Skandal bei VW Hannover: Verleih-Tochterfirma „Autovision“ läßt Beschäftigten nach Klage auf Festanstellung „wie Verbrecher abführen“

Dossier

RAT & TAT Info Nr. 260 vom 2.03.2017 des Institut für Arbeit – ICOLAIR – und neue Infos 

Leiharbeit in der Autoindustrie. Grafik von Findus - wir danken!Mitarbeiter hatte auf Festanstellung geklagt. Nach zwangsweiser Freistellung jetzt auch noch Entlassung! Nachdem wir erst vor 2 Tagen in unserem Info 259 über einen Streik von Leiharbeitern bei VW China berichten mußten, haben wir nun die traurige Pflicht über einen Skandal bei der konzerneigenen deutschen Leiharbeitsfirma zu berichten: Der bei der VW-Tochter „Autovision“ im VW-Werk Hannover beschäftigte Mitarbeiter Murat C. hatte einen Anspruch auf Festanstellung geltend gemacht und wurde darauf hin am 26.1.2017 zwangsweise ohne jeden Rechtsgrund von der Arbeit freigestellt und vom Werkschutz nach eigenen Angaben „wie ein Verbrecher vom Arbeitsplatz weggeführt“. Der Werksausweis wurde ihm abgenommen. Gründe wurden dem Betroffenen nicht genannt. Man erklärte ihm, es liefen „Ermittlungen“ gegen ihn. Bis zum „Abschluß der Ermittlungen“ sei er freigestellt und dürfe das Betriebsgelände nicht betreten. Wahrheitswidrig wurde ihm angekündigt, er werde einen „Brief“ erhalten, in welchem die Vorwürfe genannt würden. Doch nichts dergleichen geschah. Unserer im Auftrag des Betroffenen erfolgten Aufforderung, sofort die Gründe für die Freistellung zu nennen, ist die „Autovision“ bis heute nicht nachgekommen. Stattdessen erhielten wir die absurde Mitteilung, daß die Freistellung „erforderlich“ sei, „um die Vorwürfe zu konkretisieren“.

Wie bitte? Ein Mitarbeiter wird „freigestellt“, um zu schauen, was man mit welchem Ergebnis („konkretisieren“) noch gegen ihn herausfinden kann? Noch schlimmer: Es müsse durch die Freistellung „eine Umgebung geschaffen“ werden, in der mögliche Zeugen „ohne Sorge vor Repressalien darüber berichten können“. Mitte Februar wurde Autovision durch uns aufgefordert, endlich das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu akzeptieren und willkürliche „Ermittlungen über Ermittlungen“ zu unterlassen, die Freistellung aufzuheben o d e r endlich angebliche Vertragsverletzungen des Mandanten zu benennen. Am 24.2. wurde Klage beim Arbeitsgericht Hannover eingereicht. Einen (!) Tag später erhielt der Betroffene eine Kündigung ohne Begründung.

Das Verhalten der Firma ist ebenso bemerkenswert wie empörend. Es ist erkennbar ohne jede Rechtsgrundlage. Der Betroffene sieht in der Freistellung eine Retourkutsche für seine jetzt auch klageweise geltend gemachte Festanstellung bei VW und in der Kündigung eine Retourkutsche dafür, daß er sich gegen die Zwangsfreistellung gewehrt hat. § 612a BGB verbietet dem Arbeitgeber ausdrücklich, einen Mitarbeiter für die Wahrnehmung von Rechten zu „maßregeln“.

Über die Klage gegen Autovision wird verhandelt am Freitag den 17. März 2017, 12.15 (!) Uhr beim Arbeitsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15 (Nähe Hbf.) (Achtung: Termin vorverlegt!)

Dr. Rolf Geffken. Kanzlei RAT & TAT

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Siehe Infos zur weiteren Entwicklung:

  • Der Fall Murat Cetin: VW-Tochter Autovision will Auflösung des Arbeitsverhältnisses New
    Nun schlägt die VW-Tochter „Autovision“ zurück: Gegen den Arbeiter Murat Cetin, der sich seit mehreren Monaten gegen seine willkürliche Behandlung durch Vorgesetzte und Arbeitgeber wehrt und dessen dreifacher (!) Kündigung in Abwesenheit (!) eine zwangsweise Freistellung vorausging (wir berichteten mehrfach). Der Betroffene und sein Anwalt dürfen seine Behandlung nicht als „willkürlich“ bezeichnen. Zwar hat Autovision bis heute nicht gewagt, dem Betroffenen und seinem Anwalt dies zu verbieten, es hat aber in der letzten Verhandlung beim Arbeitsgericht die AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung beantragt. Weil man offenbar selbst nicht an den Erfolg der Kündigungen glaubt, versucht man nun vom Gericht die „objektive Zerrüttung“ des Arbeitsverhältnisses bestätigt zu bekommen. Zur Bekräftigung (?) des eigenen Begehrens legten die Anwälte des Unternehmens dem Gericht auch noch eine Kopie des RAT & TAT Infos Nr. 264 vor, in welchem wir über den Fall berichtet hatten. Anwalt und Betroffenem wird vorgeworfen, daß ihr „gesamter Ton“ unhöflich, polemisch u n d….. „ehrabschneidend“ sei.
    Wir wiederholen nochmals: Die zwangsweise Freistellung des Murat Cetin erfolgte o h n e jede Begründung und wurde bis heute (!) nicht rückgängig gemacht. Erst n a c h der „Freistellung“ recherchierte das Unternehmen gegen den Betroffenen, u m festzustellen, o b gegen den Betroffenen etwas vorliege. Kollegen wurden gezielt angesprochen, ob sie gegen Murat Cetin Beschwerden vorzubringen hätten. Inzwischen hat einer der angesprochenen Mitarbeiter eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die das Vorgehen verdeutlicht. Der Umstand, daß man Cetin auf j e d e n Fall entlassen wollte, ergibt sich schon aus den unter Zeugen abgegebenen Erklärungen von Vorgesetzten, daß man dafür sorgen werde, daß dieser „nie wieder zurückkehren“ werde. Doch all das darf der Betroffene nicht als „willkürlich“ bezeichnen. Der „Ton“ ist unhöflich und schneidet die „Ehre“ (von wem?) ab.
    Wir stellen die Frage: Ist diese Methode der Verbreitung von Angst unter den Mitarbeitern bei VW wirklich ohne Bedeutung im Zusammenhang mit den zahlreichen bekannt gewordenen VW-Skandalen? Tatsache ist, daß Murat Cetin sich als Vertrauensmann der IG Metall um die Anliegen seiner Kollegen kümmerte und gemeinsam mit diesen eine Festanstellung bei VW verlangt hatte. Erst d a n a c h begann seine Odyssee.
    Betriebsrat und IG Metall setzten sich bislang für den Betroffenen n i c h t ein. Sie unterstützten auch nicht das Anliegen des Betroffenen und seiner Kollegen eine Festanstellung bei VW zu erreichen. Diese empfinden das Vorgehen gegen Murat Cetin als Sanktion für mangelndes „Wohlverhalten“
    .“
    RAT & TAT Info 270 vom 12.8.2017 – hier vollständig, da bei Rolf Geffken noch nicht online
  • Anwälte der Autovision GmbH: Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung wegen der Äusserungen des Anwalts!? 
    VW-Tochter schlägt zurück: Jetzt ist der Anwalt dran. Kaum zu glauben aber wahr. Wegen dieses RAT & TAT Info Nr. 264 externer Link [siehe auch unten] haben die Anwälte der Autovision GmbH am 9.8.2017 beim ArbG Hannover DIE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES von Murat Cetin beantragt. Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung. Weil man offenbar befürchtete, dass die behaupteten Kündigungsgründe nicht überzeugen, zog man die sehr seltene Notbremse des Antrags auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen UNZUMUTBARKEIT DER WEITERBESCHÄFTIGUNG. Dass man damit zugleich massiv die Meinungsäusserungsfreiheit des beauftragten Anwalts beeinträchtigt: Wen wunderts? 10 Leute waren heute bei dem Termin in Hannover. Die Solidarität muss breiter werden, denn es geht weiter. Der nächste Termin dürfte ca. Ende Oktober sein. Wir berichten weiter.“ Vorabmeldung von RA Rolf Geffken vom 9.8.2017
  • [3 Gerichtstermine] VW-Skandale ohne Ende? – Der Umgang mit „Mitarbeitern“ bei Autovision und mit aktiven Betriebsräten bei VW
    Aus dem RAT & TAT-Info 269 vom 26.7.2017 von Rolf Geffken (noch nicht online): „Die Skandale in und um den größten Automobilkonzern der Welt nehmen kein Ende: Die Beschäftigung von KZ-Aufsehern bei VW Brasilien, die Zusammenarbeit von VW mit der brasilianischen Militärdiktatur, der Diesel-Abgasskandal, die Manipulationen in den USA und in Europa und nun der Verdacht von großformatigen Kartellabsprachen mit anderen Automobilunternehmen. Bei alledem geraten die in Vergessenheit, die die wirtschaftlichen Erfolge des Unternehmens durch ihre Arbeit zu verantworten haben: Die im Konzern beschäftigten Mitarbeiter, darunter vor allem auch die sog. „Fremdbeschäftigten“, die Leiharbeiter und die Beschäftigten der konzerneigenen Tochter „Autovision“. Über den skandalösen Umgang der Verantwortlichen von Autovision mit dem Mitarbeiter Murat C. berichteten wir hier mehrfach. Der Beschäftigte war zwangsweise von der Arbeit freigestellt und schließlich ohne jeden sachlichen Grund entlassen worden, und zwar – wie er vermutet – nur deshalb, weil er gemeinsam mit anderen mit einer Klage beim Arbeitsgericht seine Festanstellung bei VW durchsetzen wollte. Nun haben erste Zeugen schriftlich bestätigt, daß die ihnen von den Managern der Firma in den Mund gelegten Äußerungen über den Betroffenen falsch waren. Der Fall wird – nach wiederholten Verzögerungen durch Autovision – jetzt abschließend verhandelt

    • am Mittwoch den 9. August 2017 um 12.30 Uhr beim Arbeitsgericht Hannover, Saal 7, Kammer 5. Die Öffentlichkeit ist zugelassen und von dem Betroffenen erwünscht !
    •  Zuvor werden die Klagen auch von Kollegen des Betroffenen auf Festanstellung bei VW behandelt werden am Mittwoch den 9. August 2017 um 10.15 Uhr beim Arbeitsgericht Hannover, Saal 9, Kammer 9 (5 Fälle)   
    • Einen Tag später wird die Klage eines Minderheitenmitglieds im Betriebsrat von VW Hannover verhandelt werden, bei der es um zahlreiche willkürliche und vom Betriebsrat (!) veranlaßte Abmahnungen gegen ein unliebsames und für seine konsequente Interessenvertretung bekanntes Betriebsratsmitglied geht: am Donnerstag den 10. August 2017 um 10.30 Uhr beim Arbeitsgericht Hannover, Saal 6, Kammer 2
  • Skandal bei VW-Tochter weitet sich aus – Weitere willkürliche Maßnahmen gegen Beschäftigte bei Autovision 
    „… Nachdem die vermeintlichen Kündigungsgründe vom Arbeitgeber selbst wohl als nicht ausreichend eingeschätzt wurden, wurde der Betroffene mit diesen erneut – noch bevor im laufenden Prozeß die Firma die Kündigung offiziell begründet hatte – im Rahmen einer „schriftlichen Anhörung“ konfrontiert. Er sollte also nun quasi selbst (!) mithelfen, seine Kündigung zu begründen. Wir haben dies entschieden zurückgewiesen. Als „Antwort“ darauf erhielt der Betroffene eine weitere Kündigung (ohne Begründung) und kurze Zeit später – ohne daß irgendetwas vorgefallen wäre – EINE DRITTE KÜNDIGUNG! Welch willkürlichen Charakter das Vorgehen der Autovision hat und daß hinter ihrem Vorgehen auch die VW AG steht, mag der Tatsache entnommen werden, daß den ebenfalls auf Festanstellung klagenden Kollegen verwehrt wurde, zu den dem anberaumten Gerichtstermin in ihrer Klage auf Festanstellung zu erscheinen, obwohl das Gericht deren Erscheinen ANGEORDNET hatte. Schlimmer noch: Trotz des mehrfachen Hinweises der Kläger auf die GERICHTLICHE ANORDNUNG sollten diese abgemahnt werden und erschienen nach Vorladung bei einem „Personalausschuß“, bei welchem auch Vorgesetze der VW AG (!) anwesend waren. Nachdem ihnen die Ladung des Gerichts vorgelegt worden war, verzichteten sie plötzlich auf weitere Maßnahmen. Vergütet wurde die Anwesenheit bei Gericht bis heute nicht. (…) Ein ursprünglich für den 21.6. anberaumter Kammertermin beim Arbeitsgericht wurde auf Veranlassung der für die Autovision tätigen Großkanzlei verlegt auf den 9.8.2017. Wir haben dagegen protestiert. Ob es bei der Verlegung bleibt ist noch nicht entschieden.“ Aus dem RAT & TAT-Info Nr. 264 vom 28.4.2017 von Institut für Arbeit – ICOLAIR externer Link
  • Bericht vom Gütetermin beim ArbG Hannover: Neuer VW-Skandal weitet sich aus: – Tochterfirma „sucht“ Gründe für Entlassung eines Mitarbeiters 
    Wir hatten im Info Nr. 260 berichtet: Bei der VW-Tochter „Autovision“ war kurz nach der Einreichung seines Begehrens auf Festanstellung bei VW ein Mitarbeiter unter fadenscheinigen Vorwänden zwangsweise von der Arbeit entfernt, vom Werkschutz „abgeführt“ und – nachdem er sich dagegen zur Wehr gesetzt hatte – entlassen worden. Am 17.3. fand beim ArbG Hannover der „Gütetermin“ statt. Die Prozeßvertreter beider Parteien lehnten eine gütliche Einigung ab. Für den entlassenen Arbeiter Murat C. forderte RA Dr. Rolf Geffken die Rücknahme der Kündigung und der zwangsweisen Freistellung sowie die Unterlassung diverser Falschbehauptungen in Bezug auf seinen Mandanten. Ein neuer Termin wird noch anberaumt werden. Die vom  Betroffenen und weiteren Kollegen eingereichte Klage auf Festanstellung bei VW wird beim ArbG Hannover vor einer anderen Kammer in Hannover am 27.3.2017, 10.45 Uhr verhandelt werden. Das Kuriose: Von Vorgesetzten war den anderen Klägern zunächst sogar die Teilnahme an dem Termin verwehrt worden, obwohl das Gericht deren Erscheinen ANGEORDNET hatte. Die Prozeßvertreter von Autovision waren nicht in der Lage, stichhaltige Gründe für die Kündigung zu nennen (…) Die Autovision will nun ihre „Vorwürfe“ n o c h weiter „konkretisieren“. Doch ihr bisheriges Vorgehen legt nicht nur den Verdacht nahe, daß man Gründe für eine Entlassung lediglich „sucht“, es läßt auch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der weiteren Methoden des Arbeitgebers im Falle des Betroffenen aufkommen. Am Rande des Termins gründete sich ein Solidaritätskomitee für den Betroffenen, das dessen sofortige Wiedereinstellung fordert. Anwesende Betriebsratsmitglieder anderer VW-Unternehmen zeigten sich entsetzt über das Vorgehen von Autovision.“ Aus dem RAT & TAT-Info Nr. 261 vom 18.3.2017 von (und noch nicht bei) Institut für Arbeit – ICOLAIR
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