Solidarität mit einem Kollegen von der BVG, Opfer des Outsoucing!

Dossier

Solidarität gefragt! (LabourNet Germany)„„Lothar Kurt arbeitete ab 31. Juli 2000 zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH als Fahrer, erst als Busfahrer, später auch als Zugfahrer. Im Dezember 2014 wechselte er zu den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG AöR). Die BT Berlin Transport GmbH wurde vor der Jahrtausendwende als Tochter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR, wobei AöR die Abkürzung für „Anstalt öffentlichen Rechts“ ist) gegründet und ist zu 100% Eigentum der BVG. Nach dem Wechsel zur BVG erlitt der Kollege Lothar Kurth einen Augeninfarkt und wurde dadurch unverschuldet fahrdienstunfähig. Er verlor nicht nur die Sehfähigkeit auf einem Auge, sondern auch monatlich 280 € seines bisherigen Lohnes; er kann nicht mehr als Fahrer eingesetzt werden; so bekommt er nicht mehr den Lohn eines Fahrers, sondern nur noch den Lohn eines Bahnhofbetreuers. Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte er unstreitig einen Anspruch aus Tarifvertrag (TV-N Berlin) auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, ist streitig, ob er diesen Anspruch aus Tarifvertrag hat. Nach unserer Auslegung des Tarifvertrages hat Lothar Kurth einen Anspruch auf einen Entgeltausgleich. Nach der Auslegung der BVG nicht. Egal wie der Prozess ausgeht, unstreitig ist: Dieser Konflikt ist darauf zurückzuführen, dass Lothar Kurth zwar von 2000 an als Fahrer bei der BVG eingesetzt wurde, aber bis 2014 nicht mit der ‚Mutter’ BVG, sondern nur mit der ‚Tochter’ BT Berlin Transport GmbH einen Arbeitsvertrag hatte. Damit ist dieser Prozess ein anschauliches Beispiel, wohin Vergabe von vormals betriebinternen Tätigkeiten der Mutter an eine Billigtochter führt…“ Aufruf und Hintergründe vom 11. Juni 2018 von Benedikt Hopmann (Rechtsanwalt) bei Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht externer Link, siehe auch:

  • Unterstützt von BVG-Kollegen: Busfahrer zieht wegen Lohneinbußen vor Arbeitsgericht. Klage abgewiesen. Kampf geht weiter New
    “Am gestrigen Mittwoch wurde vor dem Berliner Arbeitsgericht verhandelt, ob es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn ein Beschäftigter bei gleicher Arbeit weniger verdient. Geklagt hatte der 61-jährige Lothar Erich Kurth, der 18 Jahre als Busfahrer arbeitete. Krankheitsbedingt kann er nur noch als Bahnhofbetreuer eingesetzt werden, was mit Lohneinbußen verbunden ist. „Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte Kurth einen Anspruch laut Tarifvertrag (TV-N Berlin) auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, wurde ihm dieser Anspruch verweigert“, erklärte der auf Arbeitsrecht spezialisierte Jurist Benedikt Hopmann gegenüber der taz. Obwohl das Arbeitsgericht die Klage abwies, denken sowohl Hopmann als auch sein Mandant nicht ans Aufgeben. Sie überlegen juristische Schritte, sehen aber vor allem die Politik in der Pflicht…“ Bericht vom 06.12.2018 von und bei Peter Nowak externer Link
  • 05.12.2018 um 09:00 Uhr: BAGA ruft zur Solidarität und Unterstützung eines BVG Kollegen vor dem Arbeitsgericht auf 
    “Wann: 05.12.2018 um 09:00 Uhr Wo: Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin. die Verhandlung ist im Raum 337 Wir möchten auf den folgenden Prozess aufmerksam machen: Lothar Kurth ./. BVG Arbeitsgericht Berlin. (…) Lothar Kurt arbeitete ab 31. Juli 2000 zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH als Fahrer, erst als Busfahrer, später auch als Zugfahrer. Im Dezember 2014 wechselte er zu den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG AöR). Die BT Berlin Transport GmbH wurde vor der Jahrtausendwende als Tochter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR, wobei AöR die Abkürzung für „Anstalt öffentlichen Rechts“ ist) gegründet und ist zu 100% Eigentum der BVG. Nach dem Wechsel zur BVG erlitt der Kollege Lothar Kurth einen Augeninfarkt und wurde dadurch unverschuldet fahrdienstunfähig. Er verlor nicht nur die Sehfähigkeit auf einem Auge, sondern auch monatlich 280 € seines bisherigen Lohnes; er kann nicht mehr als Fahrer eingesetzt werden; so bekommt er nicht mehr den Lohn eines Fahrers, sondern nur noch den Lohn eines Bahnhofbetreuers. Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte er unstreitig einen Anspruch aus Tarifvertrag (TV-N Berlin) auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, ist streitig, ob er diesen Anspruch aus Tarifvertrag hat. Nach unserer Auslegung des Tarifvertrages hat Lothar Kurth einen Anspruch auf einen Entgeltausgleich. Nach der Auslegung der BVG nicht…“ Aus der e-Mail von Benedikt Hopmann(Rechtsanwalt) und Berliner Aktion gegen Arbeitsunrecht vom 02.12.2018
  • Anlässlich des Prozesses von Lothar Kurt ./. BVG (Arbeitsgericht Berlin Az.: 56 Ca 100/18) wird eine kleine Kundgebung vor dem Prozess stattfinden. Streikende Studierende und BVGler*innen werden erwartet. Kommt zahlreich: Magdeburger Platz // Mittwoch 13. Juni, 10:30 Uhr, Prozessbeginn um 11 Uhr im Raum 513, Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10758 Berlin
  • Siehe auch: Spaltung der Fahrer und Fahrerinnen
    Aktuell streiken in Brasilien LKW-Fahrer und Fahrerinnen. Sie haben im ganzen Land etwa 1000 Straßenblockaden errichtet. Ganz so weit ist es beim Blick auf die Berliner Verkehrsbetriebe nicht. Doch Gründe für Arbeitsniederlegungen gibt es auch für Fahrer und Fahrerinnen von Bus und U-Bahn. Das liegt auch an politischen Rahmenbedingungen. Das zeigt der Fall von Lothar-Erich Kurth. Kurth erinnert aus Anlass eines Prozesses in Berlin – im Gespräch mit Radio Corax – an die Spaltung der Beschäftigten..“ Interview bei Radio Corax vom 28. Mai 2018 externer Link Audio Datei
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133323
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