
Am Mittwoch, den 2. März ließ das Arbeitsministerium des Bundesstaates Gujarat den Streik der Stammbelegschaft des Tatawerkes bei Ahmedabad verbieten, den diese seit dem 23. Februar organisiert hatte. In einem Artikel wird ein Sprecher des dortigen Arbeitsminsteriums mit der Aussage zitiert, man habe den Streik nach § 10 Absatz des Gesetzes über betriebliche Auseinandersetzungen verboten – eine schlecht kaschierte Form der Willkür im Dienste der reichsten Familie Indiens, denn dieser Absatz besagt einfach, dass ein Streik, über den irgendeine Behörde oder Gericht angerufen wurde, verboten werden kann…. Siehe dazu auch einen Beitrag in dem die Streikenden zu Wort kommen – und eine Meldung über einen Hungerstreik gegen Aussperrung in einem anderen Tatawerk – auch dort willkürliche Entlassungen wegen Organisationsbestrebungen
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Am Mittwoch, den 2. März 2016, ließ das Arbeitsministerium des Bundesstaates Gujarat den Streik der Stammbelegschaft des Tatawerkes bei Ahmedabad verbieten, den diese seit dem 23.
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