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Ein belgisches Gericht urteilt, die PKK sei keine Terror-Organisation. Schlecht für den türkischen Nationalismus. Und seine deutschen Verbündeten…
Dossier
„… Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist keine »terroristische Organisation«, sondern eine Partei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt, und kann daher nicht durch das nationale Antiterrorgesetz verurteilt werden. Diese bereits im vergangenen Jahr vom belgischen Revisionsgericht getroffene Entscheidung wurde am Dienstag endgültig und für alle beteiligten Verfahrensparteien bindend vom Kassationshof in Brüssel bestätigt. Hintergrund war ein Verfahren gegen rund 40 Kurden, denen Spendensammlung, Propaganda und Rekrutierung für die PKK vorgeworfen wurde...“ – aus dem Artikel „Freispruch für Guerilla“ von Nick Brauns am 30. Januar 2020 in der jungen Welt
zu dem belgischen Grundsatzurteil. Zum Urteil in Belgien und dessen Tragweite weitere Beiträge:
- [Offener Brief von VDJ und RAV] PKK-Verbot aufheben: Die Bundesregierung muss den Friedensprozess in der Türkei aktiv unterstützen
„Im Mai 2025 hat die kurdische Arbeiterpartei PKK ihre Auflösung und das Ende des bewaffneten Kampfes beschlossen. Seit mehreren Monaten gibt es einen schwierigen Dialogprozess mit der türkischen Regierung, in einer parlamentarischen Kommission besprechen (fast) alle Parteien miteinander den Weg zum Frieden, auch Forderungen nach einer Amnestie werden erhoben. Die PKK demonstriert dabei immer wieder die Ernsthaftigkeit, einen wirklichen Friedensprozess zu verfolgen. Zuletzt gab es wieder Entwaffnungen von PKK-Kämpfer*innen und einen Rückzug sämtlicher Kämpfer*innen aus der Türkei in den Nordirak.
Zugleich besteht in Deutschland das seit 1993 verhängte Verbot der PKK unverändert fort. Begründet wurde dies seinerzeit mit der Gefährdung der inneren Sicherheit in Deutschland durch die PKK. Ungeachtet der nun erfolgten Auflösung der PKK und des eingeleiteten Friedensprozesses in der Türkei gibt es immer noch zahlreiche strafrechtliche Verfahren gegen mutmaßliche PKK-Mitglieder aufgrund von §§ 129a und b StGB, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen und Überwachung. (…)
Als juristische Organisationen haben der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und die Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) schon seit Jahren auf ein Ende der Repression gedrängt. Mit besonderem Nachdruck fordern wir die Bundesregierung in der jetzigen Situation dazu auf,
– das Verbot der PKK und der ihr nahestehenden Organisationen in Deutschland endlich aufzuheben und die vor dem VG Berlin anhängige Klage der PKK gegen das Verbot anzuerkennen
– auf europäischer Ebene auf eine Streichung der PKK von der Terrorliste zu drängen.
– Die Pauschalermächtigung muss nach § 129b durch die Bundesjustizministerin zurückgenommen werden.
– Es sollen keine Einzelermächtigungen zur strafrechtlichen Verfolgung wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK erteilt werden…“ Offener Brief von VDJ und RAV vom 5.12.2025
an Bundesministerin Dr. Hubig (BMJV) und Bundesminister Dobrindt (BMI) - Das deutsche PKK-Betätigungsverbot jährt sich heute zum 32. Mal: Kriminalisierung steht dem Frieden im Weg
„Angesichts der Selbstauflösung der PKK, den anhaltenden Friedensbemühungen sowie Widersprüchen der Umsetzung zum deutschen Grundgesetz richten sich vielfach Stimmen gegen das Verbot
In Deutschland leben schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen mit Bezug zu Kurdistan. Auch wenn die Gründe ihrer Migration vielfältig sind – wirtschaftliche ebenso wie politische – liegt ihnen oft ein gemeinsamer Nenner zugrunde: die Repression, Diskriminierung und Leugnung kurdischer Identität in den Herkunftsländern. Schon früh begannen kurdische Communities in Deutschland, sich politisch zu organisieren, um auf diese Zustände aufmerksam zu machen. Besonders in den 1990er Jahren sorgten ihre Proteste in Europa für öffentliche Aufmerksamkeit. Doch statt politischer Anerkennung folgte in Deutschland die Kriminalisierung: Am 26. November 1993 verbot das Bundesinnenministerium die Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). (…) Viele politische Beobachter:innen weisen darauf hin, dass das PKK-Verbot nicht allein innenpolitisch motiviert war, sondern wesentlich von den strategischen Beziehungen Deutschlands zur Türkei beeinflusst wurde – ein Punkt, den auch die PKK in früheren Stellungnahmen wiederholt betont hat. (…)
Zum 26. November 2025, dem 32. Jahrestag des Verbots, stellt sich nun eine neue Situation: Die PKK hat sich im Mai auf ihrem 12. Parteikongress offiziell aufgelöst. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine zentrale Frage an Dringlichkeit: Will Deutschland eine friedliche Lösung der kurdischen Frage unterstützen – und ist es bereit, seine bisherige Haltung grundsätzlich zu überdenken? Wir haben mit Jurist:innen, Politiker:innen und Menschenrechtsaktivist:innen gesprochen, die sich mit der Thematik befassen, und sie gefragt: Wie positioniert sich Deutschland im Jahr 2025 zur kurdischen Frage – und wie sinnvoll ist ein Verbot einer Organisation, die sich selbst bereits aufgelöst hat? (…) Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. vertritt eine klare Haltung: Bereits seit dem PKK-Betätigungsverbot 1993 setzt es sich für die Aufhebung dieses Verbots ein und fordert die Streichung von der Liste der Terrororganisationen in der Europäischen Union (EU). Temel Haklar vom Grundrechtekomitee sieht in den Maßnahmen einen Widerspruch zum deutschen Grundgesetz: „Das Betätigungsverbot der Bundesregierung gegenüber der PKK war und ist politisch motiviert. Es steht in krassem Gegensatz zum deutschen Grundgesetz und den darin garantierten politischen, sozialen und kulturellen Grundrechten. Die mit dem Verbot einhergehende vereins- und strafrechtliche Kriminalisierung und die auf dieser Basis eingeleiteten Ermittlungsverfahren gehen durchweg mit einer Repression politischer Aktivist:innen, der dichten Überwachung kurdischer Vereine und selbst der Zerschlagung von Medienverlagen einher. Das Verbot verstößt damit eklatant gegen die Versammlungs-, Vereinigungs-, Meinungs- und Medienfreiheit in Deutschland. (…)
Kurdische Aktivist:innen werden in die Türkei abgeschoben, wo ihnen Gewalt und massive Verfolgung droht. (…) Der kurdischen Community in Deutschland werden also weiterhin grundlegende demokratische Rechte vorenthalten. Die Folgen sind gesellschaftlich zu spüren: Die aktuelle Politik kriminalisiert Kurd:innen und alle, die sich für sie einsetzen. Sie verweigert die Anerkennung ihrer Rechte. Und sie verhindert eine rechtliche und politische Gleichstellung von Kurd:innen mit der Mehrheitsgesellschaft in Deutschland. (…)
Doch während in der Türkei Friedensinitiativen auf den Weg gebracht werden, hält die Bundesregierung stur an einem Kurs der Repression fest; mit Hausdurchsuchungen, Vereinsverboten und Festnahmen auf oft dürftiger Beweislage. Dieses Vorgehen zementiert einen Zustand, der dem Friedensprozess massiv zuwiderläuft. Diese Haltung offenbart eine gefährliche außenpolitische Doppelmoral: Während autoritäre Regime wie das in Ankara diplomatisch hofiert werden, kriminalisiert man hierzulande genau jene, die sich für Demokratie, Gleichberechtigung und eine politische Lösung des Konflikts einsetzen. Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, auf wessen Seite sie steht – auf der Seite von Unterdrückung oder auf der Seite von Dialog und Gerechtigkeit. (…)
Aktuell befinden sich neun kurdische Aktivisten wegen ihres politischen Engagements in deutschen Gefängnissen, drei Prozesse werden zur Zeit vor deutschen Gerichten geführt. Statt der andauernden Repression braucht es positive Schritte der Bundesregierung auf die kurdische Bewegung zu. Dazu zählen die Rücknahme der Ermächtigung zur Verfolgung der PKK als ‚terroristische‘ Vereinigung, die Aufhebung des Betätigungsverbots gegen die PKK und die Streichung der PKK von der Liste ‚terroristischer‘ Organisationen der Europäischen Union. Auf diese Weise könnten Frieden und Demokratie in der Türkei aktiv unterstützt werden.“ Beitrag von Devriş Çimen vom 26. November 2025 bei den ANFNews
- Mit nichts zu rechtfertigen. Das PKK-Verbot ist ein Höhepunkt politischer Doppelstandards
„Es ist 30 Jahre her, dass der damalige CDU-Innenminister Manfred Kanther die kurdische Arbeiter*innenpartei PKK verbot. Die Folgen für die hier lebenden Kurd*innen sind bis heute fatal: Die Gefahr, wegen Unterstützungs- und Propagandadelikten ein Terrorismusverfahren auf sich zu ziehen – und möglicherweise das Aufenthaltsrecht zu verlieren –, schränkt ihr Recht auf politische Betätigung schwerwiegend ein.
Als die PKK verboten wurde, war sie eine andere. Sie verübte Anschläge in Deutschland, etwa 240 Aktionen waren es insgesamt. Die standen in direktem Zusammenhang mit dem damaligen Feldzug der Türkei gegen die aufbegehrenden Kurd*innen im Südosten des Landes. Trotzdem war es nicht verwunderlich, dass die deutschen Behörden das nicht hingenommen haben. Diese Zeit ist aber vorbei. Die 1996 von ihrem Anführer Abdullah Öcalan abgegebene Selbstverpflichtung, keine Anschläge in Deutschland zu verüben, hat sie eingehalten. Das gilt – auch nach Einschätzung europäischer Polizeibehörden – auch für den Rest der EU. Sie ist deshalb kein Sicherheitsrisiko mehr, wie einst angeführt wurde. (…) Bei dem Verbot geht es deshalb nicht darum, Gefahren für die Sicherheit abzuwehren, sondern politische Betätigung zu unterdrücken, die für andere legal ist: Versammlungen, Reden, Spendensammeln, Räume unterhalten, Symbole zeigen. Das tut niemandem weh, andere Akteur*innen dürfen das. Bei PKK-nahen Kurd*innen aber gibt es Terror-Verfahren, mit Razzien, Isolationshaft, Meldeauflagen, politischen Betätigungsverboten.
Dafür gibt es heute keine Rechtfertigung. Die hier lebenden Kurd*innen haben Anspruch auf eine selbst gewählte Repräsentation. Auch weil sie eine der größten Diaspora-Gruppen sind und weil die Türkei gegen sie Krieg führt und sie sich in Europa dagegen organisieren dürfen müssen. Dass die Ampel dies den Kurd*innen verwehrt und selber auch nicht protestiert, ist einer der dunkelsten Flecken ihrer Außenpolitik…“ Artikel von Christian Jakob vom 14. November 2023 aus dem ak 698
. Siehe auch:
- 30 Jahre sind genug! Schluss mit der Repression gegen kurdische Vereine und Aktivist*innen
„Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fordert: Das PKK-Verbot muss aufgehoben werden. Seit dem 22.11.1993 unterliegt die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) in Deutschland einem Betätigungsverbot. „Es gibt keine Gründe, das PKK-Verbot aufrecht zu erhalten“, erklärt der Geschäftsführer Lukas Theune. »Auf Grundlage dieser Entscheidung werden Tausende Menschen verfolgt, die sich politisch engagieren. Das darf in einer Demokratie nicht der Fall sein«, so Theune weiter. Die PKK gefährdet weder die öffentliche Sicherheit in Deutschland, noch begeht sie hier Straftaten. Durch das Betätigungsverbot wurde in der deutschen Gesellschaft ein Negativbild von Kurdinnen und Kurden erzeugt, das gravierende Folgen für ihr Alltagsleben hat. Vielen Geflüchteten wurde die Asylanerkennung wieder aberkannt. Hier aufgewachsene Jugendliche werden nicht eingebürgert, weil sie sich für die Rechte der Kurd*innen in der Türkei einsetzen und auf die täglich in der Türkei stattfindenden Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen…“ RAV-Pressemitteilung vom 21.11.23
- die Kampagne „PKK-Verbot aufheben“

- 30 Jahre sind genug! Schluss mit der Repression gegen kurdische Vereine und Aktivist*innen
- Grenzübergreifende Kurdenverfolgung – Anklagen am Fließband: Prozessbeginn gegen kurdischen Aktivisten
„… Trotz vollmundig verkündeter »werteorientierter« Außenpolitik schweigt die Bundesregierung zu solchen völkerrechtswidrigen Attacken ihres NATO-Partners. Derweil werden kurdische Aktivisten, die in Deutschland Proteste gegen Ankaras Kriegspolitik organisieren, geradezu im Fließbandverfahren als vermeintliche Terroristen auf die Anklagebank gebracht.
So begann am Montag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Prozess gegen den 58jährigen Abdullah Ö. Der seit seiner Festnahme im Mai 2021 in Heilbronn in Untersuchungshaft sitzende Kurde wird beschuldigt, seit 2019 als hauptamtlicher Kader die Aktivitäten der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK zuerst in Hessen und später im Raum Stuttgart koordiniert zu haben. So sollen unter Ö.s Verantwortung rund 900.000 Euro Spenden für den Befreiungskampf gesammelt worden sein.
Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart laufen bereits Prozesse gegen Mazlum D. und den als »Jugendkader der PKK« angeklagten 22jährigen Merdan K. Zudem beginnt am 2. Mai in München die Hauptverhandlung gegen Mirza B. Den Angeklagten werden nach Angaben des »Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland Azadi« keine individuellen Straftaten, sondern politische Aktivitäten wie die Organisation von Demonstrationen und Veranstaltungen vorgeworfen. Doch ihre vermeintliche Kadertätigkeit für die PKK wird als Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach dem Strafrechtsparagraphen 129 b ausgelegt. Unter diesem Vorwurf befinden sich laut Azadi derzeit zehn Kurden in Untersuchungs- oder Strafhaft.“ Artikel von Nick Brauns in der jungen Welt vom 12.04.2022
- Bundesweite Demonstration „PKK-Verbot aufheben, Krieg beenden, politische Lösung fördern!“ am 27.11.2021 in Berlin
„Die Initiative „PKK-Verbot aufheben!“ lädt für Samstag, den 27. November, zu einer bundesweiten Demonstration in Berlin unter dem Motto „PKK-Verbot aufheben, Krieg beenden, politische Lösung fördern!“
ein. Im Aufruf der Initiative werden die Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland sowie die Streichung der PKK von der Terrorliste der EU als wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Lösung der kurdischen Frage über einen Dialog bewertet. Das breite Bündnis fordert eine klare Kursänderung der deutschen Bundesregierung im Verhältnis zur kurdischen Arbeiterpartei und ruft zu einer breiten zivilgesellschaftlichen Solidarität für die Entkriminalisierung der PKK auf.
Zu der Demonstration wird bundesweit mobilisiert. Auch die Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V. (KON-MED
), der größte Dachverband der schätzungsweise bis zu einer Million in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden, ruft zur Teilnahme an der Demonstration auf. „Das PKK-Verbot stellt ein großes Demokratiedefizit der Bundesrepublik Deutschland dar. Denn es sorgt für die Diskriminierung der mehr als eine Million Kurdinnen und Kurden in Deutschland und verhindert darüber hinaus den Beginn eines Friedensprozesses, den die PKK seit Jahren zu starten sucht, “ erklärt der Dachverband in seiner Stellungnahme
.
Die bundeweite Demonstration beginnt um 12:00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung auf dem Hermannplatz. Ab 13:00 Uhr startet die Demonstration zum Oranienplatz. Dort wird es bis zum späten Nachmittag ein kulturelles und politisches Programm geben. Auf dem Plan stehen Redebeiträge von VertreterInnen verschiedener zivilgesellschaftlicher Vereine und Organisationen sowie PolitkerInnen. Es wird sowohl deutsche als kurdische Livemusik geben.“ Civaka Azad Pressemitteilung vom 22.11.2021 (per e-mail) – siehe dazu:- Großdemonstration gegen das PKK Verbot mit 6000 Menschen – Positive Bilanz trotz Polizeigewalt und 9 Festnahmen
„Am heutigen Samstag den 27.11.2021 demonstrierten in Berlin mehr als 6000 Menschen gegen das in Deutschland seit 1993 bestehende Verbot der Arbeiter:innen Partei Kurdistans (PKK). Die Demonstration wurde von der Initiative „PKK-Verbot aufheben“ organisiert und es wurde bundesweit mobilisiert. Dem Aufruf folgten mehrere tausende Menschen aus verschiedensten Bundesländern. Über 30 Busse fuhren zur Demonstration.
„Das PKK Verbot ist ein Demokratiedefizit. Dieses Demokratiedefizit ist ein Geschenk an die Türkei, welche Kurd:innen seit über 100 Jahren verfolgt.“ So Zilan Dogan, Pressepsrecherin der Initiative Verbot aufheben. „6000 Menschen sind ein großer Erfolg. Wir hatten mit deutlich weniger gerechnet.“ so Dogan weiter.
Überschattet wurde der durchweg friedliche Protest durch übermäßiges und unverhältnismäßiges agieren der Polizei. So wurden Teilnehmer:innen teils Transparente entrissen, die Demonstration durchgängig gefilmt und Menschen festgenommen. Vom Beginn an wurde die Demonstration durch ein übermäßiges Polizeiaufgebot beengt im Spalier begleitet. Es gab 9 Festnahmen. 8 Dieser Personen sind bereits wieder freigelassen worden.
Trotz der teil massiven Polizeigewalt verhielten sich die Demonstrationsteilnehmer:innen friedlich. In den gehaltenen Reden wurde die aktuelle Bedrohung der Demokratischen Förderartion Nord-Ostsyrien durch die Türkei, Femizide, das Verbot der PKK als auch auf den in Deutschland grassierenden Rechtsruck eingegangen. Mit Trommeln und dem zeigen der im Krieg gestorbenen wurde auf die Unmenschlichkeit des agierens des türkischen Staates verwiesen.
Zilan Dogan: „Wir verurteilen dieses Verhalten der Polizei auf das schärfste! Von der Demo ging zu keinem Zeitpunkt Gewalt aus. Einzig und allein durch das provokante und gewalttätige Auftreten und Handeln der Polizei kann von einer Eskalation gesprochen werden.“. Mehrere Male wurde die Demonstration gestoppt. Fahnen der Volksverteidigungs und Frauenverteidigungseinheiten, YPG&YPJ wurden beschlagnahmt. Auf der Endkundgebung am Oranienplatz kesselte die Polizei teilweise Demonstrant:innen, es wurde Pfefferspray eingesetzt. „Mit der Polizeigewalt haben wir leider gerechnet. Das ist eine Serviceleistung der deutschen Polizei für den türkischen Staat. Wir sind stolz auf unsere Demonstranten, die sich nicht haben provozieren lassen.“ so Dogan.“ Pressemitteilung der Initiative vom 27.11.2021 (per e-mail) – siehe Fotos, Videos und Berichte bei ihr auf Twitter
und Fotogalerie von PM Cheung auf flickr 
- Siehe den Aufruf zur bundesweiten Demo “ 28 Jahre PKK-Verbot sind 28 zu viel!“ am 8. Novemner 2021 bei PKK-Verbot aufheben!

- siehe auch die Initiative „PKK-Verbot aufheben“

- Großdemonstration gegen das PKK Verbot mit 6000 Menschen – Positive Bilanz trotz Polizeigewalt und 9 Festnahmen
- Das PKK-Verbot in Deutschland und der lange Arm Erdogans: Warum man kein Sympathisant sein muss, um für die Legalisierung der Arbeiterpartei Kurdistans zu sein
„Ein zentraler Schritt zur friedlichen Lösung der kurdischen Frage in der Türkei und den Nachbarstaaten wäre die Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen zwischen dem türkischen Staat und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Doch davon ist die türkische Regierung weiter denn je entfernt: Die Repression wird auch gegen mutmaßlich der PKK nahestehende Organisationen der kurdischen Zivilgesellschaft weiter verschärft.
Im Schulterschluss mit der Türkei bedient auch die deutsche Regierung das Framing, die PKK sei eine terroristische Vereinigung und verschärft die Repression gegen die linke kurdische Bewegung und ihre Unterstützer in Deutschland. Die Initiative „Verbot aufheben“
informiert nun mit einer bundesweiten Veranstaltungsreihe über das seit 28 Jahren geltende PKK-Verbot und ruft zu einer zentralen Demonstration am 27. November in Berlin auf.
Kritiker der deutschen und türkischen Repressionspolitik, egal ob Aktivisten oder Medienschaffende, werden von türkischen Nationalisten sofort als „PKK-Sympathisanten“ etikettiert und nicht selten mit Hetze und Morddrohungen terrorisiert. Dabei muss man gar kein Sympathisant sein, um zu dem Urteil zu kommen, dass die PKK keine Terrororganisation ist: Am 15. November 2018 befand der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Liste terroristischer Organisationen stand. (…) Deutschland könnte heute am besten zu einer Lösung der kurdischen Frage beitragen, wenn die PKK wie der ANC in Südafrika oder die FLN in Algerien – in den 1960er-Jahren hatte der ehemalige Bundesgeschäftsführer der SPD und spätere Kanzleramtsminister Hans-Jürgen Wischnewski sogar deren Kriegskasse verwahrt – als Befreiungsbewegung anerkannt und die von ihr eingeräumten früheren Fehler nicht vergessen, aber verstanden würden. Allerdings betrachtet die geschäftsführende Bundesregierung die Türkei unter Recep Tayyip Erdogan als „wichtigen Partner“ im Rahmen der Nato. Und dessen Framing wird hierzulande von Politik und Sicherheitsbehörden zu großen Teilen ungeprüft übernommen. Das galt allerdings auch für die jeweiligen Vorgängerregierungen. Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte der Entstehung der PKK und des PKK-Verbotes hilft verstehen, warum die Bundesregierung krampfhaft an ihrer Position festhält…“ Artikel von Elke Dangeleit vom 15. November 2021 in Telepolis
- Kampagne der Internationalen Initiative: PKK von der EU-Terrorliste streichen
„Die „Internationale Initiative Freiheit für Abdullah Öcalan, Frieden in Kurdistan”
fordert den Rat der Europäischen Union „im Interesse des Friedens, der Demokratie und der Menschenrechte” auf, die kurdische Arbeiterpartei PKK von der EU-Terrorliste zu streichen. In einer Kampagne mit dem Titel „Gerechtigkeit für die Kurdinnen und Kurden” hebt die Initiative hervor, dass die Einstufung der PKK als terroristische Organisation als Rechtfertigung für Angriffe auf Kurdinnen und Kurden und als Kriegsgrund dient und dazu führt, dass „endemische Ungleichheiten übersehen und soziale Probleme nicht angegangen” werden. Unterstützung erfährt die Friedensinitiative von international bekannten Persönlichkeiten aus Politik, Zivilrecht, Kunst und Kultur, darunter die österreichische Schriftstellerin Elfriede Jelinek, die afghanische Frauenrechtsaktivistin Selay Ghaffar, der Hamburger Völkerrechtler Norman Paech und der slowenische Philosoph Slavoj Zizek (…) Für die Streichung der PKK von der Liste gibt es nicht nur überwältigende praktische, sondern auch rechtliche Gründe. Die PKK wurde 2002 auf Antrag des NATO-Mitglieds Türkei auf die Terrorliste gesetzt. Das höchste Gericht der EU, der Gerichtshof in Luxemburg, entschied 2018
, dass die PKK zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf die EU-Terrorliste gesetzt wurde. Neben Verfahrensfehlern bezieht sich das Urteil auch auf den Friedensaufruf von Abdullah Öcalan im Jahr 2013. Als die Gültigkeit der Terrorismuseinstufung vor den belgischen Gerichten geprüft wurde, wurde im Jahr 2020 festgestellt, dass die PKK rechtlich nicht als terroristische Organisation angesehen werden sollte, da sie eine Partei in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt ist, wodurch sie dem Kriegsrecht und nicht dem Strafrecht unterliegt. (…) Außerdem wurde die neue Situation der PKK im Nahen Osten bei der Auflistung nicht berücksichtigt: Weder der vorübergehende Friedens- und Verhandlungsprozess zwischen der PKK/kurdischen Seite und der türkischen Regierung in den Jahren 2013-2015, noch die neue Rolle der Kurdinnen und Kurden im Nahen Osten – zum Beispiel im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) – wurden in Rechnung gezogen…“ Meldung vom 5. November 2021 bei Civaka Azad
mit ErstunterzeichnerInnen
- Siehe den Aufruf zur bundesweiten Demo “ 28 Jahre PKK-Verbot sind 28 zu viel!“ am 8. Novemner 2021 bei PKK-Verbot aufheben!

- Siehe den Aufruf zur bundesweiten Demo “ 28 Jahre PKK-Verbot sind 28 zu viel!“ am 8. Novemner 2021 bei PKK-Verbot aufheben!
- „Brüssel: PKK ist keine Terrororganisation mehr, sondern Kriegspartei“ von Elke Dangeleit am 29. Januar 2020 bei telepolis
dazu unter anderem: „… Der Kassationshof ist das oberste Gericht Belgiens und damit die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Der Generalstaatsanwalt beim Brüsseler Kassationshof hatte bereits vor zwei Wochen eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Während die erste oder zweite Entscheidung des Kassationshofs rechtlich nicht bindend ist, ist das jetzige dritte Urteil unumstößlich und für alle Parteien verbindlich. Schon im September 2017 urteilte das Brüsseler Berufungsgericht, wie der europa.blog schreibt, „dass es in der Türkei einen bewaffneten Konflikt gibt und dass die PKK Konfliktpartei in diesem innertürkischen bewaffneten Konflikt ist. Die Entscheidung hält fest, dass die PKK keine Bürger*innen terrorisiert, sondern für die Rechte der Kurden kämpft. Bürger und Bürgerinnen sind, so das Berufungsgericht, nicht Ziel der PKK, selbst wenn es bei Angriffen auf militärische Ziele auch zivile Opfer gibt. Folglich, so das Berufungsgericht, könne die PKK nicht als Terrororganisation eingestuft und vermutliche Mitglieder der PKK auch nicht als Terroristen verklagt werden.“ Zudem hätte die PKK die Genfer Konventionen anerkannt. Damit verpflichtet sich die PKK, die Regelungen des humanitären Völkerrechts anzuerkennen. Das beinhaltet unter anderem den menschlichen Umgang mit Gefangenen. Das Gleiche gilt übrigens auch für die türkische Regierung, die ebenfalls die Genfer Konventionen anerkannt haben… Im November 2018 kam das EU-Gericht zu dem Schluss, dass die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden sei. „Das EU-Gericht erklärte“, so die Tagesschau, „die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Nach Ansicht des Gerichts hat der Rat der Mitgliedstaaten in notwendigen Verordnungen und Beschlüssen nicht hinreichend begründet, warum er die PKK auf der Liste führt.“ Es bekräftigte zudem, die Listung der PKK als Terrororganisation sei geopolitischen Interessen geschuldet…“
- „„Das belgische PKK-Urteil muss sich in der EU durchsetzen““ am 30. Januar 2020 bei der ANF
berichtet von einer Pressekonferenz zu dem Urteil: „… Auf der Konferenz im europäischen Presseclub äußerten sich zunächst der sozialdemokratische EP-Abgeordnete Andreas Schieder, Nikolaj Villiumsen (GUE) und François Alfonsi von der Grünen-Fraktion. Villiumsen erklärte, dass die Gerichtsentscheidung Konsequenzen haben müsse. Er verwies auf die Unterdrückung der Opposition in der Türkei, insbesondere der HDP, durch das AKP-Regime, die mit Terrorismusvorwürfen begründet werde. Auch für den Einmarsch in Syrien sei das „Terrorismus-Argument“ herangezogen worden. Das Problem lasse sich jedoch nicht mit Gewalt lösen, sagte Villiumsen und rief die türkische Regierung und die PKK zu Verhandlungen über eine politische Lösung auf. Andreas Schieder erklärte, es gehe bei dem Problem nicht um Terrorismus, sondern um die Rechte einer Bevölkerungsgruppe. Für kulturelle, politische und ökonomische Rechte zu kämpfen, sei legitim. Anschließend ergriff wieder Villiumsen das Wort und sagte, die Listung der PKK als Terrororganisation sei ein Fehler der EU, der eine Lösung der kurdischen Frage verhindere. Das belgische Urteil könne dazu beitragen, einen politischen Prozess zu starten. Auf die Frage von ANF, wie die Erklärung des belgischen Außenministers Philippe Goffin zu dem Urteil zu bewerten sei, erklärte Villiumsen, es handele sich um eine sehr unglückliche Äußerung. Goffin hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass sich die Einstellung der belgischen Regierung durch das Gerichtsurteil nicht ändere, die PKK gelte weiterhin als terroristische Vereinigung. Villiumsen kündigte an, das Urteil auch im Europaparlament zu thematisieren…“
Siehe zur PKK im LabourNet Germany:
Für die folgsame Verfolgung der PKK in Deutschland siehe viele viele Beiträge in der Rubrik Interventionen » Kampf um Grundrechte » allgemeine Grundrechte » Terrorismusbekämpfung und Grundrechte, darunter z.B.:
- Februar 2020: Kurdische Protestmärsche in mehreren europäischen Ländern unter starken Polizeiprovokationen. Welche Erdogan-Freunde waren da wohl wieder einmal die „Aktivsten“?
- Dezember 2019: Erneuter Polizeiüberfall auf kurdische Organisationen in Münster und Osnabrück: Das PKK-Verbot muss weg
- [1. Dezember 2018 Berlin] Bundesweite Demonstration „Gemeinsam gegen Polizeigesetze, PKK-Verbot und Nationalismus – Der Wunsch nach Freiheit lässt sich nicht verbieten“
- August 2018: [Broschüre] Neuerscheinung zum einem der größten politischen (Schau)Prozesse der BRD – gegen eine Partei, die (in Deutschland) nicht verboten ist
- Juni 2017: Schauprozess wegen PKK Mitgliedschaft. Nicht in Istanbul, sondern in Hamburg. In Freiburg werden „nur“ Fahnen verboten