[IG-BAU-Frauen] Vom Recht auf Erwerbsarbeit zum Recht auf Existenz. 10 Fragen zum Bedingungslosen Grundeinkommen
Leben statt funktionierenEine Broschüre der IG-BAU-Frauen beantwortet aus feministischer und gewerkschaftlicher Sicht zehn Fragen zum Grundeinkommen. Sie beziehen sich dabei auch auf die Definition des Grundeinkommens des Netzwerks Grundeinkommen…“ Hinweis vom 21. Januar 2018 beim Netzwerk Grundeinkommen auf das Diskussionspapier der IG-BAU-Frauen vom Dezember 2017 bei der IG BAU (20 Seiten) – mit einer erstaunlich positiven Argumentation für das BGE, verglichen z.B. mit derjenigen kürzlich von ver.di. Siehe dazu: IG-BAU-Frauen starten am 1. Mai eine Umfrageaktion zum Grundeinkommen: „Vom Recht auf Erwerbsarbeit zum Recht auf Existenz“ weiterlesen »
Leben statt funktionieren"Eine Broschüre der IG-BAU-Frauen beantwortet aus feministischer und gewerkschaftlicher Sicht zehn Fragen zum Grundeinkommen. Sie beziehen sich dabei auch auf die Definition des Grundeinkommens des Netzwerks Grundeinkommen..." Hinweis vom 21. Januar 2018 beim Netzwerk Grundeinkommen auf das Diskussionspapier weiterlesen »

Kündigungs“schutz“Nach § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden. Jede ohne Anhörung des Betriebsrats vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Das gilt unabhängig davon, ob eine außerordentliche Kündigung (meist fristlose Kündigung) oder ordentliche Kündigung (fristgemäße Kündigung) ausgesprochen worden ist. Nur wenn ein leitender Angestellter vom Arbeitgeber gekündigt wird ist eine Information des Betriebsrats ausreichend. (…) In aller Regel sollte der Betriebsrat zu jeder beabsichtigten Kündigung des Arbeitgebers Stellung nehmen. Gibt der Betriebsrat innerhalb der Frist (eine Woche bzw. drei Tage) keine Stellungnahme ab, so gilt die Zustimmung als erteilt. Häufig wird diese gesetzliche Fiktionswirkung vom Betriebsrat nicht bedacht. Äußert sich der Betriebsrat im Vorfeld einer Kündigung nicht, so kann der Arbeitgeber die Belegschaft oder das Arbeitsgericht darüber informieren, dass der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt habe. Wehrt sich der Betriebsrat hiergegen, indem er erklärt, er habe nur die Frist zur Stellungnahme verstreichen lassen, macht dies die Sache auch nicht wirklich besser; zeigt diese Erklärung doch, dass der Betriebsrat um die Wirkungsweise des § 102 BetrVG nur unzureichend Bescheid weiß.“ Information der Kanzlei Bechert Rechtsanwälte Berlin vom April 2018 weiterlesen »
Kündigungs“schutz“"Nach § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden. Jede ohne Anhörung des Betriebsrats vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Das gilt unabhängig davon, ob eine außerordentliche Kündigung (meist fristlose Kündigung)  oder ordentliche Kündigung (fristgemäße Kündigung) ausgesprochen worden ist. weiterlesen »

Fragt doch mal die Profs, wie fürsorglich sie ihren Mittelbau verschrotten… Völlig überlastete Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter ohne mittel- und langfristige Perspektiven
„… Erste Semesterwoche. Die Hochschullehrer der FU Berlin stellen ihre Lehrveranstaltungen vor. Für Erstsemester, für Überblicksvorlesungen, für wichtige Seminare für den Abschluss zum Bachelor oder Master. Die Hochschullehrer scheinen gut vorbereitet: Konzept, ausführliche Literaturliste und das Versprechen, die schriftlichen Hausarbeiten anzuleiten und am Ende auch zu besprechen. Es gibt ein paar wenige Fragen, eher zu technischen Abläufen, nicht zum Konzept der Lehrveranstaltung. Stiller Konsens. Plötzlich meldet sich eine Studentin. Sie habe zwar keine Frage zur Lehrveranstaltung, sagt sie fast entschuldigend, aber sie wolle doch mal wissen, wie fürsorglich sich Professoren für den Mittelbau einsetzen. Das sei ja für die Arbeitsatmosphäre an einem großen Forschungs- und Lehrinstitut entscheidend. Sie habe neulich in einer Tageszeitung einen großen Artikel über die katastrophale Arbeits- und Lebenslage des akademischen Mittelbaus gelesen: 80 % Stellen auf Zeit, 50 % in Teilzeit, schlecht bezahlt, ausgebeutet, mit nur wenigen Mitspracherechten, eher an der Kette trotz lockerem Umgangston. (…) Es wird sich nichts ändern, wenn Studierende und Mittelbau nicht ein wirkliches Fass aufmachen. Und wenn sich nicht ein paar bekannte Hochschullehrer öffentlich zu Wort meldeten: Schwan, Lessenich, Daxner, Precht, Lesch, Habermas, Münckler, Leggewie u.a. Der Mittelbau hat ein gut arbeitendes Netzwerk von 130 Wissenschaftlern an 26 Universitäten gegründet. Wenn viele Universitäten Lidl-, Coca Cola- oder demnächst Monsanto-Universitäten heißen, dann liegt es eigentlich auf der flachen Hand – die Uni brennt.“ Kommentar von Peter Grottian vom 19. April 2018 bei Makroskop weiterlesen »
"... Erste Semesterwoche. Die Hochschullehrer der FU Berlin stellen ihre Lehrveranstaltungen vor. Für Erstsemester, für Überblicksvorlesungen, für wichtige Seminare für den Abschluss zum Bachelor oder Master. Die Hochschullehrer scheinen gut vorbereitet: Konzept, ausführliche Literaturliste und das Versprechen, die schriftlichen Hausarbeiten anzuleiten und am Ende auch zu besprechen. Es gibt ein weiterlesen »

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[25. April 2018] Streik gegen neue südafrikanische Arbeitsgesetze – und für einen ausreichenden Mindestlohn
Streikplakat Numsa 25.4.2018Schon vor seinem Amtsantritt hatte der neue Präsident Südafrikas Cyril Ramaphosa angekündigt, er werde den Mindestlohn erhöhen. Die Größenordnungen, die dabei in die öffentliche Debatte kamen waren so, dass die Gewerkschaften schon mal Protest anmeldeten. Ähnliches passierte auch bei der sofort nach Regierungsbeginn angekündigten Gegenreform bei den Arbeitsgesetzen, die unter anderem eine wesentliche Einschränkung des Streikrechts bedeuten sollen: Indem beispielsweise eine Zwangsschlichtungsperiode dekretiert wird, vor der kein Streik möglich ist, die Einführung einer auch aus anderen Ländern mit beschnittenem Streikrecht bekannten Friedenspflicht. In beiden so zentralen Fragen für die südafrikanische Gewerkschaftsbewegung stehen jetzt Entscheidungen an – und der Regierung ist es gelungen, sich selbst zu einigen. Der Gewerkschaftsbund COSATU, Bestandteil der dreiseitigen Regierung gemeinsam mit ANC und KP Südafrikas, hat den Schritten ebenso zugestimmt, wie die beiden kleineren Verbände NACTU und Fedusa. Dagegen hat der, um die Metallgewerkschaft NUMSA organisierte, Gewerkschaftsbund SAFTU für den 25. April 2018 zu einem landesweiten Protest-Streiktag gegen beide Maßnahmen aufgerufen. Der linke Verband betonte dabei, die drei anderen verbände handelten nicht nur gegen die Interessen ihrer Mitgliedschaft, sondern auch gegen deren mehrheitlichen Willen. Und richtete seine Kritik erst recht auf die neoliberale Oppositionspartei DA, die die geniale Idee verbreitet, wenn jemand unbedingt einen Job brauche, müsse ihm oder ihr gestattet werden, per Erklärung auf den Mindestlohn zu verzichten. Der von vier Gewerkschaften begonnene Streik der Busfahrer für einen ausreichenden Lohn wird von vielen auch als Testfall für für die anstehenden Mobilisierungen betrachtet. Zum Widerstand gegen „Streikverbot und Hungerlohn“ am 25. April drei aktuelle Beiträge, darunter auch einer zum aktuellen Busstreik, sowie zwei Hintergrundbeiträge aus den letzten Monaten und ein Beitrag darüber, wie die Wassernot in Kapstadt zur Unterstützung des Streiks um einen höheren Mindestlohn führt weiterlesen »
Streikplakat Numsa 25.4.2018Schon vor seinem Amtsantritt hatte der neue Präsident Südafrikas Cyril Ramaphosa angekündigt, er werde den Mindestlohn erhöhen. Die Größenordnungen, die dabei in die öffentliche Debatte kamen waren so, dass die Gewerkschaften schon mal Protest anmeldeten. Ähnliches passierte auch bei der weiterlesen »

Bundeswehr wegtretenIm letzten Irak-Krieg stellten die Mitarbeiter privater Militärfirmen nach den US-Einheiten das größte Truppenkontingent. Aber nicht nur jenseits des Atlantiks leistet die Regierung einer neuen Art von »Stellvertreterkriegen« Vorschub. Immer sichtbarer entledigt sich auch die BRD unter der Ägide von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch die Privatisierung ihrer Armeen, Kasernen, Fahrzeuge und Waffen hoheitlicher Aufgaben. »Outsourcing« lautet das Schlagwort, mit dem Regierungen weltweit das Geschäft mit dem Krieg durch private Anbieter verrichten lassen. Um eine stärkere finanzielle und logistische Konzentration auf die militärischen Kernaufgaben zu ermöglichen, wurden in den vergangenen Jahren immer mehr »Serviceaufgaben« in Verwaltung, Logistik und Betrieb an die Privatwirtschaft übertragen. Immer weiter steigt der im Bundeshaushalt vorgesehene Anteil des Budgets für solche Aufgaben. Zugleich sollen Effizienzgewinne privatwirtschaftlicher Akteure gegenüber vermeintlich trägen staatlichen Verwaltungsapparaten genutzt und neue Investitionspotentiale gehoben werden. (…) Wie bei Privatisierungen in anderen vormals staatlich verantworteten Bereichen bleibt die Interessendivergenz zwischen Gewinnerzielungsabsichten auf der privaten und Gemeinwohlverpflichtungen auf der öffentlichen Seite bestehen. Kurzfristig zu hebende Einsparpotentiale können die Preisgabe parlamentarischer Kontrolle und die damit verbundene Entdemokratisierung nicht rechtfertigen. Andernfalls läuft ein leidlich demokratisch verfasster Staat Gefahr, sicherheitsrelevante Informationen preiszugeben und Entscheidungen, die eines der kostbarsten Güter überhaupt – das Gut »Frieden« – betreffen, privaten Unternehmen anheimzustellen.“ Beitrag von Tim Engartner bei der jungen Welt vom 18. April 2018 (Tim Engartner ist Professor für Didaktik der Sozialwissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Im Frankfurter Campus-Verlag erschien 2016 sein Buch „Staat im Ausverkauf“, zum Preis von 22,95 Euro) weiterlesen »
Bundeswehr wegtreten"Im letzten Irak-Krieg stellten die Mitarbeiter privater Militärfirmen nach den US-Einheiten das größte Truppenkontingent. Aber nicht nur jenseits des Atlantiks leistet die Regierung einer neuen Art von »Stellvertreterkriegen« Vorschub. Immer sichtbarer entledigt sich auch die BRD unter der Ägide von Bundeskanzlerin weiterlesen »

[Münster] Klage gegen die Stadtwerke: Busfahren als Form der Leiharbeit?
stopp fremdvergabe + leiharbeit… Rund zehn Busfahrer saßen am Dienstagmittag auf den Zuschauerbänken des Saales im Arbeitsgericht Münster – ein Indiz dafür, dass das Interesse an dem Fall sehr groß ist. (…) Verhandelt wurde der Fall eines Busfahrers der Verkehrsservicegesellschaft Münster (VSM). Die VSM ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke. Seit 2001 werden neue Busfahrer nur noch in die VSM eingestellt. Die VSM wurde gegründet, um Kosten zu sparen, deshalb verdienen die Busfahrer in diesem Tochterunternehmen auch weniger als ihre Stadtwerke-Kollegen. In dem Gerichtsverfahren geht es jetzt um die Frage, ob der klagende Busfahrer von der VSM in die Stadtwerke „aufsteigen“ darf. Der Mitarbeiter sieht sich nämlich als Leiharbeiter und steht auf dem Standpunkt, dass er als langjähriger VSM-Mitarbeiter einen Anspruch auf Übernahme in die Stammbelegschaft habe, so wie es das neue Zeitarbeitsgesetz vorsehe. Die Vorsitzende Richterin Julia Kastner stand vor der Frage, ob die VSM als ein „normales“ Unternehmen zu betrachten ist, das eine Fahrdienstleistung für die Stadtwerke übernimmt. Oder ist die VSM de facto eine Zeitarbeitsfirma, die ihre Mitarbeiter an die Stadtwerke verleiht? (…) Das Gericht kam am Dienstag nicht zu einer abschließenden Meinungsbildung. Vielmehr wurde für Juni ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt. Dann sollen die Stadtwerke detailliert erklären, wie der Arbeitseinsatz der rund 150 VSM-Busfahrer erfolgt….“ Artikel von Klaus Baumeister vom 18. April 2018 bei der Münstersche Zeitung online weiterlesen »
stopp fremdvergabe + leiharbeit"... Rund zehn Busfahrer saßen am Dienstagmittag auf den Zuschauerbänken des Saales im Arbeitsgericht Münster – ein Indiz dafür, dass das Interesse an dem Fall sehr groß ist. (...) Verhandelt wurde der Fall eines Busfahrers der Verkehrsservicegesellschaft Münster (VSM). Die weiterlesen »

Frohes Schaffen – Ein Film zur Senkung der ArbeitsmoralRoboter nehmen uns die Arbeit ab: 47% in den nächsten 25 Jahren, sagt eine Studie der Oxford-Universität. Es könnte ein Grund zur Freude sein: Endlich Zeit den Klimawandel zu stoppen, die Eltern zu pflegen und Kunst zu schaffen. Aber nein, in unserer Industriekultur wird eine solche Zukunft als Bedrohung gesehen. Immer noch gilt: Menschen können nur in Würde leben, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben. Deshalb streben wir als Gesellschaft nicht nach freier Zeit, sondern nach Vollbeschäftigung. Ein absurder Arbeitsfetisch. Absurd, weil er den Sinn der Beschäftigung nicht hinterfragt. Weil in ihm der Glaube verwurzelt ist, dass wir die Arbeit mehr brauchen, als sie uns. Dieser Glaube steckt auch im Vorschlag des „solidarischen Grundeinkommens“ von Berlins Bürgermeister Michael Müller. Demnach soll der Staat mit den Menschen solidarisch sein, indem er „ihnen Arbeit gibt, die sie brauchen.“ Volkswirtschaft als kollektive Beschäftigungstherapie. (…) Wenn wir das gestörte Verhältnis zur Erwerbsarbeit überwinden, können alle Menschen einen würdevollen Platz in der Gesellschaft finden. Mit oder ohne Arbeitsvertrag. Dann könnten wir uns auf die Roboter freuen.“ Gastbeitrag von Meera Zaremba von der „Mein Grundeinkommen e.V.“ beim taz blog vom 17. April 2018 weiterlesen »
Frohes Schaffen – Ein Film zur Senkung der Arbeitsmoral"Roboter nehmen uns die Arbeit ab: 47% in den nächsten 25 Jahren, sagt eine Studie der Oxford-Universität. Es könnte ein Grund zur Freude sein: Endlich Zeit den Klimawandel zu stoppen, die Eltern zu pflegen weiterlesen »

Brexit: No to EU AusterityÜber die Union in ihrem Zwiespalt zu Europa hat die AfD im Bundestag schon „gewonnen“ – angesichts einer zu Europa jetzt schon gescheiterten „GroKo“. „Der Aufbruch für Europa im Koalitionsvertrag wurde schon abgebrochen!“ Mei, wie stolz war man noch – vor dem Mitgliederentscheid der SPD – über die klare Position im Koalitionsvertrag zu Europa! Und jetzt wird das von den „Epigonen“ anscheinend als erstes – im Verbund mit der Union – wieder „beerdigt“: „Aufbruch abgebrochen“, heißt es jetzt nur noch zynisch…“ Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 19.4.2018 weiterlesen »
Brexit: No to EU Austerity"Über die Union in ihrem Zwiespalt zu Europa hat die AfD im Bundestag schon "gewonnen" - angesichts einer zu Europa  jetzt schon gescheiterten "GroKo". "Der Aufbruch für Europa im Koalitionsvertrag wurde schon abgebrochen!" Mei, wie stolz war man noch weiterlesen »

[Hamburg] Exzellent entrüstet: Unsere Sorbonne ist die HWP - besetzt!Seit dem Morgen des 17. April 2018 ist das Gebäude des Fachbereiches Sozialökonomie von Studierenden besetzt, um auf die Unterfinanzierung der Hochschule und eine daraus resultierende Budgetkürzung der Orientierungseinheit („OE“, studentische Einführungsveranstaltung für Erstsemester) aufmerksam zu machen. Nach einem ereignisreichen Tag voller Diskussionen und Workshops beschloss die studentische Vollversammlung am heutigen Abend in der Sozialökonomie, die Besetzung des Gebäudes für die nächsten Tage fortzusetzen. Für Freitag den 21.04. wird eine Demonstration geplant…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 18.04.2018 zur Besetzung in Hamburg von @hwpbesetzt und dem fzs zur Fortsetzung der studentischen Besetzung des Fachbereiches Sozialökonomie (ehem. HWP) der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg. Siehe dazu weitere Infos weiterlesen »
[Hamburg] Exzellent entrüstet: Unsere Sorbonne ist die HWP - besetzt!"Seit dem Morgen des 17. April 2018 ist das Gebäude des Fachbereiches Sozialökonomie von Studierenden besetzt, um auf die Unterfinanzierung der Hochschule und eine daraus resultierende Budgetkürzung der Orientierungseinheit ("OE", studentische Einführungsveranstaltung für Erstsemester) aufmerksam weiterlesen »

BayPsychKHG„… Bayern plant nicht nur das umstrittene, superscharfe neue Polizeigesetz, um massiv gegen echte und angebliche Gefährder vorzugehen. Bayern plant auch eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen. Der Entwurf für ein „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ führt zur Mollathisierung des Rechts: Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können – ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist. Schon der Name des Gesetzes ist eine Täuschung: Es enthält vier Paragrafen über „Hilfe“ für Kranke – und 35 über ihre „Unterbringung“ zu Zwecken der Gefahrenabwehr. Die Fachwelt ist entsetzt; als einzige positive Errungenschaft im neuen Gesetz gilt der Aufbau eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes. Fast alle anderen Vorschriften orientieren sich am Strafrecht und am Maßregelvollzug für Straftäter. Die Stellungnahmen der Mediziner und Psychiater lesen sich daher wie ein Aufschrei. (…) Die neuen Vorschriften über Zwangsunterbringung in Krankenhäusern sind den Vorschriften für die Unterbringung im Strafrecht entnommen: Besuche werden stark eingeschränkt und kontrolliert, Telefonate überwacht, die Kranken durchsucht – dazu gehört auch die Kontrolle der intimen Körperöffnungen. (…) Die Klinik ist verpflichtet, die Entlassung der Polizei zu melden. Die Daten, inklusive Diagnose und Befund, werden an eine Zentralstelle weitergeben, fünf Jahre gespeichert, stehen dem Zugriff staatlicher Organe zur Verfügung…“ Kommentar von Heribert Prantl vom 16. April 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online – Ginge es um die Gefährdung des sozialen Rechtsstaats und der Demokratie, wären einer Gefahr vorbeugenden Maßnahmen wohl eher bei der bayerischen Staatsregierung angebracht… Siehe dazu Gesetzesentwurf und weiteren (ersten) Protest weiterlesen »
BayPsychKHG"... Bayern plant nicht nur das umstrittene, superscharfe neue Polizeigesetz, um massiv gegen echte und angebliche Gefährder vorzugehen. Bayern plant auch eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen. Der Entwurf für ein "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" führt zur Mollathisierung des Rechts: Depressive Menschen sollen weiterlesen »

Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt sieht kirchliche Einstellungspolitik kritisch
wurstteller_gross„… Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand Generalanwalt Evgeni Tanchev, dass religiöse Organisationen wie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung zwar grundsätzlich zu einer Ungleichbehandlung von Stellenbewerbern mit Blick auf Religion oder Weltanschauung berechtigt seien. Zugleich müssten Entscheidungen des Arbeitgebers von Gerichten geprüft und im Einzelfall zurückgewiesen werden können. (…) Geklagt hatte die konfessionslose Vera Egenberger. Diese hatte sich im November 2012 auf die beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin ausgeschriebene Stelle als Referentin erfolglos beworben. (…) Egenberger errang nun einen Etappensieg. Den nach den Worten des Generalanwalts beim EuGH können die Kirchen und ihre Organisationen nicht in jedem Fall „verbindlich selbst bestimmen, ob sie eine bestimmte Religion eines Bewerbers“ verlangen können. Dies sei abhängig von der „Art der fraglichen Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung“, so der Generalanwalt. Je weniger eine Tätigkeit mit dem Verkündigungsauftrag des kirchlichen Arbeitgebers zu tun hat, desto weniger dürfe dieser Andersgläubige oder Konfessionslose benachteiligen…“ Beitrag vom 10. November 2017 von und bei Migazin, siehe dazu auch die EuGH-Pressemitteilung vom 9. November 2017 und neu dazu: Europäischer Gerichtshof: Kirchen dürfen nicht diskriminieren weiterlesen »
wurstteller_gross"... Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand weiterlesen »

Zum Tarifabschluss bei der Post
Arbeiten zum Hungerlohn? Wehrt Euch!Die jährlichen Leistungsbeurteilungen mit ihren oftmals nicht nachvollziehbaren und willkürlich anmutenden Benotungen werden abgeschafft. Das ist zweifelsohne ein erfreuliches Resultat der aktuellen Tarifauseinandersetzungen beim Gelben Riesen. Trotzdem muss das Ergebnis der gewerkschaftlichen Mitgliederbefragung überraschen: Über 50.000 bei ver.di organisierte Postlerinnen und Postler beteiligten sich. Gut zwei Drittel von ihnen akzeptierten das Tarifangebot der Unternehmensseite. Dabei sieht es nur bescheidene Lohnerhöhungen vor. Konkret: Die Entgelte der Tarifbeschäftigten steigen im Oktober 2018 um drei und ein Jahr danach um weitere 2,1 Prozent. Die Laufzeit des neuen Vertrags beträgt 28 Monate. Die Lohnforderung, mit der ver.di Anfang des Jahres die Verhandlungen eröffnet hatte, klang deutlich sympathischer: Sechs Prozent für zwölf Monate. Das Tarifergebnis vermag weder „makroökonomisch“ noch „mikroökonomisch“ zu überzeugen. (…) Außerdem dürfte das magere Lohnplus wohl nicht ausreichen, um zu entschädigen für das steigende „Arbeitsleid“, d. h. für den steigenden Leistungsdruck beim Sortieren und Zustellen von Paketen und Briefen. Warum stimmten trotzdem über zwei Drittel zu? Vermutlich wegen des „Wahlmodells“. (…) Vor allzu viel Optimismus sei mit Blick auf das Wahlmodell aber gewarnt. Es wird das Arbeiten bei der Post nicht radikal demokratisieren und humanisieren. Ein Grund: Die Ergebnisse der diesjährigen Tarifrunde gelten nicht für die wachsende Zahl der Postlerinnen und Postler, die bei der 2015 gegründeten DHL Delivery arbeitet…“ Kommentar von Geert Naber (Oldenburg) vom April 2018 – wir danken! weiterlesen »
Arbeiten zum Hungerlohn? Wehrt Euch!"Die jährlichen Leistungsbeurteilungen mit ihren oftmals nicht nachvollziehbaren und willkürlich anmutenden Benotungen werden abgeschafft. Das ist zweifelsohne ein erfreuliches Resultat der aktuellen Tarifauseinandersetzungen beim Gelben Riesen. Trotzdem muss das Ergebnis der gewerkschaftlichen Mitgliederbefragung überraschen: Über 50.000 bei ver.di weiterlesen »

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EZB demontiert Mythos von Griechenlands Aufschwung
Troika: Ich hab ihm ein Angebot gemacht, das er nicht ablehnen kann. Und? Er hat abgelehnt. Cartoon vom Harm Bengen… Den Mythos der griechischen Regierung von einer Rückkehr Griechenlands zum Wachstum zerstört der Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2017, der bestätigt, dass Griechenland noch einen weiten Weg vor sich hat um den durchschnittlichen Wachstumsrhythmus der Wirtschaften der Eurozone zu erreichen. Detaillierter ergibt sich aus den Fakten der EZB, dass Griechenland 2017 das niedrigste Wachstum in der Eurozone hatte, nämlich 1,4% gegenüber dem Durchschnittswert von 2,3%. Und als ob dies noch nicht reichte, betrug das Pro-Kopf-BIP in Griechenland weniger als 2/3 des Durchschnittswerts der Eurozone, nämlich 19.900 Euro gegenüber 31.700 Euro. (…) Griechenland rangiert ebenfalls in Terms privaten Konsums am Schluss, da besagter Index marginal um 0,1% zu einer Stunde erstarkte, wo in der Eurozone der durchschnittliche Anstieg 1,6% erreichte. Unerschwinglich sind in Griechenland im Verhältnis zur übrigen Eurozone auch die Finanzierungskosten, die im vergangenen Jahr 4,51% per anno erreichten, gegenüber 1,76% im Eurozonen-Durchschnitt…“ Meldung aus Dimokratianews.gr vom 11. April 2018 in der deutschen Übersetzung vom 13. April 2018 beim Griechenland-Blog – wobei hier diejenigen dahinterstecken, die gerade Griechenland nicht aus der Austeritäts-Zwangsjacke lassen wollen… weiterlesen »
Troika: Ich hab ihm ein Angebot gemacht, das er nicht ablehnen kann. Und? Er hat abgelehnt. Cartoon vom Harm Bengen"... Den Mythos der griechischen Regierung von einer Rückkehr Griechenlands zum Wachstum zerstört der Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2017, der bestätigt, dass weiterlesen »

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DGB zu Griechenland: Chance für Kurswechsel nutzen!
Troika: Ich hab ihm ein Angebot gemacht, das er nicht ablehnen kann. Und? Er hat abgelehnt. Cartoon vom Harm Bengen„… Scholz muss nun Farbe bekennen und Griechenland auch Schuldenerleichterungen gewähren. Schließlich war es der maßgeblich von Deutschland verordnete Kürzungskurs, der das griechische Bruttoinlandsprodukt (BIP) sinken und die Schuldenquote steigen ließ: Die Schuldenquote stieg von knapp 146 Prozent des BIP Ende 2010 auf voraussichtlich fast 180 Prozent im laufenden Jahr (…) Schuldenerleichterungen würden die Kreditwürdigkeit Griechenlands verbessern und beim Marktzugang helfen. Damit könnte sich das Land ab Sommer endlich vom Tropf der Hilfskredite lösen. Zudem sind Schuldenerleichterungen nötig, um zu verhindern, dass die Schuldenlast das aufkeimende Wirtschaftswachstum in dem Land erdrückt. Vor allem aber könnte die neue Bundesregierung damit ein klares pro-europäisches, politisches Signal aussenden. Zentral ist aber auch: Auf keinen Fall dürfen neue Mechanismen eingeführt werden, die Griechenland auch nach dem Auslaufen des Kreditprogramms zu einem Spar- und Kürzungskurs zwingen. Die Forderung einiger Euro-Staaten, Schuldenerleichterungen an bestimmte Reformen zu knüpfen, sollte zurückgewiesen werden. Die Kürzungspolitik der letzten Jahre muss endlich ein Ende haben. Mehr Investitionen sind notwendig, um die Nachfrage anzukurbeln. Die Lohn- und Rentenkürzungen sowie die Zerschlagung der Tarifsysteme müssen rückgängig gemacht werden. Spanien und Portugal haben vorgemacht, dass eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung durch eine Abkehr von der Austeritätspolitik möglich ist. Diese Chance muss jetzt auch Griechenland bekommen.“ DGB-Position klartext 14/2018 vom 13. April 2018 weiterlesen »
Troika: Ich hab ihm ein Angebot gemacht, das er nicht ablehnen kann. Und? Er hat abgelehnt. Cartoon vom Harm Bengen"... Scholz muss nun Farbe bekennen und Griechenland auch Schuldenerleichterungen gewähren. Schließlich war es der maßgeblich von Deutschland verordnete Kürzungskurs, der das griechische Bruttoinlandsprodukt weiterlesen »

2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015Auf den Punkt … Seit Jahren nehmen psychische Belastungen in der Arbeit zu – nicht nur in der Pflege oder bei hochqualifizierter Wissensarbeit, sondern auch in der Produktion. Eine zunehmende Arbeitsverdichtung und Zeitdruck werden u.a. als zentrale Verursachungsfaktoren für steigende Fehlzeiten und Frühverrentungen gesehen. Es ist davon auszugehen, dass die zunehmende Digitalisierung und Globalisierung von Wertschöpfungsketten diese Entwicklungen weiter forcieren könnte, weswegen neue betriebliche Präventionskonzepte zur Förderung und Erhaltung der psychischen Gesundheit erforderlich sind. Im Rahmen des BMBF-geförderten Vorhabens InGeMo wurde im Bereich der Produktion und produktionsnaher Wissensarbeit untersucht, über welches arbeitswissenschaftliche Gestaltungswissen Führungskräfte, betriebliche Arbeitsschutzexperten und Mitarbeitende verfügen, um Stress in der Arbeit abzubauen. Die Ergebnisse zeigen, dass das Gestaltungswissen bei allen Akteursgruppen als ausbaufähig zu bewerten ist. Insbesondere Führungskräfte weisen tendenziell nur ein geringes Maß an Arbeitsgestaltungswissen auf. Jedoch zeigten die Analysen auch, dass Personen mit einem hoch ausgeprägten Gefahrenwissen schlechtere Gesundheitswerte aufweisen. Möglicherweise setzen sich Personen mit diagnostizierten stressassoziierten Erkrankungen eher mit den Ursachen und Folgen auseinander als gesunde Personen, und verfügen somit über ein besseres Gefahrenwissen….“ IAQ-Report 2018-02 von Anja Gerlmaier und Laura Geiger weiterlesen »
2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015"Auf den Punkt ... Seit Jahren nehmen psychische Belastungen in der Arbeit zu – nicht nur in der Pflege oder bei hochqualifizierter Wissensarbeit, sondern auch in der Produktion. Eine zunehmende Arbeitsverdichtung und Zeitdruck werden weiterlesen »

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