Dossier

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Neun Monate nach dem Protest gegen eine Abschiebung und dem folgenden Großeinsatz der Polizei in der Ellwangener LEA wurden erneut mehrere Refugees in Untersuchungshaft genommen. Polizei und Staatsanwaltschaft setzen die Einschüchterung und Verfolgung der Ellwangener Refugees fort. (…) Die neuen Verhaftungen beziehen sich auf den solidarischen Protest am 30. April. Wie von der hysterischen Presse bereits Anfang Mai vorgegeben, lauten die Anklagen auf Landfriedensbruch und Gefangenenbefreiung. Nach monatelangen Ermittlungen ist die Anzahl der Protestierenden auf 50-100 geschrumpft, letztes Jahr hatte die Polizei zunächst von 200, dann von 150 Beteiligten gesprochen. Mit konkreten Tatvorwürfen scheinen sich die Ermittlungsbehörden schwer zu tun.Einem der Verhafteten wird nichts anderes vorgeworfen als ein böser Blick. In Bayern zumindest kann die bloße Teilnahme an einer Protestversammlung als Landfriedensbruch bestraft werden. (…) Mittlerweile ist einer der im Zusammenhang mit dem 30. April festgenommenen Refugees aus Ellwangen wieder frei und der Haftbefehl gegen ihn wurde fallen gelassen. Die anderen Refugees sitzen jedoch weiterhin in U-Haft. Termine für die Gerichtsverhandlungen gibt es noch nicht. Die 3. Mai – Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Im Januar hatte ein Refugee mit seinem Einspruch gegen den Strafbefehl Erfolg, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt…“ Info vom 13.2.2019 von und bei Fluechtlinge für Flüchtlinge mit dem Aufruf: Am 14. März gibt es zwei weitere Verhandlungen aufgrund von Einsprüchen gegen Strafbefehle. Zeigt Solidarität, kommt zu den Gerichtsverfahren am 14. März 2019 um 9 und um 14 Uhr, Amtsgericht Ellwangen, Schöner Graben 25, 73479 Ellwangen (Jagst). Siehe neu: Polizeieinsatz in Ellwangen: Letztes Verfahren gegen Geflüchteten eingestellt! weiterlesen »

Dossier zur Kriminalisierung der Ellwangener Refugees

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«

Polizeieinsatz in Ellwangen: Letztes Verfahren gegen Geflüchteten eingestellt!
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Für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik in Österreich: November 2015„Debatten um Migration und Integration sind allgegenwärtig – und scheitern häufig schon an den grundlegenden Fakten. (…) Der „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration“ hat deshalb nun ein Faktenpapier mit Basiswissen zu Einwanderung in Deutschland zusammengestellt. (…) Demnach hat derzeit mehr als jeder vierte Deutsche über einen Migrationshintergrund. 20,8 von 81,6 Millionen Deutschen wurden im Ausland geboren oder verfügen über mindestens einen Elternteil mit Migrationserfahrung. Rund die Hälfte von ihnen besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Die hunderttausendfache Zuwanderung von Flüchtlingen aus Nordafrika und Nahost in den vergangenen Jahren schlägt sich nur in der Zusammensetzung der Migrationsbevölkerung nieder (…) Zur Frage, wie viele Muslime in Deutschland leben, weisen die Wissenschaftler zunächst darauf hin, dass endgültige Zahlen nicht existieren. (…) Auch bei der Zuwanderung spielen Muslime keine dominante Rolle. Anders als es im öffentlichen Diskurs häufig den Anschein macht, stammt der Großteil der Migranten weder aus Nahost noch aus Nordafrika. Stattdessen wanderten die meisten Menschen im Jahr 2018 aus EU-Ländern zu…“ Artikel von Fabian Goldmann vom 13. Februar 2020 bei Telepolis zur am 30. Januar 2020 aktualisierte Fassung der „Fakten zur Einwanderung in Deutschland“ des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration weiterlesen »

Für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik in Österreich: November 2015

Herkunft, Bildung, Asyl: Wie es wirklich um Migration in Deutschland steht
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ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten„Weil der Bundesrat blockiert, kann die Union die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht Ausweiten. Die neue Liste „kleiner sicherer Herkunftsstaat“ soll den Bundesrat umgehen. Die Rechtsfolgen – ob „kleiner“ oder „großer“ sicherer Herkunftsstaat – sollen gleich sein. (…) Das Büro des CDU-Innenpolitikers Thorsten Frei bestätigte am Mittwoch einen Bericht der „Welt“, wonach die Arbeitsgruppe Innen der Fraktion für das neue Rechtsinstitut „kleiner sicherer Herkunftsstaat“ plädiert. Die Einstufung wäre der Idee zufolge dann ohne Zustimmung des Bundesrats möglich. „Wir wollen die Möglichkeiten des europäischen Asylrechts nutzen, um ein neues Konzept der sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen“, sagte Frei der Zeitung. Grundlage soll dem Papier zufolge, das dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt, die europäische Asylverfahrensrichtlinie sein. In einem ersten Schritt sollen den Plänen zufolge die Länder Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien, Armenien, Gambia und die Elfenbeinküste als „kleine sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden. Danach sollen die Mongolei, Liberia und Indien folgen. (…) Andere Parteien wie die Grünen lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten dagegen ab, weil sie befürchten, dass Schutzbedürftige durchs Raster fallen. Am Widerstand der Grünen scheitert derzeit ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens im Bundesrat. Das Grundgesetz verlangt für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat die Zustimmung der Länderkammer, in der von Grünen mitregierte Länder eine Mehrheit haben. Wegen dieser Blockade hatte es in der Union bereits Überlegungen gegeben, das Vorhaben auf einem anderen Weg umzusetzen, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf…“ Meldung vom 13. Februar 2020 von und bei MiGAZIN – siehe auch unser Dossier: [Maghreb-Staaten] Folterstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten weiterlesen »

ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten

Taschenspielertrick: Union will mit „kleinen sicheren Herkunftsstaaten“ Bundesrat umgehen
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„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin„Viele Geflüchtete leiden unter Entscheidungen der Behörden. Ist das Willkür, Strukturversagen oder einfach das Ziel des Asylgesetzes? Bei manchen Entscheidungen des Sozialamts Eschwege geht es um Leben und Tod. Dann gehen viele zu Siegfried Asselmeyer. (…) Saad Aldin ist kein Einzelfall im Landkreis. Immer wieder halten Geflüchtete die Entscheidungen des Sozialamts Eschwege für rechtswidrig, manche von ihnen kämpfen um ihr Recht. (…) Asselmeyer kennt viele solcher Fälle. Sie nähmen nur ein gutes Ende, sagt er, weil sich Menschen über Monate hinweg für die Asylsuchenden einsetzten. „Wenn ein Flüchtling keinen Fürsprecher hat, dann hat er keine Chance.“ (…) Man kann das Handeln der Behörde als Strukturversagen bezeichnen. Es ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft vor Ort, dass viele fragwürdige Entscheidungen vor Gericht oder in der Öffentlichkeit landen. Aber die Behörde ist nur ein Teil des Problems. Denn sie entscheidet auf Grundlage eines Gesetzes, das der Abschreckung von Asylsuchenden größeren Wert beimisst als universellen Menschenrechten. Diese Art von Diskriminierung kann man als institutionellen Rassismus bezeichnen. Denn die Entscheidungen und Urteile, die Behörden und Gerichte auf Basis dieses Gesetzes treffen, schreiben sich in die Verfasstheit der ganzen Gesellschaft ein…“ Artikel von Jonas Seufert vom 18. Januar 2020 bei der taz online weiterlesen »

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin

Diskriminierung durch Asylgesetz: Ohne Hilfe geht es immer noch nicht
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Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestatte – Die wichtigsten Gesetzesänderungen für die Praxis im Überblick
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen ArbeitsmarktIm Sommer 2019 ist das sog. Migrationspaket, kurz Hau-ab-Gesetz, beschlossen worden. Damit gehen eine Vielzahl von Änderungen, vor allem jedoch Verschärfungen für Geflüchtete in Deutschland einher. Änderungen im Hau-Ab-Gesetz haben eine enorme Auswirkung auf den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete. Um hier einen kurzen Überblick zu bieten und eine Beratungshilfe zur Verfügung stellen, haben wir einen Flyer zum Arbeitsmarktzugang einschließlich der relevanten Gesetzesänderungen erstellt (Stand Januar/2020). Den Flyer können Sie hier als PDF downloaden oder bei uns gegen eine Spende für die Deckung der Portokosten bestellt werden. Die Bestellung bitte an versand[at]fluechtlingsrat-bayern.de“ Info zum Flyer beim Bayerischen Flüchtlingsrat weiterlesen »

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestatte – Die wichtigsten Gesetzesänderungen für die Praxis im Überblick
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Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!Zehntausende werden an den EU-Grenzen festgehalten: in Gefängnissen, die nicht so heißen dürfen. Kinder einzusperren, verstößt gegen internationale Abkommen. Unweit der Landebahn des Flughafens Schönefeld endet die Bundesrepublik. Ein Gitterzaun umgibt das Haus, das zwar in Brandenburg steht, sich aber rechtlich außerhalb Deutschlands befindet. Zwei Sicherheitskräfte bewachen die Räume, in denen dicht an dicht einfache Betten stehen. Wenn Familien ohne gültige Papiere die Ankunftshalle erreichen und um Asyl bitten, bringen die Grenzer sie hierher und halten sie so lange fest, bis die Behörden über ihren Antrag entscheiden. (…) Neben Berlin-Schönefeld findet das sogenannte Flughafenverfahren in Düsseldorf, Hamburg, München und Frankfurt am Main statt. Auch dort müssen Menschen im Transitbereich bleiben, auch dort soll binnen zwei Tagen über ihren Asylantrag entschieden werden. Wird dem stattgegeben oder brauchen die Behörden mehr Zeit, dürfen die Menschen einreisen. Lehnen die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Antrag hingegen als „offensichtlich unbegründet“ ab, können die Menschen klagen. So werden aus diesen zwei Tagen leicht Wochen oder Monate, erklärt der Hannoveraner Anwalt Peter Fahlbusch, der seit Langem Menschen betreut, die sich im Flughafenverfahren befinden. Mitte der 90er Jahre entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es sich bei dem Festhalten von Menschen im Transit nicht um Freiheitsentziehung im Sinne des Grundgesetzes handelt. Pro-Asyl-Sprecher Bernd Mesovic hält das für irreführend…“ Artikel von Nico Schmidt vom 12.01.2020 beim Tagesspiegel online weiterlesen »

Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!

[Flughafenverfahren] Wie Europa geflüchtete Kinder einsperrt
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[11. April] WOZU MODUL? Gute Wohnungen für alle! Wohnungsnot, Mieter_innen und Geflüchtete in BerlinNach Angaben der Wohnungslosenhilfe waren in diesem Jahr 678.000 Menschen ohne Unterkunft – mehrheitlich Geflüchtete. Frauen sind immer häufiger betroffen. Zwei Drittel der Wohnungslosen in Deutschland sind nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe geflüchtete Menschen. Insgesamt seien 2018 rund 678.000 Menschen ohne eigene Unterkunft gewesen, davon 441.000 anerkannte Geflüchtete, sagte die Geschäftsführerin des Verbandes, Werena Rosenke, der Rheinischen Post. Zudem sind den Angaben zufolge immer mehr Frauen von Wohnungslosigkeit betroffen. In Notunterkünften drohe ihnen häufig Gewalt. (…) Seit 2016 schließt der Verband nach eigenen Angaben in seine Schätzung die Zahl der Geflüchteten ein, bezieht sich aber in der näheren Auswertung ausschließlich auf die 237.000 Deutschen, EU-Migranten und Drittstaatler. Zu den geflüchteten Menschen fehlten demnach sozio-demografische Angaben wie Geschlechterverteilung, Familienstand und Haushaltsgröße. Viele von ihnen blieben in Asylunterkünften und seien in der Regel auch krankenversichert…“ Agenturmeldung vom 24. Dezember 2019 bei der Zeit online, siehe dazu: Schlafcouch, Marke Solidarität. Solidaritätsgruppen helfen von Obdachlosigkeit bedrohten Flüchtlingen weiterlesen »

[11. April] WOZU MODUL? Gute Wohnungen für alle! Wohnungsnot, Mieter_innen und Geflüchtete in Berlin

Zwei Drittel aller Wohnungslosen sind Geflüchtete – Solidaritätsgruppen helfen von Obdachlosigkeit bedrohten Flüchtlingen
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Bewährungsstrafe wegen Papierfliegern bei Geflüchteten-Demo
Aufruf zu einem Schritt gegen Gewalt gegen Frauen: Keine Lager für Frauen!„… Sie hatte zugelassen, dass geflüchtete Frauen und ihre Unterstützerinnen etwa 50 Papierflieger über den Zaun des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) warfen – dafür ist eine 50-Jährige nun wegen Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz verurteilt worden. Die Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 15 Euro setzte die Vorsitzende Richterin beim zweiten Verhandlungstag vor dem Nürnberger Amtsgericht am Freitag zur Bewährung aus. Die Angeklagte hat aber die Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen. Sie hatte im Juli 2018 eine Kundgebung der Organisationen „Women in Exile“ und „8. März Bündnis Nürnberg“ vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geleitet. Obwohl die Polizei das Werfen von Gegenständen verboten hatte, ließen Frauen und Kinder etwa 50 Papierflieger mit Botschaften wie „Bleiberecht überall“ über den Zaun der Behörde fliegen. Dafür sollte die Verantwortliche der Kundgebung nach eigenen Angaben eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen. Weil sie das nicht tat, landete der Fall vor Gericht. (…) Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, da Papierflieger mit Botschaften nichts anderes seien als Flugblätter – und damit die ureigene Form eines Kundgebungsmittels. Die Richterin folgte jedoch der Einschätzung der Staatsanwältin, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen sei. Die Angeklagte erwägt, in Revision zu gehen.“ Meldung vom 3. Januar 2020 vom und beim RND weiterlesen »

Aufruf zu einem Schritt gegen Gewalt gegen Frauen: Keine Lager für Frauen!

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31.12.19 in Dresden: Neujahrsgrüße zum AbschiebeknastDas Jahr neigt sich dem Ende zu. Für viele Menschen bedeutet das, eine Auszeit über Weihnachten und Neujahr zu nehmen, gemeinsame Zeit mit Freund*innen und Familie verbringen, zur Ruhe kommen. Menschen, die im Knast sitzen, haben diese Möglichkeit nicht. Die strengen Regeln und Routine, der seelische Stress, die Erniedrigung und Gewalt nehmen im Knast keine Auszeit. Gerade in der kommenden Zeit wird die Einsamkeit und Isolation besonders spürbar. Lasst uns dem etwas entgegensetzen! Kommt mit uns am 31. Dezember um 15.30 Uhr zum  Abschiebeknast in Dresden Waltherstraße/Hamburgerstraße. Unsere Solidarität   durchdringt Beton und Stacheldraht.  Wir wollen gemeinsam solidarische Botschaften an die inhaftierten Menschen schicken. Menschen, die von der rassistischen Migrationspolitik in Deutschland betroffen sind. Seit Ende 2018 werden in Dresden erneut Menschen allein zum Zweck der Vorbereitung bzw. Durchführung ihrer Abschiebung inhaftiert. Abschiebehaft bedeutet, dass eine Ausländerbehörde oder die Bundespolizei einem Menschen monatelang die Freiheit entziehen kann. Der einzige Grund dafür ist, dass der Behörde die Durchführung der Abschiebung damit erleichtert werden soll…“ Aufruf bei and.notraces.net zur Demo ab 15:30: Wir solidarisieren uns mit den Menschen im Abschiebeknast. Weg mit dem Abschiebeknast, weg mit den Mauern und Grenzen, stoppt alle Abschiebungen! Knäste zu Gemeinschgaftsgärten!Freiheit, Brot und Frieden für Alle! weiterlesen »

31.12.19 in Dresden: Neujahrsgrüße zum Abschiebeknast

31.12.19 in Dresden: Neujahrsgrüße zum Abschiebeknast
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik… Ob seit zwei oder 20 Jahren hier in Deutschland; ob in Niedersachsen oder Bayern lebend; ob berufstätig oder schwer krank; ob Kind, werdende Mutter oder Familienvater – welche Personen abgeschoben werden, dafür gibt es kein konkretes Muster. Nur eines ähnelt sich in fast allen Fällen: Irgendwann dringen uniformierte Polizist*innen in die Wohnung ein oder holen die Betroffenen direkt von der Arbeit und in der Schule ab. Die Forderungen nach »konsequenten Abschiebungen« kommen dabei längst nicht mehr nur von rechts, auch Politiker*innen demokratischer Parteien reihen sich dort mittlerweile ein. Obwohl das herbeigeredete »Ausreisedefizit« bei abgelehnten Asylbewerber*innen de facto viel niedriger ist, als oft suggeriert wird. Von den 247.000 Ausreisepflichtigen (1. Hj 2019) kamen nur knapp über die Hälfte als Asylbewerber*innen, von ihnen besitzen 80 Prozent eine Duldung. Übrig bleiben 26.000 Menschen – und ob die sich überhaupt zum Großteil noch in Deutschland befinden, ist angesichts der völlig veralteten Datenbasis im Ausländerzentralregister mehr als fraglich. Demgegenüber stehen mehr als 23.000 Abschiebungen 2018, auch im 1.Halbjahr 2019 waren es schon knapp 11.500. Die Scharfmacher*innen in der Politik verlangen nach diesen hohen Zahlen, die Ausländerbehörden müssen liefern. Ohne Rücksicht auf Verluste, wie diese zehn Geschichten zeigen, die sich im vergangenen Jahr zugetragen haben und von den Flüchtlingsräten in den Bundesländern dokumentiert wurden. (…) Die hier dokumentierten Erfahrungen sind nur einige Beispiele. Familientrennungen, Missachtung des Kindeswohls, Abschiebungen von werdenden Vätern oder gar Schwangeren, von bestens Integrierten, von Menschen, die seit über zehn Jahren Tür an Tür mit ihren deutschen Freund*innen leben, finden in Deutschland regelmäßig statt. Manche haben Glück, weil die Abschiebungen, aus berechtigten Gründen, durch engagierte Unterstützer*innen oder Anwält*innen noch in letzter Minute verhindert werden können. Die psychischen Wunden bleiben aber auch bei ihnen und ihrem Umfeld. Ebenso wie die Angst der vielen Menschen, die befürchten müssen, dass es in der nächsten Nacht auch sie treffen könnte.“ Berichte von und bei Pro Asyl vom 19. Dezember 2019 weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Die Folgen der »konsequenten Abschiebepolitik«
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"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217… Im Herbst 2016 hatte Bundeskanzlerin Merkel die Devise ausgegeben, das Wichtigste sei nun „Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung“. Ihr liberales Image einer „Flüchtlingskanzlerin“ wollte sie damit aus wahltaktischen Gründen korrigieren, unter den Folgen ihres Abschiebungsmantras leiden Geflüchtete bis heute (…) Während bundesweit die Zahl der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent zurückging, gab es in vier Bundesländern mehr Abschiebungen: Fast erwartungsgemäß war dies Bayern (+5,8 Prozent), aber auch Nordrhein-Westfalen (+5,8 Prozent), Schleswig-Holstein (+14,8 Prozent) und das Saarland (+21,3%) verzeichneten einen Anstieg, wobei die absoluten Zahlen hinsichtlich der beiden zuletzt genannten Bundesländer gering sind (zur Orientierung: 2018 schob Bayern 3.295 Menschen ab, in Nordrhein-Westfalen waren es 6.603, in Schleswig-Holstein 392 und im Saarland 188 Menschen). Zugleich gab es nur zwei Bundesländer, in denen die Zahl der Ausreisepflichtigen von Ende 2018 bis Mitte 2019 zurückgegangen ist, nämlich Berlin (-3,3 Prozent) und Sachsen-Anhalt (-1,9 Prozent). (…) Bundesweit gab es einen Anstieg der Zahl der Ausreisepflichtigen bis Mitte 2019 um 4,5 Prozent auf insgesamt 246.737 Menschen. Die beiden größten Betroffenengruppen sind Geflüchtete aus Afghanistan und dem Irak, denen kein Schutzstatus zuerkannt wurde (jeweils etwa 20.000). (…) Die Bundesländer haben also die Wahl: Wollen sie nach dem Mantra „Abschiebung, Abschiebung und nochmals Abschiebung“ Menschen mit aller Gewalt in eine oft ausweglose Notlage schicken – mit dem Effekt, dass nicht wenige von ihnen später erneut nach Deutschland fliehen, wo sie dann wegen des Wiedereinreiseverbots inhaftiert, zurückgeschoben und/oder strafrechtlich verfolgt werden? Oder wollen sie die Möglichkeiten nutzen, um Menschen, die oft schon seit Jahren in Deutschland leben, ein humanitäres Bleiberecht zu erteilen? (…) Humanität und Menschenrechte müssen die zentralen Begriffe in der Asylpolitik werden, mit der fatalen Fixierungen auf Abschiebungen muss Schluss sein.“ Gastbeitrag von Ulla Jelpke vom 20. Dezember 2019 bei MiGAZIN weiterlesen »

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217

Mit dem Kopf gegen die Wand: „Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung“ – Überraschende Zahlen und Erkenntnisse zur Abschiebungspraxis der Bundesländer
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„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin„Wer eine Duldung hat, wird von der Ausländerbehörde zur Passbeschaffung aufgefordert. Die Mitwirkung an der Beschaffung ist Voraussetzung zum Beispiel für eine Arbeitserlaubnis oder Ausbildungsduldung. In vielen Fällen ist die Beschaffung eines Passes des Herkunftslandes für die Betroffenen jedoch nicht einfach. Die Ausländerbehörde erklärt nämlich selten, welche Schritte genau unternommen werden sollen und hat kaum Verständnis, wenn sich der Prozess verzögert. Wie schwer die Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist und wie schnell die Ausländerbehörde fehlende Bemühungen unterstellt, zeigt ein Fall aus der Praxis. Im vorliegenden Fall hat der Geflüchtete alles ihm Mögliche unternommen, um bei der Botschaft einen Pass zu erhalten. Er geht seinem Antrag akribisch nach und hält mit seinem Arbeitgeber die Ausländerbehörde auf Stand. Worauf er keinen Einfluss hat: Die Passbeschaffung dauert länger als gedacht. Die Ausländerbehörde attestiert dem Betroffenen daraufhin seine »Nicht-Mitwirkung« – mit fatalen Folgen (…) Die Entscheidung der Behörde darüber, ob Mitwirkungspflichten als ausreichend erfüllt angesehen werden oder nicht, hat damit lebensentscheidende Konsequenzen. Dies verschärft sich umso mehr, wenn neben dem neuen Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz das neue »Hau-ab-Gesetz II« in Kraft tritt, welches eine »Duldung für Personen mit ungeklärter Identität« einführen will. In der Praxis muss also dringend gewährleistet werden, dass es tatsächlich auf die Bemühungen ankommt.“ Bericht von Pro Asyl vom 15. Juli 2019. Siehe dazu auch: Mitwirkungspflicht schürt Angst bei Geflüchteten weiterlesen »

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin

Mitwirkungspflicht schürt Angst bei Geflüchteten
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Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„Hier eine taufrische Entscheidungen vom LSG Nds zur vermutlichen Verfassungswidrigkeit der Kürzungen nach § 1a AsylbLG:  a. Verfassungskonformität der Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG: „Grundlegende verfassungsrechtliche Zweifel an allen Kürzungstatbeständen der des § 1a AsylbLG, im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16, insbesondere um einzureisen iSd § 1a AsylbLG.  Daher PKH und unmissverständliche Ankündigung eines positiven ER-Beschlusses. Zitat: „Im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt insoweit auch eine gerichtliche Entscheidung aufgrund einer Folgenabwägung in Betracht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569105 -juris), weil der Senat zum gegenwärtigen Stand nicht über hinreichende Erkenntnismitte/ verfügt, die Rechtswirksamkeit des Konzepts der Anspruchseinschränkungen nach § la AsylbLG und damit deren Verhältnismäßigkeit beurteilen zu können“. (LSG NdB L 8 AY 36/19 ER). Urteil bei Harald Thomé und b. Kürzung der Regelbedarfe nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften. Seit dem 01.10.2019 erhalten im Rahmen des „Hau-Ab-Gesetzes II“  alleinstehende Bezieher*innen von Leistungen nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften nur die die Regelbedarfsstufe 2 (für Paare) und nicht mehr die Regelbedarfsstufe 1. Bisher gab es zu diesem Thema einen Beschluss des Sozialgerichts Landshut, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen entsprechenden Änderungsbescheid angeordnet wurde. In  Beschluss vom 03.12.2019 – Aktz. S 9 AY 4605/19 ER hat sich die 9. Kammer des Sozialgerichts Freiburg der Rechtsauffassung des Sozialgerichts Landshuts angeschlossen. Beschluss bei Harald Thomé “ Aus dem Thomé Newsletter 44/2019 vom 09.12.2019 weiterlesen »

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

Aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Kürzungen nach § 1a AsylbLG/ Regelbedarfe in Unterkünften
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Proteste gegen die Abschiebung zweier kurdischer Aktivisten – nach Bulgarien„… Zum heutigen internationalen Tag der Menschenrechte hat der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. den „Preis für Gemeinheit“ an die Ausländerbehörde Weimar vergeben. Diese trennte am 23. April 2019 eine Familie, indem sie den werdenden Vater Herrn S. vor den Augen seiner hochschwangeren Lebensgefährtin ohne Vorwarnung direkt aus der Ausländerbehörde abschieben ließ. Als „Preis für Gemeinheit“ nahmen der Weimarer Oberbürgermeister Peter Kleine, der Bürgermeister Ralf Kirsten und der Leiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten, Recht und Ordnung Birk Böhme 25 Grundgesetze und eine Urkunde von Vertreter*innen des Flüchtlingsrates Thüringen entgegen. „Diese Abschiebung steht stellvertretend für restriktive Praxis von Behörden, welche dabei allzu oft die Grund- und Menschenrechte missachten. Die Ausländerbehörde Weimar nahm willentlich die gesundheitliche Gefährdung einer hochschwangeren Frau und ihres ungeborenen Kindes in Kauf. Diese rechtwidrige und unmenschliche Abschiebung verdient den Preis für Gemeinheit!“ betont Nathanael Falk vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. (…) Der „Preis für Gemeinheit” wird seit dem Jahr 2000 regelmäßig an Behörden, Institutionen oder Einzelpersonen verliehen, die herausragende Anstrengungen bei der Diskriminierung und Ausgrenzung von Flüchtlingen unternommen haben. Besonders „gewürdigt“ werden dabei vorauseilender Gehorsam, die exzessive Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie außergewöhnliche Bemühungen, die (rechtliche) Lage von Flüchtlingen in Thüringen weiter zu verschlechtern.“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Thüringen e.V. vom 10. Dezember 2019 weiterlesen »

Proteste gegen die Abschiebung zweier kurdischer Aktivisten – nach Bulgarien

Flüchtlingsrat Thüringen vergibt Preis für Gemeinheit an Ausländerbehörde Weimar für die Missachtung des Grundrechtes auf Schutz der Familie bei Abschiebung
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Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Einen Tag vor Beginn der Innenministerkonferenz, findet der 30. Sammelabschiebeflug nach Kabul statt. Vor 3 Jahren, im Dezember 2016, hatte Deutschland mit der unsäglichen Praxis begonnen. Seither hat sich die katastrophale Lage in Afghanistan noch weiter verschlechtert. PRO ASYL fordert die Innenminister auf, Abschiebungen dorthin zu stoppen. In einem ausführlichen Positionspapier an die Innenminister der Länder hat PRO ASYL, dringende flüchtlingspolitische Anliegen zum Ausdruck gebracht – zur Situation in Afghanistan, Syrien und der Türkei. In Deutschland müssen die Länder nun handeln: Mit Landesaufnahmeprogrammen und Resettlement. Darüber hinaus muss – vom Staat unabhängige – Asylverfahrensberatung gewährleistet werden. (…) Der Abschiebungsstopp nach Syrien wurde durch die letzte IMK im Juni 2019 bis Ende des Jahres verlängert. Angesichts der desaströsen menschenrechtlichen und militärischen Lage in Syrien ist eine Verlängerung des Abschiebungsstopps unerlässlich. Mit Blick auf die fragile Situation im Land ist eine Befristung und halbjährige Thematisierung unsachgemäß. Eine ständig erneuerte Befristung von einem halben Jahr erweckt den falschen Eindruck, dass Abschiebungen unmittelbar bevorstehen würden. Dies schürt nach unseren Erfahrungen massive Ängste unter syrischen Flüchtlingen. Wie schnell sich die Lage im syrischen Konflikt ändern kann, zeigt sich an dem völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei im Norden des Landes. Die türkische Offensive hat bereits 200.000 Menschen in Nordsyrien in die Flucht getrieben, darunter 70.000 Kinder…“ Pressemiteilung vom 03.12.2019 von und bei Pro Asyl, siehe dazu neu: Abschiebungen nach Syrien: Unverantwortliches Wunschdenken der Innenminister weiterlesen »

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Abschiebungen nach Syrien: Unverantwortliches Wunschdenken der Innenminister
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