DIW-Studie zum Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht

Mindestlohn in Deutschland: Schweizer KäseBerechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen Ausmaß der Nichteinhaltung des Mindestlohns im Jahr 2017. Rund 1,3 Millionen anspruchsberechtigte Beschäftige wurden in ihrer Haupttätigkeit unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Hinzu kommen rund eine halbe Million Personen, die in einer Nebentätigkeit weniger als 8,84 Euro bekamen. Trotz Mindestlohnerhöhung zum Jahr 2017 hat sich vorherige positive Lohnentwicklung in unterster Lohngruppe nicht fortgesetzt. Neben intensiveren Kontrollen des Zolls wären auch Anreize für Arbeitgeber denkbar, etwa eine „Fair Pay“-Plakette, um Mindestlohnumgehung einzudämmen…“ DIW Wochenbericht 28 / 2019 von Alexandra Fedorets, Markus M. Grabka und Carsten Schröder externer Link, siehe dazu weitere Informationen:

  • DIW-Studie: Vielen Menschen wird der Mindestlohn weiter vorenthalten
    „Bis zu 3,8 Millionen Beschäftigte verdienen weniger als den Mindestlohn, zeigt eine DIW-Analyse. Die Forscher plädieren deshalb für eine strengere Arbeitszeiterfassung. (…) Die Berliner Wirtschaftsforscher greifen dazu auf Daten ihres Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) zurück, einer jährliche Befragung von etwa 16.000 Haushalten. Dabei werden von Arbeitnehmern unter anderem Stunden- und Monatsverdiente sowie Arbeitszeiten in ihrer Hauptbeschäftigung abgefragt. Selbstständige, Auszubildende oder Praktikanten bleiben außen vor. Direkt nach ihren Stundenlöhnen gefragt, gaben 750.000 Arbeitnehmer an, weniger als 8,84 Euro zu verdienen. Das entspricht etwa 2,1 Prozent der betrachteten Arbeitnehmer. Vergleicht man den Monatsverdienst mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, erhielten nach eigener Aussage mehr als 2,4 Millionen oder 6,8 Prozent der Anspruchsberechtigten weniger als den Mindestlohn. Betrachtet man die tatsächlich geleisteten Stunden, wird sogar 3,8 Millionen anspruchsberechtigten Beschäftigten der Mindestlohn vorenthalten, das ist mehr als jeder zehnte der einbezogenen Arbeitnehmer. (…) Allerdings weist das SOEP-Verfahren Unschärfen auf. So können die Beschäftigten bei der konkreten Frage nach ihrem Stundenlohn nur schätzen, wenn im Arbeitsvertrag das Monatsentgelt geregelt ist. Auch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit beruht teils auf Selbsteinschätzung. Außerdem ist nicht immer klar, inwiefern geleistete Überstunden eventuell später noch vergütet werden. „Da die meisten Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber Monats- und keine Stundenlöhne vereinbart haben, ist es für eine effektive Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zentral, die Arbeitszeiten präzise zu erfassen“, schreiben die DIW-Forscher. Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem spanischen Fall entschieden, dass Arbeitgeber ein System einrichten müssen, mit dem für jeden Arbeitnehmer die täglich geleistete Arbeitszeit objektiv und zuverlässig erfasst werden kann. In Deutschland müssen bisher nur Überstunden dokumentiert werden…“ Beitrag von Frank Specht vom 12. Februar 2020 beim Handelsblatt online externer Link
  • Wieso erhalten 1,8 Mio. zu wenig Mindestlohn? (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/diw-mindestlohn-studie-101.html externer Link)
  • Ohne ausreichende Kontrolle halten sich die Firmen nicht an die Gesetze (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/firmen-halten-sich-nicht-an-gesetze-1-8-millionen-beschaeftigte-verdienen-weniger-als-den-mindestlohn/24578038.html externer Link)
  • Wenn man alle miteinbezieht, sind es sogar 3,8 Mio. Arbeitnehmer (https://www.wochenblatt.de/news-stream/deutschland-welt/artikel/315978/3-8-millionen-arbeitnehmer-erhalten-nicht-den-ihnen-zustehenden-mindestlohn externer Link)
  • Um den Mindestlohn zu umgehen, würden die Arbeitgeber bei der Arbeitszeit tricksen… (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeit-mindestens-1-8-millionen-beschaeftigten-wird-der-mindestlohn-vorenthalten-a-1182000.html externer Link)
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=162864
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