Wird ihr der Einsatz für die Beschäftigten zum Verhängnis? Bliestalverkehr will unbequeme Betriebsratsvorsitzende entlassen
Fight Union Busters!Kathy Preuß, seit Oktober frisch gewählte Vorsitzende des Betriebsrats der Bliestalverkehr GbR in Blieskastel, soll außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Die Anhörung zur Kündigung ist dem Betriebsrat bereits zugegangen. Ver.di zeigt sich erzürnt und vermutet ein Kalkül der Arbeitgeberseite um den starken, neuen Betriebsrat klein zu halten. Preuß habe sich seit der Wahl vehement für die Interessen der Beschäftigten eingesetzt. Nach Berechnungen von ver.di und Betriebsrat stehen im Betrieb z.B. derzeit rund 20.000 Euro Lohnzahlungen für Zulagen und Mehrarbeit aus. „Hiermit beschäftigen sich schon Gerichte,“ sagt Christian Umlauf, zuständiger Gewerkschaftssekretär für den Verkehrsbereich im Saarland. „Der Eindruck, dass Geschäftsführer Walfried Munz Betriebsratstätigkeiten in seinem Betrieb behindert ist auch nicht vollkommen abwegig. Beispielsweise sind alle Kosten, die durch die Wahl des BR entstanden sind, bisher nicht gezahlt.“ Die Auslagen habe ver.di bisher vorgestreckt. „Jetzt soll die Vorsitzende gekündigt werden? Das ist eine Unverschämtheit für einen Betrieb der für sein Handeln auch noch öffentliche Gelder erhält,“ zeigt sich Umlauf sichtlich empört. Aktuell bekomme Preuß keine Dienstpläne und solle ihren Urlaub abfeiern. „Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt! So muss nun das zuständige Arbeitsgericht am 23.01.2018 klären, ob eine gewählte Betriebsrätin aufgrund von angeblichen Vergehen fristlos gekündigt werden darf,“ ergänzt der Gewerkschaftssekretär…“ Meldung vom 11.01.2018 von und beim ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, darin auch Hintergründe. Siehe auch die Petition bei change.org für die sofortige Rücknahme der Kündigung: Solidarität mit der Betriebsratsvorsitzenden Kathy Preuß weiterlesen »
Fight Union Busters!"Kathy Preuß, seit Oktober frisch gewählte Vorsitzende des Betriebsrats der Bliestalverkehr GbR in Blieskastel, soll außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Die Anhörung zur Kündigung ist dem Betriebsrat bereits zugegangen. Ver.di zeigt sich erzürnt und vermutet ein Kalkül der Arbeitgeberseite um den weiterlesen »

Kündigung von Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitgliedern bei Travelex – ver.di sieht Fall von Union-Busting in laufender Tarifrunde
[DGB-Kampagne] Stop Union BustingKurz vor Beginn der Tarifverhandlungen hat der internationale Wechselstubenbetreiber Travelex seinen Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin in Frankfurt fristlos gekündigt. Darüber hinaus wurde auch einem Mitglied der ver.di-Tarifkommission gekündigt. Aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) stehen die Kündigungen im Zusammenhang mit den anstehenden Tarifverhandlungen bei Travelex und sollen die Beschäftigten gezielt einschüchtern. ver.di unterstützt und berät die betroffenen Kollegen in Frankfurt und bekämpft die Unterdrückung von Betriebsratsarbeit durch Arbeitgeber mit ihren Beratungs- und Rechtsabteilungen. (…) Travelex werde von der Rechtsanwaltskanzlei Naujoks vertreten, die immer wieder im Verdacht stünde, für ihre Mandanten mit konstruierten und in Teilen kriminellen Vorwürfen gegen vermeintlich unliebsame Betriebsratsmitglieder vorzugehen… ver.di-Pressemitteilung vom 30.11.2017. Siehe dazu neu: Travelex kündigt die vierte Mitarbeiterin. Union Busting geht weiter – Kommt zu den Gerichtsverhandlungen! weiterlesen »
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting"Kurz vor Beginn der Tarifverhandlungen hat der internationale Wechselstubenbetreiber Travelex seinen Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin in Frankfurt fristlos gekündigt. Darüber hinaus wurde auch einem Mitglied der ver.di-Tarifkommission gekündigt. Aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) stehen die Kündigungen im Zusammenhang weiterlesen »

Dossier

AK Geschichte sozialer Bewegungen Ost-WestVor 25 Jahren, am 20. Juni 1992, fand in der Berliner Kongresshalle am Alexanderplatz die 1. Konferenz Ostdeutscher und Berliner Betriebsräte und Personalräte statt. Sie wurde zum Ausgangspunkt des selbstorganisierten Versuchs eines Branchen und Regionen übergreifenden Widerstandes von Belegschaften in ganz Ostdeutschland gegen die von der Treuhandanstalt im Auftrag der Regierung Kohl durchgesetzte Politik der Privatisierung der ostdeutschen Wirtschaft. Dieser Versuch entsprang der – bei den Spitzen der Gewerkschaften vermissten – Einsicht von Betriebsräten, dass nur ein flächendeckender Widerstand die Kahlschlagpolitik der Treuhandanstalt stoppen kann, die innerhalb von nur wenigen Jahren zur millionenfachen Zerstörung von Arbeitsplätzen und zur weitgehenden Deindustrialisierung Ostdeutschlands geführt hat. Doch bildete die auf ihrer ersten Konferenz gegründete Initiative Ostdeutscher und Berliner Betriebsräte, Personalräte und Vertrauensleute nur die Spitze einer viel breiteren, politisch agierenden sozialen Protestbewegung von Belegschaften, Betriebsräten, Vertrauensleuten, lokalen wie regionalen Gewerkschaften in Ostdeutschland, an der auch Teile der Erwerbslosenbewegung beteiligt waren…“ Siehe die Einladung samt Tagungsprogramm vom AK Geschichte sozialer Bewegungen Ost West und das Programm und nun Dokumente/Kommentare. Neu: Dokumente der Initiative Ostdeutscher Betriebsräte, Personalräte und Vertrauensleute weiterlesen »

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AK Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West"Vor 25 Jahren, am 20. Juni 1992, fand in der Berliner Kongresshalle am Alexanderplatz die 1.  Konferenz Ostdeutscher und Berliner Betriebsräte und Personalräte statt. Sie wurde zum Ausgangspunkt des selbstorganisierten Versuchs eines Branchen und Regionen übergreifenden Widerstandes weiterlesen »

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Universitätsklinikum des Saarlands (UKS) will Personalrätin entlassen – Solidaritätsaufruf
Charite Kampagne „Berlin für mehr Krankenhauspersonal!“Die Leitung des UKS beabsichtigt Charlotte Matheis, Personalratsmitglied und „Aktivistin für Entlastung und mehr Personal“ wegen ihrer Personalratstätigkeit außerordentlich (fristlos) zu kündigen. Kurz vor Weihnachten, am 22.12.2017, gab der Arbeitgeber sein Anliegen auf eine außerordentliche fristlose Kündigung kund. Streitpunkt ist die Personalratstätigkeit. Charlotte Matheis hielt diese für erforderlich, die Arbeitgeberseite des UKS nicht. Anstatt dies auf normalen Wegen zu klären griff die Arbeitgeberseite zur außerordentlichen Kündigung. Ein Mittel eine unbequeme Gewerkschafterin loszuwerden. Charlotte wurde auf der Liste der Gewerkschaft ver.di in den Personalrat gewählt. Sie ist Mitglied der ver.di-Bundestarifkommission und Mitglied der Tarifkommission Entlastung am UKS. (…) Die 61-jährige Charlotte ist seit dem 01.10.1977, mit kurzer Unterbrechung, an den Unikliniken beschäftigt, sie arbeitet als Krankenpflegerin in der Anästhesie und erwarb sich insbesondere als Arbeitszeitexpertin an der Klinik einen Namen. In dieser Eigenschaft und als Mitglied der Tarifkommission Entlastung ist sie der Klinikleitung ein Dorn im Auge. Die teilfreigestellte Personalrätin ist nach einer Erkrankung auch schwerbehindert und verlangt einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Dem kam der Arbeitgeber nicht entsprechend nach. Am heutige 29.12.17 hat der Personalrat in einer Sondersitzung sich mit der Kündigung befasst. Der Personalrat lehnte das Ansinnen des Universitätsklinikums ab. (…) ver.di hatte erst im Dezember mitgeteilt, dass die Tarifgespräche mit der Uniklinik zur Entlastung festgefahren seien. (…) Eine Vollversammlung der Gewerkschaftsmitglieder will am 17. Januar über das weitere Vorgehen entscheiden. (…) Nach Ansicht von Gewerkschaftssekretär Michael Quetting versucht man nun mit der Kündigung der Kollegin Matheis, die Beschäftigten einzuschüchtern…“ Pressemitteilung vom 29.12.2017 des ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland. Siehe Soliaufruf mit Adressen und nun ein Beispiel dafür: [Vorbild und Anregung] Bremer Bündnis für mehr Krankenhauspersonal: Wir sind solidarisch mit Charlotte Matheis weiterlesen »
Charite Kampagne „Berlin für mehr Krankenhauspersonal!“"Die Leitung des UKS beabsichtigt Charlotte Matheis, Personalratsmitglied und „Aktivistin für Entlastung und mehr Personal“ wegen ihrer Personalratstätigkeit außerordentlich (fristlos) zu kündigen. Kurz vor Weihnachten, am 22.12.2017, gab der Arbeitgeber sein Anliegen auf eine außerordentliche fristlose Kündigung weiterlesen »

Banner mit der Aufschrift "Klassenkampf statt Sozialpartnerschaft"„… Die Furcht der Herrschenden vor dem Verlust von Macht und Besitz war durchaus begründet. Daher erfüllten sie uralte Forderungen der Arbeiterbewegung wie die Einführung des Acht-Stunden-Tages, der Arbeitslosenversicherung, der Tarifautonomie und der paritätisch besetzten Schlichtungsausschüsse. Die Gewerkschaftsspitzen fühlten sich nach der Bildung einer Zentralarbeitsgemeinschaft mit den Arbeitgebern (ZAG) als »Sozialpartner auf Augenhöhe«. Sinn und Zweck dieser ZAG umriss der Stahlmanager Jakob Reichert Ende 1918. »Es kam darauf an: Wie kann man das Unternehmertum von der Sozialisierung, Verstaatlichung und nahenden Revolution bewahren?«, plauderte er aus dem Nähkästchen. »Angesichts der wankenden Macht des Staates und der Regierung gibt es für die Industrie nur in der Arbeiterschaft starke Bundesgenossen: die Gewerkschaften.« (…) Auch dies sollten wir nicht vergessen, wenn ab März bundesweit Betriebsratswahlen stattfinden. Wer aus der Geschichte lernen will, muss weiter denken: Mitbestimmung verteidigen, Selbstbestimmung erkämpfen! Wir wollen nicht nur ein Stück Brot, sondern die ganze Bäckerei!“ Artikel von Hans-Gerd Öfinger vom 29.12.2017 beim ND online weiterlesen »
Banner mit der Aufschrift "Klassenkampf statt Sozialpartnerschaft""... Die Furcht der Herrschenden vor dem Verlust von Macht und Besitz war durchaus begründet. Daher erfüllten sie uralte Forderungen der Arbeiterbewegung wie die Einführung des Acht-Stunden-Tages, der Arbeitslosenversicherung, der Tarifautonomie und der paritätisch besetzten Schlichtungsausschüsse. Die weiterlesen »

Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser stören„Wir glauben an ein Arbeitsumfeld, das Flexibilität, Produktivität, Fairness fördert“, schrieben zwei Topmanager des schwäbischen Automobilzulieferers Eberspächer Ende Oktober an die Beschäftigten ihrer US-amerikanischen Tochterfirma in Brighton, Michigan. „Deshalb werden wir uns in unserem Betrieb in Brighton jedem nicht gerechtfertigten Eingreifen einer Gewerkschaft in vollem legalem Umfang widersetzen, wann und wo immer wir können.“ Es gehe darum, „unseren Wettbewerbsvorteil, gewerkschaftsfrei zu sein“ zu verteidigen. (…) Mitbestimmung und vertrauensvolle Zusammenarbeit der „Sozialpartner“ sind Grundpfeiler des deutschen Wirtschaftsmodells – diese Erzählung gehört nicht nur zum Kanon der Gewerkschaften, sondern auch zum Bild, das die deutsche Automobilindustrie von sich selbst verbreitet. Doch die Realität sieht anders aus. In vielen Firmen, die sich hierzulande an die Spielregeln von Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsgesetz halten, ist aggressive Missachtung des Rechts auf gewerkschaftliche Betätigung auf dem Vormarsch – wenn man den Blick nach Übersee richtet…“ Beitrag von Jörn Boewe in der Freitag Ausgabe 51/2017 weiterlesen »
Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser stören"Wir glauben an ein Arbeitsumfeld, das Flexibilität, Produktivität, Fairness fördert“, schrieben zwei Topmanager des schwäbischen Automobilzulieferers Eberspächer Ende Oktober an die Beschäftigten ihrer US-amerikanischen Tochterfirma in Brighton, Michigan. „Deshalb werden wir uns in unserem Betrieb in Brighton jedem nicht gerechtfertigten weiterlesen »

[Lebenshilfe-Gerichtstermin am 30. November in Berlin] Betriebsräte sind wichtig – wir sind nicht nichtig!
Lebenshilfe Frankfurt e.V. gegen gewerkschaftlich aktive Kolleg*innen„Der Betriebsrat der LHS Lebenshilfe in der Schule gGmbH braucht Eure Unterstützung: Am 30. November 2017 muss sich der Betriebsrat der LHS vor dem Kammergericht gegen die Nichtigkeitsklage des Arbeitgebers verteidigen. Die LHS gehört zum Lebenshilfe-Konzern und ist mit über 600 Mitarbeitern der größte freie Träger für Schulhilfe in Berlin. Nach den Betriebsratswahlen am 13. Juli 2017 beantragte der Arbeitgeber aus unhaltbaren Gründen die Feststellung der Nichtigkeit der Wahl, um danach die Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Gremium zu verweigern. Trotz der Tatsache, dass BR und KBR bereits einen neuen Wahlvorstand eingesetzt haben, der die Neuwahlen vorbereitet, beharrt der Arbeitgeber auf dem Verfahren – um sich so möglichst lange der Mitbestimmung zu entziehen und den gewählten Betriebsrat mürbe zu machen. Die öffentliche Verhandlung beginnt um 11:45 Uhr in Raum 236 des Arbeitsgerichts Schöneberg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin Wir laden euch herzlich ein zur Beobachtung der Verhandlung und wollen anschließend im Rahmen einer kleinen Kundgebung mit heißem Tee und Glühwein mit allen Unterstützer*innen den Ausgang des Verfahrens feiern“ Mitteilung vom 17. November 2017 von und bei Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht und neu dazu: Arbeitsgericht entscheidet zugunsten des Betriebsrats der LHS weiterlesen »
Lebenshilfe Frankfurt e.V. gegen gewerkschaftlich aktive Kolleg*innen"Der Betriebsrat der LHS Lebenshilfe in der Schule gGmbH braucht Eure Unterstützung: Am 30. November 2017 muss sich der Betriebsrat der LHS vor dem Kammergericht gegen die Nichtigkeitsklage des Arbeitgebers verteidigen. Die LHS gehört zum Lebenshilfe-Konzern und weiterlesen »

„Der Traum von der „vierten Gewalt“ ist für viele engagierte Journalisten ausgeträumt, sie verdingen sich oft nur noch als Einzelkämpfer in den geschrumpften Redaktionen. Sie müssen mit ansehen, dass keiner mehr rausgeht, vor Ort recherchiert, eigene Berichte abliefert oder bei Pressekonferenzen nachbohrt. Sie müssen ertragen, dass die Pressetexte aus den professionellen PR-Abteilungen der Betriebe, Ministerien, Kommunen und Organisationen, die per E-Mail eingehen, eins zu eins übernommen werden. (…) Für die Journalisten gibt es kein Recht, journalistisch und inhaltlich vom Verleger unabhängig zu sein. Für Betriebe, die im Medienbereich produzieren, beschränkt der Tendenzschutz das Recht auf betriebliche Mitbestimmung, da das Betriebsverfassungsgesetz nur teilweise und das Mitbestimmungsgesetz gar nicht angewandt werden. Heute, da riesige Medienmonopole entstanden sind, dient der Tendenzparagraph nicht mehr der Vielfalt, er wurde von der Realität eingeholt. Es ist schon die Regel, dass sich der Leser nur noch in einer einzigen Zeitung über das lokale oder regionale Geschehen informieren kann. Der Tendenzparagraph ist längst überfällig und eine Novellierung des Presserechts erforderlich. (…) Zu schützen sind heute die Journalisten vor Meinungseinfalt und Marktbeherrschung der Medienkonzerne.“ Beitrag vom 20. November 2017 vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund weiterlesen »
"Der Traum von der „vierten Gewalt“ ist für viele engagierte Journalisten ausgeträumt, sie verdingen sich oft nur noch als Einzelkämpfer in den geschrumpften Redaktionen. Sie müssen mit ansehen, dass keiner mehr rausgeht, vor Ort recherchiert, eigene Berichte abliefert oder bei Pressekonferenzen nachbohrt. Sie müssen ertragen, dass die Pressetexte aus den weiterlesen »

Das Märchen von der Demokratie. Wie Unternehmen die Digitalisierung im Betrieb für die Profitmaximierung nutzen wollen
Buch »Work around the clock? Industrie 4.0, die Zukunft der Arbeit und die Gewerkschaften«Die Digitalisierung der Arbeitswelt soll vorangetrieben werden. Aus Sicht der Unternehmen am besten ohne erweiterte Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften. (…) Als Vordenker digitaler Veränderungen der Unternehmenssteuerung gilt Thomas Sattelberger. Der ist inzwischen FDP-Bundestagsabgeordneter und verspricht einen »Aufbruch zu mehr Freiheit« durch die Digitalisierung. Der frühere Vorstand der Telekom hat einen Bestseller über das »Das demokratische Unternehmen« geschrieben und fordert seither eine neue Ausrichtung in den Betriebsabläufen, um digitalisierte Arbeitsprozesse besser im Interesse des Managements und der Eigentümer steuern zu können. Ausgangspunkt ist der neoliberale Ansatz der Standortkonkurrenz (…) Das Management müsse lernen, »dass Befehl und Gehorsam« nicht mehr funktionierten, betont Sattelberger. Dies ginge nur mittels »Demokratie im Betrieb«. Wichtig ist dem FDP-Mann ein neues Leitungsverständnis. (…) Mitarbeiterwahlen sind am Ende vor allem ein Feedbacktool«, fasste Schindera das Vorgehen zusammen und machte deutlich, dass es um die Inszenierung von Beteiligung oder um Marketing geht – und weniger um demokratische Entscheidungen im Betrieb. (…) Digitalisierung zur Deregulierung nutzen – das scheint sein Motto zu sein...“ Lesenswerter Beitrag von Marcus Schwarzbach in der jungen Welt vom 14.11.2017 zur unternehmenskulturellen Aushöhlung gewerkschaftlicher Mitbestimmung weiterlesen »
Buch »Work around the clock? Industrie 4.0, die Zukunft der Arbeit und die Gewerkschaften«"Die Digitalisierung der Arbeitswelt soll vorangetrieben werden. Aus Sicht der Unternehmen am besten ohne erweiterte Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften. (...) Als Vordenker digitaler Veränderungen der Unternehmenssteuerung gilt Thomas Sattelberger. weiterlesen »

MAG: Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung„Mit einem Grundsatzurteil, das nun im Volltext vorliegt, hat das BAG die Rechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz gestärkt. Auch ohne Vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr greife die Mitbestimmung. Es reiche ab sofort eine Gefährdung – so die Richter. Das BAG vertrat seit geraumer Zeit die problematische Auffassung, die Mitbestimmung im Gesundheitsschutz sei eingeschränkt und verlange eine konkrete, im Betrieb nachweisbare Gesundheitsgefahr. Das war vor allem die Auffassung des Urteils vom 11.12.2012 (1 ABR 81/11). Das neue Urteil, das diese Auffassung verwirft, ist somit ein Paukenschlag für die Betriebsräte, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig sind. Ab sofort brauchen sie nicht mehr eine konkrete Gesundheitsgefahr im Betrieb nachzuweisen, um tätig zu werden. Vielmehr reichen bloße Gefährdungen aus. Damit sind vor allem die Rechte der Betriebsräte im Präventionsbereich deutlich gestärkt. Da viele Belastungen im Arbeitsleben erst langfristig zu echten Gesundheitsproblemen führen, es für die Prävention aber gerade wichtig ist, schon den ersten Signalen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung entgegen zu wirken, ist das Urteil sehr zu begrüßen…“ Beitrag vom 3. November 2017 vom und beim Bund-Verlag, siehe dazu auch den Volltext des BAG-Beschlusses vom 28. März 2017, Az. 1 ABR 25/15 weiterlesen »
MAG: Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung"Mit einem Grundsatzurteil, das nun im Volltext vorliegt, hat das BAG die Rechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz gestärkt. Auch ohne Vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr greife die Mitbestimmung. Es reiche ab sofort eine Gefährdung – so die Richter. Das BAG weiterlesen »

Harte Zeiten erfordern starke BetriebsräteAb März 2018 geht’s los: Dann wählen Belegschaften ihre neuen Betriebsräte. Auch Leiharbeitnehmer wählen mit. Wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten, haben sie das gleiche Wahlrecht wie die Stammbeschäftigten. Leiharbeitnehmer haben nicht nur einen, sondern zwei Arbeitgeber: die Zeitarbeitsfirma, mit der sie ihren Arbeitsvertrag haben – und der Einsatzbetrieb, in dem sie arbeiten. An wen nun wenden, wenn es etwas zu regeln gibt? Alle Fragen zum Arbeits- und Tarifvertrag bereden Leiharbeitnehmer mit ihrem Verleiher. Doch den bekommen sie nicht immer zu greifen. Und alles, was mit dem direkten Arbeitsplatz zu tun hat, besprechen sie mit ihrem Einsatzbetrieb. Und der verweist nicht selten auf ihren Verleiher. In solchen Fällen hilft der Betriebsrat…“ IG Metall-Meldung vom 19.10.2017 weiterlesen »
Harte Zeiten erfordern starke Betriebsräte"Ab März 2018 geht's los: Dann wählen Belegschaften ihre neuen Betriebsräte. Auch Leiharbeitnehmer wählen mit. Wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten, haben sie das gleiche Wahlrecht wie die Stammbeschäftigten. Leiharbeitnehmer haben nicht nur einen, sondern zwei Arbeitgeber: weiterlesen »

Schwarzer Freitag am 13. Oktober 2017: Was sind deutsche Horror-Jobs?

Dossier

H&M: Am Freitag 13.10.2017 schlägt’s 13! Ab Montag, 24. Juli 2017 können Beschäftigte und engagierte BürgerInnen solche Unternehmen nominieren, die sich durch fragwürdige Maßnahmen gegen Betriebsräte oder Gewerkschafter sowie extreme Ausbeutung, Lohnraub, Steuerflucht und andere sozial-schädliche Praktiken hervor getan haben. Die Sammlung dient zur Vorbereitung auf einen Aktionstag am Freitag, 13. Oktober 2017, an dem Betroffene, Unterstützer*innen und Solidaritätskomitees in ganz Deutschland Protestaktionen durchführen. (…) Unser Ziel ist, Beschäftigte, Gewerkschafter_innen und Betriebsratsmitglieder zu unterstützen, die am Arbeitsplatz auf unzumutbare Weise unter Druck gesetzt werden. Jetzt sind Sie gefragt: Welcher Arbeitgeber hätte Ärger verdient? Warum genau? Was ist passiert? Wer sind die Fertigmacher? Welche Anwälte & Unternehmensberater waren beteiligt? Wurden weitere Spezialisten hinzu gezogen (Detekteien, PR, Mediation etc.)? Gibt es Berichte (Zeitung, Blogs, Facebook, Gewerkschaftsmedien)?…“ Infos bei Arbeitsunrecht zur Nominierung, siehe dazu: Freitag13: Bundesweite Aktionen bringen H&M in Bedrängnis weiterlesen »

Dossier

Schwarzer Freitag am 13. Oktober 2017: Was sind deutsche Horror-Jobs?"Ab Montag, 24. Juli 2017 können Beschäftigte und engagierte BürgerInnen solche Unternehmen nominieren, die sich durch fragwürdige Maßnahmen gegen Betriebsräte oder Gewerkschafter sowie extreme Ausbeutung, Lohnraub, Steuerflucht und andere sozial-schädliche Praktiken hervor weiterlesen »

[DGB-Kampagne] Stop Union BustingAm Freitag, den 13. Oktober 2017, ist wieder ein bundesweiter Aktionstag gegen Union Busting. Union Busting, die systematische Bekämpfung von organisierten oder unbequemen Mitarbeiter*innen, ist in immer mehr Betrieben gängige Praxis. Dies betrifft sowohl private und staatlicher als auch konfessionelle Betriebe aller Art. Der Arbeitskreis Union Busting der Münchner GEW hat eine Checkliste entwickelt, anhand derer Beschäftigte und Betriebs- bzw. Personalräte feststellen können, ob Gewerkschaften und ihre Mitglieder oder anderweitig für Arbeitnehmerrechte Engagierte im Betrieb benachteiligt werden. „Vielen Kolleg*innen ist gar nicht klar, welches Ausmaß und welche Formen Union Busting annehmen kann. Vielfach werden Vorfälle als individuelle Probleme wahrgenommen. Insofern ist die Bedeutung von Union Busting, speziell im Organisationsbereich der GEW, bisher gar nicht abzuschätzen. Gerade deshalb ist es so wichtig das Thema in den Fokus zu setzen und Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Dazu möchten wir mit der von uns entwickelten Checkliste Union Busting beitragen.“, sagt Michael vom AK Union Busting der GEW München, der die Checkliste entwickelt hat…“ Pressemitteilung der GEW München vom 12.10.2017, dort die Checkliste weiterlesen »
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting"Am Freitag, den 13. Oktober 2017, ist wieder ein bundesweiter Aktionstag gegen Union Busting. Union Busting, die systematische Bekämpfung von organisierten oder unbequemen Mitarbeiter*innen, ist in immer mehr Betrieben gängige Praxis. Dies betrifft sowohl private und staatlicher als auch weiterlesen »

[15. Oktober 2016] 3. bundesweite Konferenz "Betriebsräte im Visier"Am Samstag, den 15.10.2016 führt das Solikomitee Mannheim zum dritten Mal die bundesweite Konferenz „Betriebsräte im Visier – Bossing, Mobbing & Co.“ durch mit betroffenen KollegInnen aus verschiedenen Branchen, Verena zu Dohna-Jaeger (IG Metall), Patrick Fütterer (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Albrecht Kieser (work-watch), Helmut Schmitt (IG BCE), Stephan Weis-Will (ver.di) und anderen. Musik: ewo² (Bernd Köhler und Jan Lindqvist). Sie findet von 13:00 bis 19:00 im Mannheimer Gewerkschaftshaus statt. Das Mannheimer Solikomitee bittet um Anmeldung über das Faltblatt mit der aktualisierten Einladung zur Konferenz. Neu: Dokumentation: Betriebsräte im Visier weiterlesen »
[15. Oktober 2016] 3. bundesweite Konferenz "Betriebsräte im Visier"Am Samstag, den 15.10.2016 führt das Solikomitee Mannheim zum dritten Mal die bundesweite Konferenz "Betriebsräte im Visier - Bossing, Mobbing & Co." durch mit betroffenen KollegInnen aus verschiedenen Branchen, Verena zu Dohna-Jaeger (IG Metall), Patrick weiterlesen »

[Essen] Ärger beim Call Center CCC: Betriebsratschef muss gehen
Please hold the line - Call Center Fantasien„… Um die Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer-Rechte in Call Centern ist es nicht immer gut bestellt. Umso erfreuter ist die Gewerkschaft Verdi, wenn es ihr gelingt, in Call Centern einen Betriebsrat ins Leben zu rufen. Beim Unternehmen Competence Call Center (CCC) in Essen ist das im Januar geglückt. (…) CCC hat dem Betriebsratsvorsitzenden am Standort Essen den Stuhl vor die Tür gesetzt und dessen befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängert. (…) Betriebsrat und auch der Betriebsratsvorsitzende selbst wehren sich nun mit Unterstützung von Verdi vor dem Arbeitsgericht gegen das Vorgehen der Geschäftsleitung. Der Betriebsrat will so feststellen lassen, dass es sich um eine unerlaubte Behinderung von Betriebsratsarbeit handelt, wenn der Vorsitzende offenbar wegen seiner Funktion vor die Tür gesetzt werde. Entsprechende Äußerungen sollen gefallen sein. Der Betriebsratschef selbst will vor Gericht die Entfristung seines Vertrages erstreiten. (…) Manch einer fragt sich, ob der Vorfall nicht auch mit der Eröffnung des Facebook-Löschzentrums zu tun haben könnte; also ein Signal an die dortige Belegschaft ist, es gar nicht erst mit der Gründung eines Betriebsrates zu versuchen…“ Artikel von Janet Lindgens bei der WAZ Essen vom 10.10.2017 weiterlesen »
Please hold the line - Call Center Fantasien"... Um die Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer-Rechte in Call Centern ist es nicht immer gut bestellt. Umso erfreuter ist die Gewerkschaft Verdi, wenn es ihr gelingt, in Call Centern einen Betriebsrat ins Leben zu rufen. Beim weiterlesen »

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