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PKK und deutsche Justiz: Ganz im Sinne Erdogans

Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaIn Deutschland ist die Empörung über den repressiven „Anti-Terror-Kampf“ in der Türkei groß. Dabei geraten Parallelen zur eigenen Rechtsprechung außer Acht (…) Derzeit stehen weitere Kurden in Berlin, Celle, Düsseldorf und Koblenz vor Gericht. Allen wird die Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der PKK, vorgeworfen.Bisher ist in Deutschland keine Empörung, kein Wort der Kritik in den Medien oder der Politik gegen diese Verfahren laut geworden, die auf den Straftatbeständen §§ 129 a/b StGB beruhen, die noch aus der Zeit des Kampfes gegen die RAF datieren. Möglich werden diese Verfahren überhaupt erst auf Grund einer Ermächtigung des Justizministeriums vom 6. September 2011, nach der bereits begangene oder künftige Taten der Europaführung, des Deutschlandverantwortlichen sowie der Regionalverantwortlichen der PKK strafrechtlich zu ahnden sind.2 Initiativen, diese Ermächtigung zurückzunehmen, sind bisher gescheitert. Präsident Erdogan mahnt auf seinen Deutschlandbesuchen die Strafverfolgung immer wieder an. (…) Die Gerichte lehnen zumindest in Deutschland bisher alle Beweisanträge der Verteidigungen ab, die den Terrorcharakter der PKK ablehnen oder in Frage stellen. (…) Eine derartige kritische Auseinandersetzung mit der bisherigen „Überzeugung der Staatengemeinschaft“ haben jedoch jetzt drei belgische Gerichte unternommen. Sie haben bis zum Obersten Gericht entschieden, dass es sich bei der PKK nicht um eine Terrororganisation handele, ihre Guerilla genauso dem humanitären Völkerrecht unterliege und das Kombattantenprivileg beanspruchen könne wie die regulären Truppen der türkischen Armee, die sie bekämpfen. (…) Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil des belgischen Kassationshofes von der deutschen Justiz zur Kenntnis genommen, die Bedeutung des Völkerrechts für die Rechtsfindung erkannt wird und einen Wandel in ihrer Rechtsauffassung bewirken kann.“ Artikel von Norman Paech vom 05. Dezember 2020 bei telepolis externer Link

Nicht berücksichtigt darin ist allerdings der neueste Stand, siehe unsere Meldung vom 03. Dezember 2020: Bayerisches Oberstes Landesgericht: Verfolgung von YPG/YPJ-Symbolen beendet!

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=182764
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