Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Mehrere Kläger aus den Städten Remscheid und Solingen sowie dem Rhein-Kreis Neuss waren mit ihren Klagen gegen Mietkürzungen der Jobcenter vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfolgreich. Die beklagten Jobcenter waren der Ansicht, dass die Mietkosten der Kläger unangemessen hoch seien und übernahmen deshalb nur einen Teil der tatsächlichen Mietkosten. Dagegen wandten sich die Kläger. Die Mietobergrenzen seien angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage zu niedrig bemessen. Die Jobcenter traten dem entgegen. Zur Bestimmung der angemessenen Miete habe eine Drittfirma im Auftrag der Jobcenter Konzepte entwickelt, mit denen nach anerkannten mathematisch-statistischen Methoden Mietobergrenzen ermittelt worden seien. Die 29. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf urteilte zu Gunsten der Kläger. Die von den Jobcentern genutzten Konzepte seien nicht schlüssig. Die streitigen Konzepte würden im Grundsatz davon ausgehen, dass der gesamte Wohnungsmarkt durch eine repräsentative Mietdatenerhebung dargestellt werde. Für Leistungsbezieher sei dann das einfache Wohnungsmarktsegment angemessen. In den hier strittigen Konzepten seien nach Ansicht der 29. Kammer jedoch keine repräsentativen Daten erhoben worden. In allen streitigen Konzepten seien überproportional viele Daten aus dem SGB II-Leistungsbezug und von großen Vermietern wie etwa Wohnungsbaugenossenschaften eingeflossen. Die Datenbasis repräsentiere daher nicht den gesamten Wohnungsmarkt, sondern enthalte besonders viele Daten aus dem einfachen und mittleren Segment…“ Pressemitteilung des Justizportals Nordrhein-Westfalen vom 2. Oktober 2019 zu den Urteilen des SG Düsseldorf (alle noch nicht rechtskräftig) weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Mehrere Kläger aus den Städten Remscheid und Solingen sowie dem Rhein-Kreis Neuss waren mit ihren Klagen gegen Mietkürzungen der Jobcenter vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfolgreich. Die beklagten Jobcenter waren der Ansicht, weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Immer wieder haben Hartz IV-Bezieher mit Vorurteilen zum kämpfen. Eine Tatsache, die ihnen häufig ihren ohnehin schon harten Alltag zusätzlich erschwert. Vor allem die Suche nach bezahlbarem Wohnraum stellt eine große Herausforderung für Betroffene dar. (…) Die Situation auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich immer mehr zu. Vor allem in Großstädten wird bezahlbarer Wohnraum immer seltener. Selbst gut verdienende Menschen warten häufig monatelang auf eine Bleibe. Wenn es für „normal“ arbeitende Menschen schon eine Herausforderung darstellt, lässt sich die enorm schwere Situation für Leistungsbezieher nur erahnen…“ Beitrag vom 16. April 2019 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Immer wieder haben Hartz IV-Bezieher mit Vorurteilen zum kämpfen. Eine Tatsache, die ihnen häufig ihren ohnehin schon harten Alltag zusätzlich erschwert. Vor allem die Suche nach bezahlbarem Wohnraum stellt eine große weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Die Stromkosten vieler Haushalte in der Grundsicherung und Sozialhilfe sind oft höher, als die gezahlten Pauschalen. Mit der Folge, dass sie in Zahlungsrückstände geraten und sogar Stromsperren in Kauf nehmen müssen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. macht Vorschläge für eine alternative Bemessung der Kosten für Haushaltsenergie und die dezentrale Warmwasserbereitung. (…) Der Deutsche Verein schlägt deshalb vor, nicht mehr nur bundesdurchschnittliche Kosten, sondern den Stromverbrauch der Haushalte zum Ausgangspunkt der Bemessung des Bedarfs an Haushaltsenergie zu machen. Dabei geht es nicht darum, dass die Jobcenter und Sozialämter einfach alle anfallenden Stromkosten übernehmen sollten. Vielmehr soll auf Grundlage der tatsächlichen Stromverbräuche ein realistischer durchschnittlicher Verbrauchswert ermittelt und nach Haushaltsgrößen differenziert werden. Diese Durchschnittswerte könnten dann mit den regional z. T. deutlich unterschiedlichen Preisen für die Berechnung der anzuerkennenden Stromkosten zugrunde gelegt werden. Der „Stromspiegel für Deutschland“ ist ein Modell dafür, wie ein solcher mittlerer Verbrauch realistisch ermittelt werden kann...“ Pressemitteilung vom 10.04.2019 von und bei Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Stromkosten vieler Haushalte in der Grundsicherung und Sozialhilfe sind oft höher, als die gezahlten Pauschalen. Mit der Folge, dass sie in Zahlungsrückstände geraten und sogar Stromsperren in Kauf nehmen müssen. Der weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Für viele Hartz-IV-Empfänger ist bezahlbarer Wohnraum schwer zu finden. Ein Jobcenter greift deshalb zu einer drastischen Maßnahme. Ein Jobcenter gibt Hartz-IV-Empfängern offenbar den Tipp, sich bei der Wohnungssuche auf einem Campingplatz zu melden. Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet, gebe es in Westerburg in Rheinland-Pfalz nur wenig bezahlbaren Wohnraum für Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Der Beitrag zeigt zum Teil erbärmliche Zustände auf dem Campingplatz: Es gibt keine Heizung, kein fließendes Wasser.Damit Hartz-IV-Empfänger nicht auf der Straße landen, werden sie von der Arge (ARbeitsGEmeinschaft) zu dem nur wenige Kilometer von Westerburg entfernten Campingplatz geschickt, um dort in einem Wohnwagen zu leben. 30 Dauermieter leben dort bereits, etwa ein Drittel von ihnen sind auf Hartz IV angewiesen. Auch viele Rentner leben hier, häufig beziehen sie Rente und Grundsicherung zusammen. Nachfragen unserer Redaktion beim Jobcenter zu dem Fall lassen Fragen offen. (…) Der Campingwagen ist mit einer normalen Wohnung nicht zu vergleichen: Im Wohnwagen gibt es kein fließendes Wasser, keine richtige Heizung. Wie viele Menschen aufgrund der Wohnungsnot in Städten dauerhaft auf Campingplätzen leben, ist nicht bekannt. Die Zahl der Obdachlosen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe hatten 2017 etwa 860.000 Menschen in Deutschland keine Wohnung. (…) Darüber hinaus gibt es heute etwa 60 Prozent weniger Sozialwohnungen als noch vor 20 Jahren – vor allem für Hartz-IV-Empfänger ist die Zahl besorgniserregend. Sie sind auf Sozialwohnungen angewiesen…“ Beitrag von Benjamin Köhler vom 21. März 2019 bei der Berliner Morgenpost online , der Beitrag bezieht sich auf den Bericht „Abgeschoben mit Hartz IV – Wohnen auf dem Campingplatz“ von Manka Heise bei Frontal21 ZDF vom 19. März 2019 (Videolänge: 6 Min., verfügbar bis zum 19. März 2020) weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Für viele Hartz-IV-Empfänger ist bezahlbarer Wohnraum schwer zu finden. Ein Jobcenter greift deshalb zu einer drastischen Maßnahme. Ein Jobcenter gibt Hartz-IV-Empfängern offenbar den Tipp, sich bei der Wohnungssuche auf einem Campingplatz weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Eine Mieterhöhung flattert ins Haus. Die künftig zu zahlende Summe liegt weit über jener, die das Jobcenter erlaubt. Das Amt fordert die Familie auf, innerhalb eines halben Jahres die Kosten zu senken, durch Untervermietung oder Umzug. Tausende sind jährlich davon betroffen. Das stellt sie zunehmend vor ein Problem: Es gibt keine menschenwürdigen Unterkünfte zu den Sätzen, die sich das Amt vorstellt. Wer nichts findet, muss die Mehrkosten von seinem knapp bemessenen Regelsatz berappen. Das können 50 Euro sein oder sogar 200. Bereits im Jahr 2017 mussten 588.000 leistungsberechtigte Haushalte, knapp jeder Fünfte, im Schnitt 80 Euro für die Miete zuzahlen, wie das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im vergangenen Sommer auf Anfrage der Linksfraktion eingeräumt hatte. Auf ihren Antrag wird der Sozialausschuss im Bundestag nun am 18. März öffentlich Experten dazu anhören. (…) Das Problem mit den unterdeckten Wohnkosten ist so alt wie Hartz IV. Das BMAS gibt auch vor zu handeln. Eine »Unterarbeitsgruppe der Sozialministerkonferenz« soll Vorschläge für neue Regelungen erarbeiten – und zwar seit Ende 2016. Damals hatte das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den bereits eingeführten Hartz-IV-Verschärfungen ein Gutachten herausgegeben. Darin kommt es zu dem Ergebnis, dass »bei einer Vielzahl von Grundsicherungsträgern keine sachgerechte Tatsachenfeststellung bezüglich der Angemessenheit der Miete vorgenommen wurde«. Darüber hinaus seien die Obergrenzen vielfach intransparent berechnet und unzureichend an den Neuvertragsmieten orientiert. Ob überhaupt entsprechender Wohnraum vorhanden ist, prüften viele Jobcenter kaum oder gar nicht, heißt es darin weiter. Geändert hat sich seither nichts…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 9. März 2019 weiterlesen »
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Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„… Man sollte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Grundsicherungssystem nicht nur Arbeitslose bzw. Langzeitarbeitslose absichern soll, die immer im Zentrum der „Hartz IV-Debatten“ stehen. Die bilden sogar nur mit mehr als 1,4 Mio. Menschen eine Minderheit der insgesamt 5,9 Mio. Menschen, die in „Bedarfsgemeinschaften“ leben (müssen). Und auch die vieldiskutierten 424 Euro für einen Alleinstehenden pro Monat sind nur ein Teil der Hartz IV-Leistungen. Als zweite wichtige Säule der Grundsicherung ist die Übernahme der „angemessenen“ Wohnkosten für die Leistungsbezieher zu nennen. (…) Und nun gibt es vom Bundessozialgericht (BSG) Neues in dieser Frage zu berichten (…) »Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien. Denn bislang können die zuständigen Landkreise ausgehend von Durchschnittsmieten in der Region teils selbst berechnen, was sie als „angemessenes“ Niveau zugrunde legen.« Dagegen spricht ja auch erst einmal nichts, denn natürlich sind die Mietkostenverhältnisse in Sachsen-Anhalt andere als in München oder Köln. »Doch müssen die Kreise ihr Vorgehen bei der Berechnung gut begründen, wenn sie unter den Richtwerten liegen, die sich aus dem Wohngeldgesetz ergeben. Das haben die beklagten Jobcenter nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht ausreichend getan. Teils mangle es, so die Richter, an einer „rechtfertigenden sachlichen Herleitung“.« In den beklagten Landkreisen müssen nun die angemessenen Wohnkostenbeträge neu berechnet werden. Außerdem haben die Entscheidungen in den konkreten Fällen handfeste Auswirkungen: Die Betroffenen können nun mit Nachzahlungen rechnen, die teilweise bis ins Jahr 2012 zurückreichen. Die Bundesagentur berichtete im Oktober 2018 von mehr als 30.000 Klageverfahren zu verweigerten Wohnkosten…“ Beitrag von Stefan Sell vom 1. Februar 2019 bei Aktuelle Sozialpolitik weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"...  Man sollte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Grundsicherungssystem nicht nur Arbeitslose bzw. Langzeitarbeitslose absichern soll, die immer im Zentrum der „Hartz IV-Debatten“ stehen. Die bilden sogar nur mit weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„… Mit einem unzulässigen Trick verhinderten viele Landkreise bislang Umzüge in teurere Wohnlagen, wie aus mehreren verkündeten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervorgeht. Es verwarf die Berechnung „angemessener Mietkosten“ für mehrere Landkreise in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt (Az: B 14 AS 41/18 R und weitere). (…) In den nun entschiedenen Fällen hatten die Jobcenter jeweils den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ausgewiesen. Nach dem Konzept einer Hamburger Beraterfirma wurde der Landkreis aber in mehrere „Wohnungsmarkttypen“ unterschiedlicher Wohnlagen unterteilt, für die unterschiedliche Obergrenzen für eine „angemessene“ Wohnung galten. (…) Wie nun das BSG entschied, müssen aber in einem Vergleichsraum immer dieselben Obergrenzen für eine „angemessene“ Wohnung gelten. Unterscheiden sich die Verhältnisse bestimmter Bereiche deutlich vom restlichen Kreisgebiet, müssen diese einen eigenen Vergleichsraum bilden. Ein Jobcenter könne durchaus für mehrere Vergleichsräume zuständig sein, betonten die Kasseler Richter. Ein Vergleichsraum müsse „einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich“ bilden, insbesondere auch bezüglich der Verkehrsinfrastruktur. Die Bildung sozialer Brennpunkte müssten die Jobcenter möglichst vermeiden…“ Meldung vom 31. Januar 2019 bei ntv online, siehe dazu auch am 1.2. bei gegen-hartz.de: Urteil: Gibt es bald höhere Wohnkostenzuschüsse vom Jobcenter? weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"... Mit einem unzulässigen Trick verhinderten viele Landkreise bislang Umzüge in teurere Wohnlagen, wie aus mehreren verkündeten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervorgeht. Es verwarf die Berechnung "angemessener Mietkosten" für weiterlesen »

Bündnis „AufRecht bestehen“: Menschenwürdig und bezahlbar wohnen für Alle
Bündnis „AufRecht bestehen“Egal ob regulär oder prekär beschäftigt, erwerbslos oder solo-selbstständig, jung oder alt, eingesessen oder zugewandert: Wohnen ist Menschenrecht für Alle! (Siehe dazu unser Flugblatt, auch zum Bestellen.) In vielen Städten ist der Wohnungsmarkt „angespannt“, sind günstige, halbwegs vernünftige Wohnungen kaum noch zu finden. Dort haben die allermeisten Mieter*innen prinzipiell gleiche Interessen – nicht obwohl, sondern weil sie um knappen Wohnraum konkurrieren (müssen). Spezielle Probleme und daraus resultierende Sonder-Interessen bestehen natürlich im Hartz-IV-Bezug. Das haben wir im Positionspapier zusammengefasst. Das Papier ist vor allem dazu gedacht, dass Erwerbsloseninitiativen und Hartz-IV-Betroffene sich in örtliche sowie überregionale Mieter*innenbündnisse einbringen können und sollen.“ Mitteilung von „AufRecht bestehen“ – Bundesweites Bündnis von Arbeitsloseninitiativen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden bei KOS weiterlesen »
Bündnis „AufRecht bestehen“"Egal ob regulär oder prekär beschäftigt, erwerbslos oder solo-selbstständig, jung oder alt, eingesessen oder zugewandert: Wohnen ist Menschenrecht für Alle! (Siehe dazu unser Flugblatt externer Link weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Im August 2018 erhielten über drei Millionen Haushalte in Deutschland Hartz-IV-Leistungen zur Deckung ihrer Wohnkosten. Denn für Haushalte im Hartz-IV-Bezug übernehmen die Jobcenter Miete, Betriebs- und Heizkosten, die so genannten Kosten der Unterkunft (KdU). Das allerdings nur bis zu einer „angemessenen“ Obergrenze, die von der jeweiligen Kommune in Orientierung an günstigen Mieten des örtlichen Mietspiegels bestimmt wird. (…) Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen aber, dass die Obergrenze für angemessene Wohnkosten an der Lebensrealität vieler Hartz-IV-Empfänger vorbeigeht und gleichzeitig zu erheblichen Einsparungen auf der Seite der Jobcenter führt: Von Januar bis Dezember 2017 summierte sich die Lücke zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Kosten der Unterkunft aller in Deutschland lebenden Hartz-IV-Empfänger auf knapp 627 Millionen Euro. Verglichen mit dem Vorjahr ist die Unterdeckung der tatsächlichen Wohnkosten um rund 25 Millionen Euro gestiegen, obwohl insgesamt weniger Haushalte Hartz IV bezogen…“ Beitrag von Lena Becher vom 18. Dezember 2018 bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Im August 2018 erhielten über drei Millionen Haushalte in Deutschland Hartz-IV-Leistungen zur Deckung ihrer Wohnkosten. Denn für Haushalte im Hartz-IV-Bezug übernehmen die Jobcenter Miete, Betriebs- und Heizkosten, die so genannten Kosten weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Hartz-IV-Empfängern in Deutschland werden einem Zeitungsbericht zufolge immer höhere Wohnkosten anerkannt. Die laufenden anerkannten Wohnkosten ohne Betriebskosten und Heizung stiegen seit 2011 um gut 25 Prozent von 4,79 Euro auf 6,10 Euro pro Quadratmeter im vergangenen Jahr, wie aus der Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, über die das »RedaktionsNetzwerk Deutschland« (Dienstag) berichtete. Die größten Steigerungen gab es demnach in Städten wie Reutlingen, München und Nürnberg. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Bedarfsgemeinschaft sank zwischen 2011 und 2017 von 63,30 auf 61,27 Quadratmeter, wie es weiter hieß. Die durchschnittlichen monatlichen Unterkunftskosten stiegen dagegen von gut 915 Millionen Euro im August 2011 auf 1,02 Milliarden Euro im August 2017. Die Entwicklung sei bemerkenswert, da in diesem Zeitraum die Zahl der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit anerkannten Kosten der Unterkunft um rund 200.000 auf 3,07 Millionen gesunken sei, hieß es…“ Agenturmeldung vom 06.11.2018 beim ND online weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Hartz-IV-Empfängern in Deutschland werden einem Zeitungsbericht zufolge immer höhere Wohnkosten anerkannt. Die laufenden anerkannten Wohnkosten ohne Betriebskosten und Heizung stiegen seit 2011 um gut 25 Prozent von 4,79 Euro auf 6,10 weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Wenn über „Hartz IV“, also die Grundsicherung nach SGB II, diskutiert wird, dann stehen meistens die Regelleistungen im Mittelpunkt, also der Geldbetrag, mit dem Hartz IV-Empfänger ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen- für einen alleinstehenden Leistungsbezieher sind das 416 Euro im Jahr 2018. Aber da gibt es noch eine zweite ganz wichtige Säule des Grundsicherungssystems: Bedarfe für Unterkunft und Heizung, so ist der hier relevante § 22 SGB II überschrieben. (…) Und auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der KdU-Prfoblematik beschäftigt. (…) »Der Gesetzgeber muss keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Wohnungskosten vorsehen. Die Regelung ist auch ausreichend klar und verständlich. Damit hat der Gesetzgeber seiner aus der Verfassung herzuleitenden Pflicht genügt, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.« Aber es lohnt sich, hier genauer hinzuschauen. Denn es geht insgesamt um drei Entscheidungen, von denen eine bislang unbemerkt geblieben ist, weil sie nicht veröffentlicht wurde. Harald Thomé hat das gemacht und in dem Artikel »Die unbekannte dritte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II« veröffentlicht. (…) Und der Schlussfolgerung von Thomé ist leider zu folgen: » Im „Hartz-IV-Urteil“ hat das Gericht vollmundig versprochen: „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (BVerfG, 9.2.2010, 1 BvL 1/09 Rn 137) Wenn die Leistungsberechtigten dann aber die Einlösung dieses Versprechens verlangen, will das Bundesverfassungsgericht nichts mehr davon wissen, behilft sich mit hässlichen Winkelzügen und hofft, dass es keiner merkt.«. (…) Und auch in anderen sozialpolitisch hoch relevanten Feldern muss man eine mehr als defensive Linie des Verfassungsgerichts im Vergleich zu den wegweisenden Entscheidungen früherer Zeiten diagnostizieren: In der Familienpolitik und in der Pflege. Und immer stärker hat man in jüngerer Zeit den Eindruck, dass die Richter in Karlsruhe irgendwie keine Lust mehr haben, sich aktiv zu positionieren“ Beitrag von Stefan Sell vom 6. September 2018 bei der Aktuellen Sozialpolitik weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Wenn über „Hartz IV“, also die Grundsicherung nach SGB II, diskutiert wird, dann stehen meistens die Regelleistungen im Mittelpunkt, also der Geldbetrag, mit dem Hartz IV-Empfänger ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen- für weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Bochum Prekär erklärt, wie das rot-grün regierte Bochum zukünftig ca. 2 Mio Euro bei den Mietkostenübernahmen für Bedarfsgemeinschafdten weniger ausgeben will: »Auch in Bochum ist Wohnraum knapper und teurer geworden. Trotzdem hat der “Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales” weder Geld noch Mühe gescheut, die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in den Rechtskreisen Hartz IV, Grundsicherung und Weitere abzusenken. In seiner Sitzung vom 24.01.2018 hat er die (wissenschaftlich unzureichenden) Erhebungen und Ausführungen der Verwaltung zum Anlass genommen, sich von einer Berücksichtigung des NRW-Betriebskostenspiegels zu verabschieden und die anzuerkennenden Betriebskosten in allen Bedarfsgemeinschaft-Größen (ausser “Singles” und fünfköpfige Bedarfsgemeinschaften) abzusenken. Fraglich bleibt auch, ob der Rückgriff auf EMPIRICA-Daten verlässlich die Verfügbarkeit von Wohnungen am Wohnungsmarkt wiedergeben kann. Es ergeben sich folgende neuen Richtwerte (…) Da fraglich bleiben muss, ob diese Sätze einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird Betroffenen geraten, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Adressen sind hier zu finden. Im Jahr 2016 wurden bundesweit 594 Mio. Euro Wohnkosten nicht von den Jobcentern übernommen. In Bochum dürfte der Betrag bei 2 Millionen Euro jährlich liegen, die von den Betroffen aus dem kargen Regelsatz abgeknappst werden müssen. Dazu hat das Bündnis “AufRecht bestehen” eine Kampagne gestartet: Wohnen ist Menschenrecht für alle! Auch Diakonie und Caritas werden aktiv: Diakonie-Caritas-Kampagne: Jeder Mensch braucht ein Zuhause ...“ Kommentar von Bochum Prekär vom 18.02.18 bei bo-alternativ weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Bochum Prekär erklärt, wie das rot-grün regierte Bochum zukünftig ca. 2 Mio Euro bei den Mietkostenübernahmen für Bedarfsgemeinschafdten weniger ausgeben will: »Auch in Bochum ist Wohnraum knapper und teurer geworden. Trotzdem weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Wie aus Unterlagen hervor geht, die der Sozialrechtler Harald Thomé auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, bereitet die ASMK Arbeitsgruppe der Bundesländer im Geheimen gravierende Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen der Unterkunftskosten vor. Die Forderungen, die dort von den Kommunen formuliert wurden, jagen jedem einen Schauer des Entsetzens über den Rücken, der auf ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist. Gefordert wird ganz konkret, der Gesetzgeber soll klare Vorgaben zur Datenerhebung und Berechnung der Angemessenheit der Unterkunftskosten machen, den Kommunen aber in Form einer Ausnahmeregelung freistellen, sich nicht an diese Vorgaben halten zu müssen. Und der Gesetzgeber soll verhindern, dass die von den Kommunen festgelegten Angemessenheitsgrenzen gerichtlich überprüft und angefochten werden dürfen. D.h. die Kommunen fordern einen rechtsfreien Raum für die Angemessenheit der Unterkunftskosten. Damit würde nicht nur die bisher unzulässige Berechnungspraxis der Kommunen nach Haushaltslage legitimiert, sowie die Rechtsprechung des BSG zu menschenwürdigem Wohnen sozial Bedürftiger ad absurdum geführt. Auch das verfassungsmäßige Grundrecht auf Wohnen würde mit dem geforderten Klageverbot faktisch abgeschafft…“ Meldung vom 17. Februar 2018 bei gegen-Hartz.de, siehe wichtige Daten dazu weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Wie aus Unterlagen hervor geht, die der Sozialrechtler Harald Thomé auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, bereitet die ASMK Arbeitsgruppe der Bundesländer im Geheimen gravierende Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen der Unterkunftskosten weiterlesen »

Bündnis „AufRecht bestehen“„„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, …“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25) (…) Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und Sozialverbände betonen seit langem, dass die Regelbedarfe zu niedrig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 in Bezug auf langlebige Konsumgüter, Strom und Mobilität Nachbesserungen gefordert. Auch Sanktionen stehen in der Kritik, mit „Straf“-Kürzungen zwischen 10% und 100% das sozialstaatlich garantierte Existenzminimum zu unterlaufen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ob Sanktionen überhaupt zulässig sind, wird noch dieses Jahr erwartet. Unterfinanzierte Wohnungen, aufgezwungene Umzüge und die normale Nutzung von Haushaltsenergie für Kochen, Duschen, Waschen usw. haben in vielen Fällen dieselbe Wirkung wie Sanktionen: Sie führen zum Teil zur dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums. (…) Das Bündnis AufRecht bestehen* fordert daher die neue Bundesregierung auf, die Sicherung der Unterkunftskosten von Menschen, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, endlich bedarfsdeckend und menschenwürdig auszugestalten…“ Beitrag vom Bündnis „AufRecht bestehen“ vom 23. Januar 2018 bei Tacheles, dort auch das Flugblatt „Wohnen ist Menschenrecht für alle!“ weiterlesen »
Bündnis „AufRecht bestehen“"„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, …“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25) (...) Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und Sozialverbände betonen seit langem, weiterlesen »

Aktion Fabienne„Immer mehr Menschen in Deutschland sind wohnungslos. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren es vergangenes Jahr 860.000. Bis 2018 sollen es bereits 1,2 Millionen sein. (…) Einer Studie der Humboldt-Universität zufolge sind in Berlin die Jobcenter neben den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die „Motoren von Verdrängungen und Zwangsräumungen“ – und das sind in Berlin immerhin 5000 bis 7000 pro Jahr. Die Jobcenter seien dafür verantwortlich, weil sie arbeitslosen Bedürftigen Gelder zu spät oder auf falsche Konten zahlten oder Bewilligungen ganz verweigerten. Die Beiträge der Jobcenter für Mieten würden sich zudem nicht an die realen Mietsteigerungen anpassen, sodass die Betroffenen irgendwann nicht mehr zahlen könnten…“ Beitrag von Ulrich Wockelmann vom 27. November 2017 beim HuffPost-Gastautorennetzwerk mit kurzem Video , siehe dazu auch die Fallstudie von Laura Berner, Andrej Holm und Inga Jensen „Zwangsräumung und die Krise des Hilfesystems“ weiterlesen »
Aktion Fabienne"Immer mehr Menschen in Deutschland sind wohnungslos. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren es vergangenes Jahr 860.000. Bis 2018 sollen es bereits 1,2 Millionen sein. (...) Einer Studie der Humboldt-Universität zufolge sind in Berlin die Jobcenter neben den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die "Motoren von weiterlesen »

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