
Einfallsreich sind sie nicht, die bürgerlichen politischen Kräfte. Jetzt sollen auch in Belgien Erwerbslose sozusagen „gefordert und gefördert“ werden: Gegen die Drohung wird mobilisiert. Es geht um den Artikel 63 §2 l eines „Reformgesetzes“ das bereits 2011 verqbschiedet worden war, aber erst Anfang 2015 voll in Wirkung treten wird – maximal drei Jahre Bezug von Fördergeldern durch die Arbeitsagentur, bisher war das in Belgien unbegrenzt. Der (französische) Beitrag zum Artikel 63 § 2 , beim belgischen Netzwerk Stop63§2 und die Forderungen des Netzwerkes, das Wert darauf legt zu betonen, es handele sich um einen Zusammenschluss von Erwerbslosen und Arbeitenden
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Einfallsreich sind sie nicht, die bürgerlichen politischen Kräfte. Jetzt sollen auch in Belgien Erwerbslose sozusagen „gefordert und gefördert“ werden: Gegen die Drohung wird mobilisiert. Es geht um den Artikel 63 §2 l eines „Reformgesetzes“ das bereits 2011 verqbschiedet worden war,
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