Womit sich die staatlichen Truppen in Zeiten der zunehmenden Nazimorde so befassen: Adbusting wird verfolgt…
Polizeikongress 2018: Protest mit Adbusting am Alex„… Was machen eigentlich die Sicherheitsorgane in Zeiten von rechter Gewalt? Sie widmen sich intensiv dem Adbusting, wie die meist satirische Verfremdung von Werbeplakaten genannt wird. Es gibt natürlich sehr unterschiedliche Gründe, Plakate zu verfremden. Eine Kritik an der Werbung gehört ebenso dazu wie das Lancieren einer politischen Botschaft, die der Aussage des betroffenen Plakates zuwiderläuft. Davon sind besonders häufig Plakate bestimmter in der Öffentlichkeit kritisch gesehener Konzerne, aber auch der Polizei und der Bundeswehr betroffen. Sie werben in der Öffentlichkeit um Mitarbeiter. Eine Bundeswehrwerbung mit der Zielgruppe auf Frauen, die sich dort bewerben sollten, lautete: „Bei uns haben Frauen das letzte Wort: als Chefin“. Unbekannte Adbuster verfremdeten den Text mit dem Halbsatz: „am Grab ihrer Söhne“. Ein anderes Bundeswehrplakat wurde mit dem Satz „Ausbeutung gewaltsam verteidigen: ihre Bundeswehr“ verfremdet. Welch großer Aufwand für die Ermittlung gegen Adbuster betrieben wurde, wird jetzt durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Linken, Ulla Jelpke, deutlich. Danach haben sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst systematisch mit diesen Adbusting-Aktionen befasst. So listete der MAD seit 2015 dreizehn Fälle von bundeswehrkritischer Plakatverfremdung im ganzen Bundesgebiet auf. Unter der Rubrik „Thema“ wird das Delikt als „Überkleben eines Plakats der Bundeswehr mit einem antimilitaristischen, die Bundeswehr diffamierenden Slogan“ beschrieben. Aus den Antworten auf die Kleine Anfrage wurde auch bekannt, dass sich das länderübergreifende Terrorabwehrzentrum GETZ vier Mal mit der satirischen Plakatverfremdung beschäftigt hat. In diesem Gremium stimmen sich Geheimdienste und Polizei der verschiedenen Bundesländer ab, um Anschläge zu verhindern…“ – aus dem Überblicks – Beitrag „Terrorabwehrzentrum im Einsatz gegen satirisch verfremdete Plakate“ von Peter Nowak am 26. Februar 2020 bei telepolis über die Ergebnisse der Forderungen nach mehr polizeilichen und geheimdienstlichen Tätigkeiten in Zeiten des Nazi-Terrors… Siehe dazu auch einen Beitrag zur Frage, wie der VS (Auflösen!) seine Prioritäten frech verkündet weiterlesen »

Polizeikongress 2018: Protest mit Adbusting am Alex

Womit sich die staatlichen Truppen in Zeiten der zunehmenden Nazimorde so befassen: Adbusting wird verfolgt…
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Gegen die Kriminalisierung linker Medien!„… «The resistance is global… a trans-pacific collaboration has brought this web site into existence.» So begann der erste Eintrag auf einer Indymedia-Website am 24. November 1999. Indymedia ging wenige Tage vor den Protesten gegen die Tagung der Welthandelsorganisation WTO in Seattle online, und sollte die alternative Plattform für Berichte über eben diese Proteste sein. (…) Parallel zum Wachsen dieser Bewegung entwickelte sich in Australien etwas ganz anderes: eine Software, die es möglich machte, schnell und ohne weitere Vorkenntnisse Texte, Bilder, Videos und Audiodateien im Web zu veröffentlichen. Eine der ersten interaktiven Web-Anwendungen mit der Möglichkeit zum «Open Publishing» war entstanden – bislang gab es weder Wikipedia noch Blogs, Social Media noch lange nicht. Wer im Netz veröffentlichen wollte, musste wissen, wie HTML-Seiten «gebaut» und wie Server administriert werden, oder musste sich auf das Usenet und erste Foren beschränken. Oder die Möglichkeit haben, auf den ersten Websites von Zeitungen und Zeitschriften zu veröffentlichen. Open Publishing, die Möglichkeit, eigene Beobachtungen, Berichte, Meinungen einfach per Formular online zu veröffentlichen, hat die Welt der Medien auf den Kopf gestellt. (…) Während Indymedia in den letzten Jahren zur Zielscheibe rechter Kritik geworden und ein Ableger sogar verboten wurde, war es noch 2002 ausgezeichnet worden. In der Rubrik «Politik Digital» wurde Indymedia als «hervorragende Initiative im Bereich eDemocracy» den Poldi-Award für Wissenschaft, Bildung und Kultur – in der Jury saß u.a. die spätere Justizministerin Zypries (nicht alle fanden das gut). (…) Inzwischen verschwinden die umfangreiche Archive des wohl größten aktivistischen Online-Nachrichten-Projekts langsam aus dem Netz: viele Gruppen haben sich lange aufgelöst, und auch die Techies, die die Infrastrukturen gepflegt haben, hatten irgendwann besseres zu tun. Dabei gäbe es hier noch viele Schätze zu heben: Bewegungsgeschichte, Medientheorie (und -praxis), Internationalismus. Dennoch gibt es weltweit etliche unermüdliche Indymedia-Gruppen, die eng mit sozialen Bewegungen verflochten sind und ihren Communities wichtige Dienste leisten und das ist gut so.“ Kommentar von Anne Roth, Mitgründerin von Indymedia in Deutschland, vom 24. November 2019 bei der Rosa Luxemburg Stiftung weiterlesen »

Gegen die Kriminalisierung linker Medien!

20 Jahre Indymedia – Ein anderes Internet schien möglich
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AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!„… Meine Frau und ich, als Gründer und letzte Funktionäre der ehemaligen Grundrechtepartei und anschließend Treuhänder der nicht rechtsfähigen Grundrechte(treuhand)stiftung, werden angeklagt der gewerbsmäßigen Veruntreuung von Spendengeldern in vier Fällen; konkret der Untreue gegenüber den Spendern als Vermögensinhaber der Spenden. Klingt hart, ist hart. (…) Es soll sich gemäß Anklage (…) nicht um Untreue gegenüber der Grundrechtepartei oder der nicht rechtsfähigen Grundrechte(treuhand)stiftung handeln, sondern ausschließlich um Untreue gegenüber nicht im Einzelnen benannten Spendern – jedoch ohne deren Vermögensschaden. (…) Im Zuge dessen hat der Staatsschutz(!) der Kriminalpolizei Kempten alle unsere Dokumentenordner und Speichermedien konfisziert und insgesamt ca. ein Jahr ermittelt. (…) Angesichts der eindeutigen Tatbestandsmerkmale sowie der entsprechenden Rechtsprechung zum »Mädchen für Alles«-Straftatbestand der Untreue kann hier nicht lediglich von Fehlern in der Ermittlungsarbeit gesprochen werden. Vielmehr ist zu vermuten, dass es im vorliegenden Fall um eine finale Lösung des in allen Verfassungsorganen bekannten »Problems« der justizkritischen Arbeit der Grundrechtepartei an sich geht, selbst nach deren Auflösung. Die hierfür missbrauchten Mittel der staatlichen Gewalt sprechen für sich. (…) Inwieweit diese »verbrecherischen« Ausgaben nun tatsächlich den gegenüber Spendern unmöglich zu verwirklichenden Straftatbestand der Untreue verwirklicht haben sollen, unterfällt nunmehr der – hoffentlich dem Wortlaut und Wortsinn der entsprechenden Gesetze entsprechenden – rechtlichen Beurteilung durch das Amtsgericht Kaufbeuren am 14.01.2020 sowie der moralischen Beurteilung durch die Öffentlichkeit…“ Stellungnahme von Ingmar Vetter vom 24. November 2019 bei Grundrechte.org und unser Kommentar dazu weiterlesen »

AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!

Angriff auf unliebsame Ansichten zu Rechtstaat und Rechtsetzung durch eine fragwürdige Rechtskonstruktion von Seiten der Staatsanwaltschaft Kempten
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Dossier

Freitag13 2019: Tönnies gewinnt Online-Voting mit AbstandDie berüchtigte Berliner Medien(verhinderungs)-Kanzelei, die regelmäßig und berechenbar für den Tönnies-Konzern aktiv wird, konnte vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin (Vorsitzender Richter: Holger Thiel) eine einstweilige Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht erwirken. Der Beschluss ist auf verschiedene Weise skandalös: Unser Anwalt erhielt keine Möglichkeit zur Stellungnahme, die Gegenseite konnte keine glaubhafte Vollmacht beibringen, einzelne Punkte sind inhaltlich geradezu hanebüchen… Doch davon lassen wir uns jetzt – mitten in der Vorbereitung auf den Aktionstag #FREITAG13 – nicht beeindrucken. (…) Besonders sensibel reagiert Tönnies offenbar auf Behauptungen zu Lohn und Gerechtigkeit, Lohn-Dumping, eventuelle Arbeitszeitverstöße und zum Aufkauf von anderen Schlachthöfen im Stil einer Heuschrecke. Wir werden den anstehenden Medien-Prozess durch vertiefende Recherchen und Zeugenaussagen zu einem Tribunal gegen Tönnies und die Praktiken von Schertz Bergmann verwandeln…“ Pressemitteilung von aktion./.arbeitsunrecht vom 03. September 2019 (per e-mail), in der um Spenden für deren Rechtshilfe-Fonds Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt gebeten wird. Siehe dazu Hintergründe und neu: Tönnies zieht das Ringelschwänzchen ein – Schlacht-Konzern stoppt einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung der aktion ./. arbeitsunrecht weiterlesen »

Dossier zum Tönnies-Konzern

Freitag13 2019: Tönnies gewinnt Online-Voting mit Abstand

Tönnies zieht das Ringelschwänzchen ein – Schlacht-Konzern stoppt einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung der aktion ./. arbeitsunrecht
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Gewerkschaftslinke Hamburg: Solidarität mit dem Itzehoher Polizeisprecher – anlässlich der Besetzung des Kellinghusener Tönnies-Schlachthofes
20.3.2017: Wiesenhof-Schlachtfabrik in Königswusterhausen/Niederlehme blockiertLieber Herr Hinrichs, Sie haben als Polizeisprecher vor Ort am 20.10.2019 während des Einsatzes der Polizei gegen die 28 TierrechtlerInnen auf dem Gelände der Großschlachterei in Kellinghusen gesagt: „Persönlich finde ich das Verhalten der jungen Leute sehr gut. Dass sie sich so mutig für das Tierwohl einsetzen. Die Frage stellt sich natürlich, ob das mit Straftaten einhergehen muss, aber grundsätzlich finde ich es sehr schön, dass die Tiere hier Anwälte gefunden haben.“ Obwohl Sie die Aktion der TierrechtlerInnen als Straftat bezeichnet haben und ausdrücklich ihre Meinung als persönliche darstellten, wurden Sie von Vorgesetzten gerügt und beurlaubt. Von Bauern wurden Sie beschimpft. Wir vom Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg erklären uns solidarisch mit Ihnen! Wir machen seit Juni vorigen Jahres mit beim Stützkreis Kellinghusen, einer Inititative gegen die Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse der Tönnies-WerksvertragsarbeiterInnen. Dadurch haben wir einen guten Einblick in das „System Tönnies“ als Werkvertragssystem mit Subsubunternehmern bekommen. (…) Lieber Herr Hinrichs, diese Fakten zeigen, daß Ihre persönlich-menschliche Reaktion bei dem Polizeieinsatz am 20.10.2019 wohlbegründet war. Die 28 TierrechtsaktivistInnen haben auf diese Zustände in der Schlachthofindustrie mutig und in vollem Wissen der Konsequenzen ihres Einsatzes aufmerksam gemacht. Dafür haben sie Ihre und unsere Hochachtung bekommen. Die Straftaten in der Schlachthofindustrie werden nicht oder sehr selten geahndet, die Straftat der TierrechtsaktivistInnen allerdings mit Sicherheit…“ Solidaritätserklärung vom 30.10.2019 von und bei Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg samt Hintergründen – siehe auch: Pressesprecher der Polizeidirektion Itzehoe mit dem Preis der Aufrichtigkeit ausgezeichnet (Deutsches Tierschutzbüro) weiterlesen »
20.3.2017: Wiesenhof-Schlachtfabrik in Königswusterhausen/Niederlehme blockiert"Lieber Herr Hinrichs, Sie haben als Polizeisprecher vor Ort am 20.10.2019 während des Einsatzes der Polizei gegen die 28 TierrechtlerInnen auf dem Gelände der Großschlachterei in Kellinghusen gesagt: „Persönlich finde ich das Verhalten der jungen Leute sehr gut. Dass weiterlesen »

Ist der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag? Im Kapitalismus im Prinzip: Nein. Nur Solidarität zählt!
AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich dann mit (Ankündigung und) Berufung auf Art. 5 GG besuchen – ohne Streik (mit unklarer Situation Re: Bezahlung) – aber eben auch ohne AG-Erlaubnis zu brauchen oder Urlaubstage einzusetzen. Auch warten auf Streikaufruf nicht nötig…“ Anfrage am 25.10.2019 von Uwe Fuhrmann bei Twitter – siehe dazu zwar keine Gerichtsurteile (gesucht!), aber „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ – Anmerkungen von Armin Kammrad vom 29. Oktober 2019 – wir danken und hoffen auf weitere! weiterlesen »
AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!"Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich weiterlesen »

Faschismus und Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!„Die NPD hatte auf Facebook zahlreiche hetzerische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stufte sie als „jugendgefährdend“ ein. Zu Unrecht, entschieden jetzt Verfassungsrichter in Karlsruhe. Die Meinungsfreiheit darf bei rechter Hetze gegen Flüchtlinge auf Facebook nicht pauschal als „jugendgefährdend“ eingestuft und von der Medienaufsichtsbehörde eingeschränkt werden. Wenn eine Landesmedienanstalt einen Landesverband der verfassungsfeindlichen NPD wegen veröffentlichter „jugendgefährdender“ Inhalte auf deren Facebook-Profil zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet, muss dies verhältnismäßig sein und genau begründet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde des Berliner NPD-Landesverbandes Erfolg. (…) [A]uch hetzerische und möglicherweise offen rassistische Äußerungen gehörten zum Schutzbereich der Meinungsfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht. Zwar dürfe die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden, dies „bedarf aber immer der besonderen Rechtfertigung“, so die Verfassungsrichter. Dies sei hier unterlassen worden…“ Meldung vom 14. Oktober 2019 von und bei MiGAZIN – siehe das Urteil und einen Kommentar von Armin Kammrad (wir danken!) weiterlesen »
Faschismus und Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!"Die NPD hatte auf Facebook zahlreiche hetzerische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stufte sie als „jugendgefährdend“ ein. Zu Unrecht, entschieden jetzt Verfassungsrichter in Karlsruhe. Die Meinungsfreiheit darf bei rechter Hetze gegen Flüchtlinge auf weiterlesen »

Verkauftes Internet
Keine Macht für Niemand!Ein Großteil des Internets ist zum Marktplatz geworden, es geht um Klicks und ums Verkaufen. Das Netz ist aber gesellschaftlich so zentral, dass es nicht länger primär wirtschaftlich, sondern als Allgemeingut gesehen werden muss, um das Netz neu zu gestalten. Es wird Zeit, die idealistischen Visionen der Internetpioniere wiederzubeleben. (…) Gerade Internetplattformen und Webseiten sind in ihrem Auftritt sehr gut gestaltbar. So lassen sich besonders große Effekte erzielen. In Onlineshops, Such- und Bewertungsportalen lassen sich mühelos Produktanordnungen, Filter oder Empfehlungen anpassen. Aktuell bleibt weitgehend intransparent, welche Kriterien solche Anbieter bei Gestaltung und Darstellung anlegen. Die Eigentümer digitaler Räume bestimmen, ob, wie und in welcher Reihenfolge ihre Systeme und Algorithmen Konsumoptionen darstellen. Sieht man sich die Eigentümer genauer an, fällt die immense Monopolisierung auf. Die Diversität der nutzbaren und genutzten Websites, Onlineservices und Smartphonebetriebssysteme schrumpfte von einer vormals sehr heterogenen Landschaft zu einer überschaubaren Anzahl weniger, sehr mächtiger, auch gesamtwirtschaftlich führender Weltkonzerne zusammen. Zum Geschäftsmodell von Facebook oder Google gehört der Handel mit dem Zugang zu und der Aufmerksamkeit ihrer Besucher*innen. (…) Sollen digitale Räume einer sozial-ökologischen Gesellschaft zumindest nicht im Wege stehen, so kommen wir um eine gemeinwohlorientierte Gestaltung dieser Systeme nicht herum. Das gilt insbesondere bei den digitalen Anwendungen, die unabdingbar für die Gesellschaft geworden sind. Inhärente Entscheidungsarchitekturen digitaler Räume müssen transparent gemacht und diskutiert und deren Besitz und Gestaltungsmacht gesellschaftlich und politisch neu ausgehandelt werden…“ Gastbeitrag von Vivian Frick und Rainer Rehak vom 16.09.2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Keine Macht für Niemand!"Ein Großteil des Internets ist zum Marktplatz geworden, es geht um Klicks und ums Verkaufen. Das Netz ist aber gesellschaftlich so zentral, dass es nicht länger primär wirtschaftlich, sondern als Allgemeingut gesehen werden muss, um das Netz neu zu weiterlesen »

Markus Mohr: Die Widersprüche sind die Hoffnungen – Mein Engagement als freier Beiträger für die Tageszeitung Junge Welt wurde beendet
Rote Hilfe Zeitung 1/2019Irgendwann in den 2000er Jahren habe ich angefangen Beiträge für die Tageszeitung Junge Welt zu schreiben. Der letzte stammt von Ende Januar dieses Jahres – ein Kurzabriss über die Geschichte des Berliner Extradienstes aus den 1970er Jahren. Diesem Engagement ist nun von der Chefredaktion und Verlagsleitung der Jungen Welt ein Ende gesetzt worden. Die letzte knappe Information, die mir der diensthabende Feuilleton-Redakteur Mitte März noch zukommen ließ, bestand in einer Falschbehauptung: Ich soll wegen eines Beitrages in der Zeitung der Roten Hilfe 1/2019 über einen von dem jW-Mitarbeiter Arnold Schölzel in den 1970er Jahren gegen linke DDR-Oppositionelle erfolgreich absolvierten Spitzeleinsatz die Zusammenarbeit mit der Jungen Welt abgebrochen haben. Dem habe ich widersprochen, und seitdem habe ich von der Redaktion auch auf Angebote zu weiteren Beiträgen nichts mehr gehört. Ein Brief an die Verlagsleitung und den Chefredakteur von Ende Juli mit der Bitte meinen Status für das Blatt zu klären, blieb ohne Antwort. Die Linke zeichnet sich im Unterschied zur politischen Rechten auch darin aus, dass niemand sakrosankt ist, Kritik und Selbstkritik gehören zu einer fortschrittlichen, gar sozialistischen Bewegung dazu. Auch die Junge Welt muss damit leben, dass es Linke gibt, die Schölzel für diese von ihm auch heute noch gut geheißene Praxis seines Spitzelengagements für das MfS nicht feiern, sondern fundamental kritisieren. (…) Die jW zieht den Kreis der Leute und Gruppen, auf die sie politisch konstruktiv zugeht, zuweilen sehr eng. Wenn nun auch noch die Rote Hilfe lediglich „vermeintlich links“ ist, wer soll dann eigentlich noch erreicht werden? (…) Sowohl die Beendigung meines Engagements für die Zeitung als auch das diesbezügliche Schweigen führen eine Entwicklung weiter, die als eine Selbstauflösung der Linken benannt und beklagt werden soll…“ Statement von Markus Mohr vom 26. August 2019 dokumentiert vom Wolf Wetzel und von ihm mit einem Vorwort versehen. Siehe zum Hintergrung auch unser Dossier Schmerzhaftes Erinnern: Die »Rote Hilfe«-Zeitung setzt sich in ihrer neuen Ausgabe mit der DDR-Repression gegen oppositionelle Linke auseinander weiterlesen »
Rote Hilfe Zeitung 1/2019"Irgendwann in den 2000er Jahren habe ich angefangen Beiträge für die Tageszeitung Junge Welt zu schreiben. Der letzte stammt von Ende Januar dieses Jahres – ein Kurzabriss über die Geschichte des Berliner Extradienstes aus den 1970er Jahren. Diesem Engagement ist weiterlesen »

EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigt„In den letzten Jahren hat die Zahl der „presserechtlichen Informationsschreiben“ enorm zugenommen – mit diesen Schreiben wollen Anwaltskanzleien Berichterstattung verhindern oder beeinflussen. (…) „Wenn man heute investigativ recherchiert und die Gegner, die man sich dort aussucht, zahlungskräftig sind – Prominente oder Unternehmen – dann muss man damit rechnen, wenn man den Fragenkatalog schickt, dass ein Einschüchterungsversuch kommt“, sagt Daniel Moßbrucker im Dlf – das gehöre heute zum journalistischen Alltag dazu. Gemeinsam mit Tobias Gostomzyk hat Moßbrucker die Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ veröffentlicht, in der sie das präventive Vorgehen von Anwaltskanzleien gegen Medien untersucht haben. Laut dieser Studie lassen sich Journalistinnen und Journalisten, die häufig mit Anwaltsschreiben in Kontakt kommen, mittlerweile nicht mehr davon abschrecken – auch weil auf diese Drohungen häufig nichts folge. Bei denjenigen, die zum ersten Mal ein solches Schreiben erhalten, sähe das allerdings anders aus, so Moßbrucker. Viele hätten erstmal Angst und wüssten nicht, wie sie reagieren sollen. Bei freien Journalistinnen und Journalisten, hinter denen keine Rechtsabteilung einer Redaktion stehe, müssten in diesem Fall die Gewerkschaft einspringen – sonst würden die Einschüchterungsversuche wirken. (…) Mittlerweile hätten einige Anwaltskanzeleien ihre Strategie allerdings geändert und darauf reagiert, dass sich Investigativ-Redaktionen nicht mehr so einfach von Schreiben einschüchtern ließen. Laut Moßbrucker setzen immer mehr Kanzleien deshalb auf subtilere Einflussnahme: „Die Medienkanzleien werden viel freundlicher in den letzten Jahren. Sie bieten Hintergrundgespräche an, sie antworten auf Fragenkataloge deutlich ausführlicher als noch vor drei, vier Jahren.“ (…) Darüber müsse sich die Branche deutlich mehr Gedanken machen als über die harten Methoden, die mittlerweile Normalität seien.“ Daniel Moßbrucker im Gespräch mit Isabelle Klein bei Deutschlandfunk am 8. August 2019 (Audiolänge: ca. 9:30 Min, abrufbar bis zum 19. Januar 2038) – Lesenswert dazu das OBS-Arbeitsheft 99 „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ Studie zu präventiven Anwaltsstrategien gegenüber Medien“ von Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker vom Juni 2019 (92 Seiten) weiterlesen »
EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigt"In den letzten Jahren hat die Zahl der „presserechtlichen Informationsschreiben“ enorm zugenommen – mit diesen Schreiben wollen Anwaltskanzleien Berichterstattung verhindern oder beeinflussen. (...) „Wenn man heute investigativ recherchiert und die Gegner, die man sich weiterlesen »

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Zensur und Verbote gegen kurdische Einrichtungen in der BRD – Geld für Islamisten in Syrien: Die Berliner Waffenbrüder Erdogans in Aktion

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Während kurdische Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des »Islamischen Staates« vorrücken, hat Innenminister Horst Seehofer kurdische Verlage in Deutschland verboten. Deren Einnahmen würden der PKK zugute kommen, heißt es. Das Vorgehen ist aus mehreren Gründen besorgniserregend. Erstens: Mit einer schwammigen, bisher kaum belegten Begründung werden Verlage verboten. Wenn Polizisten in Deutschland lastwagenweise linke und humanistische Bücher abtransportieren, müssen in Anbetracht der Geschichte die Alarmglocken läuten. Neben Zweig und Dostojewski wurden auch türkische Autoren verlegt, die unter Erdogans Regime verfolgt werden. Die Maßnahme ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Zweitens: Die Verlage brachten Bücher über kurdische Geschichte und Sprache heraus. Durch die Verbote werden die kulturellen Rechte der kurdischen Minderheit in Deutschland mit Füßen getreten. Solche Verhältnisse kannte man bisher aus der Türkei…“ – aus dem Beitrag „Wer hat Angst vor Büchern?“ von Sebastian Bähr am 12. Februar 2019 in neues deutschland, worin abschließend zusammengefasst wird: „… Die Bundesregierung macht sich mit ihrer drakonischen Kriminalisierungsstrategie erneut zum Erfüllungsgehilfen eines brutalen Autokraten“. Siehe dazu fünf weitere aktuelle Beiträge, darunter die Ankündigung einer Klage gegen die Zensoren, einen Bericht über weitere alltägliche Repression gegen kurdische Proteste und einen Beitrag zur Finanzierung der Hilfstruppen Erdogans in Syrien und neu dazu: Solidarität mit kurdischer Kulturarbeit: Für die Verbreitung der Edition Mezopotamya werden Spenden gebraucht – gegen die willkürlichen Verbote des Innenministeriums weiterlesen »

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Während kurdische Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des »Islamischen Staates« vorrücken, hat Innenminister Horst Seehofer kurdische Verlage in Deutschland verboten. Deren Einnahmen würden der PKK zugute kommen, heißt es. Das Vorgehen ist aus weiterlesen »

EuGH entscheidet über Zensurheberrecht: Nur enge Ausnahmen für die Pressefreiheit
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„Urheberrecht kann Pressefreiheit schlagen. (…) Ist ein Dokument urheberrechtlich geschützt, darf es nur in Ausnahmesituationen von der Presse veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Sache der sogenannten Afghanistan-Papiere geurteilt. Die Recherche-Redaktion der Funke Mediengruppe hatte im Jahr 2012 etwa 5.000 Seiten aus militärischen Lageberichten über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ins Internet gestellt. Diese „Unterrichtungen des Parlaments“ zeigen, dass die Lage der Bundeswehr in Afghanistan von 2005 bis 2012 prekärer war als von der Bundesregierung zuvor berichtet. Nach einer Klage des Bundesverteidigungsministeriums und einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln mussten die Journalisten die Papiere wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts löschen. (…) Der EuGH hat dazu heute festgestellt, dass die Informationsfreiheit und Pressefreiheit in der Regel keine Ausnahmen von Urheberrechten zulassen. Im Klartext: Ist ein Werk tatsächlich urheberrechtlich geschützt, darf es meist – anders als im Fall der Afghanistan-Papiere – nur von der Urheberin selbst veröffentlicht und vervielfältigt werden. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Verwendung von Zitaten oder in der Berichterstattung der Presse über Tagesereignisse, wie der EuGH im Fall Spiegel Online gegen Volker Beck ebenfalls heute in einem liberaleren Tenor entschied. Bei solchen Ausnahmen bedarf es zur Veröffentlichung von Werken keine Zustimmung des Urhebers. Danach ist das Recht am geistigen Eigentum kein Supergrundrecht. Wann ein Ereignis aber als tagesaktuell einzustufen ist, ist oft strittig. (…) Die Frage, ob der Staat überhaupt Urheberrechte an Werken in Anspruch nehmen kann, wird vom EuGH in seiner Entscheidung nicht thematisiert. Das liegt an der schwachen Urheberrechtsrichtlinie der EU, die keine Ausnahme für steuerfinanzierte und staatliche Dokumente festlegt, deren Veröffentlichung ja eigentlich grundsätzlich im öffentlichen Interesse sein müssten. Damit könnte – je nach finalem Urteil des Bundesgerichtshofs – der Staat ermutigt werden, künftig häufiger das Urheberrecht als Mittel der Zensur zu verwenden. Neben dem Verteidigungsministerium nutzten auch das Innenministerium und das Bundesinstitut für Risikobewertung bereits das Urheberrecht, um die Veröffentlichung unliebsamer Berichte zu verhindern…“ Beitrag von Arne Semsrott vom 29. Juli 2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung"Urheberrecht kann Pressefreiheit schlagen. (...) Ist ein Dokument urheberrechtlich geschützt, darf es nur in Ausnahmesituationen von der Presse veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Sache der sogenannten Afghanistan-Papiere geurteilt. Die Recherche-Redaktion der Funke weiterlesen »

Dossier

CORRECTIV: CumExFilesDie Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm. Unter seiner Leitung hatten Panorama und CORRECTIV im Oktober 2018 zusammen mit 17 Medienpartnern Recherchen zu den CumEx-Files veröffentlicht und damit den größten Steuerraubzug Europas aufgedeckt (…) Nun wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Schröms CumEx- Recherchen schon vor Monaten ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleitete und einen mutmaßlichen Informanten vernehmen ließ. Dem voraus ging ein „Strafübernahmeersuchen“ der Staatsanwaltschaft Zürich, die Hamburger Staatsanwaltschaft übernahm den Fall von ihren Schweizer Kollegen und ermittelt nun gegen den CORRECTIV-Chefredakteur „wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und unbefugter Verwertung“ nach §17 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). (…) Schröm droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe. Die Ermittlungen gegen Oliver Schröm werfen auch ein Schlaglicht auf ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren. Im Bundestag wird derzeit ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) beraten (BT-Drucksache 19/4724), die Umsetzung einer EU-Richtlinie…“ Beitrag vom 11.12.18 beim NDR, siehe dazu u.a. offenen Brief zu Ermittlungen von CORRECTIV und neu: Ermittlungsverfahren gegen CORRECTIV-Chefredakteur eingestellt weiterlesen »

Dossier

CORRECTIV: CumExFiles"Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm. Unter seiner Leitung hatten Panorama und CORRECTIV im Oktober 2018 zusammen mit 17 Medienpartnern Recherchen zu den CumEx-Files veröffentlicht und damit weiterlesen »

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Hamburg: HAG mahnt 9 Betriebsratsmitglieder ab. Maulkorbversuch durch Einschüchterung – solidarische Begleitung des Gütetermins erwünscht

Dossier

Fight Union Busters!Rund 270 Beschäftigte leisten bei der Hamburger Assistenzgenossenschaft eG (HAG) persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Die Beschäftigten sind, das liegt in der Natur dieser anspruchsvollen Tätigkeit, besonderen Belastungen ausgesetzt. In den Wohnungen der zu betreuenden Personen sind sie auf sich selbst gestellt und leisten ihre Dienste isoliert von KollegInnen. Neun Betriebsratsmitglieder und sechs von sieben Ersatzmitglieder haben nun wegen zweier Beiträge in der Betriebsratszeitung „BR-Info“ Abmahnungen erhalten…“ Beitrag von aktion ./. arbeitsunrecht e.V. samt der Pressemeldung des Betriebsrats der HAG vom 25.11.2015. Der Gütetermin fand am 02.12.2015 ergebnislos statt. Neu dazu: Am 12.6. vor dem Hamburger Landesarbeitsgericht (LAG): Behinderung der Betriebsratsarbeit bei der Hamburger Assistenz Genossenschaft (HAG) – KollegInnen der HAG bitten um Solidarität und Besuch beim Verfahren! weiterlesen »

Dossier

Fight Union Busters!"Rund 270 Beschäftigte leisten bei der Hamburger Assistenzgenossenschaft eG (HAG) persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Die Beschäftigten sind, das liegt in der Natur dieser anspruchsvollen Tätigkeit, besonderen Belastungen ausgesetzt. In den Wohnungen der zu betreuenden Personen sind weiterlesen »

Die Forderung der CDU-Vorsitzenden nach einem Maulkorb (nicht nur für kritische Videos) stößt auf Kritik – die eher selten das Thema „Rechtsruck der CDU“ berücksichtigt…
Turkey up in arms against Erdoğan!„… Die CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte laut Medienberichten „Regulierungen von Meinungsäußerungen im Netz vor Wahlen“. Mit der Forderung nach einer „Regulierung“ von Meinungsäußerungen von Influencern im Netz reagierte die konservative Spitzenpolitikerin auf das CDU-Kritische Video des YouTubers Rezo, das kurz vor der Wahl erschien und inzwischen rund 12 Millionen Menschen erreichte („CDU-Zerstörer“ Rezo: Es kamen „Diskreditierung, Lügen, Trump-Wordings und keine inhaltliche Auseinandersetzung). Der YouTuber warf der CDU unter anderem vor, die Spaltung zwischen Arm und Reich zu forcieren und effektive Klimapolitik zu hintertreiben. Das schlechte Abschneiden der CDU wird im Konrad-Adenauer-Haus offensichtlich auch auf dieses virale Video zurückgeführt, auf das die Konservativen hilflos und arrogant reagierten. Die Christdemokraten müssten laut Kramp-Karrenbauer einen Weg finden, mit „asymmetrischer Wahlkampfmobilisierung“ umzugehen. Eine Änderung der Klimapolitik der Bundesrepublik, die auf europäischer Ebene seit Jahren im Auftrag der deutschen Autoindustrie einen wirksamen Klimaschutz torpediert, diskutierte die CDU-Vorsitzende hingegen nicht. Aufrufe gegen die Wahl von CDU, SPD und AfD, wie der von rund 70 YouTubern in der Endphase des Wahlkampfes (Konfusion in der Medienrepublik: Der Überraschungseffekt der Youtuber), erfüllten die CDU-Vorsitzende mit tiefer Sorge, da sie Auswirkungen auf die Demokratie hätten. Die nicht gerade bibelfeste Chefin der Christdemokraten legte bei der Begründung ihres Vorstoßes auch eine bescheidene digitale und demokratische Kompetenz an den Tag und verglich die YouTuber mit Zeitungen: Wenn 70 Zeitungsredaktionen vor einer Wahl dazu aufriefen, nicht CDU und SPD zu wählen, würde dies als „klare Meinungsmache vor der Wahl“ eingestuft, so Kramp-Karrenbauer: „Was sind Regeln aus analogen Bereich und welche Regeln gelten auch für den digitalen Bereich.“ Darüber gelte es zu diskutieren, sagte sie…“ – aus dem Kommentar „CDU zieht Konsequenzen aus Wahldebakel: Meinungsfreiheit muss geregelt werden“ von Tomasz Konicz am 27. Mai 2019 bei telepolis, worin der Zusammenhang zwischen „Maulkorb“-Forderungen und der Politik, die damit verteidigt werden soll, hergestellt wird. Siehe dazu auch einen juristischen Kommentar über die Vereinbarkeit des Vorstoßes mit bestehenden Gesetzen – und einen der selteneren Beiträge, die den „Maulkorb“ in Zusammenhang mit dem Rechtsruck der CDU stellen. weiterlesen »
Turkey up in arms against Erdoğan!„… Die CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte laut Medienberichten "Regulierungen von Meinungsäußerungen im Netz vor Wahlen". Mit der Forderung nach einer "Regulierung" von Meinungsäußerungen von Influencern im Netz reagierte die konservative Spitzenpolitikerin auf das CDU-Kritische Video des YouTubers Rezo, weiterlesen »

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