»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«Hartz IV ist keine Randerscheinung, sondern ein Massenphänomen. Rund zehn Millionen Erwachsene und mehr als vier Millionen Kinder hatten bereits einschlägige Erfahrungen. Es entspricht der Einwohnerzahl von Bayern und Hamburg zusammen: Mindestens 14,5 Millionen Menschen in Deutschland haben seit der Einführung im Jahr 2005 zumindest einmal Hartz-IV-Leistungen bezogen. Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor. Rund zehn Millionen der Betroffenen zählten als erwerbsfähig. 4,4 Millionen waren Kinder unter 15 Jahren. Aktuell beziehen 5,9 Millionen Menschen Hartz IV. 4,3 Millionen von ihnen sind erwerbsfähig, 1,6 Millionen nicht – dabei handelt es sich zumeist um Minderjährige…“ Artikel vom 03.11.2016 beim Spiegel online weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"Hartz IV ist keine Randerscheinung, sondern ein Massenphänomen. Rund zehn Millionen Erwachsene und mehr als vier Millionen Kinder hatten bereits einschlägige Erfahrungen. Es entspricht der Einwohnerzahl von Bayern und Hamburg zusammen: Mindestens 14,5 Millionen Menschen in weiterlesen »

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeDas zur Bundesarbeitsagentur gehörende Forschungsinstitut IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) empfiehlt in einer aktuellen, bislang weitgehend unbekannten Studie, dass im Hartz IV-System „die Sanktionsregeln entschärft werden“. (…) Hintergrund sind Befunde, wonach wenig gebildete Hartz IV-Empfänger im Sanktionssystem benachteiligt werden. Sie bekommen häufiger Strafen, etwa wegen Meldeversäumnissen oder bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten. Im Interview mit REPORT MAINZ sagte Prof. Mark Trappmann, einer der Autoren der IAB-Studie: „Die Ursache scheint nicht zu sein, dass sie weniger arbeitsmotiviert sind oder weniger konzessionsbereit.“ Die Studie nennt als Grund unter anderem „mangelndes Wissen wenig Gebildeter zu institutionellen Vorgaben“ und „Negativzuschreibungen in den Akten dieser Personen“ durch Fallmanager. Fazit der Studie: „Das Sanktionssystem im SGB II scheint damit soziale Ungleichheit nach Bildung zu reproduzieren und zu verstärken.“ Dabei hätten Sanktionen teils „gravierende Folgen für die Sanktionierten… “ Meldung vom 1. November 2016 bei Report Mainz zur Sendung am Dienstag, 1.11.2016, Wiederholung am Do, 3.11.2016 um 5:25 Uhr im SWR Fernsehen weiterlesen »
Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe"Das zur Bundesarbeitsagentur gehörende Forschungsinstitut IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) empfiehlt in einer aktuellen, bislang weitgehend unbekannten Studie, dass im Hartz IV-System „die Sanktionsregeln entschärft werden“. (...) Hintergrund sind Befunde, wonach wenig gebildete Hartz weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie Arbeitsagenturen verhängten zwischen September 2015 und August 2016 752.000 Sperrzeiten gegen Empfänger von Arbeitslosengeld I. Damit wurden monatlich etwa sieben Prozent der Arbeitslosengeldzahlungen zeitweise aufgehoben. Häufigster Grund ist eine verspätete Meldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Das zeigt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für O-Ton Arbeitsmarkt. (…) Im Vergleich mit dem Hartz-IV-System ist der Anteil der Leistungsempfänger, bei denen die Zahlung zeitweise ausgesetzt wurde, in der Arbeitslosenversicherung deutlich höher. 2015 erhielten drei Prozent der Hartz-IV-Bezieher im erwerbsfähigen Alter mindestens eine der so genannten Sanktionen, das Pendant zu den Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung. (…) Mit einem Anteil von 66 Prozent dauert die große Mehrheit der Sperrzeiten lediglich eine Woche (Meldeversäumnisse und verspätete Arbeitsuchendmeldungen), allerdings auch mehr als jede vierte Sperrzeit drei Monate. Die dreimonatigen Sperrzeiten entfallen hauptsächlich auf Kündigungen durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund. Ausgesetzte Zahlungen von zwei, drei oder sechs Wochen hingegen sind mit insgesamt sechs Prozent vergleichsweise selten.“ Beitrag vom 28. Oktober 2016 von und bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Die Arbeitsagenturen verhängten zwischen September 2015 und August 2016 752.000 Sperrzeiten gegen Empfänger von Arbeitslosengeld I. Damit wurden monatlich etwa sieben Prozent der Arbeitslosengeldzahlungen zeitweise aufgehoben. Häufigster Grund ist eine verspätete Meldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Das zeigt weiterlesen »

Kampagne für einen gesetzlichen Mindestlohn 10 Euro pro Stunde, lohnsteuerfreiAusarbeitung eines Vortrags von Rainer Roth in Böblingen am 21.Oktober 2016 auf dem Europakongress des DGB Kreisverbandes Böblingen, der IG Metall Stuttgart, der GEW Böblingen, attac Böblingen und anderen Unterstützern. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, wie das soziokulturelle Existenzminimum von Erwerbslosen bzw. Beschäftigten in einem Land zu bestimmen wäre. Dabei gehe ich von Deutschland aus. Die Überlegungen gelten aber auch für andere Länder, ob in Europa oder anderswo. weiterlesen »
Kampagne für einen gesetzlichen Mindestlohn 10 Euro pro Stunde, lohnsteuerfreiAusarbeitung eines Vortrags von Rainer Roth in Böblingen am 21.Oktober 2016  auf dem Europakongress des DGB Kreisverbandes Böblingen, der IG Metall Stuttgart, der weiterlesen »

Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der ParitätischeBegründung: „… 1. Der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde steht zwar nicht entgegen, sich mit Blick auf die Pflicht zur hinreichend substantiierten Begründung der Verfassungsbeschwerde an einer „Vorlage“ für Rechtssatzverfassungsbeschwerden zu orientieren. Jedoch muss auch dann konkret dargelegt werden, inwiefern die Möglichkeit besteht, dass Beschwerdeführende durch die angegriffene Maßnahme in einem Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sein sollen. 2. Vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde müssen zudem alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Grundsatz der Subsidiarität). Daher ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangt werden kann. Die fachgerichtliche Überprüfung ist regelmäßig geboten, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft. Hier sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass es dem Beschwerdeführer ausnahmsweise unzumutbar sein könnte, Rechtsschutz durch die Anrufung der Sozialgerichte zu erlangen.“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 76/2016 vom 26. Oktober 2016 zum Kammerbeschluss 1 BvR 1704/16 vom 04. Oktober 2016 und unser Kommentar weiterlesen »
Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der ParitätischeBegründung: "... 1. Der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde steht zwar nicht entgegen, sich mit Blick auf die Pflicht zur hinreichend substantiierten Begründung der Verfassungsbeschwerde an einer „Vorlage“ für Rechtssatzverfassungsbeschwerden zu orientieren. Jedoch muss auch dann konkret dargelegt weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wer Hartz IV benötigt, wird vom Jobcenter durchleuchtet. Die Behörden wollen es genau wissen: Hat der Betroffene verwertbares Vermögen deponiert? Verschweigt er einen Partner, den man zum Unterhalt verdonnern könnte? Das Jobcenter Stade (Niedersachsen) geht noch weiter. Es verlangte nun von einer schwangeren Mandantin der Bremer Rechtsanwaltskanzlei »Rightmart« unter Strafandrohung detaillierte Auskünfte über ihr Intimleben und ihre Sexualpartner. Außerdem nötigte es sie zu eigener Recherche. Ziel sei es, den unterhaltspflichtigen Vater ausfindig zu machen. Das Dokument unter dem Titel »Zusatzfragebogen -ungeborene Kinder- (Kindesvater unbekannt)« veröffentlichte die Kanzlei Ende vergangener Woche. Darin soll die werdende Mutter die Namen und Geburtsdaten der Männer auflisten, mit denen sie »in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte«. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) umfasst letztere 181 bis 300 Tage vor dem errechneten oder tatsächlichen Geburtstermin. Sollte die Betroffene keine Angaben machen können, mahnt das Jobcenter, habe sie dies »ausführlich und nachvollziehbar« zu begründen. Außerdem soll sie darlegen, welche »intensiven Nachforschungen zur Ermittlung des Kindesvaters« sie selbst angestellt habe. Schließlich verlangt ihr das Amt eine Erklärung ab. In dieser soll sie nicht nur versichern, dass ihre Angaben wahr sind. Sie soll sich darüber hinaus verpflichten, jede Erkenntnis zum möglichen Kindesvater umgehend dem Jobcenter mitzuteilen. Ferner soll sie bekunden: »Ich wurde hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich eine strafbare Handlung begehe, wenn ich den Kindesvater absichtlich verschweige oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht habe.«… „ Artikel von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 25. Oktober 2016, siehe dazu auch die Info der RA-Kanzlei Rightmart vom 19. Oktober 2016 und neu dazu: Fragebogen wird nach Protest zurückgezogen weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis"Wer Hartz IV benötigt, wird vom Jobcenter durchleuchtet. Die Behörden wollen es genau wissen: Hat der Betroffene verwertbares Vermögen deponiert? Verschweigt er einen Partner, den man zum Unterhalt verdonnern weiterlesen »

Dossier

PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlichDas Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 – 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der Vorbehalt des beklagten Jobcenters, die Servicenummern seien mit der internen Organisation der Behörde begründet, ließ das Gericht nicht gelten. Die interne Organisation setze die Rechte des Bürgers nach dem IFG nicht außer Kraft. Das Informationsfreiheitsgesetz ist für alle Jobcenter die in gemeinsammer Führung (BA und Kommune) verwaltet werden anwendbar (§ 50 Abs. 4 S. 2 SGB II). Für kommunalen Jobcenter gelten, wenn vorhanden, die Landesinformationsfreiheitsgesetze. In Ländern in denen es keine Landes IFGs gibt können unter Umständen stattdessen örtliche Informationsfreiheitssatzungen die Rechtsgrundlage bieten für die Herausgabe solcher Mitarbeitertelefonlisten.“ Siehe die Jobcenter Telefonlisten bei Harald Thomé sowie Infos zum Ausstieg aus diesem Projekt, dem weiteren Verlauf – und nun neu dem negativen Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Jobcenter müssen Telefonlisten nicht herausgeben weiterlesen »

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PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich"Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„2016 verhängten die Jobcenter im ersten Halbjahr 475.000 Strafen gegen Hartz-4-Abhängige. So äußerte sich zumindest eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit gegenüber FAZ.NET. Damit verfolgten die Jobcenter in der Menge Hartz-IV-Betroffene um 8,4% weniger als im gleichen Zeitraum 2015 und in den drei Jahren zuvor. Der erste Grund dafür sei, so FAZ.NET, dass weniger Menschen Hartz-IV bezögen, der zweite Grund ein „milderes“ Vorgehen der Jobcenter. (…) Das „weniger harte“ Vorgehen der Jobcenter ließe sich mit größter Naivität als Menschenfreundlichkeit interpretieren. Wer die Hintergründe kennt, kommt zu einem anderen Schluss: Viele Abhängige werden faktisch zum Hungern gezwungen, weil sie, aus welchen Gründen auch immer, ein „Versäumnis“ begehen, das in zivilisierten Kreisen bestenfalls eine Rüge zur Folge hat. Bisweilen liegt der Fehler bei den Jobcentern selbst, weil sie den „versäumten Termin“ nicht klar vermitteln, Terminabsagen der Verfolgten nicht erfassen – in anderen Fällen leiden die Betroffenen unter psychischem Stress, Erkrankungen oder befinden sich generell in einer chaotischen Lebenssituation und bräuchten keine Strafe, sondern Hilfe. Das ist kein subjektiver Eindruck: Viele Hartz-IV-Abhängige verteidigen heute ihre beschädigten Grundrechte und suchen sich erfolgreich juristischen Beistand. Ein großer Teil der Strafen, die die Jobcenter mehr oder weniger willkürlich verhängen, erklären Gerichte deshalb für null und nichtig. Zugleich schaffen es Grausamkeiten gegen die Ärmsten der Armen in die Medien, und das verfassungsfeindliche Hartz-IV-System gerät immer stärker in Kritik…“ Beitrag vom 21. Oktober 2016 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"2016 verhängten die Jobcenter im ersten Halbjahr 475.000 Strafen gegen Hartz-4-Abhängige. So äußerte sich zumindest eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit gegenüber FAZ.NET. Damit verfolgten die Jobcenter in der Menge Hartz-IV-Betroffene um 8,4% weniger als im gleichen weiterlesen »

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"Strafe tut not. Arbeitslose müssen erzogen werden. Ihr Jobcenter"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will einem Bericht zufolge schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen, berichtete die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf eine neue Weisung der BA an die Jobcenter. Selbst der Wert von Essensgutscheinen müsste dann erstattet werden. (…) Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz IV angewiesen sind, oder Hartz-IV-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben. Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger Leistungen an die Mütter überweisen. Ebenso betroffen sein könnten Menschen, die ihren Job freiwillig aufgeben, um sich in einem Bereich weiterzubilden, für den es keine Arbeitsplatzaussicht gebe…“ Meldung vom 02.09.2016 beim Spiegel online und neu dazu: „Attentat auf den Rechtsstaat – Jobcenter gehen auf Menschenjagd“ – es kann nicht oft genug auf diesen Skandal hingewiesen werden! weiterlesen »

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"Strafe tut not. Arbeitslose müssen erzogen werden. Ihr Jobcenter""Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will einem Bericht zufolge schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht weiterlesen »

„Keine Schonung für das langjährige Familienzuhause. (…) Familien, die Sozialleistungen nach Hartz IV beziehen und ein Haus besitzen, müssen ihr Eigenheim aufgeben, sofern es nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Das Eigenheim sei als verwertbares Vermögen zu werten, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 4 AS 4/16 R)…“ Beitrag vom 12. Oktober 2016 beim Spiegel online. Siehe dazu u.a.: Kommentar von Norbert Hermann vom 13.10.2016 weiterlesen »
Fotomontage von Kristian Stemmler - wir danken!"Keine Schonung für das langjährige Familienzuhause. (...) Familien, die Sozialleistungen nach Hartz IV beziehen und ein Haus besitzen, müssen ihr Eigenheim aufgeben, sofern es nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Das Eigenheim sei weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldHartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, müssen drei Monate lang unterhalb des Existenzminimums leben. Wer ohne wichtigen Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, dem wird die Regelleistung – derzeit 404 Euro – um zehn Prozent gekürzt. Wer ein zumutbares Arbeitsverhältnis abbricht, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent rechnen. Unter 25-Jährigen wird die Regelleistung sogar komplett gestrichen. „Wiederholungstätern“ drohen noch empfindlichere Strafen: Ihnen werden auch die Kosten für Miete und Heizung nicht mehr erstattet. Gerechtfertigt wird das Sanktions­system vor allem damit, dass es den Übergang in Beschäftigung beschleunige. Neue Befunde des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) „deuten nun darauf hin, dass die Sanktionsregeln nur formal für alle gleich sind“. Die IAB-Forscher stützen sich dabei auf Statistiken der Arbeitsagentur. In einer quantitativen Analyse zeigen sie, dass Hartz-IV-Empfänger ohne oder mit niedrigem Schulabschluss häufiger sanktioniert werden als beispielsweise Abiturienten. Indem sie das Haushaltspanel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ hinzuziehen, können die Wissenschaftler außerdem nachweisen, dass dies nicht an mangelnder Arbeitsmotivation oder fehlender Konzessionsbereitschaft der Geringqualifizierten liegt. Sie werden ohne statistisch erkennbaren Grund häufiger sanktioniert…“ Artikel aus Böckler Impuls 15/2016 bei der Hans-Böckler-Stiftung weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Hartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, müssen drei Monate lang unterhalb des Existenzminimums leben. Wer ohne wichtigen Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, dem wird die Regelleistung – derzeit 404 Euro – um zehn Prozent weiterlesen »

T-Shirts mit der Aufschrift "Kein Werben fürs Sterben"Mit 235 Werbeveranstaltungen ist die Bundeswehr von Oktober bis Dezember 2016 in Jobcentern und Arbeitsämtern im gesamten Bundesgebiet unterwegs, wie als Antwort auf eine Kleine Anfrage von und bei Ulla Jelpke dokumentiert. Harald Thome machte bereits in seinem Newsletter vom 2. Oktober 2016 auf die Aufstellung aufmerksam und schrieb: „Auf das diese nicht so stattfinden, wie die Veranstalter dies wünschen…“ Oder, wie einer unserer Leser dazu formulierte: „Schaut euch bitte diese Übersicht einmal an – ist bestimmt für jeden etwas dabei.weiterlesen »
T-Shirts mit der Aufschrift "Kein Werben fürs Sterben"Mit 235 Werbeveranstaltungen ist die Bundeswehr von Oktober bis Dezember 2016 in Jobcentern und Arbeitsämtern im gesamten Bundesgebiet unterwegs, wie als Antwort auf eine Kleine Anfrage von und bei Ulla Jelpke dokumentiert weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisMehrfach pro Jahr finden in der Region so genannte „Jobmessen“ statt, bei denen sich Arbeitgeber präsentieren, und Bewerber sich vor Ort direkt bewerben können. Als Otto Normalmensch kommt man in diese Veranstaltungen nicht hinein, denn man braucht dazu eine spezielle Einladung. Für die Jobmesse am Frankfurter Flughafen am heutigen Tage wurden über 1300 Erwerbslose von 10 Jobcentern in der Region eingeladen um sich bei über 30 Arbeitgebern zu bewerben – die Einladung anzunehmen ist für sie natürlich Pflicht. Die Berater der Hartz IV Hilfe Offenbach waren auf die Jobmesse nicht eingeladen. Wir haben sie heute morgen trotzdem besucht, und zwar als Begleiter von 4 Kunden aus verschiedenen Landkreisen. Neben einigen halbwegs seriösen Arbeitgebern befanden sich auch die üblichen Verdächtigen aus den Bereichen Luftsicherheit, Schnellrestaurants und Postzustellung unter den Anbietern angeblich freier Arbeitsplätze…“ Bericht der Hartz VI Hilfe Offenbach vom 11. Oktober 2016 weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis"Mehrfach pro Jahr finden in der Region so genannte „Jobmessen“ statt, bei denen sich Arbeitgeber präsentieren, und Bewerber sich vor Ort direkt bewerben können. Als Otto Normalmensch kommt weiterlesen »

Die ganze Wahrheit über Hartz IV. Cartoon von Findus„Bestrebungen, die Interessenkonflikte zwischen »Volk« und »Elite« zum Dreh- und Angelpunkt der Politik zu machen, werden als rechtspopulistisch bezeichnet. Rechtspopulisten grenzen sich gleichermaßen nach oben: gegen eine »politische Klasse«, die sich dem »Volk« gegenüber entfremdet hat und dessen wahre Probleme ignoriert, wie nach unten: gegen »Arbeitsscheue«, »Asoziale« und (migrantische) »Sozialschmarotzer« ab. (…) Um zu verstehen, warum Millionen abhängig Beschäftigte der AfD vor allem bei den jüngsten Landtags- und Kommunal-, aber auch bei den Bundestags- und Europawahlen trotzdem ihre Stimme gegeben haben, muss man die Doppelzüngigkeit des Rechtspopulismus berücksichtigen, der marktradikale Botschaften meist eher unterschwellig mittels einer Minderheiten ausgrenzenden Dominanzideologie und einer sozialen Demagogie verbreitet. Während sich deutsche Angestellte, Selbständige und Freiberufler gegen soziale Aufsteiger, unangepasste Mitbewerber und ehrgeizige Migranten wehren, die angeblich nicht so fleißig sind wie sie, fürchten Einheimische der unteren gesellschaftlichen Schichten offenbar die Konkurrenz der Geflüchteten oder anderer Zuwanderer auf dem Arbeits-, Wohnungs- und Heiratsmarkt. (…) Der frühere SPD-Politiker und Bundesbanker Thilo Sarrazin war einer der wichtigsten, wenn nicht gar der wichtigste geistige Wegbereiter des Rechtspopulismus à la AfD. Wer erfahren möchte, wie deren Funktionäre über Armut in Deutschland und die am meisten darunter Leidenden denken, sollte Sarrazins Buch »Deutschland schafft sich ab« lesen. Dieses Pamphlet handelt nicht, wie fälschlicherweise meist angenommen, primär von dem Thema »Migration und Integration«, sondern war als Beitrag zur Diskussion um den deutschen Sozialstaat gedacht, wie im Nachwort ausdrücklich vermerkt ist…“ Artikel von Christoph Butterwegge in der jungen Welt vom 10. Oktober 2016 und unsere Anmerkung weiterlesen »
Die ganze Wahrheit über Hartz IV. Cartoon von Findus"Bestrebungen, die Interessenkonflikte zwischen »Volk« und »Elite« zum Dreh- und Angelpunkt der Politik zu machen, werden als rechtspopulistisch bezeichnet. Rechtspopulisten grenzen sich gleichermaßen nach oben: gegen eine »politische Klasse«, die sich dem »Volk« gegenüber weiterlesen »

BASTA! Erwerbsloseninitiative Berlin„Ein Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs führt zum vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs, wenn nicht die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners eingeholt wurde.“ (Handlungsanweisung des Jobcenters) Ja wir waren im Urlaub! Eine größere Gruppe von 15 Leuten hat während unserer Beratungspause Urlaub in der Sächsischen Schweiz gemacht. In der Sprache des Jobcenters: Die Leistungsbezieher_innen haben sich unerlaubt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufgehalten! Wir haben uns bewusst entschlossen den Urlaub nicht beim Jobcenter anzugeben, denn nur so konnten wir sicher sein, dass auch alle mitkommen. Erst unser kollektiver Regelverstoß hat Menschen bewegt „unerlaubt“ die Stadt zu verlassen. Diese Reise war daher für uns sowohl ein schöner Urlaub als auch ein kollektives Statement gegen die Überwachung und Durchreglementierung unseres Alltags…“ Beitrag von und bei der Berliner Erwerbsloseninitiative BASTA! vom 4. Oktober 2016 weiterlesen »
BASTA! Erwerbsloseninitiative Berlin"„Ein Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs führt zum vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs, wenn nicht die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners eingeholt wurde.“ (Handlungsanweisung des Jobcenters) Ja wir waren im Urlaub! Eine größere Gruppe von 15 Leuten hat während unserer weiterlesen »

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