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Das christliche Klinikum Lippstadt verbietet nach Fusion Abtreibungen: Dagegen protestieren 60 ÄrztInnen und der Chefarzt der Gynäkologie klagt
Dossier
„In Lippstadt kämpfen Ärztinnen und Ärzte dafür, dass es weiterhin Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischen Indikationen gibt. Die sind dort nicht mehr möglich, seit sich das evangelische und das katholische Krankenhaus zum christlichen Klinikum zusammengeschlossen haben. In der größten Stadt im Kreis Soest haben 60 Ärztinnen und Ärzte einen offenen Brief geschrieben. Darin forden sie, dass es weiterhin Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischen Indikationen geben soll. Hintergrund: Nach der Fusion der beiden Lippstädter Krankenhäuser zum christlichen Klinikum gibt es seit dem 1. Februar keine Abtreibungen mehr, wenn schwere Missbildungen bei den Kindern zu erwarten sind. Das hatte die katholische Seite durchgesetzt…“ Meldung vom 03.03.2025 im WDR
(„60 Ärzte kämpfen für Schwangerschaftsabbrüche in Lippstadt“), siehe auch Infos zur Klage des Chefarztes und einen Spendenaufruf:
- Über das Abtreibungsverbot im kirchlichen Arbeitsrecht wird demnächst das LAG Hamm entscheiden müssen – wichtig für weitere künftige Krankenhausfusionen
- »Wir sind stolz auf Dr. Volz«: Chefarzt wehrt sich gegen Abtreibungsverbot am Christlichen Klinikum Lippstadt. 2.000 demonstrieren für Selbstbestimmung, 250.000 unterzeichnen Petition.
„Ein schwarzer Tag für Frauenrechte und ärztliche Verantwortung: Das Arbeitsgericht Hamm hat am 8. August 2025 die Klage des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz gegen das Abtreibungsverbot am Christlichen Klinikum Lippstadt in erster Instanz abgewiesen. Der katholische Träger will Schwangerschaftsabbrüche dort nur erlauben, wenn das Leben der Schwangeren akut in Gefahr ist. Dagegen klagt der betroffene Chefarzt, dessen Haltung am Verhandlungstag rund 2.000 Menschen mit einer lautstarken Demonstration unterstützten. (…) Der Gynäkologe will in Berufung gehen – und ver.di steht fest an seiner Seite. „Wir werden diesen Angriff auf die Selbstbestimmung von Patientinnen und die Berufsfreiheit von Ärzt*innen nicht hinnehmen. Medizinische Entscheidungen gehören in die Hände der Betroffenen und ihrer Ärzt*innen – nicht in die Hände kirchlicher Arbeitgeber“, so ver.di Mitglied Sarah Gonschorek, die Proteste und eine Petition für Volz und die Betroffenen ins Leben rief.
Demonstration für Selbstbestimmung
Zum Prozessauftakt gingen 2.000 Menschen in Lippstadt auf die Straße. Sie demonstrierten für das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche, gegen das kirchliche Sonderrecht und für echte Selbstbestimmung. Sprechchöre wie »Wir sind stolz auf Dr. Volz« hallten durch die südwestfälische Stadt. Die klare Botschaft: Wir lassen nicht locker. Das zeigt auch eine Petition, die in kurzer Zeit mehr als 250.000 Menschen unterschrieben haben. Sie fordern ein Ende der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und von religiösen Dogmen in Krankenhäusern.“ Meldung vom 13.08.2025 bei ver.di Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft - Gericht weist Klage von Chefarzt ab: Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen zulässig – selbst in dessen Privatpraxis. Der Mediziner kämpft aber weiter
„Es ist nur ein Satz, mit dem der Vorsitzende Richter Klaus Griese am Arbeitsgericht Hamm seine Entscheidung verkündet. Die Klage sei abgewiesen, das Klinikum Lippstadt als Arbeitgeber sei „Kraft Direktionsrecht zu beiden Maßnahmen berechtigt“. Beide Maßnahmen bedeutet: Chefarzt Joachim Volz darf weder am Klinikum Lippstadt noch in seiner Privatpraxis in Bielefeld Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation durchführen. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Volz kündigt im Anschluss an die Verhandlung an, in die nächste Instanz zu gehen: „Ich denke, das ist noch nicht der letzte Satz in dieser Sache.“ Das Klinikum war einst evangelisch, fusionierte dann aber mit einem zweiten, katholischen Krankenhaus. Seitdem sind Volz die Schwangerschaftsabbrüche per Dienstanweisung untersagt. Und das, obwohl er ohnehin nur Abbrüche in Fällen mit medizinischer Indikation vorgenommen hatte. Fälle also, die „aus ärztlicher Sicht angezeigt“ sind, „um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden“. Ein Verbot, das Volz nicht akzeptieren will. Am Morgen vor dem Prozess steht er auf einem Parkplatz in Lippstadt und blickt über eine Menge von rund 2.000 Menschen, die gekommen sind, um ihn zu unterstützen. Eine Petition, die Volz gestartet hat, haben über 230.000 Menschen unterschrieben. „Das gibt mir viel Kraft“, ruft Volz. (…) Das Thema Schwangerschaftsabbruch hat die politische Debatte in den vergangenen Monaten polarisiert. (…)
Seine Patientinnen wegzuschicken, kommt für Volz nicht in Frage. „Es kann nicht sein, dass wir Frauen in Stich lassen in einer Not, die wir selbst diagnostiziert haben und ihnen durch unsere Verweigerung suggerieren, sie tun etwas Böses“, sagt er. Und er hat einen Umweg gefunden: Inzwischen stelle er die Indikation und schicke die Patientinnen dann zu einem niedergelassenen Kollegen, der den Abbruch einleite. Dann nehme er die Frauen mit der begonnenen Fehlgeburt stationär auf. (…) Der Anwalt des Arztes verweist (…) auf eine höchstrichterliche Entscheidungen von 2018, wonach ein Chefarzt ohnehin nicht an das kirchliche Selbstverständnis gebunden sei – weder erfordere seine konkrete Tätigkeit das, noch vertrete er den kirchlichen Träger nach außen. Das Gericht überzeugen diese aber Argumente offenbar nicht. (…) Volz selbst will die Entscheidung nicht als Niederlage sehen: „Was wir auf jeden Fall geschafft haben, ist zu sensibilisieren für ein Thema, das sensibel ist“, so der Arzt. Die Urteilsbegründung werde man abwarten, dann werde er zum Landesarbeitsgericht weiterziehen. „Wenn sich am Ende herausstellt, dass unser Staat das genau so möchte, dann muss man vielleicht den politischen Weg gehen, um daran etwas zu ändern. Dazu trage ich gerne bei.“ Artikel von Dinah Riese vom 8. August 2025 in der taz online - Chefarzt klagt gegen Klinik: Arbeitsrecht wider die Moral
„… »Es gibt Dinge, da kann man keine zwei Meinungen dazu haben, da rührt sich in einem so ein Gefühl von Unrecht«, sagt Joachim Volz, Chefarzt und Gynäkologe am Klinikum Lippstadt, am Freitagmorgen vor rund 2000 Menschen in der nordrhein-westfälischen Stadt. »Da muss man dagegen vorgehen«. Was er damit meint: Das Verbot seines Arbeitgebers, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, selbst wenn der Embryo keine Chance mehr hat zu überleben. In solchen Fällen sollte alleine die Schwangere entscheiden dürfen, ob sie abtreiben möchte, findet Volz. Offensichtlich gibt es dabei doch eine zweite Meinung. Seit die evangelische Klinik, für die er jahrelang gearbeitet hat, Anfang des Jahres mit einem katholischen Träger fusionierte, darf Volz in solchen Fällen keine Abtreibungen mehr durchführen. Erlaubt ist ihm das nur noch, wenn das Leben der schwangeren Person in Gefahr ist. Ein gesondertes kirchliches Arbeitsrecht, das solche Entscheidungen billigt, ist im Grundgesetz verbrieft. Trotzdem ist Volz gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht gezogen. (…)
Die Bedeutung des Urteils geht über den Fall Volz hinaus: Denn mit der Krankenhausreform werden künftig immer mehr Krankenhäuser fusioniert, darunter werden weitere katholische Träger sein. Eine ähnliche Fusion wie in Lippstadt steht demnächst auch in Flensburg an. Für die Rechtswissenschaftlerin Anna Katharina Mangold, Professorin für Europarecht an der Europa-Universität Flensburg, ergeben sich daraus verfassungsrechtliche Bedenken: Zum einen teile eine Zusammenschluss eines katholischen und evangelischen Krankenhauses keine einheitliche Glaubenslehre, weshalb sich ein solcher Betrieb nicht auf ein »religiös begründetes kollektives Weigerungsrecht« berufen könne. Zum anderen besteht laut Verfassungsgericht eine Verpflichtung der Länder, ein »ausreichendes und flächendeckendes Angebot sowohl ambulanter als auch stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen«. Nordrhein-Westfalen verfüge aber nicht einmal über eine entsprechende Datenbasis, könne folglich auch nicht beurteilen, wie sich die Fusion in Lippstadt auf die Versorgungslage auswirke
. »Unter diesen Bedingungen dürfen die Landesregierungen die Weigerung gemischt-konfessioneller Krankenhäuser, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, nicht akzeptieren«, schreibt Mangold in einem Artikel für den Verfassungsblog. Dabei ist anzumerken, dass auch der vorherige evangelische Arbeitgeber von Volz keine Schwangerschaftsabbrüche nach der sogenannten Beratungslösung gemäß § 218a StGB zuließ – also Abbrüche, die innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung zwar rechtswidrig, jedoch straffrei sind. Wenigstens etwas Gutes hat der Fall in diesem Zusammenhang, findet Volz: »Mit dem Urteil habe ich erreicht, dass der Berufsverband der Frauenärzte ein neues Selbstbewusstsein im Umgang mit Paragraf 218 an den Tag legt – schließlich sind es ja auch wir Gynäkologen, die damit diskriminiert werden.«…“ Artikel von Anton Benz vom 8. August 2025 in Neues Deutschland online - Arbeitsgericht Hamm zum kirchlichen Arbeitsrecht: Klinik darf Chefarzt Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten
„… Die meisten der rund 2.000 Menschen, die morgens noch mit dem Demonstrationszug vom Stadion aus die pittoreske Innenstadt von Lippstadt teilweise lahm gelegt hatten, bekamen dieses Ergebnis der Verhandlung schon gar nicht mehr mit. „Mein Körper ist kein Kirchengut“, hatten die Menschen skandiert. Und: „Hilfe kann keine Sünde sein“. Sie spielten an auf die Not der Frauen und ihren Familien, wenn diese teilweise erst in der fortgeschrittenen Schwangerschaft erfahren, dass ihr Kind nicht lebensfähig oder schwer krank sein wird. Auch hochrangige Politiker waren vor Ort. Die Bundestagsfraktionsvorsitzende der Grünen, Birgit Haßelmann, war zur Demo gekommen, für die SPD die NRW-Landtagsabgeordnete Lisa Kapteinat. Mehrere Institutionen, darunter Verdi, und Parteien hatten gemeinsam zur Demo aufgerufen.
Volz zeigte sich am Freitag dankbar für die Unterstützung. Bei der Güteverhandlung im April sei er noch auf sich allein gestellt gewesen. Damals seien er und seine Frau allein ins Gericht gegangen, nun stünden hier so viele Menschen. „Es gibt Themen, da kann man keine zwei Meinungen haben“, sagte er zur Menge. Das sei Unrecht, es werde ein Recht vertreten, das „nicht mehr in unsere Zeit passt“. Es gehe um die Würde der Frauen und um ihre freie Entscheidung. (…)
Das ifw und die soziale Bürgerbewegung Pro-Choice unterstützen den Prozess, zudem beraten der Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Matthias Rose und Lars Ulrich Kaase von Streitbürger in Bielefeld. Das ifw unterstützt auch im bekannten kirchenarbeitsrechtlichen Fall Egenberger, dem noch immer vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfahren um die Einstellung einer nicht-konfessionellen Mitarbeiterin. Der Fall und damit das Institut haben schon jetzt Rechtsgeschichte geschrieben.
Auch Kristina Hänel half das Institut über sie kam auch der Kontakt zwischen Volz und dem ifw zustande. Hänel ist die Ärztin, die auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollte und dafür strafrechtlich belangt wurde. Die Norm aus dem Strafgesetzbuch (StGB), die diese Information verbot (§ 219 StGB), ist inzwischen aufgehoben. Auch in dem Fall der Kündigung einer Hebamme nach Kirchenaustritt unterstützte das IfW, ebenso wie die Klage einer Sozialpädagogin, die ebenfalls aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Zu dem Verfahren veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich die Schlussanträge der Generalanwältin – danach dürfte die Kirche mit ihrer Kündigung nicht durchkommen. Kirchenarbeitsrechtlich wegweisend war zudem der Fall des nach Wiederheirat gekündigten Chefarztes in einer katholischen Klinik – aber da war die Kirche nach Intervention des EuGH unterlegen. (…)
Vielleicht entscheidet zu diesen Weisungen ja auch eines Tages der EuGH. Als nächstes geht das Verfahren aber erst mal zum LAG Hamm.“ Artikel von Tanja Podolski vom 08.08.2025 bei LTO.de
- »Wir sind stolz auf Dr. Volz«: Chefarzt wehrt sich gegen Abtreibungsverbot am Christlichen Klinikum Lippstadt. 2.000 demonstrieren für Selbstbestimmung, 250.000 unterzeichnen Petition.
- Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt: Gericht weist Klage ab – Kirche als Träger und Arbeitgeber immer noch heilig?
„Nach der Fusion dreier Krankenhäuser zum christlichen Klinikum Lippstadt sind Schwangerschaftsabbrüche verboten – es sei denn, die Mutter schwebt in akuter Lebensgefahr. Die Klage dagegen des Chefarztes der Gynäkologie hat das Arbeitsgericht am Freitag abgewiesen. Zu einer Demo kamen 2.000 Menschen. (…)
Erster Gütetermin vor Gericht: Kirche darf Abtreibungen verbieten
Im April gab es vor dem Arbeitsgericht Hamm bereits einen Gütetermin. Dabei konnten sich die beiden Parteien nicht einigen. Ein Urteil fiel nicht. Der Richter deutete aber an, dass die Kirche als Träger Abtreibungen im Klinikum Lippstadt verbieten darf. Außerdem lasse die Gesetzeslage zu, dass das Klinikum Lippstadt dem Chefarzt untersagen darf, Schwangerschaftsabbrüche in seiner eigenen Praxis in Bielefeld vorzunehmen, so der Richter. Denn im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts kann die Kirche von Mitarbeitenden verlangen, dass sie sich mit den Werten des Klinikums identifizieren und nicht dagegen handeln…“ Beitrag von Alina Höngen vom 08.08.2025 in tagesschau.de(„Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt: Gericht weist Klage ab“)
- Lippstadt: Arzt klagt gegen Abtreibungsverbot an Klinik – Demos von Unterstützern
„Vor dem Prozess zum Abtreibungsverbot im Lippstädter Klinikum haben Hunderte Menschen zusammen mit dem klagenden Chefarzt Joachim Volz demonstriert. Mit Transparenten wie „Meine Hilfe ist keine Sünde – Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!“ zogen sie durch die Straßen von Lippstadt. Eine Online-Petition, die der Mediziner gestartet hatte, fand bislang über 220.000 Unterstützer…“ Beitrag vom 08.08.2025 im Deutschlandfunk mit Foto - Nächste Woche gibt es sicher mehr Infos zum Urteil und Begründung
- Lippstadt: Arzt klagt gegen Abtreibungsverbot an Klinik – Demos von Unterstützern
- Chefarzt verklagt Kirche nach Verbot von legalen Abtreibungen: „Mir wird vorgeschrieben, eine Frau zu quälen“
Im Interview von Marc Dimpfel vom 1. August 2025 bei n-tverklärt der Chefarzt und Frauenarzt am Klinikum Lippstadt Joachim Volz, warum er gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht zieht, nachdem ein katholischer Träger sein Krankenhaus übernommen hat, der keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen lässt: „Ich bin natürlich kein Mörder – ganz im Gegenteil. Ich will das Leben aus tiefster Überzeugung schützen und bewahren. (…)Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord, somit wären mein Team und ich „Mörder“. Die katholische Kirche hat ein undifferenziertes Verständnis davon, was es bedeutet, eine Schwangerschaft aus medizinischer Indikation zu beenden – also wenn die Fortführung für die Mutter unzumutbar ist. In solchen Fällen ist ein Arzt nach unserer Gesetzeslage verpflichtet, die Schwangerschaft zu beenden, sofern die Frau das möchte. Die Kirche jedoch betrachtet den Lebensschutz als absolut. Da heißt es pauschal: Auch wenn das Kind keinen Schädel hat, kein Gehirn entwickelt wurde oder das Herz außerhalb des Körpers schlägt, muss die Frau die Schwangerschaft fortsetzen. (…) Ich klage gegen eine Dienstanweisung, die mir sowohl in meiner Funktion als Chefarzt in Lippstadt als auch als niedergelassener Kassenarzt in Bielefeld kategorisch untersagt, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. (…) Ich war 13 Jahre lang am Evangelischen Krankenhaus in Lippstadt tätig. Dort wurden diese Eingriffe routinemäßig durchgeführt – etwa 20 bis 30 pro Jahr. Dann kam Anfang des Jahres die Fusion mit dem katholischen Träger. Dessen Bedingung war, dass das katholische Arbeitsrecht gilt. Das ist ein kirchliches Sonderrecht, das es erlaubt, vom staatlichen Recht abzuweichen, wenn kirchliche Grundsätze betroffen sind. Nach Ansicht der katholischen Kirche dürfen Ärzten damit Schwangerschaftsabbrüche verboten werden, auch wenn sie nach deutschem Recht legal sind. (…) [Ich] kann es nicht zulassen, dass ich in meinem eigenen Institut, für das ich persönlich verantwortlich bin, moralische Anweisungen von Dritten erhalte. Dabei geht es mir nicht in erster Linie um mich selbst. Wichtig ist, dass unsere Klinik und mein Team weiter so arbeiten können, dass sie das Vertrauen der Bevölkerung behalten. Und es geht auch um die grundsätzliche Frage, ob unser Staat das wirklich zulassen will. Drastisch gesagt: Natürlich kann mir die Kirche nicht befehlen, eine Frau zu töten – das wäre absurd. Aber genauso absurd ist es, dass sie mir vorschreibt, eine Frau zu quälen. Doch genau das bewirkt die Vorschrift: Ich soll Frauen in höchster Not, in einer für sie fast aussichtslosen Situation, alleinlassen. (…) Ich würde mir wünschen, dass wir als Gesellschaft einen neuen Blick auf dieses Thema werfen. Rund um den Paragraf 218 gibt es viel Unwissen. Er bestraft Ärztinnen und Ärzte, die Frauen, für die die Beendigung einer Schwangerschaft essenziell ist, helfen. Wir sollten also fragen, ob das tatsächlich dem Lebensschutz dient oder ob eine Stärkung und Unterstützung von Frauen nicht der bessere Weg wäre. Ich hoffe, dass genau das die Konsequenz sein wird.“
- Chefarzt am christlichen Klinikum Lippstadt startet neben seiner Klage gegen das Abtreibungsverbot eine Petition – auch wegen Hetzkampagne gegen Brosius-Gersdorf
- [Petition] Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde: Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!
„Mein Name ist Prof. Dr. Joachim Volz, ich bin Gynäkologe und Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt. Ich begleite Menschen in ihren verletzlichsten Momenten – bei unerfülltem Kinderwunsch oder wenn eine Schwangerschaft nicht mehr tragbar ist. Dazu braucht es medizinische Kompetenz, ethisches Feingefühl und vor allem großes Vertrauen. Dieses wird zerstört, wenn eine übergeordnete Institution in diese Entscheidungen eingreift – genau das ist geschehen.
Seit der Übernahme unseres Krankenhauses durch einen katholischen Träger zu Beginn dieses Jahres dürfen mein Team und ich keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Selbst dann nicht, wenn eine klare medizinische Indikation vorliegt, also bei schwerer Bedrohung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Patientinnen. Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord, somit wären mein Team und ich „Mörder“. (…) Das Verbot kann ich nicht akzeptieren. Deshalb habe ich mich entschieden, dagegen zu klagen und diese Petition als Weckruf an die Politik und die Gesellschaft zu richten…“ Petition bei innn.itvon Prof. Dr. Joachim Volz an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) – siehe zu den Hintergründen:
- Petition für Schwangerschaftsabbrüche: Christdemokrat appelliert an CDU
„Gynäkologe Joachim Volz fordert eine sachliche Debatte über Schwangerschaftsabbrüche. Er ist geschockt über die Hetzkampagne gegen Brosius-Gersdorf.
Joachim Volz ist ein Konservativer und Mitglied in der CDU. Träfe er seinen Parteifreund Friedrich Merz, dann würde er ihn duzen, so erzählt er es der taz. Doch Volz ist auch Gynäkologe, Chefarzt an einer Klinik in Lippstadt und befürwortet eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. (…) Am Montag darauf startete Volz seine Petition unter der Überschrift: „Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde: Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!“ Innerhalb weniger Tage unterschrieben 117.000 Menschen
. Volz’ Botschaft an den Bundeskanzler: „Es würde der CDU sehr guttun, wenn sie diese Abhängigkeit von Abtreibungsgegnern losbekommen würde.“ Er sei geschockt von der „rechten Hetzkampagne“ gegen Brosius-Gersdorf, sagt Volz. Er empfinde sie als „hochintegere Frau, die ganz gute logische, auch für einen Gynäkologen nachvollziehbare Argumente für ihre Einstellung hat, die sich auch großteils mit meinen Vorstellungen decken“. Und er betont: „Ihre Ideen sind null radikal oder links.“
Große Mehrheit für liberales Abtreibungsrecht
Entgegen der polarisierten Debatte ist die Mehrheit der Deutschen für ein liberaleres Abtreibungsrecht. Laut einer repräsentativen Befragungfür das Familienministerium (2024) halten es 80 Prozent für falsch, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist. Ebenfalls 80 Prozent finden sogar, dass das Recht darauf in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Knapp 78 Prozent der Befragten befürworten die deutschlandweite Ermöglichung eines Abbruchs in Wohnortnähe und 83 Prozent finden, dass die Debatten über Schwangerschaftsabbrüche sachlich und mit wissenschaftlichen Fakten diskutiert werden sollen.
Dass die Debatte nicht entlang von Fakten, sondern häufig auf Basis von Emotionen und Moral geführt wird, war für Volz ein Grund seine Petition zu starten. Er hat viele Jahre in der Frauenklinik in Lippstadt Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen, bis im Februar dieses Jahres ein katholischer Träger das Krankenhaus übernahm. Seitdem verbieten die neuen Träger jedwede Art von Schwangerschaftsabbrüchen, selbst wenn die physische oder seelische Gesundheit der Mutter gefährdet ist. „Das widerspricht meinem ärztlichen Verständnis, wie ich mit meinem Patienten umzugehen habe“, sagt Volz. Dennoch hat er lange überlegt, ob er diese Petition starten soll. Das sei „kein scharfes Schwert“ und könne nur wenig verändern. Er glaubt aber, dass allein die Aufmerksamkeit wichtig sei…“ Artikel von Marc Tawadrous vom 17.7.2025 in der taz online
- [Petition] Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde: Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!
- Abtreibungsverbot: Der Chefarzt, der seinen Arbeitgeber verklagt – wenn nötig bis vor Bundesarbeitsgericht „Joachim Volz wehrt sich gegen das katholische Arbeitsrecht, um medizinisch notwendige Abtreibungen durchführen zu können
Was für ein beklemmendes Gefühl das sein muss. Zu wissen: Ich könnte helfen. Und zu wissen: Ich kann es nicht. Es ist Anfang März, als eine schwangere Frau Joachim Volz, den Chefarzt der Gynäkologie des Klinikums Lippstadt, kontaktiert. Zuvor hatte sie erfahren, dass ihrem Fötus ein großer Teil des Gehirns fehlt – Überlebenschancen gleich null. Ein klassischer Fall für eine Abtreibung aus medizinischen Gründen, Routine für Volz. Eigentlich. Wären nicht kurz zuvor das evangelische und katholische Krankenhaus der Stadt zusammengelegt worden. Seitdem gilt im Klinikum Lippstadt das »Arbeitsrecht der katholischen Kirche«. Und das heißt: Abbrüche nur noch bei akuter Lebensgefahr. Für den Frauenarzt unvereinbar mit seinem Gewissen: Über ihren Körper sollen Frauen entscheiden dürfen – und nicht die Kirche. Volz zieht gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht. Sollte das Arbeitsgericht im Juli gegen ihn entscheiden, möchte er vor die nächste Instanz ziehen, wenn nötig bis vor Bundesarbeitsgericht. Es ist ein wichtiger Kampf, den der 67-Jährige zum Ende seines ereignisreichen Arbeitslebens aufnimmt. Volz verbrachte Zeit in einer Klinik in Namibia, im militärischen Sperrgebiet zu Angola; half beim Aufbau zweier Krankenhäuser in Kaschmir; bildete libyische und pakistanische Ärzt*innen aus. 2012 gründete er mit seiner Frau ein Kinderwunschzentrum in Bielefeld…“ Artikel von Anton Benz vom 11. Juni 2025 in Neues Deutschland online(„Abtreibungsverbot: Der Chefarzt, der seinen Arbeitgeber verklagt“)
- Keine Schwangerschaftsabbrüche in Lippstädter Klinikum trotz Klage
„Das christliche Klinikum Lippstadt darf dem Chefarzt der Gynäkologie offenbar verbieten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das ist am Dienstag auch ohne Urteil vor dem Arbeitsgericht Hamm klar geworden. Der Chefarzt der Gynäkologie des christlichen Klinikums Lippstadt klagt gegen das Verbot, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen – außer wenn die Mutter in akuter Lebensgefahr ist. Kirchliche Kliniken dürfen Abtreibungen verbieten: Die Kirche darf solche Anweisungen geben. So sieht der zuständige Arbeitsrichter zumindest die Gesetzeslage. Es geht sogar noch darüber hinaus. Der Arbeitgeber darf dem Chefarzt auch verbieten, in einer Nebentätigkeit in seiner eigenen Praxis in Bielefeld Abbrüche vorzunehmen. Das liege daran, dass der Mann als Chefarzt in besonderer Weise die Klinik repräsentiere. Ein Urteil wird frühestens im Juli gesprochen werden. (…) Außerdem hatte sich die Belegschaft in einem Protestbrief gegen die neue Regelung gewandt. Man wolle Paare in höchster Not nicht allein lassen. Das sei unchristlich…“ Beitrag von Franz Altrogge vom 22.04.2025 im WDRund dazu:
- Zum Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt. Pressestatement von Pro Choice e.V. zum Gütetermin am Arbeitsgericht Hamm
„Kirchenrecht darf ärztliche Berufsfreiheit und Frauengesundheit nicht gefährden
Mit Unverständnis und Empörung bewerten wir das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche im sowie auch außerhalb des Klinikums durchzuführen. Dass das Arbeitsgericht Hamm dies bei einem Gütetermin vergangene Woche auch noch bestätigt hat, ist sehr befremdend.
Wir sehen es zudem als unzulässigen und verfassungswidrigen Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit an, dass Prof. Dr. Volz auch in seiner Privatpraxis in Bielefeld keine Abbrüche durchführen darf. Es widerspricht der ärztlichen Berufsordnung § 14 Absatz 1: „Ärztinnen und Ärzte können nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder ihn zu unterlassen“…“ Pressestatement von Pro Choice e.V. vom 28.4.2025 - [Spendenaufruf] Kirchenrecht darf ärztliche Berufsfreiheit und Frauengesundheit nicht gefährden
„Vom Christlichen Klinikum Lippstadt wurde dem Chefarzt der Gynäkologie, Geburtshilfe und Leiter des Perinatalzentrums untersagt, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum und in seiner Kassenarztpraxis (Kinderwunschpraxis FROG in Bielefeld) durchzuführen, außer in für die Schwangere lebensbedrohlichen Fällen. Das Verbot greift seit 1. Februar 2025, dem Tag der Fusion des evangelischen und des katholischen Krankenhauses in Lippstadt. Am evangelischen Haus war diese Gesundheitsversorgung von Schwangeren bis dahin möglich gewesen.
Prof. Volz setzt sich gegen das Verbot vor dem Arbeitsgericht Lippstadt zur Wehr. Es ist möglich, dass das juristische Verfahren über mehrere Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht, Bundesverfassungsgericht und Gerichtshof der Europäischen Union gehen könnte. Bei dem Rechtsstreit geht es um grundsätzliche arbeitsrechtliche Fragen, nämlich insbesondere der, ob in einem säkularen Rechtsstaat „Kirchenrecht“ über dem staatlichen Recht, etwa wie hier, dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, stehen darf. Darüber hinaus stellen sich allgemeine rechtspolitische Fragen. Der Fall zeigt – unabhängig von der rechtlichen Würdigung – dass offenbar gesetzlicher Nachjustierungsbedarf besteht. Denn die „Monopolisierung“ der medizinischen Versorgungsleistungen (eine staatliche Pflicht!) durch konfessionelle Träger führt, wie der Fall zeigt, zu weiteren Engpässen in der Versorgung der Bevölkerung.
Anwaltlich wird Prof. Volz von Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), vertreten.
Gerichtsverfahren und Anwälte, auch die Organisation von Solidarität, kosten Geld. Pro Choice Deutschland e.V. unterstützt Prof. Volz auf seinem Weg, der nicht zuletzt auch klären soll, „ob eine solche frauenverachtende, menschenverachtende und verknöcherte Ideologie noch Bestand haben kann“ (Zitat Prof. Volz im Hellwegradio2)…“ Spendenaufruf von Pro Choice Deutschland e.V.für Prof. Dr. med. Joachim Volz, Lippstadt
- Zum Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt. Pressestatement von Pro Choice e.V. zum Gütetermin am Arbeitsgericht Hamm
Siehe auch unser Dossier: [Weltweiter Überblick] Kampf um Abtreibungsrecht: Wie Ultrakonservative die Menschenrechte auslegen