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Kriegsrecht auf den Philippinen verlängert – Proteste auch
Protestcamp von drei Gewerkschaften in Manila ab dem 10.7.2017 - gegen Kriegsrecht und LeiharbeitEs gleicht seit Jahren einem Ritual. Ende Juli ist die Zeit, da der amtierende Präsident der Republik der Philippinen einen medialen Großauftritt genießt und sich mit einer Rede zur Lage der Nation (SONA) an seine Landsleute wendet. Am vergangenen Montag war es das zweite Mal, dass der seit Ende Juni 2016 amtierende Staatschef Rodrigo R. Duterte vor die Mikrofone trat und die verflossenen zwölf Monate Revue passieren ließ. Es war eine sich über zwei Stunden hinziehende Rede, in der der Präsident mehrfach vom Manuskript abwich, um in der ihm eigenen Weise Gegner und Kritiker abzukanzeln. Wer nicht für ihn ist, gerät flugs in die Kategorie »Hurensöhne« oder wird notorisch mit einem »fuck you« belegt. Grundtenor der zweiten SONA war das starre Festhalten »am Kampf gegen Drogen, Kriminalität und Korruption« um jeden Preis. Das bis Ende dieses Jahres im Süden des Landes geltende Kriegsrecht rechtfertigte der Präsident, weil nur so die »Rebellion IS-naher Kräfte in Marawi City« und anderen Städten auf der Insel Mindanao gestoppt werden könne…“ – aus dem Beitrag „Verflogene Euphorie“ von Rainer Werning am 27. Juli 2017 in der jungen Welt, worin auch seine Wendung gegen die Nationale Demokratischen Front der Philippinen Thema ist. Siehe dazu drei weitere aktuelle Beiträge zu gewerkschaftlichem und demokratischem Widerstand gegen das Kriegsrecht während der Präsidentenansprache – und den Verweis auf unsere bisherigen Beiträge zum Protestcamp der Bergarbeiter aus Mindanao weiterlesen »
Protestcamp von drei Gewerkschaften in Manila ab dem 10.7.2017 - gegen Kriegsrecht und LeiharbeitEs gleicht seit Jahren einem Ritual. Ende Juli ist die Zeit, da der amtierende Präsident der Republik der Philippinen einen medialen Großauftritt genießt und sich mit einer Rede zur Lage weiterlesen »

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Angeklagter Journalist dreht den Spieß um: Erdogans Regime wird angeklagt
Solidarität der dju mit inhaftierten Journalisten in der Türkei: »Journalismus ist kein Verbrechen«Ahmet Şık ist einer der prominentesten Journalisten der Türkei und sitzt seit dem 29. Dezember in Untersuchungshaft. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, Terrororganisationen zu unterstützen. Im Justizpalast von Istanbul steht er seit Montag mit den anderen Angeklagten vor Gericht. Am späten Mittwochnachmittag durfte er seine Stellungnahme abgeben. Wir dokumentieren im Folgenden Auszüge aus seiner eineinhalbstündigen Rede. Ahmet Şık beginnt seine Verteidigung mit einem Zitat aus dem Vorwort seines Buches „Wir sind diese Wege zusammen gegangen“ von 2014. Die langjährige Koalition zwischen der AKP und der Gülen-Bewegung, die vor dem Putsch bereits endete, sei eine „mafia-artige-Regierung“ gewesen. Ausführlich erörtert er die enge Beziehung zwischen der AKP-Regierung und den Gülenisten, die dazu gedient habe, die „Macht über den Staat“ zu erlangen. Dieses Ziel sei der Grund gewesen, die die Partner zusammenbrachte. Aber auch der Grund, warum sie sich wieder entzweit hätten“ – so beginnt der Beitrag „„Ich verteidige mich hier nicht. Ich klage an.““ am 27. Juli 2017 in der taz gazete – eine Dokumentation der Rede vor Gericht. Siehe dazu auch einen Kommentar von Deniz Yücel aus dem Gefängnis – etwa zum Verhalten bundesdeutscher Unternehmen in der Türkei weiterlesen »
Solidarität der dju mit inhaftierten Journalisten in der Türkei: »Journalismus ist kein Verbrechen«Ahmet Şık ist einer der prominentesten Journalisten der Türkei und sitzt seit dem 29. Dezember in Untersuchungshaft. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, Terrororganisationen zu unterstützen. Im Justizpalast von Istanbul steht weiterlesen »

je suis autoDer Kartellverbund der für Deutschlands Wirtschaft so dominanten Automobilindustrie wurde erst zu diesem  Desaster für die industrielle Zukunft Deutschlands, weil die Politik – zukunfts- und umweltblind  – einfach nur ihre schützende Hand darüber hielt. Deshalb darf diese Autokrise nie und nimmer von dieser Autokanzlerin wie in der Bankenkrise dem Kunden und Steuerzahler aufgebürdet werden!...“ Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 27.7.2017 weiterlesen »

je suis autoKommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 27.7.2017

Der Kartellverbund der für Deutschlands Wirtschaft so dominanten Automobilindustrie wurde erst zu diesem Desaster für die industrielle Zukunft Deutschlands, weil die Politik - zukunfts- und umweltblind - einfach nur ihre schützende Hand darüber hielt. weiterlesen »

Harte Zeiten erfordern starke Betriebsräte„Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist im Umbruch. In allen Branchen wird ausgelagert. Subunternehmen, externe Dienstleister, Werkverträge, Leiharbeiter: Flexibel will man sein, noch günstiger produzieren – und Tarife umgehen. Das ist eine Herausforderung für Betriebsräte und Gewerkschaften. Wie organisiert man einen Konzern, der eigentlich aus Dutzenden kleinen Unternehmen besteht? (…) „Exakt – Die Story“ geht mitten hinein in den Streit um Arbeit, spricht mit Arbeitern und Aktiven, konfrontiert Firmenchefs und die Verantwortlichen in der Politik und zeigt Lösungswege auf. Wie können sich Gewerkschaften heute durchsetzen? Was bringen aktuelle Gesetzesreformen? Wie fühlt es sich an, wenn man vom Vorgesetzten bekämpft wird? Und warum sind Gewerkschaften im Osten besonders herausgefordert?“ Film von Magdalena Schüßler vom 26. Juli 2017 bei „Exakt – Die Story“ beim MDR (Videodauer: ca. 30 Min., in der Mediathek abrufbar bis 26. Juli 2018) weiterlesen »
Harte Zeiten erfordern starke Betriebsräte"Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist im Umbruch. In allen Branchen wird ausgelagert. Subunternehmen, externe Dienstleister, Werkverträge, Leiharbeiter: Flexibel will man sein, noch günstiger produzieren – und Tarife umgehen. Das ist eine Herausforderung für Betriebsräte und Gewerkschaften. Wie organisiert man weiterlesen »

Die zunehmende Ungleichheit in den Industrieländern lässt sich auch in der Lohnquote wiederfinden. In den letzten Jahrzehnten ist der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen gefallen. Dementsprechend stieg der Anteil der Kapitalerträge. Bekannte US-Ökonomen haben einen bisher vernachlässigten Grund hierfür ausgemacht. Auch millionenschwere CEO-Gehälter sind Teil der gesunkenen Lohnquote. Die Kapitaleinkünfte sind aber trotzdem deutlich stärker bei den oberen zehn Prozent und dem oberen Prozent konzentriert als die Lohneinkommen. Das bedeutet: Eine niedrige Lohnquote verschärft die Ungleichheit. Es gibt verschiedene Erklärungsversuche, für die gesunkene Lohnquote. Da sind die Liberalisierung der Arbeitsmarktregeln und die Entmachtung der Gewerkschaften in vielen Ländern. Auch zunehmende Konkurrenz durch Importe aus China und anderen Schwellenländern sowie zunehmendes Outsourcing von Produktion wurden als Gründe ins Feld geführt. Konsens darüber, wie durchschlagend diese Erklärungen im Einzelnen sind, gibt es bisher nicht. Ein prominent besetztes Forscherteam aus den USA und der Schweiz hat nun starke empirische Belege für eine weitere These vorgelegt. Sie lautet: Die zunehmende Marktmacht weniger Superstarunternehmen führt zu steigenden monopolistischen Gewinnen und lässt im Gegenzug den Anteil der Arbeitnehmer an der Wertschöpfung sinken. Die Ökonomen David Autor, Christina Patterson und John Van Reenen vom Massachusetts Institute of Technology (MIT), Lawrence Katz von der Harvard-Universität und David Dorn von der Universität Zürich stellen fest, dass es in den meisten Wirtschaftszweigen zu einer Konzentration der Umsatzanteile an der Spitze gekommen ist…“ Beitrag von Norbert Häring vom 27. Juli 2017 bei Geld und mehr weiterlesen »
"Die zunehmende Ungleichheit in den Industrieländern lässt sich auch in der Lohnquote wiederfinden. In den letzten Jahrzehnten ist der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen gefallen. Dementsprechend stieg der Anteil der Kapitalerträge. Bekannte US-Ökonomen haben einen bisher vernachlässigten Grund hierfür ausgemacht. Auch millionenschwere CEO-Gehälter sind Teil der gesunkenen Lohnquote. weiterlesen »

Logo des Bündnisses Rente zum Leben„Versicherungspflichtige Selbstständige haben bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern hohe Beitragsrückstände. Ende 2016 schuldeten Unternehmer den Rentenkassen fast 300 Millionen Euro. Allerdings wurden davon rund 132 Millionen Euro befristet oder unbefristet niedergeschlagen, das heißt sie werden vorläufig (befristet) oder endgültig (unbefristet) nicht weiter erhoben. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Von einer weiteren Erhebung der geschuldeten Beiträge sehen die Sozialkassen ab, „wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird“, heißt es in dem parlamentarischen Schreiben. Das gelte auch, wenn die Einzugskosten in keinem Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stünden. Allerdings könne die Beitragsforderung wieder geltend gemacht werden, „wenn die Möglichkeit der Einziehung der Forderung erkennbar wird“. Laut Regierungsantwort resultieren die Beitragsrückstände bei vielen Selbstständigen nicht nur aus einer unzureichenden Zahlungsfähigkeit…“ Mitteilung vom 26. Juli 2017 von und bei Ihre-Vorsorge.de. Der DGB fordert daraufhin, Selbstständige in die gesetzliche Rente einzubeziehen weiterlesen »
Logo des Bündnisses Rente zum Leben"Versicherungspflichtige Selbstständige haben bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern hohe Beitragsrückstände. Ende 2016 schuldeten Unternehmer den Rentenkassen fast 300 Millionen Euro. Allerdings wurden davon rund 132 Millionen Euro befristet oder unbefristet niedergeschlagen, das heißt sie werden vorläufig (befristet) oder endgültig weiterlesen »

Arbeitszeitverkürzung mit Haken: IGBCE vereinbart 38,5-Stunden-Woche für Ostdeutschland
Die IGBCE vereinbart für Ostdeutschland eine Senkung der Wochenarbeitszeit bei weitgehender Flexibilisierung, das sog. «Potsdamer Modell». Für die chemische Industrie in Ostdeutschland hat die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) die tariflichen Wochenarbeitszeiten neu vereinbart. Im Tarifbereich arbeiten rund 30000 Beschäftigte, der gewerkschaftliche Organisationsgrad liegt vermutlich bei 40 und etwas mehr Prozent. In drei Stufen wird jeweils zum Januar 2019, 2021 und 2023 die tarifliche Arbeitszeit um eine halbe Stunde pro Woche von aktuell 40 auf 38,5 bei vollem Lohnausgleich verkürzt. Die IGBCE hält sich zugute, dass damit hinsichtlich der tariflichen Bestimmungen in der chemischen Industrie die Angleichung von Ost- und Westdeutschland abgeschlossen sei. Im Westen gilt seit 1993 die 37,5-Stunden-Woche. Die «fehlende» Stunde sieht die IGBCE in einem Tarifvertrag «Lebensphasenorientierte Arbeitszeit» aufgehoben, die je Beschäftigten im Betrieb eine Stunde zur Verteilung vorsieht…“ Artikel von J.H.Wassermann in der Soz Nr. 07/2017 weiterlesen »
"Die IGBCE vereinbart für Ostdeutschland eine Senkung der Wochenarbeitszeit bei weitgehender Flexibilisierung, das sog. «Potsdamer Modell». Für die chemische Industrie in Ostdeutschland hat die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) die tariflichen Wochenarbeitszeiten neu vereinbart. Im Tarifbereich arbeiten rund 30000 Beschäftigte, der gewerkschaftliche Organisationsgrad liegt vermutlich bei 40 und etwas weiterlesen »

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Donnerstag in höchster Instanz entschieden, dass der Einsatz eines Software-Keyloggers zur Überwachung eines Arbeitsplatz-Computers nur unter engen Voraussetzungen erlaubt ist. Nur bei dem mit konkreten Tatsachen belegbaren Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch einen konkreten Arbeitnehmer darf ein Keylogger eingesetzt werden. In anderen Fällen verstößt die Nutzung der Überwachungssoftware gegen § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. (AZ 2 AZR 681/16). Mit seiner Rechtssprechung hat das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm (AZ 6 Sa 1711/15) bestätigt. (…) „Die Beklagte hatte beim Einsatz der Software gegenüber dem Kläger keinen auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die von ihr „ins Blaue hinein“ veranlasste Maßnahme war daher unverhältnismäßig,“ heißt es in der Urteilsbegründung.“ Artikel von Detlef Borchers vom 27. Juli 2017 bei heise online – wir wissen allerdings aus Erfahrung, wie schnell sich ein Verdacht konstruieren lässt… weiterlesen »
"Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Donnerstag in höchster Instanz entschieden, dass der Einsatz eines Software-Keyloggers zur Überwachung eines Arbeitsplatz-Computers nur unter engen Voraussetzungen erlaubt ist. Nur bei dem mit konkreten Tatsachen belegbaren Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch einen konkreten Arbeitnehmer darf ein Keylogger eingesetzt werden. weiterlesen »

Kombilohn? Nein danke!Ein alter Traum ist viral verbreitend entdeckt worden und wird nun marktreif zum Elend der Konkurrenz bejubelt. Arbeitgeber, welche bisher zwar über die Lohnkosten schwitzten (man nennt diese auch „ehrliche Häute“), sich bisher aber noch sagten, man sollte sich morgens im Spiegel betrachten können und man trägt auch eine gewisse Verantwortung gegenüber seinen Angestellten und deren Familien, werden es in Zukunft immer schwerer haben, diesen Zustand aufrecht zu erhalten. Um dem Irrsinn des stetigen Wachstums gerecht zu werden, bleibt bald kein anderer Weg mehr übrig, als seiner alten Stammbelegschaft zu kündigen, um sich dann im Austausch Hartz IV Sklaven zu holen, die sogar noch 7000 Euro mitbringen bzw. bis zu 75% in der Lohntüte gesponsert werden. Und noch einen Vorteil haben diese „Hartz-IV-Ja-Sager-Sklaven“. Welchen? Sie dürfen nicht Nein sagen und müssen jeden Scheiß schindern – bis zum Tod auf Raten…“ Beitrag vom 25. Juli 2017 vom und beim Sozialticker zum ‚Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit‘ mit neuen Arbeitsplatzprämien und Coachings für Langzeitarbeitslose weiterlesen »
Kombilohn? Nein danke!"Ein alter Traum ist viral verbreitend entdeckt worden und wird nun marktreif zum Elend der Konkurrenz bejubelt. Arbeitgeber, welche bisher zwar über die Lohnkosten schwitzten (man nennt diese auch „ehrliche Häute“), sich bisher aber noch sagten, man sollte sich morgens im weiterlesen »

„Normalerweise streiten sich bei einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Betriebsrat und Arbeitgeber. Anders lag der Fall, über den das Landesarbeitsgericht Hessen zu entscheiden hatte. Der Betriebsrat beantragte in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, eines seiner eigenen Mitglieder aus dem Gremium ausschließen. Das “Problem“: Dieser Betriebsrat ist als Einziger im Gremium gewerkschaftlich organisiert. (…) Was war geschehen? Der Arbeitgeber plante, drei Abteilungen zu schließen. Über diesen Entschluss informierte er zwei Mitglieder des Betriebsrats. Einer der beiden gab sein Wissen an das gewerkschaftlich organisierte Mitglied weiter, bat dabei jedoch, die Angelegenheit vertraulich zu behandeln. Dessen ungeachtet unterrichtete der Gewerkschafter seine Organisation, um zu erfahren, welche Handlungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat. (…) Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass ein Beauftragter einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft erst dann an Betriebsratssitzungen teilnehmen darf, wenn ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats dies beantragen. Diese Vorschrift musste der Gewerkschafter nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht befolgen. Denn er hat das Recht, sich auf eine bevorstehende Sitzung des Betriebsrats angemessen vorzubereiten. Dazu gehört – so das LAG weiter – auch das individuelle Einholen von Rechtsrat bei der Gewerkschaft…“ Beitrag vom Rechtsschutzsekretär Michael Wanner vom 26. Juli 2017 bei der DGB Rechtsschutz GmbH zum Beschluss des LAG Hessen vom 20. März 2016 (Az: 16 TaBV 12/17) weiterlesen »
"Normalerweise streiten sich bei einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Betriebsrat und Arbeitgeber. Anders lag der Fall, über den das Landesarbeitsgericht Hessen zu entscheiden hatte. Der Betriebsrat beantragte in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, eines seiner eigenen Mitglieder aus dem Gremium ausschließen. Das “Problem“: Dieser Betriebsrat ist als Einziger im Gremium gewerkschaftlich weiterlesen »

Initiative "Arbeitszeitverkürzung jetzt!"„Die durchschnittliche tarifvertragliche Arbeitszeit liegt in Deutschland bei 37,7 Stunden pro Woche. In Ostdeutschland sind die tariflichen Wochenarbeitszeiten mit 38,7 Stunden im Durchschnitt noch etwa eine Stunde länger als in Westdeutschland, wo durchschnittlich 37,6 Stunden vereinbart wurden. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung von tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen hervor, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf heute mit der neusten Ausgabe des WSI Arbeitszeitkalender 2017 vorlegt. (…) Gegenüber der tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden lag die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Jahr 2016 bei 43,5 Stunden. Diese große Diskrepanz hat nach Ansicht des WSI-Tarifexperten Prof. Dr. Thorsten Schulten mehrere Gründe: „Zum einen haben nicht-tarifgebundene Arbeitnehmer in vielen Fällen längere Arbeitszeiten als Beschäftigte mit Tarifvertrag“, erklärt der Wissenschaftler. Darüber hinaus bieten auch die Tarifverträge viele Flexibilisierungs- und Ausnahmeregelungen. „In der Metallindustrie besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass für bis zu 18 Prozent aller Arbeitnehmer eine verlängerte Wochenarbeitszeit von bis zu 40 Stunden vereinbart werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Quote sogar auf bis zu 50 Prozent angehoben werden,“ so Schulten. Hinzu kommt, dass nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2016 insgesamt 820 Millionen bezahlte und noch einmal 941 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet wurden.“ WSI-Pressemitteilung vom 27. Juli 2017 bei der Hans-Böckler-Stiftung weiterlesen »
Initiative "Arbeitszeitverkürzung jetzt!""Die durchschnittliche tarifvertragliche Arbeitszeit liegt in Deutschland bei 37,7 Stunden pro Woche. In Ostdeutschland sind die tariflichen Wochenarbeitszeiten mit 38,7 Stunden im Durchschnitt noch etwa eine Stunde länger als in Westdeutschland, wo durchschnittlich 37,6 Stunden vereinbart wurden. Dies geht aus weiterlesen »

Flächentarifvertrag - nur noch in Betriebsgröße zu haben?„… Eine Massenklage von 50 Beschäftigten aus Redaktion und Druckerei der Bremer Tageszeitungen AG (BTAG), die unter anderem den Weserkurier und die Bremer Nachrichten herausgibt, rückt das Problem der Tarifflucht von Zeitungsverlegern wieder in den Mittelpunkt. Die Medienmitarbeiter an der Weser versuchen sich mit den Klagen dagegen zu wehren, dass der Verlag ihnen die Zahlung bundesweiter Tariferhöhungen verweigert. Wie die Gewerkschaftszeitschrift Verdi Publik in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, dauern einzelne Verfahren noch bis zum Herbst an. Einige Urteile seien jedoch bereits in erster Instanz gesprochen worden, alle zugunsten des Unternehmens. (…) Für Verdi sind die Klagen vor dem Bremer Arbeitsgericht »eine Art Präzedenzrechtsstreit gegen OT-Mitglieder im Zeitungsverlegerverband«. Bei den ersten Verfahren hatten die Kläger allerdings schlechte Karten. Mit der Zusage der BTAG von 2010, dass der Tarifausstieg keine Auswirkungen auf bestehende Verträge habe, sei lediglich ein Status quo garantiert worden, befanden die Richter. Ein Anspruch auf Teilhabe an künftigen Tariferhöhungen lasse sich daraus nicht begründen. Zwar dürfen die Betroffenen gegen die Entscheidungen Berufung einlegen, doch in allen bisherigen Verhandlungen entschieden die Kammern zugunsten des Konzerns. Verdi-Landesmediensekretär Peter Dinkloh schlägt in der Zeitschrift Publik deshalb als Ausweg und Antwort auf Tarifflucht die Mobilisierung der Beschäftigten für einen Haustarifvertrag vor. Sollten genügend Mitglieder das unterstützen, könne die Gewerkschaft für dessen Durchsetzung auch Arbeitskampfmaßnahmen bis hin zum Streik organisieren.“ Artikel von Volker Hermsdorf in der jungen Welt vom 27. Juli 2017 weiterlesen »
Flächentarifvertrag - nur noch in Betriebsgröße zu haben?"... Eine Massenklage von 50 Beschäftigten aus Redaktion und Druckerei der Bremer Tageszeitungen AG (BTAG), die unter anderem den Weserkurier und die Bremer Nachrichten herausgibt, rückt das Problem der Tarifflucht von Zeitungsverlegern wieder in den Mittelpunkt. weiterlesen »

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Wie typisch ist das atypische Arbeitsverhältnis? Warum die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses in Europa und Nordamerika neu interpretiert werden muss
„PolitikerInnen, VolkswirtschaftlicherInnen, SoziologInnen – alle gingen sie bis vor kurzem davon aus, dass der Kapitalismus auf längere Sicht bestimmte „typische“ Arbeitsverhältnisse hervorbringt die sich am besten mit Profitabilität und Kapitalakkumulation vertragen. Die Wirklichkeit ist jedoch bedeutend komplizierter. Der Kapitalismus ist Erzeuger und Fortsetzer von vielen verschiedenen Ausbeutungsformen. Sklaverei gab es nicht nur im frühen Kolonialismus, sondern auch heutzutage wieder in mehreren Regionen (Amazonien, Südasien, usw.). (…) Dies alles bedeutet, dass die Kategorie der Arbeiterklasse eine etwas andere Bedeutung bekommt und vor allem auch buntscheckiger wird. Das Normalarbeitsverhältniss ist weit weniger „normal“ als bisher gedacht wurde. Unsere Aufgabe ist deshalb nicht primär die Erklärung des Abbruchs von sozial gesicherten Lohnarbeitsverhältnissen, sondern umgekehrt die Beantwortung der Frage, weshalb es punktuell in der Geschichte Normalarbeitsverhältnisse gegeben hat.“ Beitrag von Marcel van der Linden vom 25. Juli 2017 bei marx200 weiterlesen »
"PolitikerInnen, VolkswirtschaftlicherInnen, SoziologInnen – alle gingen sie bis vor kurzem davon aus, dass der Kapitalismus auf längere Sicht bestimmte "typische" Arbeitsverhältnisse hervorbringt die sich am besten mit Profitabilität und Kapitalakkumulation vertragen. Die Wirklichkeit ist jedoch bedeutend komplizierter. Der Kapitalismus ist Erzeuger und Fortsetzer von vielen verschiedenen Ausbeutungsformen. Sklaverei gab es weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Zur Eröffnung der Plädoyers der Bundesstaatswanwaltschaft im NSU-Prozess ist die hier kommentierte Aussage charakteristisch: „Was der Ankläger als scheinbar objektiv und unabänderlich hinstellt, ist jedoch die Entscheidung seiner Behörde gewesen. Sie ist für die Auswahl – nur – dieser fünf Angeklagten verantwortlich, ganz subjektiv. Gegen neun weitere Verdächtige ermittelt sie bisher lediglich.  Die Mörder seien Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos „und niemand anderes“, beharrte Diemer, Beate Zschäpe sei Mittäterin, unterstützt worden sei der NSU von den Angeklagten „hier im Saal“. Warum die Menschen sterben mussten, sei aufgeklärt, ebenso die Sprengstoffanschläge in Köln. Der Anschlag auf die zwei Polizeibeamten in Heilbronn sei ein Angriff auf „unseren Staat“ gewesen. Die Opfer seien „willkürlich“ ausgesucht worden und das Motiv sei nicht in ihrer Persönlichkeit oder irgendeiner Vorgeschichte begründet. Namentlich nannte er die erschossene Polizistin Michèle Kiesewetter.  Ganz offensichtlich reagierte der Bundesanwalt auf die anhaltende Kritik an der Arbeit der Bundesanwaltschaft. Sein Prolog gipfelte in einer Art Abrechnung. Vor allem im Fall Kiesewetter, bei dem die Hauptverhandlung ein „eindeutiges Ergebnis“ erbracht habe, gebe es „haltlose Spekulationen selbsterklärter Experten“, so Herbert Diemer wörtlich – und ergänzte: „Experten, wie Irrlichter, wie Fliegengesurre!““ – aus dem Beitrag „NSU-Prozess: Ankläger verteidigen ihre tendenziöse Anklage“ von Thomas Moser am 26. Juli 2017 bei  telepolis, worin der Autor zur Schlussfolgerung kommt, dass dieses Plädoyer vor allem einen Demonstrationszweck der Staatsanwaltschaft  hatte – es kann nur eine Ermittlung geben, unsere. weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Zur Eröffnung der Plädoyers der Bundesstaatswanwaltschaft im NSU-Prozess ist die hier kommentierte Aussage charakteristisch: „Was der Ankläger als scheinbar objektiv und unabänderlich hinstellt, ist jedoch die Entscheidung seiner Behörde gewesen. Sie ist für die Auswahl - weiterlesen »

Überwachungskamera - von Ingenieuren entwickelt...Der neueste Vorstoß für mehr Überwachungskameras in der Hauptstadt kommt vom Bürgerbündnis für mehr Videoaufklärung und mehr Datenschutz, zu den Organisatoren gehören der frühere Berliner Justizsenator Thomas Heilmann von der CDU und der ehemalige Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky von der SPD“ – aus der Einleitung des Beitrags „Berliner Bündnis für mehr „Videoaufklärung“: Überwachung heißt jetzt Datenschutz“ von Anna Biselli am 25. Juli 2017 bei netzpolitik.org, worin neben der konkreten Kritik an dieser seltsamen Initiative abschließend zu den Perspektiven nochmals bemerkt wird: „Der Streit um mehr Videoüberwachung in Berlin wird noch mehrere Monate andauern. Um ein Volksbegehren in Gang zu bringen, müssen die Träger zunächst 20.000 Unterschriften sammeln. Damit wollen sie im August starten. Danach sind 170.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten notwendig, die das eigentliche Volksbegehren ausmachen“. weiterlesen »
Überwachungskamera - von Ingenieuren entwickelt...Der neueste Vorstoß für mehr Überwachungskameras in der Hauptstadt kommt vom Bürgerbündnis für mehr Videoaufklärung und mehr Datenschutz, zu den Organisatoren gehören der frühere Berliner Justizsenator Thomas Heilmann von der CDU und der ehemalige Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky weiterlesen »

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