Entscheidung des EuGH zur Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf DRK-Schwesternschaft: Mitglieder sind Leiharbeiter/innen

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Missbrauch von Leiharbeit: Protestaktionen bei H&M„… Mit dem Urteil des EuGH wird in Zukunft die dauerhafte Ausleihe von DRK-Schwestern an einzelne Einrichtungen auch außerhalb des DRKs beendet. DRK-Schwestern haben bislang als Vereinsmitglieder keine vollständigen Arbeitnehmerrechte – gedeckt durch die deutsche Rechtsprechung. Für sie gilt weder das deutsche Arbeitsrecht noch das Streikrecht nach Artikel 9 Abs. 3 GG. Auch werden den DRK-Schwestern der Zugang zu staatlichen Arbeitsgerichten und die Teilnahme an Betriebsratswahlen verwehrt. Betroffen sind etwa 25.000 Arbeitnehmerinnen in 33 DRK-Schwesternschaften. „DRK-Schwestern müssen in Zukunft mit den Beschäftigten der Einsatzbetriebe gleichgestellt – oder noch besser – in diese Betriebe übernommen werden. Wir helfen gerne dabei, gute tarifliche Regelungen für den Übergang zu finden und die Ansprüche der Betroffenen zu sichern“, sagte ver.di-Bundesvorstandmitglied Sylvia Bühler…“ ver-di-Pressemitteilung vom 18. November 2016 zu Aktenzeichen EuGH C-216/15 und neu: Nahles vs. Mitbestimmung: DRK-Schwestern sollen rechtlos bleiben weiterlesen »

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Missbrauch von Leiharbeit: Protestaktionen bei H&M"... Mit dem Urteil des EuGH wird in Zukunft die dauerhafte Ausleihe von DRK-Schwestern an einzelne Einrichtungen auch außerhalb des DRKs beendet. DRK-Schwestern haben bislang als Vereinsmitglieder keine vollständigen Arbeitnehmerrechte – gedeckt durch die deutsche Rechtsprechung. weiterlesen »

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[Buch] Sorge-Kämpfe. Auseinandersetzungen um Arbeit in sozialen Dienstleistungen
[Buch] Sorge-Kämpfe. Auseinandersetzungen um Arbeit in sozialen DienstleistungenSoziale Dienstleistungen galten lange Zeit als wenig konfliktgeprägt. Dies hat sich nachhaltig geändert – in der Pflege, im Gesundheitswesen, in der frühkindlichen Erziehung und Bildung, in der Sozialen Arbeit. Zwei Prozesse stoßen aufeinander: Auf der einen Seite blockieren Austeritätspolitik und »Schuldenbremse« eine bedarfsgerechte Ausstattung der Einrichtungen, sind verantwortlich für unzureichende Arbeitsbedingungen und Unterbezahlung. Auf der anderen Seite geht es um Fragen der Anerkennung hochwertiger und verantwortungsbewusster Arbeit. Der Band beleuchtet die Konflikte aus der Perspektive betrieblicher und gewerkschaftlicher Aktivist_innen sowie aus der Sicht kritischer Sozialwissenschaft.“ Info des Verlags VSA zum Buch von Ingrid Artus / Peter Birke / Stefan Kerber-Clasen / Wolfgang Menz (Hrsg.) (336 Seiten | Oktober 2017 | EUR 26.80 | ISBN 978-3-89965-766-1) Siehe weitere Informationen zum Buch und eine Leseprobe: Vom individuellen zum kollektiv organisierten Widerstand?  Erfahrungen einer spanischen Migrantin in der privaten Pflege in Deutschland. Artikel von Mark Bergfeld aus dem Buch – wir danken! Siehe nun auch eine Rezension: Die neuen Streiks im Sozialwesen. Ihr Berufsethos hält Pflegekräfte und Erzieherinnen nicht mehr von Arbeitskämpfen ab – im Gegenteil weiterlesen »
[Buch] Sorge-Kämpfe. Auseinandersetzungen um Arbeit in sozialen Dienstleistungen"Soziale Dienstleistungen galten lange Zeit als wenig konfliktgeprägt. Dies hat sich nachhaltig geändert – in der Pflege, im Gesundheitswesen, in der frühkindlichen Erziehung und Bildung, in der Sozialen Arbeit. Zwei Prozesse stoßen aufeinander: Auf der einen weiterlesen »

Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet GermanyGewerkschaft Gesundheits- und Soziale Berufe (GGB) und Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) protestieren öffentlich gegen Schikanen bei der DRK Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH: „… Mit über einem Dutzend Standorten ist die DRK Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH einer der größten Betreiberinnen von Flüchtlingsheimen in Hannover. Doch wie in den vergangenen Wochen bereits von der Presse berichtet, ist es fraglich, ob die von der Kommune bereitgestellten Gelder tatsächlich von den Betreibern angemessen in Personal und gute Ausstattung investiert werden. Seitdem unklar ist, ob weiterhin viele Flüchtlinge nach Deutschland einreisen werden, versucht das DRK-Tochterunternehmen, Beschäftigte offenbar aus dem Betrieb zu drängen. Stellen in der mittleren Leitungsebene und in der Fachberatung wurden gekürzt. Anfang November wurden Mitarbeiter_innen spontan in die Zentrale der DRK-Tochter gerufen. Einer ganzen Reihe von ihnen wurde hier direkt die Kündigung ausgesprochen, anderen wurde diese angekündigt. Wieder andere wurden dadurch verunsichert, dass sie im Urlaub telefonisch die Mitteilung ereilte, ggf. von einer Kündigung betroffen zu sein. Diese betriebsöffentliche Kollektivkündigung erscheint der GGB jedoch nur als ein Versuch, die Belegschaft einzuschüchtern. Denn die Basisgewerkschaft erreichten in den letzten Monaten viele Berichte aus den Betrieben. Um mehr Rechtssicherheit gegen das äußerst willkürlich erscheinende Gebaren der Geschäftsleitung durchzusetzen, initiierten Beschäftigte deshalb unlängst die Gründung eines Betriebsrats. Nur ließ die Geschäftsführung schon im laufenden Verfahren nichts unversucht, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl zu streuen. Nachdem diese durchgeführt war, wird sie nun – wie angekündigt – von der Geschäftsleitung angefochten…“ Pressemitteilung der GGB Hannover vom 22. Dezember 2016, siehe dazu auch unser Dosser: Die „Systemschmarotzer“ – nun der Flüchtlingsarbeit weiterlesen »
Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet GermanyGewerkschaft Gesundheits- und Soziale Berufe (GGB) und Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) protestieren öffentlich gegen Schikanen bei der DRK Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH: "... Mit über einem Dutzend Standorten ist die DRK Soziale weiterlesen »

Die Macht hinter den Kirchen. Ein Cartoon von "frosch"„Man könnte es in vielerlei Hinsicht so einfach haben, wenn man rigoros den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat befolgen würde. Denn Religion und die möglicherweise, weil nicht zwangsläufig mit der Religionsausübung verbundene Mitgliedschaft in einer Kirche ist (eigentlich) ganz offensichtlich eine höchst private Angelegenheit. Jeder soll nach seiner Façon glücklich werden, wenn er oder sie das eine, also seine religiöse Aktivität unterscheiden kann von dem, was des Staates ist. Und wenn der Staat als eine seiner Kernaufgaben Regeln des Zusammenlebens erlässt, die beispielsweise die Rechte (und Pflichten) von Arbeitnehmern in der Arbeitswelt normieren, sollte man meinen, dass das dann auch für alle Staatsbürger vollumfänglich zu gelten hat und es nicht normale und Staatsbürger light geben darf, wobei die Light-Variante an den Kirchen-Status gebunden ist. Vor allem nicht, wenn es sogar um Grundrechte geht. Ja, die Theorie. Die Praxis sieht ganz anders und weitaus weniger einfach strukturiert aus, wie die meisten wissen. Da gibt es in Deutschland nicht nur enge Verknüpfungen zwischen Staat und (anerkannten) Kirchen, beispielsweise auf der Ebene des Einzugs und Weiterleitung der Kirchensteuer oder die Finanzierung kirchlichen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen aus Steuermitteln, sondern die (Staats-?)Kirchen haben umfangreiche Sonderrechte hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse der unter dem Kreuz arbeitenden Menschen…“ Blogbeitrag von Stefan Sell vom 29. Juli 2016 bei Aktuelle Sozialpolitik online weiterlesen »
Die Macht hinter den Kirchen. Ein Cartoon von "frosch""Man könnte es in vielerlei Hinsicht so einfach haben, wenn man rigoros den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat befolgen würde. Denn Religion und die möglicherweise, weil nicht zwangsläufig mit der Religionsausübung weiterlesen »

WIR FORDERN: Sofortige Aufhebung des Hausverbots gegen die Betriebsratsvorsitzende von Palette e.V. Ulrike Winkelmann
Solidarität gefragt! (LabourNet Germany)Am 25. Mai 2016 hat Palette e.V. gegen die Betriebsratsvorsitzende Ulrike Winkelmann, die seit fast 20 Jahren mit viel Herzblut für die Belange der Klient*innen eintritt, ein Hausverbot verhängt. Hintergrund ist, dass die Besitzer des Schanzenhofs – die Gebrüder Schommartz – ihr ein Hausverbot wegen ihres Engagements für den Erhalt des Schanzenhofs erteilten. Die Palette hat ihren Sitz im Schanzenhof. (…) Herr Schommartz hat gegen alle ehemaligen Mitarbeiter*innen des Schanzenhofs Hausverbote verhängt, in der letzten Woche auch gegen eine Mitarbeiterin von Palette e.V. Die Geschäftsführerin von Palette e.V. Frau Anke Mohnert wurde darüber per Mail von Herrn Schommartz informiert. Die Mitarbeiterin bekam daraufhin einen Anruf mit der Aufforderung, sofort den Arbeitsplatz zu räumen, weil die Palette nun ihrerseits gegen sie ein Hausverbot verhängt habe. (…) Es ist empörend, dass die Geschäftsführung von Palette e.V. die profitorientierten Interessen von Herrn Schommartz unterstützt. Ein Vermieter verbietet einer Mitarbeiterin von Palette e.V. die Beteiligung an politischen Aktionen in deren Freizeit…“ Aus dem Flugblatt der Unterstuetzungsini Ulrike Winkelmann – siehe Aufruf zu Protestmails und Unterschriftenliste und nun den Aufruf zur Solidarischen Begleitung zum Gütetermin am 15.07.2016 in Hamburg weiterlesen »
Solidarität gefragt! (LabourNet Germany)"Am 25. Mai 2016 hat Palette e.V. gegen die Betriebsratsvorsitzende Ulrike Winkelmann, die seit fast 20 Jahren mit viel Herzblut für die Belange der Klient*innen eintritt, ein Hausverbot verhängt. Hintergrund ist, dass die Besitzer des Schanzenhofs – die Gebrüder Schommartz weiterlesen »

Streikrecht in Kirchen vor dem BundesarbeitsgerichtDie Caritas will Dutzende Beschäftigte auf die Straße setzen. Das vom Wohlfahrtsverband geleitete Berliner Dominikus-Krankenhaus will seine Tochterfirma, die Dominikus-Service GmbH, auflösen. 80 Beschäftigte würden dann zum Jahresende ihre Stelle verlieren. Sollen die Löhne wieder gedrückt werden?…“ Interview von Johannes Supe in junge Welt vom vom 29.06.2016 mit Kalle Kunkel (Gewerkschaftssekretär bei ver.di. Er ist zuständig für den Fachbereich drei, Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen) weiterlesen »
"Die Caritas will Dutzende Beschäftigte auf die Straße setzen. Das vom Wohlfahrtsverband geleitete Berliner Dominikus-Krankenhaus will seine Tochterfirma, die Dominikus-Service GmbH, auflösen. 80 Beschäftigte würden dann zum Jahresende ihre Stelle verlieren. Sollen die Löhne wieder gedrückt werden?..." Interview von Johannes Supe in junge Welt vom vom 29.06.2016 mit weiterlesen »

[Bremen, 22.3.] Kundgebung gegen die Rückkehrberatung der AWO: „Freiwillig sieht anders aus“
Jugendliche ohne Grenzen: I… Die AWO bietet Menschen, deren Aufenthalt in Bremen formal beendet wurde, aber auch Menschen, die es, bedingt durch die desaströsen Zustände in deutschen Lagern nicht mehr länger hier aushalten, eine vordergründig offene Beratung an. Zweck der Beratung ist allerdings nicht, die Menschen in ihrer miserablen Situation zu unterstützen, sondern zusätzlichen Druck auf sie auszuüben. Ziel ist es Menschen zur Ausreise zu bewegen. Mit ihrem vermeintlich sozialen Angebot schafft es die AWO dem ganzen menschenfeindlichen Treiben einen humanitären Anstrich zu verpassen. Wir fordern, dass sich alle Menschen frei bewegen können. Wir verurteilen die Unterteilung in legitime Flüchtlinge und solchen, die „nur“ aus wirtschaftlichem Elend hierherkommen. Wir fordern die AWO auf sich der „Bremer Linie“ entgegenzustellen, die Rückkehrberatung zu schließen und die sogenannte „Freiwillige Ausreise“ als das zu markieren was sie ist: Getarnte Abschiebung, Erpressung und ein Mittel der Bremer Regierung sich mit eine Menschlichkeit zu schmücken, die keine ist…“ Aufruf bei End of Road zur Kundgebung am 22. März 2016 in Bremen: 17 Uhr | Auf den Häfen 30 weiterlesen »
Jugendliche ohne Grenzen: I"… Die AWO bietet Menschen, deren Aufenthalt in Bremen formal beendet wurde, aber auch Menschen, die es, bedingt durch die desaströsen Zustände in deutschen Lagern nicht mehr länger hier aushalten, eine vordergründig offene Beratung an. Zweck der Beratung ist weiterlesen »

[»Wert der Mitbestimmung«] Gastgeber des Tages: Reiner Hoffmann
Streikrecht in Kirchen vor dem BundesarbeitsgerichtDer DGB und die Hans-Böckler-Stiftung feiern dieser Tage den »Wert der Mitbestimmung« – unter anderem mit einer Wanderausstellung, die am heutigen Montag in der Akademie der Künste in Berlin eröffnet wird. Soweit, so unspektakulär. Bemerkenswert ist allerdings, wen DGB-Chef Reiner Hoffmann als Festredner geladen hat: ausgerechnet den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, der über »aktuelle Perspektiven zur Würde der Arbeit« referieren soll. Die Bischöfe als Verteidiger der Mitbestimmung? Vielleicht sollte der DGB-Vorsitzende mal bei seinen ver.di-Kollegen in Diakonie und Caritas nachfragen. (..) Gegen diese vordemokratischen Zustände setzen sich Beschäftigte bei Caritas und Diakonie mit Hilfe ihrer Gewerkschaft ver.di seit Jahren zur Wehr. Das müsste eigentlich auch der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes mitbekommen haben. Dass Hoffmann dennoch einen Vertreter dieser Institution zum Festredner der Mitbestimmung adelt, zeigt ein Maß an Ignoranz, das eigentlich nicht zu erklären ist.“ Beitrag in junge Welt vom 07.03.2016 weiterlesen »
Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht"Der DGB und die Hans-Böckler-Stiftung feiern dieser Tage den »Wert der Mitbestimmung« – unter anderem mit einer Wanderausstellung, die am heutigen Montag in der Akademie der Künste in Berlin eröffnet wird. Soweit, so unspektakulär. Bemerkenswert ist allerdings, wen weiterlesen »

Werkverträge & Leiharbeit bei Kirche: Entwurf Änderung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich fordert in einem offenen Brief Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf – in Bezug auf Leiharbeit und Werkverträge – keine Ausnahmeregelungen für die Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen zuzulassen. Siehe den offenen Brief der Bundeskonferenz vom 13.1.2016 weiterlesen »
Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich fordert in einem offenen Brief Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf - in Bezug auf Leiharbeit und Werkverträge - keine Ausnahmeregelungen für die Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen zuzulassen. Siehe den offenen Brief der Bundeskonferenz vom 13.1.2016 weiterlesen »

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Pflege unterm Roten Kreuz. Nicht nur aus Sicht eines Altenpflegers – das DRK mit seinen Problemzonen
Nicht nur religiöse Einrichtungen oder der Sozialdemokratie nahestehende Wohlfahrtverbände prägen den Pflegemarkt. So spielt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als unabhängiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege mit etwa 150.000 Beschäftigten im Blutspendedienst, der Sozialarbeit, im Gesundheitswesen, aber auch im Pflegebereich eine gewichtige Rolle. Offiziell unparteilich und weltanschaulich neutral, ist dennoch auffallend, dass viele Funktionäre das Parteibuch der CDU besitzen, wie auch der jetzige DRK-Präsident Seiters. Im ARD-Morgenmagazin Ende August redete sich der damalige Innenminister noch mal seinen Asylkompromiss von 1992/93 schön. Noch perfider wirken solche Statements von Vertretern einer Hilfsorganisation unter Berücksichtigung des Kooperationsvertrags, den das DRK und die Bundeswehr Anfang des Jahres geschlossen haben. Dadurch drohen die Grenzen zwischen militärischen und humanitären Zielen zu verschwimmen. Ebenso wird die schleichende Militarisierung der Gesellschaft vorangetrieben. Lang ist es her, als Peter Kropotkin das Rote Kreuz als herausragende freie Vereinbarung in seinen dezentralen und internationalen Strukturen als Gegenentwurf zum etatistischen Nationalstaat pries…“ Artikel von Hacky und Christian Horn in Direkte Aktion 231 vom Sept/Okt 2015 weiterlesen »
"Nicht nur religiöse Einrichtungen oder der Sozialdemokratie nahestehende Wohlfahrtverbände prägen den Pflegemarkt. So spielt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als unabhängiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege mit etwa 150.000 Beschäftigten im Blutspendedienst, der Sozialarbeit, im Gesundheitswesen, aber auch im Pflegebereich eine gewichtige Rolle. Offiziell unparteilich und weltanschaulich neutral, ist dennoch auffallend, weiterlesen »

Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht„»Das Gericht hat für Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts gesorgt.« So frohlockte der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, in der vergangenen Woche. Da hatte das Bundesverfassungsgericht gerade entschieden, die Beschwerde der Gewerkschaft ver.di in bezug auf das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen nicht zuzulassen (siehe jW vom 3.9.). Doch die Karlsruher Richter haben keineswegs in der Sache entschieden. Sie erteilten ver.di lediglich aus formalen Gründen eine Abfuhr. Die Gewerkschaft betont, dass Arbeitsniederlegungen in den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden für sie weiterhin eine Option sind…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 08.09.2015 weiterlesen »
Streikrecht in Kirchen vor dem Bundesarbeitsgericht"»Das Gericht hat für Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts gesorgt.« So frohlockte der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, in der vergangenen Woche. Da hatte das Bundesverfassungsgericht gerade entschieden, die Beschwerde der Gewerkschaft ver.di in bezug auf weiterlesen »

Die katholische Bischofskonferenz hat am 27.04.2015 eine weitreichende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen: Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, in der Fassung vom 27.04.2015…“ Meldung vom 29.05.2015 samt Dokumenten und Einschätzung bei der Kanzlei Hensche. Siehe dazu neu: Neues Arbeitsrecht der Kirche: Zoff um Schwule und Geschiedene weiterlesen »
"Die katholische Bischofskonferenz hat am 27.04.2015 eine weitreichende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen: Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, in der Fassung vom 27.04.2015..." Meldung vom 29.05.2015 samt Dokumenten und Einschätzung bei der Kanzlei Hensche externer Linkweiterlesen »

ArbeitsrechundkircheDie Kirchen und ihre Diakonie und Caritas haben bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen weitgehende Sonderrechte. Sie legen die Arbeitsbedingungen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen fest. Sie schaffen eigenes Mitarbeitervertretungsrecht. Und sie können von gesetzlichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen (z.B. § 7 Abs. 4 ArbZG). Wir wollen wissen: Zu welchen Arbeitsbedingungen führen diese Sonderrechte? Bitte helfen Sie uns bei der Suche nach einer Antwort und nehmen Sie an dieser Umfrage teil. Die Redaktion von Arbeitsrecht und Kirche sichert Ihnen absolute Vertraulichkeit zu. Geben Sie den Link bitte auch weiter. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden auf der Kasseler Fachtagung für kirchliches Arbeitsrecht im November 2015 vorgestellt und anschließend in Arbeitsrecht und Kirche veröffentlicht. Herzlichen Dank!“ Umfrage der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche von 2015 weiterlesen »
ArbeitsrechundkircheDie Kirchen und ihre Diakonie und Caritas haben bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen weitgehende Sonderrechte. Sie legen die Arbeitsbedingungen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen fest. Sie schaffen eigenes Mitarbeitervertretungsrecht. Und sie können von gesetzlichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen (z.B. § 7 Abs. 4 ArbZG). Wir weiterlesen »

wurstteller_grossDas Johannische Sozialwerk will nicht wahrhaben, dass ein Betriebsrat gewählt wurde. Die Betriebsratswahl beim Johannischen Sozialwerk wirft ein Schlaglicht auf ein Grundproblem des deutschen Arbeitsrechts – das Privileg der Kirchen, ihre eigenen Gesetze zu machen…“ Artikel von Jörn Boewe im Neuen Deutschland vom 27.02.2015 weiterlesen »
ver.di: Keine Extrawurst in Kirche und DiakonieDas Johannische Sozialwerk will nicht wahrhaben, dass ein Betriebsrat gewählt wurde. Die Betriebsratswahl beim Johannischen Sozialwerk wirft ein Schlaglicht auf ein Grundproblem des deutschen Arbeitsrechts - das Privileg der Kirchen, ihre eigenen Gesetze zu machen...“ weiterlesen »

Tarifverhandlungen bei der AWO in Nordrhein Westfalen

Dossier

Tarifverhandlungen bei der AWO in Nordrhein WestfalenAktuell: Tarifkonflikt endet mit einer Einigung! Am 11.12.2014 einigten sich die AWO und ver.di in NRW in der 6. Verhandlungsrunde in Gelsenkirchen und unterschrieben am späten Abend ein sog. Eckpunktepapier, nachdem die am Verhandlungsort anwesende Tarifkommission der Gewerkschaft dem Kompromiss zugestimmt hatte. Danach werden die Entgelte in drei Stufen um insgesamt 5,7 Prozent erhöht. Für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.12.2014 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 9 eine Einmalzahlung in Höhe von 275 Euro, die bis März 2015 ausgezahlt werden kann. Ab dem 01.01.2015 werden alle Entgelte um 2,4, Prozent, ab dem 01.08.2015 um 1,7 Prozent und ab dem 1.8.2016 um 1,6 Prozent erhöht. Die Auszubildenden erhalten für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.12.2014 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Ab dem 01.01.2015 erhalten Sie monatlich ein um 40 Euro und ab dem 01.01.2016 ein um zusätzlich 20 Euro erhöhtes Entgelt. Die Entgelttarifverträge können frühestens zum 30.11.2016 gekündigt werden…“ Meldung vom 12.12.2014 auf der ver.di-Kampagnenseite „herzlos“ weiterlesen »

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  • Tarifkonflikt endet mit einer EinigungTarifverhandlungen bei der AWO in Nordrhein Westfalen "Am 11.12.2014 einigten sich die AWO und ver.di in NRW in der 6. Verhandlungsrunde in Gelsenkirchen und unterschrieben am späten Abend ein sog. Eckpunktepapier, nachdem weiterlesen »

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