Arbeitszwang am Arbeitsamt„… Rund eine Milliarde Euro zweigte die BA im vergangenen Jahr von den Mitteln für »Eingliederung in den Arbeitsmarkt« ab. Die Jobcenter benötigten es für ihre Verwaltungsapparate, wie aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linke-Abgeordnete Sabine Zimmermann hervorgeht. Demnach hatte die Bundesregierung im Haushaltsplan des vergangenen Jahres 4,9 Milliarden Euro für Weiterbildungen von Erwerbslosen veranschlagt. Die BA hatte für diesen Zweck aber nur 3,9 Milliarden Euro ausgegeben, der Rest ging großteils für die Bürokratie drauf. Statt der vorgesehenen 5,1 Milliarden flossen laut Regierungsantwort fast sechs Milliarden Euro in die Verwaltung. Ähnlich viel Geld hatte die Behörde schon in den vergangenen Jahren umgeschichtet. Von einem Bürokratieabbau, den zahlreiche Hartz-IV-Reformen zum Ziel hatten, kann demnach keine Rede sein. Der teure Gängelapparat der Jobcenter wurde offenbar vor allem mit Mitteln aufgestockt, die für das Programm »Sozialer Arbeitsmarkt« veranschlagt waren. Die Bundesregierung hatte dazu 700 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Die BA habe dafür aber nur 95,1 Millionen Euro ausgegeben, heißt es. (…) Tatsächlich »fördert« das Programm vor allem Unternehmen. Wenn diese Menschen einstellen, die mindestens sechs Jahre lang Hartz IV bezogen haben, bekommen sie zwei Jahre lang den kompletten Lohn auf Tarif- oder Mindestlohnniveau erstattet. In den drei Jahren darauf sinkt der Zuschuss um jeweils zehn Prozent. Für neue Beschäftigte, die mehr als zwei, aber weniger als sechs Jahre auf Grundsicherung angewiesen waren, erhalten sie im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten die Hälfte des Lohnes vom Staat erstattet. Teilnehmer des Programms bekommen obendrein einen Coach, der sie anleiten soll…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 21. Februar 2020 weiterlesen »

Arbeitszwang am Arbeitsamt

Teurer Gängelapparat – Verwalten statt fördern: Jobcenter schichten eine Milliarde Euro in Bürokratie um
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Wer nur vom Pfandflaschensammeln lebt, hat Anspruch auf Hartz IV. Sind die Einnahmen vom Sammeln gering, dürfen sie nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (Az.: S 37 AS 3080/19), worauf die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist. Im konkreten Fall hatte das Jobcenter Düsseldorf einer 53-jährigen Frau die Hartz-IV-Leistungen verwehrt und das mit Widersprüchen bezüglich ihrer Unterkunft begründet. Die Frau wiederum erklärte, dass sie nur Einnahmen durch das Sammeln von Pfandflaschen habe und erhalte auch sonst keine andere finanzielle Unterstützung. Sie zahle zwar keine Miete und mache keine Unterkunftskosten geltend, benötige jedoch den Regelbedarf. Ihre Klage war erfolgreich. Das Gericht stellte nach umfangreicher Beweisaufnahme fest: Die wohnungslose Frau sei hilfsbedürftig, habe kein Einkommen oder Vermögen – der Regelbedarf stehe ihr somit zu. Lediglich das Kindergeld für ihre Tochter dürfe angerechnet werden, nicht aber die Einnahmen aus dem Pfandflaschensammeln, da diese zu gering seien.“ Meldung vom 20. Februar 2020 bei der Zeit online – eine Entscheidung unabhängig von der Einnahmehöhe wäre besser gewesen. Entlastet aber auch von einer wirklichen Erhöhung des „Existenzminimums“… weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Urteil: Pfandflaschenerlös wird nicht auf Hartz IV angerechnet
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Zahlt eine Oma ihren Enkeln jeden Monat 50 Euro zum Kapitalaufbau auf deren Sparkonten ein, kann das Sozialamt bei Bedürftigkeit der Schenkerin das Geld zehn Jahre lang wieder zurückfordern. Bei solchen, über mehrere Jahre geleisteten Zahlungen an Familienangehörige handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”, auf die der Sozialhilfeträger keinen Zugriff hat, urteilte am Donnerstag, 13. Februar 2020, das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 6 U 76/19). Im Streitfall hatte eine Großmutter ihren beiden Enkeln nach deren Geburt jeden Monat jeweils 50 Euro zum Kapitalaufbau auf deren für 25 Jahre angelegte Sparkonten eingezahlt. Das Geld knapste die Frau von ihrer monatlichen Rente in Höhe von 1.250 Euro ab. So wurden für die beiden Enkel neun beziehungsweise elf Jahre lang die Sparkonten mit den Monatsbeträgen gefüllt, bis die Frau in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kam. Die Zahlungen wurden dann eingestellt. Die Heimunterbringung konnte die Frau aus eigener Kraft nicht bezahlen, so dass der Sozialhilfeträger einsprang. Dieser forderte die Geldzahlungen von den Enkeln zurück, die diese in den letzten zehn Jahren von der Oma erhalten hatten. (…) Zu Recht, befand das OLG. Bei den monatlichen Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”. Nur sogenannten Pflichtschenkungen, die aus einer sittlichen Pflicht geleistet werden oder „Anstandsschenkungen”, wie etwa Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke seien vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt. Um solche Anstandsschenkungen habe es sich entgegen der Ansicht der Enkel aber nicht gehandelt…“ Meldung vom 14. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

[OLG Celle] Sozialamt darf das Sparkonto der Enkelin für die Oma zurückfordern – Zahlungen an Enkel waren keine privilegierten Schenkungen
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Im laufenden Hartz IV Bezug müssen Leistungsbezieher einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter will prüfen, ob sich im Verlauf der Zeit etwas geändert hat und ob noch ein Anspruch besteht. Wer versucht, den Antrag möglichst genau auszufüllen, kann allerdings ein böses Erwachen erleben. (…) Die Erwerbslosenini “Basta” aus Berlin berichtet von einem besonderen Fall von bürokratischem Wahnsinn. Weil bei einem Weiterbewilligungsantrag der Antragsteller bei der Frage 2. “Weitere Personen in meinem Haushalt” ein Strich statt einer Null setzte, wurde der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller sollte erneut den Antrag ausfüllen und statt einem Strich eine Null setzen, wenn keine weiteren Personen im Haushalt leben. Das hatte zur Folge, dass der Betroffene eine Woche kein Geld bekam. In einem Anschreiben hieß es, dass Durchstreichungen “nicht erlaubt sind, eine Null ist einzutragen”…“ Meldung vom 12. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV Bürokratie: Jobcenter verweigert Weiterbewilligung wegen einem Strich statt einer Null
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Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Es kommt vor, dass das Jobcenter Auskünfte von Personen verlangt, die überhaupt keine Hartz IV Leistungen beziehen. Muss man, wenn man selbst keinen Antrag gestellt hat, überhaupt der Behörde seine Einkommensverhältnisse offenlegen? In dem vor dem Sozialgericht Gießen (Az.: S 22 AS 1015/14) geführten Verfahren ging es um einen Mann, der selbst keine Hartz IV-Leistungen beantragt hat. Er lebte jedoch mit einer Hartz IV-Bezieherin in einem Haushalt. Das Jobcenter ging somit davon aus, dass beide in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben. Somit wollte das Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mannes um diese ggf. auf die Hartz IV-Leistungen der Frau anzurechnen. Das Sozialgericht entschied zugunsten des Klägers. Da der Mann selbst kein Hartz IV-Bezieher und somit Antragsteller sei, besteht für diesen keine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter. Somit kann das Jobcenter auch nicht verlangen, dass der Mann Formulare zur Klärung von Einkommensverhältnissen ausfüllt, die nicht an ihn gerichtet sind. Ferner kann ihn das Jobcenter nicht zwangsweise zum Antragsteller machen, selbst wenn er einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hätte…“ Meldung vom 6. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Die BA hat die Widerspruchs- und Klagestatistik im SGB II für das Jahr 2019 vorgelegt. Widersprüche von Hartz-IV-Beziehenden haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurde im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben. Eine solche Widerspruchs- und Klageerfolgsquote macht deutlich, dass die Jobcenter in hohem Maße rechtswidrig handeln und sie weiterhin, entgegen der gesetzlichen Grundlagen (§ 2 Abs. 2 SGB I), das Recht lieber zu Lasten als zu Gunsten der Anspruchsberechtigten auslegen…“ Meldung von Harald Thomé aus seinem Newsletter 03/2020 Punkt 1 vom 20. Januar 2020 mit Links zur weiteren Infos und zur Statistikseite der BA weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen im Hartz-IV-System oder das häufig rechtswidrige Handeln der Jobcenter
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Eine Pfandflaschensammlerin hat sich vor dem Düsseldorfer Sozialgericht einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen erstritten. Die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien in ihrem Fall so gering, dass sie nicht angerechnet werden könnten, entschied das Gericht am Mittwoch (08.01.2020). Die wohnungslose 53-Jährige habe weder Einkommen noch Vermögen und lebe auch nicht in einer Bedarfsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr Regelbedarf zu. Das Jobcenter hatte ihr eine Unterstützung mit dem Hinweis auf widersprüchliche Angaben verwehrt. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Agenturmeldung vom 9.1.2020 beim WDR weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Erfolg vor Düsseldorfer Sozialgericht: Doch Hartz IV für Düsseldorfer Flaschensammlerin
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Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Das BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der die Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020 bekanntgegeben. Vorgesehen sind folgende Regelbedarfe: (…) RB Stufe 1 – 432 EUR (+ 8 Euro) RB Stufe 2 – 389 EUR (+ 7 Euro) RB Stufe 3 – 345 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 4 – 328 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 5 – 308 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 6 – 250 EUR (+ 5 Euro) (Veränderung gegenüber 2019 in Klammern) Der Regelbedarfsfortschreibungsverordnung muss neben dem Kabinett auch der Bundesrat zustimmen. Das Kabinett hat sie diese Woche durch gewunken, beim Bundesrat ist dies auch wahrscheinlich. Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat eine Zustimmung mit verschiedenen Forderungen verbunden, BuT müsse erhöht, eine Anspruchsgrundlage für Brillen geschaffen, der Strom bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Diese Bundesratsforderungen sind plötzlich wieder vergessen und es wird vermutlich gleichgeschaltet und linientreu abgenickt. Auch vergessen ist anscheinend die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den Regelbedarfe aus 2014, diese seien „grade noch verfassungskonform“, und der Forderung nach Nachbesserung für Strom, für Bildung, für Teilhaber, für Fahrtkosten, Elektroweißgeräte, für Brillen. All das wird vermutlich im Bundesrat im November keine Rolle mehr spielen. Der DPWV fordert Regelbedarfe von mind. 582 € für Alleinstehende. Dieser Mindestforderung ist sich anzuschließen. So könnte gesellschaftliche Teilhabe und Arbeitsmarktintegration auf unterem Niveau sichergestellt werden. Altersrentner*innen, dauerhaft Erwerbsgeminderte und Nichtarbeitsfähige, die dauerhaft von den SGB II/SGB XII – Leistungen leben müssen, brauchen noch mehr, weil diese in der Regel nicht mehr hinzuverdienen können…“ Mitteilung von von Harald Thomé vom 21. September 2019 aus Thomé Newsletter 35/2019 Punkt 3 mit Link zur Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020. Siehe dazu: Hartz IV 2020: Ein Euro weniger – Regelsatz steigt 2020 nicht auf 433 sondern auf 432 Euro  – minimal – minimaler – am minimalsten? weiterlesen »

Dossier zu Hartz IV-Sätzen ab 2020

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Hartz IV 2020: Ein Euro weniger – Regelsatz steigt 2020 nicht auf 433 sondern auf 432 Euro – minimal – minimaler – am minimalsten?
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»Es gibt viele Leute, die die Schuld bei sich selbst suchen«. Erwerbslose werden durch Hartz-IV-System bestraft. Verein fordert gewerkschaftliche Organisierung
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„… Sowohl Beschäftigte als auch Erwerbslose haben ein Interesse an sozialer Absicherung, an guten Arbeitsbedingungen und an höheren Löhnen. Der Kampf gegen prekäre Beschäftigung ist dabei nicht möglich, solange nicht Hartz IV abgeschafft wird. Die Angst, den Job zu verlieren und in Hartz IV zu rutschen, schwächt die Kampfbereitschaft von Lohnabhängigen und damit die Gewerkschaften. Erwerbslose sollten sich auch deswegen gewerkschaftlich organisieren, damit sie ihren Forderungen mehr Nachdruck verleihen und zudem beeinflussen können, wie sich Gewerkschaften in dieser Frage positionieren. (…) Es gibt ein neues Debattenpapier vom DGB-Bundesvorstand mit der Überschrift »Soziale Sicherheit statt Hartz IV«. Einer der Kernpunkte ist die Verlängerung der Zahlung vom Arbeitslosengeld I in Form eines Anschlussarbeitslosengeldes. Das bedeutet, dass man zwei Jahre länger ALG I bekommt, wenn man 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit beschäftigt war. [Aber danach droht dennoch Hartz IV?] Es müsste aus unserer Sicht einen unbefristeten Bezug von Arbeitslosenversicherungsleistungen geben. Denn das Arbeitslosengeld I bietet einen wesentlich besseren Schutz, weil es bei der Regelung zum Beispiel keinen »Kombilohneffekt« gibt. Man kann nicht Arbeitslosengeld I beziehen und nebenbei Geld verdienen, außer durch einen Nebenjob. Im Hartz-IV-System ist das dagegen möglich. Würde man dies abschaffen, würden sich viele Jobs nicht mehr lohnen, die heute gemacht werden…“ Gespräch mit Heike Wagner (»Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen«) von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 16.10.2019 (im Abo) weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"... Sowohl Beschäftigte als auch Erwerbslose haben ein Interesse an sozialer Absicherung, an guten Arbeitsbedingungen und an höheren Löhnen. Der Kampf gegen prekäre Beschäftigung ist dabei nicht möglich, solange nicht Hartz IV abgeschafft wird. Die Angst, den weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Die Klägerin stockt mit Hartz IV Leistungen auf und bekommt von ihrem Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet. Das zuständige Jobcenter rechnete die Fahrtkostenerstattung an die aufstockenden Hartz 4 Leistungen an, so dass ein geringerer Regelbedarf in dem Bescheid hergeleitet wurde. Hiergegen klagte die Frau. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az.: L 18 AS 324/19) gab der Klage nicht statt. (…)Bei der Berechnung des Einkommens rechnete das Jobcenter nicht nur das reguläre Bruttogehalt an, sondern auch die Fahrtkosten als Einkommen. Gegen den Bescheid legte die Klägerin Widerspruch ein. Der Widerspruch wurde abgewiesen. Die Behörde begründete, dass es sich bei der Erstattung der Fahrtkosten um “bereite Mittel” handeln würde, die für den Lebensunterhalt eingesetzt würden. Zudem hätte die Leistungsberechtigte die Möglichkeit ein Sozialticket zu erwerben, dass allenfalls 36 Euro im Monat kosten würde. Bei bereiten Mitteln handelt es sich um Einnahmen, die für den Lebensunterhalt verfügbar sind. Sind diese vorhanden, reduzieren solche die Hilfebedürftigkeit im SGB II….“ Meldung vom 27. September 2019 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Klägerin stockt mit Hartz IV Leistungen auf und bekommt von ihrem Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet. Das zuständige Jobcenter rechnete die Fahrtkostenerstattung an die aufstockenden Hartz 4 Leistungen an, so dass ein weiterlesen »

Die ganze Wahrheit über Hartz IV. Cartoon von Findus„Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten [ist] verfassungswidrig. Bei Ehepartnern, die nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, ist der Regelbedarf für Alleinstehende und nicht der Regelbedarf für Partner bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu berücksichtigen. Ehegatten sind als dauernd getrennt lebend im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 a) SGB II bereits anzusehen, wenn sie nicht nur vorübergehend keinen gemeinsamen Haushalt führen. Ein Trennungswille ist hierfür nicht erforderlich. (…) Die Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei der Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten, wäre verfassungswidrig (so auch SG Mainz, Urteil v. 26. März 2013 – S 17 AS 1159/12). Dies schlage sich im Sozialhilferecht in der Regelung der § 20 Abs. 4 SGB II entsprechenden Regelbedarfsstufe 2 nach der Anlage zu § 28 SGB XII nieder, wonach das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft Mindestvoraussetzung für die Anwendung der für Partner vorgesehenen Regelbedarfsstufe 2 ist…“ Rechtinfo vom 18. September 2019 bei ‚kostenlose Urteile‘ zu SG Stuttgart vom 8. Dezember 2018, Az.: S 8 AS 3575/18 – Urteilstenor betrifft natürlich alle Bedarfgemeinschaften, so auch die sog. „eheähnliche“ weiterlesen »
Die ganze Wahrheit über Hartz IV. Cartoon von Findus"Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten [ist] verfassungswidrig. Bei Ehepartnern, die nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, ist der Regelbedarf für Alleinstehende und nicht der Regelbedarf für Partner bei der weiterlesen »

Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Seit Jahren rechnet die Bundesregierung den Hartz-IV-Regelsatz nach unten. Nach Monitor-Berechnungen müssten Empfänger monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der Staat spart Milliarden. nsgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz-IV-Empfänger und Rentner auf rund zehn Milliarden Euro jährlich, wenn man den Betrag von 571 Euro mit dem derzeit gültigen Satz von derzeit 416 Euro monatlich vergleicht. „Diese Zahl ist vorgegeben worden, die wollte man erreichen“, glaubt Sozialwissenschaftler Stefan Sell von der Hochschule Koblenz. Man habe sie „durch die statistischen Manipulationen bei der Berechnung erreicht“…“ Beitrag von Jan Schmitt vom WDR bei tagesschau.de (der ausführliche Monitorbericht, auf den sich dieser Beitrag bezieht, wurde am 17. Mai 2018 um 21:45 Uhr im Ersten gesendet). Siehe dazu neu: Staatliche Grundsicherung: Wieviel ein Mensch zum Leben braucht weiterlesen »

Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Seit Jahren rechnet die Bundesregierung den Hartz-IV-Regelsatz nach unten. Nach Monitor-Berechnungen müssten Empfänger monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der Staat spart Milliarden. nsgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz-IV-Empfänger und weiterlesen »

Auch mit neuem Job bleiben viele in Hartz IV
LohnAnstandsGebot„… Rund 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bekommen auch nach dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach kamen im Jahr 2018 nur 58,4 Prozent aller alleinstehenden Leistungsbezieher nach dem Wechsel in einen Job ohne Unterstützung vom Amt über die Runden. Diese sogenannte bedarfsdeckende Integration war in der Gruppe der über 55-Jährigen noch seltener. Von ihnen waren nur 46,9 Prozent nicht mehr auf Leistungen angewiesen, bei Alleinerziehenden lag die Quote sogar bei nur 38,4 Prozent. Von einer bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt gehen die Statistiker der Bundesagentur für Arbeit aus, wenn drei Monate nach dem Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine Leistungen nach SGB II mehr gezahlt werden müssen. Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sieht ein strukturelles Problem. „Trotz Arbeit bleiben viele im Hartz-IV-System gefangen“, sagte sie. Es sei ein Skandal, dass Hartz-IV-Empfänger unter Androhung von Sanktionen in prekäre Beschäftigungen hineingezwungen werden könnten, betonte Zimmermann und erneuerte die Forderung der Linken nach einem Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde.“ Beitrag von Jan Drebes vom 6. September 2019 bei RP online zur Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Rund 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bekommen auch nach dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach kamen im Jahr 2018 weiterlesen »

Zwangsverrentung„Seit rund zehn Jahren zählt die (Wieder-) Einführung von Rentenbeiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu den sozialpolitischen Standardforderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Partei DIE LINKE. Der Bund soll Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis des halben Durchschnittsentgelts aller Versicherten entrichten. Ein Jahr ALG-II-Bezug ergäbe dann eine einheitliche Rentenanwartschaft in Höhe von 0,5 Entgeltpunkten (EP) – und nicht nur, wie zuletzt (2010), von lediglich rund 0,08 EP. So plausibel die Forderung auf den ersten Blick erscheinen mag, so unausgegoren erweist sie sich auf den zweiten Blick. Es gibt eine überzeugendere Lösung zur rentenrechtlichen Absicherung von (Langzeit-) Arbeitslosen – und die ist in Teilen für eine kleine Personengruppe arbeitsloser ALG-II-Bezieher schon heute geltendes Recht. (…) Liegt bei Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres a. Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Sozialleistungen (etwa ALG) vor oder wird b. während der Arbeitslosigkeit ALG II bezogen, so gelten diese Zeiten gegenwärtig (auch) als Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit. Als beitragsgeminderte (a) bzw. beitragsfreie (b) Zeiten unterliegen sie damit der (auf 80 Prozent) begrenzten Gesamtleistungsbewertung. Vereinfacht heißt dies: Bei Versicherten ohne rentenrechtliche Lücken werden besagte Zeiten mit 80 Prozent der im Durchschnitt des Erwerbslebens erzielten Entgeltposition bewertet. Liegt diese am Ende beispielsweise bei 1,0 (= Durchschnittsverdienst), so wäre ein Jahr Arbeitslosigkeit vor vollendetem 25. Lebensjahr mit (im Fall (a) mindestens) 0,8 EP zu bewerten. Diese Regelung ließe sich auf alle Altersgruppen ausdehnen – und auch Arbeitslose, die nur mangels Bedürftigkeit keine Sozialleistungen erhalten, könnten einbezogen werden. Entscheidend für die Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit wären damit die individuelle Entgeltposition sowie die Nähe bzw. Ferne zur Rentenversicherung (Umfang rentenrechtlicher Lücken). Auch zurückliegende Zeiten der Arbeitslosigkeit ließen sich über diesen Weg einbeziehen. – Gründe genug, die Forderung nach Absicherung von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit in der Rente konzeptionell zu überdenken.“ Beitrag von Johannes Steffen vom 2. September 2019 beim Portal Sozialpolitik weiterlesen »
Zwangsverrentung"Seit rund zehn Jahren zählt die (Wieder-) Einführung von Rentenbeiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu den sozialpolitischen Standardforderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Partei DIE LINKE. Der Bund soll Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis des halben Durchschnittsentgelts aller weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Beim Existenzminimum darf sich der Staat ausschließlich am Bedarf der Bedürftigen orientieren. So schrieb es das Bundesverfassungsgericht 2010 in einem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen fest. Die Praxis sieht anders aus. Wer eine Auflage des Jobcenters nicht befolgt, muss nicht nur damit rechnen, für drei Monate die Leistungen um bis zu 100 Prozent gekürzt zu bekommen. Neben der Sanktion drohen ihm auch Rückforderungen und weitere Kürzungen, wenn ihm die Behörde »sozialwidriges Verhalten« unterstellt. In einem Fall hat das Bundessozialgericht (BSG) dem Jobcenter Herne vorige Woche Einhalt geboten. Demnach verhielt sich ein junger Mann, der wegen psychischer Probleme seine Ausbildung geschwänzt und so die Kündigung herbeigeführt hatte, nicht »sozialwidrig«. Der Kläger hatte 2014 eine öffentlich geförderte Berufsausbildung begonnen. Nach wiederholtem unentschuldigten Fehlen kündigte ihm der Maßnahmeträger im Jahr darauf fristlos. Das Jobcenter bewilligte ihm zwar erneut Hartz IV, verhängte aber zur Strafe eine Sanktion. Zusätzlich stellte es fest, dass der junge Mann »das Ende der Ausbildung grob fahrlässig herbeigeführt« habe. Deshalb verpflichtete es ihn dazu, seine aufstockenden Leistungen für ein halbes Jahr in Höhe von rund 3.000 Euro zurückzuzahlen. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hatte die Klage des Mannes zunächst abgewiesen. Die nächsthöhere Instanz, das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, sah es anders. Der Bescheid des Jobcenters sei rechtswidrig, da die Voraussetzungen für eine sogenannte Ersatzpflicht nicht vorlägen, heißt es in dessen Urteil. So müsse die Behörde nachweisen, dass der Betroffene absichtlich darauf abgezielt habe, höhere Hartz-IV-Zahlungen zu erhalten. Für den Abbruch der Maßnahme sei er zudem bereits zu Recht sanktioniert worden, betonten die Richter. Dagegen ging das Jobcenter Gelsenkirchen in Revision, doch die Bundesrichter sahen es wie die Vorinstanz: Psychische Probleme seien keine Ursache für sozialwidriges Verhalten…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 3. September 2019 weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Beim Existenzminimum darf sich der Staat ausschließlich am Bedarf der Bedürftigen orientieren. So schrieb es das Bundesverfassungsgericht 2010 in einem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen fest. Die Praxis sieht anders aus. Wer weiterlesen »

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