Sperrmüll für die Armen: Hartz-IV-Bezieher dürfen ihre Wohnung nur mit minderwertiger Einrichtung ausstatten. Sozialkaufhäuser profitieren
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Von 409 Euro muss ein alleinstehender Hartz-IV-Bezieher jeden Monat alles außer der Miete zahlen: Essen, Strom, Fahrkosten, Telefon, Kleidung, Reparaturen im Haushalt und vieles mehr. Das Sparen fängt bereits beim Gründen eines eigenen Haushalts an. Zwar müssen Jobcenter ihren Klienten zusätzliche Mittel für die Ersteinrichtung der Wohnung gewähren. Doch ein Fall aus dem bayrischen Schwabach zeigt nicht nur, dass von diesen Minisummen mehr als Sperrmüll praktisch nicht zu bekommen ist. Auch die Geschäfte der Sozialkaufhäuser blühen im Zuge der staatlichen Armutsverwaltung…“ Artikel von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 18. November 2017 weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Von 409 Euro muss ein alleinstehender Hartz-IV-Bezieher jeden Monat alles außer der Miete zahlen: Essen, Strom, Fahrkosten, Telefon, Kleidung, Reparaturen im Haushalt und vieles mehr. Das Sparen fängt bereits beim Gründen weiterlesen »

Expertin Werena Rosenke spricht im Interview von Nadja Erb bei der Frankfurter Rundschau vom 14. November 2017 über Strategien gegen Wohnungslosigkeit, die angespannte Lage auch auf dem Land und die verheerenden Folgen der Hartz-IV-Gesetze. Frage: „Das heißt, die meisten Wohnungslosen fallen gar nicht auf?“ Werena Rosenke: „Genau, sie versuchen so unauffällig wie möglich zu bleiben, sich normal zu kleiden, um eben nicht als wohnungslos identifizierbar zu sein. So können sie sich sicherer fühlen und sich im öffentlichen Raum unangetastet aufhalten. (…) Es gibt keine offizielle Statistik, aber wir wissen beispielsweise, dass die Mehrheit der erwachsenen Wohnungslosen männlich ist, der Frauenanteil in den vergangen Jahren aber gestiegen ist, auf zuletzt 25 bis 27 Prozent. Wir beobachten außerdem, dass der Anteil der unter 25-Jährigen in den letzten zehn Jahren zugenommen hat auf inzwischen etwa ein Fünftel. In dieser Altersgruppe ist der Frauenanteil deutlich höher. (…) Alle Forschungen zeigen: Hauptursache ist immer der angespannte Wohnungsmarkt, und nicht etwa die Arbeitslosenquote. Preiswerter Wohnraum ist in Deutschland in den letzten Jahren sukzessive weniger geworden. Zum einen, weil für Sozialwohnungen die befristete Bindung abgelaufen ist und sie dem freien Markt zugefallen sind. Zum anderen weil seit der Jahrtausendwende große öffentliche Wohnungsbestände privatisiert worden sind, weil man gesagt hat, der Markt regelt das von alleine…“ weiterlesen »
Expertin Werena Rosenke spricht im Interview von Nadja Erb bei der Frankfurter Rundschau vom 14. November 2017 externer Link über Strategien gegen Wohnungslosigkeit, die angespannte Lage auch auf dem Land und die verheerenden Folgen der Hartz-IV-Gesetze. Frage: "Das weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Vor den Sozialgerichten wird immer wieder darum gestritten, ob im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II die Kosten für die Wohnung nicht nur in „angemessener“, sondern in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Das Sozialgesetzbuch beschränkt die Erstattung auf „angemessene“ Aufwendungen. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, dass diese Begrenzung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Der Gesetzgeber muss keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Wohnungskosten vorsehen. Die Regelung ist auch ausreichend klar und verständlich. Damit hat der Gesetzgeber seiner aus der Verfassung herzuleitenden Pflicht genügt, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen….“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 96/2017 vom 14. November 2017 zum Beschluss 1 BvR 617/14 vom 10. Oktober 2017 und unser Kommentar weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Vor den Sozialgerichten wird immer wieder darum gestritten, ob im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II die Kosten für die Wohnung nicht nur in „angemessener“, sondern in tatsächlicher Höhe übernommen werden. weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Mitten im Immobilienboom werden Hartz-IV-Empfänger aus Wohnungen gedrängt, die den Kommunen zu teuer sind. Viele geraten in existenzielle Nöte. Wie gerecht ist der Sozialstaat noch? Zwei Betroffene erzählen. (…) Das Fürsorgesystem, das auf dem Prüfstand steht, funktioniert im Kern wie folgt: Die sogenannten Bedarfsgemeinschaften – also die Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger – bekommen von den Jobcentern Geld, um ihre Miete und ihre kalten Betriebskosten zu zahlen. Rund ein Drittel der Kosten trägt der Bund, etwa zwei Drittel die Kommunen. Der Sozialstaat zahlt aber nur bis zu einer gewissen Obergrenze. Diese variiert nach Größe des Haushalts – und nach Wohnort: Denn wie viel Geld angemessen ist, legt jede Kommune selbst fest. Mit der Obergrenze gibt es schon lange Probleme. Laut Bundesagentur für Arbeit lagen in den vergangenen Jahren stets rund ein Fünftel der Bedarfsgemeinschaften über ihr – im April 2017 zum Beispiel rund 590.000 der ungefähr 3,1 Millionen Haushalte. (…) „Die klammen Kommunen setzen die Obergrenzen oft zu niedrig an“, sagt der Sozialwissenschaftler Stefan Sell von der Hochschule Koblenz. „Schon in normalen Zeiten decken sie kaum die wirklichen Mieten und Betriebskosten ab.“ (…) Derzeit sind keine normalen Zeiten. Der Immobilienmarkt boomt wie seit Jahrzehnten nicht. Laut Sell löst das im Sozialstaat eine bedenkliche Kettenreaktion aus: Die Mieten steigen – was immer mehr Bedarfsgemeinschaften über die Obergrenze drückt. Die Betroffenen können ihre Kosten meist nicht senken, weil es kaum noch günstigen Wohnraum gibt. Am Ende kürzt der Staat den sozial Schwachen die Zuwendungen – und die geraten teils in existenzielle Nöte… „ Artikel von Stefan Schultz vom 1. November 2017 beim Spiegel online weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Mitten im Immobilienboom werden Hartz-IV-Empfänger aus Wohnungen gedrängt, die den Kommunen zu teuer sind. Viele geraten in existenzielle Nöte. Wie gerecht ist der Sozialstaat noch? Zwei Betroffene erzählen. (...) Das Fürsorgesystem, weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben. (…) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert einen effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Die Fachgerichte müssen vorläufigen Rechtsschutz gewähren, wenn Antragstellern sonst eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung ihrer Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann. Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Erfolgs in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Entscheidung zurückgestellt werden. Die Fachgerichte dürfen den Anspruch auf Durchsetzung des materiellen Rechts nicht dadurch unzumutbar verkürzen, dass sie Verfahrensrecht übermäßig streng handhaben. Diese Anforderungen gelten auch im sozialrechtlichen Eilrechtsschutz…“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 72/2017 vom 22. August 2017 zum Beschluss 1 BvR 1910/12 vom 1. August 2017 und ein Kommentar weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen weiterlesen »

Keine Profite mit der Miete: Bundesweite Aktionswoche gegen steigende Mieten und VerdrängungDanach lebten im Dezember 2016 bundesweit knapp 16.400 Familien in behelfsmäßigen Unterkünften. Das waren fast vier Mal so viele wie fünf Jahre zuvor. Und es werden immer mehr. Vom August bis zum Dezember des vergangenen Jahres mussten die Behörden fast 3.700 wohnungslos gewordene Familien in Notquartieren unterbringen. Betroffen sind auch Geflüchtete“ – aus dem Beitrag „Geförderte Verdrängung“ von Susan Bonath am 04. August 2017 in der jungen welt, worin in bezug auf die Profiteure, am Beispiel Berlin, unter anderem festgehalten wird: „Pro Kopf und Monat berappte das Land Berlin zuletzt rund 620 Euro, für jede Bedarfsgemeinschaft gingen im Mittel 1.116 Euro an Betreiber von Unterkünften. Zum Vergleich: Für einen Einpersonenhaushalt hat Berlin die Mietobergrenze auf 448 Euro festgelegt“. weiterlesen »
Keine Profite mit der Miete: Bundesweite Aktionswoche gegen steigende Mieten und VerdrängungDanach lebten im Dezember 2016 bundesweit knapp 16.400 Familien in behelfsmäßigen Unterkünften. Das waren fast vier Mal so viele wie fünf Jahre zuvor. Und es werden immer mehr. Vom August bis weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Zahl der Hartz-IV-Haushalte, deren Miete über dem offiziellen Richtwert liegt, ist in Berlin in den vergangenen drei Jahren um 80 Prozent gestiegen. Ein Umzug ist selten möglich, bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Die Folge: Immer mehr Betroffene zahlen die Mehrkosten aus eigener Tasche und verschulden sich. (…) Das liegt an den steigenden Mieten. Und an den Tücken der Gesetzgebung. Um die Ausgaben zu begrenzen, haben die Länder einen Richtwert für angemessene Mietkosten festgelegt. Überschreitet die Wohnungs-Miete diesen Wert, dann wird es kritisch: Dann müssen Hartz-IV-Bezieher immer häufiger einen Teil der Miete selber tragen. „Da es keine reale Umzugs-Alternative gibt, bleiben die Leute in ihren Wohnungen und bezahlen den Rest aus ihrer Regelleistung. Das heißt de facto, dass ihnen dann eben nicht mehr 409, sondern vielleicht nur noch 350 Euro zur Verfügung stehen. Wir haben Leute, die zahlen bis zu 120 Euro aus ihrer Regelleistung jeden Monat an ihren Vermieter. Spätestens dann ist der Weg in die Mietschuldenfalle vorprogrammiert.“…“ Beitrag von Gerhard Schröder vom 3. August 2017 beim Deutschlandfunk mit Manuskript (Audiolänge: ca. 6:00 Min., abrufbar bis 9. Februar 2018) weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Zahl der Hartz-IV-Haushalte, deren Miete über dem offiziellen Richtwert liegt, ist in Berlin in den vergangenen drei Jahren um 80 Prozent gestiegen. Ein Umzug ist selten möglich, bezahlbarer Wohnraum ist knapp. weiterlesen »

Bündnis „AufRecht bestehen“ „… Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Der Erwerbslosenverein regt eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen. (…) Für die juristische Durchsetzung der Stundungsansprüche vor Ort ist eine solche Kampagne auf die Unterstützung von Erwerbsloseninitiativen, Beratungsstellen, Anwältinnen und Anwälte angewiesen, die die Verfahren voranbringen. Um den politischen Druck zu erzeugen, brauchen wir eine bundesweite Vernetzung und eine erweiterte Unterstützung durch Verbände und Organisationen. Allerdings können wir hier auf bestehende Strukturen zurückgreifen, wenn genug Mitstreiter*innen und potentielle Aktivist*innen unsere Einschätzung teilen. Die Unterstützung der Leistungsberechtigten kann durch bestehende Beratungsstrukturen geleistet werden und würde unter Nutzung dieser Handlungshilfe und der Textvorlagen für diese kaum Mehrarbeit bedeuten. Für die politische Vernetzung und Konfrontation einer neuen Bundesregierung mit unserer Forderung bliebe genug Zeit, das Bündnis „AufRecht bestehen“ zu reaktivieren und ggf. wieder zu erweitern. Wir halten das „bescheidene“ Ziel „Aufrechnungstopp für Wohnraumbeschaffungsdarlehen“ für durchsetzbar und ein Erfolg würde uns allen gut tun. Wir freuen uns über Rückmeldungen und rufen zur Unterstützung des Aufrufes auf…“ Aufruf von und bei Tacheles e.V. vom 6. Juni 2016 mit der Bitte zur Unterstützung des Aufrufes bei info@tacheles-sozialhile.de, LabourNet Germany ist natürlich dabei! weiterlesen »
Bündnis „AufRecht bestehen“ "... Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Der Erwerbslosenverein regt eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen weiterlesen »

„… Wer seine Arbeit verloren hat, dem ist die Sicherung der Wohnung oft der letzte Halt, vor allem bei noch nicht abgezahltem Wohneigentum. Fragen zu Kosten von Unterkunft und Heizung bei Bezug von Alg II sind daher besonders drängend. Der Streit um Unterkunftskosten macht einen Großteil der Sozialgerichtsklagen aus. Der Leitfaden gibt auf neuestem Gesetzesstand eine umfassende Übersicht der aktuellen Rechtsprechung. Fallbezogen – und unter Berücksichtigung von Miet-, Familien-, Zwangsvollstreckungs- und dem neuen Satzungsrecht – werden zu den vielen ungeklärten Problemen Lösungen und Berechnungsvorschläge geboten. Der Leitfaden gibt so Orientierung in einem sehr komplizierten Rechtsgebiet…“ Verlagsmitteilung mit Bestellmöglichkeit der 4. Auflage (Stand Januar 2017) des TuWas-Leitfadens beim Fachhochschulverlag 472 Seiten, Preis: 23,00 Euro weiterlesen »
"... Wer seine Arbeit verloren hat, dem ist die Sicherung der Wohnung oft der letzte Halt, vor allem bei noch nicht abgezahltem Wohneigentum. Fragen zu Kosten von Unterkunft und Heizung bei Bezug von Alg II sind daher besonders drängend. Der Streit um Unterkunftskosten macht einen Großteil der Sozialgerichtsklagen aus. Der weiterlesen »

Fotomontage von Kristian Stemmler - wir danken!„In der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe übernimmt der jeweilige Leistungsträger die Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen sind. Die Kommunen können in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Angemessenheitsgrenzen festlegen. Das Bundessozialgericht (BSG) verlangt für solche Angemessenheitsgrenzen, dass die Kommune ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“ aufstellt. Die Kommunen erfüllen die Anforderungen des BSG teilweise nicht, beispielsweise im Hinblick auf die zu verwendenden Datengrundlagen oder Berechnungsmethoden. Dadurch kommt es zu zahlreichen Klagen von Leistungsbeziehern auf Übernahme höherer Kosten für Unterkunft und Heizung. Das BMAS hat daher im Einvernehmen mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II das Institut für Wohnen und Umwelt in Darmstadt beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, das die Grundlagen für die Bemessung angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung erforscht und geeignete Verfahren für die Umsetzung vorschlägt. Das nun vorliegende Gutachten enthält neben einer Darstellung der aktuellen Rechtslage und Praxis sowie der bestehenden Probleme insbesondere detaillierte Vorschläge für verschiedene Verfahren zur Bemessung angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung. Außerdem werden in dem Gutachten drei verschiedene Wege diskutiert, wie eine rechtliche Festlegung eines oder mehrerer der vorgeschlagenen Verfahren erfolgen kann. Als Möglichkeiten werden die bundeseinheitliche Festlegung von Angemessenheitsgrenzen einerseits und der vollständigen Verbleib dieser Aufgabe bei den Kommunen andrerseits sowie gesetzgeberische Handlungsoptionen zwischen diesen beiden Extremen aufgezeigt…“ BMAS-Pressemitteilung vom Januar 2017 und weitere Infos weiterlesen »
Fotomontage von Kristian Stemmler - wir danken!"In der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe übernimmt der jeweilige Leistungsträger die Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen sind. Die Kommunen können in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Angemessenheitsgrenzen festlegen. Das Bundessozialgericht weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Hartz-IV-Haushalte kommen mit dem zugewiesenen Geld für Wohnkosten nicht aus. Im Durchschnitt zahlen sie 16 Euro drauf, denn die Richtwerte für Miet-, Betriebs- und Heizkosten gehen an der Realität vorbei. (…) Im Juli brachten die Betroffenen insgesamt 48 Millionen Euro aus ihrem Regelsatz auf, um die Differenz zwischen den tatsächlichen und den von den Jobcentern übernommenen Wohnkosten zu schultern. Laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ist das Zuzahlen zu Wohnkosten, die die Richtwerte überschreiten, die Regel…“ Beitrag vom 8. Dezember 2016 von und bei O-Ton Arbeitsmarkt und das Beispiel Wuppertal: Jobcenter Wuppertal /Sozialamt Wuppertal zahlen rechtswidrig zu geringe Mieten – in vier Jahren über 15 Mio. €! weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Hartz-IV-Haushalte kommen mit dem zugewiesenen Geld für Wohnkosten nicht aus. Im Durchschnitt zahlen sie 16 Euro drauf, denn die Richtwerte für Miet-, Betriebs- und Heizkosten gehen an der Realität vorbei. (...) weiterlesen »

„Keine Schonung für das langjährige Familienzuhause. (…) Familien, die Sozialleistungen nach Hartz IV beziehen und ein Haus besitzen, müssen ihr Eigenheim aufgeben, sofern es nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Das Eigenheim sei als verwertbares Vermögen zu werten, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 4 AS 4/16 R)…“ Beitrag vom 12. Oktober 2016 beim Spiegel online. Siehe dazu u.a.: Kommentar von Norbert Hermann vom 13.10.2016 weiterlesen »
Fotomontage von Kristian Stemmler - wir danken!"Keine Schonung für das langjährige Familienzuhause. (...) Familien, die Sozialleistungen nach Hartz IV beziehen und ein Haus besitzen, müssen ihr Eigenheim aufgeben, sofern es nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Das Eigenheim sei weiterlesen »

Basta Berlin: Nach der Besetzung ist vor der Besetzung!
Wohnen und Hartz IV: Jobcenter verweigert die Kaution? Basta Erwerbsloseninitiative!!Am 25.7. besuchten wir das Jobcenter (Berlin-Mitte) mit 40 Menschen und forderten eine Stellungnahme der Jobcenterleitung zu den unhaltbaren Zuständen. Wir beobachteten in letzter Zeit verstärkt, das Menschen in unserem Stadtteil ein Umzug vielfach erschwert oder unmöglich gemacht wird, ein Stadtteil der durch seine zentrale Lage und die in der Vergangenheit bestehenden günstigen Mieten einem enormen Aufwertungsschub erlebt. (…) Mit unserer Aktion war das Jobcenter sichtlich überfordert. (…) Da das Jobcenter uns nun bereits kennt, möchten wir alle Menschen ermuntern, zu uns in die Beratung zu kommen, gemeinsam können wir uns zum Jobcenter begleiten. (…) Wenn ihr erlebt, dass das Jobcenter euch keine Mietkaution zahlt obwohl diese vom Vermieter verlangt wird, kommt bei uns vorbei, wir dokumentieren diese Praxis und konfrontieren das Jobcenter.“ Beitrag von und bei BASTA! Erwerbsloseninitiative Berlin vom 13. September 2016 weiterlesen »
Wohnen und Hartz IV: Jobcenter verweigert die Kaution? Basta Erwerbsloseninitiative!!"Am 25.7. besuchten wir das Jobcenter (Berlin-Mitte) mit 40 Menschen und forderten eine Stellungnahme der Jobcenterleitung zu den unhaltbaren Zuständen. Wir beobachteten in letzter Zeit verstärkt, das Menschen in unserem Stadtteil ein Umzug weiterlesen »

[25.07.2016] Aktion von Berliner Erwerbslosenaktivisten: Aktenkundig mit Brüllallacke
Aktion Fabienne„… Mitglieder der Berliner Erwerbsloseninitiative »Basta« besetzten am Montag für zwei Stunden das Jobcenter Mitte im Berliner Ortsteil Wedding. Während die Aktion von den wartenden Erwerbslosen teilweise mit Zustimmung aufgenommen wurde, erstattete die Jobcenterverwaltung Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. (…) Für ein solches Engagement kann die Fallmanagerin nicht unbedingt auf Unterstützung durch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zählen, in der Mitarbeiter der Jobcenter organisiert sind. Unter der Überschrift »Gefährdete Staatsdiener« war in der Zeitschrift Verdi Publik ein Artikel erschienen, der eher auf Repression als auf Solidarität mit renitenten Erwerbslosen setzt. Beklagt wird, dass die Gewalt gegen Beschäftigte im Jobcenter zugenommen habe. Positiv wird über Forderungen von Personalräten der Jobcenter berichtet, künftig nicht nur psychische Gewalt, sondern auch Brüllattacken aktenkundig zu machen. »Beides sind schließlich Straftatbestände«, heißt es in dem Text. Die Gewaltverhältnisse in Jobcentern, die »Basta« und »Tacheles« dokumentieren, kommen in dem Artikel hingegen nicht vor. Der Vorsitzende der Personalräte der Jobcenter, Uwe Lehmensiek, sieht immerhin die Not vieler Menschen, die sich mit Hartz IV herumschlagen müssen – um dann zu schreiben: »Wenn Menschen uns beleidigen und bedrohen, müssen ihnen Grenzen aufgezeigt werden.« Einen anderen Weg geht die französische Basisgewerkschaft SUD, die Jobcentermitarbeiter unterstützt, die sich weigern, Erwerbslose zu sanktionieren. Dazu gehörte Fabienne Brutus, die 2008 erklärte: »Unsere Aufgabe ist es vor allem, den Arbeitsuchenden zu helfen, eine Beschäftigung zu finden, und das erwarten die Arbeitsuchenden von uns. Aber es gibt einfach keine Arbeit für alle.«“ Bericht von Peter Nowak bei Jungle World vom 28. Juli 2016. Siehe zur Aktion die Erklärungen von Basta! und Videos weiterlesen »
Aktion Fabienne"... Mitglieder der Berliner Erwerbsloseninitiative »Basta« besetzten am Montag für zwei Stunden das Jobcenter Mitte im Berliner Ortsteil Wedding. Während die Aktion von den wartenden Erwerbslosen teilweise mit Zustimmung aufgenommen wurde, erstattete die Jobcenterverwaltung Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. (...) Für ein solches Engagement weiterlesen »

Infografik: Dürfen Jobcenter bei 100%-Sanktionen die Miete kürzen?Es ist schon seit Jahren geltendes Gesetz, daß bei Vollsanktionen die Miete gekürzt wird. Auch, wenn man über 25 Jahre alt ist. Dennoch taucht die Frage immer wieder auf: Kann das Jobcenter nun bei Sanktionen die Miete kürzen, oder nicht? (…) Warum ist es so schwer, diesen relativ simplen Fakt zu kommunizieren: Bei 100%-Sanktionen fällt auch die Miete weg (…) Schön, es steht im Gesetz, aber gibt es keine weiteren Belege?…“ Informativer Beitrag samt übersichtlicher Grafik vom 23. Mai 2016 von und bei Christel T.’s Blog weiterlesen »
Infografik: Dürfen Jobcenter bei 100%-Sanktionen die Miete kürzen?"Es ist schon seit Jahren geltendes Gesetz, daß bei Vollsanktionen die Miete gekürzt wird. Auch, wenn man über 25 Jahre alt ist. Dennoch taucht die Frage immer wieder auf: Kann das Jobcenter nun bei Sanktionen die weiterlesen »

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