»Von der Fabrik ins Wohnzimmer?« – Die »dritte Welle« der Vergesellschaftung
„Im Mai des Jahres fand in Tutzing eine beachtenswerte Veranstaltung zum Thema »Vergesellschaftung. Demokratisierung der Wirtschaft?« statt. Beachtenswert vor allem, weil hier Aktivist:innen aus der Praxis und Wissenschaftler:innen miteinander auf Augenhöhe zwei Tage lang diskutierten. Einig waren sich die Beteiligten darüber, dass Vergesellschaftung nicht Verstaatlichung bedeute, dass es vielmehr darum gehe, »das Wirtschaftsleben unter die Kontrolle der Allgemeinheit zu stellen«, wie es in der Ankündigung heißt. Aber, was ist eigentlich Vergesellschaftung, welche konkreten Formen sind denkbar, welche praktischen Schritte notwendig? Die Debatte steht noch in den Startlöchern, einige Referent:innen haben hinter ihr Thema ein Fragezeichen gesetzt. Gewerkschaften spielen bei dieser entscheidenden Frage nach einer »demokratischen Eigentumspolitik des 21. Jahrhunderts« bisher kaum eine Rolle, Industriebetriebe stehen nicht im Fokus der Vergesellschaftungsdebatte. Umso wichtiger, dass Ralf Hoffrogge in seinem Vortrag, den er uns in überarbeiteter Fassung zur Verfügung gestellt hat, diese Lücke thematisiert und in einen historischen Kontext stellt.“ Vorwort zum Artikel von Ralf Hoffrogge in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit Ausgabe 6/2026:
Von der Fabrik ins Wohnzimmer? Die »dritte Welle« der Vergesellschaftung
Der Kampf um Grund und Boden – die »erste Welle«
Die erste historische Welle im Kampf um »Vergesellschaftung« waren Aufstände, mit denen sich Bauern und Tagelöhner gegen die Privatisierung der Allmenden und Gemeingüter durch adelige Grundherren wehrten. Sie fanden sich vermehrt im 16. Jahrhundert in Europa, aber auch in anderen Weltteilen als indigene Bewegungen gegen kolonialen Landraub. Der größte dieser Aufstände in Deutschland war der Bauernkrieg von 1524/25. Bauern und ihre Familien wehrten sich gegen den entstehenden Agrarkapitalismus und die Kommerzialisierung der Religion durch den Ablasshandel. Die Bewegung war spirituell und verfolgte dennoch weltliche Ziele: Neben der freien Priesterwahl forderten die Aufständischen die Wiederherstellung von Gemeindewiesen und Äckern, die Adelige sich angeeignet hatten. Der Historiker Peter Blickle gab ihr den Begriff »Revolution des gemeinen Mannes« – angelehnt an eine historische Selbstbezeichnung, die auch städtische Unterschichten oder Bergarbeiter einschloss. Obwohl die Bewegung eine Verbindung von Gemeineigentum, Demokratie und individuellen Freiheitsrechten herstellte, vertrat sie eine patriarchale Hausväterdemokratie.
Vom Acker in die Fabrik – die »zweite Welle«
Die Bauernaufstände der Frühen Neuzeit wurden brutal niedergeschlagen – das Ergebnis der Krise des Feudalismus war keine Ökonomie der Gemeingüter, sondern ein Agrarkapitalismus als Grundlage des späteren Industriekapitalismus. Die Idee der Aufständischen überlebte jedoch als »Utopia«, etwa in der gleichnamigen Schrift des britischen Humanisten Thomas Morus, und inspirierte den Frühsozialismus in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das Konzept der Gemeingüter wurde vom Acker in die Fabriken getragen, kommunistische Handwerker und Wandergesellen diskutierten Produktionsgenossenschaften, Kommunen und Gilden. Christlich-religiöse Vorstellungen wirkten weiter, doch Vergesellschaftung bezog sich nun auf die neu entstehende und bald ganz Europa beherrschende Produktivkraft Nummer eins: die Industrie.
In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts verdrängte der Marxismus die bunten Utopien. Marx und Engels entwarfen keine Kommunen am Reißbrett, sondern verstanden Vergesellschaftung als Prozess, bei dem sich die Arbeitenden zusammentaten, um den Staat zu übernehmen, zu demokratisieren und die Industrie zu zentralisieren. Allerdings arbeiteten Marx und Engels, aber auch Kautsky und Luxemburg sich intensiv an der ersten Welle agrarischer Vergesellschaftung ab: Friedrich Engels schrieb ein Buch über den deutschen Bauernkrieg, Marx untersuchte im Kapital die britische »enclosure of the commons« als »ursprüngliche Akkumulation« des Kapitals. Rosa Luxemburg entwickelte daraus ihr Konzept einer »kapitalistischen Landnahme«, mit der sie den Imperialismus ihrer Zeit erklärte. Auch Karl Kautsky untersuchte in seinem 1895 erschienenen Standardwerk Klöster, Ketzer und rebellische Bauern als »Vorläufer des neueren Sozialismus«[1].
Vergesellschaftung der Re-Produktion – die »dritte Welle«
Während es in der ersten Vergesellschaftungswelle des 16. Jahrhunderts um Gemeineigentum an Grund und Boden ging und in der zweiten um die Sozialisierung der großen Industrie, werden heute Forderungen nach einer Vergesellschaftung in der Daseinsfürsorge und in Re-Produktionsbereichen wie Wohnen, Energie, Gesundheit und Sorgearbeit laut. Diese »dritte Welle« begann in Deutschland mit einer »Neuen Mietenbewegung«, mit »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« (2018) und »Hamburg Enteignet« (2022). Auch die Gesundheitsbewegung griff den Gedanken der Vergesellschaftung auf und verlangte z.B. 2021 in einer Petition die Vergesellschaftung der privatisierten Unikliniken Gießen und Marburg. Inzwischen gibt es Initiativen wie »RWE & Co Enteignen« (2021), die sich für eine vergesellschaftete Energiewirtschaft einsetzen. Auch die feministische Debatte denkt Vergesellschaftung weiter, Initiativen fordern etwa die Umwandlung von leerstehenden Shopping-Malls und ihre Umwandlung in Sorgezentren als Schritt zur Vergesellschaftung von Care-Arbeit.
Nicht Agrargüter oder Industrieprodukte, sondern Dienstleistungen stehen im Focus dieser neuen Welle von Bewegungen. Ihnen gemein ist, dass die zu vergesellschaftenden Güter ortsgebunden sind und sich nicht auf dem globalisierten Markt behaupten müssen. Dies erhöht die Machtposition der Nutzenden und Beschäftigten, erlaubt aber auch den Zugriff von Kommunen, Ländern und Bund. Oft genug handelt es sich um Bereiche, die einst staatlich waren – wie der Gesundheitssektor – oder mit viel staatlicher Regulierung erst als Markt konstituiert wurden, wie Bahn- oder Stromnetze.
Der Ruf nach Vergesellschaftung ist somit eine Radikalisierung der Re-Kommunalisierungsbewegung der 2000er Jahre. Verlangt wird nicht mehr die Rückkehr zum Sozialstaat der 1970er Jahre, sichtbar wird eine wirtschaftsdemokratische bis antikapitalistische Stoßrichtung. Mittlerweile vernetzen sich die Initiativen, es gibt neue NGOs wie »Communia«, die Vergesellschaftungskonzepte vordenken. In Rechts- und Sozialwissenschaften finden intensive Debatten zur Vergesellschaftung als sozial-ökologische Transformation statt. Mit der Entstehung verschiedener Initiativen, ihrer Vernetzung und der Formalisierung ihrer Organisationsstrukturen sowie dem Dialog mit Wissenschaftler:innen erfüllt der neue Aufbruch immer mehr Merkmale einer sozialen Bewegung.
Doch ob wirklich eine »dritte Welle« von Vergesellschaftung entsteht, ist noch nicht ausgemacht. Einerseits ist der Begriff Vergesellschaftung sehr deutsch: In der Bundesrepublik dient der Vergesellschaftungs-Artikel 15 des deutschen Grundgesetzes als Vorlage, in angelsächsischen Ländern dagegen propagieren neo-sozialistische Akteure Preiskontrollen und wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen. »Sozialismus« meint hier eher den Aufbau eines Sozialstaates. Zwar gibt es Nationalisierungs- und Sozialisierungsforderungen für US-Tech-Konzerne und für die Bahn in Großbritannien, aber (noch) keine eigenständigen sozialen Bewegungen für Vergesellschaftung.
Zudem ist die »dritte Welle« auch in Deutschland gerade eher ein Plätschern. Viele Initiativen haben ihren ersten Höhepunkt bereits in den Jahren 2021/2022 überschritten. Es fehlen die gesellschaftlichen Druckmittel. So wurde der Berliner Volksentscheid von 2021 bisher nicht umgesetzt, das Volksbegehren »Hamburg Enteignet« dümpelte jahrelang vor Gericht und wurde 2025 zurückgezogen, andere Initiativen blieben gleich auf der Ebene von Appellen stecken. Des Weiteren fehlt eine »große Erzählung« von Vergesellschaftung. Wo die Bauern mit biblischem Bezug das neue Jerusalem erschaffen wollten, säkularisierte die Arbeiter:innenbewegung die Gütergemeinschaft und entwarf den Sozialismus als Klassenerzählung des 19. und 20 Jahrhunderts. Bei heutigen Aufbrüchen ist dagegen oft unklar, ob »Vergesellschaftung« ein Gesellschaftsentwurf oder ein juristisches Instrument sein soll. Es gibt keine gemeinsame Erzählung darüber, wie Vergesellschaftung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zusammenwirken könnte.
Die Akteure der »dritten Welle«
Auch die von den einzelnen Kampagnen angerufenen Subjekte der Veränderung bleiben bisher vage. Die Bewegungen benennen »Mieterinnen und Mieter«, die »Zivilgesellschaft«, auch Aufrufe wie »alle können mitmachen« kommen vor. Die Berliner Krankenhausbewegung, die 2021 ein Bündnis mit dem Vergesellschaftungs-Volksentscheid einging, ist als betriebliche, von Beschäftigten getragene Bewegung eine Ausnahme. Die meisten Kampagnen sind zwar Bündnisse aus verschiedenen Milieus der Lohnabhängigen aus dem urbanen Dienstleistungssektor – nehmen jedoch die Perspektive der Nutzenden ein. Dies ist eine Stärke, wenn es um Mehrheiten für eine öffentliche Daseinsvorsorge geht. Eine Schwäche ist die Nutzer:innen- und Konsument:innenperspektive jedoch, wenn es um die Organisation von Gesellschaft geht. Gesellschaft besteht nicht nur aus Daseinsvorsorge und Dienstleistung, sondern auch aus Industrie – doch im Automobilsektor ist die Idee der Vergesellschaftung trotz Krise kaum angekommen. Ebenso wenig bei jener Produktion, die wir in Billiglohnländer verdrängt und vergessen haben. Damit ist Vergesellschaftung zur Zeit noch eine Utopie mit beschränkter Haftung, ähnlich wie das Grundeinkommen: Der hiesige Konsum soll sozialisiert werden, aber die gesellschaftliche Arbeitsteilung in Deutschland und die global verdrängte Arbeit bleiben große Fragezeichen. Vergesellschaftung braucht daher eine Klassenperspektive. Aus dem Blickwinkel von Nutzenden und Konsumierenden wird sie über einen schwammigen Begriff von Allgemeinwohl nicht hinauskommen. Als Klassenpolitik der Produzierenden kann sie zur Systemalternative heranwachsen.
Wie kommt »Vergesellschaftung« in die Betriebe?
Es ist daher eines der größten Probleme der »dritten Welle«, dass die Idee der Vergesellschaftung in gewerkschaftlichen Debatten kaum eine Rolle spielt. Zwar unterstützten einige Gewerkschaften Petitionen und Volksbegehren zur Aktivierung von Artikel 15 in Gießen, Berlin und Hamburg. Doch die Arbeitsteilung »Bewegung macht, Gewerkschaft unterstützt« überlässt das Weiterdenken von Vergesellschaftung überforderten, ehrenamtlichen Bewegungen oder akademischen Zirkeln, deren Interesse nachlassen wird, wenn die Forschungsförderung versiegt. Dies ist verwunderlich, denn die Diskurse von Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft kommen aus den gewerkschaftlichen Debatten des ADGB in den 1920er Jahren. Doch die »dritte Welle« hat sich gerade nicht aus dieser wirtschaftsdemokratischen Tradition entwickelt. Sie entstand aus einem Bruch, an dessen Anfang die Privatisierung von Wohnungsbeständen stand, die in den 1920ern von Gewerkschaften und sozialdemokratischen Parteien aufgebaut wurden. Die Wohnungen wurden verkauft – doch die Utopie dahinter blieb im Artikel 15 unserer Verfassung gespeichert.
Diese Entstehung aus einem Traditionsbruch ist der Vergesellschaftungsbewegung bis heute anzumerken. Artikel 15 verlieh DWE und anderen eine Legitimation und den Geruch der Machbarkeit. Doch die Berufung auf das Grundgesetz verdeckte den Blick auf die Mehrheit der arbeitenden Menschen als Motor jeder bisherigen Welle von Vergesellschaftung – und auf die Gewerkschaften als Akteure. Die Friedens- und Frauenbewegung wirkte in den 1970er Jahren auch durch gewerkschaftliche Arbeitskreise, hier kamen alte und neue Soziale Bewegungen zusammen. Es ist an der Zeit, den Gedanken der Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft wieder in die Gewerkschaften hineinzuholen – zur Entwicklung von Strategien für die anstehenden Transformationskämpfe.
Artikel von Ralf Hoffrogge in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit Ausgabe 6/2026
- Ralf Hoffrogge ist Historiker und forscht zu Wirtschaftsdemokratie und Arbeiter:innenbewegung. https://www.researchgate.net/profile/Ralf-Hoffrogge
Anm 1) Karl Kautsky: Die Vorläufer des neueren Sozialismus, Stuttgart 1895.