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AWO und Diakonie: Ausstieg aus ambulanter Pflege?
Medizin und Ökonomie„Die Arbeitgeberverbände der AWO und der Diakonie drohen damit, sich aus der ambulanten Pflege in Niedersachsen zu verabschieden. Als Grund geben sie an, dass die Kassen zu wenig für Pflegeleistungen zahlen würden. Von einem solchen Ausstieg wären 16.000 Pflegebedürftige und 5.000 Pflegekräfte betroffen. (…) Im Unterschied zu anderen Anbietern ambulanter Pflege zahlen AWO und Diakonie Tariflöhne. Den Kassen werfen sie vor, dies nicht zu berücksichtigen. „Die Kassen produzieren seit Jahren einen erheblichen Druck auf uns und versuchen, uns als tarifgebundene Anbieter immer mit denen zu vergleichen, die nicht tarifgebunden sind und uns damit auch zu drücken“, sagte Rüdiger Becker, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Dienstgeberverbands Niedersachsen (DDN), dem NDR Regionalmagazin Hallo Niedersachsen. Würden die Kassen die ambulante Pflege nicht endlich kostendeckend vergüten, müssten die Arbeitgebervertreter von Diakonie und AWO die Reißleine ziehen: „Dann müssen wir unseren Mitgliedseinrichtungen empfehlen, ihre Arbeit in der ambulanten Pflege einzustellen. Es ist nicht mehr refinanzierbar.“. (…) Am kommenden Donnerstag und Anfang April stehen entscheidende Schiedsgerichtstermine an. Vom Ergebnis wird abhängen, ob Diakonie und AWO in Niedersachsen sich weiter in der ambulanten Pflege engagieren oder ihre Drohung wahrmachen und aussteigen.“ Beitrag von Christina Harland vom 17. März 2019 beim NDR online weiterlesen »
Medizin und Ökonomie"Die Arbeitgeberverbände der AWO und der Diakonie drohen damit, sich aus der ambulanten Pflege in Niedersachsen zu verabschieden. Als Grund geben sie an, dass die Kassen zu wenig für Pflegeleistungen zahlen würden. Von einem solchen Ausstieg wären 16.000 Pflegebedürftige und 5.000 weiterlesen »

Kündigung wegen Wiederheirat: Ein Chefarzt rüttelt am Sonderstatus der Kirche
dds_april2013Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut. (…) Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe mit dem Anwalt Müller vor: Die Vorschrift, „keine nach der Rechtsordnung der katholischen Kirche ungültige Ehe zu schließen, war im Hinblick auf die Art der Tätigkeiten des Klägers keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung.“ Übersetzt in Alltagssprache: Ein Chefarzt muss Gravierenderes tun, um für die Kirche unzumutbar zu sein; für Abtreibung werben oder Hass verbreiten, zum Beispiel. „Das war’s“, sagt der Vorsitzende Koch, und schiebt nach: „Aus unserer Sicht.“ War’s das wirklich? Die Kirche könnte nun erneut vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Ob sie dies tut, will sie entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, wie ein Sprecher in Köln am Mittwochnachmittag erklärt; also in einigen Monaten wohl…“ Artikel von Detlef Esslinger vom 20. Februar 2019 bei der Süddeutschen Zeitung, siehe dazu ver.di-Kommentar und Hintergrund weiterlesen »
dds_april2013"Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut. (...) Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe weiterlesen »

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Massive Personalratsbehinderung beim Bayerischen Roten Kreuz in München – Arbeitsrichter bestätigt die Entlassung eines Rettungssanitäters, der sich gegen Personalknappheit und miese Arbeitsbedingungen wehrte
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting„… Am 18.10.2018 verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Julian Raphael Burmeister-Bießle am Arbeitsgericht München, dass die Kündigungsschutzklage des Personalratsmitglieds Thomas L. abgewiesen wird. Der Rettungssanitäter könnte damit nach 20 Dienstjahren seinen Arbeitsplatz beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Kreisverband München verlieren. Der Richterspruch scheint völlig überzogen, er ist skandalös schlecht begründet. (…) Der Gekündigte Thomas L hat sich als gewähltes Mitglied des Personalrats für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt und wurde dadurch zur Zielscheibe für juristische Nachstellungen. So stritt Thomas L. am Abend des 09.01.2017 mit dem Schichtkoordinator und stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Peter M. über den hohen Krankenstand im Münchner Rettungsdienst, chronische Unterbesetzung, sowie fehlende Winterbekleidung. Bei der Rückkehr in den Aufenthaltsraum der Wache soll Thomas L. den stellvertretenden Personalratsvorsitzenden als Arschloch bezeichnet haben, behauptet das BRK München. Die Unverhältnismäßigkeit ist offensichtlich. Thomas L, vertreten durch Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried (Kanzlei Kupka & Stillfried), legte Berufung ein. (…) Der oben geschilderte „Sachverhalt Arschloch“ wurde zur zweiten Kündigung aufgebauscht, zuvor scheiterte ein erster Kündigungsvesuch (wir berichteten am 28.9.2018). Das BRK vertraute offensichtlich nicht darauf, dass die mühsam konstruierten Kündigungsgründe vor Gericht stand halten würden. Am 11.10.2018 bastelte BRK-Anwalt Bernd Wittmann vor der Urteilsverkündung am 18.10. flugs eine dritte Kündigung, über deren Begründung noch nichts bekannt ist…“ Umfangreicher Bericht vom 18. Dezember 2018 bei der Aktion Arbeitsunrecht weiterlesen »
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting"... Am 18.10.2018 verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Julian Raphael Burmeister-Bießle  am Arbeitsgericht München, dass die Kündigungsschutzklage des Personalratsmitglieds Thomas L. abgewiesen wird. Der Rettungssanitäter könnte damit nach 20 Dienstjahren seinen Arbeitsplatz beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Kreisverband München verlieren. weiterlesen »

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Was ist das Soziale wert?
Veröffentlichung "Was ist das Soziale wert? Eine mehrperspektivische Betrachtung" als Heft 19 in der Reihe "Soziale Arbeit kontrovers" des Deutschen VereinsDie Frage, was Pflege-/Gesundheitsleistungen und Soziale Arbeit wert sind, steht aktuell wieder einmal zur Diskussion und selbst der Gesundheitsminister plädiert neuerdings für tarifliche Regelungen in der Pflegebranche. Soziale Berufe genießen große Wertschätzung, aber schlechte Bezahlung, hohe Arbeitsbelastung und vom burn out betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen zu den dauerhaften Begleiterscheinungen in diesen Jobs. Woraus resultiert dieser Widerspruch? In der Broschüre „Was ist das Soziale wert?“ analysieren Monika Burmester und Norbert Wohlfahrt die Perspektiven des Sozialstaats, der Volkswirtschaft und der Sozialwirtschaft auf den Wert des Sozialen und sie kommen zu einem eindeutigen Befund: das Soziale wird als Sphäre behandelt, in der mit sozialstaatlichen Mitteln ökonomische Zwecksetzungen verfolgt werden und der Widerspruch einer Gemeinwirtschaft als Gewinnwirtschaft macht sich in der praktischen Behandlung von Sozialbeschäftigten als abhängige Variable von Geschäftsinteressen geltend.“ Zusammenfassung der Autoren Monika Burmester und Norbert Wohlfahrt zur Veröffentlichung „Was ist das Soziale wert? Eine mehrperspektivische Betrachtung“ als Heft 19 in der Reihe „Soziale Arbeit kontrovers“ des Deutschen Vereins, erschienen im Lambertus Verlag im September 2018 (ISBN 978-3-7841-3095-8, Kartoniert/Broschiert, 64 Seiten, 7,50 €) weiterlesen »
Veröffentlichung "Was ist das Soziale wert? Eine mehrperspektivische Betrachtung" als Heft 19 in der Reihe "Soziale Arbeit kontrovers" des Deutschen Vereins"Die Frage, was Pflege-/Gesundheitsleistungen und Soziale Arbeit wert sind, steht aktuell wieder einmal zur Diskussion und selbst der Gesundheitsminister plädiert neuerdings für tarifliche weiterlesen »

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Plötzlich kirchlich: Kreuznacher Diakonie übernimmt städtisches Klinikum in Neunkirchen und beseitigt sofort Betriebsrat und Tarifbindung
Medizin und Ökonomie„Im Klinikum Neunkirchen ist alles wie immer – und doch alles anders. Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte des saarländischen Krankenhauses kümmern sich wie seit Jahren mit Hingabe um die Patienten. Lediglich die Schilder mit der Aufschrift »Städtisches Klinikum Neunkirchen« wurden abmontiert. Die neuen weisen die Einrichtung als »Diakonie Klinikum Neunkirchen« aus. Und noch etwas ist anders: Es gibt keinen Betriebsrat mehr, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) soll nicht mehr gelten. Dagegen gingen am Dienstag rund 60 Beschäftigte und Unterstützer auf die Straße…“ Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 16. März 2016, siehe zum Hintergrund die Kampagne gegen die Privatisierung beim ver.di-Bezirk Region Saar Trier in 2015. Neu: Kreuznacher Diakonie übernimmt und spricht erste Kündigungen im Neunkircher Krankenhaus aus weiterlesen »
Medizin und Ökonomie"Im Klinikum Neunkirchen ist alles wie immer – und doch alles anders. Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte des saarländischen Krankenhauses kümmern sich wie seit Jahren mit Hingabe um die Patienten. Lediglich die Schilder mit der Aufschrift »Städtisches Klinikum Neunkirchen« wurden abmontiert. weiterlesen »

Katholische Kirche als Arbeitgeber: Diskriminierung geht nicht
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz«, hat mit der Jungle World über den Fall gesprochen. Um was ging es konkret in dem am EuGH verhandelten Fall? Es ging um einen Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf. Er ließ sich scheiden und heiratete erneut. Nach dem katholischen Arbeitsrecht war dies ein schwerer Verstoß gegen seine Pflichten. Der Arzt war jedoch der Ansicht, es sei sein Grundrecht, sich scheiden zu lassen und zu heiraten. Er hat vor dem Arbeitsgericht geklagt, dann vor dem Landesarbeitsgericht, dann vor dem Bundesarbeits­gericht, wo er schließlich gewonnen hat. Dagegen hat die katholische Kirche in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, aber nur teilweise gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass der Fall nochmals genauer geprüft werden müsse, und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die dortigen Richter haben den Fall dann dem EuGH vorgelegt, um prüfen zu lassen, ob die Entlassung gegen die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie verstößt. Welche Auswirkungen hat das Urteil des EuGH auf die Rechtsprechung in Deutschland? Es hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Der EuGH hat festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegen könnte. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Es dürfte letztlich feststellen: So eine Diskriminierung darf nicht sein. (…) Für wie viele Menschen gilt das katholische Arbeitsrecht? Es betrifft 1,2 Millionen Arbeitnehmer…“ Interview von Markus Ströhlein mit Ingrid Matthäus-Maier vom 13.09.2018 in der jungle world zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-68/17 am 11. September 2018 weiterlesen »
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse weiterlesen »

Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt sieht kirchliche Einstellungspolitik kritisch
wurstteller_gross„… Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand Generalanwalt Evgeni Tanchev, dass religiöse Organisationen wie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung zwar grundsätzlich zu einer Ungleichbehandlung von Stellenbewerbern mit Blick auf Religion oder Weltanschauung berechtigt seien. Zugleich müssten Entscheidungen des Arbeitgebers von Gerichten geprüft und im Einzelfall zurückgewiesen werden können. (…) Geklagt hatte die konfessionslose Vera Egenberger. Diese hatte sich im November 2012 auf die beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin ausgeschriebene Stelle als Referentin erfolglos beworben. (…) Egenberger errang nun einen Etappensieg. Den nach den Worten des Generalanwalts beim EuGH können die Kirchen und ihre Organisationen nicht in jedem Fall „verbindlich selbst bestimmen, ob sie eine bestimmte Religion eines Bewerbers“ verlangen können. Dies sei abhängig von der „Art der fraglichen Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung“, so der Generalanwalt. Je weniger eine Tätigkeit mit dem Verkündigungsauftrag des kirchlichen Arbeitgebers zu tun hat, desto weniger dürfe dieser Andersgläubige oder Konfessionslose benachteiligen…“ Beitrag vom 10. November 2017 von und bei Migazin, siehe dazu auch die EuGH-Pressemitteilung vom 9. November 2017 und neu dazu: Europäischer Gerichtshof: Kirchen dürfen nicht diskriminieren weiterlesen »
wurstteller_gross"... Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand weiterlesen »

Gehaltsabsenkungen bei der Diakonie: Gelebte Sozialpartnerschaft zum Wohle der Mitarbeitenden?

Dossier

"Stärke durch Menschlichkeit" - Eigenwerbung der Diakonie (gefunden bei dem Diakonischen Werk Passau)„Als gelebte Sozialpartnerschaft, „die – zum Wohle der Mitarbeitenden, der Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit der Dienste – gestärkt werden sollte“ charakterisierte der Vorstandsvorsitzende des VdDD, Pfarrer Christian Dopheide, anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Diakonischer Dienstgeber in Deutschland die „kircheneigene“ Arbeitsrechtssetzung. In Anbetracht der Realität eine „gewagte“ Einschätzung. Bereits mit unserer Meldung vom 26. April (…) berichteten wir über die von den Arbeitgebern in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ARK DD beabsichtigten abenteuerlichen Absenkungen. Was bedeuten diese nun zur Schlichtung anstehenden Anträge im Detail? Dieser Frage ging der RA Sven Feuerhahn nach…“ Analyse von RA Sven Feuerhahn vom 27. Mai 2016 bei der ag mav (Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnenvertretung in den Diakonischen Werken in Niedersachsen).  Siehe dazu neu: Diakonie: Transparenz? Fehlanzeige / Rettungsversuch für Betteln. Diakonie Deutschland hält weiter daran fest, die Löhne ihrer 150.000 Beschäftigten kirchenintern statt in Tarifverträgen zu regeln weiterlesen »

Dossier

"Stärke durch Menschlichkeit" - Eigenwerbung der Diakonie (gefunden bei dem Diakonischen Werk Passau)"Als gelebte Sozialpartnerschaft, "die – zum Wohle der Mitarbeitenden, der Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit der Dienste – gestärkt werden sollte" charakterisierte der Vorstandsvorsitzende des VdDD, Pfarrer Christian Dopheide, anlässlich weiterlesen »

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Pflegenotstand: Muslimische Pfleger dürfen keine Karriere machen
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt… In den nächsten Jahren werden hierzulande Tausende Fachkräfte in der Pflege fehlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werben deshalb unter anderem um die vielen arbeitswilligen Geflüchteten, die sich beruflich orientieren müssen. Doch die Religion ist im katholischen Deutschen Caritasverband und der evangelischen Diakonie Deutschland, also in zwei von sechs Spitzenverbänden der Wohlfahrt, noch immer ein entscheidendes Kriterium für eine Karriere. Die kirchlichen Einrichtungen können nämlich von ihren Arbeitnehmern „weltanschauliche Loyalität“ einfordern. Konkret kann das bedeuten: Wer nicht Mitglied in der Kirche ist oder nicht nach religiösen Grundsätzen lebt, kann deswegen gefeuert werden. (…) Es gibt ein Diskriminierungsprivileg für die christlichen Kirchen“, erklärt Aleksandra Lewicki, Juniorprofessorin an der britischen Universität Sussex. Sie hat für ihre Doktorarbeit mit vielen Pflegekräften gesprochen und sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschäftigt. Artikel 9 räumt diesen Einrichtungen eben jene Ausnahmen ein. 2017 hat sie sich in einer Expertise speziell mit der Situation nicht christlicher Pflegekräfte in Deutschland befasst. Sie hat festgestellt, dass viele der Geflüchteten aus muslimischen Ländern wie Syrien, dem Irak oder Afghanistan in christlichen Einrichtungen gar nicht unterkommen oder sich mit befristeten Arbeitsverträgen begnügen müssen. Das betrifft allerdings nicht nur Muslime, auch in Ostdeutschland ist es problematisch, Mitarbeiter zu finden, sind dort doch viele Menschen konfessionslos. Die Leiter der Heime sehen sich oft nicht in der Lage, die Vorgaben der Kirchenleitung umzusetzen…“ Beitrag von Lars-Thorben Niggehoff vom 7. Februar 2018 bei Zeit online weiterlesen »
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt"... In den nächsten Jahren werden hierzulande Tausende Fachkräfte in der Pflege fehlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werben deshalb unter anderem um die vielen arbeitswilligen Geflüchteten, die sich beruflich orientieren müssen. Doch die Religion ist im katholischen weiterlesen »

wurstteller_gross„… Am 11. Oktober um 6 Uhr morgens wagten rund 50 Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler einen Tabubruch: Sie streikten für einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag. Es ist der erste Streik seiner Art, denn Beschäftigte von kirchlichen Trägern dürfen eigentlich nicht streiken. Ebenso wenig steht den Mitarbeitern ein gewerkschaftlicher Tarifvertrag zu. Zwei von vielen Ausnahmeregelungen, die für kirchliche Mitarbeiter und für ihre Arbeitgeber gelten. Kirchliche Arbeitgeber sind längst Big Player in der deutschen Wirtschaft. Die Kirchen besitzen milliardenschwere Konzerne und beschäftigen insgesamt 1,3 Millionen Mitarbeiter, betreiben zwei Drittel der Krankenhäuser und tausende von Pflegeeinrichtungen. Trotzdem unterscheiden sie sich deutlich von ihren gewerblichen oder weltlichen Konkurrenten: Sie werden vom Staat besonders, und oft auch bevorzugt behandelt – mit Hilfe von öffentlichen Geldern. Ist das noch gerechtfertigt?…“ Beitrag Kiyo Dörrer vom 20. November 2017 bei CORRECT!V weiterlesen »
wurstteller_gross"... Am 11. Oktober um 6 Uhr morgens wagten rund 50 Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler einen Tabubruch: Sie streikten für einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag. Es ist der erste Streik seiner Art, denn Beschäftigte von kirchlichen Trägern dürfen eigentlich nicht streiken. Ebenso weiterlesen »

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Rettungslos verloren: Deutsches Rotes Kreuz verweigert Angestellten in Radeberg-Pulsnitz angemessene Bezahlung
„Als Sekretär der Gewerkschaft Verdi hat Jens Uhlig im Gesundheitswesen schon eine ganze Menge unhaltbarer Zustände gesehen. Die Arbeitsbedingungen beim Rettungsdienst gehören zweifelsohne in diese Kategorie. »Wir sagen, Schluss mit dem Ausschreibungswahnsinn, der geht immer zu Lasten der Beschäftigten«, erklärte er gegenüber jW. (…) Der DHV ist für seine von Kritikern als Gefälligkeitstarifverträge bezeichneten Abkommen mit Unternehmern bekannt. Auffällig sind zudem seine geringen Mitgliedszahlen, die ihm schon häufiger per Gerichtsentscheid die Tariffähigkeit gekostet haben. Im Falle Radeberg-Pulsnitz verfügt der DHV über kein einziges Mitglied in der Rettungsstelle. Dennoch gilt der Tarifvertrag als Grundlage der Entlohnung der Beschäftigten. Diese verdienen monatlich zwischen 300 und 400 Euro weniger als Kollegen in anderen Einrichtungen, die nach dem zwischen Verdi und dem DRK ausgehandelten DRK-Reformtarifvertrag bezahlt werden. (…) Im Zuge des seit Monaten andauernden Tarifkonflikts in Radeberg-Pulsnitz fordert Verdi nun die Rekommunalisierung der sächsischen Rettungsdienste. Danach würde die Bezahlung aller Beschäftigten nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) geregelt und diese besser bezahlt. Mit einer »Retterdemo« am kommenden Samstag will die Gewerkschaft Solidarität für die Beschäftigten organisieren.“ Beitrag von Steve Hollasky bei der jungen Welt vom 17. November 2017 weiterlesen »
"Als Sekretär der Gewerkschaft Verdi hat Jens Uhlig im Gesundheitswesen schon eine ganze Menge unhaltbarer Zustände gesehen. Die Arbeitsbedingungen beim Rettungsdienst gehören zweifelsohne in diese Kategorie. »Wir sagen, Schluss mit dem Ausschreibungswahnsinn, der geht immer zu Lasten der Beschäftigten«, erklärte er gegenüber jW. (...) Der DHV ist für seine von weiterlesen »

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Tarifverträge beim Paritätischen Pflegedienst: Pflegekräfte fürchten Lohneinbußen
„… Bei den Mitarbeitern des „Paritätischen Pflegedienstes“ herrscht große Aufregung. Ihnen liegen Entwürfe für neue Arbeitsverträge vor, mit denen der Arbeitgeber den im März unterzeichneten „Tarifvertrag für die Pflege in Bremen“ umsetzen will. „Auf den ersten Blick bekommen alle einen höheren Stundenlohn, nur trügt der Schein sehr“, berichtet eine langjährige Mitarbeiterin. „Es fallen alle Zulagen weg.“ Ihr Ehemann hat ausgerechnet: „Meine Frau würde nach dem neuen Vertrag im Jahr 1000 Euro weniger verdienen.“ (…) Die Bremerin arbeitet seit vielen Jahren beim Paritätischen Pflegedienst. Unterzeichnet sie den neuen Vertrag, wird sie ab dem 1. Oktober als neu eingestellt eingestuft. So steht es im Entwurf, der dem WESER-KURIER vorliegt. Zulagen für lange Betriebszugehörigkeit entfielen. Sie müsste ein halbes Jahr Probezeit in Kauf nehmen und ihr Urlaubsanspruch würde von jetzt 36 auf 30 Tage sinken, so ihr Ehemann. Andererseits sollten sich die Angestellten in dem neuen Vertrag zusätzlich verpflichten, bei Kunden jetzt auch Betreuungs- und Putzarbeiten zu übernehmen. (…) „Das Betriebsklima ist auf dem Nullpunkt“, berichtet eine Angestellte. Mitarbeiter würden eingeschüchtert und dürften keine Fragen zum neuen Vertrag stellen. (…) Kerstin Bringmann von der Gewerkschaft Verdi sagt zudem: „Verdi-Mitglieder brauchen keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, damit der Tarifvertrag Pflege in Bremen gilt.“ Grundsätzlich müssten auch Nichtmitglieder keine neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. „Aber dann gilt der Tarifvertrag auch bei Verbesserungen nicht“, gibt Bringmann zu bedenken. Sie rät: Sehe ein bestehender Arbeitsvertrag bessere Regelungen vor als der Tarifvertrag, sollten die Mitarbeiter keinen neuen Vertrag unterschreiben…“ Beitrag von Antje Stürmann vom 3. September 2017 beim Weser Kurier online weiterlesen »
"... Bei den Mitarbeitern des „Paritätischen Pflegedienstes“ herrscht große Aufregung. Ihnen liegen Entwürfe für neue Arbeitsverträge vor, mit denen der Arbeitgeber den im März unterzeichneten „Tarifvertrag für die Pflege in Bremen“ umsetzen will. „Auf den ersten Blick bekommen alle einen höheren Stundenlohn, nur trügt der Schein sehr“, berichtet eine langjährige weiterlesen »

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[DRK] Schwesternschaften: Krankenversorgung als Menschenliebe in Uniform
„Im Fall der „Ehe für alle“ hieß es jetzt wieder einmal, dass ein Rechtsinstitut durch seine vorstaatliche Qualität tabu sei. Eine ähnliche Argumentation sorgte 1957 dafür, dass die moderne Krankenpflege in Deutschland ausgebremst wurde. Sind Krankenschwestern und -pfleger normale Arbeitnehmer oder steht ihre Tätigkeit außerhalb des konventionellen Arbeitsrechts? (…) Krankenschwestern waren einmal etwas ganz besonderes, sollten es jedenfalls sein. Ein Blick in das „Gesetz über die Ausübung des Berufs der Krankenschwester, des Krankenpflegers und der Kinderkrankenschwester (Krankenpflegegesetz)“ vom 15. Juli 1957 und in die rechtspolitische Diskussion vorweg zeigt einen etwas merkwürdigen deutschen Sonderweg in der pflegerischen Versorgung kranker Menschen…“ Beitrag von Martin Rath vom 16. Juli 2017 bei Legal Tribune Online weiterlesen »
"Im Fall der "Ehe für alle" hieß es jetzt wieder einmal, dass ein Rechtsinstitut durch seine vorstaatliche Qualität tabu sei. Eine ähnliche Argumentation sorgte 1957 dafür, dass die moderne Krankenpflege in Deutschland ausgebremst wurde. Sind Krankenschwestern und -pfleger normale Arbeitnehmer oder steht ihre Tätigkeit außerhalb des konventionellen Arbeitsrechts? (...) Krankenschwestern weiterlesen »

Die Vermarktlichung des Sozialen – die Entfremdung zerstört die Beschäftigten
Solidarität mit dem Kitastreik: "Wer eine Horde Kinder managt, verdient ein Managergehalt!"„Die Ideologie der Privatisierung gesellschaftlicher Ebenen hat auch den dritten Sektor der Volkswirtschaft, die Bildungs- und Sozialeinrichtungen erreicht, mit fatalen Folgen für die Beschäftigten. Da geht es nicht um ein Unbehagen, sich den Gesetzen des Marktes zu unterwerfen, als Verkäufer sozialer Produkte auftreten zu müssen, bei der das eigentlich Menschliche zu einem Wettbewerbsfaktor der Markt- und Konkurrenzwirtschaft wird, in der Zuneigung, Aufmerksamkeit, Hilfe, Sicherheit, Ehrlichkeit und Authentizität zu verkaufen bzw. zu erwerben sind, sich ein Geld-Hilfe-Geld Verhältnis entwickelt, sich dem Diktat der betriebswirtschaftlichen Kenn- und Schlagzahlen verpflichtet zu fühlen, sondern es geht um Entfremdungsprozesse, die die Beschäftigten völlig zerstören können. Entfremdung und Verdinglichung prägen das Alltags- und Arbeitsleben, aus der Beziehungsarbeit wird eine Geschäftsbeziehung…“ Analyse vom 4. Juli 2017 von und beim Gewerkschaftsforum Dortmund (Quelle: K.P. Schwarz „Die Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe“) weiterlesen »
Solidarität mit dem Kitastreik: "Wer eine Horde Kinder managt, verdient ein Managergehalt!""Die Ideologie der Privatisierung gesellschaftlicher Ebenen hat auch den dritten Sektor der Volkswirtschaft, die Bildungs- und Sozialeinrichtungen erreicht, mit fatalen Folgen für die Beschäftigten. Da geht es nicht um ein Unbehagen, sich weiterlesen »

Integral – Druck erzeugt Gegendruck
[DGB-Kampagne] Stop Union BustingINTEGRAL e. V. ist Träger von sozialen Einrichtungen in Berlin, unter anderem für Menschen mit Behinderungen. Zusammen mit einer für Betriebsrat-Bashing und Union-Busting bekannten Kanzlei versucht die Geschäftsführung systematisch, die Arbeit des Betriebsrates zu behindern. Der Betriebsrat hat nun ein Beschlussverfahren eingeleitet, weil Betriebsräten in zwei Fällen Entgelt gekürzt wurde, als sie erforderlicher Betriebsratsarbeit nachgingen und in einem anderen Fall dem Betriebsrat verwehrt wurde, mit dem Aufsichtsrat des Vereines in Kontakt zu treten. (…) BAGA – Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht – organisiert eine breite und tatkräftige Unterstützung für den Betriebsrat und die Belegschaft von INTEGRAL e.V. am Tag des Kammertermins: Wann? Mittwoch, 24. Mai um 08:45 Uhr. Wo? Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1 / 10785 Berlin / Raum 522“ Aus der Meldung von work watch vom 18.5.2017, siehe dazu auch: AUFRUF ZU EINER PROTESTMAIL-AKTION für die Belegschaft und den Betriebsrat von INTEGRAL e.V. weiterlesen »
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting"INTEGRAL e. V. ist Träger von sozialen Einrichtungen in Berlin, unter anderem für Menschen mit Behinderungen. Zusammen mit einer für Betriebsrat-Bashing und Union-Busting bekannten Kanzlei versucht die Geschäftsführung systematisch, die Arbeit des Betriebsrates zu behindern. Der Betriebsrat hat nun ein weiterlesen »

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