EU-Rückführungsrichtlinie: Pro Asyl warnt vor „flächendeckender Inhaftierung“ von Flüchtlingen

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Pro Asyl kritisiert die neue EU-Rückführungsrichtlinie als ein Programm zur flächendeckenden Inhaftierung von Flüchtlingen. Die Richtlinie sei ein schwerer Angriff auf die Rechtsgrundlagen der EU. (…) Wenn die Vorschläge umgesetzt würden, gäbe es keine fairen Asylverfahren mehr. Es bestünde keine Möglichkeit, Asylentscheidungen von regulären Gerichten überprüfen zu lassen. Die EU-Kommission hat für das Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs Mitte der Woche mehrere Gesetzentwürfe vorgelegt, die unter anderem einen Ausbau des Grenzschutzes und schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerbern vorsehen. (…) „Nach diesem Plan mit seiner Vielzahl von Haftgründen könnte man jeden Asylbewerber hinter Gitter bringen.“ Die Kommission begründet die Pläne unter anderem mit der rückläufigen Quote von Rückführungen irregulärer Migranten…“ Beitrag vom 18. September 2018 im Migazin externer Link und dazu:

  • EU will Gesetz zu Razzien und Biometrie-Zwang für Geflüchtete. Richtlinie könnte Fußfesseln erlauben – Kritiker warnen vor massivem Grundrechtseingriff New
    „Die geplante Neufassung der EU-Rückführungsrichtlinie enthält neue repressive Befugnisse für Polizei und Ausländerbehörden. Das zeigt die Durchsicht eines Entwurfs, den der Rat der EU nun auch auf deutsch veröffentlicht hat. Neu hinzugekommen ist etwa ein Artikel 23a, der Ermittlungsmaßnahmen gegen Asylsuchende regelt. Er erlaubt die Durchsuchung des »Aufenthaltsort[es] oder andere[r] einschlägige[r] Räumlichkeiten« sowie die Beschlagnahme persönlicher Gegenstände. Dies kann auch »ohne die Zustimmung« der betroffenen Person geschehen kann. Diese geplante EU‑Regelung steht im Widerspruch zu einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter*innen hatten vor zwei Wochen bekräftigt, dass selbst ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft als besonders schutzwürdige Wohnung gilt. (…) Weitere repressive Maßnahmen listet ein – ebenfalls neuer – Artikel 23b auf. Er erlaubt den Mitgliedsstaaten, als »letztes Mittel Zwang auszuüben«, um biometrische Daten wie Fingerabdrücke zu erfassen. Zudem können Leistungen gekürzt, Arbeitserlaubnisse entzogen und sogar »strafrechtliche Sanktionen, einschließlich Freiheitsentzug« verhängt werden, wenn Asylsuchende nicht mit Behörden nicht kooperieren. Als sogenannte Alternative zur Inhaftierung führt Artikel 23c die »elektronische Überwachung« ein. Sie soll bei Fluchtgefahr durch Mitgliedsstaaten gegen Betroffene verhängt werden können. Konkreter wird der Gesetzesvorschlag nicht. Gemeint sind vermutlich elektronische Fussfesseln oder Armbänder, die mithilfe von GPS geortet werden können. Der Nicht-EU-Staat Großbritannien nutzt dies bereits in größerem Umfang (…) Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen, dass das gesamte Paket einen historischen Rückbau von Grundrechten darstellt und Menschen in die Illegalität und Ausbeutung treibt, anstatt legale Wege für Asylgesuche in Europa zu schaffen. Der Entwurf wird an diesem Montag bei einem Treffen der EU-Innenminister*innen in Brüssel beraten – wo auch weitere umstrittene Punkte auf der Agenda stehen. Dazu gehört das Konzept der »sicheren Herkunftsstaaten« und »sicheren Drittstaaten«, das es ermöglichen soll, Asylanträge von Menschen aus gelisteten Ländern wie Bangladesch oder Tunesien pauschal abzulehnen – oder sogar Asylsuchende in Drittstaaten zu überstellen. Auch hierfür gibt es nun einen Entwurf in deutscher Sprache…“ Artikel von Matthias Monroy vom 7. Dezember 2025 in Neues Deutschland online externer Link
  • Rechtswidrig: NRW will Asylbewerber nicht in regulären Gefängnissen unterbringen 
    „… Das Land Nordrhein-Westfalen lehnt die Pläne zur Unterbringung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern in regulären Gefängnissen ab. Gegen eine entsprechende Praxis spräche zum einen der rechtliche Rahmen, der es untersage, Abschiebehäftlinge genauso unterzubringen wie Strafgefangene, sagte der NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) vergangene Woche Donnerstag in WDR5-„Morgenecho“. Das hätten sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof festgestellt. Zudem sei die Auslastung in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten mit durchschnittlich 97 Prozent bereits jetzt sehr hoch, erklärte der Minister. Überdies verfüge das Land mit der Abschiebehaftanstalt in Büren über eine Einrichtung, die 140 Plätze für ausreisepflichtige Asylbewerber vorhält, betonte der Minister. Deshalb müsse Nordrhein-Westfalen derzeit „ohnehin keinen Gebrauch“ machen von der Regelung, die die Bundesregierung plant…“ Meldung vom 23. April 2019 von und bei MiGAZIN externer Link – erstaunlich für das neu-schwarze NRW!
  • Breite Skepsis: Mehrheit der Bundesländer will keine Abschiebung aus normaler Haft 
    „Bundesinnenminister Seehofer will mehr Abschiebungen. (…) Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer will keine Abschiebehäftlinge in normalen Haftanstalten unterbringen. Wie eine Umfrage des „Evangelischen Pressedienst“ ergab, signalisieren nur Sachsen-Anhalt und Bremen konkretes Interesse, die kürzliche Aufhebung des Trennungsgebots zu nutzen. Zehn Bundesländer geben an, dass sie Abschiebehäftlinge nicht in regulären Justizvollzugsanstalten unterbringen wollen. Andere Landesregierungen verweisen darauf, dass es zumindest keine konkreten Pläne dafür gibt. (…) Die Umfrage ergab, dass die Länder gemeinsam derzeit rund 550 Abschiebehaftplätze zur Verfügung haben. Viele haben eigene Einrichtungen, einige nutzen die eines Nachbarlandes mit. Fast alle Länder wollen ihre Kapazitäten der Umfrage zufolge auch erhöhen – um mehr als 500 Plätze bundesweit, davon allein 350 in Verantwortung des Freistaats Bayern. Die meisten Plätze sollen demnach relativ kurzfristig geschaffen werden. Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass es länger dauert. Eine Abschiebehaft mit 30 Plätzen soll dort bis 2022 entstehen. Das Land hat bislang gar keine eigene Einrichtung und nutzt die Kapazitäten anderer Bundesländer.“ Meldung vom 19. Juli 2019 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Abschiebehäftlinge sollen in reguläre Gefängnisse
    Der Ausbau von Abschiebungshafteinrichtungen stagniert, insgesamt gibt es nur 427 Plätze für rückzuführende Migranten. Die Bundesländer planen deshalb, betroffene Zuwanderer wieder in regulären Gefängnissen unterzubringen. Die Bundesländer wollen Abschiebungshäftlinge wieder in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten unterbringen. 2014 hatten EU-Richter diese bis dahin in Deutschland gängige Praxis als Verstoß gegen die EU-Rückführungsrichtlinie beurteilt; seither müssen solche Migranten grundsätzlich in speziellen Einrichtungen untergebracht werden. Die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen nun „im Rahmen der Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie auf Veränderungen im Bereich der Abschiebehaft“ hinwirken, wie es im WELT vorliegenden Beschluss der Konferenz der 16 Ministerpräsidenten von Anfang Dezember heißt…“ Artikel von Marcel Leubecher vom 20.12.2018 in der Welt online externer Link. Siehe zum Hintergrund unser Dossier Asyl-Verschärfungen 2019: „Geordnete-Rückkehr“ – und ungestörte Abschiebungen (das “Gute-Abschiebungs-Gesetz”)

Siehe u.a. auch unser Dossier: Härtere Regeln für Geflüchtete nach jedem migrantischen kriminellen Einzelfall im Wettbewerb von Innenministerium und Opposition

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=137610
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