
Die Regierung Macron hat zwei Eilprojekte, die seit der Präsidentschaftswahl unmittelbar angegangen wurden und mit der großen parlamentarischen Mehrheit seiner „Republik in Bewegung“ durchgepeitscht werden sollen. Zum einen soll der Ausnahmezustand endlich beendet werden. Und zwar, in dem er zum Alltag gemacht wird. Wenn von verschiedenen Seiten aus immer wieder kritisiert wurde und juristisch wie politisch festgestellt, dass mit dem Notstandsregime demokratische Rechte, wie etwa die Demonstrationsfreiheit, unzulässig eingeschränkt worden seien, dann lässt sich dieses „Problem“ auch so lösen, dass diese Rechte gesetzlich beschränkt werden, wenn dies dann im Alltag und im Gesetz verankert ist, ist der Ausnahmezustand überflüssig. Das zweite Groß- und Eilprojekt ist eine weitere Gegenreform der Arbeitsgesetzgebung, die gegenüber der im letzten Jahr ebenfalls per faktischem Ausnahmezustand – durch eine Klausel, die die parlamentarische Bestätigung umgeht – gegen so große Widerstände durchgesetzte „Loi travail“ weitere Radikalisierung der Ausbeutung bedeutet. Natürlich – man ist ja Demokrat, was immer das auch heißen soll – im Gespräch mit den Gewerkschaften. Wenn man denn 60-Minuten-Treffen ohne Tagesordnung so nennen mag. Siehe dazu drei aktuelle Beiträge und einen (von bereits mehreren ergangenen) örtlichen Streikaufruf
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Die Regierung Macron hat zwei Eilprojekte, die seit der Präsidentschaftswahl unmittelbar angegangen wurden und mit der großen parlamentarischen Mehrheit seiner „Republik in Bewegung“ durchgepeitscht werden sollen. Zum einen soll der Ausnahmezustand endlich beendet werden. Und zwar,
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