Nach dem Migrationsrecht werden auch MigrationsrechtlerInnen angegriffen: Anwältin des späteren Täters von Solingen nach Anfeindungen unter Polizeischutz
Menschenrechte nicht vergessenDie „Identitäre Bewegung“ hat vor einer Dresdner Anwaltskanzlei Holzkreuze aufgestellt und sie für das Attentat in Solingen mitverantwortlich gemacht. (…) Dazu stellten sie ein Plakat auf, auf welchem die Rechtsanwälte mitverantwortlich für den Tod von drei Menschen bei einem Anschlag in Solingen im August gemacht wurden. Die Kanzlei hatte den 26 Jahre alten Tatverdächtigen zuvor bei dessen Asylverfahren vertreten. (…) Die Dresdner Anwältin, vor deren Kanzlei die Kreuze aufgestellt wurden, wird nach der Berichterstattung über das Attentat von Solingen und den tatverdächtigen Syrer in den Sozialen Medien heftig angefeindet. Rechte Medien hatten den Namen ihrer Kanzlei veröffentlicht. „Selbstverständlich prallen die Bedrohungen nicht spurlos an mir ab. Sie werden mich aber nicht davon abhalten, weiterhin als Anwältin tätig zu sein“, sagte sie auf Anfrage des MDR. „Die Angriffe auf mich sind Angriffe auf die Anwaltschaft und den Rechtsstaat im Gesamten. Dies dürfen und werden wir nicht dulden.“…“ Meldung vom 04.09.2024 von MDR Sachsen („Nach Anschlag in Solingen „Identitäre“ bedrohen Kanzlei des mutmaßlichen Täters“) – siehe mehr Informationen und v.a. die zum Glück breite Unterstützung für die Kollegin weiterlesen »

Menschenrechte nicht vergessen

Nach dem Migrationsrecht werden auch MigrationsrechtlerInnen angegriffen: Anwältin des späteren Täters von Solingen nach Anfeindungen unter Polizeischutz
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„Kennen wir nur aus Guantanamo“: Sicherheitsdienst misshandelt Asylbewerber

Dossier

European Homecare: "Schlagkräftiges Team" für die FlüchtlingsbetreuungSicherheitsleute in einem nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheim sollen dort Menschen misshandelt haben. Ein Handyfoto zeigt ein Opfer gefesselt am Boden, den Fuß eines Wachmanns im Nacken. Die Landesregierung ist alarmiert, der Sumpf könnte tief sein…“ Meldung vom 28. September 2014 bei N-TV. Aus dem Text: „… Es gebe Hinweise auf mehrere Körperverletzungsdelikte, sagte Richter weiter. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten am Freitag Ermittlungen aufgenommen, nachdem sie ein Video erhalten hatten, das einen anderen Übergriff auf Flüchtlinge in der Einrichtung zeigt. Die Aufnahmen zeigen nach Angaben der Polizei eine Person neben einer Matratze mit Erbrochenem. Bei Durchsuchungen fanden die Ermittler auf dem Handy eines der Verdächtigen das Foto. Auch in einem Flüchtlingsheim in Essen soll es nach einem Bericht des WDR Attacken des Wachdienstes auf Asylbewerber gegeben haben…“ Siehe dazu leider viele weitere Fälle. NEU: Gewalt im Ankunftszentrum Tegel: IS-Freunde prügeln in Tegel? Egal! Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft wollen wissen, dass Securitys mitgeprügelt haben weiterlesen »

Dossier: Sicherheitsdienst misshandelt Asylbewerber

European Homecare: "Schlagkräftiges Team" für die Flüchtlingsbetreuung

Gewalt im Ankunftszentrum Tegel: IS-Freunde prügeln in Tegel? Egal! Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft wollen wissen, dass Securitys mitgeprügelt haben
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Binnenabschottung. Weg mit Dublin II„Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen hat der EuGH mit einem Beschluss gegen Deutschland bekräftigt: Unmenschliche Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert werden. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr Antrag hier nicht als unzulässig abgelehnt werden. Konkret ging es in dem Verfahren um syrische Staatsangehörige, die in Bulgarien einen Flüchtlingsstatus bekommen haben und 2014 aufgrund der schlechten Lebensbedingungen für Flüchtlinge von dort weiter nach Deutschland geflohen sind. Hier haben sie erneut Asylanträge gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte diese Asylanträge wegen der schon bestehenden Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien als »unzulässig« ab. Dieses Vorgehen hat der EuGH nun verurteilt. Nach der Entscheidung Hamed und Omar gegen Deutschland vom 13. November 2019 ist eine solche Unzulässigkeitsentscheidung nicht mehr erlaubt…“ Meldung von Pro Asyl vom 4. Dezember 2019 und mehr daraus/dazu. NEU: EuGH: Deutschland muss die Flüchtlingsanerkennung anderer EU-Länder berücksichtigen weiterlesen »

Binnenabschottung. Weg mit Dublin II

EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig / EuGH: Deutschland muss die Flüchtlingsanerkennung anderer EU-Länder berücksichtigen
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Tadschikistan
Nach Abschiebung aus Dortmund: Abdullohi Shamsiddin in Tadschikistan zu sieben Jahren Strafhaft verurteilt
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Die Stadt Dortmund hatte Abdullohi Shamsiddin Mitte Januar 2023 nach Tadschikistan abgeschoben. Er hatte über 13 Jahren in Deutschland gelebt. Nachdem der Mann in Tadschikistan über Tage lang verschwunden war – offenbar wurde er direkt nach der Abschiebung festgenomen-, verurteilte ihn Ende März 2023 ein Gericht in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe zu sieben Jahren Strafhaft. (…) Vor der drohenden Inhaftierung und Verurteilung von Abdullohi Shamsiddin durch das tadschikische Regime im Falle seiner Abschiebung hatten internationale Menschenrechtsorganisationen und ein Dortmunder Unterstützer:innen- und Freundeskreises wochenlang gewarnt. (…) Die Proteste und die Hinweise auf die verheerende Menschenrechtslage in Tadschikistan wurden von den nordrhein-westfälischen Behörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch ignoriert…“ Meldung vom 8. Mai 2023 von Abschiebungsreporting NRW mit umfangreichen Informationen, auch zur Forderung nach Abschiebestopp für Tadschikistan. NEU: Analyse von NGO zeigt: Tadschikisches Urteil gegen abgeschobenen Abdullohi Shamsiddin ist rechtswidrig – und kein Einzelfall! weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Nach Abschiebung aus Dortmund: Abdullohi Shamsiddin in Tadschikistan zu sieben Jahren Strafhaft verurteilt / NEU: Analyse von NGO zeigt: Tadschikisches Urteil gegen abgeschobenen Abdullohi Shamsiddin ist rechtswidrig – und kein Einzelfall!
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Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.: Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebundenEin Marokkaner wurde aus Chemnitz abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht dies untersagt hatte. Nach Angaben seiner Anwältin haben sich die Verantwortlichen der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen dem Gerichtsbeschluss widersetzt. Die Sachbearbeiterinnen erklärten, sie fühlten sich nicht an den Beschluss gebunden und weigerten sich, ihn an die Bundespolizei weiterzuleiten. Der marokkanische Staatsangehörige M.N., der mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und mit ihr Kinder hat, wurde am Donnerstag (11.07.24) nach Marokko abgeschoben. Unmittelbar vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, die Abschiebung des Mannes bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszusetzen. Trotz hartnäckiger Anrufe von Rechtsanwältin Inga Stremlau bei den zuständigen Behörden der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen wurde die Abschiebung nicht gestoppt…“ Pressemitteilung vom 18. Juli 2024 des Sächsischen Flüchtlingsrats („Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden“) weiterlesen »

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.: Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden

[Exekutive gegen Judikative in Chemnitz?] Abschiebung nach Marokko trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden – Rückholung beschlossen
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Dossier

Residenzpflicht abschaffen!… Nach neuer Gesetzeslage müssen anerkannte Flüchtlinge nun – mit Ausnahmen – für drei Jahre in dem Bundesland wohnen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden. Besonders dramatisch ist der Zeitrahmen: das Gesetz gilt rückwirkend bis zum 01.01.2016. Damit müssen Flüchtlinge, die bereits vor Monaten – legal – Wohnungen im Bundesland ihrer Wahl bezogen haben, ihre Wohnungen verlassen und wieder zurück in das zuständige Bundesland. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, dann droht die Streichung der Sozialleistungen. Die Kommunen stellen folglich Aufforderungen zur Ausreise aus. Diese Aufforderungen sind mit sehr kurzen Fristen, von einer Woche oder 14 Tagen, versehen. „Es ist absolut unrealistisch, dass die Flüchtlinge innerhalb dieser kurzen Zeiten eine neue Wohnung in einem anderen Bundesland finden. Wenn dieses Vorgehen nicht geändert wird, besteht für viele Flüchtlinge die Gefahr, erst einmal in der Obdachlosigkeit zu enden“…“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats NRW vom 31. August 2016: „Unverhältnismäßig und unzumutbar: Die neue „integrationsfördernde“ Wohnsitzauflage“. Siehe dazu Infos, Widerstand und Hintergründe. NEU: Der Deutsche Anwaltverein fordert Abschaffung der Wohnsitzregelung: Für die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe besteht keine Rechtfertigung weiterlesen »

Dossier zur Residenzpflicht für Geflüchtete

Residenzpflicht abschaffen!

Der Deutsche Anwaltverein fordert Abschaffung der Wohnsitzregelung: Für die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe besteht keine Rechtfertigung
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Dossier

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDer designierte Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migration, Joachim Stamp (FDP) will beim Kampf gegen „illegale“ Zuwanderung vor allem auf Kooperation mit den Herkunftsländern setzen. Radikale Ankündigungen hätten in der Vergangenheit nicht wirklich funktioniert, sagte Stamp am Dienstag im Deutschlandfunk. Es gehe darum, anders auf die Herkunftsstaaten zuzugehen und Partnerschaften zu entwickeln, führte der FDP-Politiker aus, ohne Details zu nennen. „Das wird ein langer, langer Weg, hier Ordnung hineinzubringen“, sagte er. Eine „überragende Mehrheit in Deutschland“ wünsche sich einen klaren Kurs…“ Meldung vom 31.1.2023 im Migazin („Stamp: Gespräche mit Herkunftsstaaten statt radikale Ankündigungen“), siehe dazu NEU: Asyl-Beschlüsse der Bundesländer: Abschreckung und Abschottung im Zentrum weiterlesen »

Dossier: Ampel-Sonderbevollmächtigter für Migration will leichter abschieben

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Asyl-Beschlüsse der Bundesländer: Abschreckung und Abschottung im Zentrum
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[mausgerutscht in den Abschiebeknast] Nun auch erleichterte Ausweisung nach „Terrorverherrlichung“ durch falschen Like beschlossen – ein Fest für Schnüffler

Dossier

26. Mai 1993: Änderung des Grundrechts auf Asyl - Pro Asyl„Schon ein einzelner Kommentar oder Like soll reichen: Wer terroristische Taten im Netz billigt, soll leichter aus Deutschland ausgewiesen werden können. Das Kabinett beschließt einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser. Ausländerbehörden sollen künftig Menschen, die terroristische Taten „billigen“, leichter ausweisen und abschieben können. Einem entsprechenden Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes hat das Bundeskabinett heute zugestimmt. Das gilt auch für Äußerungen im Netz: Anders als bisher soll dabei schon ein Kommentar oder Like ausreichen. „Künftig kann damit schon ein einzelner Kommentar, der eine terroristische Straftat auf sozialen Medien verherrlicht und gutheißt, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“, schreibt das Bundesinnenministerium …“ Beitrag von Chris Köver vom 26. Juni 2024 in Netzpolitik.org – siehe mehr daraus und dazu. NEU: Juristische Einschätzung: Was die neuen Ausweisungsregeln bedeuten weiterlesen »

Dossier zu „mausgerutscht in den Abschiebeknast“

26. Mai 1993: Änderung des Grundrechts auf Asyl - Pro Asyl

Juristische Einschätzung: Was die neuen Ausweisungsregeln bedeuten
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Dossier

Bündnis "Feminist Asylum" hat eine Feministische Petition gestartet„Seit dem Februar 2018 ist die „Istanbul-Konvention“ (IK) in Deutschland als Gesetz „zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes soll ohne Diskriminierung erfolgen (…) Aber bislang steht das Gesetz nur auf dem Papier. Darum fordert das Europäische Bündnis „Feminist Asylum“ zum Internationalen Frauentag am heutigen 8. März die konsequente Anerkennung besonderer Fluchtgründe von Frauen und LGBTIQA+ Personen (LGBTIQA+ bedeutet: lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intersexuell, queer, asexuell, und weitere). Das Bündnis hat eine Feministische Petition gestartet, [die] sich an die Organe der EU und die nationalen Regierungen des Schengen-Raums. (…) Die Petition soll am 11. Mai 2022, dem Jahrestag der Istanbul Konvention, den europäischen Institutionen übergeben werden…“ Beitrag von Elisabeth Voß vom 8. März 2022 bei Telepolis, siehe die Petition und ihre Forderungen sowie NEU: Der Europäische Gerichtshof schützt Frauen besser vor Abschiebung: EuGH bestätigt Übernahme europäischer Werte als Asylgrund weiterlesen »

Dossier zum europäischen Bündnis „Feminist Asylum“

Bündnis "Feminist Asylum" hat eine Feministische Petition gestartet

Der Europäische Gerichtshof schützt Frauen besser vor Abschiebung: EuGH bestätigt Übernahme europäischer Werte als Asylgrund
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Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Bundesinnenminister Seehofer will, dass Anträge von Asylbewerbern künftig bereits an EU-Außengrenzen geprüft werden, ob sie „überhaupt eine Aussicht“ auf Erhalt eines Schutzstatus haben. (…) Die abgelehnten Menschen sollten von den Außengrenzen direkt in die Herkunftsländer abgeschoben werden. Es brauche für die Erstprüfung europaweit einheitliche Regeln, abgelehnte Bewerber müssten sich zudem rechtsstaatlich wehren können, sagte Seehofer. Bereits an den Außengrenzen sollten die Antragsteller zudem einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Erst im nächsten Schritt sollten die Menschen in der EU verteilt werden und im jeweiligen Aufnahmeland in einem Asylverfahren die endgültige Entscheidung fallen, erklärte der Innenminister. Ob dabei grundsätzlich alle Länder Asylbewerber aufnehmen müssten, ließ Seehofer offen. Er verwies auf die Idee, dass sich manche Länder auch durch Geld oder Personal an der Asylpolitik beteiligen können…““ Beitrag vom 30. Oktober 2019 beim Migazin – siehe dazu auch das Dossier Seehofers harter Kurs in der Asyl- und Flüchtlingspolitik: Zurückweisungen an der Grenze (europafeindlich und rechtswidrig) und hier u.a. die Kritik von Pro Asyl – und nun eine Neuauflage durch die Ampel-Regierung! NEU: Absurd teure Scheinlösungen: Die Politik sucht mit den anvisierten Asylverfahren in Drittstaaten eine Wunderwaffe gegen die AfD-Erfolge. Sogar mit neokolonialem Verhalten weiterlesen »

Dossier zu Seehofers Asylplänen an EU-Außengrenzen – und dessen Nachfolgern

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Absurd teure Scheinlösungen: Die Politik sucht mit den anvisierten Asylverfahren in Drittstaaten eine Wunderwaffe gegen die AfD-Erfolge. Sogar mit neokolonialem Verhalten
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Armutsstrafrecht: Zwei geklaute Zahnbürsten brachten Geflüchteten in den Knast
Buch von Ronen Steinke: »Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz« (Berlin Verlag)Vor einem Strafrichter des Amtsgerichts Freiburg fand am 11.06.2024 ein Schnellverfahren statt. Ein junger Geflüchteter war angeklagt, weil er in einem Drogeriemarkt zwei elektrische Zahnbürsten geklaut haben soll. Vor Beginn der Verhandlung wurde der junge Mann gefesselt in den Saal geführt, denn er wird direkt aus der Haftanstalt vorgeführt. Über das Verfahren sprach RDL im Anschluss an die Verhandlung mit dem Freiburger Rechtsanwalt Jan-Georg Wennekers, der den Geflüchteten anwaltlich vertreten hat und den Fall auch kriminalpolitisch einordnet.“ Interview am 14. Juni 2024 im Radio Dreyeckland weiterlesen »

Buch von Ronen Steinke: »Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz« (Berlin Verlag)

Armutsstrafrecht: Zwei geklaute Zahnbürsten brachten Geflüchteten in den Knast
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Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikAbschiebungen werden heute mit zunehmender Härte durchgesetzt. Die Behörden schrecken auch nicht mehr vor Abschiebungen in Länder zurück, in denen Krieg herrscht – zuletzt zog man sogar Abschiebungen nach Syrien in Erwägung. Auch häufen sich in den letzten Jahren vermehrt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikation. Familien werden getrennt und Risikopatient*innen abgeschoben. Zudem sind bundesweit 50% aller Fälle von Abschiebehaft nicht rechtmäßig (…) Die Abschiebemaschinerie wird zunehmend zu einer Blackbox, indem Informationen der Öffentlichkeit vorenthalten werden (…) All diese Besorgnis erregenden Entwicklungen haben uns dazu bewogen, ein neues Projekt zu unterstützen und in der Geschäftsstelle zu beherbergen, das den Abschiebungsvollzug und den Umgang von Behörden mit abgeschobenen Personen in Nordrhein-Westfalen verfolgen und dokumentieren soll…“ Infos des Grundrechtekomitee zum Projekt Abschiebungsreporting NRW und dazu NEU: Verwaltungsgericht Düsseldorf missbraucht seine Position und befeuert rechtspopulistische Migrationsdebatte weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Projekt Abschiebungsreporting NRW / NEU: Verwaltungsgericht Düsseldorf missbraucht seine Position und befeuert rechtspopulistische Migrationsdebatte
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Am 12. März 2024 wurde Saikou Kanteh vom Stuttgarter Flughafen unerwartet mit einem Charterflug nach Banjul in Gambia abgeschoben. Unterstützer hatten kurz darauf berichtet, dass ihm die begleitende Polizei dabei eine schmerzverursachende Metallschiene in den Mund eingesetzt hätten. Kanteh habe diese nach der Ankunft in Gambia durch einen Arzt entfernen lassen müssen. Ein Bericht der in Gambia erscheinenden Internetzeitung »Alkamba Times« bestätigt die Darstellung. Demnach sei Kanteh von »mehr als sechs deutschen Polizeibeamten« misshandelt worden, anschließend hätten ihm diese die ringförmige Schiene eingesetzt und ihn in ein Flugzeug von Turkish Airlines nach Banjul gesetzt. Mindestens 16 weitere gambische Migranten seien in dem gleichen Flieger in das Land abgeschoben worden…“ Artikel von Matthias Monroy vom 23. April 2024 in Neues Deutschland online und mehr daraus weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Gambia: Abschiebung mit Foltergerät? Bundesinnenministerium dementiert Einsatz schmerzender Metallschiene
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Klage gegen Polizeieinsatz im Flüchtlingslager Ellwangen am 3. Mai 2018

Dossier

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Am 18.9.2018 erhob Alassa Mfoupon beim Verwaltungsgericht Stuttgart wegen des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018 in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (LEA) Klage gegen das Land Baden-Württemberg – wozu es in der Pressemitteilung des Rechtsanwaltsbüros Meister & Partner am 27. Oktober 2018 unter anderem heißt: „… Die Klage richtet sich auch gegen diese Polizeimaßnahme. Am 3.5.2018 fand in der LEA ein Polizeieinsatz statt, an dem mehr als 500 Polizisten beteiligt waren. Unter anderem 11 Flüchtlinge wurden verletzt und allein 40 – nicht verschlossene! – Türen wurden durch die Polizeikräfte beschädigt, die diese rücksichtslos eintraten…“ Siehe NEU: Landgericht Ellwangen zu Alassa Mfouapon: Berufung abgelehnt, aber das Strafmaß (Geldstrafe) reduziert weiterlesen »

Dossier zur Klage gegen Polizeieinsatz im Flüchtlingslager Ellwangen am 3. Mai 2018

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«

Landgericht Ellwangen zu Alassa Mfouapon: Berufung abgelehnt, aber das Strafmaß (Geldstrafe) reduziert
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400 Menschen nach Nigeria „zurück geführt“: „Wenn die EU die Fluchtursachen wirklich bekämpfen wollte, müsste sie zuerst Selbstmord begehen“

Dossier

Ogoni Kampagne gegen Shell in NigeriaDie EU hilft. Am liebsten sich selbst. Und jubiliert jetzt, man habe 400 Menschen aus den Lagern in Libyen nach Hause geschickt. Nach Nigeria. Woher sie kommen mögen, oder auch nicht, das macht ohnehin keinen Unterschied. Zu mindestens nicht für die Abschiebeweltmeister aus Berlin, Brüssel und sonstigen Zentralen des Krieges gegen Flüchtlinge. LabourNet Germany unternimmt eine Fallstudie über Fluchtursachen aus – dem eigentlich reichen, aber das trifft auf viele afrikanische Länder zu – Nigeria und die Art, wie sie von der EU befördert werden. Nicht etwa die Flüchtlinge, die werden bestenfalls nach Hause befördert, sondern die Fluchtursachen: Von Shells verbrannter Erde im Nigerdelta, über die Palmölplantagen für Europa, wo früher Lebensmittel angebaut wurden, bis zum Terror von Boko Haram, finanziert von Europas besten Freunden und einer Polizei, die diese Ordnung aufrecht erhalten soll. „Die wichtigste Fluchtursache in Afrika ist der europäische Kapitalismus“ ist eine kommentierte Materialsammlung, inklusive einiger Telefon-Interviews, vom 08. Dezember 2017 und die Entwicklung seitdem. NEU: Abschiebung von Odomero Godtime Otegu aus Bayern nach Nigeria verhindert – breiter Protest bewirkt erfolgreiche Einzelfallprüfung weiterlesen »

Dossier zum EU-Abschiebepakt mit Nigeria

Ogoni Kampagne gegen Shell in Nigeria

Abschiebung von Odomero Godtime Otegu aus Bayern nach Nigeria verhindert – breiter Protest bewirkt erfolgreiche Einzelfallprüfung
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