Newsletter am Montag, 07. August 2017

Kurzer Überblick über die heutigen LabourNet Germany News:

Hier im (kostenlosen, aber spendenfähigen) Newsletter die WICHTIGSTEN der neu veröffentlichten Beiträge auf unserer Homepage

1. Interventionen » Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » Asylrecht und Flüchtlingspolitik » Festung EU » Dossier: Italienische Flüchtlingspolitik

Stoppt das Sterben, nicht die Rettung! #freeiuventa

Am 31.07.17 wurde das Schiff IUVENTA der Seenotrettungsorganisation Jugend Rettet von italienischen Behörden beschlagnahmt. In einem dazugehörigen Durchsuchungsbeschluss wird von einer möglichen Zusammenarbeit mit libyschen Schleppern gesprochen. Dieser Vorfall ereignete sich, kurz nachdem die NGO den vorgelegten „Code of Conduct“ des italienischen Innenministeriums nicht unterzeichnet hatte. Verschiedene NGOs haben den „Code of Conduct“ nicht unterzeichnet, weil sie befürchten, dass dadurch ihre Arbeit unzulässig eingeschränkt wird und sie in Konflikt mit dem Völkerrecht geraten. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt zu dem Schluss, dass der „Code of Conduct“ völkerrechtswidrig ist. Aber das Bild in der Öffentlichkeit wird durch solche Anschuldigungen trotzdem nachhaltig geschädigt. Dabei sind es gerade diese Organisationen, die gültigen Menschenrechten auf Leben und Sicherheit auf hoher See Geltung verschaffen. (…) Die Iuventa muss unverzüglich an Jugend Rettet zurückgegeben werden, damit sie weiter Geflüchtete aus Seenot retten können. (…) Die europäische Staatengemeinschaft muss die Seenotrettung mit Schiffen im Mittelmeer übernehmen, damit die NGOs die Arbeit einstellen können. Bis es eine wirksame staatliche Rettungsmission gibt, müssen die Seenotrettungs-NGOs unterstützt werden, statt sie mit haltlosen Anschuldigungen zu überziehen. (…) Wir fordern sichere und legale Fluchtwege nach Europa. Es ist unerträglich, dass Menschen die Flucht aus Krisengebieten oft mit ihrem Leben bezahlen müssen…“ Statement zum Mitzeichnen auf der Aktionsseite externer Link

Siehe drei Hintergrundbeiträge zu Iuventa im Dossier

2. Internationales » USA » Gewerkschaften

US-Autogewerkschaft verliert Abstimmung bei Nissan, zeigt zu Recht eine Erpressungskampagne des Unternehmens an – und macht keine Anstalten zu irgendeiner selbstkritischen Bewertung

2.200 dagegen, 1.300 dafür – so das klare Ergebnis der Abstimmung im Nissan-Werk im Bundesstaat Mississippi am 3. und 4. August 2017 zur Frage, ob sich die Belegschaft von der Vereinten Automobilarbeitergewerkschaft UAW vertreten lassen möchte – möchte sie, zu fast zwei Dritteln, nicht. Zu bemerken dabei zuerst: Von den rund 6.500 Beschäftigten waren beinahe die Hälfte nicht wahlberechtigt – ZeitarbeiterInnen, denen wie weltweit, auch hier grundlegende Rechte verwehrt bleiben. Warum nach 14 Jahren Kampagne (seit der Werksgründung 2003) diese Wahl verloren wurde, darüber gibt es nicht nur im Werk, in den regionalen Medien und in der Gewerkschaftsbewegung erste Debatten, sondern auch in zahlreichen weiteren politischen Zusammenhängen. Ein Grund war sicherlich die extrem aufwendige Kampagne des Unternehmens gegen die Gewerkschaft, deren Tenor auch aus der triumphierenden Erklärung nach der Abstimmung sichtbar wird. Eine schmutzige Erpressungskampagne allemal, inklusive zahlreicher „Gruppen- und Einzelgespräche“ voller Drohungen über soziale Einbußen, die ein Votum für die Gewerkschaft mit sich bringen würde. Es gibt aber sicher mindestens noch zwei weitere Gründe. Zum einen ist es durch Gesetzgebung und Tradition so, dass in solchen Abstimmungen die Gewerkschaft etwas ist, das von außen kommt, es sind nicht die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, die sich organisieren. Schließlich hat Nissan es genüsslich ausgenutzt, dass – ob zufällig oder nicht – in den Tagen vor der Abstimmung ein (wieder einmal neuer) Korruptionsfall in der UAW bekannt wurde, was ein (großer) Baustein mehr war in einem Bild, das besagt, dass die UAW insgesamt kein Ruhmesblatt der Gewerkschaftsbewegung ist. Zur Abstimmung, ihren Bedingungen und den gewerkschaftlichen Perspektiven sowohl bei Nissan, als auch allgemein im Süden der USA siehe unsere Materialsammlung „Bleiben die US-Südstaaten gewerkschaftsfrei?“ vom 06. August 2017

3. Internationales » China » Gewerkschaften » Basisgewerkschaftliche Ansätze und Repression

Chinesische Walmart-Beschäftigte erneuern Solidaritätsaufruf

Bereits im Januar 2017 hatte der Globalization Monitor zu einer Spendensammlung (Crowdfunding) für anstehende Prozesse Beschäftigter gegen das Unternehmen aufgerufen – und eine Reihe weiterer Gruppierungen (wie etwa das LabourNet Germany) hatten diesen Aufruf weiter verbreitet und unterstützt. Jetzt, Anfang August 2017 hat die Walmart China Workers’ Association (WCWA) diesen Aufruf erneuert – und mit einer kurzen Bilanz der bisherigen Ergebnisse verbunden. Die im wesentlichen in der finanziellen Unterstützung von bisher 9 Prozessen bestehen – von denen immerhin drei bereits gewonnen wurden. Der Aufruf „China: Update on supporting workers’ litigation against Wal-Mart“ der WCWA vom 05. August 2017 ist eine knappe Fakten-Zusammenstellung durch Globalisation Monitor (die wir im folgenden in englischer Sprache dokumentieren, samt Verweise auf bisherige Beiträge zu diesem Thema) enthält diese Bilanz, sowie eine kurze – positive – Bewertung der bisherigen Aktivitäten, die aber auch den weitaus größeren anstehenden weiteren Aufgaben gegenüber gestellt werden, wie auch in das bestehende politische Umfeld solcher Aktionen eingeordnet.

4. Internationales » Türkei » Politik » Putschversuch im Juli 2016 und die Folgen

Der Hungerstreik von Nuriye Gülmen und Semih Özakca findet (wachsende) Unterstützung – nicht aber beim Europäischen Gerichtshof

Zwei vor 147 Tagen in den Hungerstreik getretene türkische Akademiker bleiben weiter in Untersuchungshaft. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg lehnte es am Mittwoch ab, auf ihr Ersuchen hin die Regierung in Ankara in einer Eilentscheidung zur Freilassung aufzufordern. Begründet wurde das damit, dass die beiden nach Auskunft der Regierung am 28. Juli aus dem Gefängnis in ein Spital in Ankara verlegt wurden. Der Aufenthalt dort stelle kein unmittelbares Risiko dar, Schaden an Leib und Leben zu nehmen. Die Universitätsdozentin Nuriye Gülmen und der Grundschullehrer Semih Özakca waren am 9. März aus Protest gegen ihre Entlassungen aus dem Staatsdienst in den Hungerstreik getreten. Zuerst demonstrierten sie vor dem Menschenrechtsdenkmal in Ankara. Ende Mai wurden sie verhaftet, weil sie Mitglieder in einer Terrororganisation seien“ – aus dem Beitrag „Zwei vor 147 Tagen in den Hungerstreik getretene türkische Akademiker bleiben weiter in Untersuchungshaft“ am 03. August 2017 bei Freie Sicht externer Link über die Weigerung des Europäischen Gerichtshofes gegenüber der Regierung der Türkei aktiv zu werden.

Siehe dazu auch ein kurzes Video über eine weitere Solidaritätsaktion in der Türkei – und die übliche Reaktion der Polizei

5. Internationales » Haiti » Arbeitskämpfe

Trotz Parteinahme der haitianischen Regierung und Polizeirepression – die Bewegung für einen höheren Mindestlohn geht weiter

Nachdem die Regierung Haitis verfügt hatte, der Mindestlohn im Lande solle auf lediglich 350 Gourdes erhöht werden (unwesentlich mehr als die dreiseitige Lohnkommission empfohlen hatte – siehe den Verweis am Ende des Beitrags auf unsere bisherige Berichterstattung) haben die beteiligten Gewerkschaften der Textilindustrie erklärt, der Kampf um die Erhöhung auf 800 Gourdes werde ungebrochen fortgeführt. Dabei erhalten sie eine wachsende Zahl von Solidaritätsbekundungen aus dem In- und Ausland, während die Vorfälle, bei denen Protesten der Beschäftigten in den verschiedenen Zentren der Textilbranche mit Polizeirepression begegenet wird, ebenfalls zunehmen. Siehe zur Bewegung für 800 Gourdes Mindestlohn drei aktuelle Beiträge

6. Internationales » Kenia » Arbeitskämpfe » Streik der Ärzte ab Dezember 2016

Der Streik der Krankenschwestern Kenias im zweiten Monat – eine Medienkampagne gegen sie wird verstärkt

Seit rund zwei Monaten dauert nun der Streik von knapp 26.000 Krankenschwestern Kenias an – wie schon beim ebenfalls monatelangen Streik der Ärzte ab Dezember 2016 geht es schlicht darum, dass ein von der Regierung – beziehungsweise deren Vertretern – unterzeichnetes Tarifabkommen endlich umgesetzt wird. Dieser Tarifabschluss aber, und das wird nun immer deutlicher, wurde Ende 2016 auch deswegen getätigt, weil die Zentral- und Provinzregierungen einen weiterhin gemeinsamen Streik von Ärzten und Krankenschwestern verhindern wollten. Nach dem Ausgang des Ärztestreiks, der mit einem bedeutenden Teilerfolg der Streikenden endete, mehrten sich die Stimmen von offizieller Seite – vor allem eben der Provinzregierungen – die den Abschluss mit der Krankenschwestergewerkschaft „zu hoch“ fanden. Der „Streik für die Verwirklichung des Abkommens von 2016“ an den Provinzkrankenhäusern werde fortgesetzt, bis dieses geschehe, so die Gewerkschaft KNUN. In der KNUN haben jene Kräfte, die Ende letzten Jahres für den Abschluss eintraten – damals sehr umstritten – an Einfluss verloren. Unterdessen beginnt in den Medien eine Kampagne gegen die Streikenden, die jener gegen die Ärzte ähnelt – die „unschuldigen Opfer“ der Streikenden werden zunehmend Thema… Siehe dazu drei aktuelle Beiträge

7. Internationales » Griechenland » Menschenrechte » Dossier: Griechische Migrationspolitik (mit Syriza)

Hungerstreik im griechischen Lager Moria nach 35 Tagen beendet

Bahrooz Arash und Kozhin Hussein, die beiden Hungerstreikenden innerhalb des Lagers auf Lesbos haben ihre Aktion nach 35 Tagen beendet, während der dritte Beteiligte, Arash Hampay, seinen Hungerstreik in der Ortsmitte fortsetzte. In einer Erklärung unterstützte Hampay das Ende der Aktion der beiden im Lager, weil eine Fortsetzung nur die Todesgefahr erhöht hätte – ein möglicher Tod, so Hampay, der jene, die sie verfolgten, nicht im Mindesten gerührt hätte. Sie alle seien keine Flüchtlinge, sondern Gefangene, unterstreicht er in seiner Erklärung vom 03. August 2017, die in dem Beitrag „#MoriaHungerStrike Ended: Outside Arash Hampay Continues!“ externer Link am selben Tag bei Enough is Enough dokumentiert ist. Sowohl die griechischen Behörden, als auch die internationalen Organisationen hätten sich des Verstoßes gegen alle diesbezüglichen Erklärungen ebenso schuldig gemacht, wie sie sich als Unterdrücker der Flüchtlinge betätigt hätten.

Siehe dazu im Dossier auch einen Beitrag über die Fortsetzung des Kampfes nach Beendigung des Hungerstreiks im Lager Moria

8. Internationales » Frankreich » Politik

Wird der 12. September zu einer Kraftprobe gegen Macrons neues Arbeitsgesetz?

Wie abzusehen, greift der neue französische Präsident Macron massiv in das Arbeitsrecht ein. Im traditionellen Urlaubsmonat August, in dem das öffentliche Leben in Frankreich normalerweise eigentlich weitgehend ruht, werden jetzt die Weichen für eine weitere Lockerung des Kündigungschutzes sowie der Aushebelung gewerkschaftlicher Rechte gestellt. Das ruft, wie zu erwarten, massive Proteste von Teilen der Gewerkschaften und aus dem Spektrum der Gruppen hervor, die im letzten Jahr mit Demos, Streiks und militanten Aktionen gegen das „loi travail“ gekämpft hatten. Geplant ist, die Änderungen des Arbeitsrecht zum 20. September in Kraft zu setzen. Eine Woche zuvor, am 12.09., wird es landesweite Protest und – Streikaktionen geben. Der Umfang der Streikaktionen ist noch völlig unklar, u.a. da die Ablehnungsfront weniger breit als im letzten Jahr aufgestellt ist. Bis auf die CGT und die kleineren, progressiven Gewerkschaftsbunde (s.u.) – (und natürlich die Anarchosyndikalist*innen), haben sich die anderen (beiden) grossen Gwerkschaften noch nicht eindeutig positioniert. Inwieweit die Neugründung Front Social, die als Klammer zwischen linken, undogmatischen Gewerkschaftler*innen und Leuten aus den „sozialen Bewegungen“ dienen soll, mobilisierungsfähig ist, muss sich erst noch zeigen“ – aus dem Beitrag „Landesweiter Aktionstag gegen Macrons „Reformen“ des Arbeitsrecht im September“ am 05. August 2017 bei linksunten.indymedia externer Link, der auch eine aktualisierte Materialsammlung zum Kampf gegen Macrons neues Gesetz beinhaltet

Siehe dazu zwei weitere Beiträge zur gewerkschaftlichen Mobilisierung zum 12. September

9. Branchen » Automobilindustrie » Automobilindustrie in Deutschland allgemein

Dieselgate: Fetisch Auto trifft Fetisch Arbeit

In unserem Ende 2015 eröffnetem Dossier „Wer wird für den Dieselgate bezahlen? Na? Wer wohl?“ ging es noch um die Frage, welche Folgen der VW-Skandal für die Belegschaft haben wird. Für uns stand damals fest: „Wie alle Katastrophen wird auch diese gegen die Lohnabhängigen benutzt – und ziemlich sicher nicht nur diejenigen bei VW…“ Mittlerweile steht auch fest, dass der teilweise begonnene Umstieg auf Elektroantriebe mit Jobvernichtung, Verschlechterungen und Auslagerungen einher geht oder dazu benutzt wird, so z.B. bei Daimler Sindelfingen oder Daimler Untertürkheim. Doch gehört zum Profil des LabourNet Germany, dass wir zwar für bestmögliche Arbeitsbedingungen eintreten, doch keinsfalls für Arbeitsplätze um jeden Preis. Und doch gelten sie aktuell und mal wieder als Argument, trotz herstellerübergreifendem Dieselgate und den nun bekannt gewordenen – keinesfalls überraschenden – Kartellabsprachen der Automobilindustrie in diesem Zusammenhang, um sowohl am Diesel als auch am Produkt Auto festzuhalten. Es geht hierbei keinesfalls nur um Arbeitsplätze auf der einen Seite und um Profite auf der anderen Seite, den Flankenschutz gegen eine gesellschaftlich und ökologisch sinnvolle Mobilität erhalten die Autoindustrie wie die IG Metall von einer breiten gesellschaftlichen Union der deutschen BürgerInnen und ihrem Fetisch Auto… Mag es ein Zufall sein, dass diese Debatte nur wenige Wochen aufkommt, nachdem ein Aufschrei die Republik erschütterte über die schlimmste der Gewaltformen: Der an Auto während der G20-Proteste … Diesen nicht nur arbeitsmarktpolitischen Hintergründen widmet sich unser neues Dossier

10. Branchen » Automobilindustrie » VW » VW Deutschland » Hannover » Dossier: Skandal bei VW Hannover: Verleih-Tochterfirma „Autovision“ läßt Beschäftigten nach Klage auf Festanstellung “wie Verbrecher abführen”

[3 Gerichtstermine] VW-Skandale ohne Ende? – Der Umgang mit „Mitarbeitern“ bei Autovision und mit aktiven Betriebsräten bei VW

Aus dem RAT & TAT-Info 269 vom 26.7.2017 von Rolf Geffken (noch nicht online): „Die Skandale in und um den größten Automobilkonzern der Welt nehmen kein Ende: Die Beschäftigung von KZ-Aufsehern bei VW Brasilien, die Zusammenarbeit von VW mit der brasilianischen Militärdiktatur, der Diesel-Abgasskandal, die Manipulationen in den USA und in Europa und nun der Verdacht von großformatigen Kartellabsprachen mit anderen Automobilunternehmen. Bei alledem geraten die in Vergessenheit, die die wirtschaftlichen Erfolge des Unternehmens durch ihre Arbeit zu verantworten haben: Die im Konzern beschäftigten Mitarbeiter, darunter vor allem auch die sog. „Fremdbeschäftigten“, die Leiharbeiter und die Beschäftigten der konzerneigenen Tochter „Autovision“. Über den skandalösen Umgang der Verantwortlichen von Autovision mit dem Mitarbeiter Murat C. berichteten wir hier mehrfach. Der Beschäftigte war zwangsweise von der Arbeit freigestellt und schließlich ohne jeden sachlichen Grund entlassen worden, und zwar – wie er vermutet – nur deshalb, weil er gemeinsam mit anderen mit einer Klage beim Arbeitsgericht seine Festanstellung bei VW durchsetzen wollte. Nun haben erste Zeugen schriftlich bestätigt, daß die ihnen von den Managern der Firma in den Mund gelegten Äußerungen über den Betroffenen falsch waren. Der Fall wird – nach wiederholten Verzögerungen durch Autovision – jetzt abschließend verhandelt

  • am Mittwoch den 9. August 2017 um 12.30 Uhr beim Arbeitsgericht Hannover, Saal 7, Kammer 5. Die Öffentlichkeit ist zugelassen und von dem Betroffenen erwünscht !
  • Zuvor werden die Klagen auch von Kollegen des Betroffenen auf Festanstellung bei VW behandelt werden am Mittwoch den 9. August 2017 um 10.15 Uhr beim Arbeitsgericht Hannover, Saal 9, Kammer 9 (5 Fälle)
  • Einen Tag später wird die Klage eines Minderheitenmitglieds im Betriebsrat von VW Hannover verhandelt werden, bei der es um zahlreiche willkürliche und vom Betriebsrat (!) veranlaßte Abmahnungen gegen ein unliebsames und für seine konsequente Interessenvertretung bekanntes Betriebsratsmitglied geht: am Donnerstag den 10. August 2017 um 10.30 Uhr beim Arbeitsgericht Hannover, Saal 6, Kammer 2″

11. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Groß- und Einzelhandel » Strategien, Bedingungen und Tarifrunden » Dossier: [Tarifrunde 2017] ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle – Tarifverträge, die für alle gelten!“

Einstimmiger Beschluss der Landestarifkommissionen Einzelhandel Niedersachsen und Bremen

„… Das einseitig an den eigenen regionalen Interessen ausgerichtete Vorgehen in Baden-Württemberg verdeutlicht aber auch die Schwäche der aus der Bundesfachbereichsleitung heraus erfolgten Tarifkoordinierung. Es wurde versäumt rechtzeitig zu einer weiteren Bundestarifkoordinierungskonferenz einzuladen, bei der wir gemeinsam die Chance gehabt hätten, konkretere Mindestgrößen eines möglichen Tarifabschlusses festzulegen. Verwirrend ist für uns auch, dass scheinbar durch die Bundesfachbereichsleitung/-tarifkoordinierung nicht in allen Ländern die gleichen Informationen den Verhandlungsführungen und damit den Mitgliedern der Tarifkommissionen zur Verfügung gestellt wurden. Dieses wenig demokratische Vorgehen wird von uns abgelehnt. Vor diesem Hintergrund fordern die Landestarifkommissionen Niedersachsen und Bremen die Bundesfachbereichsleitung/-tarifkoordinierung auf, umgehend nach der Sommerpause zu einer Tarifkoordinierungskonferenz einzuladen.“ Aus dem Beschluss vom 02.08.2017 pdf

12. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Transportwesen: Bahn » Tarifverhandlungen und Konflikte » EVG

DB AG: EVG-Tarifverträge für EVG-Mitglieder!

„Im DB-Konzern ist neuerdings eine fragwürdige Praxis eingezogen: Bei DB Cargo, DB Regio und DB Fernverkehr werden Dienstpläne nach Tarifregelungen einer anderen Gewerkschaft gemacht – auch für EVG-Mitglieder. Das ist rechtswidrig und muss deshalb sofort beendet werden! Das haben wir der DB AG sowie den Vorständen der drei Gesellschaften auch unmissverständlich mitgeteilt. Diese Tarifregelungen sind keineswegs besser als die der EVG. Sie führen zur Verschiebung von Ruhetagen und schränken die individuellen Planungsmöglichkeiten der Beschäftigten ein. Wir fordern unsere Betriebsräte auf, alle rechtswidrig erstellten Dienstpläne abzulehnen!“ EVG-Stellungnahme vom 3. August 2017 externer Link – zu den Hintergründen ist nicht mehr zu erfahren, aber sind das nicht evtl. die Folgen des Tarifeinheitsgesetzes, das die EVG gefordert hatte?? Wir bitten kundige LeserInnen um Aufklärung!

13. Interventionen » Kampf um Grundrechte » Kommunikationsfreiheit und Datenschutz » Meinungs- und Pressefreiheit » Dossier: G20-Gipfel in Hamburg: Polizeigewalt gegen Pressefreiheit

Vier Wochen nach G20: Journalisten haben noch immer keine Begründung für Entzug der Akkreditierung

„Er werde sich „intensiv“ darum kümmern, dass „alle Fragen zügig beantwortet werden“. Das hatte Regierungssprecher Steffen Seibert kurz nach dem G20-Gipfel in Bezug auf den Akkreditierungsentzug für manche Journalisten versprochen. Fast vier Wochen später haben die Betroffenen noch immer keine Antwort – und Seiberts Amt verweist an andere Stellen. (…) Das Vorgehen der Behörden war ein außergewöhnlicher Vorgang, der Betroffene und Beobachter mit vielen Fragen zurückließ. Vor allem mit der Frage nach den Gründen. Die wollten BKA und Bundespresseamt, die für das Akkreditierungsverfahren zuständig waren, während und auch nach dem G20-Gipfel zunächst nicht beantworten. Erst nachträglich verwies man auf neue, sicherheitsrelevante Erkenntnisse, die man erst spät gewonnen habe. So hätten sich unter den Akkreditierten linksextreme Straftäter befunden, auch ein so genannter „Reichsbürger“ soll für den G20-Gipfel angemeldet gewesen sein. Es war eine sehr pauschale Antwort auf die Frage nach insgesamt 32 individuellen Zurückweisungen, die gewiss nicht auf alle gesperrten Journalisten zutrifft, wie mittlerweile klar ist. (…) Dabei erweisen sich zudem die Kommunikationswege, über die Journalisten Auskunft erhalten sollen, als ziemlich verworren…“ Beitrag von Marvin Schade vom 4. August 2017 bei Meedia externer Link

Siehe auch einige neue Berichte im Dossier: Kommst Du mit ins Gefahrengebiet? Hamburg: Gipfel der G20 7./8. Juli 2017

14. Interventionen » Antifaschismus und die neuen alten Rechten » alte und neue Nazis sowie Alltagsrassismus » Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“

Geheime Ermittlungen der Staatsanwaltschaft über NSU-Netzwerke. Sollen vor allem eines: Geheim bleiben

Dennoch ist das Narrativ des Trios in der Anklage festgeschrieben und definiert den Verhandlungsgegenstand im Prozess. Indem der NSU laut Anklageschrift isoliert von der rechten Szene agierte, verneint die oberste Ermittlungsbehörde, dass V-Personen und die Nachrichtendienste Informationen über den NSU erlangen konnten. Dadurch hält die BAW eine Auseinandersetzung über das Ausmaß des Netzwerks und ein staatliches Mitwissen über rechte Terrorstrukturen aus dem Verfahren heraus. Diese beabsichtigte thematische Eingrenzung im NSU-Prozess wird durch parallele Ermittlungsverfahren der BAW selbst konterkariert. Sie führt neun weitere Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen und ein sog. Strukturermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Dieses Strukturermittlungsverfahren hat nach öffentlichen Verlautbarungen das Ziel, zu ermitteln, ob es weitere Mittäter_innen oder Unterstützer_innen des NSU gegeben hat. Im Laufe des NSU-Prozesses wurde deutlich, dass in den parallelen Verfahren zu Personen und Strukturen ermittelt wird, die von der Nebenklage als Netzwerk des NSU-Kerntrios gesehen werden. Ein zentrales Problem ist, dass diese parallelen Ermittlungsverfahren nicht öffentlich sind…“ – aus dem Beitrag „Die Verhinderung von Aufklärung im NSU-Prozess durch die Bundesanwaltschaft“ von Isabella Greif und Fiona Schmidt am 07. August 2017 in Migazin externer Link, worin der Schwerpunkt der Argumentation vor allem darauf liegt, zu unterstreichen, dass die Bundesstaatsanwaltschaft eben eine ausgesprochen politische Behörde ist – und auch so agiert.

Lieber Gruss, Eure LabourNet-Redaktion

 

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AKTUELL BEI LABOURNET.TV

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Räumung einer PepsiCo Fabrik in Buenos Aires

Am 13. Juli 2017 wurde in Buenos Aires eine Fabrik des PepsiCo Konzerns geräumt. Nachdem die Produktion verlagert und 600 Arbeiter_innen entlassen wurden, hatten Ende Juni 20 etwa Arbeiter_innen die Fabrik besetzt. Sie wurden von 500 Polizisten mit viel Gewalt geräumt. In dem Video sprechen die Arbeiter_innen über Rodolfo Daer, den Generalsekretär der Nahrungsmittelgewerkschaft in Argentinien. Er hatte die Räumung gerechtfertigt. Zwei Stunden nach der Räumung beschied ein Gericht, dass die Entlassung der 600 Arbeiter_innen illegal war und ordnete ihre Wiedereinstellung an.“ Video bei labournet.tv externer Link (cast. mit dt. ut | 2 min | 2017)

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LabourNet Germany:  https://www.labournet.de/
Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch
The meeting point for all left-wing trade unionists, both waged and unwaged
Le point de rencontres de tous les militants syndicaux progressistes,  qu`ils aient ou non un emploi

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