Facebook: "Freunde" in und als Gefahr„… Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks „Like“-Button mit verantwortlich sind. Deshalb müssen sie die die Nutzer darüber informieren und eventuell deren Zustimmung dazu einholen – und zwar bevor die Website benutzt wird. (…) Der Like-Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wurde oder der Nutzer einen Facebook-Account hat. Die Richter in Luxemburg befassen sich mit dem „Like“-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Online-Modehändler „Fashion ID“ der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, die Verwendung des Like-Buttons verstoße gegen Datenschutzrecht – und reichte 2015 eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID ein. Der EuGH argumentiert nun, die Einbindung des Buttons erlaube es Fashion ID, die Werbung für ihre Produkte zu optimieren, indem diese bei Facebook sichtbarer gemacht werde. Das sei ein wirtschaftlicher Vorteil, für den Fashion ID „zumindest stillschweigend“ der Erhebung personenbezogener Daten der Website-Besucher zugestimmt habe. Für die Datenverarbeitung, die Facebook nach der Übermittlung der Daten vornimmt, sei die Website aber nicht verantwortlich. Denn Fashion ID entscheide nicht über Zwecke und Mittel dieser Vorgänge. Außerdem bestätigte der EuGH das Klagerecht deutscher Verbraucherverbände in Datenschutz-Fragen auf europäischer Ebene auch nach der damals geltenden alten europäischen Richtlinie. Die seit Mai 2018 greifende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht das Klagerecht für Verbände bereits ausdrücklich vor…“ Beitrag von Axel Kannenberg vom 29. Juli 2019 bei heise online weiterlesen »
Facebook: "Freunde" in und als Gefahr"... Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks "Like"-Button mit verantwortlich sind. Deshalb müssen sie die die Nutzer weiterlesen »

EuGH entscheidet über Zensurheberrecht: Nur enge Ausnahmen für die Pressefreiheit
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„Urheberrecht kann Pressefreiheit schlagen. (…) Ist ein Dokument urheberrechtlich geschützt, darf es nur in Ausnahmesituationen von der Presse veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Sache der sogenannten Afghanistan-Papiere geurteilt. Die Recherche-Redaktion der Funke Mediengruppe hatte im Jahr 2012 etwa 5.000 Seiten aus militärischen Lageberichten über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ins Internet gestellt. Diese „Unterrichtungen des Parlaments“ zeigen, dass die Lage der Bundeswehr in Afghanistan von 2005 bis 2012 prekärer war als von der Bundesregierung zuvor berichtet. Nach einer Klage des Bundesverteidigungsministeriums und einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln mussten die Journalisten die Papiere wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts löschen. (…) Der EuGH hat dazu heute festgestellt, dass die Informationsfreiheit und Pressefreiheit in der Regel keine Ausnahmen von Urheberrechten zulassen. Im Klartext: Ist ein Werk tatsächlich urheberrechtlich geschützt, darf es meist – anders als im Fall der Afghanistan-Papiere – nur von der Urheberin selbst veröffentlicht und vervielfältigt werden. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Verwendung von Zitaten oder in der Berichterstattung der Presse über Tagesereignisse, wie der EuGH im Fall Spiegel Online gegen Volker Beck ebenfalls heute in einem liberaleren Tenor entschied. Bei solchen Ausnahmen bedarf es zur Veröffentlichung von Werken keine Zustimmung des Urhebers. Danach ist das Recht am geistigen Eigentum kein Supergrundrecht. Wann ein Ereignis aber als tagesaktuell einzustufen ist, ist oft strittig. (…) Die Frage, ob der Staat überhaupt Urheberrechte an Werken in Anspruch nehmen kann, wird vom EuGH in seiner Entscheidung nicht thematisiert. Das liegt an der schwachen Urheberrechtsrichtlinie der EU, die keine Ausnahme für steuerfinanzierte und staatliche Dokumente festlegt, deren Veröffentlichung ja eigentlich grundsätzlich im öffentlichen Interesse sein müssten. Damit könnte – je nach finalem Urteil des Bundesgerichtshofs – der Staat ermutigt werden, künftig häufiger das Urheberrecht als Mittel der Zensur zu verwenden. Neben dem Verteidigungsministerium nutzten auch das Innenministerium und das Bundesinstitut für Risikobewertung bereits das Urheberrecht, um die Veröffentlichung unliebsamer Berichte zu verhindern…“ Beitrag von Arne Semsrott vom 29. Juli 2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung"Urheberrecht kann Pressefreiheit schlagen. (...) Ist ein Dokument urheberrechtlich geschützt, darf es nur in Ausnahmesituationen von der Presse veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Sache der sogenannten Afghanistan-Papiere geurteilt. Die Recherche-Redaktion der Funke weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt„… Der Fall sorgte im September 2016 für Schlagzeilen: Der irakische Flüchtling Hussam Hussein wurde vor einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Moabit von Polizisten erschossen. Die Beamten hätten Angst um das Leben eines anderen Flüchtlings gehabt, den der 29-Jährige mit einem Messer bedroht habe, hieß es später in der Darstellung der Staatsanwaltschaft. Hussein hatte kurz zuvor erfahren, dass seine sechsjährige Tochter Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sei – durch einen anderen Flüchtling in der Unterkunft. Der Verdächtige war bereits von herbeigerufenen Polizeibeamten festgenommen worden. Mittlerweile ist er wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Nach der offiziellen Darstellung der Berliner Staatsanwaltschaft soll Hussam Hussein damals mit einem Messer bewaffnet auf den gefesselten Mann zugerannt sein, woraufhin drei Beamte das Feuer eröffneten. Eine Kugel traf Hussam Hussein tödlich in den Rücken. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte im Mai 2017 das Ermittlungsverfahren gegen die Schützen mit der Begründung ein, die Beamten hätten schießen müssen, um den Angriff gegen den anderen Flüchtling abwehren zu können. Nach neuen Recherchen ergeben sich nun erhebliche Zweifel an der Darstellung, dass der erschossene Hussam Hussein überhaupt bewaffnet war. Ein Zeuge, der den Polizeieinsatz beobachtet hat, sagt im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Kontraste: „Hussein hatte kein Messer, das schwöre ich, ich habe kein Messer gesehen und ich stand ja neben ihm. Niemand von uns hat ein Messer gesehen. Der hatte einfach keins.“ Mit dieser Aussage steht er nicht allein. Auch ein Polizeibeamter, der an dem Geschehen selbst beteiligt war, kritisiert die Einstellung des Verfahrens: „Meine Kollegen und ich glauben, nein, wir wissen, dass wir alle kein Messer gesehen haben. Aus unserer Sicht war der Mann nicht bewaffnet.“ Der Beamte gibt an, das Geschehen gut im Blick gehabt zu haben. Ein Messer in der Hand von Hussam Hussein hätte er demnach gar nicht übersehen können…“ – aus dem Bericht „Hatte Hussam Hussein etwa kein Messer in der Hand?“ am 29. Juli 2019 beim rbb über einen Vorgang, dessen Einstellung die Polizei gefordert hatte… Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag weiterlesen »
Stoppt Polizeigewalt„... Der Fall sorgte im September 2016 für Schlagzeilen: Der irakische Flüchtling Hussam Hussein wurde vor einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Moabit von Polizisten erschossen. Die Beamten hätten Angst um das Leben eines anderen Flüchtlings gehabt, den der 29-Jährige mit einem Messer bedroht weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt„… In Deutschland gibt es deutlich mehr Fälle widerrechtlicher Gewaltanwendung durch Polizisten, als offiziell bekannt ist. Das ergeben Forschungen an der Universität Bochum, über die der SPIEGEL und das ARD-Politikmagazin „Kontraste“ berichten. An der Uni Bochum arbeitet der Kriminologe Tobias Singelnstein an einer groß angelegten Studie zu Polizeigewalt in Deutschland. „Nach unseren bisherigen Befunden kann man davon ausgehen, dass das Dunkelfeld mehr als fünf Mal so groß ist wie das Hellfeld, das wir in der Statistik sehen“, sagte Singelnstein. Laut der amtlichen Statistik leiten die Staatsanwaltschaften jährlich mehr als 2000 Verfahren gegen Beamte ein. Strafrechtlich geahndet werden die Vorfälle aber selten: Weniger als zwei Prozent der Verfahren enden vor Gericht. Oft stehe das Wort der Bürger gegen das der Beamten, sagt Singelnstein, weshalb die Staatsanwaltschaft bei Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt selten Anklage erhebe. An der Bochumer Befragung beteiligten sich weit mehr als tausend Betroffene. Nach Angaben des Kriminologen haben sich bei den Wissenschaftlern aber auch Polizisten gemeldet, die davon berichteten, im Dienst Grenzen überschritten zu haben…“ – aus der Meldung „Hohe Dunkelziffer bei Polizeigewalt in Deutschland“ am 26. Juli 2019 bei Spiegel online – die nur eine von einer ganzen Reihe ähnlicher Meldungen aus den letzten Tagen ist, die sich nicht ohne Grund aktuell zusammenballen. Siehe dazu drei aktuelle Berichte über Polizeigewalt an verschiedenen Orten und einen Beitrag über mögliche Konsequenzen sowie einen Fernsehtipp für 29.7. weiterlesen »
Stoppt Polizeigewalt„... In Deutschland gibt es deutlich mehr Fälle widerrechtlicher Gewaltanwendung durch Polizisten, als offiziell bekannt ist. Das ergeben Forschungen an der Universität Bochum, über die der SPIEGEL und das ARD-Politikmagazin "Kontraste" berichten. An der Uni Bochum arbeitet der Kriminologe Tobias Singelnstein weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Haufenweise Papiere mit sensiblen Daten der Leistungsberechtigten entsorgte das Jobcenter Gütersloh im Papiermüll. Die Tonnen sind für alle einsehbar und zugänglich. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz. (…) Rausgekommen ist der unglaubliche Vorfall durch die ehemalige Bürgermeisterkandidatin Anke Knopp. Diese veröffentlichte Fotos von den Papieren und den Tonnen. “Das ist ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz”, empört sich Knopp. “Die Datenschutz-Grundverordnung wird mit Füßen getreten.” Zuvor wurde ihr von den Vorgängen berichtet. Einem Zeugen war im Vorbeigehen aufgefallen, dass eine blaue Tonne nicht ganz zu ging. Draufhin schaute der Zeuge nach und war entsetzt, was er darin vorfand: “Zahlreiche Blätter mit personenbezogen Daten konnte man einfach herausnehmen. Namen, Leistungen, Zahlen. Alles. Die Leistungsempfänger dürfte der Vorfall bis ins Mark erschrecken”, kritisiert Knopp. Damit überhaupt ein Hartz IV Antrag gestellt werden kann, müssen Antragsteller all ihre sensiblen Daten offenlegen. Dazu gehören Kontoauszüge, Medikamentenrechnungen, Mietkosten, Schulden, Einkünfte und vieles weitere mehr. Laut erhobener Daten leben derzeit in dem Einzugsgebiet etwa 19.000 Hartz IV Beziehende in Bedarfsgemeinschaften. War dies ein Einzelfall? Auf Nachfrage der regionalen Presse wurde kleinlaut der Vorfall bestätigt. Eigentlich habe man sogenannte Datenschutzcontainer, die extra von einer Firma entsorgt würden. Es sei ein Einzelfall, beschwört man, den man bedauere…“ Meldung vom 23. Juli 2019 bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016"Haufenweise Papiere mit sensiblen Daten der Leistungsberechtigten entsorgte das Jobcenter Gütersloh im Papiermüll. Die Tonnen sind für alle einsehbar und zugänglich. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz. (...) Rausgekommen ist der weiterlesen »

Frankreichs umkämpfte Arbeitsrechts-„Reform“ (Nuit debout): CGT-Plakat über PolizeigewaltAm frühen Morgen des 2. Juli 2019 drang die Polizei gewaltsam in eine Jugend-WG des Trägers Evin e.V. ein. Die Beamten traten Türen ein, zogen dort schlafende Jugendliche mit vorgehaltener Waffe aus den Betten und legten Sie in Handschellen. Bei keinem der Jugendlichen gab es einen Verdacht auf eine Straftat. Die Polizei wollte die Räume eines dort gemeldeten jungen Menschendurchsuchen, der bereits vor zwei Monatenin eine andere Jugendhilfeeinrichtung verlegt wordenwar. Der Flüchtlingsrat Berlin, der Bundesfachverband umF, ReachOut -Berlinund Evin e.V. fordern die Berliner Polizei, den Senator für Inneres und die Senatorin für Jugend auf, den Fall aufzuklären und sicherzustellen, dass bei Polizeieinsätzen in Jugendhilfeeinrichtungen unbeteiligte dort lebende junge Menschen vor rechtswidrigen und unverhältnismäßigen Maßnahmen geschützt werden.„Alle anwesenden Jugendlichen wurden von der Polizei wie Schwerkriminelle behandelt“,erklärt Andreas Meißnervon Evin e.V. „Durch den Polizeieinsatz wurden die Jugendlichen extrem verängstigt. Ob sie psychische Folgeschäden davontragen, wird sich noch herausstellen. Ihr Vertrauen in die Polizei ist in jedem Fall erschüttert. Unsere pädagogische Arbeit zur Stabilisierung der jungen Menschen wird durch ein solches Vorgehen konterkariert…“ – so beginnt die Pressemitteilung „Polizei dringt mit gezogener Waffe in Berliner Jugendhilfeeinrichtung ein“ vom 23. Juli 2019 beim Flüchtlingsrat Berlin, die vom BumF, Fluchtrat, Reach ut und Evin veröffentlicht wurde – und in der auch auf einen früheren, ähnlich gearteten Fall von Polizeiwillkür hingewiesen wird. Zu den weiteren dazu gehörenden Aspekten und Maßnahmen drei weitere aktuelle Beiträge aus dem bundesdeutschen Polizei-Alltag. weiterlesen »
Frankreichs umkämpfte Arbeitsrechts-„Reform“ (Nuit debout): CGT-Plakat über PolizeigewaltAm frühen Morgen des 2. Juli 2019 drang die Polizei gewaltsam in eine Jugend-WG des Trägers Evin e.V. ein. Die Beamten traten Türen ein, zogen dort schlafende Jugendliche mit vorgehaltener Waffe aus den Betten und weiterlesen »

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des DigitalismusIn FACE_IT! berichtet der Videopionier Gerd Conradt von der Codierung des Gesichts, die als moderner Fingerabdruck wie ein geheimnisvolles Siegel Zugang zur Persönlichkeit eines Menschen verschafft. Mit Hilfe des Facial Action Coding System (FACS) soll es möglich werden, die Geheimnisse des Gesichts – des Spiegels der Seele – zu entschlüsseln. Damit besteht die Gefahr, dass der nicht endende mimische Austausch von Gesicht zu Gesicht zu ausdrucks- und geschichtslosen FACES wird, zu Wesen immerwährender alters- und geschlechtsloser Gegenwärtigkeit. Der Film fragt: Wem gehört das zum Zahlencode gewordene Gesicht? Gerd Conradt unterhält sich dazu mit Datenschützern, Künstlern und der Staatsministerin für Digitalisierung…“ Infos zum Film (Regie: Gerd Conradt, D 2019, 80 min.) bei missingFILMs und weitere, auch zu Premiere und Kinostart am 25.07.2019 sowie Trailer weiterlesen »
[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus"In FACE_IT! berichtet der Videopionier Gerd Conradt von der Codierung des Gesichts, die als moderner Fingerabdruck wie ein geheimnisvolles Siegel Zugang zur Persönlichkeit eines Menschen verschafft. Mit Hilfe des Facial Action Coding System (FACS) soll weiterlesen »

[Großdemonstration gegen rechts am 20. Juli in Kassel] Presseausweis: Organisierte Unkenntnis bei der Polizei
Presseschild 2017Bei der Großdemonstration gegen rechts am 20. Juli in Kassel wurden Journalisten von der Polizei an ihrer Arbeit gehindert. Dass sie den Presseausweis vorzeigten, interessierte die Beamten nicht. Es war wieder der freie Journalist Arndt Ginzel, der bei der Demonstration gegen rechts in Kassel am 20. Juli Probleme mit der Polizei hatte. Wie schon im vergangenen Jahr, als die Auseinandersetzung mit dem „Hutbürger“ für Schlagzeilen sorgte. Ginzel und andere Kollegen wurden von Polizisten daran gehindert, eine Absperrung zu passieren. Dass sich die Journalisten mit dem Presseausweis legitimieren konnten, interessierte die Beamten nicht. (…)Die Unkenntnis der Polizisten vor Ort zeigt, dass wichtige Informationen und Absprachen wie etwa die zum Presseausweis aus den Ministerbüros nicht dahin weitergegeben werden, wo sie hin gehören: an die Polizeidienststellen…“ Kommentar von Hendrik Zörner vom 22. Juli 2019 bei der djv weiterlesen »
Presseschild 2017"Bei der Großdemonstration gegen rechts am 20. Juli in Kassel wurden Journalisten von der Polizei an ihrer Arbeit gehindert. Dass sie den Presseausweis vorzeigten, interessierte die Beamten nicht. Es war wieder der freie Journalist Arndt Ginzel, der bei der Demonstration gegen rechts weiterlesen »

Vorwände sind schnell gefunden: Berliner Razzia gegen „Liebig 34“ dient nur einem – der versuchten Einschüchterung
Demonstration gegen den Europäischen Polizeikongress„… Bewohner*innen berichteten, dass sich die Polizei über den Hinterhof Zugang verschafft, die Vordertür zersägt und die Tür zum Treppenhaus aufgestemmt habe. Im Haus habe sie sich dann auf den Teil des ersten Stockwerks, für den der Durchsuchungsbeschluss vorlag, konzentriert. Laut Polizei wurde in der Wohnung niemand angetroffen, dort jedoch Wurfgeschosse, Steine und Farbbomben sichergestellt. Die Bewohner*innen erklärten, dass die Polizei auch Fingerabdrücke und DNA-Proben von Haushaltsgegenständen genommen habe. Auch Privaträume, für die kein Durchsuchungsbeschluss vorlag, seien durchsucht worden, Internetkabel zerschnitten und Netzwerktechnik gestohlen worden, heißt es in einer Stellungnahme. »Das Sammeln von DNA und Fingerabdrücken in einem offenen Projekt ist absurd. Verschiedenste Menschen halten sich hier auf. Ihre DNA wird nun unabhängig von dem Vorliegen einer Straftat gespeichert«, kritisiert eine Bewohnerin. In der Nacht auf Sonntag sind laut Polizei erneut Steine geflogen. Die Bewohner*innen der Liebig34 hatten indes für Sonntagabend zu einer Kundgebung vor ihrem Haus aufgerufen“ – aus der Meldung „Razzia in linkem Hausprojekt“ am 21. Juli 2019 in neues deutschland online, der hinzu zufügen wäre, dass wohl die abendliche Protestkundgebung kein wesentlicher Erfolg war, um es neutral zu formulieren – Grund genug, die Mobilisierung fortzusetzen. Siehe zur willkürlichen Razzia zwei weitere aktuelle Beiträge. weiterlesen »
Demonstration gegen den Europäischen Polizeikongress„... Bewohner*innen berichteten, dass sich die Polizei über den Hinterhof Zugang verschafft, die Vordertür zersägt und die Tür zum Treppenhaus aufgestemmt habe. Im Haus habe sie sich dann auf den Teil des ersten Stockwerks, für den der Durchsuchungsbeschluss weiterlesen »

Asylbehörde sucht mit Künstlicher Intelligenz nach auffälligen Geflüchteten – und leitet immer mehr Daten von Geflüchteten an den Verfassungsschutz weiter
Überwachung„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge setzt mehrere KI-Systeme ein. Eine Software soll interessante Stellen in Anhörungsprotokollen markieren. Das BAMF leitet immer mehr Daten von Geflüchteten an den Verfassungsschutz weiter. „KI ist bei uns keine Zukunft, sondern gelebte Praxis“, sagte Markus Richter im Dezember. Richter ist Vize-Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), früher leitete er die IT-Abteilung des Amtes. Die Behörde, selbsternannter Digitalisierungsvorreiter, testet Künstliche Intelligenz in verschiedenen Bereichen: Algorithmen sollen den digitalisierten Posteingang sortieren, sogenannte Profilanalysen durchführen und Klageandrohungen auch in ironisch formulierten Anwaltsschreiben erkennen. (…) Das BAMF führt derzeit ein Pilotprojekt zur „Profilanalyse“ durch. Laut dem Gruppenleiter für Prozesse und IT wurde die Profilanalyse entwickelt, „um den gesetzlichen Meldeverpflichtungen des BAMF an Sicherheitsbehörden leichter und schneller nachkommen zu können“. (…) Immer häufiger leitet das BAMF Daten an den Verfassungsschutz weiter: Im Jahr 2015 waren es noch gut 500 Fälle, zwei Jahre später bekam der Verfassungsschutz vom BAMF über 10.000 Hinweise. Wie viele tatsächlich relevante Erkenntnisse das bringt, ist nicht öffentlich bekannt. (…) Es besteht die Gefahr, dass Entscheidungen über Menschen Maschinen überlassen werden. Das gibt das Innenministerium zu (…) Dem entgegen steht eine hohe Belastung der Entscheider und sonstiger Mitarbeiter, die dazu verleiten, den vermeintlich neutralen Ergebnissen der Algorithmen zu viel Glauben zu schenken. Das ist bereits vorgekommen. Asylsuchenden wurden falsche Angaben vorgeworfen, ihre Asylanträge zunächst abgelehnt. Außer der Computeranalyse sprach fast alles für ihre Aussagen…“ Beitrag von Anna Biselli und Andre Meister vom 19. Juli 2019 bei Netzpolitik mit den Antworten des Innenministeriums zu KI im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu einer Anfrage der Enquete-Kommission des Bundestages zu Künstlicher Intelligenz weiterlesen »
Überwachung"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge setzt mehrere KI-Systeme ein. Eine Software soll interessante Stellen in Anhörungsprotokollen markieren. Das BAMF leitet immer mehr Daten von Geflüchteten an den Verfassungsschutz weiter. „KI ist bei uns keine Zukunft, sondern gelebte Praxis“, sagte Markus Richter im weiterlesen »

Französischer Polizeistaat gegen Demonstranten - Paris am 29.11.2015Clans kennt man – nicht so genau, aber endlos viele „Tatorte“ oder Hollywood-Produktionen müssen ausreichen. Clans sind böse – ganz, ganz böse. Noch besser: Böse Ausländer. (Denn eine Verschwörung von deutschen Dieselbetrügern zum Beispiel würde man niemals „Clan“ nennen, noch nicht einmal „organisierte Kriminalität“ – das sind ja nur Geschäftsleute, die halt ein bisschen betrogen haben…). Und gegen Clans muss man vorgehen, also stimmt man das aus eben solchen Anfangs erwähnten Filmen bekannte, uralte, Lied an: Behinderung der Polizeiarbeit (durch Gesetze, versteht sich). Das müssen die Jungs doch dürfen: Willkürliche Kontrollen und endlose Razzien, Präsenz zeigen und endlich handeln dürften. In allen Meldungen zu solchen Polizeiaktionen tauchen Formulierungen auf, die nahe legen, dass hier die nächste Runde der Verschärfungen von Polizeigesetzen eingeläutet wird. Und das Ganze, gerade bei diesen Berichten, oft direkt aus den Polizeiberichten abgeschrieben: Trotz anders lautender Appelle des Journalistenverbandes eine alltägliche Praxis. Zur polizeistaatlichen Anti-Clan-Initiative und ihrer medialen Unterstützung vier aktuelle Beiträge. weiterlesen »
Französischer Polizeistaat gegen Demonstranten - Paris am 29.11.2015Clans kennt man – nicht so genau, aber endlos viele „Tatorte“ oder Hollywood-Produktionen müssen ausreichen. Clans sind böse – ganz, ganz böse. Noch besser: Böse Ausländer. (Denn eine Verschwörung von deutschen Dieselbetrügern zum Beispiel würde weiterlesen »

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Was liefert die BRD außer Waffen noch an das Erdogan-Regime? Opfer.
Turkey up in arms against Erdoğan!„… Zeki T. ist türkischer Staatsbürger mit kurdischer Identität und lebt seit rund 20 Jahren in Deutschland. Er war sechs Jahre alt, als seine Familie nach Deutschland kam. 1999 wurde ihr der Flüchtlingsschutz zuerkannt, auf den die Familie dann 2009 verzichtete, um Reisen in die Türkei zu erleichtern. Seit rund zehn Jahren ist Zeki T. im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Er absolvierte hier Schule und Ausbildung, ist seitdem ununterbrochen erwerbstätig und steht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei einem örtlich ansässigem Arbeitgeber. Er ist verheiratet und hat mehrere Kinder, auch mit deutscher Staatsangehörigkeit, für deren Lebensunterhalt er sorgte. Im Februar 2019 erhielt Zeki T. Post von der Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg. Der Inhalt: Ausweisungsverfügung, Androhung einer Abschiebung, Meldeauflagen und Aufenthaltsbeschränkung auf das Stadtgebiet Nürnbergs, was seine Berufstätigkeit mit Einsätzen außerhalb der Stadt unmöglich machte. Bei Verstoß gegen die Auflagen wurde ein Zwangsgeld angedroht. Eines frühen Morgens im Mai wurde Zeki T. schließlich von der Polizei abgeholt und in die Türkei abgeschoben. Vorangegangen ist ein Ermittlungsverfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz und ein anschließendes „Sicherheitsgespräch“. Dabei wird regelmäßig auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückgegriffen. Wenn es Kurd*innen betrifft, werden sie – ohne Beweise – mit einer angeblichen Teilnahme an Veranstaltungen konfrontiert. Immer wird dabei auch die Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) unterstellt…“ – aus der Pressemitteilung „Neue Dimension der antikurdischen Abschiebepraxis“ des Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan hier am 16. Juli 2019 bei der ANF dokumentiert (und kurz kommentiert). weiterlesen »
Turkey up in arms against Erdoğan!„… Zeki T. ist türkischer Staatsbürger mit kurdischer Identität und lebt seit rund 20 Jahren in Deutschland. Er war sechs Jahre alt, als seine Familie nach Deutschland kam. 1999 wurde ihr der Flüchtlingsschutz zuerkannt, auf den die weiterlesen »

Uniter im Auslandseinsatz auf den Philippinen
Uniter„Uniter“, ein privater Verein aktiver und ehemaliger deutscher Soldaten und Polizisten insbesondere aus Spezialeinheiten, hat seinen ersten Auslandseinsatz gestartet. Wie die Organisation berichtet, hat sie ihre „Medical Response Unit“ auf die Philippinen entsandt; dort sollen – vor dem Hintergrund, dass in der Hauptstadt Manila „ein sehr hoher Anteil der Bewohner, vor allem in den ärmeren Gebieten, bewaffnet“ sei – unter anderem „gezielt Kenntnisse des Eigenschutzes trainiert“ werden. Uniter ist wegen seiner Kontakte in die extreme Rechte sowie zu „Preppern“ berüchtigt, die sich auf einen künftigen Kollaps der staatlichen Ordnung vorbereiten. Der seit 2016 auf den Philippinen regierende Präsident Rodrigo Duterte führt einen brutalen Anti-Drogen-Krieg, dem Tausende Drogendealer und -abhängige zum Opfer fallen. Seine Regierung wird deshalb international scharf kritisiert. Beobachter haben Uniter mit der „Schwarzen Reichswehr“ aus der Zeit der Weimarer Republik verglichen. Der Verein unterhält ein „Diplomatisches Korps“ und will seine Auslandsaktivitäten ausdehnen…“ Bericht von und bei German-Foreign-Policy vom 17. Juli 2019 weiterlesen »
Uniter"Uniter", ein privater Verein aktiver und ehemaliger deutscher Soldaten und Polizisten insbesondere aus Spezialeinheiten, hat seinen ersten Auslandseinsatz gestartet. Wie die Organisation berichtet, hat sie ihre "Medical Response Unit" auf die Philippinen entsandt; dort sollen - vor dem Hintergrund, dass in der Hauptstadt weiterlesen »

Die Anstalt vom 16. Juli 2019 zu „70 Jahre Grundgesetz“: „Das absolut sichere Modell gegen steigende Mieten: melden Sie Eigenbedarf an Ihrem Geld an!“
Video (4 Min.) „Till Reiners macht Mieter zu Gewinnern“ aus der Sendung Die Anstalt vom 16. Juli 2019 beim ZDF – siehe auch den Faktencheck zur Sendung vom 16. Juli 2019 zum Thema „70 Jahre Grundgesetz“ weiterlesen »

Das Klima und der Notstand: Immer mehr Klimaaktivisten fordern die Bundesregierung auf, den Notstand auszurufen. Wissen diese Menschen überhaupt, wovon sie da reden?
"Klimanotstand  ausrufen jetzt!"„Am 11. Mai 1968 nahmen Zehntausende an einem Sternmarsch nach Bonn teil. Anlass war die Verabschiedung der sogenannten Notstandsgesetze im damals dort ansässigen Bundestag. Nicht wenige glaubten, die Verfassungsänderung könnten einer Diktatur den Weg bereiten. (…) Heutzutage, im Jahr 2019, ist von Berührungsängsten vor dem Begriff Notstand nichts mehr zu spüren. Im Gegenteil – landauf, landab rufen Städte und Gemeinden den sogenannten Klimanotstand aus. Sie folgen damit Aufrufen aus den Reihen der Schüler- und Studentenbewegung »Fridays for Future«, die jeden Freitag Tausende zu Demonstrationen mobilisiert. Die Bewegung verspricht sich von der Ausrufung des Klimanotstands politische Unterstützung für den Kampf gegen den Klimawandel. Die Schüler und Studenten fordern, dass auch die Bundesregierung den Notstand ausrufen solle. (…) Der Notstand hat aber seit 1968 im verfassungsrechtlichen System der Bundesrepublik Deutschland eine materielle Bedeutung, er ist im Grundgesetz geregelt und seine tatsächliche Ausrufung hätte ganz konkrete Konsequenzen – nämlich zusätzliche Befugnisse für die Bundesregierung. (…) Die Bundesregierung hingegen darf in diesem Fall die Bundespolizei einsetzen, auch gegen den Willen einer Landesregierung, sofern diese zur Abwehr der Gefahr nicht willens oder in der Lage ist. Darüber hinaus kann sie die Bundeswehr zum Schutz auch ziviler Objekte einsetzen und mit dieser gegebenenfalls militärisch gegen bewaffnete Aufständische vorgehen. Was das mit dem Klimawandel zu tun haben soll und ob dieses rechtliche Mittel überhaupt geeignet ist, gegen das Problem etwas zu tun – diese Frage drängt sich auf. Das Szenario passt eher zu den extrem rechten Vorstellungen eines Tag X, die seit Jahren in den Köpfen nicht weniger Angehöriger von Polizei und Bundeswehr spuken und ihren Ausdruck beispielsweise in den Todeslisten der Gruppe Nordkreuz gefunden haben. Es spricht daher viel dafür, von der Forderung, der Notstand solle zur Bekämpfung des Klimawandels ausgerufen ­werden, Abstand zu nehmen.“ Kolumne von Hartmut Liebs vom 11. Juli 2019 aus jungle world 2019/28 weiterlesen »
"Klimanotstand ausrufen jetzt!""Am 11. Mai 1968 nahmen Zehntausende an einem Sternmarsch nach Bonn teil. Anlass war die Verabschiedung der sogenannten Notstandsgesetze im damals dort ansässigen Bundestag. Nicht wenige glaubten, die Verfassungsänderung könnten einer Diktatur den Weg bereiten. (...) Heutzutage, im Jahr 2019, ist weiterlesen »

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