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Verwaltungsgericht Hannover verhängt Abschiebeverbot nach Bulgarien wegen der unmenschlichen und existenzbedrohenden Behandlung

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Abschiebungen von Flüchtlingen nach Bulgarien sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wegen der unmenschlichen und existenzbedrohenden Behandlung dort unmöglich. Auf die Klage eines 19-jährigen jesidischen Kurden hin erließ das Gericht in einem Eilentscheid ein Abschiebeverbot. Der Beschluss sei unanfechtbar und zeitlich unbefristet, solange sich die Situation in Bulgarien nicht grundlegend ändert (…) Angesichts der »erniedrigenden und unmenschlichen« Behandlung von Flüchtlingen reisten viele Flüchtlinge direkt weiter, etwa nach Deutschland, berichtet Pro Asyl. »Das sind Menschen, die im Prinzip doppelt verfolgt sind: Erst in ihrem Herkunftsland, dann in Bulgarien«, so Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Schutzsuchende würden über Misshandlungen durch Fußtritte und Stockschläge, zum Teil bis zur Bewusstlosigkeit, oder über die Verweigerung des Zugangs zu einer Toilette über Stunden hinweg berichten. Selbst Kinder sollen demnach gezwungen worden sein, auf dem Boden ohne eine Decke zu schlafen.“ Agenturbericht in Neues Deutschland online vom 7. April 2017 externer Link und dazu:

  • Menschenrechtsverletzungen in Bulgarien: Abschiebungen aus Deutschland in ein System der Gewalt New
    Eine kürzliche Recherchereise von Vertreter*innen von matteo – Kirche und Asyl e.V., PRO ASYL und weiteren Organisationen deckte gravierende Menschenrechtsverletzungen in bulgarischen Flüchtlingslagern auf. Trotz dieser Zustände werden weiterhin Schutzsuchende aus Deutschland nach Bulgarien abgeschoben. Die Untersuchung dokumentiert systematische Pushbacks an der türkisch-bulgarischen Grenze, bei denen Schutzsuchende gewaltsam zurückgedrängt werden. Inhaftierungen in Einrichtungen wie Busmantsi und Ljubimez sind von Misshandlungen und unmenschlichen Bedingungen geprägt. Berichte über Gewalt, mangelnde medizinische Versorgung und unhygienische Zustände sind zahlreich. Uns sind zudem mehrere Fälle von Vergewaltigungen in Geflüchtetencamps bekannt, die das Ausmaß der systematischen Gewalt in diesen Lagern verdeutlichen.
    Besonders alarmierend ist der Fall einer über 60-jährigen schwerst krebskranken Frau, die aus einem bayerischen Krankenhaus nach Bulgarien abgeschoben wurde. Obwohl das Verwaltungsgericht Würzburg am 7. April 2025 entschied, dass sie nach Deutschland zurückkehren darf, um die dringend notwendige Krebsbehandlung fortzusetzen, ist dies derzeit aufgrund mangelnder Kooperation der deutschen Behörden erschwert möglich. Ihre gesundheitliche Situation verschlechtert sich zusehends aufgrund der mangelhaften medizinischen Versorgung.
    Ein weiterer erschütternder Fall betrifft Abdulrahman Al-Khalidi, einen saudi-arabischer Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, der seit Oktober 2021 ohne Anklage in der geschlossenen Abschiebehaftanstalt Busmantsi bei Sofia festgehalten wird – derzeit im vierten Jahr seiner Haft. Trotz zweier rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen (Januar 2024 und März 2025), die seine sofortige Freilassung anordnen, weigern sich die bulgarischen Behörden diese Urteile umzusetzen. Stattdessen wurde Al-Khalidi unmittelbar nach der letzten gerichtlichen Freilassungsanordnung am 28. März 2025 in den Abschiebungstrakt des Lagers Busmantsi verlegt. Der Fall von Abdulrahman Al-Khalidi zeigt: Der Kampf für die Menschenrechte beginnt nicht erst an Europas Außengrenzen – er muss auch in den EU-Mitgliedstaaten selbst geführt werden…“ Pressemitteilung vom 24.04.2025 vom Münchner Flüchtlingsrat externer Link zur Mahnwache am 25.04.2025, 09.30 Uhr Reiterdenkmal am Odeonsplatz anlässlich des Besuchs des bulgarischen Innenministers Daniel Mitov

Siehe zu Bulgarien:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=114684
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