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[14. Juni 2018] Die größte Geschäftsmesse der Welt wird in Russland eröffnet
Manche sagen immer noch, es sei Fußball: Aber vor dem ersten Anpfiff werden bereits Rekordabschlüsse vermeldet, die deutlich über jenen der Hannover-Messe und ähnlicher Veranstaltungen liegen. Andere meinen sogar, die WM könne „völkerverbindend“ wirken – bis zur nächsten Niederlage, wenn man „denen“ nicht aggressiv genug entgegen getreten ist (was im übrigen 1934 erstmals Thema war, als Mussolinis Mannen gewannen) … Mussten die Spieler 1954 noch um jeden Preis so tun, als ob sie elf Freunde wären (als ob irgendjemand die „Pfälzer Mafia“ hätte leiden können), so sind sie heute rituell verpflichtet, sich als Geschäftsleute zu zeigen (der nächste Entwicklungsschritt des Bankkontos), die den jeweiligen nationalen Werten verpflichtet sind. Heißt: Solange Gündogan und Özil sich nicht mit Lagerkommandant Seehofer fotografieren lassen, wird ihnen nicht vergeben, der Missachtung deutscher Werte wegen. Keine Sau denkt daran, Saudi Arabien zu boykottieren, dafür versucht noch die letzte Reporter-Niete sich als Saubermann zu profilieren, wenn im Zuge der Abschaffung der Stehplätze auch Feuerwerk verboten ist. Und dazu ein bisschen Russland-Bashing (aus berechtigten, aber woanders auch existierenden Gründen – keinesfalls aber wegen Anarchistenjagd und Kosaken-Einsatz) macht den Weg zum Chef-Kommentator frei. Die zentralasiatischen Bauarbeiter, die diesmal für die Stadien bluten mussten, haben nun wieder Zeit zu überlegen, wie sie russischen nationalistischen Banden entkommen können. Die Zeit haben weltweit hunderttausende Beschäftigte von Clubs und Verbänden nicht, denn die nächste Saison ruft bereits, samt unbezahlter Überstunden. Was den Titel betrifft, halten wir es ausnahmsweise mit dem kleineren Übel: „Oh, wie schön ist Panama!“ – die kleinste Oase des Steuerbetrugs hat immerhin die Größte an der Teilnahme gehindert. Unsere aktuelle Materialsammlung als Erinnerungshilfe zur 21. FIFA WM in Schlaglichtern – inklusive eines Blicks jenseits der russischen Grenzen, auf einen Nebenschauplatz und auf digitale Geschäftspraktiken
Der Glaube ans Recht versetzt keine Berge. Die Anrufung des BVerfG zum Beamtenstreikverbot war ein Fehler!
„Es ist seit langem bekannt: Es gibt in Deutschland kein gesetzliches Streikverbot für Beamte. Und dennoch wurde es von den höchsten deutschen Gerichten immer wieder „behauptet“. Es sei Teil der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, die nach Art. 33 GG bei der Ausgestaltung „Berücksichtigung“ finden müßten. So die „herrschende Meinung“, der übrigens Wolfgang Däubler schon 1971 entgegen trat. (…) Doch das BVerfG und das Bundesverwaltungsgericht hatten bislang nie einen Hehl daraus gemacht, daß sie gewillt sind, im Wege der „Rechtsschöpfung“ ( d.h. am Gesetz vorbei ) den angeblich „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ entgegen der Rechtspraxis der meisten Mitgliedsstaaten der EU weiter verfassungsrechtliche Geltung zu verschaffen und mit ihrer Hilfe sogar ein Grundrecht für einen großen Teil der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aufzuheben. In seinem jetzt ergangenen Urteil vom 12.6.2018 (2 BvR 646/15) führt das BVerfG laut eigener Pressemitteilung aus, die „Beschränkung von Art. 9 III GG“ sei kompensiert durch die bloßen Anhörungsrechte (!) der Gewerkschaften bei der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen und das „beamtenrechtliche Alimentationsprinzip“ (!), also durch allenfalls ständestaatliche und vordemokratische Strukturen des Beamtenrechts. Damit wird das Verhältnis von Verfassungsrecht und einfachem Gesetzesrecht auf den Kopf gestellt: Vermeintliche Prinzipien des Beamtenrechts heben ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht auf. Das ist – mit Verlaub – s e l b s t Verfassungsbruch. (…) Anstatt durch die eigene PRAXIS und durch systematische Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen für das Streikrecht einzutreten – so wie wir es aus der Emmely-Kampagne kennen – wurde es einigen wenigen Juristen überlassen, den vermeintlichen Rechtszustand durch das BVerfG selbst zu zementieren. D a s ist die Art, in der in diesem Land immer noch der „Kampf ums Recht“ geführt wird. Juristisch, mit juristischen Mitteln und d u r c h Juristen. S o aber kann er nicht gewonnen werden. Auch und gerade nicht beim Kampf gegen die Legende vom Streikverbot für Beamte.“ Kommentar von Rolf Geffken vom 12.6.2018 – wir danken!
Erklärung der Tarifkommission der Vivantes Service GmbH (VSG) zur derzeitigen Medienberichterstattung über die Boni- und Sonderzahlungen für Führungskräfte im Vivantes Konzern im Zusammenhang mit der laufenden Tarifauseinandersetzung in der VSG.
„Im Laufe der bereits über zweijährigen Verhandlungen um einen Tarifvertrag im Vivantes Tochterunternehmen, Vivantes Service GmbH, wurde uns stets von den Geschäftsführer*innen, vom politischen Gesellschafter (Finanzsenator Kollatz-Ahnen SPD), Arbeitgeber- und Gesellschaftervertreter*innen (egal welcher Partei) im Aufsichtsrat und selbst von unserer ver.di Verhandlungsführung erklärt, dass der zu verhandelnde Tarifvertrag in der VSG den Vivantes Konzern nicht in eine finanzielle Schieflage bringen darf. Vorab, auch wir sind an solch einem Liquiditätsproblem unseres Arbeitgebers nicht interessiert. Daher hat die Tarifkommission während der Verhandlung ihre ursprüngliche Forderung nach dem Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) unserer Gewerkschaft ver.di um 10% gesenkt. Nach den Veröffentlichungen in den Medien fragen wir und unsere Mitglieder uns nun, wieso eigentlich? (…) Die Tarifkommission der VSG stellt klar, dass für uns nur der Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes (schon vom Namen her) als der einzig marktübliche Tarif im öffentlichen Dienst gelten muss. An diesem Ziel halten die ver.di Mitglieder der VSG weiterhin unbeirrt fest. Das von ihrer TK unterschrieben Eckpunktepapier kann für uns nur ein Etappenziel auf dem Weg zum TVÖD sein, denn es beseitigt nicht die Lohnungleichheit unserer Mitglieder. Auch wenn sich gerade alle Entscheider*innen aus dem Senat, der Geschäftsführungen und ver.di auf die Schultern klopfen und sich dieses Eckpunktepapier als ihren Sieg an die Brust heften. Niemand anderes als die Gewerkschaftsmitglieder der VSG haben sich dieses Ergebnis erstritten, denn dieses vorläufige Verhandlungsergebnis war von niemanden dieser Entscheider*innen so gewollt. Sie alle wollten uns zu einem minderwertigen Tarifvertrag überreden, welchen unsere Gewerkschaft üblicherweise in unserer Branche aushandelt. Der Streik war nur ein Warmup, auf unserem Weg zum TVÖD 100%, den wir weiterverfolgen werden…“ Die Erklärung vom 10.06.2018 auf der Unterstützungsseite
Unterzeichnen könnt Ihr indem Ihr eine kurze Email an: wir-unterstuetzen-die-vsg@mail.de sendet
25. Interventionen » Wirtschaftspolitische Gegenwehr: Krisen und der alltägliche Kapitalismus » Alltagswiderstand und Commons » Commons und Recht auf Stadt
AKTUELL BEI LABOURNET.TV: Entlassene Deliveroo Fahrer_innen gründen Kooperative in Barcelona
„Im Mai 2017 begannen sich die Fahrer von Deliveroo, Glovo und UberEats in Spanien zu organisieren, um Streiks und Proteste im ganzen Land zu veranstalten. In Barcelona haben sie die RidersXDerechos Kampagne (Riders4Rights) ins Leben gerufen, um bessere Bedingungen und grundlegende Schutzmaßnahmen, wie das Recht auf einen Mindestlohn, zu fordern. Die Unternehmen reagierten, indem sie viele Fahrer für ihre gewerkschaftlichen Aktivitäten entließen. Jetzt nehmen sie die Dinge selbst in die Hand und gründen eine eigene kooperative Liefer-App „Mensakas“…“ Video bei labournet.tv (spanisch mit dt. UT |1 min | 2018)
Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch
The meeting point for all left-wing trade unionists, both waged and unwaged
Le point de rencontres de tous les militants syndicaux progressistes, qu`ils aient ou non un emploi