten in ihren Bericht, sie seien zuerst angegriffen worden oder es hätte heftigen Widerstand gegeben…“ Artikel von Andreas Thieme vom 25. Oktober 2022 im Merkur online weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt

Polizei-Skandal in München: Beamte verprügelten Obdachlose und Feiernde – „um Menschen zu zerstören“
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