Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland

Mindestlohn in Deutschland: Schweizer Käse„… Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Zwar belegen Forschungsergebnisse einen positiven Effekt auf Löhne am unteren Ende der Lohnverteilung, der mit der Einführung des Mindestlohns einhergeht. Dieser Befund bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschreitung des Mindestlohns gibt. Wie viele Personen unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden, ist bisher nicht abschließend geklärt worden. Die Einschätzungen zu dieser Frage reichen von etwa 483.000 Personen im Jahr 2018 bis zu 2,4 Millionen Personen. In dieser Stellungnahme werden die Schwierigkeiten beschrieben, das Ausmaß der Nichteinhaltung mit den vorliegenden Datensätzen abzuschätzen. Für eine bessere Einordnung werden darüber hinaus entsprechende Einschätzungen zur Mindestlohnunterschreitung aus anderen Ländern zusammengefasst. Abschließend werden aktuelle Erkenntnisse zur Frage beschrieben, inwiefern die Aufzeichnungspflicht dazu beiträgt, das Ausmaß der Nichteinhaltung zu reduzieren…“ 12-seitige IAB-Stellungnahme 7/2020 verfasst von Duncan Roth in 10/2020 externer Link , siehe dazu:

  • Beim Mindestlohn wird gelogen und betrogen – auf dem Rücken der Beschäftigten New
    In Deutschland wurde im Jahr 2015 der Mindestlohn eingeführt. Heute, 6 Jahre später, werden immer noch viele Beschäftigte um ihren Lohn geprellt und dem Staat entgehen Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben. Die Umgehung der Zahlung des Mindestlohns ist in bestimmten Branchen besonders häufig anzutreffen, vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe, Einzelhandel und bei den privaten Haushalten. Dort sind besonders hohe Zahlen von Verfehlungen beobachtet worden und die Umgehung wird im Regelfall über die Gestaltung der Arbeitszeiten, konkret über unbezahlte Mehrarbeit erreicht. Die vielen unterbezahlten Menschen wissen genau, dass sie in der vorgegebenen bezahlten Zeit die geforderte Leistung nicht erbringen können. Sie müssen sich ihrem Schicksal ergeben, weil man das nur nachweisen und bekämpfen kann, wenn die Arbeitszeiten auch konkret kontrolliert werden. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro die Stunde. Nach bisherigem Zeitplan soll er im Januar 2022 auf 9,82 Euro und im Juli auf 10,45 Euro steigen. Die neue Bundesregierung will den Mindestlohn nun schon früher als vorgesehen auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Da ist es an der Zeit, eine kleine Bilanz zu ziehen…“ Beitrag vom 11. Dezember 2021 beim Gewerkschaftsforum externer Link

Siehe auch allein aus der letzten Zeit im LabourNet Germany:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=180376
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