Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Hauptursache für die Überschuldung ist der Verlust des Arbeitsplatzes, für jeden fünften deutschen Schuldner war die Erwerbslosigkeit im vergangenen Jahr der Grund für die finanzielle Notlage. Damit beginnt für viele Schuldner die Spirale abwärts in die Schuldenfalle. Weil Schulden ein wichtiges „Vermittlungshemmnis“ bei der Arbeitssuche ist, finanzieren viele Jobcenter für die betroffenen Menschen eine Schuldnerberatung in externen Beratungsstellen. Ist das Jobcenter oder die Bundesagentur (BA) aber selbst Gläubiger, verhält man sich dort ganz anders. Nur in besonderen Härtefällen dürfen sie sich bei der Schuldenregulierung auf eine außergerichtliche Einigung einlassen. Damit ist bei allen verschuldeten, erwerbslosen Menschen, die auch bei der BA Schulden haben, ein Insolvenzverfahren vorprogrammiert, weil bei diesen außergerichtlichen Einigungen der Grundsatz gilt, dass alle Gläubiger mitmachen und auf einen Teil der Forderung verzichten. (…) Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Januar 2016 der BA neue Weisungen hinsichtlich des Erlasses von Forderungen an (ehemalige) Leistungsbezieher erteilt hat, werden die Kriterien von den Inkassostellen der Bundesagentur sehr viel konsequenter umgesetzt, als dies davor der Fall war. Ein (Teil)Erlass ist laut dieser Weisung an persönliche und sachliche Erlassgründe gebunden, die eng ausgelegt und geprüft werden müssen. So ist die Erlassbedürftigkeit schon verwirkt, wenn der Schuldner sowieso aufgrund geringen Einkommens pfändungsgeschützt ist. Eine Krankheit oder das Alter stellen alleine keine persönlichen Erlassgründe mehr dar. Genauso verhält es sich bei den sachlichen Gründen für einen Erlass. (…) Mittlerweile ist es gängige Praxis die Gesamtschuldensummer fällig zu stellen und bei Nichtzahlung auch in das unpfändbare Einkommen zu vollstrecken oder mit anderen Sozialleistungen aufzurechnen. Einigungsversuche wie angemessene Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen werden kategorisch abgelehnt…“ Beitrag vom 30. September 2020 beim gewerkschaftforum.de weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Jobcenter sind zu Kreditinstituten geworden: Bundesagentur als Inkassounternehmen treibt die verschuldeten Menschen in die Insolvenz
weiterlesen »

[Buch] Kranke Arbeitswelt. Ethische und sozialkulturelle Perspektiven [Buch] Kranke Arbeitswelt. Ethische und sozialkulturelle Perspektiven von Wolfgang Hien beim VSA-Verlag„Arbeitslose, die durch Krankheit oder einen Unfall ihrem Job nicht mehr nachgehen können, haben die Möglichkeit, sich beruflich umzuorientieren. Berufliche Rehabilitation hängt jedoch noch immer zu stark davon ab, wer für die betroffenen Personen zuständig ist – die Jobcenter oder die Arbeitsagenturen. (…) Arbeitslose, die ihren Antrag auf berufliche Rehabilitation in einem Jobcenter stellen, haben schlechtere Chancen, spezielle Hilfen bewilligt zu bekommen. Bei gemeinsam von Kommunen und den Agenturen für Arbeit geführten Jobcentern kommt auf 62 Arbeitslose ein Reha-Fall. In kommunalen Jobcentern kommt sogar auf 82 Arbeitslose nur ein Reha Fall. Im Gegensatz dazu haben Arbeitslose bei der Agentur für Arbeit bessere Chancen auf eine Wiedereingliederung. Hier bekommt eine von 28 Personen Reha-Maßnahmen bewilligt. Das Verhältnis hat sich im Vergleich zum letzten Jahr wenig verbessert. Von gleichen Zugangschancen kann weiterhin nicht die Rede sein. (…) Grund für die ungleichen Chancen auf eine Förderung ist, dass die Agenturen für Arbeit spezielle Reha-Vermittler haben müssen – für die Jobcenter gilt das nicht. Der DGB fordert deshalb, dass diese Regelung auf die Jobcenter ausgeweitet wird.  Außerdem müssen die Jobcenter personell und finanziell besser ausgestattet werden, damit sie die Zielgruppe von Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen angemessen betreuen können…“ DGB-Meldung vom 28. September 2020 aus Arbeitsmarkt aktuell 5/2020 weiterlesen »

[Buch] Kranke Arbeitswelt. Ethische und sozialkulturelle Perspektiven [Buch] Kranke Arbeitswelt. Ethische und sozialkulturelle Perspektiven von Wolfgang Hien beim VSA-Verlag

Schlechte Chancen: Jobcenter fördern Arbeitslose mit gesundheitlichen Problemen nicht ausreichend
weiterlesen »

Kindergrundsicherung jetzt!„Tilo Jung, ein “Youtuber” stellt die genau die Fragen, die die Bundesregierung und ihre Sprecher in der Bundespressekonferenz nicht hören wollen. So wird beispielsweise das Kindergeld bei Hartz IV nach wie vor angerechnet. Das bedeutet, bei jeder Erhöhung dieser Sätze gehen die Kinder aus Hartz IV-Familien leer aus. Stattdessen wird zum Beispiel der Regelbedarf bei Kinder von 6 bis unter 14 Jahre der Regelsatz ab 2021 nicht erhöht. Diese Altersgruppe geht vollkommen leer aus. Das Bundeskabinett verabschiedete demnach einen Gesetzentwurf, durch den 2021 das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht wird. (…) Die beschlossenen Erhöhungen kommen erneut gerade denen nicht zugute, die sie am meisten benötigen. Aufgrund der Gesetzeslage und eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2010 wird das Kindergeld als Einnahme auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. ALG II-Bezieher mit Kindern bekommen also mehr Kindergeld, dafür aber weniger Hartz IV vom Jobcenter, wenn sie mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Übersteigt nämlich das Kindergeld zusammen mit dem Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eigenem Einkommen des Kindes dessen Bedarf, wird das überschüssige Kindergeld dem Elternteil als Einkommen angerechnet und verringert so dessen Bezüge. Diese Regelung geht unterm Strich also vor allem auf Kosten der Kinder, welche die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf doch eigentlich fördern will…“ Meldung vom 25. August 2020 bei gegen-hartz.de – dass der Corona-Kinderzuschlag angerechnet wird, stimmt nicht. Das haben wir übersehen und bitten deshalb um Entschuldigung. Siehe unser Dossier: Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe für 2021 weiterhin mit der bestehenden “noch verfassungsgemäßen” Berechnungsmethode weiterlesen »

Kindergrundsicherung jetzt!

Wie die Bundesregierung konsequent Kinder aus Hartz IV Familien benachteiligt
weiterlesen »

[Un]Sozialer Arbeitsmarkt kommt. Minister Heil stellt Eckpunkte zur Förderung von Langzeitarbeitslosen vor: „MitArbeit“

Dossier

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS„… Aus dem Eckpunktepapier geht hervor, dass damit insbesondere Langzeitarbeitslose in Jobs gebracht werden sollen, die sechs Jahre lang ohne längere Unterbrechung arbeitslos waren. Bis 2021 sollen rund 150 000 Menschen davon profitieren. Vier Milliarden Euro plant der Bund für das Gesetz ein. (…) Die öffentliche Hand soll dabei für Langzeitarbeitslose zwei Jahre die Lohnkosten komplett übernehmen. Danach sollen die öffentlichen Zuschüsse um zehn Prozent pro Jahr gekürzt und vom Arbeitgeber übernommen werden. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. (…) Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sieht das Konzept eine Unterstützung für zwei Jahre vor. Dabei sollen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent zu den Lohnkosten hinzugeschossen werden. Voraussetzung für die Förderung sind sozialversicherungspflichtige Jobs bei privaten Firmen, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern. Bei der Zwei-Jahres-Förderung sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung danach für mindestens ein halbes Jahr fortzusetzen. (…) Die lange Förderdauer von fünf Jahren wird damit begründet, dass die Praxis gezeigt habe, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen oft erst ab einem Förderzeitraum von drei Jahren Erfolg hätten. (…) Wenig Verständnis für die Pläne haben die Arbeitgeberverbände. »Diese staatlichen Job-Subventionspläne sind eher das Problem als die Lösung«, teilte deren Bundesvereinigung mit…“ Agenturmeldung vom 02.06.2018 beim ND online – wir hätten nie gedacht, den Arbeitgebern zustimmen zu müssen… „MitArbeit“ sollte wohl „MitLohn“ heissen! Siehe auch die BMAS-Pressemitteilung und DSGB-Position. Neu dazu: DGB-Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“: „Das geht noch besser!“ – ja, lieber DGB: Ohne Kombi-Löhne und Aufstockung! weiterlesen »

Dossier zum „Teilhabechancengesetz“ und „Sozialem Arbeitsmarkt“

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS

DGB-Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“: „Das geht noch besser!“ – ja, lieber DGB: Ohne Kombi-Löhne und Aufstockung!
weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!Obwohl keine Weisung der Bundesagentur für Arbeit hierzu existiert, durchstreifen einige Jobcenter-Sachbearbeiter das Internet, um sich über ihre “Kunden” zu informieren. Aufgrund von Online-Recherchen der Mitarbeiter wurden Hartz IV Bezüge bereits gestrichen. (…) Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit existiert hierzu nicht. Im Gegenteil, die oberste Bundesbehörde verbietet sogar ein solches Vorgehen. Dennoch: „Bei Missbrauch akzeptiert das Sozialgericht die Recherche in sozialen Netzwerken, obwohl die Bundesagentur für Arbeit dies verbietet“, erklärte schon einmal der Leiter des Jobcenters in Düren, Karl-Josef Cranen gegenüber dem Magazin von “Correctiv”. Auf Nachfrage ruderte der Jobcenterleiter dann wieder zurück: „Der Sachverhalt hat sich doch anders dargestellt: Der späteren Rückforderung von Leistungen lag eine anonyme Anzeige zu Grunde.“ Eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragte in NRW betont, dass ein Durchleuchten von Hartz IV Beziehern im Internet oder bei Facebook nicht gerechtfertigt sei. (…) Das Interesse der Sachbearbeiter in den Behörden ist offenbar groß. Immer wieder wandten sich kommunale Jobcenter an den Datenschutzbeauftragten, um anzufragen, ob gewonnene Daten aus dem Internet in welcher Form verwendet werden können. Teilweise wurden die Anfragen sogar telefonisch gestellt…“ Meldung vom 29.07.2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!

Hartz IV: Jobcenter-Mitarbeiter schnüffeln bei Facebook und Co
weiterlesen »

Broschüre "Keiner geht allein zum Amt" - zweite, aktualisierte Auflage„Aufgrund mehrerer Anfragen an uns habe ich die Bundesregierung gefragt: Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass einzelne Jobcenter wegen der Covid-19-Situaation Leistungsbeziehenden untersagen, sich bei Meldeterminen von Beiständen begleiten zu lassen, und hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für rechtmäßig trotz des Rechts auf einen Beistand gern. § 13 Abs. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch? Die Antwort: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach § 13 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch kann ein Leistungsbezieher bzw. eine Leistungsbezieherin zur Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Zu beachten sind aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2 die derzeit geltenden Schutz- und Hygienevorschriften der Länder.“ Mitteilung von Katja Kipping vom 21. Juli 2020 (mit Link zur kompletten Antwort der Bundesregierung) weiterlesen »

Broschüre "Keiner geht allein zum Amt" - zweite, aktualisierte Auflage

Beistände bei Amtsterminen trotz COVID-19 möglich
weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Die Jobcenter beginnen wieder zu Terminen in die Behörden einzuladen. Das bedeutet, dass auch wieder Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher folgen, wenn ein Termin in der Behörde nicht eingehalten wird. Leistungskürzungen bei sog. Meldeversäumnissen dürfen allerdings nicht immer ausgesprochen werden, wie ein Sozialgericht in Berlin urteilte. Das berichtet Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz. (…) Im konkreten Fall wurde eine Hartz IV Bezieherin zu einem Termin in das Jobcenter eingeladen. Die Klägerin sollte um 9 Uhr in der Behörde erscheinen. Um 15 Uhr am gleichen Tag meldete sich die Betroffene im Jobcenter, um den Termin nachzuholen. Dennoch sanktionierte das Jobcenter die Klägerin. Ein Widerspruch wurde abgelehnt. Daraufhin klagte die Betroffene. (…) Das Sozialgericht Berlin (Az: S 37 AS 13932/16) urteilte, dass in der Rechtsfolgenbelehrung auf der Terminseinladung darauf schriftlich fixiert sein muss, dass der Termin nicht als versäumt gilt, wenn der Betreffende sich noch am gleichen Tag beim Jobcenter meldet (ähnlich schon SG Leipzig, Beschluss AZ: S 22 AS 2098/16 ER).(…) Nach § 309 Abs. 3 S. 2 SGB III gilt der Termin nicht als verpasst, wenn sich der Leistungsberechtigte am gleichen Tag des Termins meldet, um den Termin nachzuholen. Wird dies in der Rechtsfolgenbelehrung nicht erwähnt, kann eine nachfolgende Sanktion erfolgreich mit dem Widerspruch angegriffen werden. Zudem wurde “der Meldezweck zu vage beschrieben, um eine wirksame Sanktion auslösen zu können und schließlich fehle die Ausübung von Ermessen bei der Verfügung von Meldeterminen in dichter Folge“, so das Gericht.“ Meldung von und bei gegen-hartz.de vom 20. Juli 2020 weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Hartz IV: Termin im Jobcenter verpasst – so gibt es keine Sanktionen
weiterlesen »

[DGB] Geringverdiener unterstützen: Kindergrundsicherung statt Hartz IV – bis zu 269 Euro mehr im Monat für Familien
Kindergrundsicherung jetzt!„Alle Kinder und Jugendlichen raus aus dem Hartz IV-System: Das ist die Idee einer Kindergrundsicherung. Der DGB hat dazu einen konkreten Vorschlag gemacht. (…) Wenn der Vorschlag des DGB umgesetzt wird, haben Familien mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich mehr Geld in der Haushaltskasse als bisher. Über 200.000 Haushalte können so sogar komplett den Hartz-IV-Bezug aufgrund der Kindergrundsicherung überwinden. In diesen Haushalten leben 710.000 Kinder. (…) Von den laufenden Leistungen der Kindergrundsicherung profitieren vor allem die unteren 40 Prozent der einkommensschwachen Haushalte mit Kindern. Der finanzielle Zugewinn beträgt hier bis zu 269 Euro monatlich für eine Familie. Auch bei mittleren Einkommen ist der Einkommenszuwachs aufgrund der Kindergrundsicherung spürbar. So steigt das Einkommen von Paaren mit Kindern um 103 Euro im Monat. (…) Eckpunkte des DGB-Vorschlags: Das Kindergeld, der steuerliche Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlag sowie die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche werden gebündelt und durch die Kindergrundsicherung ersetzt. Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Einem Sockelbetrag in Höhe von 240 Euro – also einem neuen, erhöhten Kindergeld, das alle Eltern je Kind unabhängig von ihrem Einkommen erhalten. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger, nach dem Alter der Kinder gestaffelter Zusatzbetrag. Die Höchstbeträge (Summe aus Sockel und Zusatzbetrag) betragen zwischen 364 Euro monatlich (Kind unter sechs Jahren) und 504 Euro (Jugendliche ab 14 Jahre). Die Anrechnung von Elterneinkommen setzt erst ein, wenn der Bedarf der Eltern bzw. des Elternteils durch eigenes Einkommen gedeckt ist und ist so gestaltet, dass die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu spürbaren Einkommenszuwächsen führt…“ DGB-Vorschlag vom 8. Juli 2020, siehe auch Bündnis Kindergrundsicherung weiterlesen »

Kindergrundsicherung jetzt!

[DGB] Geringverdiener unterstützen: Kindergrundsicherung statt Hartz IV – bis zu 269 Euro mehr im Monat für Familien
weiterlesen »

Kampagne Hartz-FactsMit Großplakaten, die für die nächsten zehn Tage bundesweit an S- und U-Bahnhöfen aushängen, starten Sanktionsfrei e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband heute unter dem Motto „HartzFacts“ eine gemeinsame Informationskampagne, um Vorurteile gegenüber Hartz IV-Beziehenden auszuräumen. Ziel ist es, Betroffenen den Rücken zu stärken und politischen Druck aufzubauen für eine menschenwürdige Grundsicherung. Die beiden Organisationen fordern eine Abschaffung der Sanktionen und die deutliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau von mindestens 600 Euro. „‘HartzFacts‘ – der Name der Kampagne ist bereits die Kernbotschaft: Hartz 4 ist nicht einfach nur ein Volksbegriff für eine staatliche Leistung. Hartz 4 ist Stigma, ist Meinung, ist Urteil. Aber vor allem ist es ein Vorurteil! Wie so oft ist auch diese Diskriminierung ein unbewusster und unterschwelliger Prozess und gerade deswegen so gefährlich. (…) Die Pläne zur Neuregelung der Regelsätze zum 1.1.2021 werden scharf als absolut unzureichend kritisiert. (…) Konkret fordern Sanktionsfrei und der Paritätische eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze und eine vollständige Abschaffung von Sanktionen…“ Gemeinsame Pressemeldung vom 07.07.2020 beim Paritätischen und die gemeinsame Kampagnen-Webseite weiterlesen »

Kampagne Hartz-Facts

[Kampagne Hartz-Facts] Sanktionsfrei und Paritätischer fordern menschenwürdige, sanktionsfreie und bedarfsdeckende Grundsicherung
weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Zuerst lauscht sie einer minutenlangen Ansage zum eingeschränkten Betrieb der Jobcenter wegen der Coronapandemie, dann hängt sie in der Warteschleife fest. Schließlich ertönt das Besetztzeichen – schon wieder ist sie herausgeflogen. Katja Müller (Name geändert) versucht seit Tagen, das Jobcenter Börde zu erreichen. Sie steckt in akuter Geldnot und hofft auf schnelle Hilfe. Ihr Jobcenter ist wie viele andere Ämter in diesen Tagen trotz der Lockerungen weiter geschlossen. Obwohl die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Beginn der Pandemie viel versprochen hatte, von vereinfachten Antragsverfahren bis hin zu Notfallschaltern, wird ihr Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem Amt zu einem Marathonlauf. Andernorts sind viele Betroffene offenbar eher erleichtert. In Wuppertal beispielsweise gebe es eine direkte Durchwahlnummer. Auch seien Termine vor Ort in der nordrhein-westfälischen Stadt wieder möglich. (…) Was auffällt: Jedes Jobcenter scheint in der Coronapandemie nach eigenen Regeln zu agieren. Viele haben weiterhin geschlossen, andere sind teilweise geöffnet. Manche verschicken schon wieder Vorladungen, andere nur Stellenangebote. Die einen sind gut, andere sehr schwer erreichbar. In einigen Behörden ist es möglich, Unterlagen an einem Notfallschalter abzugeben und sich den Eingang absegnen zu lassen, in anderen nicht. Dabei ist gerade ein solcher Nachweis für Betroffene wichtig. Denn Jobcenter sind dafür bekannt, dass viele Dokumente verschwinden. Gibt es kein bundesweites Konzept, welches die Öffnung, den Kundenverkehr und den Umgang mit Notfällen in Jobcentern regelt? Nein, meint BA-Sprecherin Susanne Eikemeier auf Nachfrage von jW und ergänzt: »Jedes Jobcenter entscheidet nach seinen eigenen regionalen Gegebenheiten und in eigener Verantwortung.« Denn die BA sei nämlich gar nicht weisungsbefugt gegenüber den Hartz-IV-Behörden. Daher könne man aus Nürnberg keine Anweisungen erteilen, sondern »nur Empfehlungen aussprechen«. Das verwundert, denn erstens sind Jobcenter sogenannte gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Bundesagentur, zweitens handeln sie nach Bundesgesetzen, und drittens gibt die BA regelmäßig »fachliche Weisungen« an sie heraus. Für den Kontakt mit Hilfesuchenden während der Coronapandemie spielt das offenbar keine Rolle…“ Artikel von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 4. Juli 2020 weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Jobcentern ausgeliefert – Chaos während Coronakrise: Ämter handeln von Ort zu Ort nach anderen Regeln. Bundesagentur für Arbeit weist Verantwortung von sich
weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!… Dass die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden, gilt nur dem Grunde nach. (…) Nun wird von einer wichtigen Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg berichtet. (…) Um was ging es hier genau? »Bei dem verhandelten Fall hatte sich das Jobcenter geweigert, nach dem Umzug einer 1997 geborenen Leistungsbezieherin die kompletten Mietkosten der neuen Unterkunft zu übernehmen. Die Begründung der Behörde: Der Umzug sei nicht ausdrücklich genehmigt worden. (…) Das Jobcenter weigerte sich also, die monatlichen Mehrkosten von 30,14 Euro für die neue Bleibe zu übernehmen.« (…) Schaut man in die Urteilsbegründung, dann wird erkennbar, dass das Landessozialgericht dem Jobcenter hier einiges ins Stammbuch geschrieben hat (…) Weil in der vorliegenden Konstellation ein rechtfertigender Grund für die erhebliche Einflussnahme auf den Wohnsitz des Leistungsempfängers nicht ersichtlich ist, spricht eine grundrechtsfreundliche Auslegung ebenfalls gegen die vom Beklagten vertretene Auffassung. (…) Dass das Gesetz aber Leistungsempfängern dauerhaft die Ausübung ihres Grundrechtes auf Freizügigkeit erschweren oder gar unmöglich machen will, vermag der Senat nicht zu erkennen. (…) Für den Umzug gab es einen plausiblen, nachvollziehbaren und verständlichen Grund. Denn er führte bei der Klägerin zu einer erheblichen Zeiteinsparung.« Das verweist zugleich darauf, dass man aufpassen sollte, wenn einem jetzt überall die These begegnet. dass Hartz IV-Empfänger nunmehr keine Genehmigung vom Amt bedürfen. Dem ist nicht so, denn das gilt hier nur deshalb, weil man erkannt hat, dass die Leistungsempfängerin gute und nachvollziehbare Gründe hatte, die Wohnung zu wechseln. Das mag bei anderen Fallkonstellationen anders aussehen.“ Beitrag von Stefan Sell vom 23. Juni 2020 auf seiner Homepage zum Urteil LSG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2020 – L 19 AS 2352/19 weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!

Das Erlaubnis-Amt hat vor Gericht verloren: Hartz IV-Bezieher können auch ohne vorherige Genehmigung in eine andere Wohnung ziehen
weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Vorbemerkung der Fragesteller: Wenn Menschen Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen und eine Brille brauchen, ist nach Ansicht der Fragesteller die Finanzierung nicht gesichert. Laut § 24 Absatz 3 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind Einmalleistungen für Sonderbedarfe nur für die Reparatur von Brillen, aber nicht für die Anschaffung von Brillen vorgesehen. (…)  Im Jahr 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angemahnt, dass bei seltenen Ausgaben in existenzsichernden Bereichen darauf geachtet werden muss, ob diese Bedarfe im Einzelfall wirklich gedeckt werden können (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 – BvL 10/12, Rz. 119). Das BVerfG hatte insbesondere auf eine mögliche Unterdeckung hingewiesen, „wenn Gesundheitsleistungen wie Sehhilfen weder im Rahmen des Regelbedarfs gedeckt werden können noch anderweitig gesichert sind“ (ebd., Rz. 120).Die Regelung wurde jedoch nicht geändert. (…) [Aus der Antwort der Bundesregierung]: Anträge auf Kostenübernahme für die Neuanschaffung einer Sehhilfe sind in Form eines Antrags auf ein ergänzendes Darlehen nach § 24 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) möglich. Die Kostenübernahme von Aufwendungen für die Reparatur von Sehhilfen sind hingegen als einmaliger Bedarf nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II zu beantragen. (…) Anträge auf Kostenübernahme für die Neuanschaffung einer Sehhilfe sind in Form eines Antrags auf ein ergänzendes Darlehen nach § 37 Absatz 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) möglich. Die Aufwendungen für die Reparatur von Sehhilfen fallen unter die einmaligen Bedarfe nach § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII, weshalb bei Anfall solcher Kosten ein entsprechender Antrag gestellt werden kann. (…) Soweit die Krankenkassen Kosten für Sehhilfen nicht übernehmen, ist ein entsprechender Bedarf aus den pauschalierten Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs zu bestreiten… “ zitiert aus BT-Drucksache 19/19519 vom 27. Mai 2020, der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion – und eine Anmerkung von uns weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Kosten für Brillen bei Hartz IV und Sozialhilfe: Im Anteil für Gesundheitspflege (16,42 Euro) „vergolten“!
weiterlesen »

Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter als Sklavenhändler

Dossier

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Immer mehr offene Stellen, die bei der Arbeitsagenturen oder den Jobcentern gemeldet sind, kommen von Leiharbeitsfirmen. Und offensichtlich befinden sich die Agenturen und Jobcenter in einer win-win-Situation mit den Leiharbeitsfirmen, wenn diese Arbeitslose einstellen – und sei es eben auch nur, was der Regelfall ist, kurzfristig: Denn jede Einstellung bei einer Leiharbeitsfirma gilt als “Integration” in Erwerbsarbeit und bekommt in der Statistik das gleiche Zählungsgewicht wie die oftmals mühsame, auf alle Fälle erheblich aufwendigere Vermittlung in eine normale, unbefristete Beschäftigung in einem normalen Unternehmen…“ Aus dem Kommentar von und bei Stefan Sell vom 12. Januar 2013. Siehe dazu im LabourNet-Archiv das Special “ Leiharbeit und Hartz“ und hier neu: Hartz IV-System: Mehr als jede 4. Vermittlung führt in die Leiharbeit weiterlesen »

Dossier zu Jobcentern als Sklavenhändler

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV-System: Mehr als jede 4. Vermittlung führt in die Leiharbeit
weiterlesen »

Dossier

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bzw. in welcher Form Jobcenter Kontoauszüge von Antragstellern erheben dürfen. Die Frage ist deshalb so relevant, weil Kontoauszüge teilweise sehr sensible Daten enthalten können, etwa besondere Warenbezeichnungen, Hinweise auf Straf- und Bußgeldzahlungen, Aussagen über bestimmte Parteizugehörigkeiten und besondere Arten personenbezogener Daten etc. Insgesamt können Kontoauszugsinformationen auch ein recht umfangreiches Bild über den Kontoinhaber vermitteln. Gleichwohl dürfen und müssen Jobcenter in vielen Situationen die Vorlage von Kontoauszügen verlangen. (…) Rund um die Kontoauszüge hat sich mit der Zeit eine relativ konkrete Ausgestaltung dieses Erforderlichkeitsprinzips ergeben, die nicht nur durch interne Arbeitsanweisungen der Jobcenter sondern auch durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…) und Äußerungen der Datenschutzaufsichtsbehörden geprägt ist…“ Rechtliche Erläuterungen von Sven Venzke-Caprarese vom 29. Mai 2017 bei den datenschutz-notizen. Siehe u.a. Infos zur Rechtsgrundlage und neu: Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden weiterlesen »

Dossier: Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen?

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden
weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„Eine Frau, die im Bezug von Leistungen nach SGB II stand und wieder Arbeit gefunden hatte, die ihr ein Leben ohne „Hartz IV“ möglich machte, teilte dies dem Jobcenter Frankfurt auf einem von diesem bereitgestellten Formular („Veränderungsmitteilung“) mit. Sie erhielt dann die Aufforderung, dem Jobcenter ihren neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. In einer Beschwerde beim Bundesdatenschtzbeauftragten erklärte sie, dass nach ihrer Ansicht „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Jobcenters… der vollständige Arbeitsvertrag nicht erforderlich“ ist. Weiter erklärte sie: „Auf die Schwärzung nicht relevanter Passagen im Arbeitsvertrag hat das Jobcenter Frankfurt nicht hingewiesen, noch hat es den Hinweis gegeben, dass die erforderlichen Nachweise auf andere Weise erbracht werden können, sofern das überhaupt leistungsrechtlich erheblich ist.“ Nach Prüfung des Sachverhalts und des Behördenhandelns stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte in einem Schreiben an die Beschwerdeführerin u. a. fest: „… sehe ich die standardmäßige Anforderung der vollständigen Arbeitsverträge aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch… Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich ggf. um ein umfangreiches Dokument mit vielen Einzelinformationen, die für die Beendigung des Leistungsbezugs nicht erforderlich sind. Hinzu kommt, dass diese Daten in einen zukünftigen Zeitraum fallen, der außerhalb des Leistungsbezugs liegt… In Fällen wie Ihren, in dem keine Überbrückungshilfen beantragt wurden, sollte es möglich sein, die Betroffenen zum Nachweis genau der zu prüfenden Punkte aufzufordern mit dem Hinweis, dass der Nachweis z. B. Durch Vorlage des Arbeitsvertrags (mit Schwärzungen) oder einer Arbeitgeberbescheinigung oder auch eines Kontoauszugs (für den Mittelzufluss) erbracht werden kann… Ich habe dem Jobcenter meine vorstehende Rechtsauffassung mitgeteilt und um zukünftige Beachtung gebeten…“ Bericht vom 5. Mai 2020 von und bei ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ (ddrm) (mit Link zur Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten im Wortlaut) weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Jobcenter Frankfurt: Bundesdatenschutzbeauftragter rügt Forderung nach Vorlage vollständiger Arbeitsverträge
weiterlesen »

nach oben