[Mindestens:] Bevorratungszuschuss zum Hartz IV als Soforthilfe!

Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Es geht mir nicht darum, einem Alarmismus Vorschub zu leisten. Jedoch sind die Auswirkungen der Corona-Epidemie sichtbar und spürbar. Die Situation in Norditalien allein dürfte hinreichend Anschauungsbeispiele liefern. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt jedem Haushalt eine Mindestbevorratung von Lebensmitteln für Katastrophenfälle. Die Mittel hierfür stehen Beziehern von SGB-II-Regelleistungen nicht im Mindesten zur Verfügung, da der Regelsatz auch im Normalfall überhaupt nicht bedarfsdeckend ist. Angesichts der Corona-Krise fordere ich deshalb die Bundesregierung dazu auf, jetzt jedem Hartz-IV-Bezieher einmalig 100€ als Bevorratungszuschuss zu gewähren! Es gilt zu verhindern, dass im Falle regionaler notstandsbedingter Abriegelungen arme Menschen schlichtweg verhungern müssen. Dies wäre in einer reichen kapitalistischen Gesellschaft nicht hinnehmbar!…“ Forderung von und bei Steffen Roski vom 8. März 2020 bei ‚Wissen schafft Gesellschaft‘ externer Link – siehe auch unser Dossier Rasche Nothilfen auch für Solo-Selbstständige erforderlich und hier weitere Grundinformationen zu Hartz IV und Corona sowie nun auch Inflation:

  • Gas-Einmalzahlung wird auf Hartz IV und Hartz V angerechnet New
    Die Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember für Gas-Kunden wird in voller Höhe auf Hartz IV oder später auf Hartz V angerechnet. Das geht aus dem Entwurf für das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 hervor. Dabei bezieht sich die Anrechnung sowohl auf die Sicherung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Hartz IV/ Bürgergeld) als auch SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz. Für die ohnehin schon am Anschlag arbeitenden Jobcenter entsteht dadurch ein enormer Mehraufwand. Daher sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die Berechnungen „entzerrt“ werden. (…) Um es kurz zu machen: Unabhängig davon, ob der Versorger die Abschlags- oder Vorauszahlung für Dezember 2022 nicht abbucht oder später zurückerstattet, ergeben sich für Hartz IV bzw. Bürgergeld Bedürftige leistungsrechtliche Konsequenzen. Der entsprechende Betrag für den Gas-Abschlag im Dezember (in Höhe des Gas-Abschlags für September) wird als Einnahme gewertet und daher auf die Leistungen angerechnet…“ Beitrag von André Maßmann vom 4. November 2022 bei hartziv.org externer Link

  • Der Heizkostendeckel kommt vom Sozialamt: Wer Hartz IV bekommt, kann keineswegs ohne Sorgen heizen: Gerade werden vielen Bedürftigen die Heizkosten gedeckelt
    „Sabine Neumann hat Angst vor dem Winter. Kürzlich wurde der 47-Jährigen aus Fürth von ihrem Energieversorger mitgeteilt, dass sich der monatliche Abschlag im Herbst deutlich erhöhen wird. Die exakte Höhe steht zwar noch nicht fest, der Anbieter will seine Kundinnen und Kunden aber auf den Preisschock vorbereiten. 93 Euro pro Monat für die Gasheizung und Warmwasser zahlt Neumann, die eigentlich anders heißt, aber aus Sorge vor Ärger mit dem Sozialamt lieber anonymisiert werden möchte, derzeit für ihre knapp 50 Quadratmeter große Erdgeschosswohnung. Ab Oktober dürfte es ein Vielfaches sein. Wie Neumann geht es zwar gerade vielen Deutschen. Das Besondere an ihrem Fall ist, dass die 47-Jährige Grundsicherungsleistungen bezieht, aber das Sozialamt eine Erstattung der vollständigen Heizkosten ablehnt. Denn eine Flatrate zum Heizen für Bedürftige – wie derzeit häufig kolportiert –, die gibt es gar nicht. Seit 2015 erhält die Fürtherin aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung. Damals wurde sie wegen schwerer Krankheiten erwerbsunfähig. 770 Euro Erwerbsminderungsrente bekommt die frühere Büroangestellte und zusätzlich 220 Euro aufstockende Grundsicherung, im Volksmund Hartz IV genannt, auch wenn Hartz IV eigentlich das Arbeitslosengeld II für Langzeitarbeitslose meint. Große Sprünge machen kann sie damit nicht, denn sie braucht regelmäßig teure Medikamente. Und schon vor der Energiekrise waren die Heizkosten ein ständiges Sorgenthema: Wegen ihrer Erkrankungen hat Neumann einen – ärztlich bescheinigten – Mehrbedarf an Wärme, wie es im Behördendeutsch heißt. Damit sich ihr Gesundheitszustand nicht verschlechtert, sollte die Raumtemperatur 20 Grad nicht unterschreiten, außerdem braucht sie regelmäßig warme Bäder. Aber trotz ärztlicher Atteste und Briefe an das Sozialamt, das in ihrem Fall statt des Jobcenters zuständig ist, bleibt die Behörde hart. Sie habe bereits den Höchstbetrag erreicht. Das Irritierende dabei ist: Der Verbrauch spielt für das Sozialamt offenbar keine Rolle, sondern zunächst nur die reinen Kosten. Neumann befürchtet, dass sie im Winter frieren muss, wenn das Sozialamt weiterhin bei der bisherigen Obergrenze bleibt. (…) Um zu verstehen, wie die Übernahme der Heizkosten bei Hartz IV und Grundsicherung – und künftig beim Bürgergeld – funktioniert, muss man tief in Paragrafen eintauchen: Geregelt ist die Übernahme in Paragraf 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II, was sich auch beim neuen Bürgergeld nicht ändern wird. Die Heizkosten werden getrennt von der Bruttokaltmiete betrachtet und es gilt immer der Begriff der „Angemessenheit“, die aber nicht näher im Gesetz definiert ist. In der Praxis wenden die Jobcenter und Sozialämter verschiedene Kriterien an, nach denen sie entscheiden, was angemessen ist und was nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) spielt hier ein sogenanntes „schlüssiges Gesamtkonzept“ eine Rolle. Vereinfacht ausgedrückt sollen die Behörden darauf achten, dass die Leistungsbeziehenden wirtschaftlich heizen, es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. (…) Hinzukomme, dass auch nur für eine bestimmte Wohnungsgröße die Heizkosten erstattet werden. Einer Alleinstehenden zum Beispiel steht in der Grundsicherung eine 50-Quadratmeter-Wohnung zu. Lebt sie aber in einer 80-Quadratmeter-Wohnung, hat sie womöglich Pech gehabt: Das Jobcenter zahlt dann nur die durchschnittlichen Heizkosten für eine 50-Quadratmeter-Wohnung auf Grundlage früherer Energiepreise. Denn es gilt die sogenannte Produkttheorie: Sehr hohe Heizkosten sind nur so lange okay, solange die Kaltmiete niedrig genug ist. (…) Sabine Neumann denkt darüber nach zu widersprechen, sollte das Sozialamt auch bei steigenden Abschlägen sie weiter bei 90 Euro deckeln ohne die gestiegenen Preise zu berücksichtigen. Sie hofft, dass bald eine klare Ansage von der Politik kommt…“ Artikel von Tina Groll vom 16. September 2022 in der Zeit online externer Link

  • [Tacheles] Konkrete Punkte, die getan werden müssten, um die Armen zu entlasten / Vorgehen gegen legale Kürzungen unter das Existenzminium 
    Politik und Verwaltung sollten hier genau aufpassen, denn das sind konkrete Vorschläge, wie außerhalb der fälligen deutlichen Erhöhungen der Regelleistungen, Sofortzuschlägen und einer Erhöhung der Zuverdienstgrenzen, die derzeit legale Kürzung unter das Existenzminium angegangen werden muss bzw. kann.
    Moratorium zu Wohnkostenlücken
    Im Jahr 2021 wurden bei knapp 400.000 Haushalten, durchschnittlich 91 Euro pro Haushalt an Wohnkosten nicht gezahlt. In Berlin betrug die durchschnittliche Nichtübernahme 144,31 EUR, in Bayern 113,10 EUR pro gekürztem Haushalt im Monat. Bundesweit betrifft das rd. 400.000 Haushalte, Zahlen zum SGB BXII gibt es gar nicht. Diese Kürzungen der Unterkunfts- und Heizkosten nach § 22 Abs. 1 S. 2 + 3 SGB II / § 35 Abs. 2 SGB XII müssen sofort zumindest für zwei Jahre ausgesetzt werden. Der Regelsatz ist sowieso nicht ausreichend, da darf nicht weiter gekürzt werden.
    Aufrechnungsmoratorium
    Im SGB II sollen und müssen sogar Forderungen aufgrund von gewährten Darlehen oder Erstattungs- und Ersatzansprüchen in Höhe von 10 oder 30 % des Regelsatzes aufgerechnet werden. Das bedeutet also 44,90 EUR bis 134,70 EUR (§ 42a Abs. 2 SGB II/§ 43 Abs. 2 SGB II) weniger. Diese Kürzungen müssen in der Zeit der Krise aufgegeben werden.
    Moratorium zur Eintreibung von Schulden
    Forderungen aufgrund von Erstattungs- und Ersatzansprüchen werden teilweise an die jeweiligen Forderungseinzugsstellen weitergegeben (§ 43 Abs. 1 S. 1 SGB II). Wenn diese Beträge dann dort nicht bedient werden können, entstehen weitere Mahn- und Vollstreckungskosten. Diese Forderungsweitergabe und Forderungsgeltendmachung sollten für zwei Jahre ausgesetzt werden.
    Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen
    Derzeit ist die Position Haushaltsenergie mit 36,43 EUR in der Regelbedarfsstufe 1 im Regelsatz enthalten. Die Preissteigerungen und die Energiekrise lassen die Preise für Haushaltsenergie explodieren. Lieferanten kündigen die bisherigen Verträge und die Leistungsberechtigten rutschen beim Grundversorger in teure Ersatz- bzw. Neukundentarife. In einem offenen Brief vom 16.02.2022 weist die LAG aller Jobcenter in NRW darauf hin, dass es aufgrund der enormen Preissteigerung zu einem bisher nicht gekannten Ausmaß von Energiearmut kommen wird. Da die in den Regelleistungen festgesetzten Energiepreise in keiner Weise den Preisentwicklungen der jüngsten Vergangenheit Rechnung tragen und es nicht gelingen wird, die Stromabschläge aus den Regelsätzen zu tilgen, verweisen wir auf das zweite Regelsatzurteil des BVerG vom 23.07.2014, 1 BvL10/12, unter Rn. 144, dass in einer solchen Situation kurzfristig durch den Gesetzgeber für Abhilfe zu sorgen ist.
    (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022)
    Daher ist die Haushaltsenergie aus den Regelbedarfen herauszunehmen und den Unterkunftskosten zuzuordnen. Damit würde den Maßgaben des BVerfG hinsichtlich Haushaltsenergie Rechnung getragen, die Mehrbedarfe für Warmwasser könnten gestrichen und es würde den Leistungsbeziehenden eine kurzfristige und dringend benötigte Hilfe zuteilwerden.“ Aus dem Thomé Newsletter 34/2022 vom 05.09.2022 externer Link, siehe die Stellungnahme zum 3. Entlastungspaket im Dossier: Für wen Inflation ein Problem ist – und was es für die (Tarif)Politik bedeutet
  • Armut durch Inflation: Lässt die Politik Hartz-IV-Empfänger im Stich? 
    „Milch, Butter, Eier – alles wird teurer. Die größte Preissteigerung seit der Wiedervereinigung stellt Sozialleistungsempfänger vor große Probleme. Experten und sogar Jobcenter fordern eine Erhöhung der Regelsätze. Ursula Uhlmann und der Supermarkt. So nah – und doch so fern. Wir treffen die 73-jährige am 20. April, zehn Tage vor Monatsende. Der Kühlschrank ist fast leer. (…)Zum ersten Mal Pleite – schwer zu verkraften. Uhlmann hat früher als Sekretärin gearbeitet. Jetzt bekommt sie 542 Euro Rente. Weil das so wenig ist, zahlt der Staat zusätzlich die Grundsicherung. Die 73-Jährige muss davon Miete, Heizung, Strom bezahlen. Viel bleibt da nicht. Auf Wurst und Käse hat sie jetzt schon verzichtet. Und trotzdem kostet sie ihr Wocheneinkauf im Moment fast doppelt so viel wie vor einem Jahr: 22 Euro. Ganz schön frustrierend. (…) Ursula Uhlmann, Rentnerin: „Ich habe durchaus die Momente, wo ich hier sitze und denke: ‚Schöner Schiet. So hast du dir das nicht vorgestellt.‘ Ich werde an den Rand gedrängt. Immer mehr. Und das hat natürlich auch zur Folge, dass Ihre sozialen Kontakte so langsam den Berg runter gehen.“ Armut. Das heißt eben auch: Einsamkeit. Wenn schon der selbst gebrühte Kaffee zum Luxus wird. (…) Wir sind bei Familie Bensch in Berlin. Heike Bensch ist alleinerziehend, arbeitet für rund 500 Euro im Monat als Reinigungskraft, darum kriegt sie zusätzlich noch Hartz IV. Drei Kinder leben in der Wohnung. Alles ist eng. Die Mutter schläft mit dem Kleinen im Wohnzimmer, im Kinderzimmer hängt die Wäsche. (…) Sie koche kaum noch, erzählt uns Heike Bensch. Frische Lebensmittel seien einfach zu teuer. Das Geld reiche hinten und vorne nicht aus. Bei unserem Dreh sind auf ihrem Konto gerade einmal zehn Euro. (…) Immerhin: In ihrem Stadtteil, in Berlin-Hellersdorf, gibt es Hilfsangebote. Zum Beispiel die Arche. Eine Anlaufstelle für arme Familien mit Kindern. Hier können sie ein warmes Essen bekommen oder sich Lebensmittel holen, 30 Standorte gibt es bundesweit. Das Problem daran ist nur: Auch die Arche kämpft mit den Preissteigerungen und ihren Folgen. Bernd Siggelkow, der Chef, muss ziemlich viel organisieren. Die Spenden werden weniger, und immer mehr Leute kommen, die auf Hilfen angewiesen sind. Die Folge: Die Arche in Berlin kann ihre Essenspakete nicht mehr füllen, nicht mal die Grundnahrungsmittel haben sie noch. (…) Bernd Siggelkow, Vorstand „Die Arche“: „Das ist ja gar nichts. Das heißt keine Eier, keine Milch. Im Moment sieht es aus wie der größte Horrorfilm, den ich je gesehen habe, weil das ist mir persönlich extrem peinlich, weil das möchte ich eigentlich nicht einem Menschen zumuten, dass ich als die Organisation, die man in letzter Instanz immer noch fragen kann, nur noch das geben kann, was irgendwo unter den Tisch gefallen ist. Also ich bin selten sprachlos, aber das macht mich selber im Moment fassungslos.“…“ Beitrag von Mona Botros, David Meiländer und Philipp Reichert bei Report Mainz am 26. April 2022 externer Link
  • Tacheles zum Gesetzesentwurf zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz („Einmalzuschlag“): „Das geht gar nicht! Sofortzuschlag 100€ monatlich!“ 
    Die Bundesregierung möchte eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 EUR je Person „für den Kauf spezieller Hygieneprodukte und Gesundheitsartikel (insbesondere FFP2-Masken), aber auch in Folge der pandemiebedingten Inflation“ zahlen („Einmalzuschlag“). Weiterhin möchte sie „bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben, durch einen neuen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro im Monat unterstützen“ („Sofortzuschlag“). Kinder von noch nicht anerkannten Geflüchteten, sollen diesen Sofortzuschlag nicht erhalten. Tacheles wurde im Rahmen der Verbändeanhörung um Stellungnahme gebeten, diesmal sollte die Stellungnahme immerhin „nur“ binnen zwei Tagen vorgelegt werden. Eckpunkte der Tacheles Stellungnahme:
    Aufgrund der Preisentwicklung ist der Einmalzuschlag von 100 EUR im Jahr, also 8,33 EUR im Monat, viel zu gering und ein Witz. Der Zuschlag müsste 100 EUR im Monat betragen.
    Der geplante Einmalzuschlag soll nur für die gelten, die im Stichmonat Juli 2022 Leistungen beziehen, gelten. Hier wird vorgeschlagen, dies auf einen Monat im Jahr 2022 zu ändern.
    Beim 20 EUR Sofortzuschlag für Kinder sind die Kinder von nicht anerkannten Geflüchteten nicht enthalten, das wird scharf kritisiert...“ Aus dem Thomé Newsletter 11/2022 vom 13.03.2022 externer Link, siehe Gesetzesentwurf und Tachelesstellungnahme externer Link
  • Inflation, Energiekosten, Corona und Krieg in Europa – monatlicher Sofortzuschlag von 100 € jetzt! 
    Die Lebenshaltungs- und Energiekosten steigen immer weiter, durch den Krieg gegen die Ukraine und den daraus entstehenden Wirtschaftssanktionen und Handelsgüterknappheiten ist mit weiteren drastischen Preissteigerungen zu rechnen.   
    Die Inflationsrate bzw. „Teuerungsrate“ ist in Deutschland auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Im Januar 2022 lag sie bei 4,9 Prozent im Vergleich zum Januar 2021 (https://t1p.de/o5y7 externer Link), gleichzeitig haben die Energiepreise um 20,5 % angezogen, die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte sind um 25 % gestiegen und die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte sind um 22,1 % gestiegen. (Alle Angaben destatis PM’s 1+2/2022).
    Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon immer unzureichend, nach diesen Preissteigerungen sind jetzt erst recht unzureichend. Die Lebenshaltungs- und Energiekosten müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. Im Jahr 2022 sind die Regelsätze um 0,76 % gestiegen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Regelsatzurteil von 2014 konstatiert, dass die Regelbedarfe „derzeit noch“ verfassungsgemäß seien und für den Fall einer solchen Situation vorgegeben: Kommt es zu kurzfristig „auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen beim Haushaltsstrom“ sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 111). Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze (https://t1p.de/p9sgs externer Link) hervorragend rausgearbeitet.
    Diese vom BVerfG beschriebene Situation, dass der Regelsatz vorne und hinten wegen der in die Höhe geschnellten Lebenshaltungs- und Energiekosten nicht mehr reicht, liegt jetzt vor.
    Daher ist es JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 € monatlich geben muss.
    “ Aus dem Thomé Newsletter 09/2022 vom 28.02.2022 externer Link
  • Bundesregierung beschließt Hartz IV-Zuschläge (einmalig!) von 100 Euro + 20 Euro (monatlich – ab 1. Juli 2022) – „Das Entlastungspaket ist Verarsche“
    „Nach einem Beschluss der Bundesregierung sollen alle erwachsene Hartz IV Bezieher einen Sonderzuschlag von 100 Euro einmalig erhalten. (…) Alle Erwachsenen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II Leistungen beziehen, sollen einen Sonderzuschuss von 100 EUR einmalig erhalten. Wann der Zuschlag ausgezahlt wird, steht noch nicht fest. Experten gehen davon aus, dass der Zuschlag in den kommenden 2 bis 3 Monaten automatisch auf das Konto der Leistungsberechtigten überwiesen wird. (…) Zusätzlich zu dem einmaligen Zuschuss für Erwachsene soll es einen monatlichen Zuschuss für Kinder in Hartz IV-Haushalten geben. Dieser solle ab dem 1. Juli 2022 regelmäßig und jeden Monat ausgezahlt werden. Die Höhe soll 20 Euro pro Kind betragen. Der Zuschuss wird pro Kind und pro Monat gezahlt. Gesonderte Anträge müssen nicht gestellt werden. (…) Der Zuschuss soll solange gezahlt werden, bis die Kindergrundsicherung eingeführt wird. Bei der Kindergrundsicherung sollen nach dem Willen der Ampel-Koalition unterschiedliche Familienleistungen zusammengefasst werden. (…) Vereinbart wurden von der Koalition auch mehrere steuerliche Reformen: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll für das laufende Jahr von 9984 Euro auf 10.347 Euro steigen, der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro auf 1200 Euro. (…) Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat die Bundesregierung beschlossen, den vereinfachten Zugang zu Hartz IV über den 31. März bis 31. Dezember 2022 zu verlängern. (…) Ab 1. April werden weiterhin unter anderem – die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt, – die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen und – vorläufige Leistungen vereinfacht bewilligt.“ Meldung von Sebastian Bertram vom 24. Februar 2022 bei gegen-hartz.de externer Link, siehe dazu:

    • Siehe dazu den Tweet von Harald Thomé vom 23.2.2022 externer Link: „Das #Entlastungspaket ist Verarsche, SGB II/SGB XII Beziehende sollen mit einmaligen 100€ abgespeist werden, AsylbLG Beziehende rassistisch motiviert vergessen, benötigt werden 100€ jeden Monat! #algII #hartzIV #dasistArmut
    • Ungerechte Unterstützung
      Finanzielle Hilfen wegen der gestiegenen Lebenserhaltungskosten und insbesondere wegen der Strompreise waren längst überfällig. Doch das Entlastungspaket der Ampel-Koalition bringt denjenigen kaum etwas, die Hilfe am dringendsten nötig haben. Je mehr Geld ein Haushalt hat, desto mehr profitiert er von den Maßnahmen. Mit viel Wohnraum und einer höheren Stromrechnung spürt man die Abschaffung der EEG-Umlage deutlich stärker als mit wenig Platz. Die dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale freut vor allem einkommensstarke Haushalte, die oft besonders weite Arbeitswege haben. Wer Hartz IV bezieht oder Altersgrundsicherung erhält, geht hingegen quasi leer aus. Für diese Menschen gibt es keine dauerhafte Entlastung, sondern nur den einmaligen Corona-Zuschuss von 100 Euro. Obwohl sie überproportional viel von ihrem Geld für lebensnotwendige Dinge wie Strom ausgeben müssen. Doch die Ampel-Koalition hat für sie die geringste Hilfe beschlossen…“ Lisa Ecke über das Entlastungspaket der Bundesregierung am 24.02.2022 im ND online externer Link
    • Siehe auch: Im Kalten sitzen gelassen. Kritik an Plänen der Regierung zu Heizkostenzuschuss und unser Dossier: [Folgen der Deregulierung in den EU-Ländern] Der Preis der Energie
  • Forderung und Musterantrag von Wilhelmsburg Solidarisch [Hamburg]: Hartz IV-Kürzungen bekämpfen, Maskenmehrbedarf fordern 
    Zu Beginn des Jahres wurden die Hartz IV-Sätze um 0,67% angehoben. Bei einer Inflationsrate um die 5% führt dies zu einer faktischen Senkung der Leistungen. Dies ist angesichts der ohnehin knappen Leistungen inakzeptabel. In der Pandemiezeit sind diverse Zusatzbelastungen entstanden – sei es für Masken, Tests, Desinfektionsmittel oder auch für digitale Endgeräte, um noch eine Chance zu haben, am sozialen Leben teilzuhaben. Eine Nutzung des HVV ist ohne teure FFP-Masken nicht mehr erlaubt.
    Bei mehr als 5 Mio. Leistungsbezieher*innen sind die monatlichen Leistungen durch abzuzahlende Darlehen dauerhaft gekürzt. Eine kaputte Waschmaschine führt daher schnell dazu, dass das Geld an der Supermarktkasse nicht mehr reicht. Über 16 % der Haushalte mussten außerdem im Jahr 2020 einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz bestreiten, weil die Kosten der Unterkunft nicht in voller Höhe übernommen wurden. Für weitere Streichungen ist daher kein Raum, wir fordern eine Erhöhung der Leistungen, die ihren Namen verdient.
    Um uns vorübergehend selbst zu helfen, beantragen wir die Kosten für FFP2-Masken und den Kaufkraftausgeich als Mehrbedarf. Eine Vorlage findet ihr hier. Wenn ihr weitere Zusatzbelastungen habt, könnt ihr diese in dem Schreiben einfach ergänzen…“ Forderung und Musterantrag vom 16.2.2022 bei Wilhelmsburg Solidarisch externer Link – über Hamburg hinaus wichtig und wohl auch übertragbar (wir erinnern auch an den Musterantrag auf medizinische Masken der FAU Magdeburg weiter unten)
  • FFP2-Masken: Schutz ist nicht für alle da. Auch nach zwei Jahren Pandemie sind medizinische Masken nicht für alle erschwinglich „Fast täglich werden neue Höchstwerte bei den Corona-Infektionen vermeldet. Die Ansteckungsgefahr ist so hoch wie nie zuvor. Und trotzdem gibt es für Menschen, die Grundscherungsleistungen erhalten, keine kostenfreien FFP2-Masken. Dabei haben längst verschiedene Sozialgerichte und auch die Bundesregierung festgestellt, dass die Kosten für FFP2-Masken von den Hartz-IV-Regelsätzen nicht abgedeckt werden. (…) Die Bundesregierung hatte (…) beschlossen, dass Menschen, die Grundsicherung beziehen, Gutscheine für FFP2-Masken bekommen sollen. Diese wurden über die Krankenkassen an die Berechtigten geschickt. Bei Vorlage des Gutscheins und ihres Personalausweises konnten sie sich insgesamt zehn kostenfreie FFP2-Masken in Apotheken abholen. (…) Der Umweg über die Krankenkassen und Apotheken hat allerdings einiges gekostet: 9,6 Millionen Euro gingen laut Bundesregierung allein für den Druck der Berechtigungsscheine drauf, weitere 360 000 Euro für die Lieferung von der Bundesdruckerei sowie den Versand der Gutscheine. Zudem erhielten die Krankenkassen und Krankenversicherer für jeden versandten Brief einen Verwaltungskostenersatz in Höhe von 60 Cent. Die Apotheken konnten sich zehn FFP2-Masken für 39 Euro vergüten lassen. Irrsinnig viel Aufwand und Geld für wenig Masken. »Lieber erstattete der Bund buchstäblich Apothekenpreise für die Bereitstellung einer bestimmten Maskenart als Sachleistung, als den Berechtigten unbürokratisch über die Jobcenter Geld auszahlen zu lassen, damit diese sich Schutzmasken nach Wahl preisgünstiger selbst einkaufen konnten«, kommentierte der Paritätische Wohlfahrtsverband die Vorgehensweise. Der langwierige und teure Weg sei offenbar aus Misstrauen gegenüber den Betroffenen gewählt worden. (…) Auch andere Sozialverbände, Gewerkschaften sowie die Linkspartei fordern schon lange einen monatlichen Corona-Bonus für Sozialhilfeempfänger. Neben den pandemiebedingten Zusatzkosten wird es für Betroffene auch wegen der stark gestiegenen Preise für Lebensmittel und Strom immer schwerer, über die Runden zu kommen.“ Beitrag von Lisa Ecke vom 30. Januar 2022 bei neues Deutschland online externer Link
  • Regelungen zum Sozialschutzpaket bis zum 31.03.2022 verlängert 
    Der Bundesrat hat am 19. November 2021 dem „Gesetzespaket zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und zahlreicher weiterer Gesetze“ zugestimmt, somit  sind die jetzigen Regelungen zum Sozialschutzpaket in § 67 SGB II und § 141 SGB XII unverändert geblieben und gelten für alle Bewilligungsabschnitte fort, die bis 31.03.2022 begonnen haben. Die die Info über die Zustimmung: https://t1p.de/sddg externer Link. Hier Infos zur Entwicklungsgeschichte und Gesetzestext: https://t1p.de/4m7a externer Link„. Aus dem Thomé Newsletter 43/2021 vom 21.11.2021 externer Link
  • [Widerspruchsvorlage] 150€ Einmalzahlung sind nicht genug! 
    Unsere Erwerbslosen AG legt Widerspruch gegen die lächerliche Einmalzahlung im Mai über 150 € für Hartz 4- und Sozialhilfe-Beziehende ein. Die Erwerbslosen AG hat eine Widerspruchsvorlage erarbeitet, die auch ihr nutzen könnt. Diese findet ihr Hier. Reicht sie ein und teilt die Widerspruchsvorlage gerne auf allen Kanälen. Falls ihr eine Ablehnung erhaltet, meldet euch bei uns! Wir unterstützen euch bei weiteren Schritten. Schickt uns auch gerne eure Widerspruchsbescheide zu. Mit diesen können wir uns noch besser gegen das Jobcenter wehren…“ Widerspruchsvorlage vom 10. Juni 2021 der FAU Magdeburg externer Link
  • Sozialgericht Karlsruhe: Corona-Zuschuss zu gering und verfassungswidrig – und die Folgen? 
    „… Der von der Bundesregierung geplante Corona-Zuschuss von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung ist aus Sicht des Sozialgerichts Karlsruhe zu gering und verfassungswidrig. Den Zuschuss sollen Erwachsene bekommen, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai gedeckt werden. Auch seien Anforderungen an das Verfahren zur Ermittlung der Höhe existenzsichernder Leistungen nicht erfüllt worden, rügte das Gericht in einer Mitteilung vom Freitag. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat. (…)Damit hatte eine alleinerziehende Mutter aus dem Kreis Rastatt mit ihrem Eilantrag Erfolg. Sie hatte zuvor beim Jobcenter erfolglos FFP2-Masken beantragt. Nun könne sie ihre herzkranke zweijährige Tochter sicher im ÖPNV zu den wöchentlichen Behandlungen ins Krankenhaus und zum Physiotherapeuten bringen, so das Gericht. Für die am Eilverfahren unmittelbar Beteiligten sei der rechtskräftige Beschluss bindend (S 12 AS 711/21 ER – Beschluss vom 24.3.2021).“ Meldung vom 26. März 2021 beim RND externer Link, gilt der Beschluss für alle Hartz IV Bezieher? Siehe dazu:

    • Hartz IV-Eilantrag: Statt 150 Euro 400 Euro Corona-Zuschuss?
      „… “Der Fall ist leider nur Sozialgericht und somit Fallbezogen und nicht allgemein gültig”, kommentierte die Hartz IV-Kritikerin und Ex-Jobcentermitarbeiterin Inge Hannemann den Beschluss auf Twitter. “Das macht es nicht besser, da natürlich alle von Armut Betroffene davon betroffen sind. Nur wer erklärt es dem Bundesarbeitsministerium?” Aber: Das Sozialgericht Karlsruhe teilte erneut gegen die „Geiz-ist-geil-Mentalität” der Bundesregierung aus, so Hannemann weiter. Allerdings habe der erfolgreiche Eilantrag Signalwirkung. Denn “das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe ist eine Klatsche für die Krisenpolitik der Bundesregierung. Das Gericht kassiert das wahltaktische Almosen der Großen Koalition und fordert echte Hilfen”, kritisierte Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik der Grünen im Bundestag gegenüber der dpa. Der sozialpolitische Sprecher der FDP, Pascal Kober, forderte die Bundesregierung auf, die Hilfen nicht erst im Mai auszuzahlen. “Im Mai kommen die Hilfen zu spät”, mahnt Kober. Das gleiche Gericht hatte bereits im Februar entschieden, dass die Jobcenter Hartz IV Beziehenden kostenfrei FFP2-Masken zur Verfügung stellen müssen. Entweder als Geldleistung in Höhe von 129 Euro im Monat oder als Sachleistung (AZ: S 12 AS 213/21 ER). Hartz IV Beziehende sollten es gleich tun und ebenfalls zusätzliche Leistungen aufgrund der Pandemie beantragen und dann einen Eilantrag stellen. Allerdings urteilen die Sozialgerichte bezogen auf Zusatzleistungen in der Corona-Zeit derzeit recht unterschiedlich.“ Beitrag von Sebastian Bertram vom 27.03.2021 bei gegen-hartz externer Link
    • Der Corona-Zuschuss in der Grundsicherung: eine einmalige Angelegenheit. Zu gering und sogar verfassungswidrig? Das meint ein Sozialgericht. Aber man muss genauer hinschauen
      Beitrag von Stefan Sell vom 28. März 2021 auf seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik externer Link und darin: „… Man wird der neuen Entscheidung nicht entnehmen können, dass nun eine Aufstockung der Grundsicherungsleistungen sozialgerichtlich festgestellt worden ist, soweit man das zum jetzigen Zeitpunkt sagen kann, ist das eher eine Minderheiten- oder sogar eine Außenseiterposition innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. Was bleibt? Der erfolgreiche Eilantrag habe (möglicherweise) eine Signalwirkung. Denn “das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe ist eine Klatsche für die Krisenpolitik der Bundesregierung. Das Gericht kassiert das wahltaktische Almosen der Großen Koalition und fordert echte Hilfen”, kritisierte Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik der Grünen im Bundestag, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. In das Parlament und in die Gesetzgebung gehört das Thema (temporäre und zugleich nicht einmalige) Aufstockung der Leistungen aus der Grundsicherung. Wenn es einen generell höheren Bedarf gibt (und den muss man lösen von der „Masken-Frage“, sondern auch beispielsweise die teilweise enormen Preissteigerungen in Bereichen einbeziehen, die eine überproportionale Bedeutung haben für die einkommensarmen Menschen, wie Lebensmittel usw.), dann muss das vom Gesetzgeber in die Regelleistungen eingebaut werden. Auf eine sozialgerichtliche „Lösung“ dieser Frage zu hoffen, erscheint angesichts der derzeit recht unterschiedlichen Rechtsprechung der Sozialgerichte vor Ort mehr als gewagt. Sie wird bei den meisten Sozialgerichten, so eine mögliche These, eher eine Abwehrhaltung angesichts der Vielzahl an Folgeverfahren bei einer einzelfallbezogenen Entscheidung provozieren…“
    • Siehe auch einen Kommentar im Thomé Newsletter 12/2021 vom 28.03.2021 externer Link
  • Sozialschutzpaket III ist verabschiedet, die Regelungen gelten nun bis 31.12.2021 
    Das Sozialschutzpaket III ist nun verabschiedet, die dort getroffenen Regelungen im materiellen Leistungsrecht SGB II/SGB XII gelten nun bis zum 31.12.2021. Armut wird weiter verfestigt, denn es gibt keine höheren Regelbedarfe, keinen Coronazuschlag von 100 EUR im Monat, sondern nur den einmaligen Coronaabspeisungszuschlag von 150 EUR. Hier eine Übersicht und der Gesetzestext auf der Seite des BMAS externer Link …“ Aus dem Thomé Newsletter 11/2021 vom 22.03.2021 externer Link
  • Coronahilfen für Arme: Nur Almosen für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV 
    Das ist schnell gesagt?: einmalig 150 Euro für Erwachsene, die im Mai 2021 Geld nach den Regeln für Asylbewerber, Bundesversorgungsgesetz, Hartz IV und Sozialhilfe beziehen; Mittagessen für Schüler auch außerhalb der Schule bis zum 30.6.2021, wenn sie Wohngeld, Kinderzuschlag (KiZu), ALG-II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen beziehen; weiterhin «erleichterter Zugang» zum ALG-II und Kinderzuschlag wie im Jahr 2020; 150 Euro Extra-Kindergeld für jedes Kind mit Kindergeldbezug in mindestens einem Monat 2021. Soweit die Ankündigungen für 2021. Was aber zählt ist, was im wahren Le­ben bei Menschen ankommt. Hier sieht es bitterböse aus, unter Corona-Bedingungen ganz besonders. (…) Selbst wenn ein Mensch nicht an den sprachlichen oder elektronischen Hürden zu Jobcentern oder Familienkassen scheitert, sind die «vereinfachten Antragsverfahren» eines bestimmt nicht?: Einfach. (…) Was fehlt sofort? Monatlich 600 Euro plus volle Wohn- und Heizkosten als Regelleistung; Zugang zu den Leistungsträgern ohne technische, sprachliche oder andere bürokratische Hürden; ausreichend Personal, um die Hilfe wirklich zeitnah abzuwickeln.“ Artikel von Guido Grüner in der Soz 3/2021 externer Link
  • Bundestag hat das Sozialschutz-Paket III beschlossen 
    Der Bundestag hat am 26. Feb. das Sozialschutzpaket III beschlossen. Damit sind die Corona -Sonderregelungen der §§ 67 SGB II und § 141 SGB XII bis zum Jahresende verlängert. Das ist soweit gut. Überhaupt nicht akzeptabel ist, dass die breite gesellschaftliche Forderung auf einen Corona-Zuschlag von 100 EUR im Monat keine Zustimmung erfahren hat.  Gerade für die Menschen, die schon vor der Pandemie am Rande des Existenzminimums oder darunter gelebt haben, hat der Gesetzgeber bisher wenig bis nichts getan, um die sozialen Härten der Pandemie und der ökonomischen und sozialen Krise abzumindern. Hier ist offensichtlich der Wille der schwarz/roten Bundesregierung mit der AGENDA 2010 Politik und  Entsolidarisierung weiter so zu machen.  Hier die Berichterstattung aus dem Bundestag mit Gesetzentwürfen: https://t1p.de/3bx3 externer Link Der Vorgang auf der Seite des BMAS: https://t1p.de/wor9 externer Link ..“ Aus dem Thomé Newsletter 09/2021 vom 28.02.2021 externer Link
  • Hartz IV: Alle neuen Corona-Zuschüsse für ALG II- Bezieher in der Übersicht 
    Die Bundesregierung hat ein neues Sozialschutzpaket verabschiedet. In der vergangenen Woche wurden zudem verschiedene Urteile bzw. Beschlüsse veröffentlicht. Welche Hilfen gibt es für Hartz IV bzw. Sozialhilfe Bezieher?…“ Übersicht vom 20.02.2021 von Sebastian Bertram bei gegen-hartz.de externer Link
  • Brief von GGUA und Tacheles an Arbeitsminister Heil: Corona-Hilfen: Alle hilfebedürftigen Gruppen müssen gleichbehandelt werden
    „… in den letzten Tagen hat die Bundesregierung bzw. der Koalitionsausschuss mehrere sozialrechtliche Sonderregelungen für einkommensschwache Personenkreise umgesetzt bzw. beschlossen. Dies begrüßen wir grundsätzlich. Wir befürchten allerdings, dass ein ganzer Teil der einkommensschwachen Menschen in Deutschland bei diesen Hilfen leer auszugehen droht: Insbesondere geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung dürften viele der verabredeten Zuschüsse nicht erhalten können. Dasselbe gilt für bestimmte EU-Bürger*innen, die weit unterhalb der Armutsgrenze leben müssen, weil sie aufgrund der gesetzlichen Ausschlussregelungen noch nicht einmal SGB-II / XII-Leistungen bzw. Kindergeld erhalten. Auch einkommensschwache Personen, die Wohngeld und / oder Kinderzuschlag erhalten, drohen außen vor zu bleiben. Diese Ungleichbehandlung zulasten der einkommensschwächsten Gruppen ist nicht hinnehmbar. Wir bitten Sie daher, folgende Aspekte in der weiteren Umsetzung zu berücksichtigen. 1. Kinderbonus: Die Regierungsparteien haben im Koalitionsausschuss am 3. Februar verabredet, dass „auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt“ werde, der nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird. Das Problem: Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung sowie mit einigen Aufenthaltserlaubnissen, aber auch nicht-erwerbstätige Unionsbürger*innen haben keinen Anspruch auf Kindergeld und werden daher auch den Kinderbonus nicht erhalten. Dies war auch im Jahr 2020 bereits so. Diese Kinder sind aber von den sozialen Auswirkungen der Pandemie mindestens genauso betroffen, wie alle anderen. Daher muss zumindest diesmal die gesetzliche Regelung so ausgestaltet werden, dass auch Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld besteht, den Kinderbonus dennoch erhalten. 2. Corona-Zuschuss in der Grundsicherung: Die Koalitionsfraktionen haben beschlossen, dass „erwachsene Grundsicherungsempfänger aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro“ erhalten sollen. Was zur „Grundsicherung“ zählt, lässt der Wortlaut des Beschlusses offen: Ohne Zweifel ist damit die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII gemeint und vermutlich auch die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Ob die Bundesregierung aber auch die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG dazu zählt, bleibt offen. Hier wird es in der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung darauf ankommen, dass auch diese Gruppe den Zuschuss von 150 Euro erhalten wird, da eine Ungleichbehandlung überhaupt nicht nachvollziehbar und gerechtfertigt wäre. Abgesehen davon wird es darauf ankommen, dass nicht nur einmalig, sondern dauerhaft eine deutliche Erhöhung der Regelbedarfe durchgesetzt wird. (…) 5. Anspruch auf Masken: Eine Änderung der Corona-Schutzmaskenverordnung sieht vor, dass neben den schon bisher bestehenden Risikogruppen (Personen über 60 Jahre und Personen mit Vorerkrankungen) auch Leistungsberechtigte nach dem SGB II einen Anspruch auf medizinische Schutzmasken erhalten. Begründet wird die das mit, dass bei SGB-II-Berechtigten „aufgrund sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.“ Die Krankenkassen werden verpflichtet, Berechtigungsscheine an den Personenkreis auszustellen, die Kosten trägt der Gesundheitsfonds. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Leistungsberechtigte nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie nach § 2 bzw. 3 AsylbLG nicht als anspruchsberechtigte Gruppe in der Schutzmaskenverordnung aufgenommen worden sind. Das Risikopotenzial ist bei diesen Gruppen genauso groß oder sogar größer als bei SGB II-Berechtigten. Diese Personengruppen müssen mit aufgenommen werden und ein anderer Weg als über Berechtigungsscheine der Krankenkassen festgelegt werden, da diese Personen vielfach nicht über eine Krankenversicherung verfügen und auch nicht durch eine Krankenkasse betreut werden (§ 3 AsylbLG). Dieses Problem stellt sich auch bereits bisher: Personen über 60 Jahre und mit gesundheitlichen Vorerkrankungen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind und auch nicht über eine Krankenkasse betreut werden, können faktisch ihren Anspruch auf Schutzmasken nicht geltend machen. Das betrifft sowohl Personen im Grundleistungsbezug des AsylbLG als auch EU-Bürger*innen ohne Leistungsbezug und ohne Krankenversicherung. Für diese muss ein Weg gefunden werden, unabhängig von einem Berechtigungsschein der KK ihren Anspruch auf Schutzmasken auch tatsächlich umsetzen zu können. Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Minister, diese Anregungen bei der weiteren Gesetzgebung zu berücksichtigen.“ Brief im Thomé Sonder-Newsletter 06/2021 vom 04.02.2021 externer Link, siehe dazu auch:

    • 150 Euro Kinderbonus: „Tropfen auf den heißen Stein“
      150 Euro Kinderbonus und Corona-Zuschuss für Hartz-IV-EmpfängerInnen sind ein richtiges Zeichen, dass die Armut gesehen wird und Kinder in den Fokus rücken – doch die Unterstützung reicht nicht aus. „Wir wissen, dass die Familien in den letzten Monaten hoch belastet waren. Nicht nur, dass sie so viel nebeneinander stemmen müssen, auch finanziell sind erhebliche Mehrkosten auf sie zugekommen“, sagt DGB-Vorstand Anja Piel im Interview mit dem RBB-Inforadio…“ DGB-Meldung vom 04.02.2021 externer Link
  • Koalitionsausschuss: Paritätischer kritisiert Ergebnisse als „armutspolitisches Trauerspiel“
    Als Tropfen auf den heißen Stein kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die vom Koalitionsausschuss in Aussicht beschlossene Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für Grundsicherungsbeziehende. Nötig wäre stattdessen ein monatlicher Zuschuss für die Dauer der Krise, um die coronabedingten Mehrbelastungen auch nur annähernd auszugleichen. Die aktuellen Regelsätze in Hartz und Altersgrundsicherung reichten nicht einmal aus, um unabhängig von Corona die Grundbedarfe zu decken. Gemeinsam mit über 30 weiteren bundesweiten Verbänden und Gewerkschaften fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro sowie für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro pro Monat. “150 Euro Einmalzahlung ist gut für Kinder über der Armutsgrenze. Für Beziehende von Hartz IV und Altersgrundsicherung bleibt es weit hinter dem zurück, was wirklich Not tut. Die Krisenbewältigung der Großen Koalition bleibt ein armutspolitisches Trauerspiel”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einem Jahr Krise, Pandemie und Ausnahmezustand, deren Ende noch nicht absehbar sei, seien die angekündigten Einmalzahlung viel zu wenig. “Es ist wirklich beschämend, wie die Bundesregierung die Not der Armen in dieser Krise monatelang ignoriert hat, die Menschen nun mit 150 Euro abspeist und im Regen stehen lässt.” Der Verband weist darauf hin, dass auch die angekündigten Gutscheine für 10 FFP2-Masken bisher nicht bei den armen Menschen angekommen seien. “Statt bürokratisch auf Gutscheinbriefe oder eine kleinliche Einmalzahlung zu setzen, braucht es dringend einen monatlichen Zuschlag für coronabedingte Mehrausgaben wie bspw. Masken.”…“ Pressemeldung vom 04.02.2021 externer Link
  • Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen auf FFP2-Masken noch warten
    „Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die auf die angekündigten kostenlosen FFP2-Masken warten, müssen sich noch gedulden. Die Berechtigungsscheine zum Abholen in der Apotheke an insgesamt etwa fünf Millionen Bedürftige wurden von den Krankenkassen bisher nicht verschickt. Dies teilte der GKV-Spitzenverband heute mit. „Wann der Versand praktisch starten wird, lässt sich noch nicht sagen“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz. Zuvor müssten noch wichtige Fragen geklärt werden. Der Verband verwies darauf, dass die notwendige Änderung der sogenannten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung von der Regierung noch beschlossen werden müsse. „Beispielsweise benötigen die Krankenkassen die Druckvorlage für das Schreiben der Bundesregierung, welches als Berechtigungsschein verschickt werden soll“, sagte Lanz. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sagte, die Verordnung sei in Arbeit. (…) In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief Spahns und Heils an die Mitglieder der Bundestagsfraktionen von Union und SPD von gestern heißt es, die Betroffenen würden das Schreiben „zeitnah“ von ihren Krankenkassen bekommen. Die Verordnung dazu werde bis Ende dieser Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht. In der Regel treten Verordnungen dann oder einen Tag später in Kraft.“ Meldung vom 3. Februar 2021 bei aerzteblatt.de externer Link – dazu ist anzumerken, dass die Risikogruppen von der Krankenkasse bereits 2 Berechtigungsscheine mit Schreiben der Bundesregierung zum Teil schon bekommen haben. Dass bei den ALG II-Berechtigten nicht analog verfahren wird, macht schon einen ziemlich seltsamen Eindruck. Falls es hier wegen der Anordnung zum Tragen Probleme gibt, unbedingt auf diesen Umstand hinweisen. Schuld ist allein der Verordnungsgeber.
  • Corona-Hilfen für Menschen in Armut: Bevormundung als Hilfe 
    Zehn kostenlose FFP2-Masken sollen Menschen in Hartz IV jetzt laut Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekommen. Dieses Zugeständnis an Menschen in Armut macht Betroffenen eindrücklich deutlich, als wie unwichtig sie gelten und wie ausgeschlossen sie sind. Die Corona-Pandemie gibt es nicht erst seit gestern, bereits seit über neun Monaten besteht bundesweit eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Verkehrsmitteln. Geld für die Masken mussten sich Betroffene bisher von ihrem Hartz-IV-Satz, der unter der offiziellen Armutsschwelle liegt, irgendwie abzwacken. Auch jetzt bekommen sie nicht etwa mehr Geld, um sich entsprechende Hygieneartikel leisten zu können; sie werden bevormundet und entmündigt. Sie müssen auf ein Schreiben ihrer Krankenversicherung warten, mit diesem und ihrem Personalausweis können sie dann die Masken in der Apotheke abholen. Das bedeutet: sich als erwerbslos outen müssen, als Teil jener Gruppe, auf die viele herabblicken. Womöglich noch abfällige Blicke oder Bemerkungen ertragen. Eine faire Corona-Hilfe wäre es stattdessen, Hartz-IV-Beziehenden mehr Geld auszuzahlen. Nicht nur für dringend benötigte Schutzausrüstung, sondern allgemein für die gestiegenen Lebenskosten durch die Pandemie. Viele Hilfen fallen weg, etwa kostenfreies Internet in Bibliotheken oder Mittagessen in Schulen. Von einer Unterstützung für arme Menschen in der Pandemie ist bisher kaum etwas zu merken...“ Kommentar von Lisa Ecke vom 30. Januar 2021 in neues Deutschland online externer Link
  • Bedürftigte sollen kostenlose FFP2-Masken bekommen
    Etwa fünf Millionen bedürftige Menschen sollen jeweils zehn kostenlose FFP2-Masken zum Schutz gegen das Coronavirus erhalten. Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) am Donnerstag ankündigten, bekommen die Bezieher von Grundsicherung einen Brief von den Krankenkassen und Krankenversicherungen. Mit diesem Brief und dem Personalausweis können die Masken dann in einem festgelegten Zeitraum in Apotheken abgeholt werden. Hintergrund ist die neue Pflicht, medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften zu tragen. Bislang gab es nur für Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen staatliche Unterstützung für die Maskenbeschaffung…“ Agenturmeldung vom 28.01.2021 bei der jungen Welt online externer Link, siehe dazu zuletzt:

    • Heils Bezugsscheine: Nach Kritik von Sozialverbänden an teurer Maskenpflicht: Bundesarbeitsminister will nun doch Pandemiezuschuss für Arme 
      Ohne medizinische Einwegmaske kommt ab jetzt niemand mehr in Busse, Bahnen und Geschäfte. Wieder einmal hatte die Bundesregierung den ärmeren Teil der Bevölkerung bei dem Beschluss nicht mitgedacht. Doch wer als Alleinstehender 17, als Partner 15 und als erwachsenes oder jugendliches Familienmitglied rund 13 Euro jeden Monat für die gesamte Körperpflege zur Verfügung hat, kann nicht einfach 20 Euro für wenige Tage Maskenvorrat ausgeben. Die Alternative wäre: weniger oder schlechter essen, die kaputten Schuhe weitertragen, das Jobcenter oder Sozialamt um ein Darlehen ersuchen. Bisher waren die Rufe der Sozialverbände nach einem Pandemiezuschuss für Ärmere an der Regierung abgeprallt. Nun, nach der Einführung der bußgeldbewehrten Pflicht, schwenkt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) um. So verkündete Heil in einer am Freitag veröffentlichten Videobotschaft seinen guten Willen. Man müsse schauen, wie man in der Pandemie mit den sozialen Unterschieden umgeht, sagte der Minister. Er sprach von einem »Krisenmodus« und »sozialen Sorgen«, die »vor allem Kinder, Ältere, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose« belasteten. Damit die Bevölkerung »sozial zusammen bleibt«, müsse bei einer Pflicht für medizinische Masken auch gesichert werden, dass Betroffene versorgt seien, so Heil. Man müsse ihnen wenigstens Bezugsscheine für die Produkte zur Verfügung stellen, welche Ältere bereits erhielten. Sein Programm: »Wir arbeiten mit Hochdruck an Konzepten für einen Coronazuschuss und wollen das so schnell wie möglich umsetzen.« Es geht dem SPD-Mann also speziell um den Erwerb von Einwegmasken, weniger um geschlossene Tafeln, fehlende Ausstattung für geforderte Heimbeschulung der Kinder, wegfallende kostenlose Schul- und Kitamahlzeiten, höheren Stromverbrauch für tägliches Kochen und so weiter...“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 25.01.2021 externer Link
  • Musterantrag auf medizinische Masken
    Seit dem 25.01.2021 gilt auch in Sachen-Anhalt die Pflicht zu medizinischen Masken beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr. Gerade Leute, die im Hartz IV-System gefangen sind, haben nicht die Möglichkeiten, sich die überteuerten Masken zu leisten. Aus diesem Grund hat die Erwerbslosen AG der FAU Magdeburg einen Musterantrag auf Kostenübernahme durch das Jobcenter erstellt. Den Antrag findet ihr Hier externer Link (…) Unser Antrag richtet sich an ALG2-Empfänger:innen (§21 Abs. 6 SGB II) Sozialgeldempfänger:innen und Aufstocker:in (SGB II)und Sozialhilfe-Empfänger:innen (§27a Abs.4 SGB XII). Leute mit geringem Einkommen können diesen jedoch auch beim zuständigen Sozialamt stellen (§31 Abs.2 SGB XII).Musterantrag und Erläuterungen vom 26. Januar 2021 bei der FAU Magdeburg externer Link – wohl auch auf andere Länder übertragbar
  • Gewerkschaften und Verbände fordern mindestens 600 Euro Hartz IV: Regelsatz müssten unverzüglich steigen / Weitere Corona-Hilfen für arme Menschen notwendig
    Ein breites Bündnis von 36 Gewerkschaften und Verbänden fordert angesichts der Corona-Pandemie eine Anhebung der Regelsätze von Hartz IV und Altersgrundsicherung auf mindestens 600 Euro sowie sofortige zusätzliche Corona-Hilfen für arme Menschen. Zu den Unterzeichnern der Forderung gehören unter anderem die Gewerkschaft Verdi, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Awo, der Sozialverband VdK und die Diakonie. »Wir dürfen nicht zulassen, dass sozial benachteiligte Menschen durch und in der Corona-Pandemie weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden«, sagte der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer. »Wir erwarten von dieser Bundesregierung ohne wenn und aber und ohne weitere Ausflüchte, dass sie endlich auch etwas für die Armen tut, das wirklich Substanz hat. Arm sein ist teuer, Symbolpolitik können wir uns nicht mehr leisten«, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider. (…) Dabei sei der zusätzliche Bedarf durch wegfallendes Schulessen, geschlossene Tafeln, steigende Lebenshaltungskosten und Mehrausgaben für Masken und Desinfektionsmittel offensichtlich. Vor diesem Hintergrund komme die jüngste Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um lediglich 14 Euro auf 446 Euro im Monat einem »armutspolitischen Offenbarungseid« gleich…“ Meldung vom 25.01.2021 beim ND online externer Link zu:

    • Soforthilfen für die Armen!
      Nach fast einem Jahr in der Pandemie wird immer deutlicher, wie nötig Unterstützung für die Armen der Gesellschaft ist. Der SoVD fordert in einem breiten Bündnis eine höhere Grundsicherung, Ausstattung für digitales Lernen und ein Kündigungsmoratorium…“ SoVD-PM vom 25.01.2021 externer Link zum Aufruf externer Link
    • Siehe auch ver.di: Pandemie: ver.di fordert Zuschlag auf Hartz IV externer Link
  • Die Regierung muss für FFP2-Masken zahlen!
    Ab Montag müssen Menschen in Bayern FFP2-Masken in ÖPNV und Einzelhandel tragen. Doch bezahlen soll diesen Schutz die Bevölkerung alleine – ganz zu schweigen von logistischen Engpässen. (…) Zuletzt wurde für Corona-Hotspots ein Bewegungsradius von maximal 15km festgelegt – es sei denn, man muss zur Arbeit, dann kann man sich weiter anstecken. Bayern ist seit dem Beginn der Pandemie eines der strengeren Bundesländer, mit stärkeren Einschränkungen. Nun hat Ministerpräsident Markus Söder eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel angekündigt, die ab kommenden Montag gelten soll. Söder sagte, die Versorgung mit FFP2-Masken sei sicher gestellt, aber schon eine Stunde später sah das Bild ganz anders aus: Apotheken sind ausverkauft, Preise sind explodiert. (…)Schutzmaßnahmen wie FFP2-Masken sind dringend und notwendig. Doch wenn die Masken knapp sind und Arbeiter:innen, Schüler:innen und Studierende pro Maske zwischen vier und acht Euro bezahlen müssen – Preise, die sich mit der Knappheit sicherlich bald noch erhöhen –, ist klar, dass die Maßnahme genau diejenigen trifft, die sie sich nicht leisten können oder schlichtweg vor leeren Regalen stehen, weil die Masken ausverkauft sind. Wenn die Regierung eine solche Regelung einführt, dann muss sie sicherstellen, dass FFP2-Masken überall verfügbar sind – und zwar kostenlos für alle, die sie brauchen, finanziert durch eine Sondersteuer für große Vermögen. Ansonsten ist es eine Maßnahme zur Bestrafung der Armen und Schwachen. Hinzu kommt: Die Maßnahme soll Menschen besser schützen, die in der Öffentlichkeit unterwegs sind. Aber daran, dass so viele Menschen überhaupt nach draußen müssen, weil sie zur Arbeit pendeln, ändert sich nichts. Weiterhin sind Profite und die Wirtschaft wichtiger als Menschenleben. Anstatt dass sich Söder & Co. endlich eingestehen, dass die gesamte nicht-notwendige Produktion unbedingt eingestellt werden muss externer Link.“ Beitrag von Viva Cros vom 12.1.2021 bei Klasse gegen Klasse externer Link

  • Einkommensarme Familien im Lockdown nicht allein lassen – Paritätischer fordert Sofortmaßnahmen
    Angesichts der geplanten Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns fordert der Paritätische Gesamtverband Sofortmaßnahmen des Bundes zur Unterstützung einkommensarmer Familien. Konkret fordert der Paritätische ein Sofortprogramm zur Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten durch eine sofortige Erhöhung von Grundsicherungsleistungen um 100 Euro monatlich, die Finanzierung von schulisch notwendigen Notebooks durch die Jobcenter und eine Neuauflage des bereits letzten Juni ausgelaufenen Moratoriums bei Mietschulden. „Die Bundesregierung hat es in den vergangenen Monaten versäumt, dafür zu sorgen, dass einkommensarme Haushalte in der Krise nicht noch weiter abgehängt werden“, kritisierte der Hautgeschäftsführer des Paritätischen, Ulrich Schneider. „Bei all den Milliarden, die bisher zur Bewältigung der Corona-Krise ausgegeben wurden, findet sich kaum ein Cent für Menschen in Hartz IV oder Altersgrundsicherung. Wir dürfen die Ärmsten nicht länger mit gestiegenen Ausgaben für Schutzmaßnahmen und weggefallenen Hilfsangeboten aufgrund von Einrichtungsschließungen alleine lassen. Es ist vordringliche Aufgabe der Politik, in dieser Pandemie die Gesellschaft zusammenzuhalten“, appellierte Schneider. Da die Ausstattung von Kindern aus einkommensarmen Familien mit Notebooks und anderen digitalen Lernmitteln noch immer nicht gesichert sei, müssten entsprechende Ausgaben für alle Bezugsberechtigten von Bildungs- und Teilhabeleistungen durch die Jobcenter übernommen werden. Um den unverändert hohen Bedarf an an Hygiene- und Schutzartikeln sicherzustellen und wegfallende Hilfen, etwa Schulmittagessen, unbürokratisch kompensieren zu helfen, seien die Regelleistungen in der Grundsicherung in der Pandemie um monatlich 100 Euro pro Person zu erhöhen. Darüber müsse das bereits im Juni letzten Jahres ausgelaufene Kündigungs- und Kreditmoratorium für Mieterinnen und Mieter erneuert werden. „Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, dass Menschen aufgrund der andauernden Einkommenseinbußen das Dach über dem Kopf verlieren oder aufgrund einer Verschuldung ihre Strom- oder Wasserversorgung verlieren“, betonte Ulrich Schneider. Arbeitsagenturen, Jobcenter und Grundsicherungsträger müssten darüber hinaus flächendeckend persönliche Beratungsangebote bereitstellen, da die bestehenden digitalen und telefonischen Angebote eine zu hohe Hürde für viele unterstützungsbedürftige Menschen, etwa Wohnungslose, darstellten…“ Pressemeldung vom 5.1.2021 externer Link
  • Die Armen werden ignoriert. Es wäre ein Leichtes armen Menschen in der Corona-Pandemie zu helfen. Gewollt ist es allerdings nicht. 
    Milliarden für Lufthansa, für die Automobil- und Reisebranche oder neue Rüstungsausgaben. Verteilen kann die Große Koalition während der Corona-Pandemie. Nur an die denken, die zu den Hauptleidtragenden der Pandemie gehören, das kann die Regierung nicht. Zu denen gehören alle von Armut Betroffenen, wie Sozialleistungsberechtigte mit Hartz IV oder der Grundsicherung, Obdach- und Wohnungslose, Menschen mit Behinderung, Armutsrentner:innen, aber auch andere Bewohner:innen von Gemeinschaftsunterkünften: wie Geflüchtete, Strafgefangene, Werkvertragsarbeiter:innen in Sammelunterkünften, Migrant:innen ohne gesicherten Aufenthaltstatus oder Suchtkranke. Dabei sind es genau die Gruppen, die während der Covid-19-Pandemie mehrfach benachteiligt sind. Oftmals leben sie in engen schlechten Wohnverhältnissen, denen sie kaum entfliehen können; sie haben einen häufigeren schlechteren Gesundheitsstatus und damit ein stark erhöhtes Infektionsrisiko und sie haben einfach auch zu wenig Geld, um Verteuerungen aufzufangen. Einkäufe sind teurer geworden; insbesondere Frisches wie Obst oder Gemüse. Das zeigen Zahlen der Agrarmarkt-Informationsgesellschaft (AMI), laut „Business Insider“. So stiegen die Preise beim Gemüse im Schnitt um 26,3 Prozent und bei Obst um 14,2 Prozent. Nun kann natürlich leicht gefragt werden, wozu braucht es Zucchini, die um 92 Prozent teurer wurden oder einen Blumenkohl, der um 63 Prozent stieg? Die Frage ist leicht zu beantworten, wenn berücksichtigt wird, dass für ein starkes und gesundes Immunsystem auch Obst und Gemüse gehören. Gerade als die Pandemie im Frühjahr begann, waren die Regale in den Supermärkten durch die Hamsterkäufe auf einen Schlag leer. Gekauft werden konnten oftmals nur noch Waren, die sowieso schon überdurchschnittlich teuer waren. Für arme Menschen eine doppelte Belastung mit ihrem kargen Finanzhaushalt irgendwie auszukommen. Millionenfache Kurzarbeit, Kündigungen durch die Corona-Pandemie oder der Zuwachs an Hartz-IV-Leistungsberechtigten, durch viele Soloselbstständige, vergrößert bis heute die Gruppe derer, die erst einen Kassensturz machen, bevor sie ihren Einkaufswagen durch die Supermärkte schieben. Schlimm genug, dass wir Tafeln haben, schlossen auch diese im Frühjahr. Damit fiel eine weitere Hilfe weg. Ja, es sind Nahrungsmittel, die aussortiert wurden, die unverkäuflich sind. Und trotzdem sind sie für viele eine Ergänzung oder sogar die Hauptnahrungsmittel, um über den Monat zu kommen. Arme Menschen haben auch nicht die Möglichkeit die sichereren FFP-2-Masken ständig neu zu kaufen. Eigentlich können sie diese gar nicht kaufen, da ihnen im Monat nur 2,50 Euro für rezeptfreie medizinische Produkte zur Verfügung stehen. (…) Und während belanglose Branchen Milliarden bedingungslos geschenkt bekommen oder wenige Privilegierte ins Home-Office gingen, gibt es die Armen für die Große Koalition nicht. Sie wurden nicht vergessen, sondern einfach ignoriert. Die Forderungen eines Corona-Zuschlages von einmaligen 100 Euro bis 200 Euro zahlreicher Wohlfahrts- und Sozialverbände, Kinderschutzvereine oder durch die Parteien DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen wurden im Bundestag weggewischt wie Dreck. Eine Pandemie abhängige Erhöhung, des eh schon zu niedrigen Regelsatzes bei Hartz IV und in der Grundsicherung, wurden in den Bundestagdebatten weg- und belächelt. Dabei wäre es einfach gewesen Sonderzahlungen zu genehmigen. Das gibt nämlich unsere Gesetzgebung vor und nennt sich „Sonderbedarf für außergewöhnliche Lebenslagen“. (…) Die Bedarfsgerechtigkeit als Ziel aller Hilfsmaßnahmen muss lauten: Gebt denjenigen mehr, die nichts oder kaum etwas haben. Zapft die an, die in Millionen versinken. Nur das ist nicht gewollt.“ Kommentar vom 1. Jan 2021 von und bei Inge Hannemann externer Link
  • Hartz IV: Der Bundestag lehnte eine Corona-Sonderzahlung für ALG-II Bezieher ab 
    „… Weihnachten steht vor der Tür. In einem Jahr, das wesentlich durch die globale Corona-Pandemie geprägt wurde. Für viele bedeutet diese anhaltende Krise wirtschaftliche Probleme: Kurzarbeitergeld, Kündigungen, steigende Preise. Besonders jene, die es ohnehin schon schwer haben, sind von der Situation am stärksten betroffen, das zeigen alle Statistiken. Und dennoch werden die Ärmsten der Gesellschaft bisher bei der wirtschaftlichen Förderung durch den Bund konsequent ausgespart. Einzig der Zugang zu und die Weiterbewilligung der Hartz IV-Grundsicherung wurden erleichtert und Prüfungen ausgesetzt. Laufen diese Sonderregelungen nach der Krise aus, können dadurch unter Umständen hohe Rückzahlungsforderungen entstehen. (…) Die Linke hat daher einen Antrag im Bundestag gestellt, der gestern verhandelt wurde. Darin forderte die Partei einen Corona-Zuschlag von mindestens 100 Euro, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettogehalts, bzw. auf 100 Prozent bei Mindestlohnniveau, eine Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und ein Verbot von Mietvertragskündigungen und Zulieferungssperren der Energie- und Wasserversorger gegenüber Menschen sowie Mietssenkungen um 30 Prozent für jene, die von erheblichen Einkommenseinbußen durch Corona betroffen sind. (…) Bei der gestrigen Abstimmung im Bundestag stimmten lediglich die Mitglieder der Linken und Grünen für den Antrag, die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sowie die AfD stimmten gegen den Antrag. Dafür wurde ein zweiter Antrag der Linken an den zuständigen Ausschuss Arbeit und Soziales überwiesen. Darum ging es um die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Hartz IV sowie eine generelle Verbesserung durch Abschaffung von Sanktionen, die Einführung eines ALG Plus, eine Anhebung des Regelsatzes auf 658 Euro und mehr.“ Beitrag von Jan Heinemann vom 20. Dezember 2020 bei gegen-hartz.de externer Link
  • Nächster Lockdown – Corona-Zuschlag sofort! 
    Ab heute gibt es den nächsten (Teil)Lockdown, der sicherlich sinnvoll und notwendig ist. Lockdown heißt aber auch Zusammenbruch von Existenzen und Notverschärfung. Arbeitsminister Heil will daher den vereinfachten Zugang zum SGB II/SGB XII bis Ende 2021 verlängern. Das ist gut so. Allerdings muss der Herr Minister sich dann auch drum kümmern, dass die Jobcenter den vereinfachten Zugang auch umsetzen. Die Behörden müssen erreichbar und für die Bürger*innen zugänglich sein, auch für solche, die kleinen digitalen Zugang haben und nicht in der Lage sind ihre Unterlagen für das Jobcenter zu kopieren. Vereinfachter Zugang heißt dann auch, dass es einen Rechtsanspruch auf sofortige Leistungsgewährung binnen zwei Wochen geben muss und nicht wieder zwei, drei oder gar vier Monate auf sein Geld warten zu müssen. Es ist davon auszugehen, dass es in den nächsten Monaten, vermutlich bis zum Sommer, immer wieder kleine, größere und längere Lockdowns geben wird. Das bedeutet, insbesondere für die Menschen, die auf Grundsicherung angewiesenen sind massive Belastungen, z.B. durch Wegfall von wohlverbandlichen Unterstützungsleistungen wie Tafeln, Suppenküchen. Daher müssen für die SGB II/SGB XII und AsylbLG – Beziehenden zur Kompensation höhere Regelleistungen bzw. Zuschläge gezahlt werden. Verdi-Chef Wernecke fordert 150 € pro Lockdown Monat. Dem ist zuzustimmen. diesmal dürfen die Armen nicht mehr leer ausgehen. Schüler*innen die noch keinen digitalen Zugang haben und wo dieser auch nicht kurzfristig abzusehen ist, muss als Individualrechtsanspruch, eingebettet ins Bildungs- und Teilhabepaket, die Finanzierung digitaler Endgeräte zugestanden werden, damit diese nicht für Jahre abgehängt werden. Grundsätzlich, neben Schüler*innen, muss auch Erwachsenen und insbesondere Alten, Kranken, Behinderten, sowie  Alleinerziehenden ein digitaler Zugang eröffnet werden. Die Finanzierung solcher Geräte zur gesellschaftlichen Teilhabe sollte als Rechtsanspruch für die nicht vom Regelbedarf umfassten Bedarfe ausgestaltet werden (§ 24 Abs. 3 SGB II/§ 31 Abs. 1 SGB XII). Jedwede Kürzung, Nichtberücksichtigung der KdU muss für mind. ein Jahr ausgesetzt werden. Bedeuten diese doch im Ergebnis weitere Regelbedarfskürzung, Obdachlos- und Stromlosmachung. Jetzt wird es Zeit, nicht immer nur an die Wirtschaft zu denken, sondern auch an die Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind. An die Einkommensarmen, die Schwächsten und an die Kinder und Jugend!...“ Aus dem Thomé Newsletter 39/2020 vom 02.11.2020 externer Link
  • Bündnis „Auf Recht Bestehen“ ruft zu bundesweiten Aktionstagen am 30./31. Oktober auf: Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung! 100 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelsätze, die zum Leben reichen! 
    Während Konzerne wie z.B. die Lufthansa mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt werden, fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und Kitaessens sind viele in der nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher einen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können. Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute! Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort! Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV -Regelsatz ab 2021 um sieben Euro auf dann 439 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind ganze 23 Cent am Tag. (…) Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro! Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft rund 8 Millionen Menschen, ALG II und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Profitieren würden auch sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“ – Wir lassen uns nicht weiter gegeneinander ausspielen! Deshalb beteiligt Euch alle an den Aktionstagen am Freitag, dem 30. Oktober oder am Samstag, dem 31. Oktober und lasst uns unseren Forderungen laut und deutlich Gehör verschaffen...“ Der Aufruf bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen externer Link (KOS), auf ihrer Homepage externer Link Informationen zu konkreten Plänen und dazu:

    • Dokumentation – Aktionstage AufRecht bestehen
      Die KOS eine Dokumentation über die Aktionstage AufRecht bestehen ins Netz gestellt, eine kleine Rückschau mit Fotos, Berichten und Medienbeiträgen: Aktionstage_Orte_Gruppen_Aktivitäten_Rückschau1.pdf externer Link und Aktionstage_Orte_Gruppen_Aktivitäten_Rückschau2.pdf externer Link
    • [Kommentar] Aktionstage 30./31.10 – Arme weg oder Arme dran? 
      „“Armutsbekämpfung ohne die Beteiligung von Betroffenen ist wie Weihnachten ohne Baum: Es kommt vor, aber da fehlt etwas Entscheidendes.“ Schreibt die Landesarmutskonferenz (LAK) Nds. (Anm. 1 ). Und die Kollegens von der NAK fordern: Es „wurden die Bedarfe und Lebenssituationen armer Menschen häufig zu wenig berücksichtigt. Das muss sich ändern! Daher ist es so wichtig, auch die politische Teilhabe von Menschen mit Armutserfahrung zu stärken und ihre Erfahrungen und Perspektiven bei politischen Vorhaben, während der Coronakrise aber auch darüber hinaus, systematisch einzubeziehen.“ (Anm. 2 externer Link)
      Am Wochenende ist es also so weit, die Aktionstage „AufRecht bestehen“ sind angesagt, vor allem wegen der zu niedrigen Regelsätze externer Link. Für immerhin 22 Orte sind Aktionen angekündigt. Schaut mensch sich die Liste der teilnehmenden Organisationen und Gruppierungen an (Anm. 3 externer Link), so sticht in Auge, wie wenig Betroffene dort zu finden sind. Hauptsächlich sind es Organisationen und Funktionäre, die ihre Existenz finanziell oder politisch durch das Bestehen des Elends begründen und objektiv gar kein Interesse daran haben können dass das jemals aufhört. Viele von ihnen – z.B. Kirchens und Gewerkschaften – verstehen sich ja geradezu als Garanten des „kapitalistischen Staates und seiner bürgerlichen Gesellschaft“ (August Bebel) oder haben gar Hartz IV mitverbrochen wie DGB und ver.di. In Dortmund sind sogar die GRÜNEN mit dabei. Ein Witz.
      Bietet sich doch einmal die Gelegenheit, Betroffene einzubinden, wie in Dortmund, so gelingt es nur durch nachhaltiges Drängeln doch einen Erwerbslosen an den Tisch der Pressekonferenz zu bekommen. Ohne dass das jedoch besondere Erwähnung in der Presseerklärung findet. Auf dem zur Verteilung anstehenden Flyer wird das Logo der Betroffenenselbstorganisation “BAG Prekäre Lebenslagen „aus Platzgründen“ weggelassen, obwohl sie zum Trägerbündnis „AufRecht bestehen“ gehören.
      Sicher, die Selbstermächtigung von Repression Betroffener findet hauptsächlich unterschwellig im Alltagsleben statt. Die Kräfte und Fähigkeiten reichen oft nicht sich zu organisieren. Da ist es gut wenn es „Sympathisant*innen“ aus dem Bürgertum gibt. Die sich dann aber „Stellvertretung“ anmassen, ohne sich bewusst zu werden, dass darin nicht ohne Grund das Wörtchen „treten“ enthalten ist. Und die immer gerne ÜBER Erwerbslose sprechen statt sie selbst sprechen zu lassen.
      Ein gutes schlechtes Beispiel ist das „Bündnis für Menschenwürde und Arbeit“ (Anm. 4 externer Link) im Raum Aachen-Mönchengladbach. Kirchen- und Gewerkschaftsleute tummeln sich da, ein ehemaliger Leiter div. Arbeitsagenturen, ein Therapeut. Sicher alles sehr ehrenwerte Männer (keine einzige Frau dabei – wie klug von ihnen). Unverzeihlich ihr Stellvertreterauftritt und ihre Weigerung die Selbstermächtigung und Selbstvertretung Betroffener voranzutreiben.“ Kommentar von Norbert Hermann vom 28.10.2020 – wir danken
    • Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung! 100 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelsätze, die zum Leben reichen!
      Konzerne wie z.B. die Lufthansa werden mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt. Kleine Firmen, Erwerbstätige und manch andere Gruppen bekommen wenigstens kleine Hilfen oder Kurzarbeitergeld. Dagegen fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Minijobber*innen erhalten z. B. nicht einmal Kurzarbeitergeld. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und Kitaessens sind aber viele von uns in ihrer nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher einen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können.
      Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute! Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!
      Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV – Regelsatz ab 2021 um 14 Euro auf dann 446 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind bei dreißig Tagen im Monat ganze 47 Cent am Tag. Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die aus-schließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziokulturelle Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Satz liegt. Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelsatzrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.
      Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Entwicklung der Regelsatzhöhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückbleibt. Im Ergebnis werden daher die Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Grundsicherungsbezieher*innen und den Beschäftigten immer größer. Betroffene werden immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten.
      Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!
      Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft rund 8 Millionen, ALG II und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Profitieren würden auch sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“. Wir lassen uns nicht weiter gegeneinander ausspielen! Gemeinsam werden wir unseren Protest bei einer Reihe von Aktionen am 30. und am 31.10. in vielen Städten und Gemeinden auf die Straße tragen!“ Pressemitteilung vom 28.10.2020 vom Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ durch Tacheles per e-mail
  • Willkür in Coronazeiten. Trotz fortgesetzter Pandemiebeschränkungen: Ab Oktober keine Sonderregeln mehr für erleichterten Hartz-IV-Bezug 
    Mehrausgaben für Hygieneauflagen und eingeschränkter Behördenzugang: All das besteht fort und könnte sich im Herbst wieder verschärfen. Trotzdem enden die Sonderregeln für Hartz-IV-Bedürftige. So prüfen die Jobcenter ab Oktober bei Neuanträgen wieder, ob Betroffene über Rücklagen verfügen und die Wohnung den Vorgaben gerecht wird. Viele müssen sich wohl auf die Suche nach einer »angemessenen« Bleibe begeben. Andere müssen ihre Lebensversicherung »aufessen« oder das zu teure Auto verkaufen. Denn das Sozialschutzpaket der Bundesregierung, das für erleichterten Zugang zur Grundsicherung sorgen sollte, läuft aus. Danach sollten die Jobcenter für sechs Monate darauf verzichten, zu prüfen, ob Antragsteller, deren Einkommen weggebrochen war, ihren Lebensunterhalt anderweitig bestreiten könnten. Eine Ausnahme bestand bei »erheblichem Vermögen«. Auch die Umzugsaufforderungen waren ausgesetzt worden, die Ämter mussten befristet auch Wohnkosten oberhalb der Grenze befristet übernehmen. Dies sollte Obdachlosigkeit verhindern. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verschickte am 1. April eine entsprechende Weisung an die Jobcenter. Nun werden Kontostände und der Inhalt des Portemonnaies wieder abgefragt, jede Altersrücklage ist anzugeben, und Hilfesuchende müssen innerhalb eines halben Jahres eine »angemessene« Wohnung finden. Dabei sind letztere schon lange Mangelware…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 01.10.2020 externer Link
  • Noch mal zum Berücksichtigen: Der Kinderbonus ist anrechnungsfrei 
    Um es sicherheitshalber nochmals zu sagen: der im Sept. in Höhe von 200 € und im Okt. 2020 in Höhe von 100 € gezahlte  Kinderbonus ist im gesamten Sozialrecht anrechnungsfrei. Dies bestimmt das „Gesetz zur Nichtanrechnung und Nichtberücksichtigung des Kinderbonus“ (KiBoNiAG). Die Rechtslage ist hier zu finden: http://www.buzer.de/gesetz/8649/index.htm externer Link. Hier Details zur Höhe und Auszahlungszeitpunkt: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus externer Link„. Aus dem Thomé Newsletter 32/2020 vom 13.09.2020 externer Link
  • Trotz Corona kein Erbarmen: 42.000 Hartz IV Sanktionen für Familien 
    „… Die Corona-Krise und ihre Folgen im Alltag haben Hartz IV Empfänger schwer getroffen. Besonders zu Beginn der Krise wurde erwartet, dass sich Leistungsbezieher an die neuen Umstände anpassen und geschlossene Tafeln, steigende Lebensmittelpreise und den Wegfall des kostenlosen Schulessens einfach so wegstecken – ohne staatliche Hilfe, versteht sich. Trotz milliardenschwerer Hilfspakete hatte die Regierung in der Pandemie für Hartz IV Empfänger nämlich nichts übrig. Im Gegenteil: Wie die Antwort des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) auf eine Anfrage der Grünen zeigt, wurden tausenden Hartz IV Bedürftigen am Anfang der Krise die Leistungen gekürzt. (…)Wie die Antwort des BMAS belegt, wurden im März 2020 42.000 Leistungskürzungen gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ausgesprochen. Laut der Antwort, die dem evangelischen Pressedient (epd) vorliegt, wurden in rund 850 Fällen die Leistungen für eine Person im Haushalt vollständig gekürzt. Wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministerium klarstellte, handele es sich bei den Vollsanktionierten allerdings um Hartz IV Aufstocker; also um Erwerbstätige, die ihr Gehalt mit Hartz IV Leistungen aufstocken und deren Zahlungsanspruch nunmehr kurzzeitig erloschen ist…“ Beitrag von Jana Hacker vom 31. August 2020 bei HartzIV.org externer Link zur Antwort der Bundesregierung Drucksache 19/21797 vom 21. August 2020 auf die Kleine Anfrage der Grünen externer Link
  • Jobcenter-Leistungen: Einige Corona-Sonderregeln enden 
    „Menschen, die Unterstützung vom Jobcenter bekommen, müssen ab kommender Woche wieder mehr dafür tun. Ende August endet eine Sonderregel, die wegen der Corona-Pandemie eingeführt wurde. Zahlungen werden nicht mehr automatisch verlängert. Ein Beispiel: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II endete im April, als sich wegen des Coronavirus auch alle Verwaltungen auf Homeoffice und Fernberatung umstellen mussten. In diesem Fall hatte das Jobcenter automatisch die Zahlung aller Geldleistungen verlängert. Diese Erleichterung gibt es ab September aber nun nicht mehr. Damit weiter Arbeitslosengeld II – oder umgangssprachlich „Hartz IV“ – überwiesen wird, muss der Antrag jetzt schnell beim Amt eingehen. (…) Zwei weitere Vereinfachungen um Grundsicherung zu bekommen, enden am 30. September: Sofern das Jobcenter Miete und Nebenkosten der Wohnung übernehmen soll, wird wieder geprüft, ob diese Kosten verhältnismäßig sind. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller genaue Angaben über ihr vorhandenes Vermögen machen. Das betrifft vor allem die sogenannten Neukunden – rund 12.000 Hamburgerinnen und Hamburger, die wegen der Corona-Krise zum ersten Mal zum Jobcenter mussten. Darunter sind mehrere Tausend Selbstständige. In Hamburg erhalten derzeit insgesamt etwa 190.000 Menschen Leistungen aus der Grundsicherung.“ Bericht von Peter Feder vom 25. August 2020 beim NDR externer Link (Bericht ist auch als Audio verfügbar)

  • Hartz bleibt Käse: Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen fand vielerorts nicht statt 
    „Günstige Produkte ausverkauft, die Tafeln geschlossen: Die Maßnahmen gegen die Coronapandemie trafen die Ärmsten seit Mitte März besonders hart. Deshalb hatten die Partei Die Linke und die Gewerkschaften gefordert, Hartz-IV-Sätze endlich spürbar zu erhöhen. Herausgekommen ist ein Plus von sieben auf 439 Euro für Alleinstehende ab 2021. (…) Der DGB, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, und Sozialverbände hatten ihre Forderungen auch damit begründet, dass die Coronamaßnahmen für mehr Notlagen gesorgt haben. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) war das wohl klar. Mit einer Weisung hatte sie die Sanktionen zwischen April und Juni ausgesetzt – zumindest offiziell. Tatsächlich litten noch im April Zehntausende Hartz-IV-Bezieher unter Kürzungen, wie neue Daten der Behörde zeigen. Auf jW-Nachfrage reagierte BA-Sprecher Christian Ludwig ausweichend: Man habe nicht verfügt, alle Sanktionen zurückzunehmen. In ihrer Weisung begründete die Behörde das »Aussetzen der Minderungen« damit, dass Auflagenverstöße wegen geschlossener Jobcenter nicht genügend ermittelt werden könnten. Es sei »nicht auszuschließen, dass eine unzumutbare Härte vorliegt«. Und: »Bis auf weiteres erfolgen daher keine Leistungsminderungen«, so die BA. Aus den nun vorliegenden Daten für April geht anderes hervor: Von knapp 26.000 »im Berichtsmonat neu festgestellten Sanktionen« ist dort die Rede. Der Bestand »zum Stichtag wirksamer Sanktionen« lag im April sogar bei über 65.000. Insgesamt waren 47.217 Menschen damit belastet…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 13. August 2020 externer Link
  • Wortbruch: Corona-Kinderbonus doch nicht für jedes Kind 
    „… „Finanzieller Zuschuss für jedes Kind“. Mit diesen Worten hat Anfang Juni das Bundesfamilienministerium ihr Corona-Konjunkturpaket für Familien verkündet. Das Geld solle insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei helfen, „die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und ihnen finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben“. Wie das Ministerium jetzt in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen einräumt, war mit „jedes Kind“ doch nicht „jedes Kind“ gemeint. „Für den Kinderbonus gelten im Wesentlichen die Vorschriften, die auch für das Kindergeld Anwendung finden“, heißt es in dem Papier, das dem MiGAZIN vorliegt. Die Anknüpfung des Bonus an das Kindergeld sei unter anderem deshalb erfolgt, weil dies „eine vergleichsweise bürokratiearme“ Lösung sei. In der Praxis bedeutet das, dass bestimmte Gruppen vom Kinderbonus ausgeschlossen werden. So etwa Eltern mit Aufenthaltsgestattung, Eltern mit Duldung, nicht erwerbstätige Eltern mit humanitären Aufenthaltserlaubnissen, Eltern mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studieren oder zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen sowie nicht erwerbstätige EU- Bürger oder arbeitsuchende Fachkräfte aus dem Ausland. Kinder und ihre Eltern also, die in aller Regel Geld dringend benötigen…“ Meldung vom 8. Juli 2020 von und bei MiGAZIN externer Link – zum Kinderbonus siehe weiter unten
  • Bündnis „AufRecht bestehen“: Bundesregierung lässt die Ärmsten im Stich. Corona-Zuschlag und Erhöhung der Regelsätze dringlich erforderlich! 
    Das Erwerbslosenbündnis „AufRecht bestehen“ kritisiert die hartnäckige Weigerung von Sozialminister Heil und der Bundesregierung den mit am härtesten von der Corona- Pandemie betroffenen Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen einen Corona- Zuschlag zu bewilligen. Dazu Ulrich Franz von der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg: „Die Ignoranz von Minister Heil gegenüber den Forderungen von Sozialverbänden und des DGB ist angesichts der immensen Preissteigerungen, der Zusatzkosten für die Masken und des Wegfalls von Essensleistungen für junge Menschen in Kitas und Schulen nur als bewusstes Im- Stichlassen der ärmsten Menschen in Deutschland zu verstehen. Dies ist ein sozialpolitischer Skandal erster Größenordnung.“…“ Pressemitteilung des Bündnisses vom 6.7.2020 als Word-Datei bei der KOS externer Link
  • Mehrwertsteuersenkung hilft Hartz-IV-Beziehenden nicht: Paritätischer kritisiert Konjunkturpaket als „armutspolitisch ignorant“ 
    „Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert das heute in einer Sondersitzung des Bundestags mit den Stimmen von Union und SPD beschlossene Konjunkturpaket (das sogenannte zweite Corona-Steuerhilfegesetz) als armutspolitisch nahezu wirkungslos. Positiv sei zu begrüßen, dass der geplante Kinderbonus auch Familien im Hartz-IV-Bezug zu Gute komme. Überhaupt kein Verständnis zeigt der Verband jedoch für den Umstand, dass für arme Menschen ohne Kinder keine finanziellen Hilfen vorgesehen sind. Selbst wenn die geplante Mehrwertsteuerabsenkung von den Unternehmen vollständig im Preis weitergegeben werden sollte, läge der Kaufkraftzugewinn in Hartz IV und Altersgrundsicherung für einen Single nach Berechnungen des Verbandes gerade einmal bei 1,9 Prozent, konkret 8,20 Euro im Monat. (…) Es sei „völlig unakzeptabel“, dass die Bundesregierung – trotz heftigen Drängens von allen Seiten – Hilfen für Millionen in Hartz IV und Altersgrundsicherung so hartnäckig verweigere. „Die coronabedingten Kostensteigerungen und weggebrochene Hilfsangebote wie beispielsweise von Tafeln werden mit keinem Cent berücksichtigt. Es bleibt unbegreiflich, warum bei 130 Milliarden Euro so viele Arme regierungsamtlich ignoriert werden“, so Schneider. „Unsere ohnehin sozial tief gespaltene Gesellschaft kann an dieser Krise zerbrechen. Konjunktur- und Hilfsprogramme müssen sozial, gerecht und wirksam sein. Niemand darf in dieser Krise abgehängt werden“, so Schneider. Der Paritätische fordert als Soforthilfe die sofortige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat bis zur ohnehin gesetzlich geforderten Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021 und eine sofortige Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro (Kosten zusammen: ca. 6 Mrd. Euro), sowie eine sofortige entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz.“ Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbands vom 29. Juni 2020 externer Link
  • Kabinett beschließt Kinderbonus / Einige Kinder fallen aber raus
    Das Kabinett hat den Beschluss zum Kinderbonus getroffen, im Sept./Okt. sollen in zwei Raten je 150 € zusätzlich zum Kindergeld gewährt werden. Dieser Kinderbonus soll im SGB II, Kinderzuschlag und Wohngeld anrechnungsfrei bleiben. Näheres auf der Seite des BMFSFJ externer Link. Es stellen sich dabei verschiedene Fragen: was ist mit der Einkommensanrechnung im SGB XII, im AsylbLG und beim SGB III? Es muss klargestellt werden, dass der Kinderbonus in allen sozialen Sicherungssystemen anrechnungsfrei gestellt wird. Ebenso muss klar gestellt werden, dass er pfändungsfrei zu sein hat. Claudius Voigt von der GGUA hat die berechtigte Frage aufgeworfen, was mit den Kindern ist, die keinen Anspruch auf Kindergeld haben, nach der Vereinbarung des Kabinetts sind diese vom „Bonus“ ausgeschlossen. Claudius hat die Fallgruppen in seiner Mail vom 8. Juni näher ausgeführt: https://t1p.de/rsrz externer Link. Somit stünden Benachteiligungen aufgrund migrationspolitischer Erwägungen mit den Zielen des Konjunkturpakets offensichtlich in Widerspruch. Hier ist die Forderung zu stellen, dass  für diesen Personenkreis der Kinderbonus durch die jeweiligen Leistungsträger im Sept./Okt. zusätzlich auszuzahlen ist. Außerdem möchte ich festhalten, dass nicht nur Kinder unter der Corona-Pandemie zu leiden hat, sondern jede/r. Daher wäre alleine aus Gleichbehandlungsgründen mind. jedem armen Menschen ein solcher Corona-Zuschlag zu gewähren. Mindestens aber allen alten Menschen, ab 60 Jahren da diese sowieso höhere altersbedingte Bedarfe haben und in der Corona-Pandemie besonders. Hier nur einige kluge, richtige und scharfzüngige Anmerkungen von Stefan Sell: auf aktuelle Sozialpolitik: Corona-„Familienbonus“: 300 Euro pro Kind. Warum nicht gleich 600 Euro? Für alle. Wirklich für alle? externer Link“ Aus dem Thomé Newsletter 20/2020 vom 14.06.2020 externer Link
  • Knapper Wohnraum, weniger IT-Ausstattung, häufiger alleinstehend: Warum die Corona-Krise Menschen in der Grundsicherung hart trifft
    „… Generell gehen sozialpsychologische Theorien davon aus, dass Menschen unterschiedlich gut mit Stress umgehen können. Auch eine Krise wie die Corona-Pandemie wirkt als sogenannter Stressor auf Individuen und Haushalte. Diesen Theorien zufolge können die Betroffenen Krisen bewältigen, indem sie bestimmte Ressourcen aktivieren. Diese Ressourcen haben einen Einfluss darauf, wie stark der Stressor wirkt und inwieweit er tatsächlich Stress auslöst. Ob die Corona-Krise beispielsweise zu sozialer Isolation oder Konflikten im Haushalt führt, hängt maßgeblich davon ab, ob den Betroffenen Ressourcen zur Verfügung stehen, die ihnen bei der Bewältigung der Krise helfen. Für die Bewältigung der alltäglichen Herausforderungen während der Corona-Krise sind neben ökonomischen Ressourcen besonders diejenigen Ressourcen entscheidend, die sich aus sozialen Netzwerken, der Wohnsituation und dem Wohnumfeld ergeben. Damit Freunde, Verwandte und Bekannte trotz sozialer Distanzierung miteinander in Kontakt bleiben können, ist zudem die Ausstattung mit Informationstechnologie wichtig, zumal sich die Betroffenen dadurch auch mit krisenrelevanten Informationen versorgen können. (…) Wer sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in der Grundsicherung im Alter befindet, ist in all diesen Bereichen im Schnitt deutlich schlechter ausgestattet. Dabei handelt es sich nicht selten um Menschen, die ohnehin in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind, etwa weil sie alleinerziehend oder gesundheitlich beeinträchtigt sind. Wie die Betroffenen mit der Krise umgehen, hängt neben den verfügbaren Ressourcen auch von ihrer Lebenssituation ab. Wenn Schulen, Kitas und Spielplätze geschlossen sind, haben es insbesondere Familien mit Kindern, circa ein Drittel aller Personen im Grundsicherungsbezug, sehr schwer. Auch Ältere sind überproportional betroffen. Zählt man die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter zusammen, so sind etwa ein Fünftel der Personen im Grundsicherungsbezug 60 Jahre oder älter. Für sie ist die Gefahr eines schwereren Verlaufs von Covid-19 größer, die Einhaltung des Abstandsgebots mithin umso wichtiger. Daher ist gerade für sie die Gefahr sozialer Isolation besonders groß. (…) Neben den direkten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen werden auch die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie unsere Gesellschaft längere Zeit beschäftigen. Auch die sozialen Folgen zunehmender Arbeitslosigkeit sind noch nicht absehbar. (…) Die Corona-Krise trifft also die ökonomisch ohnehin schwächeren Gruppen in besonderer Weise…“ Beitrag von Sebastian Bähr, Corinna Frodermann, Jens Stegmaier, Nils Teichler und Mark Trappmann vom 10. Juni 2020 beim IAB-Forum externer Link
  • Mit Wumms aus der Krise? Licht und Schatten des umfangreichen Konjunkturprogramms für Menschen mit niedrigen Einkommen
    „… Was bringt das umfangreiche Maßnahmenpaket Menschen mit niedrigen Einkommen (nicht)? Bei den vielen Milliarden an Euros, die hier aufgerufen wurden, fällt doch sicherlich auch was ab für die einkommensschwachen Haushalte in unserem Land. Nun könnte der eine oder andere an dieser Stelle durchaus vorbelastet in die weitere Analyse gehen und dabei auf diesen am 12. Mai 2020 veröffentlichten Beitrag verweisen: Am ausgestreckten Arm … Die Bundesregierung und der Nicht-Zuschlag für Menschen in der Grundsicherung. Die bleiben beim Sozialschutz-Paket II weiter außen vor. (…) Also zumindest an dieser Stelle kann man eine Korrektur dahingehend vornehmen, dass auch die Menschen, die im SGB II-Bezug sind und ein oder mehrer Kinder haben, von den geplanten Maßnahmen profitieren werden. (…) Nun betrifft der „Kinderbonus“ logischerweise nur diejenigen, die auch ein oder mehrere Kinder haben, die zudem noch im „Kindergeld-Alter“, also unter 25 Jahre, sind. Und was ist mit den Alleinstehenden im Hartz IV-Leistungsbezug? Was ist mit den altersarmen Menschen in der Grundsicherung nach SGB XII (von denen viele Kinder großgezogen haben, was aber nicht relevant ist für den „Kinderbonus“, denn die Kinder dieser Menschen sind nicht mehr im Kindergeldbezug)? Für diese Menschen ist weiterhin nichts vorgesehen. Kein befristeter „Corona-Zuschlag“ auf die Regelleistung, von einer dauerhaften Anhebung dieser Leistungen ganz zu schweigen. Dabei besteht hier gerade seit Ausbruch der Krise ein erheblicher Handlungsbedarf, denn die den Menschen im SGB II und XII zugestandenen Regelbedarfe sind derart auf Kante genäht, dass sie schon unter Normalbedingungen bei vielen, vor allem den länger diese Leistungen bleichenden Menschen vorne und hinten nicht ausreichen. Dass die im Zusammenspiel mit vielen anderen Faktoren (beispielsweise die vorübergehende Schließung vieler Tafeln sowie der ausgeprägte Preisanstieg bei Lebensmitteln) finanziell zusätzlich gebeutelt waren und sind, steht außer Frage und war ja auch der wichtigste Grund dafür, dass zahlreiche Organisationen einen entsprechend gegensteuernden „Corona-Zuschlag“ gefordert haben. Erfolglos, wie wir gesehen haben. (…) Das muss alles eingeordnet werden vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die konkrete Höhe der Regelleistungen seit Jahren von vielen Experten als zu niedrig eingestuft wird und auch in der Bevölkerung gibt es offensichtlich ein Gespür dafür, dass hier eine Diskrepanz zwischen Ist und Soll vorhanden ist…“ Kommentar von Stefan Sell vom 8. Juni 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • Gericht: Keine kostenlosen Masken für Hartz-IV-Bezieher
    „Das Landessozialgericht in Essen hat am Mittwoch (06.05.2020) entschieden, dass Hartz-IV-Bezieher keinen Anspruch auf kostenlose Schutzmasken haben. Ein Kläger hatte wegen der Maskenpflicht zuvor einen Zuschuss in Höhe von 349 Euro vom Jobcenter gefordert. Alternativ wollte er, dass Hartz-IV-Bezieher Gesichtsschutzmasken kostenlos bereitgestellt bekommen. Das Gericht wies die Klage allerdings ab – es sieht die Masken als Bestandteil der Bekleidung. (…) Eine Maske müsse nur in bestimmten Situationen getragen werden, hieß es in der Begründung des Richters. Außerdem könne für die Bedeckung von Mund und Nase beispielsweise auch ein Schal benutzt werden. Deshalb sollen die Masken mit dem regulären Hartz-IV-Satz bezahlt werden.“ Meldung vom 6. Juni 2020 beim WDR externer Link (betrifft Beschluss LSG Nordrhein-Westfalen v. 30.04.2020, Az. L 7 AS 635/20)
  • Der große Einbruch kommt erst noch – Unabhängige Sozialberatungen sind in der Coronakrise enorm gefordert 
    „Es war uns sofort klar, dass wir weitermachen müssen«, erinnert sich Kai Jensen an den Beginn des Corona-Lockdowns im März. »Wir haben bislang keine E-Mail-Beratung angeboten, weil wir Menschen, die unsere Hilfe brauchten, immer ermutigen wollten, im Gespräch so viel von ihrer Geschichte zu erzählen, wie es ihnen nötig erscheint«, erklärt der Sozialberater von der Erwerbsloseninitiative Basta in der Schererstraße in Berlin-Wedding. (…) Zwar trat Ende März die Sonderregelung in Kraft, mit der durch die Pandemie in Not geratene Hartz-IV-Neuantragsteller begünstigt werden sollten. Aber die Einstellung des Publikumsverkehrs in den Häusern der Arbeitsagentur hatte für die bereits über 350 000 Bezieher*innen von Hartz-IV-Leistungen in Berlin weniger erleichternde Folgen: Für sie bedeutet die Coronakrise, dass ihnen die Jobcenter noch mehr Post und E-Mails schicken, von denen sich der Großteil im bürokratischen und oft schwer verständlichem Amtsdeutsch bewegt. Immer mehr Menschen geben ihre Telefonnummer an, um der Forderung nach Erreichbarkeit nachzukommen, sagt Jensens Kollegin Claudia Kratsch. Dadurch steige aber auch der Druck auf allen Kanälen. Viele würden die Aufforderung erhalten, sich auf frei werdende Stellen in systemrelevanten Berufen zu bewerben. Der Umstand, dass gerade in der Gruppe von Hartz-IV-Empfänger*innen auch viele Menschen mit Vorerkrankungen zu finden seien, die mit ein Grund für den Leistungsbezug sein können, stelle da kein Hindernis dar, berichtet die Beraterin. Andersherum seien die Jobcenter für Nachfragen selten erreichbar, vergleichbar mit der auch sonst herrschenden Situation. (…) Etliche Betroffene berichteten, dass ihre Bitten um Weiterbildung abgelehnt würden. Stattdessen werde ihnen nahegelegt, sich auf schlecht bezahlte Jobs zu bewerben. Einer Familie wird die Kostenbeteiligung an der Mitgliedschaft ihres Kindes im Sportverein infrage gestellt, einer anderen die anfallenden Kosten für die Musikstunden ihres Nachwuchses. »Das sind Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die rechtswidrig einbehalten werden«, kritisiert Kratsch. Ein schwerer Vorwurf, der allerdings nicht aus der Luft gegriffen ist, wie Dokumente belegen, die »nd« vorliegen. (…) Einen Erfolg im Kampf gegen menschenunwürdige Auslegungen des Sozialgesetzes durch Jobcenter zeigt das erste positive Urteil des Berliner Sozialgerichts vor dem Hintergrund der Corona-Regelung. Das Gericht hatte das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf am 20. Mai verpflichtet, die als unangemessen hoch eingestuften Mietkosten einer alleinerziehenden Mutter und ihrer beiden minderjährigen Kinder vorläufig weiter zu übernehmen. Das Jobcenter hatte ihr mitgeteilt, dass die Miete nur noch bis einschließlich März 2020 übernommen würde. Intensive Bemühungen, eine neue Wohnung zu finden, wollte es nicht erkannt haben. Nun wurde es verpflichtet, bis Ende September 2020 zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Bericht von Claudia Krieg bei neues Deutschland vom 6. Juni 2020 externer Link
  • Mängel des Konjunkturprogramms: Arme gehen leer aus
    Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung berücksichtigt Menschen mit Kindern. Doch Pflegekräfte und kinderlose Leistungsempfänger gehen leer aus. Zuerst ein Punkt, der mich wirklich ärgert: Das Wort „Pflege“ taucht in den Vereinbarungen zum Konjunkturpaket nicht ein einziges Mal auf, obwohl hier noch viel zu tun ist, wie die letzten Krisenmonate offenbar werden ließen. Bleibt zu hoffen, dass dahinter nicht die Ansicht steht, mit dem einmaligen Zuschlag von 1.000 Euro für Pflegekräfte und Standing Ovations im Deutschen Bundestag wäre es getan. Denn das bleibt es garantiert nicht. Lobenswert dagegen: Auf Lieblingsprojekte wie die Abwrackprämie wurde nun doch verzichtet und stattdessen E-Mobilität gefördert. Das ist schon ­einmal ein Schlag ins Gesicht der Autolobby. Investiert wird stattdessen in die soziale Infrastruktur. Viele Mitglieder unseres Wohlfahrtsverbandes sind erleichtert, auch weil die Bundesregierung vor einigen Wochen noch eher zögerlich war, was soziale Einrichtungen angeht. Nun gibt es immerhin ein Kredit- und ein kommunales Entlastungsprogramm. Der Kahlschlag in der sozialen Infrastruktur ist vorläufig abgewendet. Das freut uns und sicher auch die Menschen, die unsere Hilfe brauchen. Ebenso freut uns, dass der Kinderbonus von 300 Euro offenbar nicht den Gutverdienenden zu Gute kommt, sondern nur Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Aber damit kommen wir zur größten Kritik am Paket: Profitieren können nur Familien mit Kindern, wenn sie Hartz IV beziehen, denn ihnen wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Das ist zweifellos gut, aber bedeutet auch, dass alle Kinderlosen, die Leistungen beziehen – egal ob Hartz IV oder Grundsicherung –, leer ausgehen. Die Mehrausgaben, die viele Kinderlose nun auch haben, werden mit keinem Cent berücksichtigt. Es bleibt unbegreiflich, warum bei 130 Milliarden Euro so viele der Armen unberücksichtigt bleiben. Es bleiben die Mehrwertsteuersenkungen, die aber gerade für diejenigen ein Tropfen auf den heißen Stein sind, die sich sowieso nichts leisten können…“ Gastkommentar von Ulrich Schneider vom 5.6.2020 in der taz online externer Link, siehe auch:

    • Konjunkturpaket mit Grenzen
      „… Nach all den vielen Forderungen durch DIE LINKE. und Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag, unzähligen Sozialverbänden und Erwerbsloseninitiativen für Menschen in der Grundsicherung einen Pandamie-Zuschlag in Höhe von 100 Euro monatlich für Menschen in Armut einzuführen konnte sich die Koalition nicht durchringen. Und das ist stark zu kritisieren. Für Millionen von Menschen in den Grundsicherungen, mit Armutsrenten, Student*innen, Personen ohne Kinder wurde nichts getan. Stattdessen entflammt nun vielmehr in den sozialen Netzwerken eine Neiddebatte oder Missgunst gegenüber Familien mit Kindern. Diese Debatte ist nicht schön, aber berechtigt. Für einen friedlichen Zusammenhalt, wie es die SPD hinaustönt, ist es nicht förderlich. Die Kostensteigerungen, gerade bei Lebensmittel durch Corona sind belegt und trotzdem bleibt es skandalös und unbegreiflich, warum bei 130 Milliarden Euro so viele Arme komplett unberücksichtigt bleiben. Schaut man sich das Papier genauer an, kommt auch das Wort „Pflege“ nicht ein einziges Mal vor. Ein Bereich, den man hoffentlich nicht in weiteren Diskussionen und Paketen vergisst, weil man der Meinung ist, dass der einmalige Zuschlag von 1.000 Euro und Standing Ovations ausreichend seien. Auch Frauen und deren Kraftakt die Corona-Pandemie, oftmals mit Doppel- oder Mehrfach-Belastungen zu stemmen sind kein Wort wert. Hier gilt das selbige wie für die Pflege: Von Lobhudeleien, dass sie systemrelavant sind, können sie sich nichts kaufen…“ Kommentar vom 4. Jun 2020 von und bei Inge Hannemann externer Link

  • Existenznot immer größer. Steigende Preise, unzureichende Hilfe: Sozialverbände warnen vor armutsbedingten »Kollateralschäden«
    „Nach dem Coronavirus breitet sich krisenbedingt die Armut aus. Der Kapitalismus weiß dem wenig entgegenzusetzen. Auch in Deutschland wird es für viele eng: Die Preise steigen, die Erwerbslosigkeit wächst, Behörden sind schwer erreichbar, und die Grundsicherung reicht oft nicht mehr, um damit von Monat zu Monat zu kommen. Existentielle Notlagen häufen sich. Sozialverbände schlagen deshalb erneut Alarm. »Die Hartz-IV-Sätze sind grundsätzlich zu niedrig«, mahnte am Pfingstsonntag der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sein Verband habe berechnet, dass Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe »etwa 70 bis 80 Euro mehr bekommen müssten«, so Neher. (…) Auch halten viele Menschen die Grundsicherungssätze für unzureichend. Einer Umfrage des Forschungsinstituts Forsa im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zufolge denken 80 Prozent, dass von den gegenwärtigen Hartz-IV-Sätzen niemand würdig leben kann. Demnach wären etwa 728 Euro ohne Wohnkosten monatlich nötig, um die Grundbedürfnisse alleinstehender Erwachsener zu decken. (…) Indes zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes, dass die Preise im April drastisch angezogen haben. Insbesondere Lebensmittel wurden demnach teurer. Allein für ihr Essen hätten Menschen 4,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat ausgeben müssen. Obst und Gemüse habe sich sogar um elf Prozent binnen Jahresfrist und um 5,6 Prozent im Vergleich zum Vormonat März verteuert, meldete das Amt Mitte Mai. Das alles sorgt immer häufiger für existentielle Notlagen, wie das bundesweite Erwerbslosenbündnis »Auf Recht bestehen« vergangene Woche warnte. Dabei sei es für Betroffene immer schwieriger, Hilfe zu erhalten. Neue Anträge auf Grundsicherung würden häufig auf die lange Bank geschoben. Mancherorts sei es unmöglich, Sachbearbeiter zu erreichen oder über die Hotline hilfreiche Auskünfte zu erhalten, sagte Bündnissprecher Rainer Timmermann. Sein Mitstreiter Frank Jäger ergänzte: »Wenn die Leistungsabteilung für Kunden geschlossen ist, vergehen oft Wochen und Monate, bis Notlagen per Telefon, E-Mail oder Post behoben werden.« Ihr Versprechen auf unbürokratische Hilfe habe die Regierung damit nicht eingelöst.“ Artikel von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 2. Juni 2020 externer Link und dazu:

    • Gemeinsame Erklärung des „Ratschlags Kinderarmut“: Corona und Kinderarmut: Politik muss mehr tun
      „Kinder aus armen Familien sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Ein Rettungsschirm wurde für sie aber nicht aufgespannt. Ein Bündnis aus mehr als 50 Verbänden, darunter der DGB, fordert mehr Engagement gegen Kinderarmut. (…) „Seit März 2020 führt die Corona-Pandemie zu weitreichenden Einschränkungen und Veränderungen im Leben der Menschen. Diejenigen, die ohnehin am stärksten strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt sind, stehen auch in dieser Krise unter keinem ausreichenden ‚Rettungsschirm‘: Arme und armutsbedrohte Familien“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des „Ratschlags Kinderarmut“. Diese Familien müssten den Wegfall von Leistungen für Bildung und Teilhabe, die den Kindern und Jugendlichen eigentlich zustehen, kompensieren. Sie blieben zudem weitgehend auf sich alleine gestellt, wenn soziale Einrichtungen geschlossen sind. Damit verstärke die Krise strukturelle Benachteiligungen und trifft vor allem die Schwächsten. „Wir, die unterzeichnenden Organisationen, fordern die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen. Wir sind uns darin einig, dass alles getan werden muss, damit alle Kinder gesellschaftliche Teilhabe und ein gutes Aufwachsen erfahren können“, so die gemeinsame Erklärung. „Dazu gehören der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, aktuell auch durch krisenbedingte Aufschläge und vereinfachten Zugang zu Leistungen, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur und die intensive Begleitung von Kindern und Jugendlichen zurück in ihren Kita- und Schulalltag. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!“ DGB-Meldung vom 29. Mai 2020 externer Link mit Link zur Gemeinsamen Erklärung des „Ratschlags Kinderarmut“
  • Corona: Die ignorierten Armen
    „Die Coronakrise bedeutet für viele Bundesbürger enorme finanzielle Härten. Um diese zumindest etwas abzufedern, verabschiedete der Deutsche Bundestag Mitte Mai bereits ein zweites Sozialpaket. Allerdings gibt es nach wie vor einen blinden Flecken: Die Ärmsten der Armen tauchen lediglich am Rande auf. (…) Dabei monieren Sozialverbände seit Jahren, dass die Berechnungen des Hartz-IV-Satzes unzulänglich sind und die „Grundsicherung“ höchstens gerade so zum Überleben reicht, aber beileibe nicht zur Teilhabe am sozialen Leben. Die derzeitige Krise offenbart dies durch den Wegfall der ehrenamtlichen Versorgungsstrukturen nur einmal mehr und besonders drastisch. Doch offensichtlich wollen die Regierungsfraktionen gerade angesichts der in diesem Jahr wieder anstehenden Neuberechnung des Regelsatzes nicht eingestehen, dass eine Erhöhung ganz grundsätzlich und unabhängig von Corona nötig wäre. Die anhaltende Abwehr ist bitter für die Armen – und eine fatale Aussicht für all jene, die in der Coronakrise ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz verlieren und dann auch auf Hartz-IV angewiesen sein könnten. Denn damit blicken sie nicht nur in eine ungewisse Zukunft, sondern sehen sich einer Institution gegenüber, die nicht auf Vertrauen, sondern auf Misstrauen setzt: Weil es auch Eltern gibt, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, die gewalttätig werden – übrigens in allen sozialen Schichten – oder die aufgrund psychischer Probleme keinen strukturierten Tagesablauf hinbekommen, wird pauschal allen Hartz-IV-Empfängern unterstellt, im Zweifel das ihnen zur Verfügung stehende Geld für die falschen Dinge auszugeben. Deshalb haben es alle, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, mit enormen bürokratischen Hürden und einem fatalen paternalistischen Disziplinierungsapparat zu tun. Anstatt den Familien endlich das Kindergeld zusätzlich zum Hartz-IV-Satz auszuzahlen und dieses nicht wie bislang anzurechnen, müssen diese Kosten beispielsweise für Musikunterricht oder Sportvereine gesondert beantragen. Doch dabei wird es bis auf weiteres bleiben: Selbst in dieser Krisensituation konnte sich die große Koalition nicht dazu durchringen, auch Kindern im Hartz-IV-Bezug wenigstens den sogenannten Kinderzuschlag in Höhe von 185 Euro zu gewähren, den Familien mit geringem Einkommen nun vereinfacht beantragen können. (…) Die sozialen Ungleichheiten treten somit in der Coronakrise wie unter einem Brennglas zutage – und nehmen noch einmal deutlich zu. Das sollte ein Weckruf für die Sozialpolitik in diesem Land sein: Jene, die schon jetzt in hoch prekären Verhältnissen leben, brauchen mehr Unterstützung – und dürfen in den anstehenden gesellschaftlichen Auseinandersetzungen darüber, wie die Kosten der Krise verteilt werden, auf keinen Fall vollends unter die Räder kommen…“ Beitrag von Annett Mängel aus Blätter Ausgabe Juni 2020 externer Link
  • Mehrbedarfe im Hartz IV-System: Daumen hoch für Schülertablets, Daumen runter für Mund-Nase-Bedeckungen. Ein Streifzug durch aktuelle Entscheidungen der Sozialgerichte 
    „»Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an dem pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld sei im Regelbedarf nicht berücksichtigt. Es handele sich um einen grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe. Denn die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts sei mit der pandemiebedingten Schließung des Präsenzschulbetriebs erforderlich geworden.« (LSG NRW vom 22.05.2020 – L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B ER externer Link) Das Landessozialgericht NRW spricht hinsichtlich der Kosten für ein Tablet von einem „anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf“. (…) Da die Schülerin mittlerweile durch eine private Spende einen internetfähigen Laptop erhalten habe, brauche sie keinen Eilrechtsschutz mehr, aber die Richter des LSG haben den Sachverhalt genutzt, um grundsätzlich zu entscheiden. Dafür gibt es nun auch wirklich Anlass genug. In den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche sind im laufenden Jahr 2020 für 0-6Jährige 76 Cent, für 6-14Jährige noch 55 Cent, für 14-18Jährige 23 Cent und für volljährige im Elternhaus lebende Erwachsene 88 Cent für Bildung enthalten. „Spitzenreiter“ sind die alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Erwachsenen, für deren Bildung stolze 1,12 Euro im Regelbedarf vorgesehen sind. Also pro Monat. (…) Die Richter haben nicht nur festgestellt, dass der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an dem pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld im Regelbedarf nicht berücksichtigt und dass die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts mit der pandemiebedingten Schließung des Präsenzschulbetriebs erforderlich geworden sei, sondern sie haben sich auch in die Welt der Preisfindung begeben. Dazu kann man der Pressemitteilung des Landessozialgerichts NRW entnehmen: »Die Höhe des geltend gemachten Bedarfs sei mit etwa 150 Euro, orientiert an dem für ein internetfähiges Markentablet (10 Zoll, 16 GB RAM) ermittelten Preis i.H.v. 145 Euro sowie dem Bedarfspaket „digitales Klassenzimmer“ der Bundesregierung (150 Euro je Schüler), zu veranschlagen.« (…) Bevor jetzt möglicherweise eine heimelige Stimmung aufkommt, sollte wieder das Augenmerk auf die 150 Euro gerichtet werden: Lehrervertreter hatten diese Summe zuvor als viel zu niedrig kritisiert. Es sei blanker Hohn anzunehmen, dass Eltern und Jugendliche, die sich bisher die Anschaffung eines digitalen Endgeräts nicht hätten leisten können, dies mit 150 Euro könnten, so Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). (…) Grundsätzlich gilt, dass Hartz IV-Bezieher in der Regel auf die pauschalierten Regelleistungen verwiesen werden, weshalb ja auch eine korrekte Bestimmung der Höhe des Regelbedarfs von so großer Bedeutung – wäre. Ein weiteres Beispiel dafür ist diese Entscheidung – ebenfalls vom Landessozialgericht NRW: »Die derzeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB II-Regelbedarf zu finanzieren, da sie als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden können. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 30.04.2020 entschieden (Az. L 7 AS 625/20 B ER)«, so die Mitteilung Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Mund-Nase-Bedeckung begründet keinen Mehrbedarf vom 6. Mai 2020…“ Kommentar von Stefan Sell vom 26. Mai 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • 100-Euro-Hartz IV-Corona-Aufschlag abgelehnt / „Armutspolitische Enttäuschung“: Verbände kritisieren Sozialschutzpaket II massiv

    • Mit allen Stimmen von CDU und AFD, alle bis auf eine von der SPD. FDP hat sich enthalten bis auf sechs Stimmen. Für den Aufschlag stimmten geschlossen die LINKE und die Grünen. BEACHTEN: Abgestimmt wurde über die ablehnende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales externer Link (Buchstabe „g“). D.h.: „Ja“ heisst Ablehnung des Antrages der Grünen. Siehe dazu Sitzungsverlauf externer Link und Abstimmungsübersicht . Auch im Bundesrat gab es keine Mehrheit externer Link, in den Ausschuss verschoben. Siehe dazu: Drucksache: „Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – „Mit einem #Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum sichern“ Drucksache 19/19204 vom 13.05.2020 externer Link
    • BMAS und das politische Berlin mauern zum Coronazuschlag. Kommetar im Thomé Newsletter 17/2020 vom 13.05.2020 externer Link
    • „Armutspolitische Enttäuschung“: Verbände kritisieren Sozialschutzpaket II massiv
      Um die Armen und Schwachen in der Corona-Krise besser zu unterstützen, fordern mehrere Wohlfahrtsverbände, dass Hartz-IV-Empfänger wegen der Corona-Krise 100 Euro im Monat mehr bekommen sollen. Das vom Kabinett auf den Weg gebrachte Sozialschutzpaket II lässt in ihren Augen die Ärmsten der Gesellschaft im Stich…“ Fokus-Überblick vom 11.05.2020 externer Link
  • [KOS] Existenzsichernde Sozialleistungen – Forderungen anlässlich der Corona-Krise
    Um die durch das neuartige Corona-Virus verursachte Krise und die damit verbundenen materiellen und sozialen Folgen abzufedern, haben Bund und Länder eine Reihe von Hilfen für verschiedene Bevölkerungsgruppen beschlossen. Weitere Schritte, wie z. B. die von den Gewerkschaften vorgeschlagene Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 80% des vorherigen Lohns, sollen zumindest zu einem großen Teil umgesetzt werden. Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte gibt es dagegen in der Corona-Krise kaum zusätzliche Unterstützung. Wir nehmen das zum Anlass, um entsprechende Vorschläge aufzugreifen, die im Bereich des DGB und in der Erwerbslosenbewegung diskutiert werden. Diese Vorschläge beziehen sich zunächst auf die jetzige Krise. Sie sollen aber auch aufzeigen, wie das bisher so lückenhafte soziale Netz langfristig verbessert und die Leistungsbewilligung im Amt würdig gestaltet werden kann. Die Vorschläge beziehen sich zunächst auf Hartz-IV bzw. das SGB II. Sie sollten aber nach Möglichkeit auf alle anderen Grundsicherungsleistungen, die der Existenzsicherung dienen sollen – d. h. insbesondere Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII – übertragen werden. Gerade im Asylbewerberleistungsgesetz sind deutliche Verbesserungen nötig, da die Leistungen dort nochmals weit unter den ohnehin schon zu niedrigen Hartz-IV-Regelsätzen liegen…“ Forderungen vom 13.5.2020 der KOS externer Link (Word-Datei) (Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen) anlässlich der Corona-Krise: Regelsätze erhöhen, Alle Kürzungen aussetzen, Erreichbarkeit der Ämter verbessern, Einfaches Antragsverfahren, Leistungen zügig auszahlen, Leistungsausschlüsse aufheben
  • Am ausgestreckten Arm … Die Bundesregierung und der Nicht-Zuschlag für Menschen in der Grundsicherung. Die bleiben beim Sozialschutz-Paket II weiter außen vor
    „… Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Begehrlichkeiten und auch äußerst fragwürdigen bevorstehenden (?) milliardenschweren Subventionspaketen (man denke hier an die aus den Reihen der Automobilindustrie geforderten steuerfinanzierten Kaufprämien als Absatzankurbelungsprogramm für VW & Co., das auf einem eigenen „Auto-Gipfel“ bei der Kanzlerin bereits vorbesprochen und dem eine wohl vor allem politpsychologischen Wartefrist bis Anfang Juni verordnet wurde), spricht für die Politik eine Menge dafür zum einen weitere und ausufernde Subventionswünsche mit großer Vorsicht und notwendiger Distanz zu behandeln bzw. abzublocken und die Mittel zu fokussieren auf die Bereiche, die wirklich in existenzbedrohender Not sind und denen durch die staatlichen Maßnahmen beide Füße weggezogen worden sind (man denke hier an weite Teile der Gastronomie oder die vielen Solo-Selbstständigen, die in den personenbezogenen Dienstleistungen unterwegs sind oder waren). Zugleich sollte man meinen, dass die immer begrenzten Mittel vor allem auf die ausgerichtet werden, die sich ganz unten befinden und bei denen die Not am größten ist. Sollte man meinen. (…) Mit dem „Sozialschutz-Paket II“ soll der Rettungs- und Schutzschirm des Sozialschutz-Paketes für die Betroffenen weiter und vor allem über einen längeren Zeitraum gespannt werden. Dazu liegt ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) vor (Bundestags-Drucksache 19/18966 vom 05.05.2020) – sowie insgesamt vier Anträge der Grünen und Linken, in denen vor allem zum Kurzarbeitergeld sowie hinsichtlich eines weitergehenden sozialen Schutzes vor allem für einkommensschwache Haushalte eigene Vorschläge unterbreitet werden. In diesem Beitrag soll es um eine besonders auffällige Leerstelle im vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsparteien gehen: für die Menschen in Armutslagen ist nichts drin im neuen Sozialschutz-Paket bzw. das, was man hier als Ersatzlösung anbietet, wird sich als Luftbuchung erweisen…“ Kommentar vpm 12. Mai 2020 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Sozialschutzpaket II: Paritätischer kritisiert soziale Schieflage der staatlichen Hilfsmaßnahmen in Coronakrise
    Der Paritätische Wohlfahrtsverband weist auf eine bedenkliche soziale Schieflage der bisherigen staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise hin und kritisiert das geplante Sozialschutzpaket II, das heute im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales beraten wird, in einer Stellungnahme als „armutspolitische Enttäuschung“. Ausgerechnet für die Ärmsten werde bisher so gut wie nicht getan, obwohl die Not dort u.a. angesichts steigender Lebensmittelpreise und wegfallender Unterstützungsangebote am größten ist. Der Verband bekräftigt seine Forderung nach finanzieller Soforthilfe für alle Menschen, die existenzsichernde Sozialleistungen wie Hartz IV, Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Konkret fordert der Paritätische einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 100 Euro sowie eine Einmalzahlung für krisenbedingte Zusatzausgaben von 200 Euro. Der Paritätische kritisiert, dass auch der aktuelle Gesetzentwurf für ein zweites Sozialschutzpaket der Frage der Existenzsicherung gerade der einkommensärmsten Gruppen in der Gesellschaft zu geringe Aufmerksamkeit widmet und eine wirksame Lösung schuldig bleibt…“ Pressemeldung vom 11.05.2020 externer Link und Infos zu der Anhörung im Arbeit- und Sozialausschuss externer Link samt Stellungnahme
  • Aufruf „100 Euro mehr, sofort: Solidarisch für sozialen Zusammenhalt und gegen die Krise“ 
    100 Euro mehr, sofort: Spitzenvertreter*innen bundesweiter Verbände und Organisationen fordern Soforthilfe für arme Menschen. In einem gemeinsamen Aufruf fordern Spitzenvertreter*innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Paritätischen Gesamtverbands und weiterer bundesweiter Organisationen die Bundesregierung auf, allen Menschen, die auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sind, einen pauschalen Mehrbedarf von 100 Euro monatlich unbürokratisch zukommen zu lassen. Es seien auch heute die Ärmsten, die die Auswirkungen der Corona-Krise existentiell und mit besonderer Härte treffe. Die gemeinschaftliche Bewältigung der Corona-Pandemie sei „auch eine Herausforderung für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Rücksicht zu nehmen, füreinander einzustehen und finanzielle Lasten solidarisch zu teilen“, sei das „Gebot der Stunde“. Angesichts spürbar steigender Kosten für Grundnahrungsmittel, zusätzlichen Ausgaben für notwendige Schutzkleidung und Hygieneartikel bei gleichzeitig wegfallenden oder nur eingeschränkten Unterstützungsangeboten, aber auch erhöhte Kommunikationskosten seien einkommensarme Menschen massiv belastet und in wachsender Not. Die Betroffenen verfügten in der Regel über keinerlei Rücklagen und viele von ihnen zählen zu den sogenannten Risikogruppen. „Zusätzlich zur sozialen Isolation leiden die Menschen unter materiellen Entbehrungen. Sie alle brauchen und verdienen unsere Solidarität und Unterstützung“, so der eindringliche Appell...“ Pressemeldung vom 2. Mai 2020 von und bei Der Paritätische externer Link zum Aufruf externer Link (dafür, dass Hartz IV schon immer zu niedrig war…)
  • Die guten Erwerbslosen. Die Regierung hat die Regeln für Hartz IV gelockert. Nun gibt es zwei Klassen von Empfängern: die Schuldigen und die Unschuldigen. 
    Die Bundesregierung hat unter Federführung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für diese Menschen ein «Sozialschutzpaket» geschnürt. Eines der Hauptziele dieses Pakets: Es soll in Krisenzeiten einen schnellen Zugang zur Grundsicherung gewährleisten. Denn längst nicht alle werden Arbeitslosengeld I beziehen können, andere werden ihr dürftiges Kurzarbeitergeld aufstocken müssen. Heil fand große Worte für das Paket. Es zeige: «Auf den Sozialstaat kann man sich verlassen.» Konkret heißt das: Wer neu Hartz IV beantragt, bekommt es mit dem neuen Beschluss direkt und muss nicht zuerst das eigene Vermögen aufbrauchen. «Auf Grund der aktuellen Situation findet eine Vermögensprüfung (…) nur statt, wenn erhebliches Vermögen vorliegt», heißt es in einem Erklärvideo der Bundesagentur für Arbeit. Dass kein «erhebliches» Vermögen von 60 000 Euro vorliegt, muss lediglich erklärt werden. In Nicht-Coronazeiten gilt dagegen beispielsweise schon ein Auto mit einem Restwert von mehr als 7500 Euro für eine 40-jährige Person ohne Kinder als Vermögen, das aufzubrauchen ist. Auch bei Miet- und Wohnkosten gelten derzeit andere Regeln: Hier wird bei neu gestellten Anträgen für Hartz IV auf die Prüfung verzichtet, ob die Wohnfläche «angemessen» sei. Stattdessen werden Miete und Heizkosten in voller Summe erstattet. Dazu können Anträge erstmals telefonisch oder online gestellt werden, beides ohne zusätzliche persönliche Vorsprache. Und mit einfacheren Anträgen über fünf Seiten, die auf der Webseite der Bundesagentur heruntergeladen werden können. Sonst sind es mit Anlagen teils mehr als 40 Seiten. Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft für Menschen, die einen Haushalt «wirtschaftlich gemeinsam betreiben», gilt weiterhin. Zwar sind auch Weiterbewilligungen unbürokratischer möglich. Die neuen Regeln gelten jedoch fast ausschließlich für jene, die in Zeiten von Corona neue Anträge auf Hartz IV stellen – nicht für Menschen, die zuvor schon im Bezug waren. «Wir haben eine Zweiklassengesellschaft der Erwerbslosen», kritisiert Harald Thomé, Jurist bei der Erwerbsloseninitiative Tacheles. «Auf der einen Seite haben wir nun die ›guten Erwerbslosen‹. Die, die nichts für ihre Situation können, weil Corona daran schuld ist. Auf der anderen Seite gibt es die restlichen Beziehenden, die schlechter gestellt sind. Dabei sind sie in den allermeisten Fällen genauso unverschuldet in die Erwerbslosigkeit oder ins Aufstocken gerutscht wie jetzt die Corona-Arbeitslosen.» Er fordert daher, dass die Übernahme der vollen Mietkosten auch für die bestehenden Beziehenden, inklusive denen in der Altersgrundsicherung und Asylbewerber*innen, gelten muss. (…) Auch die ehemalige Jobcentermitarbeiterin Inge Hannemann nimmt großen Frust bei den aktuellen Hartz-IV-Empfänger*innen wahr: «Ich bekomme ohnehin immer viele E-Mails. Aber der Ton jetzt hat sich noch einmal entschieden verändert, er ist viel bitterer geworden.» Viele Hartz-IV-Beziehende oder Menschen, die Altersgrundsicherung erhalten, fühlten sich veräppelt…“ Artikel von Alina Leimbach vom 11.04.2020 in ND online externer Link
  • Corona & Hartz IV – ein kleiner Ratgeber
    „BASTA! heißt solidarisch zum und gegen das Jobcenter. Deshalb wollen wir versuchen euch auf dem Laufenden zu halten, was es gerade über Hartz IV im Bezug auf die Corona-Krise zu erfahren gibt. Momentan ist unsere Beratung nur online erreichbar. (…) In den nächsten Monaten werden immer mehr Menschen auch zum ersten Mal Hartz IV beantragen müssen. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die meisten Neuerungen, die jetzt auf den Weg gebracht worden sind, fast ausschließlich für Personen gelten, die jetzt Erstanträge stellen müssen. Wenn ihr schon Geld vom Jobcenter erhaltet und keine Arbeit habt oder aufstockt, ändert sich nicht viel. Die folgenden Antworten sollen euch eine Orientierung geben, sie ersetzen natürlich keine Rechtsberatung, sondern spiegeln vielmehr unsere persönlichen Erfahrungen wider. Lasst euch im besten Falle zusätzlich immer auch von uns oder Anderen beraten. Solltet ihr Fragen, haben, die im Folgenden nicht beantwortet werden, schreibt uns gerne, auch wenn ihr Fehler findet oder Informationen zu Neuerungen habt: wie immer an bastaberlin@systemli.org. Wir wollen euch dazu animieren, euch auch jetzt nicht vereinzeln zu lassen. Füllt gemeinsam die Antragsformulare aus, setzt euch gegen (unerwünschte) Kündigungen gemeinsam mit anderen zur Wehr, organisiert gegenseitige Hilfe in eurer Nachbarschaft. Eins noch vorweg: Wir empfehlen allen, die momentan knapp bei Kasse sind, eine Antragstellung in Erwägung zu ziehen, auch wenn sie formal keinen Antrag auf Leistungen hätten. Momentan können wahrscheinlich in vielen Fällen krisenbedingte Härten nachgewiesen werden, welche dann doch wieder eine Berechtigung darstellen. Das muss in den einzelnen Fällen geprüft werden. Auch Darlehen und Leistungen die später (in Raten) zurück gezahlt werden, finden wir nicht gut, können aber in einigen kritischen Situationen „über den Berg“ helfen. Solidarität statt Isolation…“ Ein Ratgeber mit 24 Punkten vom 10. April 2020 von und bei BASTA! – Erwerbsloseninitiative Berlin externer Link
  • FAQ: Sozialer Schutz gegen Folgen von Corona
    Antworten auf häufige Fragen in der quer, Zeitschrift für Erwerbslose und alle Anderen, Ausgabe 25 vom April 2020 externer Link
  • Petition gestartet: Hartz IV Corona-Zuschlag jetzt! 
    Parteien, Bürger und Experten schlagen Alarm. Kein Schulessen, keine Tafeln und obendrein Hamsterkäufe. Für Bezieher von Hartz IV oder Grundsicherung ist die derzeitige Situation kaum tragbar. Dennoch lehnte gestern ein Sozialgericht einen Eilantrag ab, der einen befristeten Corona-Zuschlag für Bezieher von ALG II Leistungen forderte. Eine eingereichte Petition soll nun Druck auf die Politik machen…“ Meldung vom 4. April 2020 von gegen-hartz.de externer Link zur Petition:

    • Höchste Zeit: Bevorratungszuschuss für Hartz-IV-Bezieher in der Corona-Krise!
      Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt jedem Haushalt eine Mindestbevorratung von Lebensmitteln für Katastrophenfälle. Die Mittel hierfür stehen Beziehern von SGB-II-Regelleistungen nicht im Mindesten zur Verfügung, da der Regelsatz auch im Normalfall überhaupt nicht bedarfsdeckend ist. Angesichts der Corona-Krise fordere ich deshalb die Bundesregierung dazu auf, jetzt jedem Hartz-IV-Bezieher 100€ monatlich bis zum Ende der krisenbedingten Maßnahmen als Bevorratungszuschuss zu gewähren! Es gilt zu verhindern, dass im Falle regionaler notstandsbedingter Abriegelungen arme Menschen schlichtweg verhungern müssen. Dies wäre in einer reichen kapitalistischen Gesellschaft nicht hinnehmbar!…“ Petition an die Bundesregierung von Steffen Roski bei change.org externer Link
  • Neuregelungen in der Grundsicherung – Sozialschutzpaket wegen der Corona-Krise im Eilverfahren umgesetzt 
  • Hartz IV Antrag ab sofort vereinfacht [nicht wirklich schwierig und leider nicht dauerhaft] 
    Die Bundesagentur für Arbeit rechnet im Zuge der Corona-Krise mit rund 1,2 Millionen neuen Hartz 4 Anträgen. Damit eine schnelle Bearbeitung gewährleistet ist, sollen die Anträge stark vereinfacht werden. Die Regeln zur Beantragungen sollen allerdings nur vorübergehend gelockert werden. Voraussichtlich sollen die neuen Vorgaben für ein vereinfachtes Antragswesen in den nächsten Wochen in Kraft treten.In den nächsten sechs Monaten sollen die Jobcenter darauf verzichten, eine Vermögensprüfung vorzunehmen. Bislang mussten Kontoauszüge und Vermögen offen gelegt werden. Der Anspruch auf Hartz IV muss dennoch gegeben sein. Es ist damit zu rechnen, dass die Prüfung nach der Zeit der Krise erfolgt. Wegfallen sollen zunächst auch Angemessenheitsprüfungen der Kosten der Unterkunft (Miete). Hartz IV Beziehende sind nämlich dazu verpflichtet, in einen “angemessenen Wohnraum” zu leben. Antragsteller sollen den Schutz der bisherigen Wohnung zunächst erhalten. Zwangsumzüge sind in Zeiten der “Kontaktsperre” sowieso nicht umsetzbar. Für die Antragstellung soll es demnächst auch eine zentrale Telefonnummer der Bundesagentur für Arbeit geben. Antragsberechtigt sind alle, die keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 haben und deren Existenzgrundlage weggebrochen ist. Ausnahme: Wessen Anspruch aus dem Arbeitslosemgeld 1 zu niedrig ist, um die Existenz zu sichern, kann zusätzlich Hartz IV beantragen…“ Meldung vom 26. März 2020 von und bei gegen-hartz.de externer Link – Ihr müsst trotzdem damit rechnen, dass das Jobcenter später eventuell doch die Bedürftigkeit prüft. Ob sie damit erfolgreich sind, ist auch eine Frage des politischen Drucks… Siehe dazu:

    • Aktuelle Änderungen im Sozialrecht externer Link (23.3.2020)
    • Wenn ihr bereits Hartz V bezieht, Beantragt Corona-Zuschüsse! (200 Euro) – Bei Ablehnung dann Widerspruch und ggf. Klage. Ob’s Erfolg hat wird sich dann zeigen. Muster-Antrag bei der FAU Magdeburg externer Link
    • Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2
      Infos und Bewertungen zu den Änderungen im SGB II in SOZIALRECHT-JUSTAMENT aktuell vom 24.3.2020 externer Link (Stand 23.3.2020)
    • BA: „Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität“
      Die Sprecherin der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Iris Löhner, hat Telepolis schriftlich die dringendsten Fragen zum ALG II, zu Hartz IV und zur Grundsicherung beantwortet…“ Interview von Marcel Malachowski am 26. März 2020 in telepolis externer Link
    • Thread der Erwerbslosenini @BastaBerlin am 25. März 2020 externer Link: „Lasst euch nicht blenden! Das #HartzIV-#Corona-Paket der Bundesregierung ist eine einzige Nebelkerze. Der Staat scheißt in guter deutscher Tradition weiter auf die Armen. Coronakrise markiert den #Klassenkampf. Hier ein kleiner Auszug…“
    • Sozialer Schutz gegen Folgen von Corona – Antworten auf häufige Fragen
      FAQ von und bei KOS externer Link – Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (Stand: 25.3.2020)
  • (Sofort)Forderungen der Erwerbsloseninitiative Basta!
    „… Maßnahmen könnten für den konkreten Prozess der Antragsstellung oder -aktualisierung wie folgt aussehen: Um einen Antrag überhaupt stellen zu können, sollten öffentliche und kostenfreie Faxgeräte, Drucker und ähnliches bereitgestellt werden. Dann haben die Leute auch gleich eine Eingangsbestätigung der Antragsabgabe. Ein Erstantrag sollte formlos möglich sein. Innerhalb von 14 Tagen sollte dann eine Bewilligung und Auszahlung erfolgen. Wichtig wäre auch die Anerkennung von Ansprüchen, auch wenn die Voraussetzungen nicht hundertprozentig geklärt sind, etwa nach Aufhebung von Arbeitsverträgen oder bei Vermutung von angeblichen Vermögen bei Lebensversicherern. Die Jobcenter müssen davon ausgehen, dass Menschen, deren Bewilligungszeitraum abläuft, derzeit insbesondere weiterhin auf Hartz IV angewiesen sein werden und deshalb auch ohne Weiterbewilligungsantrag weiterzahlen. Sinnvoll erscheint uns zudem, dass Rückzahlungen durch Bezieher*innen wegen vermeintlich fehlgehender Mitwirkung oder Sanktionen eingestellt werden. Es braucht hier einen generellen Schuldenschnitt der Hartz IV-Berechtigten. Statt der wie bisher gedeckelten Mietzahlung soll die vollständige Miete ausgezahlt werden. All das gilt nicht nur für Hartz IV, sondern auch in der Sozialhilfe, bei ausländerrechtlichen Angelegenheiten wie dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Unterbringung von Wohnungslosen, beim BAföG, Kindergeld, Kinderzuschlag und so weiter. [Das waren ja nun die direkten Pflaster. Was muss sich langfristig ändern?] Die Behördenmitarbeiter*innen müssten erst einmal Sadismus und Jawohl-Dienst ver- und Toleranz und Zugewandtheit erlernen. Da dies unter kapitalistischen Produktionsweisen nicht passieren wird, gehört das Hartz IV-System abgeschafft. Hartz IV bedeutet eine Einschränkung der Grundrechte und hat großes persönliches Leid zur Folge. Nicht zuletzt sind die Behörden ein Hort von strukturellem Rassismus. Die Agenda 2010 hat den Prozess der Entsolidarisierung mit armen Leuten vorangetrieben, aber auch die Konkurrenz nach dem Motto „Jede gegen Jede“ gefestigt. Im Jobcenter ist seit 15 Jahren ein Vakuum an rechtlichen Bestimmungen entstanden, das die Behörde mit administrativen Willkürakten füllt. Das läuft bisher einfach weiter…“ Aus dem Interview von Mona Lorenz mit der Erwerbsloseninitiative Basta! vom 26. März 2020 im re:volt magazine externer Link
  • Bei Hartz IV Antrag derzeit keine Vermögensprüfung
    „… Derzeit müssen viele Einzelselbstständige und gekündigte Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise einen Hartz IV Antrag stellen. Das Bundesarbeitsministerium will deshalb den Zugang zum Leistungsbezug stark vereinfachen. Bei einem Antrag auf Hartz IV soll temporär die Prüfung auf das eigene Vermögen ausgesetzt werden. Außerdem sollen Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten derzeit nicht versendet werden. So sagte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gegenüber “Bild am Sonntag”: “Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt. Außerdem kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben. Die Leistungen der Grundsicherung werden schnell und unbürokratisch gewährt. Das hilft erst einmal, um nicht ins bodenlose zu stürzen. Wir lassen die Menschen nicht allein, der Staat kümmert sich!” (…) Der Bundesarbeitsminister rechnet damit, dass rund 1,2 Millionen Menschen aufgrund der Krise einen Hartz IV-Antrag stellen werden. (…) Zusätzlich soll der Zugang zum Kinderzuschlag deutlich vereinfacht werden. Derzeit wird auch hier nicht das Einkommen der Eltern geprüft. Es würde ein Einkommensbescheid des letzten Monats ausreichen, hieß es. Eltern können somit einen Antrag auf maximal 185 Euro zusätzlich stellen. Achtung: Eine Bedürftigkeit muss vorliegen. Es ist damit zu rechnen, dass diese nach der Corona-Krise nachfolgend geprüft wird!“ Meldung bei gegen-hartz.de vom 22. März 2020 externer Link und die absehbare Reaktion:
  • Jobcenter warnen vor den Folgen dauerhaft gelockerter Hartz-IV-Regeln
    Um Solo-Selbstständigen schnelle, unbürokratische Hilfe bieten zu können, plant die Bundesregierung einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Deutsche Jobcenter warnen: Diese Lockerungen müssten befristet werden. (…) „Auf Vermögensprüfungen zu verzichten und auch zu nicht klären, ob die Wohnungsgröße des betreffenden Haushalts angemessen ist – das kann nicht auf Dauer bestehen bleiben. Diese Ausnahmeregeln müssen eng befristet werden“, sagt Matthias Schulze-Böing, ein Sprecher des Bundesnetzwerks der Jobcenter, der WirtschaftsWoche externer Link. Schulze-Böing leitet auch MainArbeit, das Jobcenter der Stadt Offenbach. Hintergrund sind die geplanten Lockerungen der Bundesregierung, die zum 1. April in Kraft treten sollen. Damit soll insbesondere Solo-Selbstständigen eine schnelle, unbürokratische Hilfe geboten werden, die derzeit keine Umsätze mehr erzielen können. Der Bund rechnet mit bis 1,2 Millionen zusätzlicher Bedarfsgemeinschaften. „Es wäre ungerecht allen anderen gegenüber, bei denen der Sozialstaat bisher ja mit gutem Recht auf Anspruch und Verhältnismäßigkeit pocht“, sagte Schulze-Böing zur Begründung. „Hier und da habe ich in sozialen Netzwerken schon gelesen, es gäbe jetzt ‚easy Hartz IV‘. Genau darum geht es nicht...“ Artikel von Max Haerder vom 23. März 2020 bei .wiwo.de externer Link
  • KOS: Corona und die Folgen: Schnelle und unbürokratische Antragsbearbeitung notwendig! 
    Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) fordert die Arbeitsagenturen, die Jobcenter, die Sozialämter und die Familienkassen auf, Anträge auf existenzsichernde Leistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Alg II), Sozialhilfe und Kinderzuschlag schnell und unbürokratisch zu bewilligen und auszuzahlen. Die vielen Einschränkungen des öffentlichen Lebens erfordern es, dass Behörden, die mit der Bewilligung und Auszahlung von existenzwichtigen Sozialleistungen betraut sind, der schnellen Unterstützung Betroffener klaren Vorrang einräumen. Das muss auch gelten, wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind oder Einzelheiten des Antrags noch Anlass zu Rückfragen geben. Länger als 14 Tage sollte die Bearbeitung des Antrags außerdem nicht dauern. Arbeitslose, Niedrigverdienende und ihre Angehörigen haben außerdem in der aktuellen Situation aufgrund der höheren Ausgaben für die Gesundheit und der Schwierigkeiten bei der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern höhere Kosten als sonst. Sie müssen deshalb sofort einen Mehrbedarfszuschlag von 20% der Regelleistung zu ihren ohnehin schon viel zu knappen Leistungen bekommen. Angesichts der aktuellen, durch das Corona-Virus geschaffenen Lage zeichnet sich ab, dass es vor allem die Beschäftigten sind, die für die Krise aufkommen sollen. Es ist aber nicht einzusehen, dass nur betroffene Unternehmen weitgehend schadensfrei gestellt werden sollen, während die Arbeitslosigkeit in einigen Branchen stark ansteigt, weil die Unternehmen durch Entlassungen Kosten sparen wollen. Ebenso ist auch nicht einzusehen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen durch das knapp bemessene Kurzarbeitergeld von heute auf morgen unter das Niveau ihrer bisher schon bescheidenen Lebensführung gedrückt werden. Wir fordern deshalb auch das Kurzarbeitergeld mindestens für Niedrigverdienende auf 100% des Lohnes anzuheben…“ Forderungen der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen vom 19.3.2020 externer Link
  • Siehe auch: Tacheles: Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte 
  • [ALSO] Die Corona-Epidemie und die Existenzsicherung der Bürger*innen
    Täglich scheint sich die Lebenssituation der Menschen in Deutschland zu verändern. Schon vor Tagen hat die Bundesregierung versprochen, alles Mögliche zu tun, um die Unternehmen vor einer Insolvenz zu retten. Vieles wird dafür getan bzw. angekündigt und das ist auch gut so. Aber was ist mit den normalen Bürger*innen? Nicht nur bei Hartz IV, sondern auch in der Sozialhilfe, bei ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Asylbewerberleistungsgesetz und anderes), beim BAföG, Kindergeld, Kinderzuschlag usw. wird über existenzsichernde Leistungen entschieden. Hier muss unbedingt und unverzüglich ein Verwaltungshandeln angelegt werden, das die Existenzsicherung aller Menschen in Deutschland gewährleist. Forderungen, um die Existenzsicherung aller zu garantieren…“ OFFENER BRIEF der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg vom 17.3.2020 externer Link
  • [Coronavirus und soziale Folgen] Butterwegge: Hartz-IV-Satz temporär erhöhen
    „… Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge befürchtet, dass die Corona-Epidemie und ihre Folgen Menschen mit niedrigem Einkommen härter trifft als Besserverdienende. »Wirtschaftliche Krisen treffen zuerst die Einkommensschwachen. Das gilt für prekär Beschäftigte, Leiharbeiter ebenso wie für Soloselbstständige, die über zu geringe finanzielle Rücklagen verfügen, um eine ökonomische Durststrecke überstehen zu können«, sagte der Armutsforscher dem Evangelischen Pressedienst. Auch bei der Betreuung von Kindern, die wegen Kita-und Schulschließungen zu Hause bleiben müssen, sieht der Kölner Wissenschaftler Menschen mit besser bezahlten Jobs im Vorteil. »Je höher die berufliche Position ist, umso leichter lässt sich das Betreuungsproblem durch Homeoffice lösen, weil es dann eher um eine Schreibtischtätigkeit geht«, sagte er. Alleinerziehende, die zur Betreuung ihrer Kinder gerne auf die Großeltern zurückgreifen, könnten wegen der höheren gesundheitlichen Gefährdung älterer Menschen in der Corona-Krise auf diese Unterstützung derzeit nicht zählen. (…) Der Sozialforscher schlägt eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes und der Sozialhilfe vor: »Da es jetzt noch wichtiger ist, Obst und Gemüse zu essen, wäre die befristete Gewährung eines Ernährungszuschlags von circa 100 Euro monatlich auf den Regelbedarf sinnvoll.« Die Corona-Pandemie bietet nach Butterwegge Auffassung aber auch Chancen. »Beispielsweise könnte sich die Erkenntnis verbreiten, dass Solidarität der Bevölkerung mehr nützt als Wettbewerbswahn und Ellenbogenmentalität. Dann hätte der Virus am Ende auch etwas Gutes bewirkt«, sagte Butterwegge…“ Artikel von Markus Jantzer vom 16. März 2020 in Neues Deutschland online externer Link
  • Hartz IV: Hamsterkäufe wegen Coronavirus führen zu unhaltbaren Zuständen – Leere Regale in den Supermärkten treffen vor allem Hartz IV Bezieher
    „Gestern forderte der Sozialverband als eine Art Konjunkturprogramm Corona-Zuschläge für Hartz IV Beziehende. Insbesondere deshalb, damit Leistungsberechtigte sich ebenfalls einen Notvorrat anlegen können, wie das Bundesamt für Katastrophenschutz empfielt. Doch das Problem sind vor allem die Hamsterkäufe selbst. (…) Mit weiterer Ausbreitung des Coronavirus verstärkt sich die Angst in der Bevölkerung. Schon seit zwei Wochen sind regelrechte Hamsterkäufe in den Supermärkten zu beobachten. Konsumenten stehen vor leergefegten Regalen. Vor allem günstige und haltbare Waren wie Nudeln, Reis, Konserven und auch Toilettenpapier sind regelrecht ausverkauft. Sobald die Märkte die Regale auffüllen, sind diese auch schon wieder leergekauft. Das hat zur Folge, dass Hartz IV Beziehende nicht mehr in der Lage sind, günstige Produkte zu erwerben. Nimmt man das Beispiel Toilettenpapier, so sind häufig nur noch die teuren Produkte mit vier Lagen zu horrenden Preisen verfügbar. Unmachbar für Sozialleistungsbezieher. (…) Der Hartz IV Regelsatz ist aber derart gering berechnet, so dass Hartz IV, Grundsicherung oder Sozialhilfe Beziehende gerade auf die günstigen und einfacheren Grundnahrungsmittel angewiesen sind. (…) “Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt zu handeln und unbürokratisch Sonderzahlungen vorzunehmen”, mahnt Sebastian Bertram von “Gegen-Hartz.de”. Denn am Ende zahlen die Schächsten unserer Gesellschaft die Zeche. “Und das mit ihrem Leben.”…“ Beitrag vom 16. März 2020 von und bei gegen-hartz.de externer Link
  • Sozialverband fordert: Mehr Hartz IV in der Corona-Krise
    „… Zwischen Massenpanik und Hamsterkäufen wird eine Bevölkerungsgruppe, wie so oft, völlig außer Acht gelassen: Hartz IV Empfänger. Doch der Sozialverband Deutschland (SoVD) will das nun ändern und fordert eine Erhöhung des Regelsatzes in der Corona-Krise (…) Eine Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes könnte außerdem der Unterversorgung von Hartz IV Empfängern während des Corona-Ausbruches (HartzIV.org berichtete) entgegengehen. Während sich viele Deutsche mit Hamsterkäufen im Wert von mehreren Hundert Euro einen Notvorrat zulegen, haben Leistungsbezieher häufig Schwierigkeiten, den Wocheneinkauf zu bezahlen. Einen Anspruch auf Mehrbedarf für den Notvorrat besteht für HArtz IV Empfänger aktuell nicht…“ Artikel von Jana Hacker vom 12. März 2020 bei HartzIV.org externer Link – bei SoVD bisher nicht zu finden
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=164384
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