
Am „Fall Tönnies“ – der keiner ist, weil ihn ja so viele, nicht zuletzt aus seiner Branche, so gut verstehen – kann man vieles lernen. Zum Beispiel: Wer andere rassistisch beleidigt ist kein Rassist, weil man ja weiß, dass er kein Rassist ist. Da kann man heute auf die früher übliche (auf ihre Art aber erhellende) Entschuldigung verzichten, dies oder jenes sei in alkoholisiertem Zustand geschehen, das wird heute ganz nüchtern vorgetragen. Und er habe sich ja auch entschuldigt. Aber wofür dann eigentlich? Und gar: Bei wem? Nicht bei denen jedenfalls, denen seine rassistischen Ausfälle galten. Also lernt man zweitens: Taktischer Rückzug bedeutet, sich bei jenen zu entschuldigen, die das Gleiche meinen. Schließlich drittens: Man beende das Ganze damit, dass eine Belohnung als Strafe dargestellt wird und kann weiter machen, wie bisher. Oder: Seit wann sind drei Monate Urlaub eine Strafe? Zum Fall Tönnies eine kleine Materialsammlung mit zwei Beiträgen – sowie einem, der solcherart Entschuldigungen behandelt. Und einem, der gleich zwei Dinge beweist: Dass Tönnies kein Einzelfall ist – und dass LabourNet Germany nicht die Pressestelle von Borussia Dortmund um Rat gefragt hat
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Am „Fall Tönnies“ – der keiner ist, weil ihn ja so viele, nicht zuletzt aus seiner Branche, so gut verstehen – kann man vieles lernen. Zum Beispiel: Wer andere rassistisch beleidigt ist kein Rassist, weil man ja weiß, dass er
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