Gelungene Aktion mit 15 Begleiter*innen am Jobcenter Porz: Schluss mit den Schikanen – Stoppt die Sachbearbeiterin Fr. A.
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Nachdem Frau A. sie für mehrere Monate um 100% gekürzt hatte und auch durch weitere Schikanen und Datenschutzverletzungen aufgefallen war, saßen nun 15 Beistände zusammen mit der Erwerbslosen im Wartebereich und standen zeitgleich auf, um mit ihr den Meldetermin wahrzunehmen. Das war wohl zu viel für Frau A. Die ansonsten durch ihre harte Linie, Sanktionen, sowie als schikanös, erniedrigend und rassistisch empfundenen Äußerungen bekannt gewordene Sachbearbeiterin suchte sich hektisch Verstärkung bei ihren Kolleginnen und Kollegen. Doch die Meute blieb ruhig stehen. Schließlich hatte sie einen Grund, hier zu sein. Es ging um die Begleitung einer Erwerbslosen zu ihrem Meldetermin. Es ging aber auch darum, grundsätzlich das Verhalten der Sachbearbeiterin aufzuzeigen und ihre Versetzung zu fordern. Immer häufiger erfuhr die Beratungsstelle der KEAs von Betroffenen über die Methoden im Jobcenter Porz. Immer häufiger mussten Erwerbslose von den KEAs unterstützt werden und wurden zu Meldeterminen zur Sachbearbeiterin Frau A. begleitet. Es wurden Widersprüche geschrieben, Beschwerden geschrieben. Doch nichts ist passiert. „Wir haben uns zusammengeschlossen und unsere Freund*innen mitgebracht“, heißt es denn auch in einem später verteilten Flyer. (…) „Stoppt die Schikanen! Stoppt Frau A.! Hartz IV abschaffen!“ steht dann auch auf einem Transparent, das zum Abschluss vor dem Jobcenter ausgerollt wurde. Erwerbslos, aber nicht wehrlos.“ Bericht der Kölner Erwerbsloseninitiative KEAs vom Juli 2019 und der Nachschlag: Zweiter Besuch bei Sachbearbeiterin Frau A. im Jobcenter Porz weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Nachdem Frau A. sie für mehrere Monate um 100% gekürzt hatte und auch durch weitere Schikanen und Datenschutzverletzungen aufgefallen war, saßen nun 15 Beistände zusammen mit der Erwerbslosen im Wartebereich und standen zeitgleich auf, weiterlesen »

Umfrage: Seit Hartz IV wächst Angst vor sozialem Abstieg und Altersarmut
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Bei der Mehrzahl der Bundesbürger hat Hartz IV ein negatives Image. (…) Demnach stimmen gut drei Viertel aller Befragten der Aussage zu, mit Hartz IV sei das Risiko gewachsen, im Alter arm zu sein (76 Prozent). Und 65 Prozent sind der Meinung, dass, seit es Hartz IV gibt, die Angst vor sozialem Abstieg gewachsen sei. Auch für die Entwicklung des prekären Arbeitsmarktes macht die Mehrzahl der Deutschen Hartz IV mit verantwortlich: Seit der Reform würden mehr Menschen zu Niedriglöhnen arbeiten als vorher. 66 Prozent, also zwei Drittel der Befragten, glauben das. (…) Die in der Öffentlichkeit immer wieder vorgetragenen Argumente, wonach Hartz IV zu Wirtschaftswachstum und geringerer Arbeitslosigkeit beigetragen habe, werden jeweils nur von einem Drittel der Bundesbürger geteilt. Danach stimmen nur 33 Prozent der Aussage zu, Hartz IV habe die Arbeitslosenzahlen gesenkt, 34 Prozent meinen, dass Deutschland ohne Hartz IV wirtschaftlich heute nicht so gut dastehen würde. Die Mehrheit der Bundesbürger glaubt dagegen den Erfolgsmeldungen nicht. (…) Die Deutschen haben eine genaue Vorstellung davon, wo sich im staatlichen Sozialsystem die Gerechtigkeitsfrage stellt. Das zeigt das Umfrageergebnis zu dieser Aussage: „Menschen, die arbeiten, müssen am Ende mehr in der Tasche haben als Hartz IV-Empfänger“: Fast jeder, nämlich 94 Prozent der Bundesbürger, stimmen dieser Aussage zu.“ Pressemeldung des Hessischen Rundfunks vom 29. Juli 2019 – Die Umfrage von infratest dimap wurde für die ARD-Dokumentation „Der Hartz IV-Report“ am 29. Juli 2019 durchgeführt (vgl. ARD-Mediathek) weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"Bei der Mehrzahl der Bundesbürger hat Hartz IV ein negatives Image. (...) Demnach stimmen gut drei Viertel aller Befragten der Aussage zu, mit Hartz IV sei das Risiko gewachsen, im Alter arm zu sein (76 Prozent). Und weiterlesen »

Delikt ArbeitslosEine repräsentative Befragung von Privathaushalten im November 2015 ergab, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen am häufigsten genannt wurden, wenn nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden gefragt wurde (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017, Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages , S. 285f, 290-297). Der Bericht empfiehlt beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts zum Diskriminierungsschutz und die Einrichtung unabhängiger und neutraler Beschwerdestellen. Dazu hat die Linksfraktion eine kleine Anfrage eingereicht und im Detail die Position der Bundesregierung dazu abgefragt. In der Gesamtheit sieht die Bundesregierung entgegen der Antidiskriminierungsstelle keine Diskriminierung von SGB II – BezieherInnen, sie lehnt insbesondere den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab und somit Ansprüche bei Diskriminierungen durch das AGG. Die Bundesregierung will keine verschuldensunabhängigen Schadensersatzansprüche wg. Diskriminierung einführen (Frage 10g). Das heißt, organisationale und strukturelle Diskriminierungen können nicht bestraft werden, nur diskriminierende MitarbeiterInnen. Ebenso wird die Einführung unabhängiger Beschwerde- und Ombudsstellen abgelehnt (Frage 12). Siehe die Linkenanfrage und Antwort der BR “ Aus dem Thomé Newsletter 26/2019 vom 14.07.2019 weiterlesen »
Delikt Arbeitslos"Eine repräsentative Befragung von Privathaushalten im November 2015 ergab, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen am häufigsten genannt wurden, wenn nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden gefragt wurde (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017, Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Rund sechs Millionen Mahnverfahren haben bundesweit die Jobcenter gegen Hartz IV Beziehende eingeleitet. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Zwar habe sich die Zahl der Mahnungen im Vergleich zum letzten Jahr nicht erhöht, wohl aber die Summe der zurückgeforderten Leistungen. Weil tatsächlich oder behauptet zu viel Hartz IV Leistungen durch das Jobcenter gezahlt wurden, bekamen 2018 sechs Millionen Leistungsberechtigte Mahnungen in ihre Briefkästen. Das ergeht aus einer Antwort des Bundessozialministerium auf eine parlamentarische Anfrage. Laut der Antwort gab es 2018 “insgesamt 5,7 Millionen Fälle, in den Mahnungen durch das Jobcenter verschickt wurden. Rund 2,59 Milliarden EUR fordern die Behörden zurück. Im Bereich des Arbeitslosengeld 1 gab es 705.000 Verfahren und Rückforderungen in Höhe von etwa 485 Millionen Euro.” (…) Zwar hat sich die Zahl der Mahnverfahren bei Hartz IV und ALG 1 in den letzten Jahren kaum verändert, allerdings ist die Summe der zurückverlangten Gelder massiv gestiegen. 2015 wurden noch 1,8 Millarden Euro zurückverlangt. In 2018 waren es schon fast 3 Millarden Euro. (…) Betroffene sollten jedoch nicht gleich dem nachgeben sondern ihren Hartz IV-Bescheid überprüfen lassen. Neuere Auswertungen haben ergeben, dass jeder zweite Widerspruch gegen einen Bescheid erfolgreich ist. (…) Hartz-IV Bezieher zahlten über Jahre hinweg rechtswidrige Mahngebühren an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen: AZ: B 14 AS 54/10 R. Konkret geht es hierbei um Mahngebühren bei zu viel gezahlten Hartz IV-Leistungen, wenn Betroffene das Geld nicht in dem von der BA vorgegeben Zeitraum zurückzahlen.“ Mitteilung vom 19. Juni 2019 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"... Rund sechs Millionen Mahnverfahren haben bundesweit die Jobcenter gegen Hartz IV Beziehende eingeleitet. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Zwar habe sich die Zahl der Mahnungen im Vergleich weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Die Linksfraktion will die Hartz-IV-Sätze erhöhen. Der dazu angekündigte Antrag mit dem Titel „Sozialstaat stärken – Hartz IV sofort auf 582 Euro erhöhen“ steht am Freitag, 7. Juni 2019, auf der Tagesordnung des Bundestages. Derzeit liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 424 Euro. Nach einstündiger Beratung soll die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden…“ Mitteilung des Deutschen Bundestages vom Juni 2019 – Die Debatte wird am Freitag, 7. Juni um 12.35 Uhr live übertragen weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"... Die Linksfraktion will die Hartz-IV-Sätze erhöhen. Der dazu angekündigte Antrag mit dem Titel „Sozialstaat stärken – Hartz IV sofort auf 582 Euro erhöhen“ steht am Freitag, 7. Juni 2019, auf der weiterlesen »

Tafeln und VertafelungEin Mann bekommt weniger Wohngeld, weil das Bezirksamt Lichtenberg ihm die Essensspenden der Tafel als Einnahmen anrechnet. (…) Die Tafel nehme den Sozialstaat aus der Pflicht, heißt es. Sie erfülle zumindest teilweise die Aufgabe der Daseinsvorsorge, die eigentlich dem Staat obliegt. Die KritikerInnen der Tafel haben seit Montag ein Beispiel mehr, mit dem sie argumentieren können: Wie nun bekannt wurde, hat ein Berliner in seinem Wohngeldantrag angegeben, dass er Lebensmittel von der Tafel bezieht – woraufhin er weniger Sozialleistungen bekam. In einem Schreiben, das der taz vorliegt, verbuchte das Bezirksamt Lichtenberg die Lebensmittel unter dem Stichwort „Sachbezug Tafel“ als „Einnahmen“ von jährlich 2.892 Euro. Der Mann legte Widerspruch ein, der aber zurückgewiesen wurde. In einem zweiten Schreiben schlüsselte das Amt auf, „der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung“ betrage 241 Euro im Monat. Für Mittag- und Abendessen seien monatlich je 95 Euro, für das Frühstück 51 Euro veranschlagt worden…“ Artikel von Antje Lang-Lendorff vom 13.5.2019 bei der taz online und weitere Infos weiterlesen »
Tafeln und Vertafelung"Ein Mann bekommt weniger Wohngeld, weil das Bezirksamt Lichtenberg ihm die Essensspenden der Tafel als Einnahmen anrechnet. (...) Die Tafel nehme den Sozialstaat aus der Pflicht, heißt es. Sie erfülle zumindest teilweise die Aufgabe der Daseinsvorsorge, die eigentlich dem Staat obliegt. weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„In Deutschland haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2007 bis 2018 insgesamt 18,9 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen erhalten. 9,3 Millionen der Bezieher waren Frauen und 9,7 Millionen Männer. Darunter waren 5,8 Millionen Empfänger unter 15 Jahren. Das geht aus der Antwort der BA auf eine Anfrage der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, hervor, die der Passauer Neue Presse vorliegt. (…) „Die Zahlen zeigen leider eindrucksvoll die Verarmung breiter Bevölkerungsanteile und das Versagen der verschiedenen Bundesregierungen, Armut zu bekämpfen“, erklärte Zimmermann der „Passauer Neue Presse“. Sie nannte es „besonders bitter, dass so viele Kinder die Erfahrung des entwürdigenden Bezugs von Hartz-IV-Leistungen machen“. (…) Die Linken-Politikerin forderte die Abschaffung von Hartz IV…“ Meldung vom 8. April 2019 bei der Passauer Neuen Presse online weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"In Deutschland haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2007 bis 2018 insgesamt 18,9 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen erhalten. 9,3 Millionen der Bezieher waren Frauen und 9,7 Millionen Männer. Darunter waren 5,8 Millionen Empfänger unter 15 weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit immer höheren Beträgen. Diese Schulden beim Jobcenter entstehen insbesondere durch die zu geringen Regelleistungen im SGB II. In seinem Urteil vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) hat das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Regelbedarfe im SGB II grade noch verfassungskonform sind und sich aber an der Grenze zum Verfassungsbruch befinden. Genau eben diese grade noch verfassungskonformen Regelbedarfe sind zentrale Ursache dafür dass immer mehr SGB II-Beziehende sich beim Jobcenter verschulden müssen. In unserer Beratung bekommen wir immer wieder Menschen mit die tausende von EURO Schulden beim Jobcenter haben. Daher ist ein gesetzlicher Schuldenschnitt, entsprechend der Regelungen zum Überbrückungsdarlehen bei Erhalt der ersten Rente in § 37a Abs. 2 S. 1 SGB XII auch im SGB II einzuführen. Dort ist geregelt, nach Zahlung von ½ des Eckregelsatzes, derzeit 212 EUR, gibt es keine Forderungen mehr gegen den aufstockend SGB XII – Leistungen beziehenden Alters- oder Erwerbsminderungsrenten Beziehenden.“ Aus dem Thomé Newsletter 07/2019 vom 17.02.2019, siehe dazu einen weiteren Beitrag weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit weiterlesen »

Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der Paritätische„Auf eine dementsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az. S 22 AS 1015/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall wollte der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst keine Leistungen beantragen. Dennoch wurde er vom zuständigen Jobcenter aufgefordert, Vordrucke auszufüllen, die sich an Personen richten, die Hartz-IV-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beanspruchen. Das ist unstatthaft, so das Gericht.“ Meldung bei neues Deutschland vom 13. Februar 2019 weiterlesen »
Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der Paritätische"Auf eine dementsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az. S 22 AS 1015/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall wollte der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst keine Leistungen beantragen. Dennoch weiterlesen »

Wo der gesunde Menschenverstand endet, kommt er ins Spiel: Der Copperfield vom Lerchenberg.“ Video des Beitrags (6 min) aus Mann, Sieber! vom 12. Februar 2019 beim ZDF (Video verfügbar bis 12.02.2020, 22:45) weiterlesen »
"Wo der gesunde Menschenverstand endet, kommt er ins Spiel: Der Copperfield vom Lerchenberg." Video des Beitrags (6 min) externer Link aus Mann, Sieber! vom 12. Februar 2019 beim weiterlesen »

Wegweiser durch den Amtsdschungel: WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG„Aus den Fragen, die in der alltäglichen Beratungspraxis auftauchen, entstehen regelmäßig aktuelle Auflagen des Leitfadens WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? – ARBEITSLOSENGELD II – SOZIALHILFE – GRUNDSICHERUNG. Dieser Leitfaden ist kein komplizierten Kommentar zu den komplizierten Sozialgesetzen, sondern gibt in einfacher und verständlicher Sprache Auskünfte über Rechte und die wichtigsten Fragen rund um die Sozialleistungen – sowohl für Leistungsberechtigte als auch für „Profis“ oder Studierende. (…) Damit der Leitfaden immer auf aktuellem Stand bleibt, informieren wir regelmäßig über Änderungen mit der Veröffentlichung von Ergänzungsblättern…“ Mitteilung der Widerspruch e. V. – Sozialberatung Bielefeld vom Januar 2019. Mit Bestellmöglichkeit des Leitfadens 6. Auflage, März 2017, 336 Seiten, kartoniert, Preis: 14,- €. Das 2. Änderungs- und Ergänzungsblatt mit Stand zum 1. Januar 2019 kann als PDF eingesehen und gespeichert werden weiterlesen »
Wegweiser durch den Amtsdschungel: WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG"Aus den Fragen, die in der alltäglichen Beratungspraxis auftauchen, entstehen regelmäßig aktuelle Auflagen des Leitfadens WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? - ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG. Dieser Leitfaden weiterlesen »

Reformvorschlag des IAB: „Arbeit muss sich lohnen – auch im unteren Einkommensbereich!“
LohnAnstandsGebot„… Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in die fördernde Arbeitsmarktpolitik einbezogen. (…) Der Reformvorschlag sieht eine umfassende Neugestaltung des Transfersystems vor. Demnach würde ein Erwerbszuschuss eingeführt, der sich bei der Bedürftigkeitsprüfung und der Transferhöhe weitestgehend an den Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert. Für Erwerbstätige ab einem bestimmten Erwerbseinkommen würde er Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag ersetzen, aber weiterhin im Bereich der Grundsicherung administriert werden. Der Transfer zielt darauf ab, mehr Anreize für eine Erwerbstätigkeit mit höheren Wochenarbeitszeiten zu schaffen. Dazu würden die Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Grundsicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen eingeschränkt. Im Gegenzug würde die Transferentzugsrate bei Verdiensten oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze oder bei Bezug des Erwerbzuschusses großzügiger ausgestaltet als bisher…“ IAB-Reformvorschlag von Kerstin Bruckmeier, Jannek Mühlhan, Jürgen Wiemers und Ulrich Walwe vom 21. Dezember 2018 und nun eine Bewertung: Kürzen »gegen Armut« – Arbeitsmarktforscher propagieren »Erwerbszuschuss« als neue Hartz-IV-Reformidee. Hinter der vermeintlichen Wohltat steckt eine Mogelpackung weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in weiterlesen »

Arbeitsverweigerer sind nützlich für Arbeitnehmer
LohnAnstandsGebot„… Ob Schröder oder Merkel, ob Nahles oder Lindner, ob Trump oder Macron, ob Gauland, Meuthen oder Weidel: Sie alle denken sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch in die falsche Richtung. Praktisch alle Regierungsparteien der Welt ignorieren die Erkenntnis des US Politikers (Democrats) Jim Hightower: „Es geht nicht um Jobs. Selbst Sklaven hatten Jobs. Es geht um Einkommen.“ (…) Das „Lohnabstandsgebot“ heißt in der bisherigen Glaubenslehre der Regierungsparteien: Das Arbeitslosengeld II muss erheblich niedriger als die Niedriglöhne sein. Umgekehrt wird ein sinnvolles Ziel daraus: Je mehr Geld es für das Nichtstun gibt, desto mehr Geld müssen Arbeitgeber bieten, um genügend Arbeitnehmer zur Mitarbeit zu motivieren. Deshalb sind Arbeitsverweigerer (bis zum break-even point, …) nützlich für Arbeitnehmer. (…) Die Diskussion um das Arbeitslosengeld II hat viele Gemeinsamkeiten mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Aus Sicht der Nicht-Erwerbstätigen ist ein BGE im Wesentlichen ein ALG II ohne Sanktionen. „Wer geht noch arbeiten, wenn man die Sanktionen des ALG II abschafft?“ ist das gleiche Argument wie „Wer geht noch arbeiten, wenn es ein BGE gäbe?“ Unter anderem die 1,1 Millionen „Aufstocker“, die trotz Erwerbstätigkeit weniger Lohn als das ALG II erhalten, entkräften dieses Gegenargument. Aufstocker arbeiten, obwohl es sich nicht lohnt, weil ihr eigener Antrieb zur Arbeit größer ist als die ökonomische Vernunft. Das ist durchaus ehrenwert, aber schädlich für die anderen Arbeitnehmer. Denn dadurch drücken sie das Gehaltsniveau. (…) Es gibt keine Notwendigkeit, immer mehr Arbeitskräfte in den Markt zu pressen, so lange es nicht nennenswert viele wirklich wichtige offene Stellen gibt, die von angeblichen oder tatsächlichen „Drückebergern“ besetzt werden könnten. Gäbe es zum Beispiel 5 Millionen offene Stellen, die dringend besetzt werden müssten, und für die es passende „Drückeberger“ gäbe, dann – und nur dann – ist eine Pflicht zur Arbeit vertretbar. Das ist nur nirgends der Fall…“ Lesens- und nachdenskenswerter Kommentar von Jörg Gastmann vom 5. Januar 2019 bei Telepolis weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Ob Schröder oder Merkel, ob Nahles oder Lindner, ob Trump oder Macron, ob Gauland, Meuthen oder Weidel: Sie alle denken sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch in die falsche Richtung. Praktisch alle Regierungsparteien der Welt ignorieren die Erkenntnis des US Politikers (Democrats) weiterlesen »

Übersicht: Das ändert sich 2019 – wie immer selten zum Besseren – wenn wir es nicht erkämpfen…
SilvesterAm 1. Januar 2019 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Der Mindestlohn steigt, es gibt Neuerungen bei der Rente und endlich zahlen die Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil für den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte?“ Eine Übersicht des DGB „Das ändert sich 2019 für Arbeitnehmer und Versicherte“ vom 17.12.2018, siehe weitere Informationen zum Sozialrecht weiterlesen »
Silvester"Am 1. Januar 2019 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Der Mindestlohn steigt, es gibt Neuerungen bei der Rente und endlich zahlen die Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil für den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende soll nächstes Jahr um 8 auf 424 Euro monatlich steigen. Das gehe aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen – etwa dem Ehepartner – in einer Wohnung lebe, erhalte künftig 382 Euro monatlich. Bisher waren es 374 Euro. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ist eine Erhöhung der Leistung um 6 auf 322 Euro vorgesehen. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres sollen künftig 245 Euro gezahlt werden – 5 Euro mehr als bislang. Für Kinder vom Beginn des siebten Lebensjahres bis zum vollendeten 14. plane das Ministerium eine Erhöhung um 6 auf 302 Euro monatlich…“ Agenturmeldung vom 13.09.2018 beim ND online – siehe dazu den Kommentar von Harald Thomé und nun Details: Hartz-IV-Leistungen ab 1.1.2019: Wie viel Geld ist für was in den Hartz-IV-Sätzen 2019 enthalten? weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende soll nächstes Jahr um 8 auf 424 Euro monatlich steigen. Das gehe aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen weiterlesen »

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